Der Mord an Samuel Kofi Yeboah
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Samuel Kofi Yeboah war ein politischer Geflüchteter aus Ghana, der nach Ansicht der Fragesteller am 19. September 1991 im Zuge eines mutmaßlich rassistisch motivierten Brandanschlages im Alter von 27 Jahren starb (vgl. „Ungeklärte Mordfälle auf dem Prüfstand“, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020). Der Brand brach im Treppenhaus des Asylbewerberheims und ehemaligen Hotels „Weißes Rössʼl“ in Saarlouis-Fraulautern aus. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich insgesamt 19 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in dem Gebäude auf. Durch das Feuer wurden zwei weitere Geflüchtete aus Nigeria verletzt. Da man Spuren von einem Brandbeschleuniger fand, ging die Kriminalpolizei von Brandstiftung aus (vgl. „Wurde Yeboah Opfer Rechtsextremer?“, Saarbrücker Zeitung vom 6. August 2020; vgl. „Wer ermordete Samuel Yeboah?, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016). Medienberichten ist zu entnehmen, dass sich laut Zeugenaussagen ein silberfarbener PKW mit hoher Geschwindigkeit vom Tatort entfernte (vgl. „Wer ermordete Samuel Yeboah?“, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016). Eine rassistisch motivierte Tat wurde dagegen in den damaligen Ermittlungen schnell ausgeschlossen. Begründet wurde diese Einschätzung damit, dass es weder ein Bekennerschreiben noch andere Indizien wie etwa Neonazigraffiti gab (vgl. „Wer ermordete Samuel Yeboah?“, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016). Seit August 2020 spricht die Bundesanwaltschaft davon, dass „gravierende Anhaltspunkte auf einen rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Hintergrund des Anschlags“ hindeuteten (vgl. „Ungeklärte Mordfälle auf dem Prüfstand, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020). Nachdem die damaligen Ermittlungen bereits nach kurzer Zeit eingestellt wurden, sind die Ermittlungen nun aufgrund „neuer Erkenntnisse“ wieder aufgenommen (vgl. „Wer ermordete Samuel Yeboah?“, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016). Mit der Begründung, dass es sich hierbei um eine „staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung“ handelt, wurde das Verfahren von der Bundesanwaltschaft übernommen (vgl. „Wurde Yeboah Opfer Rechtsextremer?“, Saarbrücker Zeitung vom 6. August 2020). Diese geht auf Basis der neugewonnenen Erkenntnisse nun offenbar dem Verdacht nach, dass es sich um ein rechtsextrem motiviertes Tötungsdelikt handelte.
Der Vorfall reiht sich nach Ansicht der Fragesteller in eine Vielzahl von rassistischen Gewalttaten in Saarlouis und in dessen Umfeld ein. Allein von 1991 bis 1992 werden über 20 Anschläge auf Unterkünfte von Geflüchteten verzeichnet, so unter anderem im April 1991 gleich drei Mal in Schwalbach, am 20. August 1991 in Saarlouis-Roden, am 18./19. September in Saarlouis Fraulautern, am 19. September in Saarwellingen, am 29. September 1991 in Jägersfreude, am 9. Oktober 1991 in Altenkessel, am 11. Oktober 1991 in Saarlouis, am 14. Oktober 1991 in Wadgassen, am 11. Juli 1992 in Schwarzenholz, am 28./29. August 1992 in Saarlouis, am 14. September 1992 in Wadgassen, am 21. September 1992 in Bübingen, 22. September 1992 in Saarwellingen, am 4. und 7. November 1992 in Saarbrücken und am 20. November 1992 in Völklingen (vgl. „Gedenken an Samuel Kofi Yeboah – Saarlouiser Straße umbenannt“, in: https://linksunten.mirrors.autistici.org/node/122677/index.html (zuletzt abgerufen am 15. September 2020); vgl. „Ungeklärte Mordfälle auf dem Prüfstand“, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020).
Zu Beginn der 1990er Jahre galt Saarlouis nach Ansicht der Fragesteller als ein Schwerpunkt der saarländischen extremen Rechten (Antifaschistisches AutorInnenkollektiv/Antifa Saar (2000): „Saarlouis – Brennpunkt faschistischer Aktivitäten im Saarland“, in: https://www.yumpu.com/de/document/read/15974447/kein-schoner-land-faschistische-strukturen-und-aktivitaten-im-saarland (zuletzt zugegriffen am 14. September 2020)). Beispielhaft seien hier die Aktivitäten der neonazistischen Kameradschaft Horst Wessel Saarlautern genannt (vgl. „Terror an der Saar“, in: https://jungle.world/artikel/2020/35/terror-der-saar (zuletzt zugegriffen am 15. September 2020)). Seitens der Stadt wird nach Ansicht der Fragesteller die Situation damals eher verharmlost, als anerkannt (vgl. „Rassismus in der Festungsstadt“, taz vom 26. September 1992). So hat der damals amtierende Saarlouiser Oberbürgermeister Alfred Fuß seinerzeit abgestritten, dass es Anfang der 1990er Jahre eine organisierte rechtsradikale Szene gegeben hat (vgl. „Rassismus in der Festungsstadt“, taz vom 26. September 1992).
Die Ermittlungen wurden damals schließlich nach elf Monaten eingestellt (vgl. „Neue Spur führt ins rechtsextreme Milieu“, Saarbrücker Zeitung vom 7. August 2020). Die Täterinnen und Täter wurden nie gefasst.
Die Ermittlungen wurden jedoch nach der zunächst erfolgten Einstellung 1992 immer wieder neu aufgenommen, zuletzt von Behörden in Köln (vgl. „Wurde Yeboah Opfer Rechtsextremer?“, Saarbrücker Zeitung vom 6. August 2020; vgl. „Wer ermordete Samuel Yeboah?“, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016).
Seitens der Ermittlungsbehörden wurden darüber hinaus Defizite in den damaligen Ermittlungen zugegeben (vgl. „Neue Spur führt ins rechtsextreme Milieu“, Saarbrücker Zeitung vom 7. August 2020). Aus diesem Grund wurde die interne Arbeitsgruppe (AG) „Causa“ eingerichtet, die den Fall betreffende vergangene Ermittlungen aufarbeitet und sich im Zuge dessen mit Arbeitsabläufen und Berichten von 1991 bis 1992 beschäftigt (vgl. „Neue Spur führt ins rechtsextreme Milieu“, Saarbrücker Zeitung vom 7. August 2020).
Die Ermittlungen finden nun im Rahmen der Sonderkommission (SOKO) „Welle“ statt, die aus 18 Beamtinnen und Beamten besteht (vgl. „18-köpfige Soko ermittelt zu Yeboah-Mord“, in: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/soko_ermittelt_im_fall_yeboah_100.html (zuletzt zugegriffen am 16. September 2020)).
Ende Mai 1997 wurde außerdem in Saarlouis-Fraulautern der Leichnam von Dilbagh Singh, einem indischen Asylbewerber, gefunden. Dilbagh Singh wurde durch mehrere Messerstiche und Schläge auf den Kopf getötet (vgl. „Mord-Opfer im Kofferraum“, Saarbrücker Zeitung vom 2. Juni 1997).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen des Generalbundesanwalts (GBA) im Zusammenhang mit der Brandstiftung in der Geflüchtetenunterkunft im ehemaligen Hotel „Weißes Rössʼl“ im September 1991?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich (PMK = Politisch motivierte Kriminalität), die bei denjenigen Personen vorliegen, gegen die derzeit im Zusammenhang mit der Brandstiftung in der Geflüchtetenunterkunft im ehemaligen Hotel „Weißes Rössʼl“ im September 1991 durch den Generalbundesanwalt geführt werden (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Wurden gegen die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche, in welchen Zeiträumen, und von welchen Behörden (bitte die Zeiträume auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann und in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind oder waren (bitte die Organisationsnamen angeben)?
Fanden nach Kenntnis der Bundesregierung Durchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen zu dem Mord an Samuel Yeboah sowie der Brandstiftung in der betreffenden Geflüchtetenunterkunft statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung, sofern Durchsuchungen stattgefunden haben, Feindeslisten, Waffen, Munition oder Sprengmittel beschlagnahmt?
Welche weiteren politisch rechts motivierten Straftaten sind Gegenstand der Ermittlungen des GBA im Zusammenhang mit den Beschuldigten (bitte nach Datum und Ort auflisten)?
Waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den damaligen Tatkomplex Personen involviert, die auch als Quelle für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) tätig waren?
Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug auf den entsprechenden Brandanschlag sowie den Mord an Samuel Yeboah liegen im BfV vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Quellenmeldungen von wie vielen und welchen Verfassungsschutzämtern und Polizeien wurden dem GBA im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Mordes an Samuel Yeboah übermittelt (bitte nach Jahren und Amt aufschlüsseln)?
Waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den damaligen Tatkomplex Personen involviert, die auch als Quelle für das Bundekriminalamt tätig waren?
Welche Erkenntnisse, die zur Neubewertung des Tötungsdeliktes an Samuel Yeboah sowie zur Übernahme der Ermittlungen durch den GBA führten, hat der GBA woher erlangt?
Wann sind diese Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung den Ermittlungsbehörden bekannt geworden? Wann sind sie dem GBA bekannt geworden?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Art und Umfang der von den Behörden eingeräumten Defizite vor (bitte dementsprechend aufschlüsseln)?
Welche der in der Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016 erwähnten in Köln ansässigen Behörden haben die Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung wann übernommen?
Wurde bzw. wird die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Zeugenaussage bezüglich eines silbernen PKWs nach Kenntnis der Bundesregierung in den damaligen bzw. heutigen Ermittlungen weiterverfolgt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Akten aus vergangenen Ermittlungen betreffend den Mord an Samuel Yeboah sowie die vorangegangene Brandstiftung vernichtet (bitte nach Art und Zeitpunkt der vernichteten Akten sowie nach den verantwortenden Behörden aufschlüsseln)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen zwischen den gegenwärtigen Ermittlungen im Rahmen der SOKO „Welle“ und den Anfang der 1990er Jahre ermittelnden Personen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen zwischen den damals ermittelnden Personen und der AG „Causa“?
Wurde in den damaligen Ermittlungen zum in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Tod von Dilbagh Singh nach Kenntnis der Bundesregierung einem rassistischen bzw. rechtsextremen Tatmotiv nachgegangen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neue Anhaltspunkte, die zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall Dilbagh Singh führen? Falls ja, welcher Art sind diese Anhaltspunkte?
Prüft die Bundesanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen dem Mord an Samuel Yeboah und dem Mord an Dilbagh Singh?