Evaluierung der Spielverordnung im Hinblick auf Suchtgefahren
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende 2006 wurde die Spielverordnung, die die Rahmenbedingungen für Geldspielgeräte festlegt, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) novelliert. Viele Vorgaben, die auch Einfluss auf das Suchtpotential der Spiele haben, wurden gelockert, um Automatenspiele den Wettbewerb mit anderen Glücksspielanbietern zu erleichtern. Im Drogen- und Suchtbericht von 2006 schloss die Bundesregierung nicht aus, dass dies zu einer Ausweitung der pathologischen Spielsucht führen könne.
Einrichtungen der Suchtforschung und Suchthilfe berichten übereinstimmend, dass rund 80 Prozent der behandlungsbedürftigen Spieler Probleme mit Geldspielgeräten haben. Nach der Untersuchung „Glücksspielverhalten in Deutschland 2007 bis 2009“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat sich insbesondere die Zahl der jungen Automatenspieler zwischen 18 und 20 Jahren seit 2007 mehr als verdoppelt. Die Umsätze der Spielautomatenbranche sind nach der Novellierung – wie erwartet – stark angestiegen.
Im Juli 2009 gab das BMWi eine Studie zur Evaluierung der Novelle der Spielverordnung im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glücksspiels in Auftrag. Durchgeführt wird die Studie durch das Institut für Therapieforschung (IFT) München, das in der Vergangenheit auch Drittmittel der Automatenindustrie für Forschungen im Bereich Glücksspiel erhalten hat. Der nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder gegründete Fachbeirat Glücksspielsucht äußerte daher in einem Beschluss vom 2. Juli 2009 Bedauern darüber, dass Interessenkonflikte bei der Vergabe des Projekts nicht berücksichtigt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wann wird die Bundesregierung den Evaluierungsbericht zur Novellierung der Spielverordnung vorlegen?
Welche Aspekte werden Teil des Evaluierungsberichts sein, und wie werden diese gewichtet?
Zu welchen Ergebnissen kommt die Studie „Evaluierung der Novelle der Spielverordnung im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glücksspiels“, deren Ergebnisse im Frühjahr 2010 vorgelegt werden sollten? Welche konkreten Schlussfolgerungen für weitere Maßnahmen zur Prävention von Glückspielsucht zieht die Bundesregierung daraus?
Wann ist mit einer Veröffentlichung dieser Studie zu rechnen?
Warum hat die Bundesregierung bei der Vergabe der o. g. Studie das Verfahren der freihändigen Vergabe gewählt, und welche Gründe im Sinne des § 3 Nummer 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) waren hierfür einschlägig?
Wie viele und welche potenziellen Bewerber wurden für den Aufruf zur Interessenbekundung angeschrieben, und nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?
Wie viele Bewerber haben ihr Interesse an der Durchführung der Studie bekundet?
Welche Argumente haben zu der Entscheidung geführt, das IFT München mit der Durchführung der Studie zu betrauen?
Welcher Preis wurde mit dem IFT München für die Erstellung der Studie vereinbart?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss des Fachbeirates nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrags vom 2. Juli 2009, nach dem der Fachbeirat es bedauert, dass Interessenkonflikte bei der Vergabe des Projekts „Evaluierung der Novelle der Spielverordnung im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glücksspiels“ nicht berücksichtigt wurden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Zukunft daraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Unabhängigkeit und Neutralität des IFT München vor dem Hintergrund, dass dieses in der Vergangenheit Drittmittel von den Verbänden der Automatenindustrie, u. a. auch für Forschung im Bereich Glücksspiel und Geldspielgeräte, erhalten hat (vgl. www.ift.de, abgerufen am 4. Mai 2010)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Unabhängigkeit und Neutralität des die Studie federführend betreuenden Leiters des IFT München vor dem Hintergrund, dass dieser in der Vergangenheit für wissenschaftliche Untersuchungen Zuwendungen von Automatenverbänden erhalten hat (www.ift.de, abgerufen am 4. Mai 2010; vgl. auch DER SPIEGEL 6/1988) und regelmäßig Vorträge bei diesen Verbänden hält (www.ift.de, abgerufen am 4. Mai 2010)?
Inwieweit werden die Erfahrungen anderer Suchtforschungs- oder Suchthilfeinrichtungen mit den Auswirkungen der novellierten Spielverordnung in die Evaluierung einbezogen, und welche Einrichtungen wurden dazu befragt?
In welcher Form werden die Ergebnisse der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 2009 zur Prävention der Glücksspielsucht in die Evaluierung einbezogen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, wonach das BMWi die Ergebnisse der o. g. Studie „in enger Abstimmung mit der Unterhaltungsautomatenbranche prüfen“ werde (vgl. www.baberlin.de, abgerufen am 4. Mai 2010)? Was ist unter dieser „engen Abstimmung“ zu verstehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des besonderen Suchtpotentials von Geldspielgeräten die Aussage des Ergebnisberichts „Glücksspielverhalten in Deutschland 2007–2009“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wonach insbesondere die Zahl der männlichen Automatenspieler zwischen 18 und 20 Jahren seit 2007 sich mehr als verdoppelt hat, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ein Testspieler im Auftrag des Spielsuchtforschers Prof. Dr. Gerhard Meyer (Universität Bremen) in der Lage war, an Geldspielgeräten einer Spielhalle innerhalb eines 3-Sekunden-Spiels rund 330 Euro und innerhalb von fünfeinhalb Stunden rund 1 450 Euro zu verlieren (Süddeutsche Zeitung vom 1. Juli 2009)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf in Anbetracht der Tatsache, dass durch die Umwandlung von Geldbeträgen in Punktwerte die Gewinn- und Verlustgrenzen für Geldspielgeräte nach der aktuellen Spielverordnung umgangen werden können?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Zweck der Spielsuchtprävention 111 500 Euro von der Kommunikationsgesellschaft der führenden Automatenverbände, AWI GmbH, erhalten hat (Dritter Bericht des Bundesministeriums des Innern über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung vom 14. Mai 2009)? Welche Auswirkungen hat das ihrer Ansicht nach auf die Glaubwürdigkeit der Präventionsbemühungen in diesem Bereich?