Schnittstellenprobleme und koordinierte Maßnahmen für wohnungslose Kinder und Jugendliche
der Abgeordneten Katja Dörner, Markus Kurth, Kai Gehring, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Altersstruktur der Wohnungslosen hat sich deutlich verändert. Der Anteil junger Erwachsener – insbesondere bis 24 Jahre – nimmt überproportional zu. Zunehmend mehr Minderjährige leben in Obdachloseneinrichtungen für Erwachsene. Nach Angaben der Organisation Off Road Kids geraten in Deutschland jährlich rund 2 500 Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre auf die Straße. Etwa 300 davon werden zu Straßenkindern, die vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch geflohen sind und ihr Überleben mit Bettelei, Prostitution, Drogenhandel oder Kleindiebstahl sichern müssen. Hinzu kommen noch Kinder und Jugendliche, die zwar nicht die ganze Zeit, so doch aber überwiegend auf der Straße leben. Im ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wird von einer Zahl von insgesamt 7 000 Kindern und Jugendlichen gesprochen. Eine Stichprobe von terre des hommes im Jahr 2007 ergab, dass ca. 2,5 Prozent der betreuten Personen in „Straßenkinderprojekten“ in Deutschland unter 14 Jahre alt sind, 20 Prozent im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, 27,5 Prozent zwischen 16 und 18 Jahren und gut die Hälfte inzwischen volljährig. Diese Gruppe der Volljährigen ist besonders schwer zu integrieren, hat besonders problematische Straßenkarrieren hinter sich und lebt häufig in zerrütteten Familienverhältnissen.
Als ein Grund für die „Verjüngung“ von Obdachlosigkeit sind die Schnittstellenprobleme zwischen dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem SGB VIII zu sehen. So überschneiden sich beispielsweise Hilfen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) mit den möglichen Hilfen durch SGB-II- und SGB-III-Träger. Sehr viele junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen (z. B. psychische Erkrankungen, Schulverweigererinnen und Schulverweigerer, kriminelle, drogen- und suchtmittelabhängige junge Menschen, Schulden- und Wohnungsproblematik, junge Alleinerziehende) sind mit steigender Zahl im SGB-II-Bezug vertreten. Ein Teil dieser jungen Menschen wird entweder nach dem SGB II oder dem SGB VIII betreut. Bei einer nicht geringen Anzahl wäre eine Doppelbetreuung erforderlich. Diese Schnittstelle macht eine Kooperation von SGB II und Jugendhilfe unbedingt notwendig.
Darüber hinaus führen die unterschiedlichen Logiken der Unterstützung von jungen Menschen in den Systemen SGB II, SGB III und SGB VIII an vielen Stellen zur Inkompatibilität. Mit der Zielrichtung der Integration in den Arbeitsmarkt erfordert das SGB II eine Anpassung an die Angebote und Regeln seines Systems. Die hoch belasteten, z. T. psychisch kranken Jugendlichen jedoch sind zu diesen Anpassungsleistungen häufig nicht in der Lage. Dies führt häufig zu Sanktionen, die junge Menschen in die Obdachlosigkeit treiben. Das SGB VIII verfolgt den Anspruch, die Jugendlichen in ihrer spezifischen Lebenssituation zu erreichen und sie von dort aus zu fordern und zu fördern. Die starren Anforderungen der Arbeitsagenturen/Jobcenter an die Jugendlichen werden – außer bei stationärer Unterbringung – auch beim Leistungsbezug nach dem SGB VIII aufrechterhalten. Aus diesen Umständen resultieren häufig Konflikte bei der Gewährung von Hilfe und Unterstützung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie groß ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl der sogenannten Straßenkinder und -jugendlichen, differenziert nach Geburtsjahrgang und Geschlecht?
Warum hat die Bundesregierung in ihrem 3. Armuts- und Reichtumsbericht 2008 im Gegensatz zu früheren Berichten keine Daten zu Straßenkindern veröffentlicht bzw. erhoben?
Ist eine Erhebung und Veröffentlichung solcher Daten für den kommenden Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung geplant? Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Angebote insbesondere für junge Wohnunglose geschlechts- und altersspezifisch auszurichten?
Wie viele minderjährige Wohnunglose leben aus Mangel an Alternativen in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe für Erwachsene, und wie gehen nach Ansicht der Bundesregierung die Jugendämter mit diesem Problem um?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zu Unterstützung und Hilfe von wohnungslosen Kindern und Jugendlichen?
Wie viele psychisch kranke Jugendliche (unter 25) werden von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern betreut? Wie viele davon sind wohnungslos?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele junge Menschen (unter 25) von Sanktionen betroffen sind? Wenn nein, warum nicht?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich der Wirksamkeit von Sanktionen im Rahmen des SGB II bei jungen Menschen liegen vor?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Maßnahmen des SGB II die so genannten Straßenkinder nicht erreichen und daher wenig erfolgreich sind?
Wenn nein, aufgrund welcher Erkenntnisse hat die Bundesregierung eine gegenteilige Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Systembrüche zwischen dem SGB VIII und dem SGB II zu Verlust von Kooperationspotenzialen, unzureichendem Informationsaustausch und wenig zielführenden Maßnahmen führen?
Wenn ja, inwiefern plant die Bundesregierung hier Veränderungen? Wenn nein, worauf gründet sich die gegenteilige Auffassung der Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung die Umwandlung der Sanktionsmechanismen (SGB II) für psychisch kranke Jugendliche und für Jugendliche mit erhöhten sozialpädagogischem Förderbedarf in eine Ermessensvorschrift, so dass die Unterstützungs- und Förderangebote (SGB VIII) greifen können und letztlich damit die gesellschaftlichen Teilhabechancen erhöht werden? Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Arbeit der Jobcenter mit der Jugendhilfeplanung zu vernetzen, um insbesondere Jugendliche mit sozialpädagogischem Förderbedarf zu erreichen?
Sind diesbezüglich Programme, Projekte oder gesetzliche Änderungen geplant? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine engere institutionalisierte Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie, SGB VIII und SGB II?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Ausweitung des § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) auf Hilfen zur Überwindung sozialer und individueller Beeinträchtigung für Fälle, in denen die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit (noch) nicht im Vordergrund steht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Schaffung eines eigenen Antragsrechts im SGB VIII für Kinder und Jugendliche, die dauerhaft oder überwiegend auf der Straße leben, damit sinnvolle Maßnahmen im Interesse der Kinder und Jugendlichen nicht an deren Eltern scheitern?
Plant die Bundesregierung eine Überführung der Kompetenzagenturen, die derzeit bis 2011 modellhaft gefördert werden, in die Regelförderung? Wenn ja, wann und mit welchen Schwerpunkten und welcher Zielrichtung? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Unterstützung wohnungsloser Kinder und Jugendlicher im Rahmen der Anregungsfunktion des Kinder- und Jugendplans?