Nutzhanfanbau und Nutzhanfkonsum
der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Dr. Christoph Hoffmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Till Mansmann, Bernd Reuther, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Anbau von Nutzhanf erlebt seit den 90er-Jahren in der deutschen Landwirtschaft eine Renaissance. Die Ackerpflanze zeichnet sich durch die vielfältige Verwendung und den nachhaltigen Anbau aus. Der Anbau wird durch strenge Regeln erschwert: Der Landwirt darf nur EU-zertifizierte Hanfsorten zur Aussaat verwenden, die 0,2 Prozent des für die Rausch- und Suchtwirkung verantwortlichen Tetrahydrocannabinols (THC) nicht überschreiten. Die Kultur muss ferner der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vor der Ernte angezeigt werden.
Wenn der Landwirt alle Anforderungen vom Saatgut bis zur Ernte erfüllt hat, somit eine Rausch- und Suchtwirkung ausgeschlossen ist, erwarten ihn weitere bürokratische und ordnungspolitische Hürden bei der Vermarktung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung dahin gehend, dass der Landwirt den geernteten Nutzhanf, der einen THC-Wert von 0,2 Prozent unterschreitet, frei an regionale Endkunden direktvermarkten darf?
Welche Überlegungen der Bundesregierung stehen einer freien Vermarktung, etwa als Hanftee, entgegen, und ist eine Änderung der Rechtslage, insbesondere der gesetzlichen Vorschriften, geplant?
Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die EU-Kommission der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgt und CDB-Produkte (CBD = Cannabidiol) als ungefährlich statt als Betäubungsmittel einstuft, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Welche Forschungsprojekte plant die Bundesregierung in Auftrag zu geben bzw. welche Projekte gibt es bereits, die einen wissenschaftlichen Nachweis über die dem Wirkstoff CBD nachgesagten positiven Wirkungen erbringen?
Wie plant die Bundesregierung, denjenigen Herstellern zu helfen, die eine Zulassung als „Novel Food“ für ihre CBD-haltigen Produkte beantragt haben und deren Verfahren auf Eis gelegt werden, weil die EU-Kommission Cannabidiol als Betäubungsmittel einstufen will (Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/superfood-oder-droge-der-hype-um-die-hanfoele-16965990.html?premium)?