[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte,
Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/23872 –
Gleichstellung und Perspektivensicherung von Frauen in Filmberufen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Es ist kein Geheimnis, dass nach Ansicht der Fragesteller die Filmbranche von
geschlechtsspezifisch diskriminierenden Strukturen durchzogen ist. Ungleiche
Machtverhältnisse vor allem zulasten von Frauen, die in der #MeToo-
Bewegung einen starken öffentlichen Ausdruck fanden, haben nach Ansicht der
Fragesteller zahlreiche traditionell verankerte Ursachen und Symptome. Sie
drücken sich nicht nur in sexistischen Übergriffen aus, sondern auch und
wesentlich in ungleichen Strukturen der Bezahlung, der institutionellen
Förderung und beruflichen Repräsentation.
Trotz eines noch ausgeglichenen Geschlechteranteils in filmischen
Ausbildungsgängen (Gender und Film, FFA 2017) sind Frauen in fast allen
künstlerischen Positionen der Filmproduktion unterdurchschnittlich vertreten (vgl.
Filmindustrie: Branchenkultur mit Gender Bias, Prommer & Loist 2019). Die
Vergabe öffentlicher Filmmittel zeigt ähnliche Muster: Im Jahr 2018 erhielten
Filme unter weiblicher Regie nur knapp 9 Prozent der gesamten Fördermittel
des Bundes (Sechster Regie-Diversitätsbericht des BVR für das Jahr 2018,
S. 15). 2019 gingen nur 14 Prozent der Projektförderung der
Filmförderungsanstalt (FFA) an Produzentinnen. Bei lediglich vier von 39 „Tatort“-
Produktionen wurde „Pro Quote Film“ zufolge 2019 eine Kamerafrau engagiert
(
https://www.sueddeutsche.de/kultur/shecession-gebt-uns-eine-stimme-1.491
2344).
Diese strukturellen Nachteile kommen in aktuellen Krisenzeiten verschärft
zum Tragen, ohne dass nach Ansicht der Fragesteller seitens der
Bundesregierung auf die besondere Situation von (Film-)Frauen in der Pandemie bislang
gebührend eingegangen wurde. Der plötzliche Abbruch von Filmdrehs und
intensiv vorbereiteten Projekten trifft die ohnehin von prekären Arbeits- und
Planungsbedingungen geprägte Branche in Gänze massiv. So sind nach
Einschätzungen aus der Branche etwa ein Drittel der 80 000 Arbeitsplätze in der
Filmwirtschaft gefährdet, jedes fünfte der 6 700 Unternehmen der Branche
könnte in die Insolvenz gehen und es wird ein Umsatzeinbruch um die 25
Prozent (2 Mrd. Euro) befürchtet (
https://www.spio-fsk.de/media_content/351
6.pdf).
Zur Abfederung von krisenbedingten Nachteilen und Härten wurde seitens
des Bundes einiges unternommen. Hierbei standen die Filmförderungsanstalt,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24865
19. Wahlperiode 01.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 30. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kinos, Verleih- und Produktionsfirmen im Fokus, nicht aber die soziale
Situation der in der Filmbranche Tätigen oder die bekannten Verzerrungseffekte der
Förderstrukturen. Die Gelegenheit, bei der Bereitstellung neuer Mittel der
Verschärfung der bestehenden Ungleichheiten entgegenzuwirken, was etwa im
Falle der neuen Mittel für die FFA denkbar gewesen wäre, wurde nicht
ergriffen.
Während für die Festangestellten der Filmbranche Kurzarbeitergeld beantragt
werden konnte, bleibt für die knapp 20 000 Selbstständigen und die etwa
46 000 Mini-Selbstständigen der Filmwirtschaft hingegen die Kritik an
unpassenden oder unzureichenden Hilfen für Solo-Selbstständige zur Begleichung
der Lebenshaltungskosten virulent (
https://filmunion.verdi.de/und-action/nach
richten/++co++55edc184-b53e-11ea-8c9b-001a4a160117).
Bei Frauen wie auch Männern mit Familienaufgaben kombinieren sich die
plötzlich eingetretenen Einnahme- und Investitionsausfälle mit den durch
Schul- und Kitaschließungen bedingten erhöhten Zeiterfordernissen und
Verantwortlichkeiten zu Hause. Es ist nach Ansicht der Fragesteller absehbar,
dass sich deren wirtschaftliche Unabhängigkeit und Auftragslage im Zuge der
Krise aus strukturellen Gründen überproportional verschlechtert (
https://proqu
ote-film.de/wp-content/uploads/2020/05/PQF_2020_Aufruf_Mai.pdf).
Inhaltliche Entwicklungen scheinen die strukturellen Hintergründe zu
verstärken und zu spiegeln: Expertinnen und Experten von „Pro Quote Film“
berichten bei Auftragsvergaben von einem Rückgriff auf traditionelle Stoffe und
Teams, um Risiken zu minimieren – mit dem Ergebnis, dass Perspektiven der
Gleichstellung und Diversität zum „Nebenwiderspruch degradiert“ würden
(
https://proquote-film.de/#/informationen/2020/05/04/vom-lockdown-zum-bac
klash/object=post:5469). Beispielsweise die vor der Kamera ohnehin bereits
marginalisierten Ältere-Frauen-Rollen werden infolge der Hygieneauflagen
praktisch suspendiert, wenn sie nicht schon aus Drehbüchern
herausgeschrieben wurden (
https://www.presseportal.de/pm/66749/4586626; https://www.de
utschlandfunk.de/altersdiskriminierung-sendepause-fuer-aeltere-schauspieler.8
07.de.html?dram:article_id=476769). Vor dem Hintergrund dieser
Bedingungen und Effekte ist nach Ansicht der Fragesteller davon auszugehen, dass
Frauen und andere Prekarisierte sich trotz politischer Erkenntnisse und
Bemühungen um Aufgaben der Gleichstellung und Diversität weiter aus dem
Filmgeschäft zurückziehen (müssen).
Die Notwendigkeit, Frauen und Diversität in Medien- und Kulturberufen
gezielt zu fördern, damit es zu universellen Veränderungen kommt, erkennt die
Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) seit Jahren an. So
identifizierte sie beim Runden Tisch von 2017 die Hauptziele a) „mehr Frauen in
Führungspositionen“, b) „paritätische Jurys“, c) „Lohnlücke schließen“ und
d) „Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“. Die Arbeitsgruppen des
Runden Tisches formulierten darüber hinaus u. a. die Forderungen
e) „Gender-Monitoring durch kontinuierliche Datenerhebung“, f) „Verleihung
frauenspezifischer Preise durch die Kulturstaatsministerin“ und g)
„Verbesserung der sozialen Situation von Künstlerinnen“ (
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/offensi
ve-fuer-mehr-geschlechtergerechtigkeit-212794). Die Umsetzung dieser Ziele
erscheint nach Ansicht der Fragesteller vor dem Hintergrund der aktuellen
Krisensituation dringender denn je geboten.
Eine weitere mögliche Stellschraube hierfür wäre das Filmförderungsgesetz
(FFG), das derzeit überarbeitet wird, aber noch wenig auf
Geschlechtergleichstellung in der Filmproduktion achtet. Zwar wird im aktuellen
ressortabgestimmten Referentenentwurf angekündigt, Anreizmodelle nach
österreichischem Vorbild prüfen zu wollen, um Filmvorhaben mit hohem Anteil
weiblicher Mitwirkender gesonderte Fördermittel zukommen zu lassen („Gender
Incentive“). Trotz seit Jahren geführter Debatte wird diese Prüfung jedoch auf
die nächste FFG-Novelle (voraussichtlich 2023) vertagt. Auch abseits dieses
Vorhabens werden im FFG keine harten Kriterien genannt, um Diversität und
Geschlechtergleichstellung in der Filmproduktion konkret und absehbar zu
befördern.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Pandemie-Auswirkungen auf die
Filmbranche unter besonderer Berücksichtigung der Situation von in der
Branche arbeitenden Frauen und Minderheiten?
Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die gesamte
Filmwirtschaft. Corona-bedingt ausbleibende Aufträge, Drehunterbrechungen oder -
abbrüche, Kinoschließungen und andere direkte oder indirekte Folgen der
Pandemie betreffen neben der Produktionswirtschaft über den Verleih bis hin zu den
Kinos viele weitere Teilbereiche und zahlreiche Gewerke. Die Pandemie stellt
nicht nur die in der Branche arbeitenden Frauen, sondern die
Branchenteilnehmer insgesamt vor strukturelle Herausforderungen. Zur Abfederung der
Krisenfolgen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
weitreichende Hilfsmaßnahmen beschlossen, von denen auch der Filmbereich
in erheblichem Maße profitiert (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 3).
2. Wie viele Frauen, die in der Filmbranche tätig sind und während der
Pandemie Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (Hartz IV) beantragten, erhielten nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Grundsicherungsleistung wegen Einkommen der Partnerinnen
und Partner in den sogenannten Bedarfsgemeinschaften?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
3. Welche Unterstützungsleistungen und Programme wurden unter
Federführung oder enger Begleitung der BKM für Filmschaffende in allen
Gewerken zum Ausgleich von Krisenfolgen im Zuge der Pandemie bis dato
auf den Weg gebracht, und inwiefern wurden bei ihnen jeweils
Gesichtspunkte der Geschlechtergerechtigkeit und Diversitätsförderung
berücksichtigt?
Die den Filmbereich betreffenden Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Programms
NEUSTART KULTUR sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bunde
sregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medie
n/kultur/kino-film-1774326.
Da die Corona-Pandemie die gesamte Branche vor strukturelle
Herausforderungen stellt, differenzieren die Maßnahmen nicht nach Geschlecht, sondern
stehen allen Betroffenen gleichermaßen zur Verfügung.
4. Inwiefern soll die Ausschüttung speziell der Mittel aus dem Programm
„Neustart Kultur“ sowie künftiger Bundesfilmfördermittel (alle
Förderlinien der FFA: Projekt, Referenz, Vertrieb, Marketing und
Medialeistungen; BKM-Filmpreis und BKM-Produktion sowie Deutscher
Filmförderfonds – DFFF) an Maßgaben von Diversität und
Geschlechtergerechtigkeit gekoppelt werden?
Der Referentenentwurf für ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) beinhaltet
eine Verpflichtung der Filmförderungsanstalt (FFA), auf die Berücksichtigung
der Belange der Diversität hinzuwirken. Daneben sieht der Referentenentwurf
in seiner Begründung vor, Anreizmodelle nach österreichischem Modell zu
prüfen, nach dem Projekte mit einem hohen Anteil an weiblichen
Mitwirkenden in Schlüsselpositionen zusätzliche Fördermittel erhalten. Weitere Vorgaben
sind weder im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR noch in den
weiteren Förderlinien geplant. Dies erfolgt insbesondere mit Rücksicht auf die
Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 GG.
Geschlechtergerechte Entscheidungsrahmen werden im Bereich der
Projektförderung sichergestellt, indem die Vergabe der Fördermittel durch paritätisch
besetzte Jurys erfolgt. Dies gilt auch für die Vergabe von Mitteln aus dem
Programm NEUSTART KULTUR.
5. Inwiefern wird sichergestellt, dass in durch Bundesmittel geförderten
Filmprojekten alle Geschlechter die gleiche Vergütung für gleiche und
gleichwertige Arbeit erhalten, auch bei Verträgen mit freiberuflichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Die Verhandlung und Festsetzung von Gagen für Besetzung und Stab einer
Filmproduktion obliegt dem Hersteller. Im Hinblick auf die gebotene
Vertragsfreiheit besteht hier seitens der BKM keine Möglichkeit, auf die Vergütung
über die bereits geltenden, allgemeinen Regelungen hinzuwirken.
Da die Gleichbehandlung und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Kultur
und Medien für die BKM von maßgeblicher Bedeutung ist, werden die
Jurymitglieder im Bereich der Förderinstrumente auf Bundesebene entsprechend
sensibilisiert. Anträge, deren kalkulierte Gagenansätze erheblich von
marktüblichen Preisen abweichen und aus denen eine maßgebliche
Ungleichbehandlung ersichtlich wird, werden entsprechend kritisch hinterfragt und können in
der Folge auch abgelehnt werden.
6. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit sichergestellt,
dass jene Gremien, die Förderungen, Kredite und Zuschüsse für die
Filmproduktion vergeben, paritätisch besetzt sind?
Die geschlechterparitätische Besetzung der Förderkommissionen der FFA ist
eine im FFG festgeschriebene gesetzliche Vorgabe, die von der FFA umgesetzt
wird.
Die Mitglieder der Jurys der kulturellen Filmförderung der BKM werden von
der Staatsministerin für Kultur und Medien berufen. Für die Zusammenstellung
der einzelnen Jurys auf Basis von Empfehlungen der einschlägigen
Branchenverbände und -einrichtungen gelten die Vorgaben des
Bundesgremienbesetzungsgesetzes entsprechend.
7. Inwiefern ist für eine Zuwendung durch Mittel aus DFFF, FFA- oder
BKM-Filmförderungen ausschlaggebend, ob in dem begünstigten Projekt
Frauen in den Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch und Produktion
vertreten sind?
Entscheidungsgrundlage für die unabhängigen Fachjurys bei der kulturellen
Filmförderung der BKM sind ausschließlich die künstlerische Qualität sowie
bei der FFA die Qualität und wirtschaftliche Erfolgsprognose der eingereichten
Filmvorhaben. Durch die geschlechterparitätische Besetzung der Gremien der
FFA sowie der kulturellen Filmförderung ist gewährleistet, dass bei der
Entscheidungsfindung weibliche und männliche Perspektiven gleichermaßen
berücksichtigt werden.
Bei den Instrumenten der wirtschaftlichen Filmförderung der BKM, dem
Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und dem German Motion Picture Fund
(GMPF), handelt es sich um automatische Anreizinstrumente, die dafür sorgen,
Investitionen am Filmstandort Deutschland anzuziehen. Die eingereichten
Projekte erhalten die Förderung automatisch, wenn sie die in den Richtlinien
vorgesehenen Kriterien erfüllen und ausreichend Haushaltsmittel vorhanden sind.
Zentrales Kriterium hierbei ist die Höhe der in Deutschland ausgegebenen
Herstellungskosten. Das Geschlecht der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
oder der beteiligten Filmschaffenden hat keinen Einfluss auf die Bewilligung.
8. Inwiefern ist für eine Zuwendung durch Mittel aus DFFF, FFA- oder
BKM-Filmförderung ausschlaggebend, ob in dem begünstigten Projekt
branchenspezifische Tarifverträge eingehalten werden?
Hersteller müssen unabhängig von filmspezifischen Förderregularien
gesetzliche Anforderungen des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes garantieren. Das
Vorliegen eines Tarifvertrages ist keine Fördervoraussetzung, weil auch durch
andere Maßnahmen die Einhaltung sozialer Standards sichergestellt werden
kann. Außerdem würde eine entsprechende Verpflichtung die Tarifautonomie
der Parteien berühren. Nach § 67 Absatz 11 FFG muss der Hersteller des Films
die FFA aber darüber informieren, ob auf das für die Produktionsdauer des
Films beschäftigte Personal ein Branchentarifvertrag anwendbar ist oder auf
anderem Weg die Einhaltung entsprechender sozialer Standards vereinbart
wurde. Die FFA ist verpflichtet, diese Daten zu sammeln und auszuwerten.
Gemäß Förderrichtlinie der kulturellen Filmförderung bekennt sich die BKM
zu einer nachhaltigen Filmproduktion. Dies bezieht neben Aspekten des
Umweltschutzes auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards mit ein. Sollten
sich im Rahmen der Prüfung eines Antrags durch die Jury oder BKM
Anhaltspunkte ergeben, dass das Projekt unter prekären Arbeitsbedingungen realisiert
werden soll, ist eine Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.
9. Inwiefern berücksichtigt die Kulturstaatsministerin bei Filmpreisen
Maßgaben der Diversitätsförderung und Geschlechtergerechtigkeit?
Die Vergabe des Deutschen Drehbuchpreises, des Deutschen Kurzfilmpreises
sowie der Verleiher- und Kinoprogrammpreise erfolgt auf Basis von
Empfehlungen unabhängiger, paritätisch besetzter Fachjurys. Damit ist gewährleistet,
dass auch hier bei der Entscheidungsfindung weibliche und männliche
Perspektiven gleichermaßen berücksichtigt werden. Entscheidungsgrundlage bei der
Vergabe der genannten Preise ist allerdings ausschließlich die künstlerische
Qualität der eingereichten Projekte oder Programme.
Abweichend vom o. g. Auswahlverfahren werden die Preisträger des
Deutschen Filmpreises durch die rund 2.000 Mitglieder der Deutschen
Filmakademie in einem demokratischen Wahlverfahren gewählt. Die Deutsche
Filmakademie als zentrales Forum für Filmschaffende in Deutschland engagiert sich
ebenfalls besonders für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern
im Filmbereich. Unter den Preisträgern des Deutschen Filmpreises ist der
Frauenanteil daher sowohl in den Filmkategorien als auch in den Einzelleistungen
in der Regel sehr ausgeglichen oder durch einen hohen Frauenanteil geprägt.
Beispielhaft lässt sich dies an der Preisvergabe der vergangenen vier Jahre
erkennen: Beim Deutschen Filmpreis 2017 sind alle fünf Gewinnerfilme (Bester
Spielfilm in Gold, Silber, Bronze, Bester Dokumentarfilm, Bester Kinderfilm)
unter weiblicher Regie entstanden; beim Deutschen Filmpreis 2018 und 2019
wurden jeweils zwei der fünf Gewinnerfilme von Frauen inszeniert; in 2020
sind drei der fünf Gewinnerfilme unter weiblicher Regie entstanden.
10. Inwiefern plant die Bundesregierung bei aktuellen und künftigen
Filmfördermitteln, dass auch Ausgaben etwa für Kinderbetreuung als Posten
in Produktionsbudgets grundsätzlich einbezogen und anerkannt werden
können?
Notwendige Kinderbetreuungskosten werden bereits heute in marktüblicher
Höhe als zuwendungsfähige Herstellungskosten anerkannt. Dies gilt für den
DFFF, die kulturelle Filmförderung der BKM, die Projekt- und
Referenzfilmförderung nach dem FFG und den GMPF.
11. Wie viele der Tandems aus dem Mentoring-Programm des Projektbüros
für Frauen in Kultur und Medien sind dem Medien- und dem
Filmbereich zuzuordnen (bitte auflisten)?
Seit Beginn des Mentoring-Programms für Frauen, die eine Führungsposition
im Kultur- und Medienbereich anstreben, im Jahr 2017 lassen sich von
insgesamt 97 Tandems in aktuell insgesamt vier Durchläufen 22 Tandems dem
Bereich Film/Medien zuordnen. Das Mentoringprogramm wird durch das über die
BKM finanzierte Projektbüro „Frauen in Kultur und Medien“ beim Deutschen
Kulturrat durchgeführt.
12. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die wissenschaftliche
Erforschung von Ursachen und Gegeninstrumenten zu
Geschlechterdiskriminierung speziell in der Filmbranche?
Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren mit einem Bündel an
unterschiedlichen Maßnahmen für Geschlechtergerechtigkeit im gesamten Kultur-
und Medienbereich, also auch in der Filmbranche, ein, und fördert die
regelmäßige wissenschaftliche Untersuchung der aktuellen Situation von Frauen in
Kulturberufen. So wurden u. a. die Studien „Frauen in Kultur und Medien. Ein
Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“
des Deutschen Kulturrats (2016), „Frauen in Kultur und Medien. Ein
Europäischer Vergleich“ der Hertie School of Governance (2017) und kürzlich „Frauen
und Männer im Kulturmarkt: Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage“
des DKR (2020) gefördert. Zudem führt die Bundesregierung aktuell die
Projektstudie „Erfahrungen mit sexueller Belästigung und Gewalt in der deutschen
Kultur- und Medienbranche“ durch.
13. Mit welcher Systematik wird seitens des Bundes im Film- und
Mediensektor ein Gender-Monitoring oder Gender-Budgeting betrieben?
Die BKM setzt Gender-Monitoring durch kontinuierliche Datenerhebung u. a.
mittels der Förderung entsprechender wissenschaftlicher Untersuchungen um.
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Zudem werden Jurys und sonstige fachliche Gremien im Zuständigkeitsbereich
der BKM, die Förderentscheidungen oder -empfehlungen treffen, inzwischen
weitgehend paritätisch besetzt. Der Frauenanteil in Gremien wird regelmäßig
erfasst.
Darüber hinaus hat die BKM eine nach Geschlechtern getrennte Datenerhebung
bei BKM-geförderten Preisen und Stipendien beschlossen. Eine klare
Zuordnung ist nur bei der Förderung von Einzelpersonen möglich, bspw. bei der
Drehbuchförderung. Bei den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern im
Rahmen der Produktionsförderung handelt es sich allerdings zum ganz
überwiegenden Teil um juristische Personen, bei denen eine Zuordnung nach
Geschlecht nicht möglich ist.
Ein flächendeckendes und mechanistisches Gender Budgeting im Rahmen des
Bundeshaushalts ist aus Sicht der Bundesregierung kein geeignetes Instrument,
um die Gleich-berechtigung der Geschlechter durchzusetzen.
14. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen
59.11 (Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen)
und 59.12 (Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik) gemäß
Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 des Statistischen Bundesamtes
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte für die letzten zehn verfügbaren Jahre nach Geschlecht, Voll- und
Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne Befristung, Leistungsgruppen
sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?
15. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den Berufsgruppen 94402,
94403, 94403 (Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion
ohne Spezialisierung), 94413 und 94414 (Regie), 94482, 94483 und 94484
(Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion mit sonstiger
spezifischer Tätigkeitsangabe) sowie 94493 und 93394 (Aufsichts- und
Führungskräfte in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion) gemäß
Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die
letzten zehn verfügbaren Jahre nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit,
Beschäftigung mit und ohne Befristung, Leistungsgruppen sowie pro Bundesland
aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den erfragten
Wirtschaftsklassen der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008)
sowie zu den erfragten Berufsgattungen der Klassifikation der Berufe 2010
(KldB 2010) können den Tabellen 1 und 2 im Anhang entnommen werden.*
Es werden jeweils Dezemberwerte ausgewiesen. Ergebnisse basierend auf der
KldB 2010 können mit Einführung der Klassifikation in der
Beschäftigungsstatistik ab Dezember 2012 ausgewiesen werden. Das Merkmal Leistungsgruppe
liegt in den Statistiken der BA nicht vor. Alternativ wurde das Merkmal
„Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit“ ausgewertet. Informationen
zur Befristung von Beschäftigungen liegen für begonnene
Beschäftigungsverhältnisse vor, diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/24865 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Wie haben sich das mittlere und das durchschnittliche
Bruttomonatsentgelt von Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen 59.11 (Herstellung von
Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen) und 59.12
(Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik) nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die letzten zehn verfügbaren
Jahre nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne
Befristung, Leistungsgruppen sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?
17. Wie haben sich das mittlere und das durchschnittliche
Bruttomonatsentgelt von Beschäftigten in den Berufsgruppen 94402, 94403, 94403
(Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion ohne Spezialisierung),
94413 und 94414 (Regie), 94482, 94483 und 94484 (Berufe in der
Theater-, Film- und Fernsehproduktion mit sonstiger spezifischer
Tätigkeitsangabe) sowie 94493 und 93394 (Aufsichts- und Führungskräfte in
der Theater-, Film- und Fernsehproduktion) nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die letzten zehn
verfügbaren Jahre nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, Beschäftigung mit
und ohne Befristung, Leistungsgruppen sowie pro Bundesland
aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen wird das Merkmal „Entgelt“
aus der Beschäftigungsstatistik der BA herangezogen. Zum methodischen
Hintergrund der Entgelte verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung in
der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Niedriglöhne in
der Bundesrepublik Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/21734.
Angaben der Statistik der BA zu den erfragten Wirtschaftsklassen der WZ 2008
sowie zu den erfragten Berufsgattungen der KldB 2010 können den Tabellen 3
und 4 im Anhang entnommen werden.*
Eine Differenzierung der Entgelte nach Befristung der Beschäftigung ist nicht
möglich. Darüber hinaus wird auf den Hinweis in der Antwort zu den
Fragen 14 und 15 verwiesen.
18. Welche Anzahl und welcher Anteil der Beschäftigten in den
Wirtschaftszweigen 59.11 (Herstellung von Filmen, Videofilmen und
Fernsehprogrammen) und 59.12 (Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik) und in
den Berufsgruppen 94402, 94403, 94403 (Berufe in der Theater-, Film-
und Fernsehproduktion ohne Spezialisierung), 94413 und 94414 (Regie),
94482, 94483 und 94484 (Berufe in der Theater-, Film- und
Fernsehproduktion mit sonstiger spezifischer Tätigkeitsangabe) sowie 94493 und
93394 (Aufsichts- und Führungskräfte in der Theater-, Film- und
Fernsehproduktion) arbeiteten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in Vollzeit, in Teilzeit bzw. in geringfügiger
Beschäftigung (bitte für die letzten zehn verfügbaren Jahre nach Geschlecht, Voll-
und Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne Befristung, Leistungsgruppen
sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?
Angaben der Statistik der BA können zu den erfragten Wirtschaftsklassen der
WZ 2008 den Tabellen 1 und 5 sowie zu den erfragten Berufsgattungen der
KldB 2010 den Tabellen 2 und 6 im Anhang entnommen werden.*
Es wird auf den Hinweis in der Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/24865 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Welche Anzahl und welcher Anteil der Beschäftigten in den
Wirtschaftszweigen 59.11 (Herstellung von Filmen, Videofilmen und
Fernsehprogrammen) und 59.12 (Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik) und in
den Berufsgruppen 94402, 94403, 9440, (Berufe in der Theater-, Film-
und Fernsehproduktion ohne Spezialisierung), 94413 und 94414 (Regie),
94482, 94483 und 94484 (Berufe in der Theater-, Film- und
Fernsehproduktion mit sonstiger spezifischer Tätigkeitsangabe) sowie 94493 und
93394 (Aufsichts- und Führungskräfte in der Theater-, Film- und
Fernsehproduktion) arbeiteten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in einem befristeten Arbeitsverhältnis, mit und ohne
Sachgrund (bitte für die letzten zehn verfügbaren Jahren nach
Geschlecht, Voll- und Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne Befristung,
Leistungsgruppen sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?
Angaben zur Befristung von Beschäftigungen liegen ausschließlich für
begonnene Beschäftigungsverhältnisse vor. Auswertungen werden auf die
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse eingeschränkt, die nicht
grundsätzlich einer Befristung unterliegen, wie etwa bei Auszubildenden,
Praktikanten oder Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (Kerngruppe
Befristung). Der Befristungsanteil ist grundsätzlich bei den begonnenen
Beschäftigungsverhältnissen höher als bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen.
Angaben der Statistik der BA zum Befristungsanteil bei den neu begonnenen
Beschäftigungsverhältnissen können zu den erfragten Wirtschaftsklassen der
WZ 2008 sowie zu den erfragten Berufsgattungen der KldB 2010 den
Tabellen 7 und 8 im Anhang entnommen werden.*
Informationen zur Befristung liegen mit Einführung des Merkmals in der
Beschäftigungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2013 vor. Eine Differenzierung nach
Befristung mit und ohne Sachgrund kann nicht vorgenommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/24865 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/24865 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 92 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 94 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 98 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 102 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 104 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 108 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 110 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 112 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 114 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 116 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 122 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 124 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 126 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 128 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 130 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 132 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 134 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 136 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 138 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 140 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 142 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 144 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 146 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 148 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 150 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 152 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 154 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 156 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 158 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 160 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 162 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 164 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 166 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 168 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 170 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 172 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 174 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24865 – 176 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]