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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vermittlungsstrukturen bei Finanzdienstleistungen

Systeme zur Verkaufsförderung von Finanzprodukten; Organisationsform und Arbeitsweise sog. Strukturvertriebe, vermittelte Produkte, Provisionen, Registrierung der Vertreter, gesetzliche Anforderungen an die Vertriebserlaubnis und Mitarbeiter, Prüfung der Zuverlässigkeit und Qualifizierung von Vermittlern durch die BaFin, Datenschutzregeln

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/188925. 05. 2010

Vermittlungsstrukturen bei Finanzdienstleistungen

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom Dezember 2008 gehen den Kundinnen und Kunden durch falsche Finanzberatung 20 bis 30 Mrd. Euro pro Jahr verloren. Immer wieder im Fokus der öffentlichen Kritik steht die Vermittlung von Finanzprodukten, insbesondere so genannte Strukturvertriebe, die rechtlich weder zu einem Kreditinstitut noch zu einer Versicherungsgesellschaft gehören und die in besonders provozierender Weise zum Vertragsabschluss drängen sollen.

Ein über die Maßen aggressives Ansprechen und Werben für Finanzprodukte stört das ohnehin angespannte Vertrauensverhältnis zwischen Finanzdienstleistungsunternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die überhöhten, betriebsinternen Zielvorgaben konterkarieren die Pflicht zur anlegergerechten Beratung und setzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter einen unerwünschten und krankmachenden Verkaufsdruck.

Verbraucherverbände kritisieren immer wieder konkrete Unternehmen wie den Allgemeinen Wirtschaftsdienst – Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH (AWD), die Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft (DVAG) oder die MLP AG, die in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen auffällig werden. Auch institutionelle Akteure wie Banken oder Versicherer bedienen sich dieser so genannten Strukturvertriebe oder übernehmen einzelne Arbeitsweisen. Dies wirkt sich negativ auf die Branchenkultur aus, so dass auch am Bankschalter der Druck zum Vertragsabschluss enorm angestiegen ist.

Hinzu kommt, dass die Anforderungen an Finanzvermittlerinnen und -vermittler intransparent und unübersichtlich sind. Sachkundenachweise, Registerpflichten und Haftung zeigen kein einheitliches, verbraucherfreundliches Niveau.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Systeme zur Verkaufsförderung von Finanzprodukten sind der Bundesregierung bekannt, und bei welchen besteht die Erfordernis einer gesetzlichen Neuregulierung?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über so genannte Strukturvertriebe im Hinblick auf Organisationsform, Arbeitsweise und Verbraucherbeschwerden vor?

3

Welchen Marktanteil haben unabhängige Finanzvertriebe an der Vermittlung von Anlage- und Versicherungsprodukten?

4

Welche Produkte werden vorzugsweise über so genannte Strukturvertriebe vermittelt?

5

Wie hoch sind die Provisionseinnahmen von so genannten Strukturvertrieben absolut und im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen?

6

Welche steuerrechtliche Behandlung erfahren Umsätze und Provisionen im so genannten Strukturvertrieb?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der im Vermittlerregister gemeldeten Versicherungsvertreter?

8

Wie viele Versicherungsvertreter sind als so genannte gebundene, wie viele als so genannte ungebundene Vermittler registriert?

9

In welcher Form sind Vertreter so genannter Strukturvertriebe (z. B. AWD, OVB Vermögensberatung AG, DVAG, MLP AG, Bonnfinanz etc.) in der Regel registriert?

10

Welche gesetzlichen Anforderungen werden an die Vertriebserlaubnis von so genannten Strukturvertrieben und die dort beschäftigten Mitarbeitern gestellt?

11

Wie bewertet die Bundesregierung Vorwürfe, dass einzelne Strukturvertriebe ihre Mitarbeiter über ein Versicherungsunternehmen als „gebundene Versicherungsvertreter“ registrieren lassen und damit erreichen, dass diese ein qualifizierendes Erlaubnisverfahren der IHK (Industrie- und Handelskammer) umgehen, vor dem Hintergrund, dass eine Qualifikation durch interne Qualifikationsprogramme für die Ausübung einer Makler- oder Beratertätigkeit als „nicht ausreichend“ erachtet wird (vgl. die Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2008, dort Seite 99)?

12

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, bei einer Novelle des Vermittlerrechts auch so genannte gebundene Versicherungsvertreter in das IHK-Erlaubnisverfahren einzubeziehen?

13

Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei derart verfahrenden Strukturvertrieben Prüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Qualifizierung von Versicherungsvermittlern durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

14

Wie viele Prüfungen hat die BaFin zur Zuverlässigkeit und der Qualifizierung von Versicherungs- und Finanzvermittlern insgesamt durchgeführt?

15

Welche Unterschiede bestehen zwischen den Haftungsregeln für Versicherungsvermittler, Finanzvermittler und so genannten Strukturvertrieben?

16

Wer haftet für Sorgfaltspflichtverletzungen und Beratungsverschulden bei so genannten Strukturvertrieben?

17

Welche Erkenntnisse der Überwachungs- und Justizpraxis liegen der Bundesregierung über unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere zu Nummer 14 des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG (Schneeball- oder Pyramidensysteme) vor?

18

Welche besonderen Datenschutzregeln im Hinblick auf den Datenzugriff gelten für so genannte Strukturvertriebe?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorwürfe, so genannte Strukturvertriebe verkauften Verbraucherinnen und Verbrauchern nachteilige, d. h. unflexible Produkte?

20

Welche Probleme sieht die Bundesregierung in der Regulierung der Beratungspraxis zur privaten Altersvorsorge, und welche Schlüsse zieht sie aus ihren Erkenntnissen?

Berlin, den 21. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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