[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Hubertus Zdebel,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/23968 –
Atomforschung am Joint Research Center am Standort Karlsruhe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Gemeinsame Forschungsstelle bzw. das Joint Research Center (JRC) bei
der Europäischen Kommission ist eine Gemeinschaftsaufgabe der EU, die zu
einem erheblichen Teil von Deutschland mitfinanziert wird. Das ehemalige
Institut für Transurane (ITU), das heutige JRC, befindet sich auf dem Gelände
des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) in Karlsruhe. 2012 wurde vom
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
eine Änderungsgenehmigung nach § 9 des Atomgesetzes (AtG) erteilt,
wonach die bestehende JRC-Einrichtung in Karlsruhe um den Neubau des
Gebäudes „Flügel M“ erweitert wird. In diesem soll mit Kernbrennstoffen und
sonstigen radioaktiven Stoffen umgegangen werden. Das Gebäude befindet
sich derzeit im Bau.
Gegen die Neubaupläne hatte sich bei Bekanntwerden der Planung Widerstand
bei Umweltverbänden und aus der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten geregt,
auf deren Gemarkung ein Teil des Neubauprojektes steht. Sorge bereiteten vor
allem die Lagerung und der Transport hochradioaktiver Stoffe sowie die
Arbeit an neuen Brennstoffen für neue Reaktoren. 2011 erfolgte ein
Mediationsverfahren mit zahlreichen Beteiligten, um Konflikte zu bearbeiten. Ein
Ergebnis war eine freiwillige schriftliche Zusage des JRC, dass „im Institut für
Transurane im Zusammenhang mit zukünftigen Reaktorsystemen – zum
Beispiel „Generation IV“ – nur Forschungsarbeiten durchgeführt werden, die sich
ausschließlich auf sicherungs- und sicherheitsrelevante Fragestellungen im
Hinblick auf den Einsatz von Kernbrennstoffen in diesen Reaktorsystemen
und den dazugehörigen Brennstoffkreisläufen, nicht aber auf
Entwicklungsarbeiten für diese Reaktorsysteme beziehen“ (Änderungsgenehmigung nach § 9
AtG, K/132/2012, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg, Seite 11).
Nach Auffassung der Fragestellenden ist eine solche Abgrenzung im
Forschungsverbund des JRC mit der EU-Kommission unrealistisch und damit
nicht ausgeschlossen, dass das JRC in Karlsruhe Beiträge zur Entwicklung
neuer Atomreaktoren, insbesondere der vierten Generation liefert. Am
Mediationsverfahren beteiligte Umweltorganisationen vermuten zudem, dass am
JRC gezielt Beiträge zur Entwicklung und Herstellung von Brennstoffen und
Brennstäben für neue Atomreaktoren, insbesondere der vierten Generation,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24361
19. Wahlperiode 17.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 17. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
geliefert werden (
http://www.intraxess.net/files/ITU/MEDIATION%20ITU/II
I.%20PRESSE%20zur%20Mediation/Mediation_Presseerkl%C3%A4rung%2
0(anti-atom)%202011-11-21.pdf).
Die Änderungsgenehmigung umfasst die Beschaffung von und den Umgang
mit u. a. 180 Kilogramm Plutonium, 50 Kilogramm Uran 233 und 300
Kilogramm schwach angereichertes Uran sowie 30 Kilogramm Neptunium und
450 Kilogramm Thorium. Dies sind nach Auffassung der Fragestellenden
ungewöhnlich große Mengen Nuklearmaterial für eine Forschungseinrichtung,
die zudem sicher gelagert und verwendet werden müssen.
Deutschland hat beschlossen, bis Ende 2022 alle Atomkraftwerke
abzuschalten. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller damit ein gesellschaftlicher
Konsens für den Atomausstieg. Das passt nach Ansicht der Fragesteller nicht mit
Forschungen an Standorten in Deutschland zusammen, die zu einer
Entwicklung und zum Betrieb von neuen Atomreaktoren, insbesondere der vierten
Generation, beitragen.
1. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Fertigstellung und
der Inbetriebnahme des Gebäudes „Flügel M“ am JRC-Standort
Karlsruhe zu rechnen?
Die aktuelle Terminplanung sieht einen Abschluss der Inbetriebnahme mit
Einrichtung des Kontrollbereiches Flügel M für das Jahr 2023 vor. Allerdings
bestimmt das Zusammenspiel von JRC, Vertragspartnern, Gutachtern und
Behörden den zeitlichen Ablauf des Verfahrens.
2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für den
Neubau „Flügel M“ nach derzeitigem Stand?
Nach Auskunft des JRC beträgt der derzeitige Kostenstand für die Errichtung
und Inbetriebnahme 69,5 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus ca. 58 Mio.
Euro für die Errichtung und Inbetriebnahme des Gebäudes mit den Technischen
Einrichtungen sowie ca. 11,5 Mio. Euro für Planung, Betreuung, Begutachtung
und Überwachung des Vorhabens.
3. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Kosten für den Betrieb des Gebäudes „Flügel M“ nach derzeitigem Stand
insgesamt sein?
Nach Auskunft des JRC werden die laufenden jährlichen Betriebskosten nach
heutigen Stand mit ca. 2 Mio. Euro abgeschätzt und setzen sich aus
Versorgungskosten (Strom, Wasser, Gas und Fernwärme) i. H. v. ca. 400.000 Euro
und Aufwendungen für Instandhaltung, Wartung, Reparaturen, zusätzliche
Dienstleistungen i. H. v. ca. 1.6 Mio. Euro zusammen.
4. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
sichere Lagerung und den sicheren Umgang mit radioaktiven Stoffen im
Gebäude „Flügel M“ nach derzeitigem Stand sein?
Diese Kosten sind laut Auskunft des JRC in den laufenden jährlichen
Betriebskosten (siehe Antwort zu Frage 3) von Flügel M enthalten.
5. Welche Forschungsaufgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung
am JRC Karlsruhe mit radioaktiven Stoffen im Einzelnen durchgeführt,
und welchen Zweck haben diese im Einzelnen?
Die Forschung mit radioaktiven Stoffen am JRC konzentriert sich auf:
• Bewertung der nuklearen Sicherheit mit besonderem Schwerpunkt auf dem
Brennstoffverhalten unter Betriebs- und Unfall-Bedingungen,
Wechselwirkung zwischen Reaktormaterialien (Brennstoff, Hüllmaterial, Kühlmittel,
Konstruktionsmaterialien) und der Rückhaltung/Freisetzung von
Spaltprodukten.
• Kontrolle von Kernmaterial und Nicht-Weiterverbreitung, Entwicklung von
hochgenauen und hochempfindlichen Messmethoden zur Verifizierung
internationaler Abkommen und zur Detektion nicht deklarierter Aktivitäten
(Partikelanalyse) sowie Untersuchung von sichergestellten
Kernbrennstoffen (nukleare Forensik).
• Untersuchungen von Materialien, die abgebrannte Brennelemente oder
spezielle Abfallformen (Glas, Keramik, Zement und Geopolymere) umfassen,
für die Abfallkonditionierung, wobei der Schwerpunkt auf der Alterung und
Veränderung des Materials infolge der Bestrahlung liegt, einschließlich
Sicherheit während der Zwischenlagerung und des Transports sowie
Strategien zur Optimierung des Langzeitverhaltens und der Abfallbewirtschaftung
(für offene und geschlossene Kraftstoffkreisläufe).
• Methoden und Technologien zur Dekontamination, Sanierung und
Stilllegung.
• Strategien und Anwendungen für medizinische Radioisotope, insbesondere
Anwendungen zur gezielten Krebstherapie mit alpha-Strahlern und für
Weltraumbatterien.
6. Wozu sind nach Kenntnis der Bundesregierung die umfänglich
genehmigten Mengen radioaktiven Materials im Einzelnen erforderlich (bitte
die erforderlichen Mengen jeweils nach Forschungsbereich und
Forschungszweck aufschlüsseln)?
Die im JRC Karlsruhe vorhandenen radioaktiven Stoffe werden für
unterschiedliche Forschungszwecke genutzt und sind a priori nicht speziellen
Forschungsbereichen zugeordnet. Letzteres würde einer effizienten Nutzung des
vorhandenen Materials und einer Minimierung des Bestandes widersprechen.
7. Wie viel radioaktives und welches radioaktive Material wird nach
Kenntnis der Bundesregierung für die Sicherheitsforschung benötigt, und
welche Bereiche umfasst dieser Forschungsbereich?
Wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, sind die radioaktiven Stoffe nicht auf
einen Forschungsbereich festgelegt.
8. Wie viel radioaktives und welches radioaktive Material wird nach
Kenntnis der Bundesregierung für die Ausbildung von Zoll und Bundespolizei
benötigt?
Wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, sind die radioaktiven Stoffe nicht auf
einen Forschungsbereich festgelegt. In der Trainingseinrichtung im JRC
Karlsruhe (European Nuclear Security Training Centre) besteht die Möglichkeit, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Behörden im Aufspüren,
Lokalisieren, Sicherstellen und Identifizieren von Kernbrennstoffen und sonstigen
radioaktiven Stoffen in realistischen Szenarien und mit realen Proben
auszubilden.
Im Rahmen der Laufbahnausbildung im Polizeivollzugsdienst der
Bundespolizei wird kein radioaktives Material eingesetzt.
Der Zoll hat folgende Prüfquellen zur Messgerätekalibrierung, für die Aus- und
Fortbildung sowie verbaut in Gaswarngeräten bzw. Hohlprüfgeräten im
Bestand:
• 4 St. Cs-137 5 μCi
• 1 St. Cs-137 100 kBq
• 2 St. Cs-137 0,37 MBq
• 1 St. Cs-137 3,7 MBq
• 1 St. Cs-137 333 kBq
• 1 St. Eu-152 370 kBq
• Schmuggelwarendetektoren „RadReflex“:
63 St. Ba-133 1,75 MBq (Aussonderung erfolgt in den Jahren 2020/2021)
• Gaswarngeräte „GDA-F“:
208 St. Ni-63 100 kBq
Angegeben sind jeweils die ursprünglichen Aktivitäten.
Der Zoll besitzt keine hochradioaktiven Quellen oder Kernbrennstoffe.
9. Welche Menge an Plutonium wird nach Kenntnis der Bundesregierung
im „Flügel M“ gelagert bzw. verwendet werden?
Für den „Flügel M“ wurde im Rahmen der atomrechtlichen Genehmigung K/
132/2012 der Umgang mit 180 kg Plutonium genehmigt. Im Rahmen der
freiwilligen Selbstverpflichtung des JRC Karlsruhe vom 11. Januar 2012
verpflichtete sich das JRC Karlsruhe, diesen Umgang auf bis zu maximal 80 kg
Plutonium zu beschränken, wobei davon 30 kg Plutonium ausschließlich für die
Erfüllung von möglichen Aufgaben im Zusammenhang mit der staatlichen
Verwahrung vorsorglich vorgesehen werden.
Die tatsächlich gelagerten Mengen werden der Aufsichtsbehörde
(Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg) und EURATOM monatlich
gemeldet.
10. Welche Arten von Brennstoffen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung am Standort Karlsruhe im Rahmen der derzeitigen oder künftigen
Forschungstätigkeit verwendet oder hergestellt?
Das JRC stellt keine Kernbrennstoffe her.
11. Welche Arten von Brennstäben werden nach Kenntnis der
Bundesregierung am Standort Karlsruhe im Rahmen der derzeitigen oder künftigen
Forschungstätigkeit verwendet oder hergestellt?
Das JRC stellt keine Brennstäbe her. Am Standort Karlsruhe wurden
abgebrannte Brennstäbe im Rahmen von sogenannten
Nachstrahlungsuntersuchungen analysiert und mit Blick auf deren Sicherheitsverhalten untersucht.
Unbestrahlte Brennstäbe werden für das Training von Inspektoren der IAEO
und EURATOM eingesetzt, um diese auf ihre Verifikationsaufgaben
vorzubereiten.
12. Welche Beiträge werden im „Flügel M“ am Standort Karlsruhe geleistet
werden, die eine Entwicklung, den Bau oder Betrieb von neuen
Atomreaktoren, insbesondere der vierten Generation, ermöglichen können?
Nach Auskunft des JRC werden mit dem Bau des „Flügel M“ am Standort
keine neuen Forschungslinien eingerichtet. Die Forschungsbereiche wurden in der
Antwort zu Frage 5 genannt.
13. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass am
JRC in Karlsruhe keine Erkenntnisse für die Entwicklung und den
möglichen Bau und Betrieb neuer Atomreaktoren, insbesondere der vierten
Generation, erarbeitet oder weitergegeben werden?
Das JRC ist nicht an der Entwicklung neuer Reaktoren beteiligt. Die Forschung
am JRC Karlsruhe konzentriert sich auf sicherheitsrelevante Aspekte und die
Bewertung des Brennstoffverhaltens. Diese Forschung liefert in erster Linie
unabhängige Erkenntnisse für die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden in EU
Mitgliedsstaaten.
14. Welche Form der Zusammenarbeit besteht zwischen dem JRC Karlsruhe
und dem KIT Nord bei der Entwicklung bzw. dem möglichen Bau und
Betrieb neuer Atomreaktoren, insbesondere der vierten Generation,
sowie von Brennstoffen der vierten Generation, und welchen finanziellen
Umfang und welchen Inhalt hat diese Zusammenarbeit (bitte jeweils
Titel der Projekte und Kostenansatz in Euro benennen)?
JRC Karlsruhe arbeitet in diesem Bereich nicht mit dem KIT Nord zusammen.
15. Von welchen Einrichtungen wird das JRC Karlsruhe nach
Inbetriebnahme des „Flügels M“ nach Kenntnis der Bundesregierung welches
radioaktive Material und/oder welche Produkte wie Brennstoffe und
Brennstäbe beziehen (bitte nach Art des Materials, Menge und Lieferant
aufschlüsseln)?
Das JRC pflegt wissenschaftliche Zusammenarbeit mit
Forschungseinrichtungen in Europa und weltweit. Welche Materialien und Mengen nach
Inbetriebnahme des „Flügel M“ zum JRC Karlsruhe transportiert werden, lässt sich
derzeit nicht vorhersagen.
16. Zu welchen Einrichtungen wird das JRC Karlsruhe nach Inbetriebnahme
des „Flügels M“ nach Kenntnis der Bundesregierung welches radioaktive
Material und/oder welche Produkte wie Brennstoffe und Brennstäbe
beziehen (bitte nach Art des Materials, Menge und Empfänger
aufschlüsseln)?
Das JRC pflegt wissenschaftliche Zusammenarbeit mit
Forschungseinrichtungen in Europa und weltweit. Welche Materialien und Mengen nach
Inbetriebnahme des „Flügel M“ vom JRC Karlsruhe zu diesen Partnern transportiert
werden, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
17. Mit wie vielen Transporten von radioaktivem Material ist nach Kenntnis
der Bundesregierung nach Inbetriebnahme des „Flügels M“ jährlich zu
rechnen?
Da mit Inbetriebnahme des „Flügel M“ keine zusätzlichen
Forschungsaktivitäten aufgenommen werden, dürfte sich die Anzahl der Transporte etwa im
Bereich der Vorjahre bewegen.
18. Wie viele Transporte mit welchem radioaktiven Material erfolgten nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018 und 2019 von
und zum JRC-Standort Karlsruhe
a) aus Europa,
b) aus anderen Staaten?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Transporte vom und zum JRC Karlsruhe in den Jahren 2017 / 2018 /2019 (ohne
interne Transporte auf dem Gelände des KIT Campus Nord):
2017 2018 2019
Eingänge Sonstige Radioaktive Stoffe Aus Mitgliedstaaten 20 15 7
Aus Drittländer 3 2 5
Uran- und Plutoniumhaltige Stoffe Aus Mitgliedstaaten 26 30 26
Aus Drittländer 2 2 2
Ausgänge Sonstige Radioaktive Stoffe In Mitgliedstaaten 24 28 32
In Drittländer 8 6 12
Uran- und Plutoniumhaltige Stoffe In Mitgliedstaaten 16 14 19
In Drittländer 0 0 1
19. Welche Mengen an Alpha-Strahlung wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018 und 2019 vom JRC-Standort
Karlsruhe abgegeben?
Die jährlichen Aktivitätsabgaben mit der Fortluft aus den Anlagen und
Einrichtungen am Standort KIT– Campus Nord werden durch die Abteilung Sicherheit
und Umwelt des KIT an das Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg gemeldet. Zusätzlich überprüft das Ministerium für
Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an Hand einer
wöchentlichen Direktmeldung des JRC Karlsruhe die Einhaltung der genehmigten
Grenzwerte.
Für die Fortluft des JRC Karlsruhe betrugen die gemeldeten Werte:
Aerosole Alpha:
2017: unterhalb der Nachweisgrenze
2018: unterhalb der Nachweisgrenze
2019: unterhalb der Nachweisgrenze
Edelgase Rn-220:
2019: 1,17E+12 Bq/Jahr (58.5 % des genehmigten Jahresgrenzwertes)
2018: 6.19E+11 Bq/Jahr (31.0 % des genehmigten Jahresgrenzwertes)
2017: 5.77E+11 Bq/Jahr (28.9 % des genehmigten Jahresgrenzwertes)
20. Wo und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die radioaktiven
Abfälle des JRC-Standorts Karlsruhe derzeit sowie nach Inbetriebnahme
des „Flügels M“ gelagert und entsorgt?
Die radioaktiven Abfälle des JRC Karlsruhe werden gemäß den behördlichen
Vorgaben und im Rahmen entsprechender vertraglicher Vereinbarungen
ausschließlich an die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH abgegeben.
21. Welche Änderungen zum betrieblichen Umgang in „Flügel M“ der in
Abschnitt I der Änderungsgenehmigung festgelegten Maßgaben und
Regelungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung der atomrechtlichen
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde mit Begründung bisher mitgeteilt
worden?
Das baden-württembergische Umweltministerium hat dem JRC seit der
Genehmigung K/132/2012 vom 16. März 2012 keine weiteren
Änderungsgenehmigungen erteilt. Damit bleibt insbesondere der Gestattungsumfang (Absatz 1 in
Teil I der genannten Genehmigung) unverändert Die in der Genehmigung
angeführten betrieblichen Regelungen werden laufend im Aufsichtsverfahren
überprüft und aktualisiert.
22. Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Konzept über
technische und administrative Maßnahmen zur Jod-Rückhaltung vor?
Das Konzept zur Jod-Rückhaltung ist entsprechend der Genehmigung K/
132/2012 bis spätestens drei Monate vor Inbetriebnahme des Flügel M
vorzulegen und wurde noch nicht vorgelegt.
23. An welchen Forschungseinrichtungen in der EU wird nach Kenntnis der
Bundesregierung an einer Entwicklung und/oder am Bau und Betrieb
von neuen Atomreaktoren, insbesondere der vierten Generation,
gearbeitet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine weitergehenden Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]