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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Baulandkommission der Bundesregierung und Bauland in Deutschland

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.11.2020

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2405305.11.2020

Die Baulandkommission der Bundesregierung und Bauland in Deutschland

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Oliver Krischer, Stefan Schmidt, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Baulandpreise in Deutschland sind in den letzten 20 Jahren von Durchschnittlich 48 Euro auf 138 Euro fast verdreifacht und sind aktuell so teuer wie nie. „Nicht nur die Preise für Wohnimmobilien liegen auf einem Rekordhoch, auch Bauland hat noch nie so viel gekostet wie im vergangenen Jahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der durchschnittliche Kaufwert baureifer Grundstücke 2019 bei 189,78 Euro pro Quadratmeter. Zehn Jahre zuvor waren es noch rund 122,00 Euro. Besonders viel mussten Investoren in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg bezahlen. Dort kostete der Quadratmeter Bauland 1 328,48 Euro beziehungsweise 1 157,91 Euro.“ (Quelle: Destatis)

Auch vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung 2018 die Baulandkommission eingesetzt, die nach neun Monaten im Juli 2019 ihre Handlungsempfehlungen vorstellte. Seitdem ist nach Ansicht der Fragesteller nichts passiert. Die Bundesregierung streitet über die Umsetzung, und das Baulandmobilisierungsgesetz ist nie über den Status eines Referentenentwurfs hinausgekommen.

Dabei sind nach Auffassung der Fragesteller das Bauland und der effiziente und nachhaltige Umgang damit sowohl für den Klima- und Umweltschutz, aber eben auch und gerade für das bezahlbare Bauen und Wohnen von entscheidender Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele finanzielle Mittel des Bundes flossen in Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Öffentlichkeitsarbeit der „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik – Baulandkommission“?

2

Welche Mitglieder und/oder Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nahmen an den jeweiligen Sitzungen teil (bitte tabellarisch nach Datum und teilnehmenden Personen aufschlüsseln)?

3

Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und weiterer, bei dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzentwurf fachlich betroffener Ressorts gab es hinsichtlich möglicher Änderungen von Regelungsinhalten (unabhängig vom Ergebnis) des Gesetzentwurfs seit der Veröffentlichung des Entwurfs für das genannte Gesetzesvorhaben auf der Internetseite des BMI am 9. Juni 2020 (bitte tabellarisch mit Datum, teilnehmenden Personen und Thema bzw. genauem Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden Fragen aufführen)?

a) Welche dokumentierte Formulierungsvorschläge o. Ä. im Zusammenhang mit möglichen vereinbarten dienstlichen Kontakten wurde wann zu welchem konkreten Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben?

b) Wurde ein ggf. in der Frage 2 a genannter Formulierungsvorschlag o. Ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja, inwieweit?

c) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt?

4

Welche Rolle misst die Bundesregierung dem im Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Verbände- und Länderanhörung enthaltenen § 250 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezüglich des Schutzes von Mieterinnen und Mietern vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bei, und wie bewertet die Bundesregierung den neuen § 250 BauGB hinsichtlich seiner Wirkungsweise?

5

Wie viele Mieterinnen und Mieter haben nach Kenntnis der Bundesregierung von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, und wenn der Bundesregierung dazu keine Zahlen vorlegen, auf welche empirische Datengrundlage stützt sie ihre Meinung?

6

Welche Rolle misst die Bundesregierung dem im Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Verbände- und Länderanhörung enthaltenen neuen § 176a bezüglich eines Städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Stärkung der Innenentwicklung hinsichtlich der Mobilisierung von Bauland bei, und wie bewertet die Bundesregierung den neuen § 250 BauGB bezüglich seiner Wirkungsweise?

7

Inwieweit plant die Bundesregierung, die Empfehlung der Baulandkommission zur stärkeren Nutzung des Erbbaurechtes als „ergänzendes Instrument zur Bereitstellung von bezahlbarem Bauland“ (S. 5) im geplanten Gesetz zur Mobilisierung von Bauland umzusetzen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Empfehlung?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den § 13b BauGB, und wie viele Wohneinheiten sind auf Basis des § 13b BauGB entstanden, und wenn keine Erkenntnisse dazu vorliegen, auf welcher Datengrundlage kommt die Bundesregierung zur Erkenntnis, dass der § 13b dienlich ist, mehr Wohnraum zu schaffen?

9

Soll der Erwerb einer Immobilie im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechtes nach Verkehrswert oder Marktwert erfolgen (bitte begründen)?

Berlin, den 27. Oktober 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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