Gefahren der Ölförderung in deutschen und europäischen Meeren
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Unglück der Deepwater Horizon im Golf von Mexiko hat deutlich gemacht, mit welch unverantwortlichen Methoden heute Öl gefördert wird, um den nach wie vor steigenden Bedarf zu decken. Die Ölförderung ist zu einer Hochrisikotechnologie geworden – vor allem in solch empfindlichen Ökosystemen wie dem Meer. Auch in der Nordsee und den angrenzenden Meeren wird Öl gefördert. Eine Katastrophe wie im Golf von Mexiko kann nicht ausgeschlossen werden und die Folgen für Deutschland und Europa wären dramatisch: Die Einstellung der Fischerei, tödliche Gefahren für Meerespflanzen und Meerestiere (u. a. Robben, Wale und Delphine sowie Zug- und Brutvögel) und eine Ölpest im UNESCO-Welterbe Wattenmeer mit schwerwiegenden Folgen für den Tourismus.
Unbeschadet einer dringend notwendigen grundsätzlichen Strategie zur Abkehr unserer Wirtschaft von der Abhängigkeit vom Öl: Den Gefahren der Ölförderung in deutschen und europäischen Meeren muss jetzt schnell und entschieden vorgebeugt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Förderung von Rohstoffen
Fragen27
An welchen Stellen wird in Nord- und Ostsee (einschließlich norwegische Rinne) Öl oder Gas jeweils in welchen Meerestiefen gefördert, und welche Fördermethoden werden hier angewandt (bitte Förderstellen und -methoden einzeln benennen)?
a) Welche Lagerstätten mit welchen Kapazitäten an Erdöl, Erdgas oder anderen fossilen Rohstoffen unter dem Meeresboden der Nord- und Ostsee sowie der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind derzeit bekannt?
b) Finden derzeit weitere Suchen nach noch nicht bekannten Lagerstätten statt, und wenn ja, fördert die Bundesregierung diese?
Wie lange werden bei gleichbleibender Fördergeschwindigkeit unter Zugrundelegung der derzeit genehmigten Förderungen in Nord- und Ostsee sowie der AWZ dort voraussichtlich noch Erdöl, Erdgas oder andere fossile Rohstoffe gefördert?
Gibt es derzeit Anträge zur Förderung fossiler Energien innerhalb der deutschen AWZ, und falls ja, welche Firmen wollen hier mit welchen Methoden, an welchen Stellen welche Energieträger fördern?
Nach welchem Verfahren und durch wen werden Förderlizenzen innerhalb und außerhalb der AWZ vergeben, und gibt es hierfür ein auf europäischer Ebene abgestimmtes Vorgehen?
Falls ja, welche Möglichkeiten hat Deutschland, um den Genehmigungsprozess außerhalb der deutschen AWZ zu beeinflussen?
Erwägt die Bundesregierung in Deutschland, die weitere Genehmigung des Abbaus von Erdöl und Erdgas aus Lagerstätten unter dem Meer zu untersagen, und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ein Unglück mit aus dem Meeresgrund austretendem Öl an Förderstellen in Nord- und Ostsee ausschließen, oder für wie wahrscheinlich hält sie es, dass sich auch in Nord- und Ostsee schwere Ölkatastrophen ereignen?
Worauf gründet diese Einschätzung der Bundesregierung?
Welche erprobten und anwendungsbereiten Sicherheitsvorkehrungen gibt es, um das unkontrollierte Austreten von Öl am Meeresgrund von vorneherein zu unterbinden?
Welche Sicherheitseinrichtungen sind in Europa für die Off-Shore- Förderung vorgeschrieben?
Wie funktionieren diese?
Wie und durch wen wird die Funktionstüchtigkeit kontrolliert?
Welche meldepflichtigen Ölunfälle in deutschen Meeresgebieten gab es in den letzten zehn Jahren (bitte aufschlüsseln nach Meeresgebiet, Umfang und Ursache)?
Wird von den in der deutschen AWZ und von in Anrainerstaaten fördernden Unternehmen Kohlenstoffdioxid (CO2) im Rahmen des sogenannten Enhanced Oil Recovery-Verfahrens in die Lagerstätten von Erdöl und Erdgas eingebracht, um die Ausbeute der Felder zu steigern bzw. sind hierfür Anträge gestellt?
Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich dabei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken dieses Verfahrens für unkontrolliert austretendes Öl im Fall einer Havarie?
Welche konkreten Erfahrungen und Untersuchungen gibt es hierüber?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Ausfall eines Sicherheitsventils auf der norwegischen Bohrinsel Gullfaks C, welche Kontakte mit welchen Ergebnissen gab es diesbezüglich zur norwegischen Administration bzw. zur Firma Statoil?
Wie viele mit der Gullfaks C vergleichbare Bohrinseln gibt es in der Nordsee und den angrenzenden Meeren?
Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Stilllegung des Ölfeldes Brent in der Nordsee, wie soll die Demontage der Bohrinstallationen erfolgen, und wie wird bei der Demontage einer Verschmutzung des Meeres vorgebeugt?
Welche deutschen und europäischen Notfallpläne existieren für den Fall einer Ölkatastrophe in deutschen und europäischen Meeresgebieten?
Mit welchen Institutionen würde innerhalb der EU und über deren Grenzen hinweg kooperiert, wenn eine Ölkatastrophe im deutschen Zuständigkeitsbereich stattfände?
Welche Materialien (ölabsaugende Schiffe, schwimmende Barrieren usw.) stehen an welchen Orten zur Verfügung, um die Folgen einer Ölpest – sei es durch Tankerunglücke oder unkontrolliert austretendes Öl – an Nord- und Ostsee einzudämmen?
Welche Notfallpläne gibt es, und wer ist in Deutschland und den anderen Anrainerstaaten für deren ständige Aktualisierung und Durchführung im Katastrophenfall verantwortlich?
Wie viele einwandige Öltanker mit welchem Fassungsvermögen sind in deutschen und angrenzenden Meeren jährlich unterwegs, und welche Häfen werden außerhalb der EU angesteuert (bitte aufschlüsseln nach angesteuerten Häfen und Fassungsvermögen pro Jahr für die letzten zehn Jahre)?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dem Vorschlag ein, zur Erhöhung der Sicherheit vor mögliche Ölunfällen eine Lotsenpflicht für Tanker bei der Durchquerung deutscher Seegebiete, insbesondere in der westlichen Ostsee, einzuführen, und wie begründet sie diese?
Wie und mit welchen Ergebnissen setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, eine Ölkatastrophe durch die Havarie einer Fördereinrichtung zu vermeiden, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich gegenüber der Öl- und Gasindustrie?
Für welche Schäden wird gehaftet (bitte detailliert untergliedern):
a) Tötung oder Verletzung eines Menschen,
b) Verlust von oder Schaden an Vermögenswerten,
c) Schaden aus wirtschaftlichem Verlust,
d) Kosten von Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Umwelt,
e) Einkommensverlust aus einem unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse an der Nutzung oder dem Genuss der Umwelt, der infolge der Umweltschädigung eingetreten ist, sowie
f) Kosten von Vorsorgemaßnahmen und anderer Verlust oder Schaden infolge von Vorsorgemaßnahmen?
Wer haftet aufgrund welcher nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen im Falle eines Öl-Förderunglücks in der Nordsee oder einem angrenzenden Meer?
In welcher Höhe und in welcher Reihenfolge wird gegenüber Geschädigten, wie z. B. Krabbenfischern, Tourismusunternehmen oder Anrainergemeinden, gehaftet?
Gibt es eine Haftungshöchstgrenze für die ölfördernden Unternehmen, und wenn ja, wie hoch ist die Haftungshöchstgrenze für die Inhaber der Förderanlagen, und falls ja, wo liegt diese?
Beabsichtigt die Bundesregierung diese anzuheben, und wer übernimmt die Haftung oberhalb dieser Haftungshöchstgrenze?
Haben die Inhaber von Förderanlagen eine Deckungsvorsorge vorzuhalten, die gewährleistet, dass auch der maximal mögliche Schaden, über diese Deckungsvorsorge abgesichert wird?
Falls ja, wie hoch ist diese Deckungsvorsorge rechtlich angesetzt?
Wie und nach welcher Rechtsgrundlage werden Geschädigte auf deutschem Staatsgebiet für Schäden entschädigt, die durch Förderanlagen entstanden sind, die auf dem Hoheitsgebiet oder Außenwirtschaftszonen anderer Staaten gelegen sind?