Wasserkooperation im Nilbecken – III (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22212)
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/22212 ergibt sich für die Fragesteller ein weitergehendes Informationsbedürfnis.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Kooperations- und Konfliktbeilegungsmechanismen existieren bereits, um den aktuellen Konflikt um den Grand Ethiopian Renaissance Dam (GERD-Staudamm) beizulegen (s. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22212) (bitte nach Mechanismus, Ziel des Mechanismus, Kosten der Implementierung, Anzahl der Nutzung des Mechanismus durch die Partner aufschlüsseln)?
Warum ist es nach Auffassung der Bundesregierung seit der Gründung der Nilbeckeninitiative (NBI) im Jahr 1999 nicht möglich gewesen, durch die geschaffenen Kooperations- und Konfliktlösungsmechanismen im Nilbecken eine „Lösung der Frage der historischen Wasserrechte und der zukünftigen Wassernutzung“ zu erreichen (s. Antwort zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 19/22212)?
a) Welche neuen Lösungsansätze konnten durch die Entsendung des „Sonderbotschafters für den Nil“ implementiert werden, und welchen Einfluss auf die Verhandlungen hat dieser nach Auffassung der Bundesregierung (s. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/22212 mit Verweis auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/18344 und mit Verweis auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/9686)?
b) Wie oft traf sich der „Sonderbotschafter für den Nil“ mit den Vertretern der Konfliktparteien seit seiner Ernennung im Oktober 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung (s. ebd.)?
c) Hat sich die Haltung zu einer „finanziellen Beteiligung an einem Kompensationsmechanismus“ (s. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/18344) seit der Beantwortung der Schriftlichen Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/18344 geändert? Wenn ja, was waren die Gründe für die Änderung der Haltung der Bundesregierung?
Wird im Rahmen der Maßnahmen der Bundesregierung der Eintrag von Plastikmüll im Allgemeinen berücksichtigt (s. Antwort zu Frage 2d auf Bundestagsdrucksache 19/22212)?
a) Wenn nein, warum wird dieses Thema nicht von der Bundesregierung im Kontext der Nilbeckeninitiative vorangetrieben (bitte begründen)?
b) Plant die Bundesregierung, künftig das Thema Verminderung des Eintrags von Plastikmüll mit der NBI zu bearbeiten, und wenn nein, warum sieht die Bundesregierung hier keinen Bedarf (bitte begründen)?
Welche „Handlungsoptionen, um die Effizienz der Wassernutzung und die Wasserverfügbarkeit zu erhöhen sowie die Wassernutzung im gesamten Nilbecken zu optimieren“, wurden mit Unterstützung der Bundesregierung erarbeitet bzw. bereits implementiert (s. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/9686)?
a) Welchen messbaren Effekt haben diese erarbeiteten Handlungsoptionen auf Wassernutzung und Wasserverfügbarkeit, bzw. welchen messbaren Effekt sollen sie haben (bitte Basiswert und Sollwert angeben)?
b) Wie sollte sich nach Auffassung der Bundesregierung die Wassernutzung und Wasserverfügbarkeit in den nächsten Jahren mit und ohne Intervention entwickeln (bitte begründen)?
Sind zu den Projekten in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 bis 20 auf Bundestagsdrucksache 19/9686 weitere Projekte der Asiatischen Infrastrukturinvestmentbank (AIIB), an der auch die Bundesrepublik Deutschland Anteile hält, im Sinne der Fragestellungen hinzugekommen, und wenn ja, welche, und mit welchem Investitionsvolumen?