[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta,
Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24179 –
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Luftschadstoffwerte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
verursachte Reduktion des öffentlichen Lebens und das Arbeiten von zu Hause sorgten
dafür, dass das Verkehrsaufkommen in Deutschland deutlich abnahm. Laut
ADAC gab es vor den Ausgangsbeschränkungen (KW 11) ca. 9 000 Staus mit
einer Gesamtlänge von 14 500 km, während mit dem Inkrafttreten der ersten
Ausgangsbeschränkungen (KW 12) die Anzahl der Staus auf ca. 4 000 und
eine Gesamtlänge von 4 900 km sank (
https://www.sueddeutsche.de/auto/verke
hr-stau-corona-1.4857721). Grundsätzlich könnte anzunehmen sein, dass sich
im Zuge dieser Verkehrsreduktion u. a. der Stickoxid-Ausstoß ebenso
reduzieren würde. Am Stuttgarter Neckartor und an der Landshuter Allee in München
nahmen beispielsweise die Stickoxid-Werte nach Inkrafttreten der
Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 23. März 2020 zunächst
schrittweise ab. Anschließend stiegen die Stickoxid-Werte jedoch wieder an.
Basierend auf den Daten des Umweltbundesamts war die Belastung am
Stuttgarter Neckartor während der Corona-Beschränkungen deutlich höher als an
windigen Tagen im Februar vor dem coronabedingten teilweisen Shutdown.
Jahresvergleiche sowie Messergebnisse anderer Standorte zeigten ebenfalls
erhöhte Werte während der Corona-Krise (
https://www.umweltbundesamt.de/da
ten/luft/luftdaten/stationen/eJzrXpScv9BwUXEykEhJXGVkYGSga2Cia2Swq
CRzkaHJorzUBYuKSxYbG1ouSUl0K4IqMNI1MATyQ_KRNSQnTmwjYBr
EpEVlifKLcqvYFuUmNy3OSSw57eC5at6rRrnji3Py0k87qJxzcfhkMRsAew8
8QQ==,
https://www.focus.de/auto/news/diesel-drama-stuttgart-schafft-seine
n-feinstaub-alarm-ab-fahrverbote-bleiben-trotzdem_id_11888497.html). Auf
Basis dieser Beobachtungen und Messungen stellt sich die Frage nach der
Wirksamkeit von Fahrverboten zum Zwecke der Verbesserung der
Luftqualität.
Die Notwendigkeit der Überprüfung des Wirkungsausmaßes von
Fahrverboten, beispielsweise hinsichtlich der Reduktion von Stickoxiden, hat auch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erkannt. Der
Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger gab an, dass das Thema Diesel-
Fahrverbote aus seiner Sicht nun endgültig vom Tisch sei und verdeutlichte,
dass der Grund einer ausbleibenden Senkung der Stickoxid-Werte trotz
rapiden Verkehrsrückgangs, von den zuständigen Umweltbehörden zu klären sei
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24606
19. Wahlperiode 24.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 23. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(
https://www.focus.de/auto/news/diesel-drama-stuttgart-schafft-seinen-feinsta
ub-alarm-ab-fahrverbote-bleiben-trotzdem_id_11888497.html).
Primär ist es in diesem Zusammenhang wichtig, zu erörtern, welchen Einfluss
einzelne Faktoren wie Verkehr, Energieerzeugung und Industrie, aber auch
meteorologische Phänomene auf die Luftqualität haben. Vor allem Letztere
können große Auswirkungen auf die Messergebnisse haben. Beispielsweise
führen austauscharme Wetterlagen zu einer Anreicherung von Schadstoffen in
der Luft, und kräftige Winde beschleunigen andererseits deren Verteilung
(
https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2020-04/luftqualitaet-europa-verbesserun
g-schadstoffwerte-lockdown-coronavirus/seite-2). Neben variierenden
Wetterlagen können aber u. a. auch Düngemittel aus der Landwirtschaft zur Messung
einer erhöhten Feinstaubbelastung in Städten führen (
https://www.umweltbun
desamt.de/themen/der-einfluss-der-corona-krise-auf-die-umwelt). Es gilt
daher zu klären, welchen Einfluss die Corona-Krise und das damit verbundene
reduzierte Verkehrsaufkommen sowie weitere Faktoren wie die Ausbringung
von Düngemitteln und variierende Wetterlagen auf die Umwelt und im
Besonderen auch auf die Luftqualität und deren Messverfahren haben. Basierend auf
dieser wissenschaftlichen Untersuchung ist anschließend eine Überprüfung
und ggf. Neubewertung der politischen Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität anhand deren Wirksamkeit durchzuführen (insbesondere in Bezug
auf Fahrverbote).
1. Welche Faktoren beeinflussen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Konzentration von Luftschadstoffen?
a) In welcher Höhe bzw. zu welchem Anteil beeinflussen diese einzelnen
Faktoren jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung die
Konzentration von Luftschadstoffen?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die Konzentration eines Luftschadstoffes ergibt sich aus dem Zusammenspiel
verschiedener Prozesse. Wichtige Einflussfaktoren für die
Luftschadstoffkonzentration an einem Ort sind:
– lokale Emissionen: Freisetzung von Luftschadstoffen und Vorläuferstoffen
in die Atmosphäre
– Transmission: horizontaler Transport und vertikale Durchmischung von
Luftschadstoffen in der Atmosphäre
– chemische Prozesse: chemische Produktion, Umwandlung und Abbau der
Luftschadstoffe
– Deposition: Entfernungsprozesse von Luftschadstoffen aus der Atmosphäre
durch Ablagerung am Boden
– Hintergrundkonzentration: Grundbelastung an einem Ort ohne unmittelbare
Nähe zu Emissionsquellen (u. a. aus grenzüberschreitenden
Transportprozessen in der Nordhemisphäre)
– vorherrschende Wetterbedingungen.
Durch das komplexe Zusammenspiel und zeitlich variable Emissionsmengen
variiert der Einfluss/Anteil dieser Einflussfaktoren auf die gemessenen
Konzentrationen räumlich und zeitlich stark.
Zudem spielt es eine Rolle, ob die Luftschadstoffkonzentration in der Nähe zu
relevanten Emissionsquellen oder abseits von diesen gemessen wird.
Europaweit unterscheidet die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG zwischen quellnahen
Messungen (verkehrs- und industrienah) und Messungen abseits von
dominanten Quellen (städtischer und ländlicher Hintergrund).
b) Inwiefern können externe, beispielsweise metrologische Effekte den
Einfluss einer Abnahme des Straßenverkehrs auf die gemessene
Luftqualität überlagern?
Meteorologische Effekte bestimmen, wie sich freigesetzte Schadstoffe in der
Atmosphäre verteilen. Je nach Wetterbedingungen können gleiche
Emissionsstärken zu unterschiedlichen Luftschadstoffkonzentrationen an einem Ort
führen. Auch drastische Minderungen von Luftschadstoffemissionen können bei
ungünstigen Wetterbedingungen zu keiner adäquaten Minderung der
Konzentration führen. Ungünstige, windarme meteorologische Bedingungen (siehe
auch Antwort zu 1c) behindern ganz allgemein den Abtransport freigesetzter
Schadstoffe. Zusätzlich ergeben sich spezielle Situationen: Zum Beispiel
können sich in dicht bebauten Straßenschluchten in Abhängigkeit von
Windrichtung und -geschwindigkeit Luftwalzen bilden, die zu Bereichen hoher und
niedriger Schadstoffbelastung innerhalb der Straßenschlucht führen können.
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über spezifische Wetterlagen, die
eine Anreicherung von Schadstoffen in der Luft verhindern, und wenn
ja, welche sind das?
Bei Wetterlagen mit hohen Windgeschwindigkeiten werden die Luftschadstoffe
schnell von ihrer Emissionsquelle wegtransportiert und somit auch verdünnt,
sodass ihre lokale Wirkung verringert wird. Auch die Herkunft der Luftmasse
spielt eine Rolle: Luftmassen, die über den Nordatlantik nach Deutschland
gelangen, sind in der Regel geringer mit Schadstoffen vorbelastet als kontinental
geprägte Luftmassen. Luftschadstoffe können durch den Ferntransport über
hunderte und tausende Kilometer hinweg transportiert werden und somit weit
von ihren Emissionsquellen zur Schadstoffkonzentration beitragen.
Bei eher niedrigeren Windgeschwindigkeiten können sich dagegen die
emittierten Schadstoffe nahe der Quelle anreichern. Hier ist unter anderem
entscheidend, ob ein Ort sich auf der dem Wind zu- (Luv) oder ab- (Lee) gewandten
Seite der Quelle befindet. Die Leeseite ist dabei deutlich stärker durch die
Emissionsquelle beeinflusst. Auch die vertikale Durchmischung der
Atmosphäre beeinflusst die lokale Konzentrationsstärke entscheidend. Herrschen
Wetterbedingungen vor, die eine starke vertikale Mischung begünstigen, wie zum
Beispiel Tage mit intensiver Sonneneinstrahlung im Sommer, so führt dies zu einer
zügigen Verdünnung der Luftschadstoffe in einer hohen vertikalen Säule.
Vertikal austauscharme Wetterlagen (Inversionswetterlagen), wie sie vor allem im
Herbst oder Winter auftreten, begünstigen die Anreicherung von Schadstoffen
in den bodennahen Luftschichten und führen hier zu einer erhöhten
Konzentration.
Welchen Einfluss hatten diese Wetterlagen auf die Messwerte während
der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen im Zeitraum von
17. März 2020 bis 15. April 2020?
Eine die Ausbreitung von Luftschadstoffen begünstigende Tiefdruckwetterlage
mit hauptsächlich westlichen Strömungen, viel Wind und viel Niederschlag
prägten den Februar und die ersten Wochen des März 2020. Nahezu
gleichzeitig mit den coronabedingten Kontaktbeschränkungen stellte sich die
Großwetterlage ab dem 16. März 2020 um: Es herrschten größtenteils ungünstige
Austauschbedingungen mit wiederholten Hochdruckwetterlagen mit wenig Wind
und geringem vertikalen Luftaustausch. Dies führte im Zeitraum der
Kontaktbeschränkungen dazu, dass vielerorts der Rückgang der Emissionen durch
weniger Verkehr durch meteorologische Effekte kompensiert wurden. Dieser
Effekt trat deutschlandweit zeitlich und räumlich unterschiedlich stark auf.
d) Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von anderen Faktoren
jenseits des Verkehrsaufkommens wie austauscharme Wetterlagen,
weitere Emittenten oder auch die landwirtschaftliche
Düngerausbringung auf die Messergebnisse der Luftschadstoffe in deutschen
Städten?
Austauscharme Wetterlagen können dazu führen, dass sich freigesetzte
Schadstoffe schlecht in der Atmosphäre ausbreiten (siehe auch Antwort zu 1c) und
die Konzentrationen somit steigen. Ursache für die gemessenen
Konzentrationen sind allerdings immer Emissionen, d. h. freigesetzte Schadstoffe an sich.
Neben der Modulation der Konzentrationen kann das Wetter auch direkten
Einfluss auf die Emissionen haben: So werden z. B. durch das Heizen mehr
Schadstoffe freigesetzt, je niedriger die Außentemperatur ist.
Bei den Stickstoffoxidemissionen sind der Verkehr mit 39 Prozent und die
Energieerzeugung mit 40 Prozent die wichtigsten Quellen (wobei der Beitrag
der Energieerzeugung in den Innenstädten keine dominante Rolle spielt, da die
Schadstoffe in großer Höhe emittiert werden und eine entsprechende hohe
Verdünnung vorliegt). Bei Feinstaub PM10 sind die Quellen weitaus vielfältiger.
Insbesondere im Frühjahr kommt mit der Landwirtschaft eine bedeutende
Feinstaubquelle hinzu: Bei der Düngung der Felder wird aus gasförmigen
Vorläuferstoffen bodennah Feinstaub gebildet, der mit dem Wind auch in die Städte
transportiert wird (siehe auch Antwort zu Frage 2).
e) Kennt die Bundesregierung die Auffassung des Earth Observation
Center im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR),
wonach ein sog. Corona-Effekt in Bezug auf die Messung von
Luftschafstoffwerten nachgewiesen werden kann (Quelle:
https://www.solarif
y.eu/2020/05/06/295-dlr-corona-effekt-auf-luftqualitaet-nun-eindeu
tig/), und wenn ja, teilt sie diese, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesem sog.
Corona-Effekt?
Die Bundesregierung kennt die Analysen des Deutschen Zentrums für Luft-
und Raumfahrt (DLR). Eine Ableitung des „Corona-Effektes“ auf die
Stickstoffdioxid-Belastung mithilfe von Satellitendaten in Kombination mit
Messdaten in Bodennähe ist schlüssig. Dem Einfluss unterschiedlicher Witterungs- und
Austauschbedingungen wurde in der Analyse ebenfalls Rechnung getragen.
Der gefundene „Corona-Effekt“ verdeutlicht, dass ein starker Rückgang
anthropogener Stickstoffoxid-Quellen während einer solch außergewöhnlichen
Situation eine deutliche Abnahme der Stickstoffdioxid-Konzentrationen verursacht.
Dies bestätigt die in Deutschland auf der Grundlage bodennaher NO2-
Messungen gefundenen Ergebnisse.
2. Wie hat sich die in Deutschland gemessene Konzentration an klassischen
Luftschadstoffen (Feinstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid) nach Kenntnis
der Bundesregierung vom 17. März 2020 bis 15. April 2020 verändert
(bitte nach Schadstoff, Kalenderwoche und Bundesland auflisten)?
Stickstoffdioxid (NO2):
Untersuchungen in einigen Bundesländern zeigen folgende Ergebnisse: Im
Zeitraum der Kontaktbeschränkungen ging der Straßenverkehr in den Städten
um 30 bis 50 Prozent zurück. Die an verkehrsnahen Messstationen gemessenen
NO2-Konzentrationen sanken im gleichen Zeitraum wie zu erwarten um 15 bis
40 Prozent. Mancherorts wurden die niedrigsten NO2-Konzentrationen (im
Monatsmittel) seit Messbeginn festgestellt. Eine Analyse des Deutschen
Wetterdienstes, bei der die Parameter Windgeschwindigkeit, Temperatur, Ozon und
Trend berücksichtigt wurden, ermittelt einen durch die Kontaktbeschränkungen
bedingten Rückgang der NO2-Konzentrationen um 23 ±6 Prozent. In
Abhängigkeit des jeweiligen Verkehrsrückgangs und der meteorologischen
Randbedingungen fielen die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf die NO2-
Konzentrationen regional und lokal sehr unterschiedlich aus. Das zeigen auch
Analysen des Umweltbundesamtes (UBA): Im Tagesverlauf lagen die NO2-
Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen im Zeitraum der
Kontaktbeschränkungen in allen Bundesländern – zwar mit regionalen Unterschieden –
im Durchschnitt unter denen des Vergleichszeitraumes vor den
Kontaktbeschränkungen (1. Januar 2020 bis 22. März 2020).
Die Auflistung der NO2-Konzentrationen für die Kalenderwochen der
Kontaktbeschränkungen befindet sich in Anlage 1, orange Markierung).
Feinstaub (PM10):
Auswertungen der Bundesländer zeigen keine oder nur geringfügige positive
Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf die Feinstaubkonzentrationen.
Das bestätigt, dass der Straßenverkehr mittlerweile nicht mehr der
Hauptemittent in Deutschland ist. Die hohe Zahl und Dichte von Quellen führen in
Ballungsräumen und Städten zu einer erhöhten Feinstaubkonzentration.
Insbesondere im Frühjahr kommt mit der Landwirtschaft eine weitere bedeutende
Feinstaubquelle hinzu: Bei der Düngung der Felder wird aus gasförmigen
Vorläuferstoffen Feinstaub gebildet, der mit dem Wind auch in die Städte transportiert
wird. Zudem kann Feinstaub auch natürlichen Ursprungs sein – beispielsweise
Saharastaub oder als Folge von Bodenerosion, Wald- und Buschfeuern – und
kann über weite Entfernungen nach Deutschland herantransportiert werden.
Kurzfristige Verringerungen nur einzelner Feinstaub-Quellen in Städten können
daher keine durchschlagende Konzentrationsverringerung erwarten lassen.
Die Auflistung der PM10-Konzentrationen für die Kalenderwochen der
Kontaktbeschränkungen befindet sich in Anlage 2, orange Markierung).
Kohlenmonoxid (CO):
Die CO-Konzentrationen liegen überall in Deutschland bereits seit Jahren
unterhalb der in der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EU (Anhang II A 6)
definierten unteren Beurteilungsschwelle (50 Prozent des Grenzwertes – 5 mg/m³). CO
muss und wird daher nur noch an wenigen Messstationen gemessen (im Jahr
2019: 83 Stationen). Anstelle von Messungen reichen Modellrechnungen oder
objektive Schätzung als Methoden zur Beurteilung der Luftqualität in Bezug
auf CO aus. Demzufolge gibt es auch keinen deutschlandweiten Datensatz für
CO-Messungen: In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen
werden ausschließlich Modellrechnungen bzw. objektive Schätzungen zur
Beurteilung verwendet. In Thüringen erfolgt nur noch an einer Messstation eine CO-
Messung.
Alle dem UBA vorliegenden CO-Messdaten für das Jahr 2019 liegen mit
Jahresmittelwerten zwischen 0.17 und 0.45 mg/m³ im Bereich der Nachweisgrenze
(0.03 bis 0.6 mg/m³) der Messgeräte. Auf eine Zusammenstellung der CO-
Konzentrationen wurde daher verzichtet.
3. Wie hat sich die in Deutschland gemessene Konzentration an klassischen
Luftschadstoffen (Feinstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid) nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten verändert (bitte nach
Schadstoff, Kalenderwoche und Bundesland auflisten)?
Die Beurteilung der Luftqualität in Deutschland erfolgt gemäß
Luftqualitätsrichtlinie (in Deutschland: 39. BImSchV) für Kalenderjahre. Die Auswertungen
für das Kalenderjahr 2019 stellt das UBA auf seinen Webseiten zur Verfügung.
Sie sind abrufbar unter
https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten/j
ahresbilanzen.
Die Auflistungen der NO2- und PM10-Konzentrationen für die Kalenderwochen
der letzten zwölf Monate befinden sich in den Anlagen 1 und 2.*
4. Welche Besonderheiten oder Abweichungen von der Norm gab es nach
Einschätzung der Bundesregierung bezüglich der Messung von
Luftschadstoffen im Zeitraum der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen?
a) Welche Faktoren haben nach Kenntnis der Bundesregierung die seit
dem Beginn der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen
gemessenen Luftschadstoffwerte beeinflusst?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich gilt: Alle in der Antwort zur Frage 1a genannten Faktoren haben
die Luftschadstoffwerte im Zeitraum der coronabedingten
Kontaktbeschränkungen beeinflusst.
Im Zeitraum der Kontaktbeschränkungen waren die Änderungen der
Emissionen und die meteorologischen Bedingungen jedoch von besonderer Relevanz:
Die bundesweit strengen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus
waren mit vermindertem Straßenverkehr und verringerten Industrieprozessen
verbunden. Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Verkehrszählungen vor. In
Berichten der Bundesländer wird ein Rückgang der Verkehrsmenge von 30 bis
50 Prozent beschrieben. Busse im ÖPNV und private Pkw waren jedoch nach
wie vor in den Städten unterwegs. Für den Lieferverkehr muss sogar von einem
zeitweise erhöhten Aufkommen ausgegangen werden. Auch ist davon
auszugehen, dass aus Ansteckungsgründen vielfach der ÖPNV vermieden und verstärkt
Pkw genutzt wurden. Weitere Emissionseffekte, z. B. bedingt durch verstärktes
Arbeiten im Homeoffice, können seitens der Bundesregierung nicht
quantifiziert werden.
Der Zeitraum der Kontaktbeschränkungen ging zudem mit für die
Schadstoffausbreitung ungünstigen atmosphärischen Bedingungen einher, siehe Antwort
zu Frage 1c.
b) Weshalb hat das im Zuge der Corona-Krise verminderte
Verkehrsaufkommen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu einem
flächendeckenden Rückgang der Luftschadstoffwerte geführt?
Der Rückgang der NO2-Konzentrationen war auch in der Fläche festzustellen.
Er wurde besonders deutlich an Messstationen an viel befahrenen Straßen in
Städten festgestellt, weil sich hier die Verminderung des Verkehrs unmittelbar
auswirkte. Aber auch in typischen Wohngebieten und sogar am Rande von
Großstädten wie Berlin wurden während der Kontaktbeschränkungen geringere
NO2-Konzentrationen festgestellt. Der Rückgang des Verkehrs war ein
großräumiges Phänomen (siehe auch Analysen des DLR, Antwort zu Frage 1e). So
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/24606 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
verringerte sich auch die weiträumige Hintergrundbelastung außerhalb der
Städte und Ballungsräume.
Für Feinstaub (PM10) sind die Quellen noch weitaus vielfältiger, sodass die
verminderten Verkehrsemissionen während der Kontaktbeschränkungen keine
dominante Rolle spielten.
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
der Rückgang des Verkehrsaufkommens infolge der Corona-Pandemie
nicht zu einer flächendeckenden Verbesserung der Luftqualität geführt
hat?
Der Rückgang des Verkehrsaufkommens führte zu den unter b) beschriebenen
Verbesserungen der Luftqualität. Diese sind konsistent mit den bisherigen
Kenntnissen zum Einfluss des Verkehrs auf die Luftqualität. Die
Bundesregierung zieht daraus die Schlussfolgerung, dass die bekannten kausalen
Zusammenhänge zwischen Emissionen aus verschiedenen Sektoren und der
Luftqualität korrekt sind.
d) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auf Basis der Messdaten
im Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen ein Änderungsbedarf
bezüglich aktueller Regelungen besteht, und wenn nein, warum nicht?
Die Messdaten zeigen, dass der Verkehr die Hauptursache für die derzeitigen
Überschreitungen des NO2-Jahresgrenzwertes ist, die ausschließlich an
verkehrsnahen Messstationen auftreten. Mit den aktuellen Maßnahmen werden
zielgerichtet die Emissionen aus dem Straßenverkehr reduziert und lokale
Maßnahmen dort ergriffen, wo dies jenseits der bundesweit wirksamen Effekte wie
Flottenerneuerung und Software-Updates zusätzlich zur Grenzwerteinhaltung
erforderlich ist. Daher sieht die Bundesregierung keinen Änderungsbedarf bzgl.
der aktuellen Regelungen.
e) Hat die Bundesregierung den Beitrag von Fahrverboten zur
Luftreinhaltung vor dem Hintergrund bewertet, dass der Rückgang des
Verkehrsaufkommens Medienberichten zufolge nicht flächendeckend zu
einer Verbesserung der Luftqualität geführt hat, und wenn ja, wie?
Die bekannten Zusammenhänge zwischen Emissionen und Luftqualität haben
sich auch unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie bestätigt (siehe
Antworten zu den Fragen 4c und 4d).
Die Luftreinhalteplanung liegt in der Zuständigkeit der Länder, d. h. die
zuständigen Behörden der Länder entscheiden, welche Maßnahmen vor Ort zur
Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte notwendig sind.
f) Welche konkreten Auswirkungen hatten die Folgen der Corona-
Pandemie auf die Luftqualität in Deutschlands Städten?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
g) Wie beurteilen die Bundesregierung und das Umweltbundesamt,
welches im April 2020 die Auffassung vertrat, dass die Zeitspanne für
eine Bewertung des Sachverhalts noch zu kurz gewesen sei, sechs
Monate nach den coronabedingten Ausgangsbeschränkungen deren
Auswirkungen auf die Luftqualität (Quelle:
https://www.focus.de/auto/ne
ws/diesel-drama-stuttgart-schafft-seinen-feinstaub-alarm-ab-fahrverbo
te-bleiben-trotzdem_id_11888497.html)?
Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit haben für alle in der
Luftqualitätsrichtline geregelten Schadstoffe – so auch für NO2 und Feinstaub
(PM10) – einen zeitlichen Bezug auf das Kalenderjahr (Jahresmittelwert/Zahl
Überschreitungen pro Jahr). Hiermit wird dem Ziel, Schutz der Gesundheit vor
negativen gesundheitlichen Wirkungen bei langfristiger Exposition, Rechnung
getragen. Die durch die Corona-Maßnahmen bedingte Emissionsminderung
durch 30 bis 50 Prozent weniger Straßenverkehr in den Städten war nur ein
kurzfristiger Effekt von ca. vier Wochen. Auf das Gesamtjahr bezogen ist
deshalb auch nur eine anteilige Auswirkung auf die Schadstoffkonzentrationen zu
erwarten. Wie die Daten des Gesamtjahres 2020 durch diesen Zeitraum im
Frühjahr beeinflusst wurden, wird das UBA analysieren, wenn die Daten des
Jahres 2020 vollständig vorliegen.
5. Welche Aktivitäten zur Verbesserung der Luftqualität, neben Fahrverboten
für Diesel-Pkw, hält die Bundesregierung in Ableitung weiterhin hoher
Schadstoffwerte für möglich?
a) Welche weiteren Maßnahmen, neben Fahrverboten für Diesel-Pkw, zur
Verbesserung der Luftqualität und Einhaltung der Grenzwerte in
deutschen Städten hat die Bundesregierung bereits umgesetzt?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Am 2. August 2017 hat die deutsche Automobilindustrie im Nationalen Forum
Diesel zugesagt, bei ca. 5,3 Millionen der in Deutschland aktuell zugelassenen
Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 die NOx-Emissionen um
durchschnittlich 25 bis 30 Prozent bis zum Ende des Jahres 2018 zu reduzieren.
Es wurden eine Million mehr Fahrzeuge als ursprünglich zugesagt für die
Umrüstung angemeldet. Mehr als 5,9 Mio. Dieselfahrzeuge wurden bereits
umgerüstet und die Stickoxidemissionen haben sich dadurch nachweislich im realen
Fahrbetrieb deutlich reduziert. Der Bericht des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
zur „Wirksamkeit der Software-Updates zur Reduzierung von Stickoxiden bei
Dieselmotoren“ zeigt, dass die Reduzierung der realen Stickoxidemissionen
durchschnittlich etwa 40 bis 60 Prozent beträgt und damit deutlich über den
Vorgaben des Nationalen Forums Diesel liegt.
Die initiierten Maßnahmen wirken sich bereits positiv auf die Luftqualität in
den deutschen Städten aus. Das UBA hat im Mai 2020 eine aktualisierte
Übersicht der Stickoxid-Belastung in den deutschen Städten für das Jahr 2019
veröffentlicht. Danach ist ein positiver Trend zu verzeichnen. Die Stickstoffdioxid-
Belastung in deutschen Städten ist im Jahr 2019 deutlich gesunken.
Zudem hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2018 das Konzept für saubere
Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten
vorgestellt, um die individuelle Mobilität zu gewährleisten sowie weitere
Fahrverbote zu vermeiden. Das Konzept sieht vor, dass Bewohner*innen der besonders
belasteten Städte neben Umtauschaktionen auch eine Kostenübernahme für die
Hardware-Nachrüstung für Pkw durch die Konzerne VW und Daimler erhalten.
Das Konzept setzt außerdem auf die Ausweitung des „Sofortprogramms
Saubere Luft 2017-2020“. Es wurden drei neue Förderrichtlinien für SCR-System
basierte Hardware-Nachrüstungen von schweren Kommunalfahrzeugen sowie
von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen geschaffen.
b) Welche Förderprogramme hat die Bundesregierung zum Zwecke der
Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten aufgelegt (bitte
inklusive Fördervolumen angeben)?
Insgesamt stellt der Bund mehr als 2 Mrd. Euro für unterschiedliche
Fördermaßnahmen zur Verfügung, die in von Überschreitungen des
Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid betroffenen Kommunen zur Verbesserung der
Luftqualität führen sollen, um nicht zuletzt Verkehrsverbote möglichst zu
vermeiden. Es handelt sich im Einzelnen um:
• 1,5 Mrd. Euro für das „Sofortprogramm Saubere Luft“ mit folgenden
Einzelprogrammen/-richtlinien: Förderrichtlinie Digitalisierung
kommunaler Verkehrssysteme, Förderrichtlinie Elektromobilität, Nachrüstung von
ÖPNV-Dieselbussen mit Stickstoffdioxid-Minderungssystemen, Richtlinie
zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen
Personennahverkehr, Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“, Förderprogramm
„Elektro-Mobil“.
• 432 Mio. Euro für die Förderrichtlinien zur Hardware-Nachrüstung leichter
und schwerer Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie schwerer
Kommunalfahrzeuge mit Stickoxidminderungssystemen.
• 131 Mio. Euro für fünf Modellstädte (Bonn, Essen, Mannheim, Reutlingen,
Herrenberg) für innovative Stadtverkehrs- und ÖPNV-Maßnahmen.
• 46 Mio. Euro für die Förderung der Entwicklung von NOx-
Minderungssystemen für die Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge.
• 2,1 Mio. Euro für die Förderung von E-Schwerlastfahrrädern im Rahmen
der Kleinserien-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (Modul 5).
c) Welche konkreten Projekte zur Verbesserung der Luftqualität werden
durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
derzeit gefördert (bitte inklusive Ort und Fördervolumen angeben)?
Für die Förderrichtlinien Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme,
Elektromobilität und Nachrüstung von ÖPNV-Dieselbussen sowie für Kommunale
Modellvorhaben im Öffentlichen Personennahverkehr ergänzend zum
„Sofortprogramm Saubere Luft“ wird auf die Tabellen in Anlage 3 bis 5) verwiesen.*
Bei der Förderrichtlinie zur Hardware-Nachrüstung von schweren
Kommunalfahrzeugen wurden bislang Fördermittel in Höhe von 4,1 Mio. Euro bewilligt,
während im Bereich der schweren sowie leichten Handwerker- und
Lieferfahrzeuge Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro bewilligt wurden.
d) Wie viele der in Frage 5c erfragten Projekte wurden bisher umgesetzt
(bitte inklusive Fördervolumen angeben)?
Im Rahmen der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
wurden von insgesamt 530 Projekten 47 Projekte mit einem Fördervolumen in
Höhe von ca. 8,6 Mio. Euro abgeschlossen.
Final umgesetzt in der Förderrichtlinie Elektromobilität wurden derzeit 105
Vorhaben aus dem Sofortprogramm Saubere Luft. In diese Projekte sind
insgesamt 5,1 Mio. Euro abgeflossen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/24606 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Von den 83 Projekten zur Nachrüstung von ÖPNV-Dieselbussen mit
Stickstoffdioxid-Minderungssystemen wurden bisher etwa 35 abgeschlossen. Alle vom
BMVI geförderten Maßnahmen der Kommunalen Modellvorhaben im
Öffentlichen Personennahverkehr ergänzend zum „Sofortprogramm Saubere Luft“
laufen derzeit noch.
Bei der Förderrichtlinie zur Hardware-Nachrüstung von schweren
Kommunalfahrzeugen und von schweren sowie leichten Handwerker- und Lieferfahrzeuge
wurde bisher nahezu nichts ausbezahlt.
e) In welcher Höhe wurden bis zum 31. Oktober 2020 Fördermittel aus
dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ an die
Kommunen ausbezahlt?
Förderprogramm Mittelabfluss zum
31.10.2020
– in Mio. € -
Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler
Verkehrssysteme
55,2
Förderrichtlinie Elektromobilität 16,6
Nachrüstung von ÖPNV-Dieselbussen mit
Stickstoffdioxid-Minderungssystemen
11,4
Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von
Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr (nur Anteil
Sofortprogramm)
32,7
Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“ (Anschaffung von
Elektrofahrzeugen bei Taxi-, Mietwagen- und
Carsharing-Unternehmen sowie im Bereich des urbanen
Wirtschaftsverkehrs)
11,2
Förderprogramm „Elektro-Mobil“
(Förderbekanntmachung: Errichtung von Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau
bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low-
Cost-Infrastruktur und Mobile-Metering-Ladepunkte)
31,5
Gesamt 158,6
Hinweis: Grundsätzlich ist im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft der Kreis der
Zuwendungsempfänger*innen abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt und dem entsprechenden
Förderaufruf. Dabei liegt der Fokus der Zuwendungsempfänger*innen auf Kommunen, die durch eine
Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts betroffen sind. Die Zuwendungsempfänger*innen
sind jedoch nicht in allen Fällen Gebietskörperschaften, sondern je nach Ausgestaltung der
Förderrichtlinien auch private und gewerbliche Unternehmen.
f) Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss der in Frage 5c
erfragten Projekte und der über das „Sofortprogramm Saubere Luft“
geförderten Projekte auf die Luftqualität in deutschen Städten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/21159 verwiesen.
6. Plant die Bundesregierung die Anpassung von § 40 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 47 BImSchG basierend auf den
durch die Corona-Krise gewonnenen Erkenntnissen über die Wirksamkeit
eines verminderten Verkehrsaufkommens für die Luftqualität, und wenn
nein, warum nicht?
7. Wird die Bundesregierung sich nach den Erfahrungen aus der Corona-
Pandemie für eine Abschaffung der Fahrverbote für Diesel-Pkw
einsetzen?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung zieht aus den Erkenntnissen den Schluss, dass kein
Änderungsbedarf an den geltenden Regelungen zur Luftqualität in Städten besteht.
Hinsichtlich einzelner Maßnahmen weist die Bundesregierung darauf hin, dass
der Vollzug des Immissionsschutzrechts den zuständigen Behörden der Länder
obliegt.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
8. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich
durch die Überwachung der Einhaltung von Dieselfahrverboten (bitte pro
Quartal und Bundesland auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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