[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Filiz Polat,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/24205 –
Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem Brand in Europas bis dahin größtem Flüchtlingslager Moria auf der
griechischen Insel Lesbos waren im September rund 13 000 Geflüchtete
obdachlos geworden und waren tagelang unversorgt.
Griechische Behörden haben inzwischen ein provisorisches Zeltlager auf dem
ehemaligen Truppenübungsplatz Kara Tepe errichtet. In der vergangenen
Woche zerstörten heftige Regenfälle viele Zelte. Bewohner beklagten bereits
zuvor katastrophale Bedingungen, etwa dass es an Betten, Strom und fließendem
Wasser fehlt (
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-10/fluechtli
ngslager-kara-tepe-lesbos-ueberschwemmung; aktueller Bericht über die
Zustände im Lager unter
https://www.tagesschau.de/ausland/lesbos-lager-karatep
e-101.html).
Bereits vor Ausbruch von COVID-19 waren die Bedingungen in den
vollkommen überfüllten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln eine humanitäre
Katastrophe: Mehrere Zehntausend Geflüchtete lebten hier seit vielen Jahren
in mehrfach überbelegten Zelten unter menschenunwürdigsten Bedingungen
und litten unter hygienisch desolaten Zuständen.
Betroffen waren und sind auch besonders schutzbedürftige Personengruppen
wie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kranke und Menschen mit
Behinderung, obwohl diese Gruppen eigentlich nach der EU-Aufnahmerichtlinie
(RL 2013/33/EU), an deren Anwendung auch Griechenland gebunden ist, eine
sichere und ihren Bedarfen entsprechende Unterbringung und Versorgung
bekommen müssen.
Deutschland, das derzeit den Ratsvorsitz in der EU innehat, muss nach
Ansicht der Fragestellenden seiner Verantwortung gerecht werden und die
sofortige Aufnahme der Geflüchteten in Deutschland und anderen europäischen
Staaten organisieren.
Die bisherigen deutschen Aufnahmezusagen von bis zu 150 unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen aus dem Asylverfahren über sog. Relocation,
sowie 400 bereits in Griechenland anerkannte Familien (insgesamt 1 553
Personen), sind nach Ansicht der Fragestellenden nur ein Tropfen auf den heißen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25072
19. Wahlperiode 09.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 7. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Stein und lösen die Probleme auf Lesbos und den anderen griechischen Inseln
nicht.
Die Bundesregierung hat auch mit Blick auf die deutsche EU-
Ratspräsidentschaft eine besondere Verantwortung, die Verteilung innerhalb der EU zu
koordinieren und dabei die Aufnahmebereitschaft zahlreicher Bundesländer und
Kommunen ernst zu nehmen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Notversorgung – von
tausenden aus dem abgebrannten Camp Moria stammenden
Geflüchteten – im Zeltlager Kara Tepe auf einem ehemaligen Schießplatz des
griechischen Militärs, bestehend aus Zeltplanen auf dem nackten
Schotterboden?
Das neu errichtete Zeltlager Mavrovouni auf dem Militärgelände Kara Tepe ist
laut Stellungnahmen der griechischen Regierung nach Zerstörung des
Registrierungs- und Identifizierungszentrums Moria eine vorübergehende Unterkunft
und soll im Sommer 2021 durch ein neues dauerhaftes Pilot-Aufnahmezentrum
ersetzt werden. Bis dahin arbeiten die griechischen Behörden eng mit der
Europäischen Kommission und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
(UNHCR) zusammen, um die Unterkünfte wetterfest zu machen, sanitäre
Anlagen auszubauen und die Versorgung der Menschen sicherzustellen. Nach
Kenntnis der Bundesregierung ist das Zeltlager Mavrovouni aktuell mit
winterfesten Zelten ausgestattet.
2. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im
neuen Camp Kara Tepe untergebracht, und wie viele davon sind unter
18 Jahre alt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit rund 7.600 Personen
im vorübergehenden Zeltlager Mavrovouni auf dem Militärgelände Kara Tepe
bei Kapazitäten für bis zu 10.000 Personen. Zur Anzahl der Minderjährigen
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die medizinische
Versorgung im neuen Camp Kara Tepe?
Die medizinische Versorgung wird nach Kenntnis der Bundesregierung unter
der Leitung des griechischen Gesundheitsministeriums durch die nationale
Gesundheitsorganisation EODY in enger Kooperation mit der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) organisiert. In Abstimmung mit den griechischen
Behörden und der WHO sind aktuell sowohl ein deutsches „Emergency Medical
Team“ zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung als auch ein „Rapid
Response Mobile Laboratory“ des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin mit
labor-medizinischen Untersuchungen vor Ort tätig. Die WHO stellt zudem
Dolmetscher zur Verfügung, die die Bereitstellung der medizinischen Dienste
unterstützen. Über die Versorgungsmöglichkeiten vor Ort hinausgehende
medizinische Versorgungsleistungen werden im allgemeinen Krankenhaus der Insel
erbracht.
4. Wie können sich Geflüchtete nach Kenntnis der Bundesregierung in den
beengten Zelten vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen, und
wie werden positiv getestete Personen untergebracht?
Personen im vorübergehenden Zeltlager Kara Tepe/Mavrovouni, die positiv auf
COVID-19 getestet werden, werden isoliert in einem Quarantänebereich des
Lagers untergebracht. Die Einhaltung der üblichen Schutzmaßnahmen im
Lager Kara Tepe/Mavrovouni erscheint nach aktuellem Stand überwiegend
möglich.
5. Wie hoch ist die Zahl der mit COVID-19-infizierten Geflüchteten auf
den griechischen Inseln, und wie viele Menschen stehen nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit unter Quarantäne (bitte nach Inseln und
Camps aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja,
welche, Nichtregierungsorganisationen Zugang zu den Geflüchteten im
neuen Camp Kara Tepe haben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben derzeit mehrere
Nichtregierungsorganisationen unter Einhaltung der COVID-19-bedingten Restriktionen
Zugang zur Flüchtlingsunterkunft Kara Tepe/Mavrovouni. Weitere Einzelheiten
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
7. Inwiefern beeinflussen die prekäre Situation (nach wie vor keine
Duschen) im Übergangslager Kara Tepe sowie die weitere Verschlechterung
infolge der Regenfälle der letzten Tage die Planungen innerhalb der
Bundesregierung für die Aufnahme von Geflüchteten?
Die Bundesregierung hat sich als Reaktion auf den Brand in der
Flüchtlingsunterkunft Moria in enger Abstimmung mit der griechischen Regierung zur
Übernahme von 150 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden im Rahmen
eines gemeinsamen europäischen Vorgehens sowie von einem solchen
Vorgehen unabhängig zur Aufnahme von 1.553 anerkannt schutzberechtigten
Personen im Familienverbund von den griechischen Inseln bereit erklärt. Darüber
hinaus hat die Bundesregierung entschieden, in angemessenem Umfang weitere
anerkannt schutzberechtigte Personen aus Griechenland aufzunehmen, sofern
eine gemeinsame europäische Lösung erzielt wird.
Vordringliches Ziel der Bundesregierung bleibt jedoch, die Situation der
Schutzsuchenden vor Ort zu verbessern.
Zur Unterstützung vor Ort hat die Bundesregierung nach dem Brand in Moria
zügig humanitäre Hilfsmaßnahmen eingeleitet, wie den Versand von Material
zur Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden auf Lesbos. Zudem
unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der Europäischen Kommission
und der griechischen Regierung, ein gemeinsam von der Kommission und
Griechenland betriebenes Pilot-Aufnahmezentrum auf Lesbos zu errichten. Im
Oktober 2020 hat die Bundesregierung dazu bereits zwei Experten des
Technischen Hilfswerks für eine internationale Expertenmission nach Lesbos
entsandt.
8. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der griechischen Regierung
dafür ein, die Geflüchteten aus dem neuen Camp Kara Tepe zumindest
sofort auf das griechische Festland zu evakuieren, und wenn nein, warum
nicht?
Deutschland unterstützt Griechenland auf unterschiedliche Weise bei der
Bewältigung der schwierigen humanitären Situation, insbesondere auf den Inseln.
Die auf den griechischen Inseln anlandenden Schutzsuchenden müssen sich
zwecks Registrierung und Durchführung ihrer Asylverfahren in die
entsprechenden, in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht, vorgegebenen
Verfahren begeben, die Griechenland in Ausübung seiner Souveränität vorgesehen
hat. Hierzu gehört unter anderem auch die Durchführung von Asylverfahren in
den „Reception and Identification Centers“ (RIC). Erst nach Abschluss des
Aufnahme- und Registrierungsverfahrens entscheidet Griechenland über einen
Transfer auf das Festland. Deutschland und die EU leisten dabei einen
wesentlichen Beitrag dazu, die Situation der Geflüchteten vor Ort zu verbessern.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der griechischen Regierung
geplante Schließung von Schutzeinrichtungen für vulnerable Gruppen
(z. B. die Einrichtung PIKPA auf Lesbos) und die Unterbringung der
schutzbedürftigen Personen in den Camps für alle Geflüchteten (https://
www.zeit.de/gesellschaft/2020-10/pikpa-camp-schliessung-fluechtlingsc
amp-lesbos-griechenland)?
10. Wird die Bundesregierung sich für den Erhalt der Schutzeinrichtungen
für vulnerable Gruppen gegenüber der griechischen Regierung
einsetzen?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll es mit Inbetriebnahme des Pilot-
Aufnahmezentrums nur noch eine einzige Aufnahmeeinrichtung auf Lesbos geben,
die spezielle Schutzeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
und vulnerable Gruppen umfassen soll. Das für vulnerable Gruppen genutzte,
ehemalige Sommercamp PIKPA wurde zum 31. Oktober 2020 geschlossen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden vulnerable Gruppen aktuell unter
anderem im alten Lager Kara Tepe untergebracht. Dieses sollte zunächst zum
Jahresende geschlossen werden, aktuell ist aber eine Verlängerung bis zur
Fertigstellung des Pilot-Aufnahmezentrums im Gespräch.
11. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der fragestellenden Fraktion,
dass sich die Situation des überbelegten Camps Moria wiederholen
würde beim Wiederaufbau einer geschlossenen Einrichtung ohne Verteilung
von ankommenden Geflüchteten?
Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Fragen grundsätzlich keine
Stellung.
12. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die griechische Asylbehörde
nach dem Brand im Camp Moria ihre Arbeit wieder aufgenommen, und
wie lange dauert es derzeit, bis Geflüchtete in Camps auf den
griechischen Inseln einen Interviewtermin zu ihren Fluchtgründen erhalten?
Die griechische Asylbehörde hat ihre Arbeit nach dem Brand in der
Flüchtlingsunterkunft Moria am Standort Pagani auf Lesbos ohne Unterbrechung
weitergeführt. Zum zweiten Teil der Frage liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
13. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung das Asylverfahren
in Griechenland in der ersten Instanz derzeit durchschnittlich?
Zur Dauer der Verfahren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Es wird diesbezüglich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/23940 verwiesen.
14. Wie hoch ist die Schutzquote in Griechenland (bitte nach den zehn
Hauptherkunftsländern der Geflüchteten und den Jahren 2019 und 2020
auflisten)?
Die im Sinne der Fragestellung nachfolgend aufgeführten Daten werden vom
Statistischen Amt der Europäischen Union Eurostat zur Verfügung gestellt und
können unter
https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/asylum-and-managed-migrat
ion/data/database eingesehen werden. Die Daten wurden gerundet:
Jahr TOP 10
HKL
(Asylanträge)
Quartal
Gesamtanzahl der
Entscheidungen
Flüchtlingsschutz
Subsidiärer Schutz
Humanitärer Schutz
Abgelehnt
Anerkennungsquote
2019 Quartal 1 8.310 3.650 800 0 3.860 54 %
Afghanistan 940 375 340 0 225 76 %
Syrien 1.965 1.940 0 0 25 99 %
Pakistan 1.380 25 0 0 1.350 2 %
Irak 1.280 535 320 0 430 67 %
Türkei 55 50 0 0 10 91 %
DR Kongo 85 25 5 0 55 35 %
Albanien 620 5 0 0 615 1 %
Bangladesch
260 0 0 0 260 0 %
Iran 125 70 0 0 55 56 %
Somalia 125 50 65 0 5 92 %
2019 Quartal 2 7.315 3.110 665 0 3.540 52 %
Afghanistan 985 365 320 0 300 70 %
Syrien 1.615 1.565 0 0 50 97 %
Pakistan 1.210 20 5 0 1.185 2 %
Irak 905 450 230 0 230 75 %
Türkei 75 60 0 0 15 80 %
DR Kongo 90 25 0 0 65 28 %
Albanien 495 5 0 0 495 1 %
Bangladesch
280 5 0 0 275 2 %
Iran 150 90 5 0 50 63 %
Jahr TOP 10
HKL
(Asylanträge)
Quartal
Gesamtanzahl der
Entscheidungen
Flüchtlingsschutz
Subsidiärer Schutz
Humanitärer Schutz
Abgelehnt
Anerkennungsquote
Somalia 120 50 60 0 10 92 %
2019 Quartal 3 8.275 3.490 1.105 0 3.680 56 %
Afghanistan 1.690 530 775 0 380 77 %
Syrien 1.675 1.605 0 0 70 96 %
Pakistan 1.195 35 5 0 1.160 3 %
Irak 990 420 205 0 365 63 %
Türkei 50 40 0 0 15 80 %
DR Kongo 140 40 5 0 95 32 %
Albanien 420 0 0 0 420 0 %
Bangladesch
260 10 0 0 255 4 %
Iran 160 95 5 0 60 63 %
Somalia 115 65 50 0 5 100 %
2019 Quartal 4 8.800 3.270 1.265 0 4.265 52 %
Afghanistan 1.830 415 820 0 590 67 %
Syrien 1.585 1.460 0 0 130 92 %
Pakistan 1.180 25 5 0 1.155 3 %
Irak 925 405 210 0 310 66 %
Türkei 35 25 0 0 15 71 %
DR Kongo 230 65 15 0 150 35 %
Albanien 525 5 0 0 520 1 %
Bangladesch
370 5 0 0 360 1 %
Iran 245 135 0 0 110 55 %
Somalia 200 75 120 0 5 98 %
2019 32.700 13.520 3.835 0 15.345 53 %
2020 Quartal 1 11.210 4.820 1.145 0 5.250 53 %
Afghanistan 1.980 680 745 0 550 72 %
Syrien 3.235 2.630 0 0 605 81 %
Pakistan 1.280 25 0 0 1.250 2 %
DR Kongo 310 85 10 0 215 31 %
Irak 840 415 125 0 500 64 %
Bangladesch
320 0 0 0 320 0 %
Somalia 310 120 175 0 15 95 %
Türkei 70 45 0 0 25 64 %
Iran 235 105 5 0 125 47 %
Albanien 645 0 0 0 640 0 %
2020 Quartal 2 18.275 13.160 1.180 0 3.935 78 %
Afghanistan 2.880 1.530 755 0 595 79 %
Syrien 9.700 9.245 0 0 455 95 %
Pakistan 915 20 0 0 895 2 %
DR Kongo 415 155 15 0 245 41 %
Irak 1.110 420 185 0 500 55 %
Bangladesch
220 5 0 0 215 2 %
Somalia 775 575 170 0 30 96 %
Türkei 90 60 0 0 30 67 %
Iran 220 115 0 0 105 52 %
Albanien 175 0 0 0 175 0 %
2020 29.485 17.980 2.325 0 9.185 69 %
15. Wie viele der rund 400 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die
von der Insel Lesbos auf das griechische Festland gebracht wurden, sind
inzwischen in Deutschland angekommen (bitte nach Einreisedatum,
Staatsangehörigkeiten sowie den aufnehmenden Bundesländern
auflisten)?
Die Zusage der Bundesregierung vom 11. September 2020 infolge des Brandes
in Moria umfasst 150 unbegleitete minderjährige Asylsuchende von allen
griechischen Inseln, für die die Zuständigkeit für die Durchführung der
Asylverfahren nach Artikel 17 Absatz 2 der sog. Dublin III-Verordnung übernommen
wird. Eine Differenzierung nach vorherigem Aufenthaltsort ist nicht möglich,
zumal sich aufgrund der Umverteilungsmaßnahmen innerhalb Griechenlands
die Aufenthaltsorte (mehrfach) änderten.
Von den 150 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sind alle Personen in
die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Zudem ist ein neugeborenes Kind
einer Unbegleiteten mit eingereist. Die erbetenen Angaben können den
folgenden Tabellen entnommen werden:
Bundesland 30.09.2020 22.10.2020 29.10.2020 11.11.2020 03.12.2020 SummeEinreisen
BB 3 3 1 7
BE 8 4 3 3 18
BW 10 2 2 14
BY 2 1 2 1 6
HB 3 3 6
HE 2 1 1 1+1 5+1
HH 8 1 1 2 12
MV 4 4
NI 9 5 4 7 25
NW 11 4 2 17
RP 4 2 1 7
SH 1 1 2
SL 1 1
SN 11 11
ST 1 1
TH 3 6 1 4 14
51 27 18 42 12+1 150+1
Staatsangehörigkeit Anzahl
Afghanistan 122+1
Ägypten 2
Irak 1
Iran 1
Pakistan 2
Staatenlos 1
Somalia 1
Syrien 20
Summe 150+1
16. Wie viele der rund 400 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die
von der Insel Lesbos auf das griechische Festland gebracht wurden,
konnten unterdessen in andere Staaten ausreisen (bitte nach Ausreisen
und aufnehmenden Staaten auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
17. Wird sich die Bundesregierung für die Relocation-Aufnahme weiterer
vulnerabler Personengruppen, wie zum Beispiel querschnittsgelähmte
Geflüchtete, einsetzen?
Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
18. Wie viele Geflüchtete aus dem abgebrannten Camp Moria wurden
bislang in Deutschland aufgenommen (bitte nach Einreisedaten und
Staatsangehörigkeiten sowie aufnehmenden Bundesländern aufschlüsseln)?
19. Wie viele Geflüchtete wurden aus dem in Kara Tepe errichteten
Übergangslager bislang in Deutschland aufgenommen (bitte nach
Einreisedaten und Staatsangehörigkeiten sowie aufnehmenden Bundesländern
aufschlüsseln)?
20. Aus welchen Lagern in Griechenland stammen die in diesem Jahr bisher
für die Aufnahme in Deutschland ausgewählten Geflüchteten (sowohl
unbegleitete Minderjährige als auch das Kontingent von 1 553
anerkannten Flüchtlingen; bitte nach Standorten und Größenordnung auflisten)?
Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bislang (Stand 3. Dezember 2020) wurden im Rahmen der derzeitigen
Humanitären Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
und der Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) vom 9. Oktober 2020 149 international Schutzberechtigte aus
Griechenland in Deutschland aufgenommen. Diese Schutzberechtigten hielten
sich vor der Aufnahme auf den Inseln Chios, Kos, Leros und Samos auf. Die
Aufnahme von Personen von der Insel Lesbos erfolgen aus operativen Gründen
in einem nächsten Schritt.
Die erbetenen Angaben zu den 149 anerkannt schutzberechtigten Personen
können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Bundesland 16.10.2020 29.10.2020 Summe Einreisen
BB 0
BE 11 11
BW 4 13 17
BY 9 9
HB 2 2
HE 16 3 19
HH 12 12
MV 0
NI 17 17
NW 41 10 51
RP 2 2
SH 0
SL 0
SN 9 9
ST 0
TH 0
Summe 101 48 149
Staatsangehörigkeit Anzahl
Äthiopien 2
Dschibuti 5
Irak 25
Jemen 2
Kamerun 8
DR Kongo 9
Somalia 17
Staatenlos 29
Syrien 52
Summe 149
Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Koalitionsbeschluss vom
8. März 2020 bislang für 905 Personen aus Griechenland die Zuständigkeit zur
Durchführung der Asylverfahren nach Artikel 17 Absatz 2 der sog. Dublin III-
Verordnung durch Deutschland übernommen. Aus der Gruppe der
unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sind in diesem Zusammenhang 53 Personen
in Deutschland eingereist, aus der Gruppe der behandlungsbedürftigen Kinder
mit Kernfamilie bislang 938 Personen, darunter 225 behandlungsbedürftige
Kinder. Es erfolgt keine statistische Datenerfassung zu den vorherigen
Aufenthalten der Asylsuchenden in den griechischen Lagern. Die in diesem
Zusammenhang aufgenommenen Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung
vor dem Transfer auf das Festland auf den Inseln Chios, Kos, Leros, Lesbos,
Korfu, Kreta, Rhodos und Samos aufhältig.
Für die behandlungsbedürftigen Kinder mit Kernfamilie können die erbetenen
Angaben den folgenden Tabellen entnommen werden:
Bundesland
24.07.2020 31.07.2020 26.08.2020 03.09.2020 15.09.2020 30.09.2020 07.10.2020 22.10.2020 11.11.2020 03.12.2020
Summe
Einreisen
BB 18 15 5 11 49
BE 7 18 22 12 17 20 11 14 20 141
BW 3 6 18 10 7 1 45
BY 15 7 7 17 11 5 11 3 15 91
HB 5 2 7
HE 9 11 5 6 4 7 42
HH 3 9 4 11 10 11 48
MV 4 4
NI 8 17 2 21 10 4 62
NW 14 4 38 49 36 22 31 16 5 15 230
RP 16 14 3 12 10 11 9 75
SH 8 4 12
SL 4 4
SN 14 5 19
ST 5 4 9
TH 18 15 20 15 10 17 5 100
83 90 121 118 109 88 91 77 75 86 938
Staatsangehörigkeit Anzahl
Afghanistan 494
Äthiopien 2
DR Kongo 24
Irak 80
Iran 9
Kamerun 3
Staatsangehörigkeit Anzahl
Staatenlos 35
Somalia 31
Staatenlos 6
Syrien 254
Für die bereits im April und im Juni 2020 aufgenommenen 53 unbegleiteten
minderjährigen Asylsuchenden können die erbetenen Angaben den folgenden
Tabellen entnommen werden:
Bundesland 18.04.2020 24.06.2020
BB
BE 8
BW 4
BY 1 2
HB
HE 6
HH 8
MV
NI 12 4
NW 2
RP
SH 3
SL 1
SN
ST 2
TH
47 6
Staatsangehörigkeit Anzahl
Afghanistan 41
Eritrea 2
Syrien 10
Eine Differenzierung nach vorherigem Aufenthaltsort in konkreten
Unterbringungseinrichtungen auf den jeweiligen griechischen Inseln ist nicht möglich,
zumal sich aufgrund der Umverteilungsmaßnahmen innerhalb Griechenlands
die Aufenthaltsorte (mehrfach) änderten. Gleiches gilt für die Übernahme der
150 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (vgl. auch Antwort zu
Frage 15), die von allen griechischen Hotspotinseln auf das Festland transferiert
wurden, wo sie weitere Verfahrensschritte durchlaufen.
Hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens wird auf die Antwort zu Frage 25
verwiesen.
21. Welcher Schutzstatus wurde den 1 553 anerkannten Personen, die
Deutschland aufnehmen will, in Griechenland erteilt, und aus welchen
Herkunftsländern stammen die Menschen?
Von den bislang 149 nach Deutschland eingereisten anerkannt
Schutzberechtigten haben 129 Personen einen Status als Flüchtlinge gemäß der Genfer
Flüchtlingskonvention und 20 Personen einen Status als subsidiär Schutzberechtigte
in Griechenland erhalten. Hinsichtlich der Staatsangehörigkeiten der bisher
aufgenommenen Personen wird auf die Antwort zu den Fragen 18 bis 20
verwiesen.
22. Wie viel deutsches Personal ist derzeit für die Aufnahmeverfahren nach
Griechenland entsendet (bitte nach entsendenden Behörden und
Aufgabenstellungen auflisten)?
Zur Durchführung des Aufnahmeverfahrens sind regelmäßig zehn bis zwölf
Mitarbeitende der deutschen Behörden vor Ort eingesetzt. Darunter befinden
sich bis zu zehn Mitarbeitende der deutschen Sicherheitsbehörden und bis zu
zwei Mitarbeitende des BAMF, welche mit der Gesamtkoordination des
Verfahrens betraut sind. In Abhängigkeit des Pandemiegeschehens sind
wöchentliche Schwankungen bezüglich des Personaleinsatzes vor Ort möglich.
23. Ist eine Erhöhung der deutschen Personalkapazitäten geplant, und wenn
ja, in welchem Umfang und bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Eine Erhöhung der Personalkapazitäten hätte keine Verfahrensbeschleunigung
zur Folge, so dass derzeit keine Erhöhung der deutschen Personalkapazitäten
geplant ist. Dies hängt mit den in Griechenland vorhandenen räumlichen
Kapazitäten unter Einhaltung der notwendigen Abstands- und Hygieneregeln für die
Durchführung der Aufnahmeverfahren zusammen.
24. Wann soll die Aufnahme der bisher von der Bundesregierung zugesagten
deutschen Kontingente abgeschlossen sein; gibt es eine Road-Map?
Allen Personen, deren Aufnahme aus Griechenland die Bundesregierung
zugesagt hat, soll zeitnah eine Einreise in Deutschland ermöglicht werden. Zur
Planung der Transfers arbeitet die Fachebene mit sog. „Roadmaps“, die jedoch
insbesondere aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie fortlaufenden
Anpassungsbedarf aufweisen.
25. Wie gestaltet sich das Aufnahmeverfahren nach Deutschland,
insbesondere die Sicherheitsüberprüfung?
Die Durchführung der Sicherheitsinterviews entspricht der Praxis, die in dem
Verfahren zur Umverteilung von aus Seenot geretteten Schutzsuchenden gemäß
Artikel 17 Absatz 2 der sog. Dublin III-Verordnung etabliert wurde. Unter der
Verantwortung des BAMF führen Angehörige der Bundespolizei (BPOL), des
Bundeskriminalamts (BKA) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV)
auf den Einzelfall zugeschnittene Sicherheitsinterviews von durchschnittlich
zweistündiger Dauer. Unter anderem mithilfe dieser Maßnahme sollen
Personen an einer Einreise nach Deutschland gehindert werden, die
sicherheitsrelevante Kriterien erfüllen.
Diese Kriterien – und damit den Prüfmaßstab der Sicherheitsinterviews – legt
das BMI in den Verfahren nach § 23 AufenthG per Aufnahmeanordnung, in
den Verfahren nach Artikel 17 Absatz 2 der sog. Dublin III-Verordnung per
Erlass fest.
Zum Aufnahmeverfahren wird im Übrigen auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/20630 verwiesen.
26. Ab welchem Alter wird die Sicherheitsüberprüfung von welchen
deutschen Behördenvertretern in Griechenland durchgeführt?
Die Durchführung der Sicherheitsinterviews erfolgt durch BfV, BKA und
BPOL bei allen Personen, die 16 Jahre oder älter sind.
27. Wie viele Personen aus dem von Deutschland zugesagten
Aufnahmekontingent konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von
Sicherheitsbedenken nicht aufgenommen werden (bitte die
Staatsangehörigkeiten nennen), und betrifft die Nichtaufnahme dann nur einzelne
Personen oder gesamte Familien?
Familien werden zur Wahrung der Familieneinheit nur im Familienverbund
aufgenommen. In Summe konnten aufgrund von Sicherheitsbedenken bisher
acht Familien mit insgesamt 36 Personen (aus Afghanistan, Syrien, Somalia,
Demokratische Republik Kongo) nicht aufgenommen werden.
28. Wie hoch sind die aktuellen Aufnahmezusagen der Bundesländer, und
wie viele Plätze wurden dem Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat zuletzt seitens der Länder gemeldet (bitte nach Bundesländern
auflisten)?
Die aktuellen Aufnahmezusagen der Bundesländer können den folgenden
Tabellen entnommen werden:
Bundesland Aufnahmezusage im Rahmen der Abfrage des BMI
zur kurzfristigen Aufnahme von 1.553 anerkannt
schutzberechtigten Personen im Familienverbund von
den griechischen Inseln im September 2020
BB 47 Personen
BE 300 Personen
BW 202 Personen
BY 240 Personen
HB 20 Personen
HE 200 Personen
HH 500 Personen
MV 30 Personen
NI 500 Personen
NW 1.000 Personen
RP 250 Personen
SH 135 Personen
SL 18 Personen
SN 75 Personen
ST 42 Personen
TH 150 Personen
Gesamt 3.709 Personen
Bundesland Aufnahmezusage im Rahmen der Abfrage des BMI
zur kurzfristigen Aufnahme von 150 unbegleiteten
minderjährigen Asylsuchenden aus Moria und
anderen Hotspots im September 2020
BB 26 Personen
BE 70 Personen
BW 50 Personen
BY 23 Personen
Bundesland Aufnahmezusage im Rahmen der Abfrage des BMI
zur kurzfristigen Aufnahme von 150 unbegleiteten
minderjährigen Asylsuchenden aus Moria und
anderen Hotspots im September 2020
HB 20 Personen
HE 11 Personen
HH 50 Personen
MV 15 Personen
NI 100 Personen
NW 50 Personen
RP 20 Personen
SH 5 Personen
SL 2 Personen
SN 48 Personen
ST 4 Personen
TH 50 Personen
Gesamt 544 Personen
29. Wird die Bundesregierung nach der Videokonferenz der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel vom 20. Oktober 2020 mit Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern deutscher Städte weitere Gruppen Geflüchteter aus
Griechenland aufnehmen, und wenn nein, warum nicht (
https://www.migazi
n.de/2020/10/21/kommunen-pochen-auf-aufnahme-von-schutzsuchende
n-aus-griechenland/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_c
ampaign=MiGLETTER)?
30. Welche Erkenntnisse hat aus Sicht der Bundesregierung die
Videokonferenz der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Bürgermeisterinnen
und Bürgermeistern erbracht?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Videokonferenz diente dem unmittelbaren Austausch der Bundeskanzlerin
mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene zu Fragen der
Flüchtlingsaufnahme. Die Bundeskanzlerin hat den Teilnehmenden und insbesondere
den engagierten Bürgerinnen und Bürgern in den Kommunen für das große
humanitäre Engagement bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in
Deutschland gedankt. Die Kommunen haben aus ihrer Perspektive über
Einzelaspekte der Flüchtlingsaufnahme berichtet und ihre Aufnahmebereitschaft
bekräftigt. Die Bundeskanzlerin hat das humanitäre Aufnahmeverfahren aus
Perspektive der Bundesregierung erläutert und die Bedeutung europäischer
Lösungen in diesem Zusammenhang unterstrichen. Beschlüsse zu
Aufnahmeverfahren waren nicht geplant und sind nicht getroffen worden.
31. Beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung weitere EU-
Mitgliedstaaten oder andere Länder an der Resettlement-Aufnahme
anerkannter Flüchtlinge aus Griechenland (bitte nach Staaten und
Größenordnung auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich neben Deutschland vier
weitere Staaten an der Aufnahme anerkannt schutzberechtigter Personen
(Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte) aus Griechenland. Die erbetene
Auflistung kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Staat Größenordnung
Deutschland 1.553 Personen
Frankreich 100 Personen
Irland 50 Personen
Niederlande 50 Personen
Portugal 200 Personen
32. Nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere EU-Mitgliedstaaten
oder andere Länder – neben einem Kontingent unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge – weitere Asylsuchende aus Griechenland über
Relocation auf (bitte nach Größenordnung und EU-Staaten sowie griechischen
Lagern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich insgesamt sechs EU-
Mitgliedstaaten (Stand: 18. November 2020) im Sinne der Fragestellung sowohl zur
Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden als auch zur
Aufnahme anderer Asylsuchender aus Griechenland bereit erklärt. Die erbetene
Aufschlüsselung nach Staat und Größenordnung kann der folgenden Tabelle
entnommen werden:
Staat Größenordnung unbegleitete
minderjährige Asylsuchende
Größenordnung andere
Asylsuchende
Belgien 18 Personen 150 Personen
Frankreich 500 Personen 400 Personen
Deutschland 203 Personen ca. 1.050 Personen*
Italien (Sant‘
Egidio)
30 Personen 270 Personen
Luxemburg 16 Personen 5 Personen
Portugal 500 Personen 800 Personen
* 243 behandlungsbedürftige Kinder mit ihren Kernfamilien
Eine Aufschlüsselung nach griechischen Lagern ist der Bundesregierung
mangels entsprechender Erkenntnisse nicht möglich. Nach Auskunft der
Europäischen Kommission, die die Aufnahmen koordiniert, beziehen sich die Zusagen
der aufnahmebereiten Staaten teils auf Moria bzw. die griechische Insel Lesbos,
teils auf alle fünf Hotspotinseln, teils auf Griechenland insgesamt.
33. Hält der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer
die seit Anfang 2020 geltende gesetzliche Regelung in Griechenland, die
die Versorgung und Integration von anerkannten Flüchtlingen deutlich
erschwert – was dazu führt, dass diese Personen vermehrt obdachlos in
Athen ausharren –. für geeignet, die sog. Sekundärmigration innerhalb
der EU zu verhindern (
https://rsaegean.org/en/rsa-comments-on-the-inter
national-protection-bill/; bitte ausführlich begründen)?
Das BMI gibt grundsätzlich keine Beurteilung zu gesetzlichen Regelungen in
anderen EU-Mitgliedstaaten ab.
34. Sieht die Bundesregierung angesichts der schwierigen Lage für
anerkannte Flüchtlinge in Griechenland (gesetzlichen) Änderungsbedarf für
Personen, die sich mit einem griechischen Schutzstatus in Deutschland
aufhalten und derzeit unter den 2019 mit dem Geordnete-Rückkehr-
Gesetz eingeführten Leistungsausschluss nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und anderen ausländerrechtlichen
Ausschlusstatbeständen fallen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf im Sinne der
Fragestellung. Die humanitären Bedingungen im schutzgewährenden Staat werden
durch das BAMF bereits im Rahmen einer dem Leistungsausschluss nach § 1
Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vorgelagerten
Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes
(AsylG) in jedem Einzelfall geprüft.
35. Wie viele Flüchtlinge mit einem in Griechenland erteilten Schutzstatus
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
Deutschland?
36. Wie viele Verfahren von Flüchtlingen mit griechischem Schutzstatus sind
derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
anhängig, und wie lange sind derzeit die Bearbeitungszeiten dieser Verfahren?
Die Fragen 35 und 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst.
37. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der vermehrten
Aufhebung von Unzulässigkeitsentscheidungen des BAMF bei Personen mit
einem griechischen Schutzstatus durch die Verwaltungsgerichte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
38. Hält die Bundesregierung angesichts der angespannten Lage des
griechischen Asylsystems weiterhin an der Durchführung von Dublin-
Asylverfahren nach Griechenland fest?
Das BAMF setzt die sog. Dublin-III-Verordnung vollumfänglich um und folgt
in Bezug auf Griechenland den Empfehlungen der Europäischen Kommission
vom 8. Dezember 2016.
39. Wie viele Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung wurden im
Jahr 2019 sowie bisher im Jahr 2020 nach Griechenland durchgeführt
(bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Die Überstellungen nach Griechenland nach der sog. Dublin III-Verordnung im
Jahr 2019 sowie bisher im Jahr 2020 können den folgenden Tabellen
entnommen werden:
Erfolgte Überstellungen von Deutschland
an Griechenland
Jahr 2019
gesamt 20
davon:
Jan 19 3
Feb 19 1
Apr 19 3
Jul 19 1
Aug 19 1
Sep 19 2
Okt 19 4
Nov 19 2
Dez 19 3
Erfolgte Überstellungen von Deutschland
an Griechenland
Jan-Okt 2020
gesamt 4
davon:
Jan 20 1
Feb 20 1
Mrz 20 2
40. Wie viele Aufnahmeersuchen im Rahmen des Dublin-III-VO-Verfahrens
hat es seit 1. Januar 2020 von Griechenland an die Bundesrepublik
Deutschland gegeben, und wie viele dieser Ersuchen wurden abgelehnt
(bei Ablehnungen bitte die Anzahl und die Begründung für die jeweilige
Ablehnung aufschlüsseln)?
Die seit 1. Januar 2020 von Griechenland an Deutschland gestellten
Aufnahmeersuchen (Stand: 31. Oktober 2020) im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens
können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Aufnahmeersuchen von Griechenland
an Deutschland (01.01.2020 bis 31.10.2020)
1.064
davon Ablehnungen des BAMF
(Stand: 10.11.2020)
705
davon nach Ablehnungsgrund
Art. 8 I Dublin III-VO 84
Art. 8 II Dublin III-VO 40
Art. 9 Dublin III-VO 200
Art. 10 Dublin III-VO 81
Art. 11 a) Dublin III-VO 1
Art. 16 I Dublin III-VO 12
Art. 17 II Dublin III-VO 249
Art. 18 I b Dublin III-VO 1
Art. 18 I d Dublin III-VO 1
Sonstige (z. B. Verweis auf Zuständigkeit eines anderen
Mitgliedstaats)
36
41. Warum hat die Bundesregierung Aufnahmeersuchen der griechischen
Regierung nach Artikel 17 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung
(Selbsteintritt aus humanitären Gründen) in diesem Jahr in dreistelliger
Größenordnung abgelehnt (s. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache
19/22831), angesichts der Tatsache, dass Deutschland selbst
Schutzsuchende über Relocation aus Griechenland aufnimmt?
Gemäß Artikel 17 Absatz 2 der sog. Dublin III-Verordnung kann der
Mitgliedstaat, in dem ein Antrag auf internationalen Schutz gestellt worden ist und der
das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats durchführt, oder
der zuständige Mitgliedstaat, bevor eine Erstentscheidung in der Sache
ergangen ist, jederzeit einen anderen Mitgliedstaat ersuchen, den Antragsteller
aufzunehmen, aus humanitären Gründen, die sich insbesondere aus dem familiären
oder kulturellen Kontext ergeben, um Personen jeder verwandtschaftlichen
Beziehung zusammenzuführen, auch wenn der andere Mitgliedstaat nach den
Kriterien in den Artikeln 8 bis 11 und 16 der sog. Dublin III-Verordnung nicht
zuständig ist. Die betroffenen Personen müssen dem schriftlich zustimmen. Das
BAMF prüft in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen der Übernahme
vorliegen und entscheidet anhand der Ergebnisse der Einzelfallprüfung.
Die Aufnahmen im Rahmen des von der Europäischen Kommission
koordinierten, freiwilligen Aufnahmeverfahrens sind ein Beitrag zur Linderung der
humanitären Notlage in Griechenland. Die Humanitäre Aufnahme der anerkannt
Schutzberechtigten aus Griechenland gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG und der
Aufnahmeanordnung des BMI vom 9. Oktober 2020 ist unabhängig vom
Rechtsrahmen der sog. Dublin III-Verordnung zu sehen. Die derzeitige
Übernahme von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und asylsuchenden,
behandlungsbedürftigen Kindern mit ihren Kernfamilien ist von den
Aufnahmen in Deutschland im Rahmen anderer Selbsteintritte im sog. Dublin-
Verfahren abzugrenzen, bei denen sich die humanitären Gründe insbesondere aus
dem familiären und kulturellen Kontext ergeben.
42. Wann genau wird die Bundesregierung diejenigen Asylsuchenden nach
Deutschland bringen, deren Dublin-Verfahren in Griechenland bereits
abgeschlossen sind und für die eine Zuständigkeit Deutschlands bereits
festgestellt wurde?
Die fristgemäße Überstellung von Personen im sog. Dublin-Verfahren, nach
Zustimmung auf ein Übernahmeersuchen durch Deutschland, obliegt in erster
Linie Griechenland und entzieht sich weitgehend der Einflussnahme der
deutschen Behörden. Falls es den griechischen Behörden nicht möglich ist, die
betreffenden Personen innerhalb des in der sog. Dublin III-Verordnung
vorgeschriebenen Zeitrahmens zu überstellen, wird Griechenland zuständig für das
Asylverfahren.
43. Wie viele Beschäftigte des BAMF sind derzeit im EASO-Einsatz zur
Unterstützung der griechischen Asylbehörde (bitte Anzahl und
Einsatzstandorte benennen)?
Aufgrund des seit dem 7. November 2020 in Griechenland in Kraft getretenen
COVID-19-bedingten „Lockdowns“ befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt
keine Mitarbeitenden des BAMF zur Unterstützung der griechischen
Asylbehörde im Einsatz. Die beiden letzten Mitarbeitenden kehrten am 6. November
2020 aus Kos nach Deutschland zurück.
44. Plant die Bundesregierung eine Aufstockung des Personalkontingentes
zur Unterstützung der griechischen Asylbehörde?
Die Unterstützung der griechischen Behörden durch Deutschland wird über das
Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) organisiert. Der von
Griechenland und EASO ermittelte Bedarf an Unterstützung führt zu der
Erstellung eines jährlichen Operationsplans. Die in diesem Plan festgestellten
Bedarfe bilden die Grundlage für entsprechende Abfragen des EASO an die
Mitgliedstaaten. Die Größenordnung der hieraus resultierenden Unterstützung
hängt daher in erster Linie von der Bedarfsmeldung Griechenlands an EASO
ab. Im Jahr 2020 wurde als zusätzliches Kriterium für die Entsendung von
Mitarbeitenden festgelegt, dass diese die griechische Sprache flüssig beherrschen
müssen. Dieser Schritt und die COVID-19-bedingten Einschränkungen haben
im Jahr 2020 zu einer erheblichen Verringerung der tatsächlichen personellen
Unterstützungsleistung Deutschlands geführt. Trotz dieser praktischen
Einschränkungen besteht unverändert die Bereitschaft der Bundesregierung zur
Unterstützung der griechischen Behörden.
45. Gibt es weitere Pläne der Bundesregierung, Griechenland personell bei
der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten zu unterstützen
(bitte ausführlich beantworten)?
Zur personellen Unterstützung wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]