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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wasserkooperation im Nilbecken - II (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22212)

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

26.11.2020

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2425112.11.2020

Wasserkooperation im Nilbecken – II

der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/22212 ergibt sich für die Fragesteller ein weitergehendes Informationsbedürfnis hinsichtlich des Potentials zur Förderung der Gleichberechtigung des Projekts der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit der Projektnummer 2016.2083.0.

Nach Auffassung der Fragesteller ist insbesondere die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b auf Bundestagsdrucksache 19/22212 klärungsbedürftig; die fragliche Antwort nachfolgend im Wortlaut:

„Das Projekt unterstützt zwischenstaatliche Kooperationsprozesse und arbeitet mit den von den Anrainerstaaten in die Gremien und Arbeitsgruppen der NBI entsandten Delegierten aus den beteiligten Ministerien und Behörden des Wasser- und Umweltsektors zusammen. In diesem Prozess werden auch Aspekte der Förderung der Gleichberechtigung berücksichtigt. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Ziel der Förderung der Nilanrainerstaaten und der Förderung der Gleichberechtigung ist in diesem Rahmen jedoch nicht quantifizierbar. Die zitierte Formulierung ist insofern fehlerhaft verkürzt und müsste korrekt lauten ‚Das Projekt birgt kein nachweisbares Potenzial zur Förderung der Gleichberechtigung‘.“

Im Gegensatz dazu attestiert die GIZ GmbH in ihrer Projektdatenbank unter dem Punkt „Entwicklungspolitische Kennungen“ dem Projekt „nachgewiesen kein Potenzial zur Förderung der Gleichberechtigung“ (abrufbar unter https://www.giz.de/projektdaten/index.action?request_locale=de_DE; GIZ-Projektnummer 2016.2083.0).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Hat das Projekt „nachgewiesen kein Potential“ oder „kein nachweisbares Potential“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), angesichts der Angaben zu oben genanntem Projekt auf der Internetpräsenz der GIZ GmbH und der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b auf Bundestagsdrucksache 19/22212 (bitte ausführen und begründen)?

2

Wenn „kein nachweisbares Potential“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) besteht, weshalb wird dem Projekt dann auf der Internetpräsent der GIZ GmbH ausdrücklich „nachgewiesen kein Potenzial“ attestiert (bitte begründen)?

3

Kann man nach Auffassung der Bundesregierung von einem „mittelbaren Zusammenhang“ oder auch „indirekten Zusammenhang“ zwischen dem Ziel des Projekts und der Förderung der Gleichberechtigung sprechen, insofern es tatsächlich „kein nachweisbares Potenzial“ zur Gleichberechtigung besitzt (bitte begründen)?

a) Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diesen Zusammenhang dann beschreiben (bitte begründen)?

b) Welches Ausmaß haben derlei Zusammenhänge bei Projekten der Entwicklungspolitik (bitte begründen)?

c) Inwiefern erachtet es die Bundesregierung als problematisch, dass Projekte einen Effekt haben, der zwar politisch von der Bundesregierung gewollt ist (vgl.: https://www.bmz.de/de/themen/frauenrechte/deutsche_politik/index.html), der jedoch nicht quantifizierbar ist (bitte ausführen und begründen)?

Berlin, den 30. Oktober 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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