[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Özdemir, Manuel Sarrazin,
Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/24262 –
Militärische Eskalation des Konflikts um die Region Bergkarabach
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Beginn der Kampfhandlungen in und um Bergkarabach am 27.
September 2020 wurden über tausend Soldatinnen und Soldaten und über hundert
Zivilistinnen und Zivilisten getötet. 70 000 bis 75 000 Menschen sind allein
aus Bergkarabach geflüchtet. Medien und Menschenrechtsgruppen berichten
von Kriegsverbrechen; beiden Seiten wird vorgeworfen, gezielt zivile Ziele
wie Straßenzüge, Wohnviertel, Friedhöfe während Beerdigungen und Kirchen
zu bombardieren (
https://www.welt.de/politik/ausland/article217985084/Berg
karabach-Konflikt-Fuer-Armenien-ist-die-Intervention-der-Tuerkei-ein-Albtra
um.html bzw.
https://www.sueddeutsche.de/politik/bergkarabach-konflikt-ang
riff-auf-stadt-in-aserbaidschan-1.5097262).
Aserbaidschan hat inzwischen offenbar Geländegewinne verzeichnet (https://
www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2020-10-20/nagorno-karabakh-azerb
aijans-military-successes). Es droht eine massive humanitäre Katastrophe,
wenn die Kampfhandlungen nicht gestoppt werden, auch mit Blick auf den
nahenden Winter in der Hochgebirgsregion. Zusätzlich besteht die Gefahr
einer rasanten Ausbreitung des Coronavirus, besonders in direkt von den
Kampfhandlungen betroffenen Gebieten, in denen die Bevölkerung sich in
Bunker flüchten muss. Sowohl Aserbaidschan als auch Armenien melden
rasant steigende Infektionszahlen.
Aserbaidschan erfährt im Bergkarabach-Konflikt umfassende militärische und
politische Unterstützung durch die Türkei. Bereits seit vielen Jahren besteht
eine enge militärische Zusammenarbeit zwischen der Türkei und
Aserbaidschan, die in den letzten Monaten allerdings stark vertieft wurde, unter
anderem durch eine Vervielfachung der türkischen Waffenexporte (
https://uk.reuter
s.com/article/uk-armenia-azerbaijan-turkey-arms/turkish-arms-sales-to-azerbai
jan-surged-before-nagorno-karabakh-fighting-idUKKBN26Z22A). Dadurch
hat Aserbaidschan sich einen militärisch-strategischen Vorteil verschafft, der
sich unter anderem im massiven Einsatz verschiedener Kampfdrohnen
ausdrückt. Russland gilt zwar als Schutzmacht Armeniens, belieferte in den
vergangenen Jahren jedoch beide Kriegsparteien mit Rüstungsgütern und verhält
sich im aktuellen Konfliktgeschehen auffällig zurückhaltend.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24823
19. Wahlperiode 30.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Schon während der Eskalation zwischen Aserbaidschan und Armenien im Juli
2020 versicherte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan die
Unterstützung der Türkei für den „Bruder Aserbaidschan“ (
https://www.bloomber
g.com/news/articles/2020-07-17/erdogan-offers-to-aid-azerbaijan-after-skirmi
shes-with-armenia). Von Ende Juli 2020 bis Mitte August 2020 fand ein
türkisch-aserbaidschanisches Militärmanöver in Aserbaidschan statt, wonach
türkische F16-Kampfjets in Ganja verblieben (
https://twitter.com/trbrtc/status/
1313903827435892737). Laut russischen Medien sollen nach dem Manöver
zudem 600 türkische Militärangehörige in Aserbaidschan verlieben sein
(
https://www.kommersant.ru/doc/4537733).
Nach Ausbruch der Kampfhandlungen am 29. September 2020 haben
hochrangige türkische Politikerinnen und Politiker, inklusive Präsident Recep
Tayyip Erdoğan, die Kriegshandlungen Aserbaidschans wiederholt offen
legitimiert. Kritiker der türkischen Intervention werden in der Türkei diffamiert
und bedroht (
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/die-armenier-in-der-t
uerkei-geraten-wieder-ins-fadenkreuz-17001586.html).
Die armenische Minderheit in der Türkei ist traumatisiert durch den Genozid
an den Armeniern und anderen christlichen Völkern in der Türkei 1915, den
der Deutsche Bundestag 2016 anerkannt hat, die türkische Regierung jedoch
weiterhin leugnet. Aktuell sieht sie sich durch die Kriegsrhetorik in türkischen
Staatsmedien und andere Provokationen zunehmend unter Druck (
https://ww
w.nytimes.com/2020/10/15/opinion/armenia-azerbaijan-conflict.html).
Auch in Deutschland scheinen türkische staatliche sowie der türkischen
Regierung nahestehende Akteure, beispielsweise die Türkisch-Islamische Union
der Anstalt für Religion (DITIB), militaristische Propaganda zu verbreiten
(
https://twitter.com/IliasUyar/status/1318102256290533376?s=20). Aber auch
Aserbaidschan und Armenien selbst schrecken nicht davor zurück, gerade in
den sozialen Medien, Propaganda zu betreiben und die Kriegsrhetorik zu
schüren (
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/armenien-aserbaidschan-berg
karabach-krieg-propaganda-100.html).
Vereinbarte Waffenstillstände wurden immer wieder gebrochen. Bislang sind,
auch im Rahmen der Minsk-Gruppe der OSZE, keine Fortschritte bezüglich
einer nachhaltigen Waffenruhe oder gar Konfliktlösung zu verzeichnen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Schwere des jüngsten
Konfliktgeschehens vor dem Hintergrund der wiederholten Eskalationen seit dem
Waffenstillstand von 1994, und welche Erkenntnisse hat sie über
Getötete, Verwundete, Vertriebene und Geflüchtete?
Die vom 27. September bis zum 9. November 2020 andauernden
Kampfhandlungen waren die schwersten seit dem Waffenstillstandsabkommen vom
12. Mai 1994.
Die der Bundesregierung vorliegenden Angaben über Getötete, Verwundete,
Vertriebene und Geflüchtete fußen auf lokalen Angaben sowie auf Schätzungen
des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK). Demnach meldet
Armenien mit Stand 23. November 2.394 gefallene Soldaten, 52 getötete
Zivilisten sowie 163 Verletzte. Aserbaidschan hat bislang keine Angaben über
gefallene Soldaten veröffentlicht und gibt an zivilen Opfern 91 Tote und 404
Verletzte an.
Nach Schätzungen des IKRK zur Zahl der Flüchtlinge sind aus der Region
Berg-Karabach mindestens 90.000 Menschen geflohen oder intern vertrieben
worden. Für Aserbaidschan geht das IKRK von circa 50.000 Flüchtlingen bzw.
intern Vertriebenen aus.
2. Welche Erkenntnisse (betroffene Ortschaften, Verantwortliche, Getötete,
Verwundete, Schäden an Infrastruktur) hat die Bundesregierung über
a) militärische Angriffe auf zivile Ziele in Aserbaidschan,
b) militärische Angriffe auf zivile Ziele in Armenien,
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
c) Geländegewinne Aserbaidschans in Bergkarabach und angrenzenden
Regionen, die zuvor nicht von Aserbaidschan kontrolliert wurden?
Bezugsquelle im Hinblick auf Geländegewinne ist das am 10. November 2020
geschlossene Waffenstillstandsabkommen. Aserbaidschan darf Gebiete, die es
erobert hat, behalten, während Armenien in den nächsten Wochen mehrere
angrenzende Provinzen übergeben muss.
3. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse
a) zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen seit Ausbruch der jüngsten
Eskalation in Bergkarabach, und wenn ja, welche (bitte nach Datum,
mutmaßlichem Tatbestand und nach Beteiligten aufschlüsseln),
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
b) hinsichtlich des Einsatzes international geächteter Waffen, wie
beispielsweise Streubomben, durch beide Seiten, und kann sie die
Erkenntnisse von Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty
International (
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/armenia-azerba
ijan-use-of-artillery-salvos-and-ballistic-missiles-in-populated-areas-m
ust-stop-immediately/ bzw.
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2
020/10/armenia-azerbaijan-first-confirmed-use-of-cluster-munitions-b
y-armenia-cruel-and-reckless/) und Human Rights Watch (
https://ww
w.hrw.org/news/2020/10/23/azerbaijan-cluster-munitions-used-nagorn
o-karabakh) bestätigen?
Der Bundesregierung sind die Berichte über den Einsatz von Streubomben
durch beide Seiten im Konflikt bekannt. Wenngleich keine eigenen gesicherten
Erkenntnisse vorliegen, ist die Bundesregierung angesichts der
unverhältnismäßigen Auswirkungen von Streumunition auf Zivilisten und zivile Objekte über
diese Berichte äußerst besorgt. Weder Armenien noch Aserbaidschan haben das
Übereinkommen über Streumunition unterzeichnet.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre
Situation der Menschen in der Region Bergkarabach seit dem Beginn der
Kampfhandlungen am 27. September 2020?
a) Wie viele Menschen haben Bergkarabach seit Beginn der jüngsten
Kampfhandlungen verlassen?
Die Fragen 4 und 4a werden zusammen beantwortet.
Offizielle Zahlen über die Anzahl der Menschen, die seit Beginn der
Kampfhandlungen Berg-Karabach verlassen haben, wurden nicht veröffentlicht.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Inoffizielle Schätzungen
des IKRK gehen von bis zu 100.000 Flüchtlingen aus.
b) Wo liegen die Zufluchtsorte der geflohenen Menschen aus der
Region?
Die Zufluchtsorte der geflohenen Menschen liegen vor allem in und um die
armenische Hauptstadt Eriwan sowie in Sjunik, der Berg-Karabach am nächsten
gelegenen armenischen Provinz.
c) Wie gestaltet sich die Situation der aus den umkämpften Gebieten
geflüchteten Armenierinnen und Armenier?
Die aus den umkämpften Gebieten geflüchteten Armenierinnen und Armenier
sind in einer schwierigen Situation. Insbesondere Menschen, die in
Sammelunterkünften untergebracht sind, leben in beengten Verhältnissen, einige davon
ohne eine regelmäßige Versorgung mit Wasser und Strom. Lokale und
internationale humanitäre Hilfsorganisationen versorgen geflüchtete Armenierinnen und
Armenier mit Lebensmitteln sowie Non-food-Artikeln (Hygieneartikel, Artikel
für besonders vulnerable Gruppen wie ältere, kranke und behinderte
Menschen). Der bevorstehende Winter verschärft die Situation, auch da er
besondere Anforderungen an die Versorgung der betroffenen Menschen mit Hilfsgütern
wie Decken und Winterkleidung stellt und zudem eine Rückkehr nach Berg
Karabach erschwert. Das IKRK und OCHA stehen bereit, Armenien bei der
Versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen.
d) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Männer am Verlassen
der Region gehindert werden?
Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, ob Männer am
Verlassen der Region Berg-Karabach gehindert wurden. Der Bundesregierung ist aus
den Medien bekannt, dass die von der Bundesregierung nicht anerkannte
„Regierung der Republik Berg-Karabach“ das „Kriegsrecht“ verhängt und eine
„allgemeine Mobilmachung“ angeordnet hat.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über humanitäre Hilfe in
Bergkarabach und den angrenzenden Regionen?
a) Welche Landverbindungen von Armenien nach Bergkarabach sind
der Bundesregierung bekannt, und welche Bedeutung haben diese
Landverbindungen für die humanitäre Lage der Menschen in
Bergkarabach?
Die Fragen 5 und 5a werden zusammen beantwortet.
Die wichtigste Landverbindung zwischen Armenien und der Region Berg-
Karabach ist der sogenannte Latschin-Korridor, dem eine besondere Rolle für
die Versorgung der Bevölkerung in der Region Berg-Karabach zukommt. Des
Weiteren gibt es eine Straßenanbindung zwischen Armenien und der Region
Berg-Karabach über den Sotk-Gebirgspass.
b) Inwieweit hat die Bundesregierung Druck auf die Konfliktparteien
ausgeübt, humanitäre Hilfe für die umkämpfte Region zuzulassen?
Die Bundesregierung hat öffentlich und in ihren Gesprächen mit den Vertretern
der Konfliktparteien den Schutz der Zivilbevölkerung, die Einstellung aller
Kampfhandlungen und immer wieder auch den Zugang für internationale
Hilfsorganisationen wie das IKRK und andere humanitäre Akteure zu den
umkämpften Gebieten gefordert.
c) Inwieweit hat die Bundesregierung selbst bedarfsorientierte Hilfe
geleistet oder diese politisch, finanziell oder logistisch unterstützt (wo
zutreffend, bitte nach Wert der Hilfsleitungen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat den zusätzlichen Hilfsaufruf des IKRK vom 12.
Oktober 2020 mit 2 Mio. Euro unterstützt. Sie hat damit den größten Beitrag zu
diesem Aufruf geleistet. Mit den eingeworbenen Mitteln hat das IKRK den
zusätzlichen Bedarf an humanitären Hilfsleistungen decken können, der infolge der
Kampfhandlungen entstanden ist. Schwerpunkte waren die Unterstützung von
Bedürftigen mit Hilfsgütern wie Mahlzeiten, Decken, Ausstattung von Lagern
für Obdachlose und Geflohene und die Unterstützung lokaler Krankenhäuser
mit medizinischen Gütern.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die enge Zusammenarbeit
zwischen dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Armenischen Roten Kreuz.
Die Partner setzen ein gemeinsames Projekt im Umfang von 200.000 Euro um,
von denen die Bundesregierung 190.000 Euro bereitgestellt hat. Es dient zur
Deckung des Erstbedarfs für aus Berg-Karabach geflohene Menschen an
Nonfood-Artikeln (Hygieneartikel, Artikel für besonders vulnerable Gruppen wie
ältere, kranke und behinderte Menschen) sowie Lebensmitteln.
d) Hat die Bundesregierung auf Appelle der armenischen Community in
Deutschland nach logistischer Unterstützung für die Leistung
humanitärer Hilfe reagiert, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung hat auf die Appelle armenischer Vereine reagiert und
Möglichkeiten einer Unterstützung geprüft. Das Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) ermöglichte am 4. November 2020 den Transport
von 800 kg Hilfsgüter der armenischen Gemeinde von München nach Eriwan
bei einem regulären Rückführungsflug.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Rolle Russlands im
Bergkarabach-Konflikt?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die militärische
Präsenz Russlands in Armenien und deren Bedeutung im aktuellen
Konfliktgeschehen?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung
liegen keine eigenen belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Rahmen des „Vertrags zwischen der Republik Armenien und der
Russischen Föderation über den Status und die Funktion der auf dem Territorium der
Republik Armenien stationierten Grenztruppen der Russischen Föderation“
vom 30. September 1992 ist der Einsatz der Grenztruppen der Russischen
Föderation zum Schutz der armenischen Staatsgrenze zur Türkei und zu Iran
geregelt.
b) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den russischen
Rüstungsexporten nach Aserbaidschan und Armenien zu?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist Russland der wichtigste Lieferant
von Rüstungsgütern für Armenien. Die Rüstungsexporte Russlands an
Aserbaidschan sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten Jahren
gesunken und bewegen sich auf einem geringen Niveau.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von
Söldnern und freiwilligen Kämpfern
a) aus Syrien, die von durch die Türkei unterstützten syrischen Milizen
rekrutiert worden sein und auf aserbaidschanischer Seite kämpfen
sollen?
b) Wie ist der Rekrutierungsprozess nach Kenntnis der Bundesregierung
genau vonstattengegangen?
c) Welche Rolle spielten türkische staatliche und nichtstaatliche
Akteure?
d) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der mutmaßlich
aus Syrien rekrutierten Söldner im Bergkarabach-Konflikt?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zur Schriftlichen Frage 65 der
Abgeordneten Sevim Dagdelen auf Bundestagsdrucksache 19/23454. Darüber
hinaus liegen hier keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
vor.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von
Söldnern und freiwilligen Kämpfern aus dem Umfeld der PKK oder
anderer kurdischer Gruppen, die laut manchen türkischen und
aserbaidschanischen Medien auf armenischer Seite kämpfen sollen?
Falls Erkenntnisse über solche Kämpfer vorliegen, auf wie hoch schätzt
die Bundesregierung ihre Anzahl?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Einsatz von
Kämpfern aus dem Umfeld der PKK vor.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der Türkei im
Bergkarabach-Konflikt?
a) Wurde die Türkei in vergangenen Konfliktanalysen von
Bundesressorts zu Bergkarabach berücksichtigt, und wenn ja, in welchen, und
wie wurde die Rolle der Türkei jeweils eingeschätzt?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Rolle der Türkei im
Bergkarabach-Konflikt?
c) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem starken Anstieg
türkischer Rüstungsexporte nach Aserbaidschan im Verlauf dieses
Jahres sowie der rhetorischen Unterstützung Recep Tayyip Erdoğans
für die militärische Eskalation seit dem 27. September 2020 bei?
Die Fragen 9 bis 9c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung bezieht alle in der Region relevanten Akteure in ihre
Bewertung der Lage in Bergkarabach mit ein. Auch wenn die Türkei nicht aktiv
ins Kampfgeschehen im Konflikt um Bergkarabach eingegriffen hat und nach
derzeitigem Stand: 26. November 2020 keine Truppen für die „Peacekeeping-
Truppen“ stellen wird, ist die türkische militärische und politische
Unterstützung ein wichtiger Faktor zugunsten Aserbaidschans.
Dabei trägt die Türkei eine besondere Verantwortung für Frieden und Stabilität
in der Region und ist nun aufgerufen, ihren Einfluss in Aserbaidschan zu
nutzen, um auf eine Einhaltung der Waffenruhe und auf eine politische Lösung des
Konflikts konstruktiv und nachhaltig hinzuwirken.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über konkretes türkisches
militärisches Engagement im Bergkarabach-Konflikt mit Blick auf
a) den Einsatz türkischen Militärpersonals,
b) die Nutzung türkischer Kampfflugzeuge,
c) die Nutzung türkischer Drohnen?
Die Fragen 10a bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im
Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs. 2
BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten
betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem BND zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe
Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die
Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag
gesondert übermittelt.*
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundeswehr über den Einsatz deutscher
Militärtechnik im Bergkarabach-Konflikt (
https://www.greenpeace.de/them
en/umwelt-gesellschaft-frieden/waffenexporte/exporte-trotz-embargo
bzw.
https://www.presseportal.de/pm/29402/4728403)?
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Pläne der
Türkei vor, in Aserbaidschan eine Militärbasis zu etablieren, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung
liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
13. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass die Türkei sich selbst
als mögliche Ko-Vorsitzende der Minsk-Gruppe der OSZE ins Gespräch
bringt oder versucht, dieses zentrale Konfliktbearbeitungsformat künftig
zu umgehen (
https://www.mei.edu/publications/diplomacy-attrition-how-
will-russia-turkey-stand-nagorno-karabakh-play-out), und wenn ja, wie
beurteilt sie diese?
Die OSZE Minsk-Gruppe hat das Mandat zur Vermittlung im Konflikt um die
Region Berg-Karabach. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Türkei weiterhin
ein wichtiges Mitglied der OSZE Minsk-Gruppe, in deren Rahmen sie sich
auch engagiert.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
14. Hat die Bundesregierung die Beteiligung der Türkei im Bergkarabach-
Konflikt gegenüber türkischen Regierungsvertreterinnen und
Regierungsvertretern angesprochen, und wenn ja, wann, und mit welchem
Inhalt (bitte nach Gesprächsdatum, Gesprächsteilnehmern sowie
Gesprächsergebnissen aufschlüsseln)?
15. Hat die Bundesregierung die Beteiligung der Türkei am Bergkarabach-
Konflikt im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft zur Sprache gebracht,
und wenn ja, wie (bitte nach Gesprächsdatum, Gesprächsteilnehmern
und Ergebnis aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Die Lösung des Konflikts um die Region Berg-Karabach kann nur auf dem
Verhandlungsweg erfolgen. Dazu steht die Bundesregierung in intensivem
Austausch mit den Mitgliedern der OSZE-Minsk-Gruppe, die zur Lösung des
Konflikts etabliert wurde und der auch die Türkei angehört. Bundesaußenminister
Maas hat seit Ausbruch des jüngsten Konflikts am 29. September 2020 in
Gesprächen mit seinem türkischen Amtskollegen die Türkei aufgefordert, sich für
eine Verhandlungslösung einzusetzen. Die Bundeskanzlerin hat auf dieser Linie
mit dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan gesprochen. Zu Details
vertraulicher Gespräche nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung.
Mögliche Beiträge der Europäischen Union zur Lösung des Konflikts werden
regelmäßig in den zuständigen Gremien thematisiert.
16. Wie fließt die Unterstützung der Türkei für die militärische Offensive
Aserbaidschans in die Vorbereitung kommender Treffen des Rates für
Auswärtige Angelegenheiten sowie des EU-Gipfels im Dezember ein,
bei dem die Türkei prominent auf der Agenda stehen soll?
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union werden sich bei der
Sitzung des Europäischen Rats am 10./11. Dezember 2020 erneut mit den
Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei befassen. Bei der
Vorbereitung wird die Rolle der Türkei in der Region mitberücksichtigt. Die
Abstimmung der Tagesordnung des Rats für Auswärtige Angelegenheiten am
7. Dezember 2020 dauert noch an.
17. Wie fügt sich die Rolle der Türkei im Bergkarabach-Konflikt nach
Einschätzung der Bundesregierung in die türkische Außenpolitik der letzten
Jahre ein, die unter anderem die Interventionen in Syrien und Libyen, die
Entsendung von Kriegsschiffen ins Mittelmeer sowie die Etablierung
neuer Militärbasen im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika
umfasste?
Der Anspruch der Türkei, als regionale Gestaltungsmacht zu agieren und
wahrgenommen zu werden, manifestiert sich in der zunehmend ausgreifenden
Außen- und Regionalpolitik der Türkei in den letzten Jahren.
Die Bundesregierung sieht eine besondere Verantwortung der Türkei für
Frieden und Sicherheit in der Region.
Die anhaltenden türkischen Provokationen insbesondere im östlichen
Mittelmeer verfolgt die Bundesregierung mit Sorge und setzt sich intensiv für eine
Deeskalation der angespannten Lage ein.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der
armenischen Minderheit in der Türkei angesichts der Eskalation im
Bergkarabach-Konflikt?
Die armenische Minderheit in der Türkei konzentriert sich auf Istanbul und
zählt schätzungsweise 50.000 Personen. Sie ist in die türkische Gesellschaft gut
integriert. Sowohl Vertreter der türkischen Regierung wie auch Repräsentanten
der armenischen Minderheit betonten wiederholt, dass die armenische
Minderheit in der Türkei keinerlei Bezug zum Konflikt um Bergkarabach hat. Um dies
zu verdeutlichen, hat Staatspräsident Erdoğan den armenischen Patriarchen
Sahak II. am 22. Oktober 2020 anlässlich eines armenischen Gottesdienstes in
Istanbul getroffen. Der Bundesregierung sind keine Berichte über physische
Angriffe auf armenisch-stämmige Personen oder Eigentum im Zusammenhang mit
dem Bergkarabach-Konflikt bekannt.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung
militaristischer Konfliktnarrative durch dem türkischen Staat nahestehende
Moscheen und andere Einrichtungen sowie Medien in Deutschland
(
https://twitter.com/IliasUyar/status/1318102256290533376?s=20), und
welche Schlüsse zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle von Bedrohung
und Einschüchterung von Armenierinnen und Armeniern in Deutschland
und der Europäischen Union seit Beginn der aktuellen Eskalation
(
https://www.independent.co.uk/news/world/europe/turks-azeris-lyon-fra
nce-armenians-vienne-video-b1422175.html)?
Über die Diözese der armenischen Kirche in Deutschland und polizeiliche
Meldungen wurde bekannt, dass einzelne Mitglieder der armenischen Kirche in
Deutschland Anfang November 2020 inhaltsgleiche Drohbriefe erhalten haben,
in denen ihnen im Namen der „Grauen Wölfe“ mit dem Tode gedroht wird.
Darüber hinaus wurde von einzelnen Bürgern armenischer Herkunft gegenüber
der Polizei berichtet, dass sie sich aufgrund von konkret an sie gerichteten
Telefonanrufen sowie allgemeiner armenienfeindlicher Hetze in sozialen Medien
und in der Presse bedroht fühlen.
21. Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung der türkischen Rolle in
Bergkarabach für die Beziehungen zwischen der Türkei und Russland
ein?
An den Waffenstillstandsverhandlungen zwischen Russland und den
Konfliktparteien Armenien und Aserbaidschan war die Türkei nicht beteiligt. Nach
Kenntnis der Bundesregierung haben die Verteidigungsminister Russlands und
der Türkei den Aufbau eines gemeinsamen Kontrollzentrums in Aserbaidschan
zu Überwachung des Waffenstillstands in Bergkarabach vereinbart. Eine
Beteiligung türkischer Streitkräfte an den „Peacekeeping-Truppen“ zur
Überwachung des Waffenstillstands im Feld ist nach aktuellem Kenntnisstand (26.
November 2020) nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind Einzelheiten der
Vereinbarung bislang nicht bekannt.
22. Sind der Bundesregierung Berichte darüber bekannt, dass der Angriff
Russlands auf die der Türkei nahestehenden syrischen Miliz Failaq al
Scham in der Provinz Idlib am 26. Oktober 2020 ein Vergeltungsschlag
für die Beteiligung der Türkei am Karabach-Konflikt sein könnte?
a) Wenn ja, wie bewertet sie diese?
b) Befürchtet sie in diesem Kontext eine weitere Eskalation zwischen
beiden Parteien in der Auseinandersetzung um Idlib?
Die Fragen 22 bis 22b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung sind Medienberichte über den russischen Luftangriff in
Idlib am 26. Oktober 2020 bekannt. Darüber hinaus beteiligt sich die
Bundesregierung nicht an Spekulationen.
23. Worin liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die zentralen
Gründe dafür, dass die Konfliktlösung betreffend Bergkarabach und
insbesondere die Umsetzung der Madrider Prinzipien seit Jahren nicht
vorankommen?
Die OSZE Minsk-Gruppe hat das Mandat, unter Führung ihrer Ko-
Vorsitzenden Frankreich, Russland und den USA, in der Lösung des Konflikts um die
Region Berg-Karabach zu vermitteln. Die OSZE Minsk-Gruppe konnte dabei
jedoch nur so weit agieren, wie es beide Konfliktparteien zugelassen haben.
24. Wie hat die Bundesregierung sich im Rahmen der OSZE für einen
Waffenstillstand und die Lösung des Bergkarabach-Konflikts eingesetzt, und
inwieweit
a) unterstützt die Bundesregierung ein stärkeres Engagement der
Europäischen Union innerhalb der Minsker Gruppe der OSZE,
b) hat die Bundesregierung die Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe
konkret dabei unterstützt, zwischen den Konfliktparteien zu
vermitteln,
c) beabsichtigt die Bundesregierung, innerhalb der Minsker Gruppe der
OSZE selbst aktiver zu werden,
d) setzt die Bundesregierung sich gegenüber den Konfliktparteien für
ein umfassendes Mandat für eine OSZE-Mission vor Ort ein?
Die Fragen 24 bis 24d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung betont regelmäßig ihre volle Unterstützung der Minsk-
Gruppe als geeignetes zentrales Forum für Verhandlungen zwischen den
Konfliktparteien sowie der Bemühungen der Ko-Vorsitzenden, durch
vertrauensbildende Maßnahmen und im Dialog mit den Konfliktparteien das
Eskalationspotenzial zu reduzieren und einen Wiedereinstieg in den Verhandlungsprozess zu
erreichen. Insbesondere legt die Bundesregierung Wert darauf, dass die Ko-
Vorsitzenden und die einfachen Mitglieder der Minsk-Gruppe, auch die EU
Mitgliedstaaten der Minsk-Gruppe, mit einer Stimme sprechen.
Ihre Unterstützung des Minsker Formats und der Ko-Vorsitzenden betont die
Bundesregierung auch gegenüber hochrangigen Vertretern der Konfliktparteien,
wie etwa während der Reise von Bundeskanzlerin Merkel nach Armenien und
Aserbaidschan im August 2018, während des Besuchs des armenischen
Ministerpräsidenten Pashinjan bei der Bundeskanzlerin im Februar 2020 sowie bei
einer Reihe von kürzlich erfolgten Telefonaten mit Ministerpräsident
Paschinjan und Präsident Alijew in der aktuellen Krise.
Der persönliche Beauftragte des OSZE Vorsitzes hat ein umfassendes Mandat
zur Unterstützung der Konfliktlösungsprozesse. Die Bundesregierung setzt sich
für eine fortgesetzte OSZE-Präsenz in der Region ein.
25. Wie hat die Bundesregierung sich im Rahmen der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft, als temporäres Mitglied im VN-Sicherheitsrat und ggf.
darüber hinaus für einen Waffenstillstand und eine Lösung des
Bergkarabach-Konflikts eingesetzt?
Die Bundesregierung hat sich von Beginn der bewaffneten
Auseinandersetzungen an für einen Waffenstillstand und die Rückkehr an den Verhandlungstisch
eingesetzt. Als Mitglied der OSZE Minsk-Gruppe hat sich die Bundesregierung
dafür eingesetzt, dass nur wenige Tage nach Ausbruch des Konflikts eine
Sondersitzung des Ständigen Rates der OSZE stattfand und das Thema seitdem
verstärkt und regelmäßig im OSZE Rahmen behandelt wird.
Deutschland hat unmittelbar nach Ausbruch des Konflikts mit den anderen EU-
Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat und dem Vereinigten Königreich eine
Befassung des Sicherheitsrats beantragt, die am 29. September 2020 stattfand. Bei
dieser Sitzung wurden Presseelemente vereinbart, mit denen die Mitglieder des
Sicherheitsrats den Aufruf des VN-Generalsekretärs an die Konfliktparteien zu
einer sofortigen Waffenruhe, dem Abbau von Spannungen und der
Wiederaufnahme von Verhandlungen unterstützten. Ebenso hat Deutschland die weitere
Befassung des Sicherheitsrats am 19. Oktober 2020 unterstützt und dort erneut
auf eine sofortige Waffenruhe gedrängt. Bei einer weiteren Befassung des
Sicherheitsrats am 11. November 2020 hat Deutschland die Einhaltung der
Waffenruhe und die Sicherstellung der Möglichkeit humanitärer Hilfeleistung
sowie die Aufnahme von substanziellen Verhandlungen für eine friedliche und
dauerhafte Lösung des Konflikts unter Ägide der OSZE gefordert.
Der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik
hat sich mehrfach öffentlich zu Berg-Karabach geäußert, zuletzt im Namen der
27 Mitgliedstaaten am 19. November 2020.
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ISSN 0722-8333]