[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24265 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur
Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie
(Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG) (Bundesratsdrucksache 558/20)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag.
Sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa
in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs-
und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus
Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte)
Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen
Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25227
19. Wahlperiode 14.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
11. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der CO-
VID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG,
Bundesratsdrucksache 558/20), die ggf. durch externe Dritte im Prozess der
Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten
Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche Bundestag hat jedoch ein
gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw. positive Berücksichtigung der
Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu
kennen. Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehört
schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er
dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das Regelungsziel geteilt
wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden
Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag gegebenenfalls beruht und ob ggf. eine Norm
entgegen der ursprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der
Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme
geändert worden ist. Dies sollte sich nämlich ohnehin aus der
Gesetzesbegründung ergeben. In der Gesetzesbegründung sind gemäß § 43 Absatz 1 GGO „1.
die Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner
Einzelvorschriften“ sowie „2. welcher Sachverhalt dem Gesetzentwurf zugrunde liegt
und auf welchen Erkenntnisquellen er beruht“ darzustellen. Gemäß § 49
Absatz 1 GGO sind Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen
Entwurf kenntlich zu machen, also zu dokumentieren. Es ist kein Grund
ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten.
Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung nichts zu verbergen hat. Die
Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung das berechtigte
Interesse der Öffentlichkeit und der Fragesteller sowie des Deutschen
Bundestages auf substantiierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die
Bundesregierung insbesondere zu den Fragen 3 bis 6, soweit Änderungen am
Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln
benennt und genau begründet. Der bloße Verweis auf den Vergleich
verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog.
Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach
Auffassung der Fraugestellerinnen und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am
15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in
Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18.
Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind
sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link
abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb27
2d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfah
ren-data.pdf?download=1.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO)) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform
wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts
erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus
verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der
weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des
Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und
Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte Informationen
machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staats-sekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen (bitte alle Stellungnahmen etc. mit
Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des
Empfängers und Stand des Gesetzesvorhabens beispielsweise Vorarbeiten,
Eckpunktepapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf; und wo diese
jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden sind
auflisten)?
Referentenentwürfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
und die dazu eingegangenen Stellungnahmen werden auf der Internetseite des
BMAS veröffentlicht. Für den Entwurf eines Gesetzes zur
Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie können diese abgerufen werden
unter:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/beschaeftigungssicherungsgeset
z.html.
2. Nach welchen Kriterien wurden Umfang und Auswahl der Beteiligung
von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf
Bundesebene bestehen, von Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder
sonstigen externen Dritten für die sog. Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3
GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt, und
welche dieser externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung beteiligt?
Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47
Absatz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom
Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt.
3. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil-)identisch,
also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten
Vorschlag welches bzw. welcher externen Dritten, der im Rahmen der
sogenannten Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen
ist (bitte ggf. jeweils im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu
welcher Einfügung im bzw. Änderung des Gesetzentwurfs geführt hat,
und warum)?
4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil-)identisch,
also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten
Vorschlag welcher bzw. welches externen Dritten, der außerhalb der
sogenannten Verbändebeteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen
ist (bitte jeweils darlegen, wessen Vorschlag wann zu welchem
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)?
5. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber
der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach
Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im
Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu
erwartenden Kosten (vgl. § 44 Absätze 2 bis 5 GGO) des o. g.
Gesetzentwurfs im Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurf (bitte einzeln ausführen)?
6. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber
der vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs wurden ggf. entgegen
der entgegenstehenden (ursprünglichen) fachlichen Beurteilung des
federführenden Bundesministeriums in den Gesetzentwurf aufgenommen,
und ggf. warum ist dies jeweils geschehen (bitte einzeln ausführen und
begründen)?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der
Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn
und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im
Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen
Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.
Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe
werden auf der Internetseite des federführenden Ressorts (hier BMAS)
sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent
nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei
verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und
anschaulich aufbereiten zu lassen.
7. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte
oder ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen
externen Dritten in Auftrag gegeben), wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo
der Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)?
Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der
Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne
Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese
regelmäßig in der Begründung erwähnt.
8. Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf.
konkrete Angaben, Erläuterungen bzw. Begründungen zu den in den
Fragen 1 bis 7 erfragten Informationen aufgenommen, und falls ja, welche,
und falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen.
9. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben
(beispielsweise mit der Initiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung,
Vorbereitung, Ausarbeitung, Befassung, Beratung, Bewertung, Empfehlung
oder Formulierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den
Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum,
Ort, teilnehmenden Personen und Thema bzw. genauem
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden
Fragen aufführen)?
a) Wann fand der Kontakt statt?
b) Welcher bzw. welche externe Dritte nahm bzw. welche externen
Dritten nahmen teil?
c) Wer nahm auf Seiten der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts
und/oder der Bundesministerien teil?
d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche
Stellungnahme o. Ä. im Zusammenhang mit dem Kontakt hat welcher
bzw. welche externe Dritte ggf. wann zu welchem konkreten
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben?
e) Wurde ggf. der in Frage 9d genannte (alternative)
Formulierungsvorschlag o. ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja,
inwieweit, und ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte ggf. jeweils für jede Stellungnahme und jede
alternative Formulierung einzeln ausführen)?
f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen
Treffen angefertigt, und wenn ja, welche (z. B. Vorlagen zur
Vorbereitung, Vermerke, Protokolle o. Ä.)?
g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der
externen Dritten oder Stelle in der Bundesregierung bzw. im
Bundesministerium)?
h) Hatte ggf. die beteiligte Stelle in der Bundesregierung bzw. im
Bundesministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontaktes nähere
Kenntnisse über den bzw. die kontaktierte externen bzw. externe
Dritten bzw. Dritte, wie beispielsweise die Namen der für diesen
bzw. diese tätige bzw. tätigen Person bzw. Personen, das
Geschäftsfeld bzw. den Tätigkeitsbereich und die jeweiligen finanziellen und/
oder wirtschaftlichen Interessen an dem Regelungsinhalt des
Gesetzentwurfs, und falls ja, welche genau (bitte einzeln ausführen)?
i) Handelte bzw. handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die
bzw. der externe bzw. die externe Dritte bzw. die externen Dritten in
fremdem Auftrag, und falls ja, hat bzw. haben er bzw. sie diesen
Umstand selbständig offengelegt, oder wann, und wie hat die
Bundesregierung das jeweils eigenständig festgestellt (bitte ausführen)?
j) In wessen Auftrag handelte bzw. handelten nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. der bzw. die externe bzw. externen Dritte bzw.
Dritten (bitte jeweils ausführen)?
Die Fragen 9 bis 9j werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer
Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und
dem 1. Oktober 2020 beantworteten 248 Kleinen Anfragen die Grenzen der
Zumutbarkeit erheblich überschritten.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die
Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft.
Hierfür waren daher bereits 4 674 Überprüfungen erforderlich.
Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da
in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen
getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen
Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten
entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden,
so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem
Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche
Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung
werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen
Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus
den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig
Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher
Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise
fernliegend. Daher werden nunmehr in der Antwort zu Frage 9 nur noch die
Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen Ressorts sowie
des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung
der Bundesregierung) bis zum Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs
überprüft. Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der Zeit vom
13. März 2019 bis zum 1. Oktober 2020 5.940 Überprüfungen erforderlich. Seit
Beginn der Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt 10.614
Überprüfungen durchgeführt.
Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten der federführenden
und fachlich betroffenen Ressorts (hier: BMAS und Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi)) sowie des Bundeskanzleramtes für den
Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis 16.
September 2020 (Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage
der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben:
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundeskanzleramt:
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Bundesminister Peter
Altmaier
Bundesminister
Jens Spahn
Bundesminister Andreas
Scheuer
Bundesminister
Olaf Scholz
Staatsminister
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Staatssekretär Hans-Georg
Engelke
Staatssekretärin Leonie
Gebers
13. März 2020 Berlin Gespräch (im Rahmen eines Abendessens) mit
den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft
und der Gewerkschaften:
Holger Bingmann, Präsident Bundesverband
Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen
(BGA)
Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Michael Frenzel, Präsident Bundesverband der
Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)
Alfred Hartmann, Präsident Verband Deutscher
Reeder (VDR)
Reiner Hoffmann, Vorsitzender Deutscher
Gewerkschaftsbund (DGB)
Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA)
Dieter Kempf, Präsident Bundesverband der
Deutschen Industrie (BDI)
Marija Kolak, Präsidentin Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
(BVR)
Hans-Walter Peters, Präsident Bundesverband
deutscher Banken (BDB)
Helmut Schleweis, Präsident Deutscher
Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
Eric Schweitzer, Präsident Deutsche Industrie-
und Handelskammertag (DIHK)
Carsten Sporr, Bundesverband der Deutschen
Luftverkehrswirtschaft
Michael Vassiliadis, Vorsitzender
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
(IG BCE)
Wolfgang Weiler, Präsident Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Frank Werneke, Vorsitzender Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Hans Peter Wollseifer, Präsident Zentralverband
des Deutschen Handwerks (ZDH)
Guido Zeitler, Vorsitzender Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Bundesminister Peter
Altmaier
Bundesminister
Prof. Dr. Helge Braun
Bundesminister Hubertus
Heil
Bundesminister Andreas
Scheuer
Bundesminister
Olaf Scholz
1. April 2020
Telefonkonferenz
Telefonkonferenz mit Vertreterinnen und
Vertretern der Automobilindustrie:
Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender Volkswagen
AG
Gunnar Herrmann, Vorsitzender der
Geschäftsführung Ford-Werke GmbH
Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender Daimler AG
Arndt Kirchhoff, Geschäftsführer Kirchhoff
Automotive GmbH
Michael Lohscheller, Vorsitzender der
Geschäftsführung Opel Automobile GmbH
Hildegard Müller, Präsidentin Verband der
Automobilindustrie (VDA)
Oliver Zipse, Vorstandsvorsitzender BMW AG
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Bundesminister Peter
Altmaier
Bundesminister
Prof. Dr. Helge Braun
Bundesminister Hubertus
Heil
Bundesminister Andreas
Scheuer
Bundesminister
Olaf Scholz
Bundesminister
Jens Spahn
Staatssekretär Hans-Georg
Engelke
24. April 2020
Videokonferenz
Videokonferenz mit Wirtschaftsverbänden und
Gewerkschaften:
Holger Bingmann, Präsident BGA
Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender KfW
Michael Frenzel, Präsident BTW
Alfred Hartmann, Präsident VDR
Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Dieter Kempf, Präsident BDI
Marija Kolak, Präsidentin BRV
Ingo Kramer, Präsident BDA
Josef Sanktjohanser, Präsident Handelsverband
Deutschland (HDE)
Klaus-Dieter Scheurle, Präsident Bundesverband
der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)
Helmut Schleweis, Präsident DSGV
Eric Schweitzer, Präsident DIHK
Michael Vassiliadis, Vorsitzender IG BCE
Wolfgang Weiler, Präsident GDV
Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Hans Peter Wollseifer, Präsident ZDH
Guido Zeitler, Vorsitzender NGG
Martin Zielke, Präsident BDB
Guido Zöllick, Präsident Deutscher Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA)
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Bundesminister Peter
Altmaier
Bundesminister
Prof. Dr. Helge Braun
Bundesminister Andreas
Scheuer
Bundesminister
Olaf Scholz
Bundesministerin Svenja
Schulze
Staatssekretärin Leonie
Gebers
5. Mai 2020
Telefonkonferenz
Telefonkonferenz mit Vertreterinnen und
Vertretern der Automobilindustrie:
Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender Volkswagen
AG
Gunnar Herrmann, Vorsitzender der
Geschäftsführung Ford-Werke GmbH
Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender Daimler AG
Arndt Kirchhoff, Geschäftsführer Kirchhoff
Automotive GmbH
Michael Lohscheller, Vorsitzender der
Geschäftsführung Opel Automobile GmbH
Hildegard Müller, Präsidentin VDA
Oliver Zipse, Vorstandsvorsitzender BMW AG
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
17. August
2020
Telefonat Ingo Kramer, Präsident BDA
Staatsminister
Dr. Hendrik Hoppenstedt
20. August
2020
Telefonat Ariane Reinhart, Personalvorständin Continental
AG
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales:
Bundesminister Hubertus
Heil
4. März 2020 Telefonat Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Bundesminister Hubertus
Heil
Bundesminister Peter
Altmaier
Staatssekretärin Leonie
Gebers
Staatssekretär
Björn Böhning
18. März 2020 Berlin und
Videokonferenz
Sozialpartnergespräch mit dem BMWi:
Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Stefan Körzell, Vorstandsmitglied DGB
Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Michael Vassiliadis, Vorsitzender IG BCE
Ingo Kramer, Präsident BDA
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer BDA
Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer ZDH
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer HDE
Rainer Dulger, Präsident, Arbeitgeberverband
Gesamtmetall
Kai Beckmann, Präsident
Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC)
Bundesminister Hubertus
Heil
Staatssekretärin Leonie
Gebers
Staatssekretär
Björn Böhning
20. März 2020
Videokonferenz
Regelmäßiger Austausch mit den DAX30-
Betriebstratsvorsitzenden:
Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE
Sinischa Horvat, BASF AG
Oliver Zühlke, Bayer AG
Manfred Schoch, BMW AG
Hasan Allak, Continental AG
Petra Kronen, Covestro AG
Frank Schulz, Deutsche Bank AG
Peter Sack, Gruppe Deutsche Börse
Thomas Koczelnik, Deutsche Post AG
Josef Bednarski, Deutsche Telekom AG
Ronald Künemund, Infineon Technologies AG
Gernot Hahl, Linde AG
Leonhard Zubrowski, RWE AG
Jens Schwarz, Deutsche Bahn AG
Bettina Haller, Siemens AG
Kerstin Mai, Robert Bosch GmbH
Bundesminister Hubertus
Heil
27. März 2020 Telefonat Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Bundesminister Hubertus
Heil
Staatssekretärin Leonie
Gebers
Staatssekretär
Björn Böhning
1. April 2020 Berlin und
Videokonferenz
Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Michael Vassiliadis, Vorsitzender IG BCE
Bundesminister Hubertus
Heil
16. April 2020 Telefonat Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Ingo Kramer, Präsident BDA
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Hubertus
Heil
Staatssekretär
Björn Böhning
29. April 2020
Videokonferenz
Regelmäßiger Austausch mit den DAX30-
Personalvorständen
Renate Wagner, Allianz SE
Dr. Hans Oberschulte, BASF SE
Werner Baumann, Bayer AG
Ilka Horstmeier, BMW AG
Dirk Siebels, Continental AG
Dr. Thomas Toepfer, Covestro AG
Fabrizio Campelli, Deutsche Bank AG
Hauke Stars, Deutsche Börse AG
Dr. Martin Schmitt, Deutsche Lufthansa AG
Birgit Bohle, Deutsche Telekom AG
Christian Gleimann, E.ON AG
Dr. Jürgen Götz, Fresenius SE
Sylvie Nicol, Henkel AG & Co. KGaA
Markus Fink, Infineon Technologies AG
Matthias von Plotho, Linde
Dr. Kai Beckmann, Merck KGaA
Reiner Winkler, MTU Aero Engines
Dr. Rolf Martin Schmitz, RWE AG
Dr. Jochen Wallisch, Siemens AG
Dr. Gunnar Kilian, Volkswagen AG
Rolf Buch, Vonovia SE
Martin Seiler, Deutsche Bahn AG
Christoph Kübel, Robert Bosch GmbH
Oliver Burkhard, Thyssen Krupp AG
Bundesminister Hubertus
Heil
Staatssekretär
Björn Böhning
29. April 2020
Videokonferenz
Regelmäßiger Austausch mit den DAX30-
Betriebstratsvorsitzenden:
Kurt Wittmann, Adidas AG
Thorsten Irtz, Beiersdorf AG
Petra Kronen, Covestro AG
Michael Brecht, Daimler AG
Thomas Koczelnik, Deutsche Post AG
Josef Bednarski, Deutsche Telekom AG
Ronald Künemund, Infineon Technologies AG
Josef Mailer, MTU Aero Engines AG
Leonhard Zubrowski, RWE AG
Panagiotis Bissiritsas SAP SE
Martin Bieber, Volkswagen AG
Jens Schwarz, Deutsche Bahn AG
Dirk Sievers, ThyssenKrupp AG
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Hubertus
Heil
Staatssekretärin Leonie
Gebers
Staatssekretär
Björn Böhning
9. Juni 2020
Videokonferenz
Regelmäßiger Austausch mit den DAX30-
Personalvorständen:
Renate Wagner, Allianz SE
Michael Heinz, BASF SE
Werner Baumann, Bayer AG
Ilka Horstmeier, BMW AG
Dr. Ariane Reinhart, Continental AG
Wilfried Porth, Daimler AG
Fabrizio Campelli, Deutsch Bank AG
Hauke Stars, Deutsch Börse AG
Dr. Martin Schmitt, Deutsche Lufthansa AG
Birgit Bohle, Deutsche Telekom AG
Christian Gleimann, E.ON AG
Dr. Jürgen Götz, Fresenius SE
Carmen Rex, HeidelbergCement AG
Markus Fink, Infineon Technologies AG
Dr. Kai Beckmann, Merck KGaA
Reiner Winkler, MTU Aero Engines
Dr. Rolf Martin Schmitz, RWE AG
Dr. Jochen Wallisch, Siemens AG
Dr. Gunnar Kilian, Volkswagen AG
Rolf Buch, Vonovia SE
Martin Seiler, Deutsche Bahn AG
Christoph Kübel, Robert Bosch GmbH
Oliver Burkhard, Thyssen Krupp AG
Bundesminister Hubertus
Heil
Staatssekretär
Björn Böhning
10. Juni 2020
Videokonferenz
Regelmäßiger Austausch mit den DAX30-
Betriebsratsvorsitzenden:
Sabine Bauer, Adidas AG
Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE
Andre van Broich, Bayer AG
Peter Sack, Deutsche Börse
Thomas Koczelnik, Deutsche Post AG
Josef Bednarski und Kerstin Marx, Deutsche
Telekom AG
Stefanie Balling, Fresenius SE
Heinz Schmitt, HeidelbergCement AG
Gernot Hahl, Linde AG
Sascha Held, Merck KGaA
Ulrich Plottke, Munich RE/ERGO
Versicherungsgruppe AG
Leonhard Zubrowski, RWE AG
Bettina Haller, Siemens AG
Markus Bieber, Volkswagen AG
Michael Bogner, Vonovia SE
Jens Schwarz, Deutsche Bahn AG
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Hubertus
Heil
Staatssekretärin Leonie
Gebers
Staatssekretär
Björn Böhning
15. Juni 2020 Berlin Reiner Hoffmann, Vorsitzende DGB
Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Michael Vassiliadis, Vorsitzender IG BCE
Robert Feiger, Vorsitzender IG Bauen-Agrar-
Umwelt (IG BAU)
Dietmar Schilff, stellvertreternder Vorsitzender,
Gewerkschaft der Polizeit (GdP)
Marlis Tepe, Vorsitzende, Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender,
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Bundesminister Hubertus
Heil
26. Juni 2020 Wolfsburg Bernd Osterloh, Vorsitzender Gesamt- und
Konzernbetriebsrat, Volkswagen AG
Gunnar Kilian, Personalvorstand, Volkswagen
AG
Daniela Cavallo, stellvertretende Vorsitzende
Gesamt- und Konzernbetriebsrat, Volkswagen AG
Bundesminister Hubertus
Heil
6. Juli 2020 Berlin Klausursitzung der IG Metall (alle Angaben zu
Funktionen beziehen sich auf IG Metall):
André Arenz, ehrenamtlicher Vorstand Nadine
Boguslawski, ehrenamtlicher Vorstand
Bernd Feuerpeil, ehrenamtlicher Vorstand
Gerhard Gertsen, ehrenamtlicher Vorstand
Ulrike Hölter, ehrenamtlicher Vorstand
Rolf Klotz, ehrenamtlicher Vorstand
Bernd Kruppa, ehrenamtlicher Vorstand
Horst Lischka, ehrenamtlicher Vorstand Bernd
Lösche, ehrenamtlicher Vorstand
Ina Morgenroth, ehrenamtlicher Vorstand
Tekin Nasikkol, ehrenamtlicher Vorstand
Bernd Osterloh, ehrenamtlicher Vorstand
Brigitte Runge, ehrenamtlicher Vorstand
Patrick Selzer, ehrenamtlicher Vorstand
Elke Volkmann, ehrenamtlicher Vorstand
Andreas Weidemann, ehrenamtlicher Vorstand
Andreas Wendland, ehrenamtlicher Vorstand
Manfred Zaffke, ehrenamtlicher Vorstand
Christiane Benner, 2. Vorsitzende
Jörg Hofmann, 1. Vorsitzender
Jürgen Kerner, Kassierer
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Irene Schulz, geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Sabine Blum-Geenen, Vorstand IGM
Rainer Gröbel, Personalleiter IGM
Wolfgang Kienle, Geschäftsführer IGEMET
GmbH
Bundesminister Hubertus
Heil
16. Juli 2020 Telefonat Hassan Allak, Betriebsratsvorsitzender,
Continental AG
Bundesminister Hubertus
Heil
19. August
2020
Telefonat Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Hubertus
Heil
19. August
2020
Telefonat Ingo Kramer, Präsident BDA
Bundesminister Hubertus
Heil
20. August
2020
Berlin Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Ingo Kramer, Präsident BDA
Bundesminister Hubertus
Heil
21. August
2020
Telefonat Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Ingo Kramer, Präsident BDA
Bundesminister Hubertus
Heil
31. August
2020
Telefonat Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Jörg Hofmann, Vorsitzender IG Metall
Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Michael Vassiliadis, Vorsitzender IG BCE
Bundesminister Hubertus
Heil
3. September
2020
Telefonat Sören Link, Oberbürgermeister Duisburg
Bundesminister Hubertus
Heil
14. September
2020
Berlin Oliver Burkhard, Arbeitsdirektor und
Personalvorstand, Thyssenkrupp AG
Dr. Ariane Reinhart, Vorstandsmitglied
Continental AG
Norma Schöwe, Geschäftsführerin Deutsche
Gesellschaft für Personalführung
Staatssekretärin Leonie
Gebers
2. April 2020
Videokonferenz
Regelmäßiger Austausch mit den DAX30-
Personalvorständen
Renate Wagner, Allianz SE
Dr. Hans Oberschulte, BASF SE
Werner Baumann, Bayer AG
Ilka Horstmeier, BMW AG
Dr. Ariane Reinhart, Continental AG
Dr. Thomas Toepfer, Covestro AG
Wilfried Porth, Daimler AG
Fabrizio Campelli, Deutsche Bank AG
Hauke Stars, Deutsche Börse AG
Dr. Martin Schmitt, Deutsche Lufthansa AG
Birgit Bohle, Deutsche Telekom AG
Dr. Andreas Reichel, E.ON AG
Dr. Jürgen Götz, Fresenius SE
Sylvie Nicol, Henkel AG & Co. KGaA
Markus Fink, Infineon Technologies AG
Dr. Kai Beckmann, Merck KGaA
Reiner Winkler, MTU Aero Engines
Dr. Roland Busch, Siemens AG
Rolf Buch, Vonovia SE
Martin Seiler, Deutsche Bahn AG
Christoph Kübel, Robert Bosch GmbH
Staatssekretärin Leonie
Gebers
9. April 2020 Telefonat Achim Dercks, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer DIHK
Staatssekretärin Leonie
Gebers
15. April 2020 Telefonat Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung
BDA
Staatssekretärin Leonie
Gebers
17. August
2020
Telefonat Michael Vassiliadis, Vorsitzender IG BCE
Staatssekretärin Leonie
Gebers
18. August
2020
Telefonat Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Staatssekretärin Leonie
Gebers
20. August
2020
Berlin Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Staatssekretärin Leonie
Gebers
21. August
2020
Telefonkonferenz
Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Ingo Kramer, Präsident BDA
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Staatssekretärin Leonie
Gebers
31. August
2020
Telefonkonferenz
Reiner Hoffmann, Vorsitzender DGB
Ingo Kramer, Präsident BDA
Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Michael Vassiliadis, Vorsitzender IG BCE
Staatssekretär
Björn Böhning
2. April 2020
Videokonferenz
Regelmäßiger Austausch mit den DAX30-
Betriebstratsvorsitzenden:
Michael Brecht, Daimler AG
Christian Hirsch, Deutsche Lufthansa AG
Josef Bednarski, Deutsche Telekom AG
Albert Zettl, E.ON SE
Heinz Schmitt, HeidelbergCement AG
Birgit Helten-Kindlein, Henkel AG
Leonhard Zubrowski, RWE AG
Martin Bieber, Volkswagen AG
Michael Bogner, Vonovia SE
Staatssekretär
Björn Böhning
26. August
2020
Videokonferenz
Regelmäßiger Austausch mit den DAX30-
Betriebsratsvorsitzenden:
Sabine Bauer, Adidas AG
Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE
Sinischa Horvat, BASF
André van Broich, Bayer AG
Thorsten Irtz, Beiersdorf AG
Manfred Schoch, BMW AG
Hasan Allak, Continental AG
Petra Kronen, Covestro AG
Michael Brecht, Daimler AG
Jörg Wolfram, Deutsche Bank AG
Staatssekretär
Björn Böhning
26. August
2020
Videokonferenz
Regelmäßiger Austausch mit den DAX30-
Personalvorständen:
Renate Wagner, Allianz SE
Michael Heinz, BASF SE
Zhengrong Liu, Beiersdorf AG
Ilka Horstmeier, BMW AG
Dr. Ariane Reinhart, Continental AG
Dr. Thomas Toepfer, Covestro AG
Wilfried Porth, Daimler AG
Vullnet Latifi, Delivery Hero SE
Fabrizio Campelli, Deutsche Bank AG
Heike Eckert, Deutsche Börse AG
Dr. Thomas Ogilvie, Deutsche Post DHL
Birgit Bohle, Deutsche Telekom AG
Jens Koglin, Deutsche Wohnen SE
Christian Gleimann, E.ON AG
Stephan Sturm, Fresenius SE
Dr. Dominik von Achten, HeidelbergCement AG
Oliver Wilhelms, Henkel AG & Co. KGaA
Christian Stadtmüller, Infineon Technologies AG
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Matthias von Plotho, Linde
Hans-Peter Kleitsch, MTU Aero Engines
Dr. Rolf Martin Schmitz, RWE AG
Kawa Younosi, SAP SE
Dr. Jochen Wallisch, Siemens AG
Arne Meisenwinkel, Volkswagen AG
Rolf Buch, Vonovia SE
Martin Seiler, Deutsche Bahn AG
Dr. Martin Schmitt, Deutsche Lufthansa AG
Oliver Burkhard, Thyssen Krupp AG
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie:
Bundesminister Peter
Altmaier
24. Juni 2020 Berlin Digitale Cheftagung der Katag AG mit
Podiumsdiskussion mit unter anderem:
Dr. Daniel Terberger, Vorstandsvorsitzender
Katag AG
Claudia Mauerer-Bantel, Geschäftsführerin
Modekaufhaus Bantel
Mark Bezner, Geschäftsführer Olymp Bezner KG
Bundesminister Peter
Altmaier
27. August
2020
Remscheid Gespräch beim Arbeitgeberverband Remscheid
mit etwa 60 Teilnehmenden
10. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 4. September
2020 mit Frist zum 7. September 2020 eingeleitet.
11. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage
genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Nein.
12. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages wurden am 4. September 2020
unterrichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]