[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/24275 –
Aktueller Stand zum Schutz der Wale und anderer Meeressäuger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Ozeanen unserer Welt leben über 80 Walarten, von denen einige stark
gefährdet sind und auf der Roten Liste stehen (vgl.
https://www.br.de/rote-list
e/wal-wale-artenschutz-gefaehrdete-tierart-meeressaeuger-100.html). Daher
gibt es seit 1986 ein Walfang-Moratorium, das Wale vor dem kommerziellen
Fang schützen soll (vgl.
https://de.whales.org/wdc-ziele/walfang-stoppen/).
Hierzu entschied sich die Internationale Walfangkommission (IWC), die 1946
gegründet wurde (vgl.
https://www.br.de/rote-liste/wal-wale-artenschutz-gefae
hrdete-tierart-meeressaeuger-100.html).
Dennoch werden Wale vor traditionellen Hintergründen immer noch getötet,
so beispielsweise auch auf den Färöer-Inseln, die sich zwischen Norwegen
und Island befinden und zu Dänemark gehören (vgl.
https://taz.de/Faeroeische
r-Walfang/!5612643/,
https://www.wdsf.eu/aktionen/faeroeer-walfang).
Jährlich töten die Färinger 800 bis 1 000 Grindwale und verteilen das Fleisch
kostenlos unter sich (vgl.
https://www.prowildlife.de/pressemitteilungen/wale-iw
c-gesundheitsrisiken-quecksilber/). Auch in Island und Norwegen werden
Wale aus traditionellen Gründen gejagt und getötet, obwohl das Walfleisch
aufgrund seines hohen Gehalts an Schadstoffen wie Quecksilber nicht verzehrt
werden sollte (vgl.
https://taz.de/Faeroeischer-Walfang/!5612643/). Eine
Studie der Artenschutzorganisation Pro Wildlife zeigt sogar, dass der Konsum
von Wal- und Delfinfleisch bei Menschen unter anderem zu Sprachstörungen,
Parkinson und Diabetes führen kann (ebd.). Nebenbei bemerkt ist Walfang
auch für wissenschaftliche Zwecke erlaubt (vgl.
https://www.morgenpost.de/w
eb-wissen/article214863843/Wann-ist-Walfang-noch-erlaubt.html).
Deutschland zählt seit 1982 zu den IWC-Mitgliedstaaten. 24 der 27 EU-
Mitgliedstaaten sind Mitglieder in der IWC, wodurch die EU ein großes
Stimmengewicht hat (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/fischerei/meeresschut
z/internationale-walfang-kommission.html). Laut dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft haben die EU-Mitglieder, die in der IWC sind,
gemeinsame Standpunkte für die Tagungen der IWC in 2018, 2020 und 2022
formuliert (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/fischerei/meeresschutz/wals
chutz.html). Die IWC trifft sich alle zwei Jahre und beschäftigt sich
insbesondere mit der Entwicklung der Walbestände und erforderlichen
Schutzmaßnahmen, mit Walschutzgebieten, Walfangquoten für indigene Völker und Walfor-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24811
19. Wahlperiode 30.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 27. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schung (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/fischerei/meeresschutz/walschu
tz.html). Am 1. Juli 2019 verließ Japan die Internationale Walfangkommission
und nahm den kommerziellen Walfang wieder auf. 2020 sollte das nächste
persönliche Treffen der Internationalen Walfangkommission stattfinden, das
aufgrund der Corona-Pandemie auf das Folgejahr verschoben wurde (vgl.
https://iwc.int/index.php?cID=76&cType=event, https://iwc.int/iwc68).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung tritt seit langem für einen umfassenden Schutz der Wale
ein und lehnt den kommerziellen Walfang entschieden ab. Das gilt
entsprechend auch für den so genannten wissenschaftlichen Walfang.
Die in der Internationalen Walfangkommission (IWC) vertretenen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union – und damit auch Deutschland – haben sich im
Dezember 2017 auf einen sogenannten „Gemeinsamen Standpunkt“ für ihre
Verhandlungen in den folgenden drei Tagungen der IWC, namentlich in 2018,
2020 und 2022 verständigt (Hinweis: Wegen der Corona-Pandemie wurde die
ursprünglich für 2020 vorgesehene Tagung auf 2021 verschoben).
Unterstützt werden sollen danach:
1. die Beibehaltung des Moratoriums für den kommerziellen Walfang,
2. Vorschläge, die auf die Einstellung des „Walfangs zu wissenschaftlichen
Zwecken“ abzielen,
3. Vorschläge zur weiteren Regelung des indigenen Subsistenzwalfangs,
4. Vorschläge zur Ausweisung von Schutzgebieten für Wale nach den IWC-
Regeln.
Abgelehnt werden sollen hingegen grundsätzlich alle Vorschläge für neue,
derzeit im Übereinkommen nicht vorgesehene Arten des Walfangs.
1. Hat aus Sicht der Bundesregierung der Austritt von Japan aus der
Internationalen Walfangkommission (IWC) (vgl.
https://www.nationalgeogra
phic.de/tiere/2019/07/iwc-austritt-japan-nimmt-den-walfang-wieder-auf)
ökologische, ökonomische und politische Folgen, und wenn ja, welche?
Der Austritt Japans erschwert Arbeit und Verwirklichung der Ziele der IWC,
die 1982 ein Walfangmoratorium für den kommerziellen Walfang beschlossen
hat, das 1986 in Kraft getreten ist. Die Bundesregierung hat an Japan jedoch die
Erwartung, dass es auch nach dem Austritt aus der IWC alle internationalen
Regelungen zum Schutz der Walbestände einhält und das Ziel des Walschutzes
insgesamt nicht aus den Augen verliert. Sie hat an Japan auch die Erwartung,
dass dieser Austritt nicht die Einstellung jeglicher Zusammenarbeit zwischen
Japan und der internationalen Gemeinschaft auf dem wichtigen Gebiet des
Walschutzes nach sich zieht. Japan hat mitgeteilt, dass es sich der internationalen
Kooperation weiter verpflichtet fühle und deswegen in der IWC auch zukünftig
als Beobachter teilnehmen werde.
Des Weiteren ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Anbetracht
dessen, dass der Austritt Japans bisher keine weiteren Austritte anderer IWC-
Mitglieder nach sich gezogen hat, die bisherigen Erfolge der in der IWC
versammelten internationalen Gemeinschaft für den Erhalt von Walen erhalten
bleiben.
Unabhängig vom Austritt Japans bleiben der Walfang und der Handel mit
Walen und Walprodukten, einschließlich Walfleisch, weiterhin von der IWC und
dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) sowie dem
Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (CMS) und regionaler
Abkommen wie dem Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und
Ostsee, dem Nordatlantik und der Irischen See (ASCOBANS) sowie dem
Übereinkommen zum Schutz der Wale des Schwarzen Meeres, des
Mittelmeeres und der angrenzenden Atlantischen Zone (ACCOBANS) geregelt. Sowohl
der Walfang als auch die Einfuhr von Walfleisch sind in der EU verboten.
Die durch den Austritt Japans wegfallenden Mitgliedsbeiträge bringen die IWC
zusätzlich in eine schwierige finanzielle Lage. Alle EU-Staaten, die Mitglied in
der IWC sind, einschließlich Deutschland, messen somit der wirtschaftlichen
Stabilisierung der IWC besondere Priorität bei.
2. Wie handhabt die IWC nach Kenntnis der Bundesregierung den Austritt
Japans aus der IWC?
a) Hat diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein
Treffen seitens der IWC mit Japan stattgefunden (persönlich oder
virtuell)?
b) Planen die Mitglieder der IWC diplomatische, wirtschaftliche oder
sonstige Maßnahmen gegen Japan aufgrund seines Austritts aus der
IWC und der damit verbundenen Wiedereinführung des
kommerziellen Walfangs in Japan?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Japan nimmt als offizieller Beobachter weiter an IWC-Tagungen teil. Somit
geht die Bundesregierung davon aus, dass auch weiterhin Treffen und
Gespräche zwischen Japan und IWC-Vertretern und Mitgliedern – sowohl während
und am Rande der IWC-Jahrestagung als auch bei anderen Gelegenheiten –
stattfinden. Detaillierte Kenntnisse hierüber liegen der Bundesregierung
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die diesjährige IWC-Jahrestagung aus
Gründen der COVID 19-Krise auf das kommende Jahr verschoben wurde,
derzeit nicht vor.
Viele IWC Mitglieder, darunter auch Deutschland, haben den IWC-Austritt
Japans öffentlich bedauert und Japan zur Rückkehr in die IWC aufgefordert. Die
Bundesregierung sowie andere IWC-Mitgliedstaaten werden sich weiter im
Dialog nachdrücklich darum bemühen, Japan zur Rückkehr in die IWC als
ordentliches Mitglied zu bewegen. Von weiteren etwaigen Maßnahmen anderer
IWC-Mitgliedsstaaten hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
3. Aus welchen Gründen ist Japan nach Kenntnis der Bundesregierung aus
der IWC ausgestiegen, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung für ihr eigenes Handeln hieraus?
Japan vertritt die Auffassung, dass die IWC ein doppeltes Mandat habe, die
Erhaltung der Walbestände zum einen sowie die geordnete Entwicklung des
Walfangs zum anderen. Nach der Auffassung Japans werde der Aspekt eines
geordneten Walfangs durch viele, ausschließlich am Walschutz interessierte IWC-
Mitgliedstaaten blockiert, so dass diesem Aspekt in der IWC nicht mehr
Rechnung getragen werde.
Japan reagierte mit seinem Austritt insbesondere auf das Scheitern seines
Antrags auf der IWC-Jahrestagung 2018 auf eine teilweise Aufhebung des IWC-
Moratoriums über kommerziellen Walfang. Weiterhin spielte hierbei auch das
Urteil des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 eine Rolle, das den
als „wissenschaftlich“ deklarierten Walfang Japans in der Antarktis als
rechtswidrig bewertet hatte. Auch der gescheiterte Versuch Japans, den „kleinen
Küstenwalfang“ als neue Walfangkategorie in der IWC zu etablieren, könnte eine
Rolle gespielt haben. Vor allem die EU, Australien und Neuseeland lehnten
diesen Vorschlag seinerzeit entschieden ab.
Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit eines engagierten Einsatzes in
der IWC für einen ambitionierten Walschutz als weiterhin besonders wichtig
an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Plant die Bundesregierung diplomatische, wirtschaftliche oder sonstige
Maßnahmen, um Japans Austritt aus der IWC und die Wiedereinführung
des kommerziellen Walfangs zu maßregeln?
Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass Japan den
kommerziellen Walfang einstellt und nach Möglichkeit der IWC wieder beitritt.
Die Bundesregierung erwartet hierbei von Japan, dass Japan auch nach dem
Austritt aus der IWC alle internationalen Regelungen zum Schutz der
Walbestände einhält und das Ziel des Walschutzes insgesamt nicht aus den Augen
verliert.
Weitergehende wirtschaftliche oder sonstige Maßnahmen sind seitens der
Bundesregierung derzeit nicht geplant.
5. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mitglieder, die in der
IWC sind, bereits Vorschläge, die auf die Einstellung des „Walfangs zu
wissenschaftlichen Zwecken“ abzielen, gesammelt, und wenn ja, welche
(vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/fischerei/meeresschutz/walschut
z.html)?
Die EU-Mitgliedstaaten, die auch der IWC angehören (insgesamt 24 von 27
EU-Mitgliedstaaten sind Mitglied der IWC), stimmen ihr Vorgehen im Vorfeld
der IWC-Jahrestagung in der hierfür zuständigen Ratsformation
(Ratsarbeitsgruppe für internationale Umweltangelegenheiten) gemeinsam ab. Die
Mitgliedstaaten sind gehalten, diese Position nach außen und im Rahmen der IWC
einheitlich zu vertreten. Deutschland hat stets ein starkes Interesse daran und
sich entsprechend dafür eingesetzt, dass es zu einer gemeinsamen,
ambitionierten Position der EU kommt, um unsere Walschutzinteressen auf IWC-Ebene im
Verbund mit den anderen EU-Mitgliedstaaten mit entsprechendem Nachdruck
besser durchsetzen zu können. So haben die EU-Mitglieder in einem
Ratsbeschluss im Dezember 2017 u. a. festgelegt, dass die EU sich auch in Zukunft
für ein Verbot des Walfangs zu wissenschaftlichen Zwecken einsetzt und
Vorschläge, die auf die Einstellung des „Walfangs zu wissenschaftlichen Zwecken“
abzielen, unterstützt. Auf dieser Basis hat sich die EU bei der letzten IWC-
Tagung 2018 erfolgreich für die Verabschiedung der sogenannten
„Florianopolis-Erklärung“ (abrufbar unter
https://archive.iwc.int/pages/download_progres
s.php?ref=7240&search=Florianopolis+Declaration&order_by=title&offset=0
&restypes=1%2C2%2C3%2C4&starsearch=&archive=&per_page=240&defau
lt_sort_direction=DESC&sort=DESC&context=Modal&k=&curpos=&size=&
ext=pdf) eingesetzt, in der die Beibehaltung des Walfangmoratoriums zu
kommerziellen Zwecken bekräftigt und die Tötung von Walen zu
wissenschaftlichen Zwecken abgelehnt wird.
6. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mitglieder, die in der
IWC sind, bereits Vorschläge zur Ausweisung von Schutzgebieten für
Wale nach den IWC-Regeln, und wenn ja, welche (vgl.
https://www.bme
l.de/DE/themen/fischerei/meeresschutz/walschutz.html)?
Es gibt derzeit zwei Schutzgebiete für Wale im Rahmen der IWC. Auf der
letzten IWC-Jahrestagung 2018 wurde von mehreren südamerikanischen sowie
afrikanischen Staaten der Vorschlag zur Ausweitung eines dritten
Walschutzgebietes im Südatlantik („South Atlantic Whale Sanctuary“) eingebracht.
Hauptziele des Schutzgebietes sind neben gemeinsamer grenzüberschreitender
Walforschung der Schutz der Wale vor Jagd und vor anderen anthropogenen
Gefahren. Die EU einschließlich Deutschland unterstützte den Antrag, der
jedoch – wie auch schon bei den IWC-Tagungen zuvor – nicht die erforderliche
Dreiviertel-Mehrheit fand.
Eigene Vorschläge von EU-Mitgliedstaaten, die Mitglied in der IWC sind, zur
Ausweisung weiterer Schutzgebiete liegen nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit nicht vor.
7. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mitglieder, die in der
IWC sind, bereits Vorschläge zur Regelung des indigenen
Subsistenzwalfangs gesammelt, und wenn ja, welche (vgl.
https://www.bmel.de/DE/the
men/fischerei/meeresschutz/walschutz.html)?
Die Festlegung von jährlichen Fangobergrenzen für den indigenen
Subsistenzwalfang ist ein grundlegender und integraler Bestandteil der IWC. Das
Moratorium für Walfang aus dem Jahr 1986 ist auf ein Verbot des kommerziellen
Walfangs ausgelegt. Es umfasst damit explizit nicht den traditionellen indigenen
Subsistenzwalfang, das heißt den Walfang durch Bevölkerungsgruppen mit
kulturell bedeutsamer, identitätsstiftender Walfangtradition. Der indigene
Subsistenzwalfang wird ebenfalls durch die IWC definiert und geregelt. So darf das
Walfleisch der durch indigenen Subsistenzwalfang erlegten Wale auch nur von
der jeweiligen indigenen Bevölkerung konsumiert und nicht außerhalb der
jeweiligen Bevölkerungsgruppe gewinnbringend verkauft werden. Die
Fangobergrenzen werden streng nach wissenschaftlichen Empfehlungen durch die
IWC so festgelegt, dass indigener Subsistenzwalfang keine Gefahr für die
jeweils bejagte Walpopulation darstellt.
Deutschland setzt gemeinsam mit den anderen, in der IWC engagierten EU-
Mitgliedstaaten seine Bemühungen um einen nachhaltigen, indigenen
Subsistenzwalfang, der die Erhaltung der Walpopulationen unter Wahrung des
Vorsorgeprinzips und der Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses der
IWC gewährleistet, fort.
8. Wie viele Grindwale und Weißseitendelfine wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren auf den Färöer-Inseln
gefangen (vgl.
https://www.focus.de/wissen/mensch/tid-18749/massaker-wen
n-sich-das-meer-rot-faerbt_aid_522145.html)?
Konkrete Zahlen zu den Fängen dieser Kleinwale liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Zu erwähnen ist jedoch, dass Deutschland sich immer wieder gegen die Tötung
von Grindwalen eingesetzt hat. Bisher konnten die Färöer-Inseln allerdings
nicht zum Einlenken bewegt werden. Die Bundesregierung wird sich auch
weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den dringend erforderlichen Schutz
solcher Kleinwale einsetzen.
Politisch und rechtlich ist die Situation allerdings schwierig: Die Färöer-Inseln
sind eine „gleichberechtigte Nation“ innerhalb des Königreichs Dänemark.
Anders als Dänemark selbst sind sie jedoch kein Mitglied der Europäischen
Union. Die Schutzmechanismen der IWC, der „Bonner Konvention zur
Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten“ (CMS) und des „Abkommens zur
Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee“ (ASCOBANS) greifen aus
Gründen des besonderen Autonomiestatus bzw. der geographischen Lage der
Färöer-Inseln nicht.
9. Wie viele Wale wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren in Norwegen, Island und Japan gefangen?
Gemäß vorliegender IWC-Statistik wurden von den genannten Staaten in den
letzten fünf Jahren (Jahre 2015 bis 2019) insgesamt 5.544 Wale gefangen.
Dieser Datensatz ist öffentlich zugänglich (
https://iwc.int/total-catches).
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes
Handeln daraus, dass Wale und andere Meeressäuger vor traditionellen
Hintergründen getötet werden?
a) Möchte die Bundesregierung gegen das Töten von Walen und
anderen Meeressäugern vor traditionellen Hintergründen vorgehen, und
wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
b) Plant die Bundesregierung für die nächste Tagung der IWC, einen
Antrag für ein Verbot hierfür einzubringen?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen
5 und 7 wird verwiesen.
Die Bundesregierung plant, nach derzeitigem Stand keinen über den genannten
Ratsbeschluss hinausgehenden eigenen Antrag einzubringen.
11. Plant die Bundesregierung, gegen den wissenschaftlichen Walfang
vorzugehen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen (vgl.
https://www.
bmel.de/DE/themen/fischerei/meeresschutz/walschutz.html)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Im Übrigen ist zu betonen, dass,
nachdem Japan seinen als „wissenschaftlich“ deklarierten Walfang eingestellt
hat, der Bundesregierung kein Staat bekannt ist, der noch „wissenschaftlichen
Walfang“ betreibt.
12. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um sich mehr für den
Walschutz einzusetzen?
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin im Rahmen der IWC oder auch
anderer internationaler Organisationen und Abkommen für eine Stärkung des
Walschutzes einsetzen sowie ergänzend weitergehende Forschungsarbeiten zum
Walschutz initiieren und unterstützen. In diesem Zusammenhang wird auf die
Antwort zu Frage 15 verwiesen.
13. Wie viele Gelder werden von der Bundesregierung für die deutsche
Mitgliedschaft in der IWC verausgabt, und aus welchen Haushaltstiteln
stammen diese Ausgaben?
Der für 2020 von der Bundesregierung entrichtete IWC-Mitgliedsbeitrag
beträgt rd. 76.000 Euro. Er wird aus dem Haushalt des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (Einzelplan 10), Titel 687 05 „Beiträge für
nationale und internationale Organisationen“ finanziert.
14. Ist der Bundesregierung ein Thema bei der nächsten IWC-Tagung
besonders wichtig, und wenn ja, welches?
Möchte die Bundesregierung einen eigenen Antrag einbringen, und wenn
ja, welchen?
Für die Bundesregierung wie für alle EU-Staaten, die Mitglied in der IWC sind,
ist ein Hauptanliegen für die kommende IWC-Jahrestagung im September 2021
die Überprüfung und strategische Modernisierung der Organisation insgesamt
einschließlich einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Insbesondere nach
dem Austritt Japans ist eine nachhaltige Finanzierung der IWC derzeit nicht
sichergestellt. Dazu kommen traditionell erhebliche ausstehende Zahlungen
anderer Vertragsstaaten sowie strukturelle Probleme innerhalb der IWC, die
angegangen werden müssen. Die Bundesregierung wird sich hierzu im Rahmen der
Abstimmung einer EU-Position rechtzeitig vor der IWC-Jahrestagung
einbringen.
Im Übrigen wird auf die Prioritätensetzung des EU-Ratsbeschlusses sowie auf
die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung hierzu und in der
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
15. Unterstützt die Bundesregierung derzeit (Forschungs-)Projekte, die dem
Schutz von Walen dienen?
Die Bundesregierung fördert derzeit eine Reihe verschiedener Projekte, die
dem Schutz von Walen sowohl insgesamt als auch z. B. von Schweinswalen in
der Nord- und Ostsee dienen. Die einzelnen Projekte sind der nachstehenden
Aufstellung zu entnehmen.
Zudem unterstützt die Bundesregierung die in regelmäßigen Abständen (ca. alle
10 Jahre) stattfindenden internationalen Bestandserfassungen von Kleinwalen,
welche im Rahmen von SCANS (Small Cetaceans in European Atlantic waters
and the North Sea) in der Nord- und Beltsee und SAMBAH (Static Acoustic
Monitoring of the Baltic Sea Harbour Porpoise) in der zentralen Ostsee (https://
www.sambah.org/) durchgeführt werden.
Thema Projektnehmer
Laufzeit
Beginn
Laufzeit
Ende Finanzgeber
Fördersumme
(Euro)
Einfluss vibroseismischer
Schallwellen auf das Verhalten von
Großwalen
TiHo Hannover 01.08.2016 31.01.2021 BMU/UBA 828.004
Erfassung mariner Topprädatoren
in Nord- und Ostsee als
Grundlage für Trends, Indikatoren und
Bewertungen
Deutsches
Meeresmuseum Stralsund 01.01.2018 31.05.2021 BMU/BfN 472.536
Thema Projektnehmer
Laufzeit
Beginn
Laufzeit
Ende Finanzgeber
Fördersumme
(Euro)
Naturschutzfachliche Begleitung
der Ausweisung von marinen
Schutzgebieten: Erstellung eines
Managementplanes für ein
Meeresschutzgebiet im Weddellmeer
sowie Implementierung von
Schutzmaßnahmen und
Schutzplänen für Meeressäugetiere
Deutsches
Meeresmuseum Stralsund 01.10.2018 30.09.2021 BMU/BfN 296.999
Innovatives Schweinswal-
Warngerät PAL: Zertifizierung,
Weiterentwicklung und
Kommerzialisierung (PAL-Komm)
F³
(Privatwirtschaft) 18.01.2018 19.01.2021 BMEL/BLE 291.546
Modellierung ganzjähriger
Habitatpräferenzen von Blau-, Finn-,
Zwerg- und Buckelwalen im
zirkumpolaren Südozean
AWI Bremerhaven 01.01.2018 31.10.2020 BMEL/BLE 675.688
Gesamt 2.564.773
Des Weiteren hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 insgesamt 76
abgeschlossene Forschungsprojekte mit einem Gesamt-Finanzvolumen von rd.
33 Mio. Euro finanziert.
16. Stellen aus Sicht der Bundesregierung Offshore-Windparks eine
potenzielle Gefahr für Walpopulationen und die anderer Meeressäuger dar
(vgl.
https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/belastungen-im-mee
r/offshore-windkraft/auswirkungen-auf-marine-arten.html)?
a) Wenn ja, welchen Einfluss können diese nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Wale haben?
b) Wenn ja, welche Lösungsansätze gibt es hierfür nach Kenntnis der
Bundesregierung?
c) Hat die Bundesregierung hierzu Forschungsprojekte finanziell
unterstützt, und wenn ja, welche?
Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.
Ohne wirksame Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen stellen
Schallemissionen, welche bei der Rammung der Fundamente von Offshore-
Windkraftanlagen entstehen, eine Gefährdung für Meeressäugetiere, wie z. B.
Schweinswale, dar. Sie können ab einem bestimmten Schalldruckpegel (SEL) zu
Verletzungen, wie z. B. einem temporären Hörverlust, führen (
https://www.bfn.de/the
men/meeresnaturschutz/belastungen-im-meer/offshore-windkraft/auswirkunge
n-auf-marine-arten.html). Die Bundesregierung hat daher ein „Konzept für den
Schutz der Schweinswale vor Schallbelastungen bei der Errichtung von
Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee“ (Schallschutzkonzept, 2013)
entwickelt. Auf Grundlage der Vorgaben des Schallschutzkonzeptes ist ein
effektives Schallschutzmanagement, das u. a. geeignete planerische und
technische Maßnahmen enthält, als Voraussetzung für die Genehmigung von
Offshore-Windkraftanlagen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang
finanzierte Forschungsvorhaben sind unter
https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschu
tz/belastungen-im-meer/offshore-windkraft/auswirkungen-auf-marine-arte
n.html und
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Forschung_und_Entwicklung/for
schung_und_entwicklung_node.html;
https://www.ptj.de/ abrufbar.
17. Sind der Bundesregierung Gründe für Massenstrandungen von Walen
und anderen Meeressäugern bekannt, und wenn ja, welche Gründe (vgl.
https://www.tagesschau.de/ausland/gestrandete-wale-tasmanien-101.html
#:~:text=Es%20ist%20die%20gr%C3%B6%C3%9Fte%20Strandung%2
0in%20der%20Geschichte%20Tasmaniens.&text=Rund%20200%20Gri
ndwale%20haben%20sich,von%20der%20zust%C3%A4ndigen%20%C
3%B6rtlichen%20Beh%C3%B6rde.)?
a) Unterstützt die Bundesregierung derzeit hierzu Forschungsprojekte,
und wenn ja, welche?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erste
Lösungsansätze, sodass Massenstrandungen aufgrund von
Orientierungsproblemen verhindert werden, und wenn ja, welche?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Strandungen von Pott- und anderen Großwalen sind kein neues Phänomen und
werden bereits seit dem 16. Jahrhundert dokumentiert bzw. belegt. Die
Ursachen dieser gehäuften Vorkommnisse, sog. Massenstrandungen, sind bis heute
meist unbekannt. Plausible Erklärungen können zum Beispiel ungewöhnlich
hohe Temperaturen und besonders starke Stürme sein. Eine Theorie ist, dass
Wale ihrer Hauptnahrung folgen und sich so möglicherweise in flachere
Gewässer „verirren“, aus denen sie sich nicht mehr befreien können. Großwale
gehören zu den weit wandernden Arten, die gelegentlich auch außerhalb ihres
eigentlichen Verbreitungsgebietes vorkommen können. So erschließen sie sich
immer wieder neue Lebensräume. Auf ihren Wanderungen können einzelne
Tiere irrtümlich in für sie zu flache und nahrungsarme Gewässer gelangen, wo
sie sich mit ihrem akustischen Orientierungssinn nur schlecht orientieren
können. Auch Einflüsse des Klimawandels oder der Meeresumweltverschmutzung
auf das Verhalten der Wale sind nicht ausgeschlossen, ohne dass die exakten
Zusammenhänge bzw. Folgen bisher abschließend wissenschaftlich geklärt
sind. Massenstrandungen insbesondere von Schnabelwalen wurden nach
Sonareinsätzen bekannt. Hierzu gab es auch in jüngster Vergangenheit
Erklärungsversuche (
https://news.mongabay.com/2020/02/beaked-whales-stealth-behavio
r-gives-clues-to-mystery-of-mass-stranding/;
https://www.livescience.com/646
35-sonar-beaked-whales-deaths.html).
Spezielle Forschungsprojekte zu Massenstrandungen werden derzeit seitens der
Bundesregierung nicht gefördert. Die IWC arbeitet aktiv an der (Weiter-)-
Entwicklung eines Maßnahmenplans und wird unterstützt durch ein Experten-
Gremium, um Ursachen von Strandungsereignissen zu untersuchen, sowie bei
der Entwicklung von „Best-Practice“-Protokollen und Verfahren für bewährte
Praktiken im Bereich der Nothilfe („Emergency Response“) beizutragen und zu
unterstützen. Darüber hinaus wird derzeit daran gearbeitet, eine
Zusammenarbeit zwischen der „IWC Strandings Initiative“ und dem „Global Strandings
Network“ – einer weltweiten Kooperation von Personen, die für gestrandete
Meeressäuger verantwortlich sind (u. a. Biologen, Tierärzte und Naturschützer)
– zu prüfen mit dem Ziel, die Maßnahmen für Strandungsereignisse zu
verbessern, um den Tierschutz und die Wissenschaft durch den Austausch von
Informationen und Ressourcen zu fördern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]