BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwischenbilanz bei der Berufung von 100 zusätzlichen KI-Professuren

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

30.11.2020

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2427613.11.2020

Zwischenbilanz bei der Berufung von 100 zusätzlichen KI-Professuren

der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion AfD

Vorbemerkung

In der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung aus November 2018 wird angekündigt, dass die Bundesregierung Deutschland zu einem führenden KI-Standort machen und so zur Sicherung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beitragen will (https://www.bmbf.de/files/Nationale_KI-Strategie.pdf, S. 6). Eines der definierten Ziele der Strategie ist es, ein Programm zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung und Lehre im Bereich KI aufzulegen (ebd.). Eine breite Verankerung dieses Vorhabens der Bundesregierung soll mit der Förderung von 100 zusätzlichen KI-Professuren an den deutschen Hochschulen abgesichert werden (ebd.). In dem Strategiepapier werden allerdings lediglich die Vorhaben und Ziele festgeschrieben. Einen Umsetzungsplan zur Erreichung der Ziele, also wie die angestrebten Professuren konkret von wem ausgeschrieben werden, wo sie angesiedelt sein sollen und wie viel Gelder aus welchen Haushaltsmitteln dafür bereitstehen, sucht man vergeblich in der KI-Strategie. Die Nachfrage nach geeigneten Wissenschaftlern ist nicht alleine auf deutsche Hochschulen beschränkt, sodass von den Fragestellern davon ausgegangen wird, dass das ambitionierte Ziel von 100 zusätzlichen KI-Professuren auf absehbare Zeit nicht erreicht wird.

Selbst im Zwischenbericht der KI-Strategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 (https://www.bmbf.de/files/Zwischenbericht%20KI-Strategie_Final.pdf) wird lediglich angekündigt, dass 30 neue KI-Professuren für Deutschland als „Alexander-von-Humboldt-Professur für KI“ weltweit ausgeschrieben sind, welche bis 2024 zu besetzen sind.

In der Sitzung der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Deutschen Bundestages vom 8. September 2020 wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung erneut über den Zwischenstand bei der Berufung von KI-Professuren berichtet. Nach insgesamt zwei Jahren seien nun 28 KI-Professuren besetzt, so die Bundesministerin.

Einem Medienbericht zufolge wurden in diese Aufzählung jedoch alle KI-Professuren aus diversen anderen Förderprogrammen zusammengefasst. So wurden etwa 15 der 28 Professuren aus dem Tenure-Track-Professuren Programm „ausgeliehen“ (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/verwirrung-um-karliczeks-ki-professuren). Dies, obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/10293 explizit Tenure-Track-Professuren ausgeschlossen hat. Auch die übrigen 13 KI-Professuren wurden mit einbezogen, obwohl diese Professuren nur im weitesten Sinne etwas mit KI zu tun haben – z. B. der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Technik- und IT-Recht der Humboldt-Universität (s. o.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Handelt es sich bei den von der Bundesministerin für Bildung und Forschung in der Sitzung der Enquete-Kommission (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) des Deutschen Bundestages vom 8. September 2020 aufgezählten 28 KI-Professuren um Professuren im Sinne der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung, und wenn ja, wie erfolgte eine diesbezügliche Zuordnung unter die in der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) angestrebten 100 KI-Professuren, um die Zielvorgaben des Strategiepapiers zu erreichen (bitte die Zuordnung der 28 genannten und offenbar besetzten KI-Professuren und wie eine Zurechnung der KI-Professuren im Sinne des Strategiepapiers erfolgt ist, genau aufschlüsseln sowie die KI-Professuren die der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung zuzurechnen sind, auflisten)?

2

Auf welche Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen verteilen sich die durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung in der Sitzung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages vom 8. September 2020 aufgezählten 28 KI-Professuren (s. o.), und auf welche konkreten Förderprogramme verteilen sich diese 28 KI-Professuren?

3

Wie viele der durch die Bundesregierung in ihrem Strategiepapier Künstliche Intelligenz (KI) angekündigten 100 zusätzlichen Professuren für eine Verankerung der KI in den Hochschulen sind bis heute konkret nach den Vorgaben der KI-Strategie besetzt worden?

4

Bis zu welchem Zeitpunkt ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Besetzung der angedachten 100 Professuren zu rechnen?

5

Wie viele Professuren im Bereich KI und fachähnlichen Bereichen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, wie viele der bereits im Zwischenbericht 2019 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) weltweit ausgeschriebenen „Alexander-von-Humboldt-Professur für KI“ wurden bereits besetzt, und wann ist mit einer Vollbesetzung rechnen?

6

Wurden die durch die Kompetenzzentren erstellten Ausbaupläne zu Forschung, Forschungskooperationen und Lehre von Bund, Sitzländern und den Hochschulverwaltungen durch die Bundesregierung geprüft, und wenn ja, welche konkreten Ergebnisse konnten daraus abgeleitet werden, und welche konkreten Erkenntnisse für ihr weiteres Handeln konnte die Bundesregierung aus diesen Ausbauplänen gewinnen?

7

In welchen konkreten Einzelplänen bzw. Titeln des Bundeshaushalts (es sollten ab 2019 500 Mio. Euro pro Jahr für die Gesamtstrategie KI bereitgestellt werden, vgl. Strategiepapier, S. 6) werden die für das Erreichen des Ziels „Besetzung von 100 neuen KI-Professuren“ nötigen Finanzmittel abgebildet, in welcher Höhe fallen diese Finanzmittel aus, und findet hier eine Aufsplitterung auf verschiedene Ministerien statt?

Wenn ja, warum?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass etwa 15 der 28 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung in der Sitzung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages vom 8. September 2020 (s. o.) aufgezählten KI-Professuren aus dem Tenure-Track-Programm stammen, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der diesbezüglichen Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10293?

9

Ist es richtig, dass eine Zuzählung von KI-Professuren aus dem Tenure-Track-Programm und anderen Förderprogrammen nicht im Sinne der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung ist (das Tenure-Track-Programm zum Beispiel wurde 2016 von Bund und Ländern aufgelegt mit einem Kontingent von 1 000 Professuren, die bis 2032 gefördert werden sollen, vgl. https://www.bmbf.de/de/wissenschaftlicher-nachwuchs-144.html#:~:text=Das%20Tenure-Track-Programm%201%20Strukturelles%20Reformprojekt.%20Um%20die%20Personalstrukturen,Chancengerechtigkeit%20und%20der%20Vereinbarkeit%20von%20Beruf%20und%20Familie.) und dadurch eine Darstellungsverzerrung erfolgen würde?

10

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass das vorgegebene ambitionierte Ziel von 100 zusätzlichen KI-Professuren, vor dem Hintergrund, dass innerhalb von zwei Jahren lediglich 28 KI-Professuren aufgelistet werden konnten, umgesetzt wird, und teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass derzeit zu wenig Anreize durch Bund, Länder und Forschungseinrichtungen gesetzt werden, um geeignete, gut ausgebildete und ambitionierte Forscher an deutschen Hochschulen zu verpflichten?

Wenn nein, welche anderen Gründe sieht die Bundesregierung für diese Zwischenbilanz?

Berlin, den 14. Oktober 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen