[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Kordula Schulz-Asche,
Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/24314 –
Forschungsbemühungen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bislang ist Deutschland im internationalen Vergleich verhältnismäßig gut
durch die Corona-Pandemie gekommen. Dies ist dem Einsatz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen, aber auch dem solidarischen
Miteinander und der gegenseitigen Unterstützung in unserer Gesellschaft
insgesamt zu verdanken. Die Pandemiekrise verlangt sehr vielen Menschen sehr
viel ab. Die gewonnene Zeit darf darum nicht leichtfertig verspielt werden,
sondern muss für die Ausarbeitung wirksamer Schutzkonzepte genutzt
werden. Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter zu
bremsen, ist die Akzeptanz der Bevölkerung für die Maßnahmen der
Pandemiebekämpfung unerlässlich.
In den vergangenen Monaten haben Forscherinnen und Forscher weltweit und
hierzulande unter Hochdruck an einem besseren Verständnis des Virus SARS-
CoV-2 und der Atemwegserkrankung COVID-19 gearbeitet. Ihnen ist es zu
verdanken, dass inzwischen deutlich mehr über die Übertragung des Virus
bekannt ist als noch im Frühjahr und damit zielgenauere Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung durchgeführt werden können. Zugleich kann ein neuer
Wissensstand auch zu einer neuen Einschätzung hinsichtlich der Wirksamkeit von
Maßnahmen führen oder neue Erkenntnisbedarfe öffnen.
Aus Sicht der Fragestellenden ist es darum unerlässlich, den aktuellen
Wissensstand als Grundlage für politische Entscheidungen zu nutzen, transparent
über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu informieren und diese ggf.
anzupassen. Wissenschaftsorganisationen sowie Forscherinnen und Forscher
verschiedenster Fachrichtungen haben sich in den vergangenen Monaten
immer wieder mit neuen Erkenntnissen und Empfehlungen an die Öffentlichkeit
gewandt und damit zu einer fundierteren Debatte über die Pandemie
beigetragen. Aus Sicht der Fragestellenden gehört es daneben aber auch zu den
Aufgaben der Bundesregierung, eigene Erkenntnislücken zu identifizieren und durch
gezielte Forschungsförderung zu schließen. Ein wissenschaftliches
Beratungsgremium, beispielsweise in Form eines interdisziplinären Pandemierats (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/20565) könnte hierbei ebenfalls unterstützen.
Angesichts der aktuell steigenden Zahlen von COVID-19-Fällen ist aus Sicht der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25289
19. Wahlperiode 15.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
14. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragestellenden zu klären, welche Erkenntnisbedarfe derzeit noch bei der
Bundesregierung bestehen und welche Konsequenzen sie daraus zieht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung bekämpft intensiv die Ausbreitung der Pandemie und
ihrer Folgen. Es gibt eine Vielzahl von weltweiten Initiativen und Ansätzen in der
Wissenschaft zur Erforschung sowohl zur Ausbreitung und Bekämpfung des
Virus als auch zum Umgang mit seinen Folgen. Forschungsbemühungen
richten sich insbesondere auf folgende Fragestellungen: Wie kommt es zu
unterschiedlichen Verläufen der COVID-19-Erkrankungen? Wie stellt sich das
Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen dar? Welche
therapeutischen Ansätze bewähren sich in der Praxis? Welche ethischen, rechtlichen und
sozio-ökonomischen Implikationen sind zu beachten? Welche Langzeitfolgen
kann eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 haben?
Weiterhin gilt es zu erforschen, ob sich die Risikofaktoren schwerer
Krankheitsverläufe stärker eingrenzen lassen, um die vulnerablen und besonders
schutzbedürftigen Gruppen gezielter schützen zu können.
In der nachfolgenden Beantwortung der gestellten Fragen wird deutlich, wie
breit gefächert die Forschungsbemühungen der Bundesregierung in der
Corona-Pandemie sind. Einige Studien laufen nur kurze Zeit. Deren Ergebnisse
können Impulse für aktuelle politische Entscheidungen geben. Bei Studien, die
versuchen, unter Laborbedingungen Infektionswege nachzustellen, werden
allerdings zugleich Grenzen der Forschungsbemühungen sichtbar. Auf längere
Zeiträume angelegte Studien zielen zumeist auf grundlegendere Erkenntnisse über
das Virus, die über den akuten Pandemiefall hinaus wichtig sind.
1. Inwieweit betreibt die Bundesregierung ein systematisches
Wissensmanagement über wissenschaftliche Erkenntnisse zur Corona-Pandemie,
damit sie weiß, was sie weiß und was sie nicht weiß?
Ein systematisches Wissensmanagement zu wissenschaftlichen Erkenntnissen
ist in der Struktur der zuständigen Ressorts, deren
Ressortforschungseinrichtungen sowie durch die Berücksichtigung von Empfehlungen und Stellungnahmen
weiterer Gremien (z. B. die Nationale Akademie der Wissenschaften –
Leopoldina, Deutscher Ethikrat) und Forschungseinrichtungen gegeben. Im Zuge der
Corona-Pandemie erfolgt ein intensiver Austausch zwischen den genannten
Ressorts und Einrichtungen, der u. a. Grundlage für das Handeln der
Bundesregierung ist.
2. Zu welchen im Rahmen des Förderaufrufs zur Erforschung von
COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von SARS-CoV-2 des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 3. März 2020 (vgl.
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/10592.php) geförderten
Forschungsvorhaben liegen der Bundesregierung Ergebnisse bzw.
Zwischenergebnisse vor, die in die aktuelle Pandemiebekämpfung einfließen,
und wie lauten diese Befunde?
Mit dem Förderaufruf werden insgesamt knapp 90 Vorhaben zu einem breiten
Themenspektrum gefördert. Die Themen erstrecken sich von der virologischen
Grundlagenforschung über epidemiologische Studien bis hin zur Entwicklung
therapeutischer Ansätze sowie Forschung zu ethischen, rechtlichen und
sozioökonomischen Implikationen im Zusammenhang mit dem
Ausbruchsgeschehen. Auch Herausforderungen der globalen Gesundheit, wie beispielsweise die
Überwachung des Ausbreitungsgeschehens in verschiedenen Ländern Afrikas,
oder der Einfluss von Tuberkulose bzw. Wurminfektionen auf COVID-19
werden im Rahmen des Förderaufrufs untersucht.
Erste Ergebnisse , überwiegend im Bereich der virologischen Grundlagen
wurden bereits publiziert. Sie fließen in die Überlegungen der Bundesregierung zur
Pandemiebekämpfung ein.
Zu nennen sind z. B. die Zwischenergebnisse des Vorhabens
„Sozioökonomische Faktoren und Folgen der Verbreitung des Coronavirus in Deutschland
(SOEP-CoV)“. Diese sind online auf der Internetseite des Vorhabens (
https://w
ww.soep-cov.de/Startseite/) abrufbar. Für weitere Informationen zu Vorhaben
zu ethischen, rechtlichen und sozioökonomischen Implikationen der Pandemie
wird auf die Antworten zu den Fragen 25 und 26 verwiesen.
Insgesamt werden die meisten Ergebnisse im Laufe des nächsten Jahres
erwartet.
3. Was ist der derzeitige Umsetzungsstand der Studie „Leben in
Deutschland – Corona-Monitoring (RKI-SOEP-Studie)“ (
https://www.rki.de/DE/
Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/lid/Fachinformationen/Fachinfo
rmationen_node.html), und welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse
liegen der Bundesregierung inzwischen vor, bzw. wann werden diese
erwartet?
Die Erhebungsphase der bundesweiten Antikörper-Studie (RKI-SOEP-Studie)
startete Ende September und wird sich bis Ende des Jahres 2020 erstecken.
Nach einer kurzen Phase der Datenaufbereitung werden erste Ergebnisse im
ersten Quartal 2021 präsentiert. Die Möglichkeit einer Zwischenanalyse
während der noch laufenden Erhebungsphase wird derzeit geprüft.
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bislang
vorliegenden Ergebnissen der Studie „Corona-Monitoring lokal“ (https://
www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/cml-
studie.html?nn=3847560), und inwiefern ist eine Ausweitung über die
Regionen Kupferzell (Baden-Württemberg), Bad Feilnbach (Bayern),
Straubing (Bayern) und Berlin-Mitte hinaus geplant bzw. in
Vorbereitung?
Ziel der Studie „Corona Monitoring lokal“ ist es, durch Direktnachweis einer
SARS-CoV-2-Infektion und die Bestimmung von Antikörpern gegen das Virus
in repräsentativen Stichproben der Einwohnerinnen und Einwohnern von vier
besonders durch die Epidemie betroffenen Orten (sog. Hotspots) Aussagen über
die tatsächliche Verbreitung der Infektion (Durchseuchung) und den Anteil der
Bevölkerung, der die Infektion bereits durchgemacht hat, zu treffen. Weiterhin
soll der Anteil asymptomatischer Infektionen und Risikofaktoren für einen
schweren Verlauf in der Bevölkerung unter Berücksichtigung
sozidemographischer Charakteristika und verschiedener Übertragungsdynamiken abgeschätzt
werden.
Die vorliegenden Ergebnisse aus Kupferzell und Bad Feilnbach zeigen eine
Seroprävalenz von 7,7 Prozent bzw. 6,0 Prozent unter Berücksichtigung der
Neutralisationstests (NTs). In Kupferzell war ein Großteil der Infektionen auf ein
Kirchenchor-Konzert zurückzuführen. In Bezug auf den Untererfassungsfaktor
liegt dieser, wieder basierend auf den NTs, bei 3,9 (Kupferzell) bzw. 2,6 (Bad
Feilnbach). Die Seroprävalenz, basierend rein auf Immunglobulin G (IgG)-
Antikörpern, lag in Kupferzell bei 12,0 Prozent, mit einem
Untererfassungsfaktor von 6,1 (Eurosurveillance 2020, resubmitted after review).
In beiden Studienorten wurde klar, dass die Mehrzahl der Personen mit einem
positiven Antikörpernachweis ein oder mehrere Symptome aufwiesen und ein
asymptomatischer Verlauf selten ist (16,8 Prozent bzw. 14,5 Prozent Auch
zeigte sich, dass nicht bei allen Personen, die vor der Studie einen positiven SARS-
CoV-2-Nachweis hatten, Antikörper nachweisbar waren (28,2 Prozent bzw.
39,9 Prozent
Die Datenanalyse für Straubing läuft momentan, und die Datenerhebung in
Berlin-Mitte wird erst im Dezember 2020 abgeschlossen sein, so dass mit
ersten Ergebnissen hier Anfang Februar 2021 zu rechnen ist.
Momentan finden weitergehende Auswertungen statt, um
Gesundheitsverhalten, Risiko- und Schutzfaktoren, wie auch soziale Determinanten des
Infektionsgeschehens sowie den Einfluss einer Infektion auf die psychische bzw.
körperliche Gesundheit und die Gesundheitsversorgung zu untersuchen. Auch
fand bereits in Kupferzell eine Nachbeprobung aller Personen mit einer
durchgemachten Infektion statt, um die Antikörper im Verlauf beurteilen zu können.
5. An welchen Ausbruchsuntersuchungen in Deutschland war das RKI
beteiligt (bitte Ort, Zeitraum und Anzahl der vorgefallenen Infektionen
angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den dabei gewonnenen Forschungsergebnissen?
Von Anfang Februar bis heute sind insgesamt 22 RKI-Teams aufgrund von
Amtshilfeersuchen zu Einsätzen vor Ort gefahren, die beteiligten RKI-
Mitarbeitenden waren insgesamt über 330 Tage vor Ort. Die Einsätze fanden statt in
Bayern (Freising, München, Nürnberg, Starnberg, Tirschenreuth), Berlin
(Mitte, Neukölln), Brandenburg (Bad Saarow, Potsdam), Hessen (Offenbach,
Wiesbaden), Niedersachsen (Cuxhaven, Göttingen), Nordrhein-Westfalen
(Gütersloh, Heinsberg), Sachsen-Anhalt (Magdeburg, Wittenberg), Thüringen
(Sonneberg), manche Orte wurden auch mehrfach besucht. Bei mindestens weiteren
sieben Ereignissen erfolgte eine intensive fernmündliche Beratung. Die genaue
Anzahl der jeweilig vorgefallenen Infektionen liegt nicht von all diesen
Ereignissen vor.
Bei den Untersuchungen wurden einerseits wichtige Erkenntnisse zur SARS-
CoV-2-Übertragung und Ausbreitung gewonnen: Übertragungen können auch
ohne „typische“ Symptomatik, wie z. B. Fieber oder Husten, erfolgen; ein
hohes Übertragungsrisiko wurde bei präsymptomatischen Fällen beobachtet,
daher wird empfohlen, enge Kontaktpersonen von Fällen so schnell wie möglich
zu identifizieren und unter Quarantäne zu stellen. Ausbrüche mit vielen Fällen
unter älteren und in Alten- und Pflegeheimen betreuten Personen führen zu
einer höheren Sterblichkeit, und sollten daher besonders vermieden werden.
Darüber hinaus wurde untersucht, welche Faktoren dazu beitragen, dass sich
Patienten beim Kontakt zu einem infizierten Arzt mit SARS-CoV-2 infizieren
bzw. welche Infektionsschutzmaßnahmen eine protektive Wirkung haben
könnten. Mehrere Geschehen werden zurzeit noch ausgewertet, hierbei wird z. B.
untersucht, in welchem Ausmaß eine Übertragung durch Aerosole im Fernfeld
(jenseits von 2 bis 3 m) eine Rolle im Übertragungsgeschehen spielen könnte.
Bei Ausbrüchen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben wird der Beitrag
verschiedener Faktoren zum Infektionsrisiko herausgearbeitet, wie z. B. die
Arbeitsbedingungen in der Firma (Nähe der Arbeitenden zueinander,
Arbeitstempo bei z. T. körperlich schwerer Arbeit, Temperatur, Luftqualität) als auch die
Bedingungen außerhalb der Firma (z. B. Wohnverhältnisse, Gruppen-
Transporte).
Durch die Untersuchungen wurden darüber hinaus auch Erkenntnisse zu
Präventions- und Infektionsschutzmaßnahmen gewonnen, unter anderem zur
Bedeutung der Clustererkennung durch Rückwärts- als auch bei der
Vorwärtsermittlung. Es wurden Empfehlungen entworfen für die Durchführung von
Quarantäne, auch mit speziellem Blick auf besondere Settings wie
Gesundheitseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Gemeinschaftsunterkünften und in
Aufnahmeeinrichtungen. Erkenntnisse aus dem praktischen
Ausbruchsmanagement unterstützten bei der Erstellung von Empfehlungen wie z. B.
„Management von COVID-19-Ausbrüchen im Gesundheitswesen“ und „Optionen zur
getrennten Versorgung von COVID-19-Fällen, Verdachtsfällen und anderen
Patienten im stationären Bereich“.
6. Von welchem Verbreitungsgrad des Coronavirus SARS-CoV-2 geht die
Bundesregierung auf Grundlage der Antikörper-Studien des RKI sowie
ggf. weiterer Studien (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartig
es_Coronavirus/AK-Studien/AKS_Personengruppen.html) derzeit aus,
und inwiefern sieht sie darüber hinaus weiteren Forschungsbedarf zur
Verbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland?
Insbesondere die Antikörperstudien, die nicht in Regionen mit besonders
erhöhtem Infektionsgeschehen durchgeführt werden, geben Hinweise auf den
Anteil der allgemeinen Bevölkerung, die nach einem Kontakt mit SARS-CoV-2
spezifische Antikörper entwickelt haben.
Vom RKI koordiniert und durchgeführt wird in diesem Zusammenhang die
SeBluCo-Studie, in der in 28 Regionen bundesweit in 14-tägigen Abständen
insgesamt jeweils ca. 5.000 zufällige Restproben von Blutspenderinnen und
Blutspendern auf das Vorliegen von Antikörpern gegen SARS-CoV-2
untersucht werden. Mit der Studie konnten innerhalb von kürzester Zeit in
Zusammenarbeit mit den Blutspendediensten Blutproben von Erwachsenen aus ganz
Deutschland gewonnen werden. Durch die Untersuchung auf Antikörper sollen
die Entwicklung der tatsächlichen Virusausbreitung über die Zeit verfolgt und
so zuverlässige Hochrechnungen zur Durchseuchung der Bevölkerung in
Deutschland gemacht werden. In der Zwischenauswertung vom 5. November
2020 nach Untersuchung von knapp 50.000 Proben zeigte sich eine
Antikörperprävalenz von 1,35 Prozent. Diese sog. Seroprävalenz (Häufigkeit des
Nachweises Erreger-spezifischer Antikörper, die auf eine bestehende oder
durchstandene Infektionskrankheit hinweisen) unterschied sich in Abhängigkeit vom
Geschlecht (Männer signifikant häufiger seropositiv), Alter (in Proben von
jüngeren Personen wurden häufiger Antikörper nachgewiesen) und Region.
Vergleichbar zu den Meldedaten waren Bayern-Süd-Ost und Freiburg am stärksten
betroffen, Lübeck und Greifswald sowie Ostsachsen am wenigsten.
Blutspenderinnen und Blutspender sind zwar nicht repräsentativ für die
Allgemeinbevölkerung, bilden jedoch die Gruppe der gesunden Erwachsenen zwischen 18
und 70 Jahren gut ab.
Die Daten weiterer in Deutschland durchgeführter Seroprävelenzstudien, die
nicht in Regionen mit Ausbrüchen durchgeführt wurden, bestätigen dies: eine
repräsentative Studie in München mit knapp 3.000 Teilnehmenden über 13
Jahre aus der Allgemeinbevölkerung wies eine Antikörperprävalenz von insgesamt
1,8 Prozent auf. Bei einer Studie von 5.000 Proben aus Familien in Tübingen
lag die Prävalenz bei 1,3 Prozent In Bonn wurde eine bestehende Kohorte mit
ca. 5.500 Teilnehmenden untersucht und der Anteil der Antikörper-Positiven
lag bei 0,97 Prozent. Weitere Studien in bestimmten Bevölkerungsgruppen
(Blutspendende, Mitarbeitende von Unternehmen, Mitarbeitende im
Gesundheitswesen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte) in verschiedenen
Regionen in Deutschland wiesen bei zum Teil kleiner Fallzahl Seroprävalenzen
von 0 bis 3,4 Prozent auf.
Weitere Erkenntnisse in diesem Kontext wird auch die RKI-SOEP-Studie
liefern, vgl. Antwort zu Frage 3.
Zusätzlicher Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der zeitlichen Entwicklung
der Durchseuchung (kontinuierliche Erfassung) und zur Erfassung der
Dauerhaftigkeit der Immunantwort. Sowohl die SeBluCo als auch die RKI-SOEP-
Studie sind daher auf längere Dauer angelegt. Außerdem ist es wichtig, die
Rolle der zellulären Immunantwort weiter zu beleuchten, da einige Personen,
nach einer COVID-19-Infektion keine nachweisbaren Antikörper haben. In
diesem Zusammenhang ist die Charité Corona Cross Studie zu nennen, die
ebenfalls durch das BMG gefördert wird (vgl. z. B.
https://www.si-m.org/projekte/c
cc-charite-corona-cross/).
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis von internationalen Studien, die den
Verbreitungsgrad des Virus in der Bevölkerung in den Blick nehmen, und
wenn ja, welche sind das (bitte nach jeweiligem Land und Studie
aufschlüsseln)?
Wie in Deutschland wurden auch international bereits ab März und zunehmend
ab April dieses Jahres zahlreiche seroepidemiologische Studien begonnen.
Bislang sind hierzu einige systematische Reviews erschienen, die eine sehr große
Spannbreite von Seroprävalenzen sowie eine große Heterogenität der
Studienmethodik zeigen.
Repräsentativ für die Allgemeinbevölkerung angelegte, landesweite Studien
sind unter anderem aus Island (Gudbjartsson et al., 2020 – 28.02.-16.06.2020
Seroprävalenz: 0,9 Prozent), Großbritannien (
https://www.reactstudy.org/ –
20.06.-13.07.2020 Seroprävalenz: 6 Prozent), Brasilien (Hallal et al., 2020 –
14.-21.05.2020 Seroprävalenz: 1,6 Prozent; 04.-07.06.2020 Seroprävalenz:
2,8 Prozent), Luxemburg (
https://researchluxembourg.lu/de/covid-19-taskforce/
con-vince/ – 04.-16.05. Seroprävalenz: 2,6 Prozent), Tschechien (
https://clinical
trials.gov/ct2/show/NCT04401085) und Spanien (Pollan et al., 2020 –
27.04.-11.05.2020 Seroprävalenz: 4,6 Prozent; 18.05.-01-06.2020
Seroprävalenz: 5,2 Prozent) bekannt.
8. Wie unterscheiden sich die oben genannten Antikörper-Studien des RKI
von vergleichbaren internationalen Studien?
Neben der Durchführung eigener Studien ist ein Ziel des RKI, sich mit anderen
Studiengruppen zu vernetzen, um eine möglichst gute Vergleichbarkeit der
Studien und der erzielten Ergebnisse sicherzustellen. Dies gilt für in Deutschland,
aber auch für in anderen Ländern durchgeführte Studien. Über Recherchen in
Studienregistern, in Literaturdatenbanken mit von Forschenden
qualitätsgesicherten Publikationen (die das sog. Peer Review, ein Begutachtungsverfahren,
durchlaufen haben) und unter Einbeziehung von Vor-Veröffentlichungen
(„preprints“) und Medienberichten werden weitere Studien gesichtet.
International wird, ähnlich wie bei den Studien des RKI bzw. wie in der
Gesamtschau serologischer SARS-CoV-2 Studien in Deutschland der Ansatz
verfolgt, über die Untersuchung von Zufallsstichproben der
Allgemeinbevölkerung, national aber auch lokal/regional und ergänzt durch die gezielte
Untersuchung von besonderen Bevölkerungsgruppen, z. B. Beschäftigte im
Gesundheitssektor oder in anderen Arbeitsbereichen mit erhöhter Exposition, ein
möglichst vollständiges und dynamisches Bild des Infektionsgeschehens im
Pandemieverlauf zu erhalten. Ein Beispiel ist hier das Corona Immunitas Programm
in der Schweiz (
https://www.corona-immunitas.ch/programm/forschungsprogr
amm/). Weiterhin werden in zahlreichen anderen Ländern serologische Studien
mit Blutspendeproben durchgeführt und es wird auch international zunehmend
die Möglichkeit genutzt, bestehende Kohorten oder Panel serologisch zu testen.
Eine Übersicht über serologische Studien in Deutschland und international
findet sich unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/JoHM/2
020/JoHM_Inhalt_20_S04.html.
Während die ersten Studien in Deutschland und international auf eine
Probenentnahme durch Studienpersonal und eine entsprechend komplexere Logistik
angewiesen waren, wird nun in einigen internationalen Studien wie z. B. in der
vom RKI durchgeführten RKI-SOEP-Studie die Möglichkeit der
Selbstbeprobung der Teilnehmenden eingesetzt. Viele, aber nicht alle international
durchgeführten serologischen Studien testen (wie die genannten RKI-Studien) auch
auf akute SARS-CoV-2-Infektionen mittels direktem Virusnachweis (meist
PCR Untersuchung von Nasen-/ Rachenabstrichen).
9. Inwiefern ist eine verlässliche Kenntnis über die Größenordnung des
Verbreitungsgrades des SARS-CoV-2 in der Bevölkerung aus Sicht der
Bundesregierung eine Voraussetzung, um differenzierte
Infektionsschutzmaßnahmen beschließen zu können?
10. Inwiefern hat die Bundesregierung bereits Schlüsse aus den oben
genannten Antikörper-Studien des RKI sowie ggf. weiterer Studien
bezüglich einer Immunität sowie ggf. deren Dauer gezogen, und wenn ja,
welche Konsequenzen zieht sie daraus für weitere Maßnahmen zur
Eindämmung der Pandemie?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch serologische Studien und in Kombination mit PCR-Tests auf das
Virusgenom und Befragung der Studienteilnehmenden ist es möglich, sowohl
durchgemachte als auch akute Infektionen mit SARS-CoV-2 zu erkennen, darunter
auch solche, die zuvor nicht als Fall bekannt wurden, z. B. weil sie
symptomfrei verliefen oder aus anderen Gründen nicht getestet wurden. Die
gewonnenen Informationen über tatsächlich durchgemachte Infektionen erlauben auch
eine Abschätzung über das Ausmaß der Untererfassung von SARS-CoV-2-
Infektionen in den landesweiten Meldedaten.
Aus den bisherigen Ergebnissen lässt sich schließen, dass ein Großteil der
Bevölkerung weiterhin empfänglich für die Infektion ist (vgl. insbesondere
Antwort zu Frage 6). Eine Abschätzung der bisherigen Größenordnung des
Verbreitungsgrades von SARS-CoV-2 in Regionen mit erhöhtem
Infektionsgeschehen bietet zudem eine Möglichkeit, die Wirksamkeit der bisherigen, vor Ort
eingesetzten Maßnahmenpakete zu überprüfen. So zeigen z. B. die bisherigen
Ergebnisse der Studie „Corona-Monitoring lokal“ (vgl. Antwort zu Frage 4),
dass die in den jeweiligen Orten ergriffenen Maßnahmen, wie Quarantäne,
Einhalten der AHA-Regeln und Absage von Veranstaltungen effektiv waren, um
das Infektionsgeschehen vor Ort einzudämmen. In Kupferzell und auch Bad
Feilnbach gab es zum Studienzeitpunkt keine akuten Infektionen, und es
infizierten sich, trotz eines sehr dynamischen Ausbruchsgeschehens, weniger als
15 Prozent der Bevölkerung.
Die derzeit laufenden Untersuchungen „Corona-Monitoring lokal“ haben u. a.
das Ziel, auch die Ursachen und Faktoren, die zur Eintragung und Verbreitung
der SARS-CoV-2-Infektion beigetragen haben, weiter zu erforschen. Hier geht
es zum einen um die Identifikation von Risikofaktoren und Risikogruppen
sowie die Betrachtung sozioökonomischer und soziokultureller
Rahmenbedingungen der Orte und der umgesetzten politischen Maßnahmen zur
Eindämmung des Infektionsgeschehens.
11. Inwiefern fördert die Bundesregierung Forschungsvorhaben im Hinblick
auf die Spät- und Langzeitfolgen nach COVID-19-Erkrankungen, und
welche Annahmen liegen der Bundesregierung zu eventuellen
mittelfristigen und/oder Langzeitfolgen nach einer COVID-19-Erkrankung vor?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Forschung
zu Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung im Rahmen des Förderaufrufs zur
Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von SARS-CoV-2. Im
Vordergrund der Untersuchungen stehen organische Veränderungen (Lunge,
Nervensystem). Mit dem vom BMBF geförderten Nationalen
Forschungsnetzwerk Universitätsmedizin soll die Behandlung und Versorgung von COVID-19-
Patientinnen und Patienten gestärkt werden. Dies schließt auch den Aufbau
geeigneter Kohorten zur systematischen Untersuchung von Langzeitfolgen ein.
Bei COVID-19-Erkrankungen können Wochen bzw. Monate nach der akuten
Erkrankung noch Symptome vorhanden sein oder neu auftreten. Z. B. lassen
sich organspezifische Langzeitfolgen nach Intensivbehandlungen beobachten.
Allerdings liegen aufgrund der Neuartigkeit des Krankheitsbildes und den sehr
unterschiedlichen klinischen Präsentationen derzeit noch keine verlässliche,
repräsentative Daten zum Anteil der Erkrankten mit Langzeitfolgen vor.
Insbesondere über den klinischen Verlauf von COVID-19 nach sehr milden oder
asymptomatischen Erkrankungen ist bislang wenig bekannt.
Unter anderem anhand der Daten aus der Studie „Corona-Monitoring lokal“ ist
geplant, individuelle Verläufe mit Blick auf Antikörperstatus, klinische
Outcomes und Spätfolgen genauer zu betrachten, vgl. Antwort zu Frage 4.
12. Wie hoch ist jeweils der wöchentliche Anteil an gemeldeten COVID-19-
Fällen, die einem bestimmten Infektionsumfeld zugeordnet werden
können für die Kalenderwochen 12 bis 46 an den gemeldeten COVID-19-
Fällen insgesamt?
13. Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über signifikante,
regionale Unterschiede innerhalb Deutschlands zwischen den Anteilen von
COVID-19-Fällen, die einem bestimmten Infektionsumfeld zugerechnet
werden können, vor, und welche Schlüsse zieht sie ggf. daraus?
14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuell
vergleichsweise geringen Anteil von rund einem Viertel der COVID-19-
Fälle, deren Infektionsumfeld bekannt ist, für die Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung?
15. Inwiefern sind der Bundesregierung wissenschaftlich begründete
Annahmen zum Infektionsumfeld der rund drei Viertel der insgesamt
gemeldeten COVID-19-Fälle, die aktuell keinem bestimmten Infektionsumfeld
zugeordnet werden können, bekannt (vgl. Täglicher Lagebericht des RKI
zur Coronavirus-Krankheit-2019, S. 12), und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
Die Fragen 12 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Infektionsumfeld bei COVID-19-Einzelfällen kann erst seit
Kalenderwoche 38 erfasst und an das RKI übermittelt werden. Die Eingabe ist noch nicht in
allen Gesundheitsämtern möglich. Mittlerweile werden jedoch bereits ca. ¾ der
Fälle in der neuen Version übermittelt. Die Verteilung ist in den Bundesländern
unterschiedlich, so dass regionale Unterschiede derzeit nicht bewertet werden
können.
Die Angabe des Infektionsumfeldes bei Ausbrüchen mit zwei oder mehr
Personen war bereits vor Kalenderwoche 38 möglich. Auf diese Angaben bezieht
sich z. B. Abbildung 8 im RKI-Situationsbericht vom 1. Dezember 2020
(
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsbe
richte/Dez_2020/2020-12-01-de.pdf).
Mit Datenstand 1. Dezember 2020 kann etwa ein Sechstel der insgesamt
gemeldeten COVID-19 Fälle einem Ausbruch zugeordnet werden. Damit fehlen
für eine Vielzahl der Fälle Informationen zur Infektionsquelle. In der Praxis ist
es für Gesundheitsbehörden und Betroffene oft sehr schwer, die
Infektionsquelle einzugrenzen oder zu bestimmen. Die Inkubationszeit von SARS-CoV-2
beträgt bis zu 14 Tage (im Mittel fünf Tage), die Symptomatik ist eher
unspezifisch und beginnt schleichend, sodass der eigentliche Beginn im Nachhinein
auch für die Betroffenen nur schwer anzugeben ist.
Übertragungen können auch von Personen ausgehen, die keine oder noch keine
Symptome zeigen. In den 14 Tagen vor Symptombeginn kann sich ein
COVID-19-Fall an vielen möglichen Orten und unter verschiedensten
Umständen angesteckt haben. Hierbei ist auch zu beachten, dass Clustersituationen in
anonymen Menschengruppen (z. B. ÖPNV, Kino, Theater) viel schwerer für
das Gesundheitsamt erfassbar sind, als in nicht-anonymen Menschengruppen
(Familienfeiern, Schulklassen, Sportverein etc.).
Trotz der o. g. Schwierigkeiten, die spezifische Infektionsquelle im Einzelfall
einzugrenzen, ist unbestritten, dass eine Kontaktreduzierung zur Eindämmung
der Pandemie unumgänglich ist – und zwar besonders dann und dort, wo viele
Menschen besonders in schlecht belüfteten Innenräumen zusammenkommen.
Insbesondere Kontakte von Personen aus verschiedenen Haushalten, die sich
z. B. aufgrund ihrer beruflichen Situation nicht ohnehin häufig treffen, sollten
vermieden werden. Dieses Ziel wird durch die Maßnahmen der
Bundesregierung verfolgt.
16. Inwiefern ist inzwischen eine Aktualisierung der Erfassungssoftware der
Gesundheitsämter erfolgt (vgl. Epidemiologisches Bulletin 38/2020,
S. 10), welche Veränderungen sind damit verbunden, und seit bzw. ab
wann stehen der Bundesebene damit zusätzliche Informationen zur
wissenschaftlichen Analyse des Pandemieverlaufs zur Verfügung?
Die Software des RKI für das Meldesystem SurvNet@RKI wird regelmäßig
gemäß den Erfordernissen der Pandemie angepasst. So gab es seit Anfang des
Jahres zahlreiche Aktualisierungen.
a) Änderung vom 15. April 2020:
– Einführung der spezialisierten Kategorie COVID-19 und Erfassung von
wichtigen Zusatzinformationen
– diverse Unterstützung für die Bearbeitung von COVID-19-Fällen
b) Änderung vom 17. Juni 2020:
– Einführung der elektronischen Labormeldung über das Deutsche
Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) mit
Empfang und Verarbeitung der Meldungen in SurvNet
c) Änderung vom 18. September 2020:
– umfangreiche Erweiterung zum Management von Kontaktpersonen
– umfangreiche inhaltliche Erweiterung Merkmale bei COVID-19-Fällen
entsprechend IfSG-Änderung
d) Änderung vom 1. Dezember 2020:
– weitere inhaltliche Anpassungen (u. a. Möglichkeit zur Erfassung des
Impfstatus bei COVID-19-Fällen)
Weitere Änderungen sind in Vorbereitung. Die Daten werden regelmäßig am
RKI zur wissenschaftlichen Bewertung der epidemiologischen Situation
ausgewertet und im Lagebericht bzw. in wissenschaftlichen Publikationen des RKI
veröffentlicht.
17. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zu Mutationen von SARS-
CoV-2 wurden seit März 2020 von der Bundesregierung beauftragt bzw.
finanziert (bitte mit Nennung des zuständigen Ressorts, der
durchführenden Institution, des Projektnamens sowie der Laufzeit), und welche
Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse liegen bislang vor?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
und ggf. weiteren Studien für die Pandemiebekämpfung?
b) Welche weitergehenden Forschungsbedarfe sieht die
Bundesregierung zu Mutationen von SARS-CoV-2?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), an der sich
Deutschland beteiligt, hat am 18. November 2020 die Förderung der
Zusammenarbeit mit der GISAID-Initiative und anderen Partnern angekündigt, um die
Erfassung und auch erste Untersuchungen neuer SARS-CoV-2-Mutationen in
Echtzeit voranzutreiben.
Im Rahmen des Projektes „Integrierte Molekulare Surveillance“ am RKI
werden Veränderung des SARS-CoV-2-Genoms mit besonderem Fokus auf das
virale Spike-Protein beobachtet. Hierbei werden in Deutschland zirkulierenden
Virusvarianten beobachtet mit dem Ziel, Infektionsketten zu erkennen. Erste
Zwischenergebnisse liegen vor.
Methodische Pipeline zur Genomsequenzierung sowie bioinformatische
Analysen für die phylogenetische Einordnung zirkulierender Stämme sind etabliert
(publiziert in: Hufsky et al., Briefings in Bioinformatics, bbaa232,
https://doi.or
g/10.1093/bib/bbaa232).
Visuelle Darstellung der viralen Genome aus Deutschland (derzeit ca. 1300)
durch NEXTSTRAIN-Algorithmus ist etabliert. Genom-Beschreibungen aus
dem ersten Halbjahr 2020 gingen in eine Publikation zu europäischen SARS-
CoV-2-Sequenzen ein (publiziert in Alm et al.; EUROSURVEILLANCE 2020
Aug;25(32):2001410; doi: 10.2807/1560-7917.ES. 2020.25.32.2001410).
Aus diesen Erkenntnisse lässt sich schlussfolgern, dass das SARS-CoV-2
deutlich langsamer Punktmutationen (bzw. Polymorphismen) im Vergleich z. B. zu
Influenzaviren erwirbt, sich seit seiner Verbreitung im Menschen jedoch in
mehrere Unterklassen (genetische Kladen) ausgespalten hat, die zueinander
noch immer sehr ähnlich sind. Es gibt keine Hinweise auf eine grundsätzliche
Änderung im pathogenen Potential der Viren. Virusvarianten mit
Veränderungen im Spikeprotein kommen vor, das die primäre virale Zielstruktur für die
Antikörperantwort und Impfstoffe ist. Derzeit ist für die meisten beobachteten
genetischen Polymorphismen nicht bekannt, ob und ggf. welche Auswirkungen
sie auf die Biologie (Übertragbarkeit, Pathogenese, Antigenität) des Erregers
haben.
Der Forschungsbedarf richtet sich vor allem auf zwei Aspekte: a) SARS-CoV-2
besitzt ein variables Genom, so dass auch in Zukunft neue Varianten entstehen
werden, die im Rahmen einer Surveillance der zirkulierenden Stämme erfasst
werden sollten und b) Phänotypische Analysen der zirkulierenden SARS-
CoV-2 hinsichtlich Antigenität, Vermehrungsfähigkeit und Pathogenese sind
notwendig.
18. Inwiefern decken sich die bislang vorliegenden Befunde der „COALA-
Studie Corona: Anlassbezogene Untersuchungen in Kitas“ des RKI (vgl.
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/coala/co
ala_node.html) und des Deutschen Jungendinstituts sowie der „Corona-
KiTa-Studie“ des RKI (vgl.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne
uartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/KiTaStudie.html) nach
Einschätzung der Bundesregierung mit anderen einschlägigen Studien zur
Übertragung von SARS-CoV-2 bei Kindern, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie aus diesen Studien für die Schließung von Kitas, Kindergärten
und Grundschulen?
a) Welche weiteren Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung seit
März 2020 im Bereich Kitas, Kindergärten und Schulen in Auftrag
gegeben bzw. finanziert, deren Ergebnisse nun in ihr politisches
Handeln einfließen, und wie lauten diese Ergebnisse?
b) Welchen weitergehenden Forschungsbedarf sieht die
Bundesregierung im Bereich Kitas, Kindergärten und Schulen?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Corona-Kita-Studie des RKI und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) hat
im Juni 2020 begonnen. Sie untersucht, wie stark die Betreuungssituation in
Kitas (von Notbetreuung bis Regelbetrieb) mit gehäuften SARS-CoV-2-
Infektionen bei Kindern und beteiligten Erwachsenen einhergeht, und welche
Rolle Kinder in der Infektionsdynamik von SARS-CoV-2 innerhalb von
Kitagruppen und ihren Familien spielen.
Die Corona-KiTa-Studie umfasst vier Module. Dazu gehört die Studie „Corona
– Anlassbezogene Untersuchungen in Kitas (COALA)“, das Modul 4,
durchgeführt vom RKI. COALA soll die Wahrscheinlichkeit untersuchen, mit der das
SARS-CoV-2-Virus von Kita-Kindern auf andere Personen in der Kita oder auf
Haushaltsmitglieder übertragen wird.
Dazu werden Untersuchungen von Kitagruppen durchgeführt, in denen es ein
akutes Ausbruchsgeschehen gibt. Die infizierten Kitakinder bzw. infizierten
Kitamitarbeitenden sowie deren Kontaktpersonen aus der Kita bzw. den Familie
werden zuhause besucht. Es werden u. a. Abstriche zum Nachweis einer akuten
SARS-CoV-2-Infektion genommen (Speichel, Mund/Nase), danach führen die
Familien regelmäßige Selbsttests (Mund/Nase/Speichel) über zwölf Tage
durch.
Die weltweite Studienlage zur Übertragung von SARS-CoV-2 bei Kindern im
Kitaalter ist noch nicht ausreichend. Bislang liegen vor allem wenige Berichte
zu Einzelfällen in Haushaltskontakten vor, z. B. aus China. Eine australische
Studie, die die Kontaktpersonen von 12 infizierten Schul- und Kita-Kindern
nachverfolgt hat, weist auf eine sehr geringe SARS-CoV-2-Übertragung durch
Kinder auf andere Personen hin, während eine indische Studie gerade unter
Kleinkindern eine recht häufige Übertragung beschreibt. Die laufende
COALA-Studie kann deshalb die aktuelle Studienlage durch die systematische
Analyse von Infektionsübertragungen in Kitas sinnvoll ergänzen.
Die Feldphase der COALA-Studie hat im Oktober 2020 begonnen. Zum
jetzigen Zeitpunkt wurden drei SARS-CoV-2-Ausbrüche in Kitas eingeschlossen.
Es ist geplant, über die kommenden Monate ca. 20 Kitas einzuschließen.
Befunde zum Übertragungsgeschehen liegen bislang noch nicht vor.
Schlussfolgerungen für die Schließung von Kitas und Kindergärten können daher noch nicht
gezogen werden.
Die „Corona KiTa Surveillance (CATS)“ bildet das Modul 3 der Corona-KiTa-
Studie und wird ebenfalls vom RKI durchgeführt. Sie umfasst das Monitoring
und die Auswertung von COVID-19-Meldedaten und der syndromischen
Surveillance. Betrachtet wird dabei vor allem die Häufigkeit von COVID-19-
Erkrankungen von Kindern mit oder ohne Teilnahme an der
Kindertagesbetreuung, als auch die Untersuchung der Rolle der Kinder bezüglich
Infektionsempfänglichkeit, Weitergabe des Virus sowie Krankheitsschwere bei COVID-19.
Bisherige Auswertungen zeigen, dass der Anteil der COVID-19-Fälle bei 0- bis
5-Jährigen mit zuletzt 2,9 Prozent (KW 42) durchgehend unter dem Anteil der
0- bis 5-Jährigen an der Gesamtbevölkerung (5,7 Prozent) liegen. Das heißt,
dass in dieser Altersgruppe anteilig weniger Fälle gemeldet werden als in
anderen Altersgruppen. Allerdings steigen unter Kindern und Jugendlichen die
Fallzahlen an; im Vergleich zum ersten Höhepunkt an neuen Fällen im Frühjahr
wurden etwa dreimal so viele COVID-19-Meldefälle im Alter von 0 bis 5
Jahren übermittelt. Das Infektionsgeschehen bei Kindern scheint dem allgemeinen
Infektionsgeschehen aber eher zu folgen, als es aktiv voranzutreiben. Das
korrespondiert auch zu analysierten Befunden aus COVID-19-Ausbrüchen in Kitas
oder Horten, die von den Gesundheitsämtern gemeldet wurden. Wiewohl in
drei Viertel dieser Ausbrüche auch Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren Teil des
Ausbruchs waren, waren mehrheitlich Erwachsene betroffen, vermutlich vor
allem Erzieher und Erzieherinnen.
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ersten
Befunden der „Studie der DB Fernverkehr AG zu Corona-Infektionen
und Corona-Immunitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(COVID-19)“ (
https://www.drks.de/drks_web/navigate.do?navigationI
d=trial.HTML&TRIAL_ID=DRKS00022359) sowie ggf. weiterer
Studien hinsichtlich des öffentlichen Personenverkehrs unter
Pandemiebedingungen?
a) Welche weiteren Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung seit
März 2020 im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs in Auftrag
gegeben bzw. finanziert, deren Ergebnisse nun in ihr politisches
Handeln einfließen, und wie lauten diese Ergebnisse?
b) Welchen weitergehenden Forschungsbedarf sieht die
Bundesregierung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Die Studie der DB Fernverkehr AG zu Corona-Infektionen und Corona-
Immunitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (COVID-19) wird
gemeinsam mit der Charité Research-Organisation durchgeführt. Zu drei
verschiedenen Zeitpunkten werden auf freiwilliger Basis Testungen bei zufällig
ausgewählten Zugbegleitern, Lokführern und Instandhaltungstechnikern
durchgeführt. Die Größe der Stichprobe ist repräsentativ für die jeweiligen
Berufsgruppen. Diese Personen werden sowohl mit PCR auf SARS-CoV-2 und serologisch
auf bestehende Antikörper gegen SARS-CoV-2 getestet. Die Ergebnisse zum
ersten Zeitpunkt (Testung zwischen 29. Juni und 3. Juli 2020) ergaben 1
positives SARS-CoV-2 PCR-Ergebnis bei 1.072 auswertbar getesteten DB-
Mitarbeitenden, und 20 (1,88 Prozent) SARS-CoV-2 positive
Antikörperbefunde bei 1.064 getesteten DB-Mitarbeitenden. Zugbegleiter waren mit 1,3 Prozent
nicht häufiger SARS-CoV-2 Antikörper positiv als Mitarbeitende ohne
Kundenkontakt (2,7 Prozent). Daraus schließt die Studiengruppe, dass es zum
Studienzeitpunkt keine Anzeichen dafür gab, dass ein Aufenthalt in der Bahn mit
vielen Kontakten mit einem erhöhten Risiko einhergeht. Diese
Schlussfolgerung ist zu dem gegebenen Zeitpunkt für die Studienpopulation valide. Die
weiteren Ergebnisse zum 2. (Oktober 2020) und 3. Zeitpunkt (Februar 2021)
werden weitere wichtige Anhaltspunkte bieten (siehe:
https://www.deutschebah
n.com/resource/blob/5581114/836fa701a5b73aa513bc3fdb30419efd/Kurzfassu
ng-Studie-Charite-data.pdf).
Grundsätzlich unterliegt die Durchführung von Forschungsprojekten im
öffentlichen Verkehr der Herausforderung, dass die Studienpopulation aufgrund der
Mobilität erschwert erreichbar ist. Um mehr Evidenz zur Fragestellung, welche
Rolle bspw. der öffentliche Verkehr in der Ausbreitung von COVID-19 spielt,
zu erheben, führt das RKI gerade eine Fall-Kontroll-Studie namens COVIRIS
durch (siehe:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronaviru
s/Projekte_RKI/coviris_studie.html).
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen des Forschungsprojekts „RESTART-19“ (
https://restart19.de/) für die
Ermöglichung größerer Veranstaltungen unter Pandemiebedingungen?
a) Welche weiteren Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung seit
März 2020 im Bereich von Veranstaltungen unter
Pandemiebedingungen in Auftrag gegeben bzw. finanziert, wie lauten diese
Ergebnisse, welchen Einfluss hatten deren Ergebnisse auf bisherige
politische Entscheidungen – beispielsweise die für November 2020
verhängten Eindämmungsmaßnahmen – ,und wie wird die
Bundesregierung deren Ergebnisse nun in ihr weiteres politisches Handeln
konkret einfließen lassen?
b) Welchen weitergehenden Forschungsbedarf sieht die
Bundesregierung im Bereich von Veranstaltungen unter Pandemiebedingungen?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Bislang liegen keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu dem Projekt
vor, insofern ist keine fundierte Stellungnahme möglich. Ein Artikel im
Ärzteblatt (45/2020) weist darauf hin, dass auf der Studie basierend einige
wesentlichen Einflussfaktoren erkannt wurden: Dies sind die Lüftungstechnik, die
Einhaltung der Abstände, das korrekte Masketragen, die – vielen, jedoch während
der simulierten Szenarios kurzen – Kontakte in den Pausen und die
Hintergrund-Inzidenz als entscheidende Parameter, die das Risiko bzw. die Anzahl
von Übertragungen beeinflussen können. Aus diesen Erkenntnissen lässt sich
ableiten, dass Großveranstaltungen erst ab einer gewissen Untergrenze
überhaupt in Betracht gezogen werden sollten, dass grundlegende technische
Aspekte zur berücksichtigen sind (Lüftungstechnik), und dass der Faktor Mensch
eine sehr wichtige Rolle spielt (z. B. Adhärenz bzgl. Vorgaben wie
Masketragen, Abstand halten, kein Mitsingen oder lautes Anfeuern). Gerade letztere
Faktoren sind in einer Realsituation (d. h. wo nicht motivierte
Studienteilnehmer die Zuschauerschaft stellen) schwierig zu überwachen. In der Konsequenz
ergeben sich eine Reihe von Imponderabilien bezügliche der Übertragung der
Ergebnisse auf die praktische Umsetzung außerhalb der experimentellen
Situation. Weitere Forschungsvorhaben im Veranstaltungsbereich wurden nicht
beauftragt.
21. Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung seit März 2020 zur
Übertragung von SARS-CoV-2 in der Gastronomie, in der Kultur- und
Veranstaltungswirtschaft in Auftrag gegeben bzw. finanziert, deren
Ergebnisse nun in ihr politisches Handeln einfließen, wie lauten diese
Ergebnisse, und welchen weitergehenden Forschungsbedarf sieht die
Bundesregierung hierzu?
Im Rahmen der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) werden keine entsprechenden Vorhaben unterstützt.
22. Zu welchen weiteren seit März 2020 durch die Bundesregierung
beauftragten bzw. finanzierten Forschungsvorhaben zum besseren Verständnis
von SARS-CoV-2 liegen der Bundesregierung (Zwischen-)Ergebnisse
vor, die in die aktuelle Pandemiebekämpfung einfließen, und wie lauten
diese Befunde?
Das BMBF finanziert außerhalb des „Förderaufrufs zur Erforschung von
COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von SARS-CoV-2“ Forschungsvorhaben
im Rahmen des Nationalen Forschungsnetzwerks Universitätsmedizin. Bislang
liegen hier keine belastbaren Zwischenergebnisse vor.
23. In welchen weiteren Bereichen zur Übertragung von SARS-CoV-2
bestehen aus Sicht der Bundesregierung weitere Erkenntnisbedarfe
(beispielsweise Übertragung im Innen- und Außenbereich, Belüftungssituation
etc.), und inwiefern ist hierzu eine gezielte Forschungsförderung durch
die Bundesregierung in Planung?
Aus Sicht der Bundesregierung deckt die laufende nationale wie internationale
Forschung die genannten Aspekte weitgehend ab. Bedarfe zu weiteren
Fördermaßnahmen können sich aus dem laufenden Erkenntnisprozess ergeben und
werden zu gegebener Zeit projektiert.
24. Werden systematisch Daten zur lokalen Umsetzung der Corona-
Maßnahmen erfasst?
Wenn ja, wie, und von wem werden diese Daten erfasst?
Wenn nein, warum nicht?
Beispielsweise hat die Universität Bielefeld seit Beginn der Pandemie ein
Monitoring der Maßnahmen aufgebaut, die auf Bundesland- und teilweise auf
Kreisebene ergriffen wurden (Pandemic Policy Monitor;
https://uni-bielefel
d.de/(en)/gesundhw/ag2/forschung/covid19ppm.html).
Darüber hinaus zielt der Corona Virus Pandemic Policy Monitor (CoV-PPM)
darauf ab, die Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-Cov-2-Übertragung
chronologisch zu dokumentieren; auch in der Europäischen Union und in
Großbritannien.
Eine Erfassung sämtlicher lokaler Umsetzungmaßnahmen findet auf
Bundesebene – aufgrund der Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen – nicht
statt.
25. Welche wissenschaftlichen Wirksamkeitsstudien oder Untersuchungen
zum begleitenden Monitoring der Wirkung der Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung einschließlich ihrer sozialen, ökologischen, kulturellen
und wirtschaftlichen Sekundäreffekte wurden seit März 2020 von der
Bundesregierung durchgeführt bzw. beauftragt (bitte mit Nennung des
zuständigen Ressorts, der durchführenden Institution, des
Untersuchungsgegenstands sowie der Laufzeit)?
26. Welche Ergebnisse dieser Wirksamkeitsstudien oder Untersuchungen
liegen bereits vor, inwiefern wurden diese für die Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung im Herbst genutzt, und können die Ergebnisse öffentlich
eingesehen werden?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die nachstehenden Studien und Untersuchungen hinaus wird auf die in
den übrigen Antworten aufgeführten Vorhaben verwiesen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Im Rahmen des Förderaufrufs des BMBF zur Erforschung von COVID-19 im
Zuge des Ausbruchs von SARS-CoV-2 werden zwei Vorhaben zur
Modellierung des Ausbruchsgeschehens und des Einflusses von
Eindämmungsmaßnahmen gefördert:
– CoPREDICT – COVID-19 – Evaluation von Präventionsstrategien durch
agentenbasierte Simulationen (Institution: Westfälische Wilhelms-
Universität Münster, Laufzeit: 01.06.2020 bis 30.11.2021)
– MoKoCo19 – Modellbasierte Datenanalyse für die bevölkerungsbezogene
prospektive COVID-19-Kohortenstudie in München (Institution:
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Laufzeit: 01.06.2020 bis
30.11.2021)
Zu sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Effekten werden folgende
Vorhaben gefördert:
– SOEP-CoV – Sozio-ökonomische Faktoren und Folgen der Verbreitung des
Coronavirus in Deutschland (Institution: DIW Berlin/Uni Bielefeld,
Laufzeit: 01.04.2020 – 31.03.2021)
– CoViDec – Vorhersage der SARS-CoV-2 Infektionsdynamik und Evaluation
von politischen Maßnahmen basierend auf individuellen Entscheidungen
der allgemeinen Bevölkerung (Institution: Helmholtz Zentrum für
Infektionsforschung Braunschweig, Laufzeit: 01.07.2020 – 31.12.2021)
– Understand-ELSED – Öffentliche Wahrnehmung ethischer, rechtlicher und
sozio-ökonomischer Dimensionen des COVID-19-Ausbruchs (Institution:
Institut für psychologische Forschung an der SFU Berlin, Laufzeit:
01.06.2020 – 30.11.2021)
– CoronaCare – Auswirkungen der politischen und sozialen Maßnahmen zur
Eindämmung der COVID-19-Pandemie auf die „soziale Gesundheit“
(Institution: Medizinische Hochschule Brandenburg, Laufzeit: 01.07.2020 –
31.12.2021)
– LwC-Afrika – Auswirkungen von COVID-19 auf Menschen in Afrika in
verschiedenen Lebensbereichen (Institution: Leibniz-Institut für Gemüse-
und Zierpflanzenbau (IGZ)/International Security and Development Center
gGmbH Berlin, Laufzeit: 01.08.2020 – 31.12.2021)
Bei den Projekten zu sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Auswirkungen
liegen zum Teil erste Zwischenergebnisse vor, die unter folgenden Links
einsehbar sind:
SOEP-CoV:
https://www.soep-cov.de/Berichte/
UNDERSTAND-ELSED:
https://www.viralcomm.info/de/ressourcen/
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das RKI führt in Kooperation mit der Universität Bielefeld das StopptCOVID-
Projekt durch, das seit Mitte Oktober vom BMG finanziert wird. Im Rahmen
dieser Studie wird der Einfluss der antipandemischen Maßnahmen auf die
Infektionszahlen für eine Stichprobe von Kreisen und alle Bundesländer
untersucht. Die Studie liefert wichtige Daten zum Monitoring und Evaluation der
anti-epidemischen Maßnahmen (Tragen von Mund/Nase Bedeckung,
Schließung öffentlicher Einrichtungen, Untersuchung von Teststrategien etc.).
Mithilfe dieser Informationen können wertvolle Aussagen für einen zielgerechten
Einsatz verschiedener Maßnahmen getroffen werden und in den nächsten
Monaten kann je nach Dynamik des Infektionsgeschehens gezielt und effizient auf
die Situation reagiert werden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Das BMG hat zudem ein Forschungskonsortium bestehend aus der Charité-
Universitätsmedizin Berlin, dem ifo Institut für Wirtschaftsforschung, der PI
Health Solutions GmbH, der ATLAS Biolab GmbH, dem Cologne Center for
Genomics und der forsa GmbH mit der Durchführung der „Corona-BUND-
Studie“ beauftragt, die bundesweite Befragungen auf breiter repräsentativer
Basis mit medizinischen Testungen kombiniert.
Ziele der beauftragten Studie waren, die Infektionsrate (COVID-19) und die
Immunität in der Bevölkerung sowie die sozioökonomischen,
sozialpsychologischen und medizinischen Folgen der Corona-Krise und die Akzeptanz von
„Shutdown-Auflagen“ in der Bevölkerung zu ermitteln. Herausgefunden
werden sollte zudem, welche sozioökonomischen, sozialpsychologischen und
medizinischen Faktoren die Infektionsrate und die Immunisierung in der
Stichprobe und die Schwere des Krankheitsverlaufs (COVID-19) von Teilnehmern der
Stichprobe beeinflussen. Außerdem sollte geprüft werden, welche Faktoren die
Akzeptanz der von der Politik zur Eindämmung der Pandemie getroffenen
Maßnahmen wie beeinflussen. Der Zwischenbericht ist hier einsehbar,
https://w
ww.ifo.de/publikationen/2020/erste-ergebnisse-des-befragungsteils-der-bmg-co
rona-bund-studie.
Presse- und Informationsamt der Bundregierung (BPA)
Institution Untersuchungsgegenstand Laufzeit
Forsa GmbH Einstellungen der Bevölkerung zur Corona-
Pandemie
seit März 2020
Forschungsgruppe Wahlen Umfrage zum Thema „Vertrauen in Staat und
Gesellschaft“
April/Juni 2020
Q Agentur für qualitative
Forschung
Online Community zum Thema „Alltag und
Gesellschaft in der Corona-Krise“
April/Mai 2020
Kantar Umfrage unter Erwerbstätigen zu den
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Mai 2020
IfD Allensbach Umfrage unter Familien mit jüngeren Kindern zu
den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Oktober/November 2020
Die Ergebnisse der Umfragen für das Presse- und Informationsamt der
Bundregierung können nach erfolgter Prüfung und Aufbereitung unter
https://www.ges
is.org/angebot/daten-finden-und-abrufen/ausgewaehlte-nationale-daten/bundes
presseamt/ abgerufen werden.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Institution Untersuchungsgegenstand Laufzeit
DIW Berlin Kurzexpertise:
Konjunkturelle Effekte der finanzpolitischen
Maßnahmen des Konjunkturpakets
3.9.2020 – 2.10.2020
ifo Institut
Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung an der Universität
München e. V.
Kurzexpertise:
Verteilungswirkung finanzpolitischer
Maßnahmen während der Corona-Pandemie
3.9.2020 – 16.10.2020
Statistisches Bundesamt Sondererhebung mit Schwerpunkt
Konsumverhalten privater Haushalte
1.8.2020 – 31.12.2020
Die Ergebnisse der beiden vorgenannten Kurzexpertisen liegen dem BMF vor.
Sie liefern der Bundesregierung wichtige Erkenntnisse über die Wirkungen
finanzpolitischer Maßnahmen und erweitern insofern die Grundlage für
finanzpolitische Entscheidungen der Bundesregierung.
Die Freigabe zur Veröffentlichung beider Studien erfolgt voraussichtlich noch
im laufenden Jahr. Die Ergebnisse können zu gegebener Zeit den Websites des
DIW Berlin bzw. des ifo Instituts entnommen werden.
Die Ergebnisse der Sondererhebung mit Schwerpunkt Konsumverhalten
privater Haushalte liegen noch nicht vor, da die Erhebung bis zum Ende des Jahres
2020 läuft.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
(beauftragte Vorhaben)
Institution Untersuchungsgegenstand Laufzeit Ergebnis Veröffentlichung
Institut für
Sozialforschung (ISG)
Monitoring des
Sozialdienstleister-
Einsatzgesetzes, Überblick zum
Stand der Inanspruchnahme
Juni 2020 –
Oktober 2020
Bericht liegt
vor
Veröffentlicht
BMAS-Internetseite
https://www.bmas.de/
DE/Service/Medien/Pu
blikationen/Forschung
sberichte/fb-557-monit
oring-des-sozialdienstl
eister-einsatzgesetze
s.html
Infas Institut für
angewandte
Sozialwissenschaft und
ISG Institut für
Sozialforschung und
Gesellschaftspolitik
Untersuchung der Ausführung
sowie der absehbaren
Wirkungen der neuen Regelungen der
Eingliederungshilfe nach
Art. 25 Abs. 2 BTHG.
Die Untersuchung wird auch die
Auswirkungen der Corona-
Krise auf die Teilhabe von
Eingliederungshilfebezieherinnen
und -beziehern in den Blick
nehmen.
April 2019 bis
November 2022
Ergebnisse
liegen noch
nicht vor /
noch nicht
abgeschlossen
Veröffentlichung
geplant
Institution Untersuchungsgegenstand Laufzeit Ergebnis Veröffentlichung
Z_Punkt GmbH,
Foresight
Solutions, Institut für
Innovation +
Technik in der VDI /
VDE IT GmbH,
rheingold GmbH
Szenarien für mögliche
Entwicklungen infolge der Corona-
Pandemie:
Erzwungene Digitale
Transformation Re-Shoring und
Abschottung Polarisierung und
Strukturwandel Stärkung
lokaler Gemeinschaften
Juni-Juli 2020 Berichte
liegen vor
Veröffentlichung
geplant
Institut zur Zukunft
der Arbeit
Kurzexpertise: Psychische
Belastungen in und nach der
Corona-Pandemie
September –
Dezember 2020
Bericht liegt
vor
Nicht veröffentlicht
Institut zur Zukunft
der Arbeit
Kurzexpertise: Verbreitung und
Auswirkungen von mobiler
Arbeit und Homeoffice – neue
Erkenntnisse vor dem Hintergrund
der Corona-Pandemie
Juni –
September 2020
Bericht liegt
vor
Veröffentlicht
BMAS-Internetseite
https://www.bmas.de/
DE/Service/Medien/Pu
blikationen/Forschung
sberichte/fb-549-verbr
eitung-auswirkungen-
mobiles-arbeiten.html
Institut zur Zukunft
der Arbeit
Kurzexpertise: Auswirkungen
der Corona-Krise auf Familien-
und Erwerbsleben
Juli 2020 – lfd. Ergebnisse
liegen noch
nicht vor /
noch nicht
abgeschlossen
Noch nicht
abgeschlossen
Institut zur Zukunft
der Arbeit
Kurzexpertise: Wirtschaftliche
Auswirkungen der Corona-
Pandemie auf private Haushalte
Juli – Dezember
2020
Bericht liegt
vor
Veröffentlichung
geplant
Institut zur Zukunft
der Arbeit
Kurzexpertise: Corona-
Pandemie: Stresstest für das
System der sozialen Sicherung
Juli – Dezember
2020
Bericht liegt
vor
Veröffentlichung wird
geprüft
Institut für
angewandte
Wirtschaftsforschung
Auswertungen zum GESIS
Panel Special Survey on the
Coronavirus SARS-CoV-2 Outbreak
in Germany
Mai – Juni 2020 Bericht liegt
vor
Nicht veröffentlicht
Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
(BAuA)
Evaluation von SARS-CoV-2
Arbeits- und
Infektionsschutzmaßnahmen
August 2020-
Februar 2021
Ergebnisse
liegen noch
nicht vor /
noch nicht
abgeschlossen
Veröffentlichung
geplant
Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Betriebe in der COVID-19-
Krise (BeCovid-Studie) –
BAuA-Modul zum
Arbeitsschutz
Juli 2020-
Dezember 2021
Erste
Ergebnisse liegen
vor/noch
nicht
abgeschlossen
Erste Ergebnisse
wurden bereits publiziert
(Robelski, S.,
Steidelmüller, C., Pohlan, L.:
Betrieblicher
Arbeitsschutz in der Corona-
Krise. baua:Bericht
kompakt. Dortmund:
Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin 2020.
DOI: 10.21934/
baua:berichtkompakt20201012)
Institution Untersuchungsgegenstand Laufzeit Ergebnis Veröffentlichung
Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Auswertungen zu
berufsbezogenen gesundheitlichen
Auswirkungen der SARS-CoV-2
Pandemie basierend auf der
Nationalen Kohorte (NAKO
Gesundheitsstudie)
September
2020-August
2021
Ergebnisse
liegen noch
nicht vor /
noch nicht
abgeschlossen
Veröffentlichung
geplant
Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Stigmatisierung im
Zusammenhang mit SARS-CoV-2 in der
Arbeitswelt: Zusammenfassung
des Erkenntnisstandes und
Interviewstudie
Oktober 2020 –
Juli 2021
Ergebnisse
liegen noch
nicht vor /
noch nicht
abgeschlossen
Veröffentlichung
geplant
Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Untersuchung des Einflusses
lufttechnischer Systeme und
Komponenten auf die
personenbezogene Aerosolausbreitung
und Übertragung von SARS-
CoV-2
November 2020
-Oktober 2021
Ergebnisse
liegen noch
nicht vor /
noch nicht
abgeschlossen
Veröffentlichung
geplant
Institut zur Zukunft
der Arbeit
Ad-hoc-Analyse: Potentielle
Beschäftigungsformen der
COVID19-Pandemie nach
Branchen
April – Mai
2020
Bericht liegt
vor
Nicht veröffentlicht
Institut zur Zukunft
der Arbeit
Ad-hoc-Analyse: Zunahme von
Kinderarbeit aufgrund -der
Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie
Juli –
September 2020
Bericht liegt
vor
Nicht veröffentlicht
Deutsches Institut
für
Wirtschaftsforschung
(DIW) /DIW Econ
Soziale Folgen der COVID-19-
Pandemie.
Ergebnisse einer repräsentativen
Befragung
Juli 2020 –
November 2020
Bericht liegt
vor
Veröffentlichung
geplant im
Zusammenhang mit dem Sechsten
Armuts- und
Reichtumsbericht der
Bundesregierung
Institut für
angewandte
Wirtschaftsforschung
(IAW) GESIS –
Leibniz-Institut für
Sozialwissenschaften
Auswirkungen der
Pandemiekrise auf die soziale Mobilität
Juli 2020 –
November 2020
Bericht liegt
vor
Veröffentlichung
geplant im
Zusammenhang mit dem Sechsten
Armuts- und
Reichtumsbericht der
Bundesregierung
Die Ergebnisse der Studien liegen zum Teil vor. Sie liefern der
Bundesregierung wichtige Erkenntnisse über die mittelbaren Auswirkungen der SARS-
CoV-2-Pandemie und erweitern insofern die Grundlage für sozialpolitische
Entscheidungen der Bundesregierung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Institution Untersuchungsgegenstand Laufzeit
Konsortium aus infas –
Institut für angewandte
Sozialwissenschaft GmbH, Bonn –
in Kooperation mit infas360
und dem IHPH – Institut for
Hygiene and Public Health –
an der Universität Bonn
Ziel des Forschungsprojekts „Aufbau einer
Corona-Datenplattform und (regionale)
Analysen zur SARS-CoV-2-Epidemie in
Deutschland“ ist die systematische Erfassung von
Eindämmungs- und Lockerungsmaßnahmen auf
Kreisebene im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie sowie deren Zusammenführung mit
regionalen Daten zu Testungen,
Infektionszahlen, ITS-Auslastung, Mortalität,
Bewegungsdaten, Siedlungs- und Bebauungsdaten,
Wirtschaftsdaten, Beschäftigung u. a., der Aufbau
einer „Corona-Forschungsdatenplattform“
sowie die Durchführung (regionaler)
wirtschaftspolitisch relevanter Analysen zur SARS-CoV-2-
Epidemie in Deutschland.
Sept – Dez. 2020;
Verlängerung des Projekts in Planung
Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt werden zum Ende des Projektzeitraums
erwartet. Der Zugang zu der Forschungsdatenbank soll im Dezember 2020
unter
www.corona-datenplattform.de insbesondere für die Wissenschaft
freigeschaltet werden.
27. Inwiefern befasst sich das Referat 612 „Wirksam regieren“ im
Bundeskanzleramt mit der Eindämmung der Corona-Pandemie, und welche
weiteren Referate gibt es im Bundeskanzleramt oder in anderen Ressorts, die
zu diesem Thema politische Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und
weiterentwickeln (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/wirk
sam-regieren/arbeitsweised)?
Das Referat 612 „Wirksam Regieren“ des Bundeskanzleramtes hat aktuell
keine Forschungsprojekte, die sich mit der Eindämmung der Corona-Pandemie
befassen.
28. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass durch den Bund
erhobene oder bereitgestellte Daten zu SARS-CoV-2 für die Wissenschaft in
Gänze auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwertbar
(FAIR-Prinzipien) sind?
a) Wenn ja, welche Daten welcher Behörden werden gemäß den FAIR-
Prinzipien zum Umgang mit Forschungsdaten bereitgestellt?
b) Wenn nein, warum nicht, und für welche Daten finden die FAIR-
Prinzipien keine Anwendung?
c) Warum werden die Daten zum Infektionsumfeld (wöchentlich vom
RKI veröffentlicht, vgl.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne
uartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Nov_2020/2020-11-03-de.p
df?__blob=publicationFile; S. 12) nicht in maschinenlesbarer Form
bereitgestellt, wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand, und
sollen diese Daten zukünftig entsprechend den FAIR-Prinzipien
zugänglich gemacht werden?
Die Fragen 28 bis 28c werden gemeinsam beantwortet.
Die Surveillance-Daten, die das infektionsepidemiologische Meldewesen
generiert, werden zeitnah der interessierten Öffentlichkeit in verschiedenen
Formaten zur Verfügung gestellt. Die Daten werden sowohl in den täglichen
Lageberichten, als auch in detaillierteren Einzelauswertungen publiziert.
Einzelabfragen und individuelle Auswertungen sind via SurvStat durchführbar:
https://surv
stat.rki.de/Content/Query/Create.aspx.
Eine umfassender Datensatz, der so feingranulär ist, wie es der Datenschutz
zulässt, ist öffentlich über das Dashboard abrufbar:
https://npgeo-corona-npgeo-d
e.hub.arcgis.com/.
29. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung – insbesondere vor dem
Hintergrund des im Oktober 2020 beschlossenen „Aktionsplans
Forschungsdaten“ (vgl.
https://www.bmbf.de/de/aktionsplan-forschungsdate
n-12553.html) und dem darin verankerten Bekenntnis zu den FAIR-
Prinzipien – bisher ergriffen, um die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit,
Interoperabilität und Wiederverwertbarkeit von Forschungsdaten insgesamt
und im Kontext der Corona-Pandemie zu stärken?
Mit dem Aktionsplan Forschungsdaten setzt die Bundesregierung Impulse für
eine starke Datenkultur im digitalen Zeitalter. Ziel ist es, eine Kultur des
Teilens und Nachnutzens von Forschungsdaten zu schaffen. Der Aktionsplan
wurde im Oktober 2020 veröffentlich und wird einschließlich der Anwendungen
der sog. FAIR-Prinzipien in der Forschungsförderung des BMBF sukzessive
umgesetzt. Bund und Länder bringen außerdem gemeinsam den Aufbau der
Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) voran, um die wertvollen
Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche
Wissenschaftssystem systematisch zu erschließen, zu vernetzen und nachhaltig
nutzbar zu machen. Im Sommer wurde in der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) über die Förderung der ersten neun Konsortien entschieden,
darunter auch zwei aus dem medizinischen Bereich. Auf europäischer Ebene
werden Forschungsdaten durch die European Open Science Cloud in einem „Web
of FAIR data“ auffindbar, zugänglich, interoperabel und weiternutzbar
gemacht. Ab 2021 soll die European Open Science Cloud (EOSC) als strategische
Partnerschaft im Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa implementiert
werden; während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurden dazu
wesentliche Voraussetzungen geschaffen. Im Kontext der EOSC und als ein
Anwendungsfall für den Austausch von Forschungsdaten nach den sog. FAIR-
Prinzipien wurde im April 2020 die European COVID-19-Data Platform
geschaffen, die seitdem auch mit deutscher Beteiligung kontinuierlich aufgebaut
und weiterentwickelt wird. Kernelemente sind die SARS-CoV-2-Data Hubs,
das föderierte European Genome-phenome Archive und ein COVID-19-Data
Portal.
Darüber hinaus trägt der Bund auch durch seine Förderung im Bereich der
Gesundheitsforschung dazu bei, dass COVID-19-bezogene Daten standardisiert
gespeichert und der Wissenschaft zugänglich gemacht werden, z. B. im
Rahmen der Medizininformatik-Initiative des BMBF, des Netzwerks
Universitätsmedizin und dessen Forschungsdatenbank zu COVID-19 (CODEX) oder des
vom Deutschen Zentrum für Infektionsforschung initiierten Europäischen
Fallregisters für Patientinnen und Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion LEOSS.
30. In welchen Fällen wurde dabei auf bestehende Datensätze der
Wirtschafts- und Sozialstatistik zurückgegriffen (bitte den jeweiligen
Datensatz benennen), und wann wurden die jeweiligen Daten zuletzt erhoben?
31. Inwiefern haben sich beim begleitenden Monitoring der Wirkung der
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung aus Sicht der Bundesregierung
Probleme durch veraltete Daten, Verknüpfungsprobleme, föderal
unterschiedliche Erhebungsverfahren etc. ergeben, und welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung daraus?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Laufende Studien zu den Maßnahmen stützen sich auf aktuelle Daten. Die
Daten werden im Meldesystem gemäß Infektionsschutzgesetz zuverlässig, zeitnah
und in guter Qualität erfasst. Das auch schon in der Vergangenheit durch
zahlreiche Evaluationen identifizierte Verbesserungspotenzial des Meldesystems
wird bereits durch diverse Projekte bearbeitet und soll sukzessiv beispielsweise
durch den weiteren Ausbau des Deutschen Elektronischen Melde- und
Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) behoben werden. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
32. Inwiefern gibt es eine Kontaktstelle der Bundesregierung, an die sich
Forschende an deutschen Forschungsinstitutionen wenden können, um
über ihre aktuelle Forschung im Zusammenhang zu SARS-CoV-2 in den
Austausch zu treten oder um ggf. Unterstützung zu erhalten?
Als zentrales Forschungsinstitut im Bereich der biomedizinischen Forschung
steht das RKI anderen Forschungsgruppen als Ansprechpartner bereit. Je nach
spezifischen Forschungsfragen existieren aber unterschiedliche Netzwerke und
Akteure. Es gibt vielfältige Forschungsaktivitäten, die von unterschiedlichen
Forschungsförderern (DFG, BMBF, BMG, EU-Kommission etc.) initiiert
werden. Die einzelnen Förderer haben eine Übersicht über die von ihnen
geförderten Projekte. Eine Pflicht für einzelne Forschungsgruppen, sich bei einer
zentralen Plattform anzumelden, gibt es nicht.
33. Inwiefern stellt es aus Sicht der Bundesregierung ein Problem für eine
angemessene Politik in der Pandemie dar, dass in einigen Feldern – wie
beispielsweise dem Verlust von Nebentätigkeiten von Studierenden –
keine „gesicherten Erkenntnisse“ vorliegen (vgl. Bundestagsdrucksache
19/23818), und welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Situation Studierender wird seit vielen Jahrzehnten regelmäßig untersucht
durch die vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung
(DZHW) mit Förderung des BMBF durchgeführte sog. Sozialerhebung, eine
international einzigartige Langzeituntersuchung. Im Abstand von knapp vier
Jahren werden Studierende an deutschen Hochschulen befragt. Die Ergebnisse
der Befragung liefern wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur
wirtschaftlichen und sozialen Lage der rund 2,9 Millionen Immatrikulierten an
Hochschulen.
Um Erkenntnisse über die Situation von Studierenden in Pandemie-Zeiten zu
gewinnen, fand im Sommersemester eine Befragung unter rund 28 500
Studierenden statt. Die Auswertung der Datenbasis läuft derzeit, erste Ergebnisse sind
als DZHW-Brief veröffentlicht worden.
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ISSN 0722-8333]