[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24403 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: drittes Quartal 2020)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein
wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische
Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h.
auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus
mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr als Polizisten, gerade bei Einsätzen in
Kriegs- und Krisengebieten, immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung
der Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der
parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in
Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei
Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche
Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen nach Ansicht der Fragesteller ebenfalls nicht
einer parlamentarischen Kontrolle.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25444
19. Wahlperiode 18.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 16. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache
16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866),
vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom
16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache
17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April
2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966),
vom 02. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache
17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom
10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014
(Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22.
Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721),
vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016
(Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache
18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11.
November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017
(Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3.
November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018
(Bundestagsdrucksache 19/01912),vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577),
vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) vom 6. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 6. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12163), vom 18. Dezember 2019 (Bundestagsdrucksache 19/161000) sowie
vom 17. Juli 2020 (Bundestagsdrucksache 19/21127). Stichtag für die
Beantwortung ist der 30. September 2020.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8.
November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13487), vom
14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember
2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014
(Bundestagsdrucksache18/676), vom 05. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom
05. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache
18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 02. November 2015
(Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache
18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15.
November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017
(Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom
22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018
(Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache
19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6.
November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521), vom 23. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 21. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12554), vom 17. Januar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/16100),3. April
2020 (Bundestagsdrucksache 19/19467) sowie vom 30. Juni 2020
(Bundestagsdrucksache 19/21625) verwiesen.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind
deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt [BKA]
aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres
ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte
sind dabei jeweils eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Die Antwort zu den Fragen 1, 1a*, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
Mission Gesamtstärke Kräfte DEU
gesamt
davon
BPOL
(Einsatzort)
davon
BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
UNMIK
Kosovo
19 1 0 0 0 0 offen
UNAMID
Darfur/Sudan
11.105 0 0 0 0 0 31.
Dezember
2020
MINUSMA
Mali
13.912 8 1 0 0 3 Bamako, 1
Gao, 2 Mopti,
2 Timbuktu
30. Juni
2021
UNSOM
Somalia
597 3 0 0 0 2
Mogadischu, 1
Garowe
31. August
2020
EUCAP Sahel
Niger
120 5 0 1
Niamey
0 3
Niamey, 1
Agadez
30.
September
2022
* Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung
tätig sind („contracted“).
Mission Gesamtstärke Kräfte DEU
gesamt
davon
BPOL
(Einsatzort)
davon
BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
EUBAM
Moldau/Ukraine
50 5 2
Otaci
Giurgiulesti
0 3
Odessa
Chisinau,
Podilsk,
0 30.
November
2021
EUAM
Ukraine
168 2 0 0 0 2 Kiew 31. Mai
2021
EULEX
Kosovo
264 8 0 0 0 8 Pristina 14. Juni
2021
EUMM
Georgien
206 11 0 0 0 6
Gori, 2
Mtskheta, 3
Zugdidi
14.
Dezember
2022
EUAM
Irak
56 3 1 Bagdad 1 Bagdad 0 1 Bagdad 30. April
2022
EUBAM
Rafah
5 1 0 0 0 1 Raffah 30. Juni
2021
EUCAP
Somalia
111 3 0 0 0 1
Mogadischu,
2 Hargeisa
31.
Dezember
2022
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu
hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und
Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag
der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Es gab keine Veränderung.
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung,
und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben
machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen
nennen)?
Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in
internationalen Polizeimissionen und beabsichtigt, dieses auszubauen.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter
Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen
und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA
aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres
ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte
sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu
hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag,
Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden
Einsätzen gegeben?
Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
Die Antworten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Einsatz Gesamtstärke davon BPOL
davon
BKA
davon
Zoll davon LaPo
davon
Andere
GPPT Afghanistan 19
Funktionen: Sicherheit,
Administration, Stab, Akademie,
Flughafen, Civilian Police Advisor,
Gender Advisor
(Standorte: Kabul, Mazar-e-
Sharif)
6 1 0 12
Bilaterales Projekt
Saudi Arabien
5 – Funktionen: Projektleitung
und Administration
(Standort: Riad)
5* 0 0 0 0
Bilaterales Projekt
Tunesien
3
Funktionen: Projektleitung und
Administration1
(Standort: Projektbüro BPOL in
Tunis)
3* 0 0 0 0
* Hierbei handelt es sich um die jeweils maximal entsandte Anzahl an PVB Anfang des Jahres. Im
Zuge COVID-19 wurde das Personal teilweise auf 3 PVB (Saudi-Arabien) bzw. 2 PVB (Tunesien)
reduziert.
Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen und Niger.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten
sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert
bzw. denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle im Sinne der
Fragestellung vor.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EUBAM (Moldau/Ukraine)
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung
weiterhin als niedrig eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist im Osten der Ukraine nach wie vor volatil. Mit den
Minsker Vereinbarungen und Folgeformaten konnte die Eskalationsspirale
erstmals gestoppt werden. Seit Inkrafttreten der Waffenruhe vom 27. Juli 2020
erfolgen nur sporadisch Waffenstillstandsverletzungen. Die Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU),
die Vereinten Nationen und andere internationale Akteure engagieren sich zur
Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine hat damit begonnen, ihre
Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet
wird durch die Bundesregierung weiterhin als niedrig eingeschätzt.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die in Teilen des Landes in den letzten Monaten zu beobachtende Verschärfung
der Bedrohungslage bezieht sich vor allem auf afghanische administrative
Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes. Angriffe der Taliban auf
internationale Kräfte sind nach Abschluss des Abkommens zwischen den USA und
den Taliban am 29. Februar 2020 nicht mehr zu beobachten. Das
Warnaufkommen gegen westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und
Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen ist allerdings weiter hoch.
UNAMA hat am 27. Oktober 2020 den Bericht über zivile Opfer in
Afghanistan für die ersten drei Quartale 2020 herausgegeben. Dabei wurden ca. 30
Prozent weniger zivile Opfer gezählt als im Vergleichszeitraum 2019. Es handelt
sich um die niedrigste Zahl ziviler Opfer in den ersten neun Monaten eines
Jahres seit 2012.
Trotzdem bleibt die Anzahl ziviler Opfer auf hohem Niveau.
Hauptverantwortlich bleiben regierungsfeindliche Kräfte, vornehmlich die Taliban.
Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) sind in der Lage,
die urbanen Zentren und wichtige Verkehrswege überwiegend zu kontrollieren.
Weiterhin versuchen die Taliban, ihre Kontrolle und Bewegungsfreiheit, auch
über ihre traditionellen, ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen hinaus,
in einzelnen Landesteilen auszudehnen. Zugewinne waren in den letzten
Quartalen in Nord Afghanistan zu verzeichnen.
Der regionale Ableger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) konnte
durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher
Unterstützung internationaler Kräfte, sowie dem Vorgehen der Taliban gegen den IS
zurückgedrängt werden.
Der IS ist jedoch weiter in der Lage, medienwirksame Anschläge, insbesondere
in Kabul zu verüben. Dieses Potential besitzen auch die Taliban, wenngleich sie
nach dem US-Taliban-Abkommen bislang auf derartige Anschläge verzichtet
haben. Für westliche Staatsangehörige, internationale und nationale
Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staatlichen Administration wird die
Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung
beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort.
Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist
stabil, bleibt aber angespannt. Im Grenzgebiet zu Jemen kommt es immer wieder
zu Beschuss von saudischem Territorium durch die jemenitischen Huthi-
Rebellen. Vereinzelt kommt es auch zu Raketenangriffen auf sensible staatliche
Infrastruktur im Inneren des Landes durch die Huthi-Rebellen, die jedoch in
den meisten Fällen durch Patriot-Systeme abgewehrt werden.
Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt
insgesamt hoch.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Bedrohungslage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich niedrig und wird
für den Norden des Kosovo als mittel eingeschätzt. Die Kosovo Police ist
grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu
gewährleisten.
UNAMID (Sudan)
Die Sicherheitslage in Darfur bleibt volatil, die humanitäre Lage ist weiterhin
angespannt. Die Übergangsregierung ist bemüht, politische und wirtschaftliche
Reformen umzusetzen und auch Verbesserungen der Menschenrechtslage zu
erzielen. Die rechtsstaatlichen Institutionen sind schwach.
In Folge der jahrzehntelangen Plünderung des Landes unter dem Regime von
Umar al-Bashir befindet sich das Land in einer tiefgreifenden Wirtschafts- und
Finanzkrise, verstärkt durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise. Diese
wirkt sich auch auf die Versorgungslage im Land und die politische
Transitionsphase aus.
Nach zehnmonatigen Verhandlungen unter südsudanesischer Mediation fand
am 3. Oktober 2020 in Dschuba die feierliche Unterzeichnung des
Friedensabkommens zwischen sudanesischer Übergangsregierung und einem Großteil der
bewaffneten Gruppen statt. Aktuell sind jedoch noch nicht alle Konfliktparteien
bereit, sich diesem Abkommen anzuschließen.
UNSOM / EUCAP Somalia
Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt und könnte sich um Vorfeld der
Wahlen Ende 2020/Anfang 2022 sich weiter verschlechtern. Regelmäßig
kommt es zu terroristischen Anschlägen, unter anderem in der somalischen
Hauptstadt Mogadischu.
Die Humanitäre Lage droht sich angesichts Heuschreckenplage, COVID-19
und erheblichem Überschwemmungsrisiko („triple threat“) weiter zu
verschärfen. Seit 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU
Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag
zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Shabaab-Terrormiliz, zur
Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia. Die aktuell laufende
Überarbeitung des somalischen Transitionsplanes zum Aufbau der Sicherheitskräfte
und schrittweisen Übergabe von Sicherheitsverantwortung von AMISOM auf
Somalia wird voraussichtlich im neuen Jahr abgeschlossen sein.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage bleibt insbesondere im Nachgang zu Präsident Abbas‘
Erklärung vom 19. Mai 2020, dass man sich vor dem Hintergrund der im
israelischen Koalitionsabkommen vorgesehenen Annexion von Teilen der
Palästinensischen Gebiete nicht mehr an Abkommen mit Israel und den USA gebunden
sehe, angespannt. Palästinensische Sicherheitskräfte sind angewiesen, die
Zusammenarbeit mit israelischen Stellen einzustellen. Die Zurückweisung der auf
isr. Seite liegenden Steuereinnahmen brachte die PA zu Liquiditätsengpässen.
Die ausstehende Summe belief sich zuletzt auf 740 Mio. EUR, wobei auf
palästinensischer Seite Gehälter drastisch gekürzt und erhebliche Kredite seitens der
PA aufgenommen wurden. Zudem litt die die grenzüberschreitende
Bekämpfung von Covid-19, ebenso wie die Überweisungen von Patienten aus dem
Westjordanland und Gaza u. a. nach Ost-Jerusalem. Diese Prozesse wurden
übergangsweise weitestgehend von den VN-Organisationen koordiniert.
Die humanitäre Lage hat sich insbesondere durch die wirtschaftlichen Folgen
der COVID-19-Pandemie noch verschlechtert. Die Weltbank rechnet mit einem
Anstieg der Armutsquote von 25 Prozent auf 30 Prozent.
2020 wurden nach Angaben der Vereinten Nationen im israelisch-
palästinensischen Konflikt bisher (Stand 30. September 2020) 26 Palästinenser getötet und
2.123 verletzt. Ein Israeli kam durch Gewalt von palästinensischer Seite ums
Leben, 31 wurden verletzt. 2019 waren insgesamt 137 Palästinenser und zehn
Israelis getötet sowie 15.491 Palästinenser und 123 Israelis verletzt worden.
EUMM (Georgien)
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt
angespannt, aber ruhig. Weiterhin ungelöst ist die seit Ende August 2019
angespannte Lage an der Verwaltungslinie mit Südossetien, da südossetische Kräfte
dort unter Bezugnahme auf eine Landkarte von 1922 weit jenseits der
Verwaltungslinie agieren und Südossetien öffentlich Gebietsansprüche stellt. Jedoch
finden seit Juli 2020, nach fast einjähriger Unterbrechung, wieder Treffen des
Incident Prevention and Response Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie
zu Südossetien statt. Die IPRM-Treffen an der Verwaltungslinie zu Abchasien
sind weiterhin suspendiert, der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen.
Die IPRM-Treffen, bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle
behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei
Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden
(grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche
Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven).
Die zeitweise oder dauerhafte Schließung von Übergängen an den
Verwaltungslinien sowohl mit Abchasien als auch Südossetien haben direkte
Auswirkungen auf humanitäre Fragen, etwa bei medizinischen Notfällen (in einem
Fall in Südossetien mit Todesfolge).
MINUSMA (Mali)
Die Sicherheitslage in Mali ist regional unterschiedlich. Im Zentrum des
Landes hat sich die Sicherheitslage vor dem Hintergrund der Ausweitung
ethnischer und sozialer Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter
Kriminalität verschärft. Seit Anfang 2020 werden kleinere Stützpunkte zu größeren
Camps zusammengefasst, was weniger Präsenz in der Fläche, aber dafür
größere Sicherheit gegen Angriffe auf Stützpunkte bietet.
EUCAP Sahel Niger
In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und
Tschad im Südosten stellen Angriffe dschihadistischer Gruppen eine erhebliche
Gefahr für Angehörige der Sicherheitskräfte und staatliche Bedienstete, aber
zunehmend auch für die nigrische Bevölkerung (hier vor allem auch strategisch
Dorfälteste und Angehörige), dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land
eine Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist
den in Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine
Polizeieskorte vorgeschrieben. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe
Konzentration nigrischer Sicherheitskräfte bestmöglich gesichert. Allerdings hat die
Ermordung von sechs französischen NGO-Mitarbeitern am 9. August 2020 in
einem als sicher eingeschätzten Giraffenpark gezeigt, dass sich das
Operationsgebiet der in diesem Raum agierenden Terroristen weiter in Richtung Niamey
ausgedehnt hat. Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EUCAP tragen
der Sicherheitslage in Form von nächtlichen Ausgangssperren, Charterflügen
zwischen Niamey und Agadez und durch weitere Auflagen Rechnung.
EUAM Irak
Die Sicherheitslage in Irak blieb im dritten Quartal 2020 volatil. Der sog.
Islamische Staat setzte im Berichtszeitraum seine Angriffe im Irak fort.
Schwerpunkt der Aktivitäten des sog. Islamischen Staats bilden weiterhin Anschläge
und Angriffe auf irakische Sicherheitskräfte und kritische Infrastruktur. Nach
einem vorläufigen Jahreshöchstwert der Aktivitäten des sog. Islamischen Staats
im Frühjahr nahmen seine Aktivitäten auch in Folge verstärkter irakischer
Militäroperationen im Juni ab. Die Zahl der terroristischen Anschläge und offenen
bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Zellen des sog. Islamischen
Staats und irakischen Sicherheitskräften insbesondere in den sog. zwischen
Bagdad und Erbil umstrittenen Gebieten blieb jedoch hoch. Die
Einhegungsversuche der irakischen Regierung unter PM Kadhimi gegen Iran-nahe Milizen
der Volksmobilisierungseinheiten (PMF) ging mit Einschüchterungen,
Entführungen und auch Tötungen von Kritikern der Milizen einher. Die seit Oktober
2019 andauernden teils gewaltsamen Proteste in Bagdad und südlichen
Landesteilen gewannen nach Lockerung der im Zuge der COVID-Pandemie
erlassenen Einschränkungen wieder an Zulauf, ohne das Vorjahresniveau zu erreichen.
Es kam auch vermehrt zu Protesten in der Region Kurdistan-Irak. Die ab Mitte
Juni 2020 intensivierten türkischen Militäroperationen gegen Angehörige der
PKK in Nord-Irak halten an.
Mit Verweis auf die Raketenangriffe auf von westlichen Nationen genutzte
Einrichtungen sowie den Internationalen Flughafen Bagdad und
Sprengfallenangriffe auf Militärkonvois stellte die US-Regierung Ende September gegenüber
der irakischen Seite eine Schließung der US-Botschaft in Aussicht, sofern es
nicht zeitnah zu einer substanziellen Einhegung der PMF-Milizen und einem
Ende der Angriffe kommen sollte.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zu
den beiden ersten Quartalen 2020.
Zusätzlich wird bei der Bewertung der Bedrohungs- und Sicherheitslage auf die
wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der
Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen.
5. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Zum Stichtag waren 58 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der
Bundespolizei an 33 Einsatzorten in 25 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im
Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl DVB
Ägypten Kairo 3
Algerien Algier 1
Äthiopien Addis Abeba 2
China Kanton 2
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 1
Indien Chennai 1
Indien Delhi 2
Indien Mumbai 2
Malaysia Kuala Lumpur 1
Irak Erbil 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 2
Katar Doha 2
Land Einsatzort Anzahl DVB
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 2
Marokko Rabat 1
Nigeria Lagos 3
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 4
V.A.E. Abu Dhabi 1
V.A.E. Dubai 3
Vietnam Hanoi 3
Weißrussland Minsk 1
Panama Panama City 1
USA Miami 1
USA New York 1
Gesamt 58
b) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Zum Stichtag waren 39 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL)
sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkung im Ausland gemäß der
nachstehenden Übersicht eingesetzt.
Land Anzahl Land Anzahl
Ägypten 1 Äthiopien 1
Albanien 1 Algerien 1
Belgien 1 Bosnien-
Herzegowina
1
Bulgarien 1 China 1
Frankreich 1 Ghana 1
Griechenland 2 Großbritannien 1
Italien 1 Jordanien 1
Katar 1 Kroatien 1
Libanon 1 Litauen 1
Marokko 1 Niger 1
Nigeria 1 Nordmazedonien 1
Österreich 1 Polen 1
Rumänien 1 Russland 1
Senegal 1 Serbien 1
Spanien 1 Tschechische
Republik
1
Tunesien 2 Türkei 2
Ungarn 1 Ukraine 1
USA 1 Vereinigte
Arabische Emirate
1
Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 20 Ländern:
Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Schweiz, Slowenien, Republik Moldau,
Montenegro, Kosovo, Luxemburg, Belarus, Kanada, Zypern, Libyen,
Niederlande, Sudan, Gambia, Ghana, Georgien und Oman.
c) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und
angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
werden)?
Zum Stichtag waren 16 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) und 3 Polizeibeamte als Polizeiberater auf Grundlage
bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater im Ausland eingesetzt. Die Kräfte
wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt.
Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart
Albanien Tirana 1 Polizeiberater
Griechenland Athen 5 GUA
Griechenland Thessaloniki 3 GUA
Griechenland Igoumenitsa 1 GUA
Griechenland Patras 1 GUA
Griechenland Heraklion 2 GUA
Griechenland Rhodos 1 GUA
Italien Rom 1 GUA
Italien Mailand 1 GUA
Kenia Nairobi 1 Polizeiberater
Palästinensische
Gebiete
Ramallah 1 Polizeiberater
Spanien Madrid 1 GUA
Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten
zu den Fragen 6e und 6g verwiesen.
d) In welche der durch Verordnung (EG) Nummer 377/2004 zur
Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in
den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer
(ILO) -Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten
Ägypten, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina,
Moldau, Albanien, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine,
Tunesien und Türkei teil.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von DVB im Rahmen von Frontex-Operationen.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten PVB aus Deutschland
sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.
Funktion Anzahl
European Centre for Returns 1
Capability Programming Office 1
Vulnerability Assessment 1
Risk Analysis Unit 3
Field Deployment Unit 2
Training Unit 2
Task Force Deployment Management 1
c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Im dritten Quartal waren bis zu 20 deutsche Polizeibeamte als
Besatzungsmitglieder von zwei Kontroll- und Streifenbooten auf Samos eingesetzt.
Zudem wurden der bulgarischen Grenzbehörde 6 Streifenfahrzeuge mit bis zu
10 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen
Landaußengrenze zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wurden im dritten Quartal 2020 der griechischen Polizei 11
Streifenfahrzeuge mit bis zu 20 Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen
Landaußengrenze zur Verfügung gestellt. Die Fahrzeuge sind disloziert über die
gesamte griechische Nordgrenze verteilt.
Im Rahmen des Frontex Soforteinsatzes wurden weitere 5 Streifenfahrzeuge
mit 10 Polizeibeamten zur Überwachung der griechisch-türkischen Landgrenze
zur Verfügung gestellt. Dieser Einsatz wurde am 31. Oktober 2020 beendet.
Außerdem wurden der albanischen Grenzpolizei 9 Streifenfahrzeuge mit bis zu
16 Polizeibeamten zur Überwachung der albanisch-griechischen Landesgrenze
zur Verfügung gestellt.
d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Zum Stichtag wurden insgesamt 26 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ ein-
gesetzt.ll
Insgesamt waren 299 deutsche Polizeibeamte für die Europäische Grenz- und
Küstenwache (Frontex) im dritten Quartal 2020 im Einsatz. Zum Stichtag
(30. September 2020) befanden sich insgesamt 118 deutsche Polizeibeamte
zeitgleich im Einsatz. Die Bundespolizei wurde dabei durch 39 Beamte der
Polizeien der Länder bzw. der Zollverwaltung oder des Bundeskriminalamtes
unterstützt.
Maßnahme Anzahl
Frontex JO Themis 14
Frontex JO Poseidon 73
Frontex JO Western Balkan 47
Frontex JO FOA Land 91
Frontex JO FP Land 15
Maßnahme Anzahl
Frontex JO CP Air 2
Frontex JO FP Sea Cyprus 3
Frontex JO Indalo 10
Frontex JO Minerva 5
Frontex Rabit Evros 2020 39
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen und angeben,
inwieweit diese Polizeibeamten bereits in der Antwort zu Frage 7c
eingeschlossen sind),
Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen.
Land Ort Maßnahme PVB
Anzahl
Einsatzart/Profil
Griechenland Lesbos JO Poseidon 30 Organisation
Grenzkontrolle
Registrierung
Rückführung
Griechenland Piräus JO Poseidon 2 Organisation
Griechenland Samos JO Poseidon 5 Grenzkontrolle
Grenzüberwachung
Griechenland Leros JO Poseidon 2 Grenzkontrolle
Griechenland Piräus JO Poseidon 2 Organisation
Griechenland Chios JO Poseidon 24 Grenzkontrolle
Registrierung
Grenzüberwachung
Griechenland Kos JO Poseidon 8 Grenzkontrolle
Registrierung
Grenzüberwachung
Griechenland Kipi JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Griechenland Kilkis JO FOA Land 17 Grenzüberwachung
Griechenland Alexandroupolis JO FOA Land 6 Grenzüberwachung
Griechenland Orestiada JO FOA Land 12 Grenzüberwachung
Organisation
Griechenland Delvinaki JO FOA Land 26 Grenzüberwachung
Organisation
Griechenland Alexandroupolis Rabit Evros 2020 35 Grenzüberwachung
Polen Warschau Rabit Evros 2020 4 Organisation
Italien Crotone JO Themis 6 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Taranto JO Themis 6 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Rom JO Themis 2 Organisation
Spanien Algeciras JO Minerva 5 Grenzkontrolle
Spanien Malaga JO Indalo 3 Grenzkontrolle
Registrierung
Spanien Almeria JO Indalo 4 Registrierung
Grenzkontrolle
Spanien Motril JO Indalo 3 Grenzkontrolle
Registrierung
Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 12 Grenzüberwachung
Bulgarien Elhovo JO FOA Land 18 Grenzüberwachung
Bulgarien Malko Tarnovo JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Land Ort Maßnahme PVB
Anzahl
Einsatzart/Profil
Bulgarien Kapitan Andreevo JO FP Land 14 Grenzkontrolle
Ungarn Tompa JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Ungarn Zahony JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Ungarn Röszke JO FP Land 14 Grenzkontrolle
Rumänien Moravita JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Rumänien Albita JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Kroatien Bajakovo JO FP Land 3 Grenzkontrolle
Polen Terespol JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Polen Hrebenne JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Serbien Belgrad JO CP Air 1 Grenzkontrolle
Zypern Nikosia JO FP Sea 3 Grenzkontrolle
Georgien Tiflis JO CP Air 1 Grenzkontrolle
Albanien Gjirokastra JO FOA Land 15 Grenzüberwachung
Organisation
Albanien Korce JO FOA Land 23 Grenzüberwachung
Organisation
Albanien Gjirokastra JO FOA Land 7 Grenzkontrolle
Albanien Korce JO FOA Land 2 Grenzkontrolle
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der
Maßnahme, den teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und den
Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten),
Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland
ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:
Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte des Bundes
Guinea Deutschland, Belgien 45
Nigeria Österreich, Deutschland, Griechenland, Belgien 2
Albanien, Kosovo Deutschland, Finnland 46
Pakistan Deutschland, Polen 86
Nigeria Deutschland, Norwegen 48
Nigeria Deutschland Polen 104
Pakistan Österreich, Deutschland, Schweden 92
Albanien, Kosovo Deutschland, Finnland 47
Georgien Deutschland, Griechenland 35
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben),
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium (bitte jeweils Einsatzland zuordnen), und was war
jeweils der Inhalt dieser Meldungen?
Die GUA der Bundespolizei beraten im Rahmen ihres Einsatzes die Behörden
im jeweiligen Gastland bei der Bearbeitung von grenzpolizeilichen
Sachverhalten. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen.
Im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 wurden insgesamt
520 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthalten Informationen zu einem
Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt
sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis
von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 520 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
244 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der
unerlaubten Einreise
160 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch
46 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
22 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/
Zurückweisung
13 Fälle Kfz – Kriminalität
3 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/ Scheinehe
2 Fälle Reise in den Verfolgerstaat
1 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/ Sozialbetrug
9 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts Bescheinigung, Ausreise in
DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze,
Fundsachen)
1 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche
7 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis
2 Fälle Verdacht Visumerschleichung
10 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
7. Welche Gerätschaften ist von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstiger
Behörden oder staatlicher Institutionen im vergangenen Quartal dem
FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und
inwiefern ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum
und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Im dritten Quartal 2020 wurden zwei Kontroll- und Streifenboote der
Bundespolizei mit Besatzung den griechischen Behörden für die Überwachung der
Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen Frontex Einsatzes
JO Poseidon zur Verfügung gestellt. Beide Boote waren auf Samos stationiert.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen.
8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen
(ausgenommen die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit
die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal
teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw.
die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft
nach Länderpolizeien, Bundespolizei bzw. BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen
wurden jeweils mitgeführt?
Die Fragen 8 bis 8f werden gemeinsam beantwortet.
PVB aus Deutschland haben im dritten Quartal 2020 an folgenden weiteren
internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen:
Zusatz zu Frage 8c:
Bundeskriminalamt
Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des Bundeskriminalamtes an
internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen.
Bundespolizei
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/
Nein
Führungs-/Einsatzmittel
Frankreich Gemischte bilaterale
Streifen einschl.
Zugstreifen zur
Wahrnehmung bahn- und
grenzpolizeilicher Aufgaben
im DEU-FRA
Grenzgebiet sowie auf den
Fernbahnstrecken Paris –
Stuttgart/Frankfurt
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität)
Im
grenzüberschreitenden
Zugverkehrgrundsätzlich
täglich im Grenzgebiet
+ je mind. einmal
pro Monat auf den
genannten
Fernbahnstrecken;
Streifenteams aus mind.
2 FRA + mind. 2
DEU PVB
Seit dem 16.
Oktober 2020
wöchentlich mind. 1
motorisierte Streife im
Grenzgebiet und an
Grenzübergängen.
DEU/FRA Nein Die Beamten waren grds.
in Uniform eingesetzt.
Die Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/
Nein
Führungs-/Einsatzmittel
Italien Zugstreifen trilateral
DEU-AUT-ITA (Ziel:
Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der Reisenden,
Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration)
Täglich 1-2 Streifen
(je Streife 1 PVB),
partielle
Beteiligung von Beamten
des Freistaates
Bayern
(seit 10. März 2020
aufgrund der
Corona-Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt)
DEU Nein Die Beamten waren grds.
in Uniform eingesetzt.
Die Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
Ungarn Zugstreifen trilateral
DEU-AUT-HUN
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration)
Tägliche Streife (je
Streife 1 PVB aus
DEU, AUT und
HUN)
(seit ca. 13. KW
aufgrund der
Corona-Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt).
Kurzfristige Aufnahme der
Streifen für drei
Wochen im
September.
Daran anschließend
erneute
pandemiebedingte
Aussetzung.
DEU Nein Die Beamten waren grds.
in Uniform eingesetzt.
Die Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
Italien Güterzugkontrollen
trilateral DEU-AUT-ITA
am Bahnhof Brenner
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität /
Unerlaubte
Binnenmigration)
Mittwoch – Freitag
jew. 4 PVB, unter
Beteiligung von
Beamten ITA und
Beamten AUT (seit
31. März 2020
aufgrund der Corona-
Pandemie
vorübergehend ausgesetzt)
DEU/AUT Nein Die Beamten waren grds.
in Uniform eingesetzt.
Die Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/
Nein
Führungs-/Einsatzmittel
Österreich Güterzugkontrollen
trilateral DEU-AUT-ITA
an der Kontrollstelle
Brennersee
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität /
Unerlaubte
Binnenmigration)
Montag oder
Dienstag und Freitag oder
Samstag –
Leitung AUT unter
Beteiligung DEU (4
PVB) und ITA
( seit 31. März 2020
aufgrund der
Corona-Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt)
DEU/AUT Nein Die Beamten waren grds.
in Uniform eingesetzt.
Die Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
Österreich Stationäre
Grenzkontrolle am Bahnhof
Salzburg,
gem. Art. 23 DÖPJV
(Ziel: Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität /
Unerlaubte
Binnenmigration)
Täglich eine
Gruppe im Wechsel (8 –
10 PVB)
(seit 31. März 2020
aufgrund der
Corona-Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt) Kontrollen
finden b.a.w. am
Bhf. Freilassing
statt.
DEU Nein Die Beamten waren grds.
in Uniform eingesetzt.
Die Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen
Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl
bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte
Maßnahmen angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde
bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen
Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie
vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren
jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen
Maßnahmen detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden diese bestritten?
Die Fragen 9 bis 9f werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder haben im dritten Quartal 2020 folgende
Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran
beteiligt:
Bundeskriminalamt
Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/
Ort
Anzahl
ausländischer
Kräfte
Anzahl
deutscher
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Jordanien Arbeitsbesuch
Bedarfserhebung
Frauenpolizeiausbildung
01.07.2020 –
22.07.2020 /
Deutschland
1.878,75 € /
05.01-687 34
Jordanien bilateraler Lehrgang Sprachkurs
Deutsch
01.07.2020 –
04.09.2020 /
Jordanien
1.710,07 € /
05.01-687 34
Marokko Arbeitsbesuch ETUTU 2 –
Konferenz
16.09.2020 –
18.09.2020 /
Online
0,00 € /
05.01-687 34
Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen
Kräften:
In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des
Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die
Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von
Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in
Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den
einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des
Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden.
Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere
Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten
PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher
kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind.
EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe)
Im dritten Quartal 2020 fanden im Rahmen von Projekten der Innenhilfe
pandemiebedingt keine Maßnahmen mit BKA-Beteiligung statt.
Bundespolizei
Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/Kosten
Albanien Stipendiatenprogramm –
Auswahlgespräch
30.06.2020/ ALB 0610 68707/ 142,80 €
Tunesien Zwischenevaluierung TP 4 24.-29.08.2020/
TUN
TUN Nationalgarde 0501 68734/
9.005,3 €
Tunesien Mentoring Multiplikatoren
Urkundenfälschung
12.-19.07.2020/
TUN
TUN Grenzpolizei
(DFE)
0501 68734/
1.540,79 €
Tunesien Mentoring Multiplikatoren
Urkundenfälschung
05.-07.07.2020/
TUN
TUN Grenzpolizei
(DFE)
0501 68734/ 186,97 €
Tunesien Mentoring Multiplikatoren
Urkundenfälschung
20.-24.07.2020/
TUN
TUN Grenzpolizei
(DFE)
0501 68734/ 486,05 €
Ergänzung:
Die Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben
werden.
Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes
(Trainingsmaßnahmen ruhen derzeit), der tunesischen Grenzpolizei und
Nationalgarde sowie das bilaterale Projekt mit Afghanistan (GPPT) dauern weiterhin
an.
Inspekteur der Bundesbereitschaftspolizeien
Die durch den Fachstab IBP geplanten Maßnahmen wurden aufgrund der
Pandemieentwicklung Covid-19 zurückgestellt.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Die für das vierte Quartal 2020 geplanten Maßnahmen befinden sich in der
Abstimmung bzw. Umsetzung.
11. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt,
und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA bzw.
Bundespolizei aufgliedern)?
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten, kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch
Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese
dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in
den begünstigten Ländern. Zudem waren im dritten Quartal 2020 20
Zollverbindungsbeamte in 19 Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche
Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Bundeskriminalamt
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol
davon
Zoll davon LaPo Andere
Albanien Tirana BKA-Verbindungsbeamter 2 0 0 0 0
Albanien Tirana
Beratungstätigkeit für
das albanische
Innenministerium
0 0 0 0 1
Algerien Algier BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Argentinien Buenos Aires
BKA-
Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Ägypten Kairo BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol
davon
Zoll davon LaPo Andere
Belgien Brüssel BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel Interpol – Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel EU-KOM – Personen-schutz 2 0 0 0 0
Brasilien Brasilia BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Brasilien Sao Paulo BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Bulgarien Sofia BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
China Peking BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Dominikanische
Republik
Santo
Domingo
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Frankreich Paris BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Frankreich Lyon Interpol – Entsandte
Beamte
(seconded)
6 0 1 4 0
Frankreich Lyon Interpol –
Vertragspersonal
2 0 0 0 0
Georgien Tiflis BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Griechenland
Athen BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Großbritannien
London BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Indien Neu-
Delhi
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Indonesien Jakarta BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Italien Rom BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Jordanien Amman BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Jordanien Zarqa Beteiligung des BKA
an einer internationalen
Mission
3 2 0 0 0
Kasachstan Nur-
Sultan
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Kenia Nairobi BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Kolumbien Bogotá BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Kosovo Pristina BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Kroatien Zagreb BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Lettland Riga BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol
davon
Zoll davon LaPo Andere
Libanon Beirut BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Luxemburg
Luxemburg
Europäische
Investitionsbank
1 0 0 0 0
Litauen Vilnius BKA-
Verbindungsbemater
1
Marokko Rabat BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Mexiko Mexiko-
Stadt
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Niederlande
Den Haag BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Niederlande
Den Haag Europol –
Verbindungsbeamte
7 2 1 3 0
Niederlande
Den Haag Europol-Tätigkeit als
Europol-Seconded
National Expert
6 0 0 0 0
Nigeria Lagos BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Nord-
Mazedonien
Skopje BKA-
Verbindungsbeamter
1
Österreich Wien BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Panama Panama-
Stadt
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Pakistan Islamabad BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Peru Lima BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Polen Warschau BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Portugal Lissabon BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Rumänien Bukarest BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Russland Moskau BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Saudi-
Arabien
Riad BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Schweden
Stockholm
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Serbien Belgrad BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Spanien Madrid BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Tansania Arusha Ermittler- beim UN –
International Residual
Mechanism for
Criminal Tribunals
1 0 0 0 0
Thailand Bangkok BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol
davon
Zoll davon LaPo Andere
Tschechien Prag BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Tunesien Tunis BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Türkei Ankara BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Türkei Istanbul BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Ukraine Kiew BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
USA
Washington
BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Vereinigte
Arabische
Emirate
Abu
Dhabi
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Bundespolizei
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
USA/Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei den
Vereinten Nationen
Fachliche Beratung, Informationssteuerung
und – gewinnung an der Ständigen
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei
den Vereinten Nationen
USA/New York
Belgien/Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland der
Europäischen Union
Fachliche Beratung, Informationssteuerung
und – gewinnung an der Ständigen
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei
der Europäischen Union
(Bundespolizeivollzugsbeamter, aber
Beschäftigter BMI)
Belgien/Brüssel
Europol Entsendung von nationalen Experten sowie
Verbindungsbeamten
Niederlande/Den Haag
Palästinensische Gebiete Polizeiberater für Aus- und Fortbildung Palästinensische Gebiete/
Ramallah
Polizeikooperationszentrum Thörl-
Maglern
Austausch, Analyse und Steuerung von
Informationen zwischen Sicherheitsbehörden
im Grenzgebiet (Deutschland, Italien,
Österreich, Slowenien)
Österreich/Thörl-Maglern
Dänemark Polizeiliche Fortbildungsveranstaltung bei
PPA Medical
Aalborg/
Frankreich Besprechung mit der DIJP
(Kriminalpolizei) Straßburg
Straßburg/
Frankreich
Frankreich Erfahrungsaustausch zwischen der BPOLI
OG und der DIJP Straßburg
Straßburg/
Frankreich
Frankreich Besprechung auf Leitungsebene mit der
PAF Straßburg
Straßburg/
Frankreich
Frankreich Erfahrungsaustausch zwischen der BPOLI
OG und der DIJP Straßburg
Kehl/
Deutschland
Frankreich Vorstellung Umbau BPOLR KEL zugleich
deutsch-französische Kontaktdienststelle
Kehl/
Deutschland
Frankreich/
Schweiz
Treffen der Sicherheitsbehörden mit
Frankreich und der Schweiz im Rahmen des
„Kooperationsforums Sicherheit im
Grenzgebiet“
Kehl/
Deutschland
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
Litauen Expertentreffen – Übergabe Ersatzteile
WaWe 9
Litauen
Tschechische Republik Fremdsprachliche Fortbildung CZE –
Zusammenarbeit zwischen BPOLD München
und der höheren Polizeischule in Holesov
Holesov/
Tschechien
Schweiz Besuch CHE Delegation in BPOLD BBS Rostock/ Deutschland
Gemeinsame Zentren
Die Bundespolizei führt seit dem 1. September 2018 ein dreijähriges Projekt
zur Stärkung der Zusammenarbeit in Gemeinsamen Zentren (GZ) in Europa
durch. Das Projekt wird aus dem Internal Security Fund – Police von der EU
co-finanziert.
Das Projekt unterstützt Personalaustauschmaßnahmen, Seminare und
Fortbildungen für Mitarbeiter der GZ und Workshops zum Austausch gemeinsamer
Erfahrungen und Arbeitsmethoden. Ebenso beinhaltet es eine jährliche
Konferenz der verantwortlichen GZ-Koordinatoren.
Schutz deutscher Auslandsvertretungen
Zum Stichtag 30. September 2020 waren 256 Einsatzkräfte der Bundespolizei
zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes für Objekt- und
Personenschutzmaßnahmen eingesetzt, unter anderem als Sicherheitsbeamte, als
Sicherheitsberater, als Sicherheitsbeamte 2.0 und als Personenschutzbeamte im Einsatz.
Die tabellarische Antwort auf die in Frage 11 erfragten Daten sind in offener
Form nicht zugänglich. Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls sowie
des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2
Satz 1 Grundgesetz (GG) schutzbedürftige Informationen, die im
Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz der deutschen Auslandsvertretungen und
deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen. Aus ihrem Bekanntwerden
können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Bundesregierung zum Schutz ihrer Auslandsvertretungen gezogen werden. Die fortlaufende
Analyse der weltweiten Bedrohungslage für deutsche und andere
Auslandsvertretungen lässt erkennen, dass dies für die Wirksamkeit der ergriffenen
Maßnahmen und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und die
Sicherheit der an den Vertretungen eingesetzten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter negative Folgewirkungen hätte. Hierbei sind Erkenntnisse aus Ermittlungen
zu Anschlägen auf deutsche Auslandsvertretungen zu berücksichtigen, wie
auch die weltweite, sich in einigen Regionen verschärfende
Gesamtsicherheitslage.
Weiterhin müssen auch die Sicherheitssituation der Vertretungen anderer
Staaten, in deren räumlicher Nähe sich deutsche Auslandsvertretungen häufig
befinden, sowie die Bedrohungslage von Vertretungen befreundeter Staaten, mit
denen deutsche Auslandsvertretungen in Kollokation untergebracht sind, in die
Gesamtbetrachtung einfließen. Jüngst haben beispielsweise die Ereignisse um
die Ermordung eines Lehrers in Frankreich im Zusammenhang mit den
Mohammed-Karikaturen nicht nur zu Anschlägen auf französische
Einrichtungen geführt, sondern auch eine Bedrohungslage für eine deutsche
Auslandsvertretung ausgelöst. Zudem sind die deutschen Auslandsvertretungen – teilweise
auch in vermeintlich sicheren Staaten – immer wieder Ziel von Drohungen per
Telefon, Mail oder in sozialen Netzwerken.
Zur Aufrechterhaltung der Effektivität des Objekt- und Personenschutzes von
Auslandsvertretungen, insbesondere an Standorten mit erhöhter
Gefährdungslage, ist die Geheimhaltung spezifischer Fähigkeiten, wie sie zum Beispiel aus
der Nennung von Stärken abzulesen wäre, somit von zentraler Bedeutung. Sie
dient damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher
Informationen wäre eine wesentliche Schwächung der den Auslandsvertretungen und
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Fähigkeiten
zur Gefahrenabwehr. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen
für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem VS-Grad
„VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt.*
12. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten
Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Empfänger Wert derAusstattungshilfe
Bolivien IT-Ausstattung-Informationstechnik
– 5 Computer, 5 Bildschirme, 4
Laptops, 4 Drucker
Nationalpolizei – Fuerza
Especial de Lucha Controla el
Narcotrafico (FELCN, RG-Bek.) und
Fuerza Especial de Lucha
Controla el Crimen (FELCC)
Interpol La Paz
15.279,00 € /
06.24-687 01
Dominikanische Republik
Schulungsraumausstattung-
Büroausstattung / Lehrmittel (5
Drucker, 2 Beamer)
Polizeischule / Instituto Policial
de Educacion (IPE)
2.992,00 € /
06.24-687 01
Jordanien Ausstattung Lehrgangsaal
(Smartscreen Touchboard, 25 Laptops,
Multifunktionsscanner, 25 Tische/ Stühle)
Nationalpolizei / Public Security
Directorate (PSD)
38.946,86 € /
05.01-687 34
Kenia Unterstützung Pandemie Covid19-
Schutzmaterial (Masken,
Handschuhe, Desinfektionsmittel)
Anti Terrorism Police Unit (AT-
PU), Anti Narcotics Unit (ANU)
17.743,90 € /
06.24-687 01
Marokko Unterstützung Pandemie Covid19
(35 Sätze technisches Material für
mobiles Arbeiten)
Nationalpolizei / Direction
Générale da la Sureté Nationale
(DGSN), Gendarmerie Royale
(GR), Direction Générale de la
Surveillance du Territoire
(DGST)
205.363,72 € /
05.01-687 34
Montenegro 5 Einsatzfahrzeuge Kriminalpolizei – Abteilung für
besondere Ermittlungsmethoden
– Mobiles Einsatzkommando
(MEK) / specialne istrazne
metode (SIM)
59.635,14 € /
06.10-687 07
Montenegro 1 Observationstechnik-
Geräte zur elektronischen
Aufklärung
Kriminalpolizei – Abteilung für
besondere
Ermittlungsmethoden / specialne istrazne metode
(SIM)
47.491,30 € /
06.10-687 07
Montenegro 2 Analysesoftware-
I base, 2 I2 Lizenzen
Financial Investigation Unit
(FIU)
27.262,00 € /
06.10-687 07
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Land Bezeichnung Empfänger Wert derAusstattungshilfe
Montenegro IT-Ausstattung-
IT Infrastruktur und Peripheriegeräte,
Smartboard (1 PC, 2 Laptops)
Financial Investigation Unit
(FIU)
13.877,87 € /
06.10-687 07
Montenegro 2 Einsatzfahrzeuge Kriminalpolizei-Abteilung für
besondere Ermittlungsmethoden
– Verdeckte Ermittlungen (VE) /
specialne istrazne metode (SIM)
34.924,79 € /
06.10-687 07
Peru 3 Lizenzen Software MAXQDA zur
Auswertung komplexer Texte
Nationalpolizei / Policia
Nationale (PNP) – Dirección de
Inteligencia (DIRIN)
2.079,44 € /
06.24-687 01
Serbien 6 Einsatzfahrzeuge Polizeipräsidium Belgrad –
Mobiles Einsatzkommando (MEK)
74.835,36 € /
06.10-687 07
Serbien Foto- und Videotechnik-
Kameras, Objektive und
Videotechnik (u. a. 4 Video- und 1 Fotokamera,
1 Stativ, 1 Objektiv, Speicherkarten,
etc.)
Kriminalpolizei, Abteilung zur
Drogenbekämpfung / Sluzba za
borbu protiv droge (SzD)
17.224,68 € /
06.10-687 07
Serbien 1 geländegängiges Kfz Kriminalpolizei, Abteilung zur
Drogenbekämpfung / Sluzba za
borbu protiv droge (SzD)
34.821,79 € /
06.10-687 07
Serbien 20 Handfunkgeräte Motorola MTP
850 und Zubehör
(Freisprecheinrichtung für verdeckte Trageweise,
Ladeschalen, etc.)
Polizeipräsidium Belgrad 39.973,84 € /
06.10-687 07
Serbien 2 Systeme Ortungs- und
Audiotechnik
Servicedienststelle für spezielle
Ermittlungsmethoden / Sluzba
za specialne istrazne metode
(SSIM)
19.449,12 € /
06.10-687 07
Bundespolizei
Land Bezeichnung der Maßnahme Begünstigte Partnerbehörde Wert derAusstattungshilfe
Albanien 7 Mannschaftswagen ALB Grenzpolizei 0610 68707/
273.000,00 €
Äthiopien 4 Mannschaftsbusse ETH Grenzpolizei 0610 68707/
345.260,06 €
Bosnien-
Herzegowina
Videokonferenzanlage BIH Grenzpolizei 0610 68707/
30.370,74 €
Gambia Forensiklupen Gambia Immigration
Department
6002 68703/
10.001,01 €
Griechenland 1 Herzschlagdetektor GRC Polizei 0610 68707/
53.507,34 €
Jordanien COVID-19-Testkits Gendarmerie 6002 68703/
232.789,20 €
Jordanien 20 Torsonden Gendarmerie 6002 68703/
73.932,83 €
Jordanien 100 Handsonden Gendarmerie 6002 68703/
16.778,20 €
Jordanien 10 Einsatzfahrzeuge Gendarmerie 6002 68703/
283.225,81 €
Jordanien 1 Einsatzfahrzeug mit
Hundetransportbox
Gendarmerie 6002 68703/
30.194,41 €
Land Bezeichnung der Maßnahme Begünstigte Partnerbehörde Wert derAusstattungshilfe
Jordanien IT-Ausstattung Gendarmerie 6002 68703/
13.764,37 €
Jordanien Digitalkameras Gendarmerie 0501 68723/
4.211,00 €
Kroatien 10 Wärmebildgeräte Innenministerium 0610 68707/
342.482,00 €
Marokko Transport/Einrichtung einer
Musterkontrollspur
DGSN/ DAC 0501 68734/
91.889,23 €
Montenegro Ausrüstungsergänzung,
Taschenlampen
MNE Grenzpolizei 0610 68707/
45.000,00 €
Montenegro Schutzausstattung MNE Grenzpolizei 0610 68707/
5.000,45 €
Montenegro Geländefähige Motorräder für
den Kontroll- und Streifendienst
MNE Grenzpolizei 0610 68707/
89.898,20 €
Montenegro 4 Einsatzfahrzeuge MNE Grenzpolizei 0610 68707/
139.708,93 €
Tunesien 3 Whiteboards, 3 Flipcharts mit
Zubehör
TUN Nationalgarde 0501 68734/ 257,88 €
Tunesien 1 Kärcher K 7 mit Zubehör, inkl
20m Schlauch auf Rolle
TUN Nationalgarde Maritim 6002 68703/ 858,22 €
Albanien Urkundenprüfstelle ALB Grenzpolizei 0610 68707/
68.469,28 €
Bosnien
Herzegowina
Urkundenprüfstelle BIH Grenzpolizei 0610 68707/
68.154,34 €
Bosnien
Herzegowina
1000 Taschenlampen als Mann-
Ausstattung
BIH Grenzpolizei 6002 68703/
90.000,00 €
Bosnien
Herzegowina
70 Winteruniformen
Bootsbesatzungen
BIH Grenzpolizei 6002 68703/
68.389,99 €
Bosnien
Herzegowina
Kameratechnik BIH Grenzpolizei 0610 68707/
121.993,78 €
Bosnien
Herzegowina
10 Gruppenfahrzeuge BIH Grenzpolizei 6002 68703/
254.112,06 €
Bosnien
Herzegowina
4 Detektoren BIH Grenzpolizei 6002 68703/
219.799,98 €
Bosnien
Herzegowina
10 Video-Endoskope BIH Grenzpolizei 6002 68703/
120.000,00 €
Griechenland 7 Wärmebildgeräte GRC Polizei 0610 68707/
222.960,00 €
Jordanien Ausstattung für
Grenzdienststellen – Schlafsäcke
Gendarmerie 6002 68703/
70.187,74 €
Jordanien Ausstattung für
Grenzdienststellen – Rucksäcke
Gendarmerie 6002 68703/
32.411,56 €
Kosovo Urkundenprüfstelle KOS Grenzpolizei 0610 68707/
67.559,28 €
Marokko 7 Dokumentenprüfcenter DGSN 0501 68734/
502.320,00 €
Moldawien Ertüchtigung einer
Polizeitrainingsfläche für Aus- und
Fortbildung in der polizeilichen
Trainingsstätte Ungheni/MDA
MDA Grenzpolizei 0610 68707/
40.418,81 €
Montenegro Urkundenprüfstelle MNE Grenzpolizei 0610 68707/
68.154,33 €
Land Bezeichnung der Maßnahme Begünstigte Partnerbehörde Wert derAusstattungshilfe
Nigeria 15 UV Taschenlampen/120
Doku-Lupen
NIS 0501 68734/
6.305,81 €
Nigeria Schutzausstattung NIS/FAAN/NCAA 0501 68734/
51.181,17 €
Tunesien Ausstattung/ Einrichtung von
zwei Fortbildungsräumen in der
neuen Generaldirektion der DFE
TUN Grenzpolizei (DFE) 0501 68734/
5.683,85 €
Tunesien Ausstattung/ Einrichtung eines
Konferenzraums in der neuen
Generaldirektion der DFE
TUN Grenzpolizei (DFE) 0501 68734/
18.618,39 €
Tunesien 1.000 Erste-Hilfe-Kits TUN Nationalgarde 0501 68734/
116.698,40 €
Tunesien 30 Schutzbrillen für ATV TUN Nationalgarde 6002 68703/ 990,29 €
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Die durch den Fachstab IBP geplanten Maßnahmen wurden aufgrund der
Pandemieentwicklung COVID-19 zurückgestellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]