[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2269
17. Wahlperiode 21. 06. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1910 –
Bilanz der Bleiberechts- bzw. Altfallregelung (Nachfrage zu
Bundestagsdrucksache 17/1539)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1539 zu
den Fragen 6 und 7) geht hervor, dass die gesetzliche „Altfallregelung“ nach
§ 104 a/b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die an sie gestellten
Erwartungen nicht erfüllen konnte: Die Bilanz zum 31. März 2010 ergibt, dass nach
Angaben des Ausländerzentralregisters nur etwa 6 500 Personen eine
Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der „Altfallregelung“ erhielten, nachdem sie eine
vollständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit nachweisen
konnten. Weitere knapp 1 000 Personen bekamen eine Aufenthaltserlaubnis
aufgrund von Sonderregelungen für Minderjährige. Und etwa 5 000
Menschen konnten ihre Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ als „reguläre“
Aufenthaltserlaubnis verlängern, weil sie zum Jahreswechsel 2009/2010 eine
wenigstens „überwiegende“ Lebensunterhaltssicherung durch eigene
Erwerbstätigkeit nachweisen konnten. Eine spätere Verlängerung all dieser
Aufenthaltserlaubnisse ist im Falle eines Jobverlusts allerdings gefährdet.
Die Zahl von etwa 12 500 nach der „Altfallregelung“ erteilten
Aufenthaltserlaubnissen weicht erheblich von der im Gesetzgebungsverfahren genannten
Zahl von möglicherweise bis zu 60 000 Bleibeberechtigen ab. Zu hohe
gesetzliche Hürden und die Auswirkungen der Finanz- bzw. Wirtschaftskrise auf den
Arbeitsmarkt dürften hierfür ursächlich sein.
Das absehbare Scheitern der „Altfallregelung“ vor Augen wurde auf der
Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im
Dezember 2009 eine Anschlussregelung beschlossen. Eine Bewertung dieser
Regelung fällt schwer, da bis Ende April 2010 nur drei Bundesländer dem
Bundesministerium des Innern Zahlen zur Umsetzung des IMK-Beschlusses
gemeldet hatten, die in der Tendenz jedoch auf eine sehr positive
Umsetzungspraxis hindeuten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1539). Indirekt lässt sich aus
der seit Dezember 2009 erheblich gestiegenen Zahl von
Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Absatz 1 AufenthG ableiten, dass bis Ende März 2010 etwa
18 500 Aufenthaltserlaubnisse nach dem IMK-Beschluss vom Dezember 2009
erteilt worden sein könnten – häufig erneut nur „auf Probe“. Somit befinden Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Juni 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2269 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesich vermutlich weit über 10 000 Menschen, die im Rahmen der gesetzlichen
„Altfallregelung“ eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten hatten, trotz
der IMK-Regelung weiter in der aufenthaltsrechtlichen Schwebe oder sogar
bereits ohne Aufenthaltstitel in Deutschland.
An dem allseits kritisierten Problem verbreiteter Kettenduldungen konnten
weder die „Altfallregelung“ noch der IMK-Beschluss substantiell etwas
ändern, vor allem wegen des Stichtags 1. Juli 2007, zu dem die zeitlichen
Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllt sein mussten. Ende März 2010
wurden immer noch knapp 88 000 Menschen lediglich geduldet, über 56 000
von ihnen, obwohl sie bereits länger als sechs Jahre in Deutschland lebten.
Der Anteil der langjährig geduldeten Personen an allen Geduldeten ist mit
64 Prozent so hoch wie nie zuvor.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1539
geht zudem hervor, dass es noch eine weitere große Personengruppe gibt, die
in der bisherigen Bleiberechtsdebatte noch gar keine Berücksichtigung
gefunden hat, für die aber vergleichbare Lösungen wie für die Gruppe der
langjährig Geduldeten gefunden werden müssen. Es geht um fast 70 000
ausreisepflichtige Menschen, die nicht einmal über eine Duldung verfügen können,
obwohl 53 000 von ihnen bereits länger als sechs Jahre in Deutschland leben
(vgl. auch Süddeutsche Zeitung vom 7. Mai 2010: „Leben auf dem Koffer“).
Damit erhöht sich die Zahl der Personen, die trotz langjährigem Aufenthalt
ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Deutschland leben, auf etwa 109 000.
Der Gesetzesänderungsbedarf ist damit noch größer als bislang gedacht.
Die Fraktion DIE LINKE. hat bereits entsprechende Gesetzesänderungen
vorgeschlagen, um für die Betroffenen eine sichere Bleiberechtsperspektive zu
schaffen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1557).
1. Wie viele Personen (Familien) haben bis zum 31. März 2010 (bzw. bis
Ende Mai 2010) nach Angaben der Bundesländer eine Verlängerung ihrer
Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ im Rahmen des IMK-Beschlusses vom
4. Dezember 2009 bzw. der „Altfallregelung“ beantragt (bitte nach
Bundesländern differenzieren, soweit Angaben aus den fünf
bevölkerungsreichsten Bundesländern noch nicht vorliegen sollten, wird hiermit
vorsorglich eine längere Zeit zur Beantwortung der Anfrage eingeräumt), und
falls diese Angaben immer noch nicht vollständig vorliegen sollten, was ist
der Grund dafür, dass die Bundesländer die vom Bundesinnenministerium
erbetenen Daten nicht zeitnah zur Verfügung stellen, und was unternimmt
die Bundesregierung diesbezüglich?
Der Bundesregierung sind zum Stichtag 31. März 2010 von den Ländern 13 038
Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe gemeldet
worden. Die Länderangaben differenzieren nicht nach der Rechtsgrundlage der
beantragten Verlängerung (§ 104a Absatz 5, 6 AufenthG oder IMK-Beschluss;
siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 30. April 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/1539). Es
ist mehrfach bei den noch säumigen Ländern angemahnt worden, die noch
fehlenden Angaben zu machen.
Bundesland Anzahl der Anträge auf Verlängerung einer
Aufenthaltserlaubnis auf Probe
Baden-Württemberg 4 096
Bayern* 1 100
Berlin 494
Brandenburg 349
Bremen –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2269* Die Angaben Bayerns beruhen auf einer Schätzung.
2. Wie viele der in Frage 1 benannten Anträge wurden nach Angaben der
Bundesländer bis zum 31. März 2010 (bzw. bis Ende Mai 2010) noch nicht
entschieden, wie viele wurden abgelehnt (welche genaueren Erkenntnisse
gibt es zu den Gründen der Ablehnung in welchem Umfang?), und wie
viele Personen erhielten
a) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009
nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wegen nachgewiesener oder
glaubhaft gemachter Halbtagsbeschäftigung,
b) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009
nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wegen (voraussichtlich)
erfolgreicher Schul- oder Berufsausbildung,
c) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009
„auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wegen
nachgewiesener Bemühungen um eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung,
d) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 5 bzw. 6 AufenthG (bitte
differenzieren),
e) eine Aufenthaltserlaubnis aus sonstigem Grunde/auf sonstiger
Rechtsgrundlage und welche genaueren Angaben lassen sich hierzu machen
(bitte jeweils nach Bundesländern differenzieren und Prozentangaben im
Vergleich zur Zahl der Anträge machen)?
Die Antworten können der folgenden Tabelle entnommen werden, soweit
Angaben aus den Bundesländern bereits vorliegen.
Hamburg 306
Hessen –
Mecklenburg-Vorpommern 328
Niedersachsen 3 241
Nordrhein-Westfalen k. A.
Rheinland-Pfalz 1 120
Saarland 545
Sachsen 493
Sachsen-Anhalt 549
Schleswig-Holstein 417
Thüringen –
Bundesland Noch nicht
entschieden
Ablehnungen davon nach Nr. 2c
des IMK-Beschlusses
davon nach Nr. 2d
des IMK-Beschlusses
Baden-Württemberg 416 64 46 14
Bayern 265 19 – –
Berlin 139 0 0 0
Brandenburg 21 24 21 3
Bremen – – – –
Bundesland Anzahl der Anträge auf Verlängerung einer
Aufenthaltserlaubnis auf Probe
Drucksache 17/2269 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBei den Ländern Baden-Württemberg und Niedersachsen entspricht die Summe
der nach den Nummern 2c und 2d des IMK-Beschlusses erfolgten
Ablehnungen nicht der von diesen Ländern gemeldeten Gesamtzahl an Ablehnungen
(marginale rechnerische Abweichungen). Bayern und Nordrhein-Westfalen
haben die einzelnen Ablehnungsgründe nicht näher spezifiziert.
Hamburg 30 0 0 0
Hessen – – – –
Mecklenburg-
Vorpommern
4 18 12 6
Niedersachsen 93 186 165 13
Nordrhein-Westfalen k. A. 323 k. A. k. A.
Rheinland-Pfalz 281 35 18 17
Saarland 396 0 0 0
Sachsen 57 12 5 7
Sachsen-Anhalt 200 18 18 0
Schleswig-Holstein 52 25 18 7
Thüringen – – – –
Gesamt 1 954 724 303 67
Bundesland Zu a Zu b Zu c Zu d
(§104a Abs. 5)
Zu d
(§ 104a Abs. 6)
Zu e
Baden-Württemberg 642 178 575 1 996 322 148
Bayern 139 24 206 344 65 38
Berlin 5 0 270 13 57 8
Brandenburg 40 20 49 126 50 17
Bremen – – – – – –
Hamburg 48 7 166 27 28 0
Hessen – – – – – –
Mecklenburg-
Vorpommern
68 27 112 34 12 51
Niedersachsen 691 56 645 1 111 342 101
Nordrhein-Westfalen – – – – – –
Rheinland-Pfalz 144 49 149 269 120 68
Saarland 1 2 0 123 22 1
Sachsen 56 33 71 103 132 29
Sachsen-Anhalt 50 19 91 61 19 7
Schleswig-Holstein 91 5 88 97 38 8
Thüringen – – – – – –
Gesamt 1 975 420 2 422 4 304 1 207 476
Bundesland Noch nicht
entschieden
Ablehnungen davon nach Nr. 2c
des IMK-Beschlusses
davon nach Nr. 2d
des IMK-Beschlusses
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2269Der Anwendungsbereich der nordrhein-westfälischen Ausführungsregelung
vom Dezember 2009 umfasst neben den Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis
auf Probe nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG auch die Inhaber einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 23 Absatz 1 AufenthG
sowie die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
i. V. m. der nordrhein-westfälischen Anordnung vom 11. Dezember 2006. Aus
diesem Grund ist aus den von Nordrhein-Westfalen gemeldeten Zahlen eine
Aussage, die sich auf die Personen beschränkt, die am 31. Dezember 2009
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe waren, nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund sind die Zahlen für Nordrhein-Westfalen wie folgt:
Die Anzahl der in diesem Bundesland verlängerten Aufenthaltserlaubnisse
beträgt 8 058, davon 3 995 nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 5
AufenthG sowie 2 709 nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 6
AufenthG. 1 354 Personen wurde die Aufenthaltserlaubnis nach anderen
Vorschriften des AufenthG verlängert.
Nach dem IMK-Beschluss vom Dezember 2009 wurde in diesem Bundesland
4 107 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bzw. verlängert, davon sind
1 735 einbezogene Familienangehörige. Von den verbleibenden 2 372 Personen
haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
im Sinne der Frage 2a: 644,
im Sinne der Frage 2b: 300,
im Sinne der Frage 2c: 1 428.
Der Hauptgrund für Ablehnungen war das Nichterfüllen der Voraussetzung der
Nummer 2c des IMK-Beschlusses. Genauere Angaben zu Frage 2e liegen der
Bundesregierung nicht vor.
3. Gibt es weitere Daten und Informationen, die im Zusammenhang der
Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung von den Bundesländern bzw. der
Bundesregierung erfasst werden, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung bittet die Bundesländer darüber hinaus Angaben zu den
sonstigen Erledigungen (wie zum Beispiel Antragsrücknahme) zu melden. Die
Angaben finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Bundesland Sonstige Erledigung
Baden-Württemberg 77
Bayern –
Berlin 2
Brandenburg 2
Bremen –
Hamburg 0
Hessen –
Mecklenburg-Vorpommern 2
Niedersachsen 16
Nordrhein-Westfalen k. A.
Rheinland-Pfalz 5
Saarland 0
Drucksache 17/2269 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Wie viele in Deutschland lebende Personen verfügten nach Angaben des
Ausländerzentralregisters zum Stand 31. Mai 2010 über eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a oder 104b AufenthG (bitte
– auch im Folgenden – nach Bundesländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der
Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 5 bzw. 6 AufenthG (bitte
differenzieren) als Verlängerung ihrer ursprünglich nach § 104a Absatz 1
Satz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/1539, Frage 7)?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der
Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder
erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als
unbegleitete Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b
i. V. m. § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige unter der
Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
Die Angaben zu den Fragen 4a sowie 4c bis 4e können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden. Im Ausländerzentralregister (AZR) werden Daten im
Sinne der Frage 4b nicht erfasst (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 6
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 30. April 2010 auf
Bundestagsdrucksache 17/1539).
Sachsen 0
Sachsen-Anhalt 1
Schleswig-Holstein 13
Thüringen –
Gesamt 118
Bundesland a c d e
Baden-Württemberg 1 058 99 18 30
Bayern 229 18 5 4
Berlin 258 55 7 1
Brandenburg 93 11 1 –
Bremen 145 57 4 1
Hamburg 588 79 10 39
Hessen 771 150 11 4
Mecklenburg-Vorpommern 2 256 208 25 10
Niedersachsen 296 28 13 2
Nordrhein-Westfalen 256 3 – –
Bundesland Sonstige Erledigung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/22695. Wie viele Menschen befanden sich zum 31. Mai 2010 in Deutschland,
deren Aufenthalt lediglich geduldet oder gestattet wurde oder die ohne
Duldung ausreisepflichtig waren (bitte differenzieren), und wie viele von
ihnen lebten länger als sechs Jahre in Deutschland, wie viele von ihnen
waren unter 18 Jahre alt (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
und den Bundesländern differenzieren und jeweils die Quote der länger als
sechs Jahre hier Lebenden an der Gesamtzahl der Geduldeten bzw.
Gestatteten bzw. Ausreisepflichtigen ohne Duldung in Prozent angeben)?
Die im AZR zum 31. Mai 2010 gespeicherten Angaben zu den in der
Fragestellung angesprochenen Sachverhalten können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Rheinland-Pfalz 141 6 1 4
Saarland 94 6 – 5
Sachsen 94 7 2 1
Sachsen-Anhalt 205 14 2 –
Schleswig-Holstein 130 8 – 2
Thüringen 80 2 2 2
Deutschland gesamt 6 694 751 101 105
Bundesland Duldungen
gesamt
davon mit einem Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
davon in einem Alter von
unter 18 Jahren
Baden-Württemberg 9 327 5 904 2 034
Bayern 6 351 4 154 1 055
Berlin 5 677 3 235 1 291
Brandenburg 1 700 834 289
Bremen 2 085 1 536 750
Hamburg 4 282 2 721 1 189
Hessen 5 163 3 230 1 187
Mecklenburg-Vorpommern 1 299 763 314
Niedersachsen 12 300 9 023 4 516
Nordrhein-Westfalen 26 553 17 348 8 450
Rheinland-Pfalz 3 032 1 784 717
Saarland 1 099 631 345
Sachsen 2 566 1 360 432
Sachsen-Anhalt 2 681 1 470 575
Schleswig-Holstein 1 824 1 107 496
Thüringen 1 283 614 291
Deutschland gesamt 87 222 55 714 23 931
Bundesland a c d e
Drucksache 17/2269 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHerkunftsland Duldungen
gesamt
davon mit einem Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
davon in einem Alter von
unter 18 Jahren
Ungeklärt 7 364 5 564 2 357
Irak 6 611 4 533 1 236
Türkei 6 510 4 604 2 112
Kosovo, Republik 4 632 3 036 1 848
Syrien, Arabische Republik 4 399 3 214 1 561
Libanon 3 953 2 620 1 229
Serbien, Republik 3 823 2 440 1 592
Serbien oder Kosovo 3 433 2 435 1 513
Serbien und Montenegro 3 415 2 741 1 349
China 2 982 2 013 345
Bundesland Gestattungen
gesamt
davon mit einem Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
davon in einem Alter
von unter 18 Jahren
Baden-Württemberg 4 806 349 821
Bayern 5 052 306 1 155
Berlin 1 892 206 538
Brandenburg 1 240 127 257
Bremen 767 260 244
Hamburg 1 215 332 517
Hessen 2 506 265 688
Mecklenburg-Vorpommern 808 152 238
Niedersachsen 3 133 352 802
Nordrhein-Westfalen 10 140 900 2 809
Rheinland-Pfalz 1 765 73 419
Saarland 329 18 81
Sachsen 1 673 186 318
Sachsen-Anhalt 808 55 227
Schleswig-Holstein 1 949 294 564
Thüringen 851 118 201
Deutschland gesamt 38 934 3 993 9 879
Herkunftsland Gestattungen
gesamt
davon mit einem Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
davon in einem Alter
von unter 18 Jahren
Irak 7 222 467 1 658
Afghanistan 4 863 391 1 887
Türkei 2 486 412 438
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2269Iran, Islamische Republik 2 470 328 409
Russische Föderation 1 880 501 717
Syrien, Arabische Republik 1 657 171 495
Kosovo, Republik 1 324 108 470
Nigeria 1 189 57 195
Aserbaidschan 1 116 218 310
Sri Lanka 834 26 102
Bundesland Ausreisepflichtige ohne
Duldung gesamt
davon mit einem Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
davon in einem Alter
von unter 18 Jahren
Baden-Württemberg 5 970 4 409 1 158
Bayern 6 161 4 180 919
Berlin 6 142 4 730 1 148
Brandenburg 1 017 765 187
Bremen 963 857 258
Hamburg 5 318 3 791 1 102
Hessen 7 324 5 684 1 015
Mecklenburg-Vorpommern 837 598 248
Niedersachsen 5 899 4 749 1 687
Nordrhein-Westfalen 20 329 16 039 5 152
Rheinland-Pfalz 2 629 2 008 650
Saarland 553 462 133
Sachsen 2 174 1 525 398
Sachsen-Anhalt 1 534 1 147 401
Schleswig-Holstein 2 219 1 743 591
Thüringen 1 006 776 299
Deutschland gesamt 70 075 53 463 15 346
Herkunftsland Ausreisepflichtige
ohne Duldung gesamt
davon mit einem Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
davon in einem Alter
von unter 18 Jahren
Türkei 7 848 6 378 1 772
Kosovo, Republik 4 032 3 356 1 601
Serbien, Republik 3 590 2 975 1 240
Serbien und Montenegro 3 207 2 823 879
Herkunftsland Gestattungen
gesamt
davon mit einem Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
davon in einem Alter
von unter 18 Jahren
Drucksache 17/2269 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie vielen Personen, deren Aufenthalt lediglich geduldet oder gestattet
wurde oder die ohne Duldung ausreisepflichtig waren (bitte differenzieren),
wurde durch die Bundesagentur für Arbeit aus welchen Gründen bzw. auf
welcher Rechtsgrundlage eine Zustimmung zur oder ein Verbot der
Beschäftigung/Ausbildung erteilt (bitte auch nach Bundesländern
differenzieren, Angaben für das Jahr 2009 bzw. zum letztmöglichen Stichtag machen)?
Die Angaben sind den folgenden Tabellen zu entnehmen:
Ungeklärt 3 013 2 627 847
Afghanistan 2 876 2 525 752
Serbien oder Kosovo 2 495 2 114 872
Irak 2 470 1 735 613
Jugoslawien 2 121 1 867 442
Bosnien und Herzegowina 2 077 1 760 492
Herkunftsland Ausreisepflichtige
ohne Duldung gesamt
davon mit einem Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
davon in einem Alter
von unter 18 Jahren
g g
Deutschland nach Ländern
2009 2010Januar bis April 2009
2010
Januar bis April
659 136 579 254
11 6 11 6
* 40 12
19 5 18 *
10 *
132 19 117 62
51 7 37 22
18 5 10 5
132 32 89 54
142 38 141 59
* * *
* * 40 6
31 3 25 12
17 3 14 5
52 7 20 5
5 * *
34 8 11 *
Erstellungsdatum: 08.06.2010, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Die Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine
Differenz ermitteln lässt, anonymisiert.
Thüringen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Berlin
Saarland
Bremen
Hessen
Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
Zustimmungen und Ablehnungen für Asylbewerber - § 61 (2) AsylVfG
Deutschland
Region (Arbeitsort)
Zustimmungen Ablehnungen
Schleswig-Holstein
Hamburg
Niedersachsen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2269Deutschland und Länder
Berichtsjahr 2009
(Duldungsinhaber) (Zustimmung zur Berufsausbildung)
(Zustimmung nach 4-
jährigem Aufenthalt)
Deutschland 1.358 104 3.758 1.377
Schleswig-Holstein 16 4 49 36
Hamburg * * 16 66
Niedersachsen 91 10 480 89
Bremen * 52 14
Nordrhein-Westfalen 282 23 1.672 435
Hessen 104 7 112 94
Rheinland-Pfalz 69 8 126 51
Baden-Württemberg 417 24 356 315
Bayern 173 18 303 121
Saarland 16 68 6
Berlin 12 * 21 40
Brandenburg 27 * 66 12
Mecklenburg-Vorpommern 15 51 18
Sachsen 72 4 166 47
Sachsen-Anhalt 15 * 110 22
Thüringen 36 * 110 11
Ablehnungen
insgesamt
Zustimmungen und Ablehnungen für geduldete Ausländer
§ 10 (1) BeschVerfV § 10 (2) Nr. 1 BeschVerfV § 10 (2) Nr. 2 BeschVerfV
Zustimmungen
Berichtsjahr Jan. bis April 2010
(Duldungsinhaber) (Zustimmung zur Berufsausbildung)
(Zustimmung nach 4-
jährigem Aufenthalt)
Deutschland 399 21 955 379
Schleswig-Holstein * 20 13
Hamburg * 14
Niedersachsen 15 * 165 16
Bremen 7 10 -
Nordrhein-Westfalen 108 9 399 121
Hessen 33 * 25 16
Rheinland-Pfalz 22 27 18
Baden-Württemberg 96 5 105 90
Bayern 49 * 68 38
Saarland 10 13 -
Berlin * * 11
Brandenburg 6 14 4
Mecklenburg-Vorpommern 8 15 5
Sachsen 26 * 39 18
Sachsen-Anhalt 7 * 15 8
Thüringen 6 32 3
Erstellungsdatum: 08.06.2010, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Ablehnungen
insgesamt
Zustimmungen
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG.
Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert oder zu Gruppen
zusammengefasst.
§ 10 (1) BeschVerfV § 10 (2) Nr. 1 BeschVerfV § 10 (2) Nr. 2 BeschVerfV
Drucksache 17/2269 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie viele Personen lebten zum 31. Mai 2010 mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG in Deutschland (bitte auch nach
Bundesländern differenzieren und die Quote der länger als sechs Jahre hier
Lebenden nennen)?
Die Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
8. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass statt der im
Gesetzgebungsverfahren in Aussicht gestellten bis zu 60 000 möglichen Profiteure der
gesetzlichen „Altfallregelung“ nur etwa 12 500 Menschen eine
Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der gesetzlichen „Altfallregelung“ erhalten haben
(siehe Vorbemerkung), hält sie die Altfallregelung (nicht die IMK-
Regelung) in anderen Worten für einen Erfolg, und wie begründet sie ihre
Auffassung?
Ende 2006 lebten ausweislich des Ausländerzentralregisters 174 980 Personen
mit einer Duldung in Deutschland, davon waren 99 087 Personen sechs Jahre
oder länger in Deutschland aufhältig. In über 38 000 Fällen wurde seit
Inkrafttreten der gesetzlichen Altfallregelung bis Ende 2009 eine Aufenthaltserlaubnis
nach §§ 104a, 104b AufenthG erteilt (vgl. Antwort der Bundesregierung vom
22. Februar 2010 zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.,
Bundestagsdrucksache 17/764), in über 3 000 Fällen wurde eine
Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Darüber
hinaus haben deutlich über 20 000 Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis in
Anwendung der IMK-Bleiberechtsregelung vom November 2006 erhalten.
Zum 31. Dezember 2009 lebten ausweislich des AZR noch 89 498 Personen
mit einer Duldung in Deutschland, davon waren 56 963 Personen sechs Jahre
oder länger in Deutschland aufhältig. Seit Inkrafttreten der IMK-Bleiberechts-
Bundesland Gesamt davon mit einem Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
Baden-Württemberg 8 333 7 238
Bayern 3 237 2 879
Berlin 4 617 4 493
Brandenburg 466 309
Bremen 1 030 923
Hamburg 2 711 2 553
Hessen 5 395 5 072
Mecklenburg-Vorpommern 273 190
Niedersachsen 7 127 6 531
Nordrhein-Westfalen 21 594 19 732
Rheinland-Pfalz 1 988 1 836
Saarland 675 648
Sachsen 646 311
Sachsen-Anhalt 573 476
Schleswig-Holstein 659 605
Thüringen 507 459
Deutschland gesamt 59 831 54 255
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/2269regelung und der gesetzlichen Altfallregelung hat sich die Zahl der Geduldeten
innerhalb von drei Jahren signifikant verringert. Dies belegt die Wirksamkeit
der genannten Bleiberechtsregelungen.
9. Wie bewertet es die Bundesregierung und wie erklärt sie es sich, dass
offenbar nur gut 5 000 Personen ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 5 und 6 AufenthG verlängern konnten, obwohl es beispielsweise
nach einer Stichprobenerhebung mehr als drei mal so viele hätten sein
müssen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14088, Antwort zu Frage 13:
54 Prozent der Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“
bezogen keine oder nur geringfügige Leistungen nach SGB II, zum
30. Oktober 2009 gab es 30 704 Personen mit einer solchen
Aufenthaltserlaubnis)?
Wie sich den in der Antwort zu Frage 2 genannten Zahlen entnehmen lässt, sind
deutlich mehr als 5 000 Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a Absatz 5 und 6
AufenthG verlängert worden.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die ersten praktischen Erfahrungen
mit dem IMK-Beschluss vom Dezember 2009, und wie bewertet sie
insbesondere die Differenz zwischen der Zahl von Ende 2009 über 30 000
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ und der Zahl
derjenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des IMK-Beschlusses
beantragt bzw. erhalten haben?
Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Zahlen belegen, dass die durch den
IMK-Beschluss erfolgte Verlängerungsregelung für die Aufenthaltserlaubnisse
„auf Probe“ erfolgreich angewendet wird. Aussagen über das Verhältnis der
beantragten Verlängerungen einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ zur
Gesamtzahl der Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ sind zum jetzigen Zeitpunkt und
angesichts des noch nicht vollständigen Datenmaterials nicht möglich.
11. Wie erklärt die Bundesregierung, dass zum Stichtag 31. März 2010 fast
70 000 ausreisepflichtige Menschen ohne eine Duldung in Deutschland
lebten, obwohl ihnen nach der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. September 1997, 1 C 3.97) eine schriftliche
Duldung zusteht, wenn ihre Ausreisepflicht nicht ohne Verzögerung
durchgesetzt werden kann, wovon bereits angesichts einer Gesamtzahl von ca.
8 000 Abschiebungen im Jahr 2009 in den meisten aller Fälle auszugehen
ist (bitte ausführlich begründen)?
a) Wie bewertet sie rechtlich die Praxis der Verweigerung von
Duldungen angesichts des oben genannten Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts, nach dem eine stillschweigende Aussetzung der Abschiebung
rechtswidrig ist und eine (auch faktische) Duldung der Schriftform
bedarf?
b) Was ist der Bundesregierung über die ausländerbehördliche Praxis der
Erteilung von „Grenzübertrittsbescheinigungen“,
„Passeinzugsbescheinigungen“,„Bescheinigungen“, „Zettelduldungen“ und ähnlichen
gesetzlich nicht vorgesehenen Bescheinigungen anstelle von
Duldungen bekannt (bitte soweit möglich nach Bundesländern
differenzieren), wie bewertet sie dies inhaltlich und rechtlich, und wie bewertet
sie insbesondere die Praxis, für solche Bescheinigungen vorzugsweise
auf DIN A4 Papier selbst kreierte Formate und Formulare
(behördenintern auch als „Format WORD“ bezeichnet) zu nutzen, anstelle der in
der Aufenthaltsverordnung vorgesehenen amtlichen Vordrucke der
Bundesdruckerei?
Drucksache 17/2269 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welchen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung bezüglich der Duldungsverweigerungspraxis
gegenüber Ausreisepflichtigen, deren Abschiebung nicht ohne Verzögerung
durchgesetzt werden kann, und welche diesbezüglichen Maßnahmen
wird sie ergreifen, auch in Zusammenarbeit mit den Bundesländern?
d) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für die
53 000 ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung, die sich bereits
länger als sechs Jahre in Deutschland aufhalten, ähnlicher Lösungen
bedarf wie für die langjährig geduldeten Personen, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie hieraus (bitte begründen)?
e) Wie hoch ist die Zahl der bundesweit in Abschiebungs-,
Untersuchungs- oder Strafhaft oder Maßregelvollzug inhaftierten
Ausländerinnen und Ausländer, und wie hoch ist bzw. schätzt die
Bundesregierung jeweils die Zahl der Ausreisepflichtigen unter ihnen, und
erhalten diese Duldungen oder andere Bescheinigungen auf welcher
Rechtsgrundlage (bitte nach Haftformen und Bundesländern
differenzieren)?
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass ausreisepflichtige Menschen
ohne Duldung in der genannten Größenordnung in Deutschland leben. Die im
AZR gespeicherte Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung dürfte aus
mehreren Gründen deutlich überhöht sein. So vergehen etwa bei
Ausreisepflichtigen, die freiwillig in das Ausland ausreisen, ohne die Übersendung einer
Grenzübertrittsbescheinigung zu veranlassen, häufig mehrere Monate, bis die
Ausländerbehörde nach Abschluss ihrer Ermittlungen diese Personen als
ausgereist bzw. unbekannt verzogen an das Ausländerzentralregister meldet.
Während dieses Zeitraums bleiben sie als Ausreisepflichtige ohne Duldung im AZR
gespeichert, obwohl dies nicht mehr dem tatsächlichen Sachverhalt entspricht.
Es ist auch davon auszugehen, dass die Meldung als „unbekannt verzogen“ in
einigen Fällen überhaupt nicht erfolgt, mit der Folge, dass die betreffenden
Personen auf Dauer als Ausreisepflichtige ohne Duldung im AZR gespeichert
bleiben. Nicht auszuschließen ist auch, dass einzelne Ausländerbehörden
Ausreisepflichtigen erteilte Duldungen nicht mit der gebotenen Sorgfalt an das AZR
melden.
Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur Verbesserung der zu
Ausreisepflichtigen ohne Duldung gespeicherten Daten eingeleitet (s. u. Buchstabe c).
Zu Buchstabe a
Eine solche Praxis ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Zu Buchstabe b
Die Grenzübertrittsbescheinigung ist ein Nachweis in der Form eines amtlichen
Vordrucks über die freiwillige Ausreise des Ausländers innerhalb der
Ausreisefrist im Sinne von § 50 Absatz 2 AufenthG. Erbringt der Ausländer diesen
Nachweis, bedarf es keiner Ausschreibung zur Festnahme nach § 50 Absatz 7
Satz 1 AufenthG. Das Bundesministerium des Innern hat Ende 2009 ein
Formular der Grenzübertrittsbescheinigung an die Innenministerien der
Bundesländer übersandt und zur künftigen Verwendung empfohlen. Es ist damit einer
Bitte aus dem Deutschen Bundestag gefolgt, mit der die Bundesregierung dazu
aufgefordert wurde, Grenzübertrittsbescheinigungen eindeutig abzufassen.
„Passeinzugsbescheinigungen“ werden nicht anstelle von Duldungen erteilt.
Nach § 50 Absatz 6 AufenthG soll der Pass oder Passersatz eines
ausreisepflichtigen Ausländers bis zu dessen Ausreise in Verwahrung genommen
werden. Hierüber erhält der Ausländer eine formlose Bescheinigung (siehe
Nummer 50.6.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz).
Ein amtlicher Vordruck ist für diese Bescheinigung nicht vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/2269Eine ausländerbehördliche Praxis der Erteilung von „Zettelduldungen“ ist der
Bundesregierung aktuell nicht bekannt.
Zu Buchstabe c
Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) als Registerführer des Ausländerzentralregisters dazu
aufgefordert darzulegen, welche Gründe – gegebenenfalls über die genannten
hinaus – für die mangelnde Qualität der zu Ausreisepflichtigen ohne Duldung
gespeicherten Zahlen verantwortlich sind und welche Möglichkeiten zur
Qualitätsverbesserung bestehen. Gleichzeitig wurde das BAMF gebeten, die
Ausländerbehörden erneut auf die Möglichkeit eines Abgleichs ihres lokalen
Datenbestandes mit den AZR-Daten hinzuweisen und nachdrücklich für eine
Nutzung dieser Möglichkeit zu werben.
Zu Buchstabe d
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass ausreisepflichtige Menschen
ohne Duldung in der genannten Größenordnung in Deutschland leben (siehe
Antwort zu Frage 11). Sie sieht daher keinen Handlungsbedarf.
Zu Buchstabe e
Über die Zahl der ausländischen Gefangenen in deutschen
Justizvollzugsanstalten werden keine offiziellen Statistiken geführt. Nach den der Bundesregierung
vorliegenden Zahlen aus 15 Bundesländern befanden sich am 31. März 2009
5 046 ausländische Personen in Untersuchungshaft sowie 14 301 ausländische
Personen in Straf-, Jugend-, Abschiebe-, Auslieferungshaft und sonstiger Haft.
Über den Anteil der Ausreisepflichtigen unter ihnen und die diesbezügliche
ausländerbehördliche Praxis liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
12. Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass gesetzliche
Änderungen zur Lösung des Problems verbreiteter Kettenduldungen
solange nicht ergriffen werden sollen, wie die Regelung der IMK vom
Dezember 2009 läuft, d. h. bis Ende 2011, angesichts des Umstands, dass
a) die IMK-Regelung einen Stichtag bezüglich der nachzuweisenden
Aufenthaltsdauer vorsieht (1. Juli 2007), der auf die im Jahr 2007
beschlossene Altfallregelung zugeschnitten war, der aber Personen, die
alle übrigen Bedingungen seit dem 1. Juli 2007 erfüllen, von einem
Bleiberecht ausschließt, obwohl sich ihr persönliches Schicksal in
keiner Weise von dem Personenkreis unterscheidet, für den allgemein ein
Handlungsbedarf gesehen wurde;
b) ungeachtet zweier IMK-Beschlüsse und einer gesetzlichen
Altfallregelung in den Jahren 2006 bis 2009 immer noch über 56 000 Menschen
langjährig geduldet und weitere 53 000 Ausreisepflichtige ohne
Duldung langjährig in Deutschland leben, so dass offenkundig weiterhin
Handlungsbedarf besteht?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 22. Februar 2010 zu Frage 14 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/764)
wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]