[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Özdemir, Oliver Krischer, Matthias
Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/24500 –
Zwischenbilanz des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. November 2019 hat die Bundesregierung den Masterplan
Ladeinfrastruktur beschlossen, um zu erreichen, dass mehr Lademöglichkeiten für
Elektrofahrzeuge geschaffen werden. Neben dem Ziel, dass bis zum Jahr 2030
eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland zur Verfügung
stehen sollen, enthält der Plan auch die Ankündigung verschiedener
Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur. Aus Sicht der Fragesteller ist ein
beschleunigter Ausbau der privaten und öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastruktur unerlässlich, damit sie mit dem Markthochlauf elektrischer Fahrzeuge
Schritt halten kann. Ein Jahr nach dem Beschluss des Masterplans stellt sich
die Frage nach seinem Umsetzungsstand. Zahlreiche Maßnahmen wurden
nach Kenntnis der Fragesteller noch nicht abgearbeitet, sodass der Erfolg des
weiteren Ausbaus der Ladeinfrastruktur ungewiss erscheint.
1. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sind derzeit in Betrieb, und
wie viele davon wurden seit dem Beschluss des Masterplans am 18.
November 2019 in Betrieb genommen (bitte für jedes Bundesland nach
Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?
Derzeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung 35.602 öffentliche
Ladepunkte in Betrieb, davon 30.387 Normalladepunkte (NLP) und 5.215
Schnellladepunkte (SLP) (Datenbasis: Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (B
NetzA), Stand: 31. Oktober 2020).
Bundesland Anzahl
LP
davon seit Masterplan
in Betrieb gemeldet*
Anzahl NLP Anzahl SLP
Baden-Württemberg 5.418 1.212 4.427 991
Bayern 7.605 2.416 6.690 915
Berlin 1.261 275 1.125 136
Brandenburg 699 224 573 126
Bremen 318 134 269 49
Hamburg 1.220 61 1.088 132
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24947
19. Wahlperiode 07.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 4. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundesland Anzahl
LP
davon seit Masterplan
in Betrieb gemeldet*
Anzahl NLP Anzahl SLP
Hessen 2.242 549 1.907 335
Mecklenburg-Vorpommern 403 120 334 69
Niedersachsen 3.733 1.609 3.156 577
Nordrhein-Westfalen 6.368 1.795 5.732 636
Rheinland-Pfalz 1.521 338 1.131 390
Saarland 278 141 231 47
Sachsen 1.556 502 1.269 287
Sachsen-Anhalt 659 165 520 139
Schleswig-Holstein 1.481 406 1.273 208
Thüringen 840 115 662 178
SUMME 35.602 10.062 30.387 5.215
* Differenz BNetzA Ladesäulenregister vom 05.12.2019 vs. vom 05.11.2020
2. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sollten nach den Planungen
der Bundesregierung jährlich in Betrieb genommen werden, damit das
Ziel der Bundesregierung erreicht wird, dass bis zum Jahr 2030 eine
Million öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung stehen?
Am 19. November 2020 wurde die Studie Ladeinfrastruktur 2025/2030 –
Szenarien für den Markthochlauf veröffentlicht (abrufbar unter:
https://nationale-le
itstelle.de/wp-content/pdf/broschuere-lis-2025-2030-final.pdf). Die Studie
berechnet einen Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur von
440.000 bis 843.000 Ladepunkten im Jahr 2030. Die Zahl ist abhängig davon,
wie viel private Ladeinfrastruktur verfügbar und wie stark ausgelastet die
öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur sind, sowie von der Nutzung von HPC-
Lade-Hubs.
Diese Ergebnisse bieten eine Grundlage zur Bestimmung von aktualisierten
Zielwerten für die Jahre 2025 und 2030.
3. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sollten nach den Planungen
der Bundesregierung monatlich in Betrieb genommen werden, damit das
Ziel des Masterplans erreicht wird, dass „in den nächsten zwei Jahren“,
also bis Ende 2021, „50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet
werden“?
Im November 2019 waren rund 22.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte bei
der BNetzA in Betrieb gemeldet. Über die Förderprogramme des Bundes
wurden seit dem Beschluss des Masterplans bereits zusätzliche 23.000 Ladepunkte
und über Länder-Förderprogramme mindestens weitere 3.000 Ladepunkte
bewilligt. Die Inbetriebnahme der bereits bewilligten Ladepunkte soll so schnell
wie möglich erfolgen.
4. Wie viele der mindestens 15 000 zusätzlichen öffentlich zugänglichen
Ladepunkte, die die Automobilindustrie entsprechend der Ankündigung
im Masterplan bis 2022 errichten soll, wurden seit dem Beschluss des
Masterplans bereits in Betrieb genommen (bitte für jedes Bundesland
nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?
Entsprechend des Beschlusses der „Konzertierten Aktion Mobilität“ vom
8. September 2020 soll die Automobilindustrie der Nationalen Leitstelle
Ladeinfrastruktur quartalsweise die errichteten öffentlich zugänglichen Ladepunkte
melden. Eine Meldung erfolgte bislang noch nicht, sodass noch kein
Datenstand vorliegt.
5. Welche im Masterplan zugesagten „weitere[n] Anstrengungen“
unternimmt die Energiewirtschaft, und wann wurde eine entsprechende
Verabredung mit der Bundesregierung bzw. den betreffenden
Bundesministerien getroffen?
6. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte wird die Energiewirtschaft
auf Basis dieser „weitere[n] Anstrengungen“ bis zu welchem Zeitpunkt
mindestens in Betrieb nehmen, und wie viele öffentlich zugängliche
Ladepunkte wurden seit dieser Zusage bereits in Betrieb genommen (bitte
für jedes Bundesland nach Normal- und Schnellladepunkten
aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Masterplan Ladeinfrastruktur legt fest, dass die Energiewirtschaft bis 2020
3.600 Schnellladepunkte errichtet. Anfang Dezember 2020 findet u. a. hierzu
ein Gespräch mit der Energiewirtschaft statt, bei dem deren Aufgaben
thematisiert werden. Im Januar 2021 werden dazu weitere Gespräche folgen. Im
Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
7. Auf welche Weise wurden die Standorte der von der Automobilindustrie
und der Energiewirtschaft zu errichtenden Ladepunkte entsprechend der
Ankündigung im Masterplan „mit der Bundesregierung koordiniert“?
Der Ladeinfrastrukturaufbau durch die Automobilindustrie und
Energiewirtschaft erfolgt im ersten Schritt eigenständig. Aufgrund des zwischenzeitlich
erreichten Ausbaustandes soll nunmehr im zweiten Schritt ab 2021 eine engere
Abstimmung mit den Maßnahmen der Bundesregierung erfolgen.
8. Wie viele der 100 000 Ladepunkte, die die Automobilindustrie gemäß
der Ankündigung im Masterplan auf ihren Betriebsgeländen und beim
angeschlossenen Handel bis 2030 errichten wird, wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits errichtet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Daher
gibt es dazu Gespräche der Bundesregierung mit den Branchenvertretern über
die Bereitstellung entsprechender Daten.
9. Auf welche Weise haben die Unternehmen der Automobilindustrie und
der Energiewirtschaft entsprechend der Ankündigung im Masterplan den
Ausbau von intelligenter, nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur z. B. auf
Betriebsgeländen und bei Beschäftigten vorangetrieben, wie viele der
Ladepunkte wurden öffentlich zugänglich gemacht, und welche
„entsprechenden Daten“ wurden bereits an die Nationale Leitstelle
Ladeinfrastruktur übermittelt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5, 6 und 8 verwiesen.
10. Wie viele Ladepunkte sind derzeit an den Standorten des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seiner
nachgeordneten Behörden in Betrieb (bitte nach Standorten sowie nach Normal-
und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?
Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und
den nachgeordneten Behörden sind derzeit folgende Ladepunkte in Betrieb:
Organisationseinheiten Ladepunkteinsgesamt Normalladepunkte Schnellladepunkte
BMVI (Berlin) 14 10 4
BMVI (Bonn) 14 14 0
BMVI (gesamt) 28 24 4
GDWS – Generaldirektion Wasserstraßen und
Schifffahrt 26 25 1
FBA – Fernstraßen-Bundesamt 10 10 0
DWD – Deutscher Wetterdienst 8 8 0
BfG – Bundesanstalt für Gewässerkunde 6 4 2
BEV – Bundeseisenbahnvermögen 6 6 0
BAG – Bundesamt für Güterverkehr 4 4 0
BAV – Bundesanstalt für
Verwaltungsdienstleistungen 2 2 0
BSH – Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie 1 1 0
Havariekommando 0 0 0
DFS – Deutsche Flugsicherung GmbH 0 0 0
BFU – Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung 0 0 0
BSU – Bundesstelle für
Seeunfalluntersuchung 0 0 0
BAF – Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 0 0 0
BASt – Bundesanstalt für Straßenwesen 0 0 0
BAW – Bundesanstalt für Wasserbau 0 0 0
EBA – Eisenbahn-Bundesamt 0 0 0
LBA – Luftfahrt-Bundesamt 0 0 0
BEU – Bundesstelle für
Eisenbahnunfalluntersuchung 0 0 0
KBA – Kraftfahrt-Bundesamt 0 0 0
Summe 91 84 7
Die Ladepunkte verteilen sich auf folgende Standorte:
Behörde Standort Zentrale/
Anzahl
Außenstellen/Anzahl
GDWS Bonn (3) Kiel (2), Meppen (5), Nürnberg (2), Braunschweig (3), Berlin (2),
Rheine (5), Datteln (1), Aschaffenburg (3)
FBA Leipzig (10)
DWD Offenbach (2) Hamburg (2), Essen (1), München (1), Hohenpeißenberg (2)
BfG Koblenz (5) Niederwehr (1)
BEV Bonn (2) Frankfurt (1), Saarbrücken (1), Hamburg (1), Nürnberg (1)
BAG Köln (4)
BAV Aurich (2)
BSH Rostock (1)
11. Erfasst bzw. erhebt die Bundesregierung Daten zur privaten
Ladeinfrastruktur?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht, und wie kann sie unter diesen Voraussetzungen
sicherstellen, dass der erforderliche Ausbau der privaten
Ladeinfrastruktur tatsächlich in ausreichendem Maße erfolgt?
Auch private Ladeeinrichtungen sind gemäß den jeweils geltenden Vorschriften
für den Betrieb von elektrischen Verbrauchsgeräten, Ladestationen und
Eigenanlagen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vor Inbetriebnahme
beim Netzbetreiber anzumelden. Je nach Anschlussleistung besteht sogar eine
Genehmigungspflicht beim zuständigen Netzbetreiber.
Im Rahmen des Förderprogramms „Ladestationen für Elektroautos –
Wohngebäude“ werden in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) und unter stetiger Beachtung des Datenschutzes Daten zur beantragten
Ladeinfrastruktur erfasst und durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
ausgewertet und analysiert.
12. Von welchem Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten geht die
Bundesregierung für das Jahr 2030 in den Bundesländern aus (bitte für
jedes Bundesland nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?
Eine Aufschlüsselung des Ladepunktbedarfs für die einzelnen Bundesländer
liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage
18 verwiesen.
13. Für wie viele Ladepunkte wurden in den vergangenen Förderaufrufen im
Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur jeweils Zuwendungen
bewilligt (bitte nach Förderaufrufen sowie nach Normal- und
Schnellladepunkten aufschlüsseln)?
Bisher wurden Zuwendungen für 27.543 Ladepunkte bewilligt, davon 19.375
Normalladepunkte und 8.168 Schnellladepunkte (Stand: 30. Oktober 2020).
Zuwendungen können auch Mittel für die Modernisierung sein.
Förderaufruf Ladepunkte Normalladepunkte Schnellladepunkte
1 6.841 5.497 1.344
2 5.361 4.807 554
3 5.924 4.291 1.633
4 5.434 2.129 3.305
5 3.769 2.635 1.134
6 214 16 198
Summe 27.543 19.375 8.168
Aktuell sind der 5. und 6. Förderaufruf noch im Bewilligungsverfahren und die
Zahlen umfassen daher nur einen Zwischenstand.
14. Wie viele Ladepunkte, für die in den vergangenen Förderaufrufen im
Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Zuwendungen bewilligt
wurden, wurden bereits in Betrieb genommen (bitte nach Förderaufrufen
sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?
Bisher wurden 11.129 geförderte Ladepunkte der Förderrichtlinie
Ladeinfrastruktur über die Online-Plattform OBELIS in Betrieb gemeldet (Stand:
23. November 2020), davon 9.516 Normallladepunkte und 1.613
Schnellladepunkte. Der 5. und 6. Förderaufruf befinden sich noch in der
Bewilligungsphase. Aus diesem Aufruf sind insoweit erst wenige bzw. noch keine Ladesäulen in
Betrieb.
Förderaufruf Ladepunkte Normalladepunkte Schnellladepunkte
1 6.211 4.938 1.273
2 3.777 3.554 223
3 947 859 88
4 190 161 29
5 4 4 0
Summe 11.129 9.516 1.613
15. Wie verteilen sich die Ladepunkte, die im Rahmen der Förderrichtlinie
Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen wurden, auf die Bundesländer
(bitte nach Bundesländern der Standorte sowie nach Normal- und
Schnellladepunkten aufschlüsseln)?
Bundesland Ladepunkte Normalladepunkte Schnellladepunkte
Baden-Württemberg 2.104 1.788 316
Bayern 1.547 1.319 228
Berlin 36 24 12
Brandenburg 234 200 34
Bremen 98 68 30
Hamburg 503 451 52
Hessen 486 387 99
Mecklenburg-Vorpommern 14 14 0
Niedersachsen 1.494 1.322 172
Nordrhein-Westfalen 1.955 1.726 229
Rheinland-Pfalz 924 686 238
Saarland 153 130 23
Sachsen 563 491 72
Sachsen-Anhalt 143 129 14
Schleswig-Holstein 566 537 29
Thüringen 309 244 65
Summe 11.129 9.516 1.613
16. Wie viele Bundesmittel stehen insgesamt über die Förderrichtlinie
Ladeinfrastruktur bereit, wie viele Mittel wurden bereits gebunden, und wie
viele Mittel wurden bereits ausbezahlt?
Insgesamt stehen im Zeitraum von 2017 bis 2020 Haushaltsmittel in Höhe von
300 Mio. Euro bereit. Davon wurden bereits rund 218,8 Mio. Euro gebunden
(Stand Ende Oktober 2020). Nach Abarbeitung aller Förderanträge wird mit
einer Mittelbindung von 285,9 Mio. Euro bis Ende 2020 gerechnet.
Die Höhe der abgerufenen Mittel zum Stichtag 30. Oktober 2020 beträgt
26.026.301 Euro.
Die Gründe für den derzeitigen Mittelabfluss sind:
• Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung durch unvollständige/fehlerhafte
Anträge,
• erforderliche Ausschreibungsverfahren der Zuwendungsempfänger,
• Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Ladeinfrastruktur,
• Lieferengpässe.
17. Bis wann soll die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in Kraft sein, und
wie viele weitere Förderaufrufe sind derzeit geplant?
Es wird derzeit eine neue Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche
Ladeinfrastruktur erarbeitet. Ziel ist, dass das neue Programm Ende des ersten/Anfang
des zweiten Quartals 2021 in Kraft tritt und bis Ende 2025 gültig ist. Es soll
mindestens einen Förderaufruf pro Jahr geben.
Seit dem 24. November 2020 wird das Förderprogramm für Private
Ladeinfrastruktur des BMVI durch die KfW umgesetzt. Hier wird mit einem pauschalen
Investitionszuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt der Erwerb und die
Errichtung von fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen gefördert. In
der ersten Woche wurden in diesem Programm bereits mehr als 90.000
Ladepunkte bewilligt.
Flankierend wurde auch der Rechtsrahmen zur Errichtung der Ladeinfrastruktur
für das Wohnumfeld angepasst. Mit der Anpassung im Wohnungseigentums-
und Mietrecht durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz erhalten
Mieter und Wohnungseigentümer damit grundsätzlich einen Anspruch auf
Einbau einer Ladestation (auf eigene Kosten) gegenüber Vermietern und
Miteigentümern. Zudem sollen mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-
Gesetzes (GEIG) bautechnische Standards eingeführt werden, so dass
Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Das
Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Zusätzlich sieht das
BMVI ab 2021 im Bereich der nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur auch eine
Förderung von Ladepunkten beim Arbeitgeber (gewerbliche Ladeinfrastruktur)
vor.
18. Hat das BMVI das im Masterplan bis Ende 2019 vorgesehene Konzept
vorlegt, „wie die Finanzierung und Organisation eines verlässlichen,
schnellen und großvolumigen Ladeinfrastrukturaufbaus bis 2025
ausgestaltet werden soll“?
Wenn ja, was sieht dieses Konzept vor, und wann, und wo wurde es
veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll das Konzept erstellt werden?
Zur Unterstützung bei der Umsetzung dieser Fragestellungen hat zum 1. Januar
2020 die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der NOW GmbH den
Betrieb aufgenommen.
Die Organisation eines verlässlichen Ladeinfrastrukturaufbaus bis 2025 wird
durch die Instrumente StandortTOOL und FlächenTOOL bei der Nationalen
Leitstelle Ladeinfrastruktur unterstützt. Das StandortTOOL berechnet die
Bedarfe an zusätzlicher Ladeinfrastruktur auf Basis einer
Verkehrsnachfragemodellierung. Die Ergebnisse des StandortTOOL werden als Kriterium für die
Förderung von Standorten genutzt, um eine flächendeckende und
bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur in Deutschland sicher zu stellen. In der neuen
Webapplikation FlächenTOOL können Liegenschaften, die sich potentiell für den
Aufbau von Ladeinfrastruktur eignen, gemeldet werden. Damit können
deutschlandweit Investoren für den Aufbau von Ladeinfrastruktur verfügbare
Flächen finden und mit den Eigentümern in Kontakt treten. Dies soll die
Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus beschleunigen und vereinfachen.
Der Ladeinfrastrukturaufbau wird auch in den kommenden Jahren durch
Fördermaßnahmen unterstützt. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 17 und
19 bis 28 verwiesen.
19. Welchen Stand hat die Erarbeitung der geplanten Ausschreibung eines
bundesweiten Schnellladenetzes, und welche Bundesministerien,
Bundesbehörden und anderen Einrichtungen in den Geschäftsbereichen der
Bundesministerien sind daran beteiligt?
20. Wie viele Standorte werden die Ausschreibung umfassen, und auf
welche Weise werden die Standorte bereits in der Ausschreibung festgelegt?
21. Wie viele Schnellladepunkte mit welchen Ladeleistungen werden die
Ausschreibung umfassen?
22. Welche Anforderungen an die Mindestverfügbarkeit werden in der
Ausschreibung an die Schnellladepunkte gestellt?
23. Wann wird die Ausschreibung beginnen, und welche Fristen wird sie
beinhalten?
24. Welche Lose wird die Ausschreibung umfassen, und inwiefern werden
alle Lose zur gleichen Zeit und mit den gleichen Fristen ausgeschrieben?
25. Wann soll nach den Plänen der Bundesregierung der Zuschlag, u. a. für
die Lose, erfolgen?
26. Wann soll der erste Schnellladepunkt in Betrieb genommen werden, und
bis wann sollen alle Schnellladepunkte in Betrieb genommen worden
sein?
27. Bis wann müssen die Schnellladepunkte mindestens in Betrieb bleiben,
und bis wann erfolgt eine entsprechende staatliche Vergütung im
Rahmen der Ausschreibung?
28. Von welchen Gesamtausgaben im Rahmen der Ausschreibung geht die
Bundesregierung derzeit aus, und verteilen sich die Mittel insbesondere
auf die Bereiche Investitionen und Betrieb?
Die Fragen 19 bis 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ausschreibung wird derzeit vom BMVI erarbeitet. Zuvor bedarf es einer
Rechtsgrundlage, damit der Bund im Wege der Ausschreibung tätig werden
kann. Eine Rechtsgrundlage ist verfassungsrechtlich erforderlich wegen des
kompetenzrechtlichen Gesetzesvorbehalts in Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 des
Grundgesetzes, wegen des allgemeinen rechtsstaatlich-demokratischen
Parlamentsvorbehalts sowie wegen der grundrechtlichen Gesetzesvorbehalte.
Über die Inhalte der Ausschreibung können vor Veröffentlichung aus
vergaberechtlichen Gründen keine Aussagen gemacht werden.
29. Wurde der im Masterplan diskutierte Beirat der „Nationalen Leitstelle
Ladeinfrastruktur“ gegründet, damit die Automobilindustrie und die
Energiewirtschaft die Leitstelle unterstützen?
Wenn ja, wann wurde er gegründet, und wer sind die Mitglieder dieses
Beirates?
Wenn nein, warum nicht, und wann wird der Beirat gegründet?
Am 21. September 2020 fand die konstituierende Sitzung des Beirats statt. Die
nächste Sitzung ist für den 15. März 2021 vorgesehen. Folgende
Organisationen stellen je ein Mitglied:
ADAC e.V.
Agora Verkehrswende
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
BMW AG
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
CAM
Daimler AG
Deutscher Landkreistag (DLT)
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Deutscher Städtetag
EnBW AG
E.ON SE
EWE AG
FNN im VDE
ubitricity
MENNEKES Elektrotechnik GmbH & Co. KG
Siemens AG
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Volkswagen AG
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
30. Wann soll die im Masterplan vorgesehene Überarbeitung der
Ladesäulenverordnung vorgelegt werden, und wann soll sie in Kraft treten?
Ein Referentenentwurf für die zweite Änderung der Ladesäulenverordnung
befindet sich derzeit in der BMWi-internen Abstimmung. Anschließend wird er,
dem üblichen Rechtsetzungsverfahren folgend, an die Ressorts sowie an die
Bundesländer und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Es ist vorgesehen,
dass die novellierte Ladesäulenverordnung im ersten Quartal 2021 in Kraft
treten wird.
31. Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen dieser Überarbeitung die
Möglichkeiten zur Abrechnung punktueller Ladevorgänge gemäß § 4 der
Ladesäulenverordnung an den öffentlich zugänglichen Ladepunkten
evaluiert, und welche Änderungen plant sie in diesem Zusammenhang?
34. Hat die Bundesregierung die Ankündigung im Masterplan
Ladeinfrastruktur umgesetzt, „Authentifizierung, Bezahlsysteme und Roaming
besser im Sinne des Verbrauchers zu regeln“?
Wenn ja, auf welche Weise wurde diese Ankündigung umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht, und wann und auf welche Weise soll die
Umsetzung erfolgen?
35. Hat die Bundesregierung das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt, „die gesetzlichen Bedingungen
für benutzerfreundliche Bezahlsysteme [zu] verbessern“ (vgl.
Koalitionsvertrag, S. 77)?
Wenn ja, auf welche Weise wurde diese Ankündigung umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht, und wann und auf welche Weise soll die
Umsetzung erfolgen?
Gemäß dem Beschluss der Konzertierten Aktion Mobilität vom 8. September
2020 soll in der laufenden Novellierung der Ladesäulenverordnung ein
einheitliches Bezahlsystem beim punktuellen Laden (sog. ad hoc-Laden) an
öffentlichen Ladesäulen festgelegt werden. Die genaue Ausgestaltung dieses
einheitlichen Bezahlsystems seitens der Bundesregierung wird erst nach Beteiligung
der Ressorts und Anhörung der Bundesländer und der Verbände feststehen. Im
Übrigen prüft die Bundesregierung die bestehenden Regelungen weiterhin
regelmäßig im Sinne der im Masterplan getätigten Aussage.
32. Welche Ergebnisse hatte das IT-Projekt der Bundesnetzagentur zur
Überarbeitung der Erfassung von Ladepunkten (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/16678), und wie
werden die Erkenntnisse nunmehr genutzt, um eine neutrale Ladesäulen-
Datenplattform mit offener Schnittstelle für Drittanbieter anzubieten,
über die Daten zur Ladeinfrastruktur kostenfrei abgerufen werden
können?
Das IT-Projekt bei der BNetzA zur Überarbeitung des Anzeigeverfahrens für
öffentlich zugängliche Ladepunkte ist noch nicht abgeschlossen. Es handelt
sich um die Einrichtung eines Nutzerportals, um Meldeprozesse zu
vereinfachen und zusätzliche Services, wie etwa eine öffentliche Datenschnittstelle,
anbieten zu können.
33. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ziele zum Aufbau
der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur zur tatsächlichen, bereits
vorhandenen Situation der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur
passen, da Normalladepunkte, die bereits vor dem 17. März 2016 betrieben
wurden, von der Pflicht zur Datenübermittlung in der
Ladesäulenverordnung befreit sind und somit keine bundesweite Statistik besteht, in der
alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte verzeichnet sind?
Die BNetzA nimmt neben den Anzeigen von öffentlich zugänglichen
Ladepunkten im Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung grundsätzlich auch
freiwillige Meldungen, etwa von Betreibern älterer Normalladepunkte,
entgegen. Diese Ladepunkte sind auch in der regelmäßigen Veröffentlichung der
BNetzA enthalten. Zum November 2020 liegen der BNetzA Anzeigen über
etwa 3.700 Normalladepunkte vor, die vor dem 17. März 2016 in Betrieb
genommen wurden.
36. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den laut
Masterplan für März 2020 vorgesehenen Vorschlag erarbeitet, der
Aussagen darüber trifft, „wie die Netzbetreiber die Netze auch über den
aktuellen Energiebedarf hinaus vorausschauend ausbauen können, so dass das
Verteilernetz die anvisierte Zahl der E-Fahrzeuge zukünftig qualitativ
hochwertig versorgen kann“?
Wenn ja, was sieht der Vorschlag vor, und wie ist der Umsetzungsstand?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll der Vorschlag erarbeitet
werden?
49. Hat die Energiewirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung
entsprechend der Ankündigung im Masterplan die bis Ende 2019 vorgesehene
Anwendungshilfe für Verteilernetzbetreiber zur Netzintegration der
Elektromobilität erarbeitet?
Wenn ja, wann, und wo wurde diese Anwendungshilfe veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll die Anwendungshilfe
erarbeitet werden?
Die Fragen 36 und 49 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Folge des im November 2019 veröffentlichten Masterplan
Ladeinfrastruktur hat das BMWi im April 2020 ein mit der BNetzA und den
Netzbetreibern erarbeitetes Ergebnispapier veröffentlicht, das am 20. Mai 2020 online
veröffentlicht wurde. Der Link zu der Seite lautet:
https://www.bmwi.de/Redak
tion/DE/Artikel/Industrie/rahmenbedingungen-und-anreize-fuer-elektrofahrzeu
ge.html. Darin wird festgehalten, dass eine verbesserte
Informationsbereitstellung die entscheidende Maßnahme für die bessere Einschätzung der
zukünftigen Versorgungsaufgabe der Stromnetze ist. Die Netzbetreiber werden deshalb
vom BMVI, der BNetzA sowie dem BMWi hierbei unterstützt. Hierbei besteht
Einigkeit darüber, dass neben der Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge, die zukünftig notwendige Ladeinfrastruktur für mittlere und schwere
Nutzfahrzeuge, Wirtschaftsfahrzeuge aller Art sowie die Busse des
Öffentlichen Personennahverkehr mitgedacht werden muss. Ein rechtlicher
Umsetzungs- oder Änderungsbedarf besteht aktuell nicht.
37. Hat das BMWi entsprechend der Ankündigung im Masterplan einen
Regelungsvorschlag vorgelegt, „wie in geeigneten, vom Europarecht
vorgesehenen Ausnahmefällen von regionalem Marktversagen den
Verteilernetzbetreibern ermöglicht wird, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
zu errichten“?
Wenn ja, was sieht der Vorschlag vor, und wie ist der Umsetzungsstand?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll der Vorschlag erarbeitet
werden?
Ein entsprechender Regelungsvorschlag wird aktuell erarbeitet und noch in
dieser Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Umsetzung des EU-Legislativpaketes
„Saubere Energie für alle Europäer“ vorgelegt.
38. Hat die Bundesregierung entsprechend der Ankündigung im Masterplan
Ladeinfrastruktur einen Vorschlag vorgelegt, um durch eine
Versorgungsauflage zu regeln, „dass an allen Tankstellen in Deutschland auch
Ladepunkte angeboten werden“?
Wenn ja, was sieht dieser Vorschlag vor, und wie ist der
Umsetzungsstand?
Wenn nein, warum nicht, und wann soll der Vorschlag vorgelegt werden?
Ziel der Bundesregierung ist eine Ausrüstung von mindestens 25 Prozent aller
Tankstellen mit Schnelllade-Ladeinfrastruktur bis Ende 2022, von mindestens
50 Prozent bis Ende 2024 und mindestens 75 Prozent bis Ende 2026. Dazu
wird sie, wie beim 4. Spitzengespräch der Konzertierten Aktion Mobilität
angekündigt, zeitnah Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen mit dem Ziel
einer Selbstverpflichtung zur Erreichung dieser Ziele.
39. Welche „unverhältnismäßige[n] finanziellen Belastungen“ hält die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang für „unzumutbar“?
Ein Aufbau insbesondere von Schnellladeinfrastruktur ist derzeit in der Regel
nicht wirtschaftlich. Ist dieser Aufbau z. B. durch Versorgungsauflagen
verpflichtend vorgesehen, kann keine Förderung für diese Standorte bewilligt
werden.
40. Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) die im Masterplan angekündigte Prüfung, „ob die
Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahmen der
Mineralölwirtschaft behandelt werden können“, abgeschlossen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen?
Die Errichtung von Schnellladesäulen ist nicht auf die Verpflichtung zur
Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (THG-Quote des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes) bzw. zum Inverkehrbringen erneuerbarer Energieerzeugnisse
durch Kraftstoffanbieter gemäß Erneuerbare-Energie-Richtlinie (EU) 2018/-
2001 anrechenbar. Gleichwohl ist der in Elektrofahrzeugen genutzte Strom, der
an öffentlichen oder anderen Ladepunkten bereitgestellt wird, auf die
Verpflichtung anrechenbar. Dies ist bereits nach geltendem Recht (38. Bundes-
Immissionsschutzverordnung) möglich. Die Beratungen innerhalb der
Bundesregierung zur zukünftigen Anrechenbarkeit von Strom auf die THG-Quote im
Rahmen der Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED) II sind noch
nicht abgeschlossen.
41. Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
entsprechend der Ankündigung im Masterplan geprüft, inwiefern im
Hinblick auf das Baurecht „Gesetzesänderungen im Bundesrecht den Aufbau
von Ladeinfrastruktur erleichtern und fördern können“?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird die Prüfung stattdessen
abgeschlossen?
Die Bundesregierung hat am 4. November 2020 den Entwurf des
Baulandmobilisierungsgesetzes beschlossen. Darin wird vorgeschlagen, in § 1 Absatz 6
Nummer 9 des Baugesetzbuches (BauGB) den von den Gemeinden im Rahmen
der planerischen Abwägungsentscheidung zu berücksichtigenden Belang
„Mobilität der Bevölkerung“ um den Zusatz „auch im Hinblick auf die
Entwicklungen beim Betrieb von Kraftfahrzeugen, etwa der Elektromobilität“ zu ergänzen.
Ferner enthält der Gesetzentwurf in § 9 BauGB eine neue
Festsetzungsmöglichkeit für „Flächen für Ladeinfrastruktur elektrisch betriebener Fahrzeuge“ in
Bebauungsplänen.
42. Hat das BMVI entsprechend der Ankündigung im Masterplan den
Wettbewerb „Modellquartier Ladeinfrastruktur“ gestartet?
Wenn ja, welchen Stand hat dieser Wettbewerbsprozess?
Wenn nein, warum nicht, und wann wird der Wettbewerb gestartet?
Bislang haben verschiedene Abstimmungen und Gespräche mit relevanten
Akteuren zur Vorbereitung des Wettbewerbs „Modellquartier Ladeinfrastruktur“
stattgefunden. Derzeit wird der Wettbewerbsprozess erarbeitet und ausgestaltet.
Der Wettbewerb „Modellquartier Ladeinfrastruktur“ ist Teil des Konzepts des
BMVI für den Aufbau von Ladeinfrastruktur auf kommunaler Ebene. Um eine
Integration des Wettbewerbs in das Konzept zu gewährleisten ist der Start des
Wettbewerbs für das zweite Quartal 2021 angedacht.
43. Wann, in welchem Umfang und wem hat die Automobilindustrie wie
im Masterplan vorgesehen „Erkenntnisse in Bezug auf den
Markthochlauf von E-Fahrzeugen insbesondere hinsichtlich potentieller E-
Fahrzeugkäufer z. B. auf der Basis verbindlicher Bestellungen“
übermittelt?
50. Wann hat die Automobilindustrie gemäß der Zusage im Masterplan
welche Daten in Bezug auf „die erwarteten Neuzulassungen, die
zukünftige[n] Batteriegrößen, die Ladeleistung der BEVs und PHEVs und deren
Verhältnis zueinander“ für welchen Zweck übermittelt?
51. Wurde die im Masterplan erwähnte Studie „Ladeinfrastruktur nach
2025–2030: Szenarien für den Markthochlauf“ bereits abgeschlossen?
Wenn ja, zu welchen zentralen Ergebnissen ist diese Studie gekommen,
und wann und wo wurde die Studie veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll die Studie stattdessen
abgeschlossen werden?
Die Fragen 43, 50 und 51 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Durchführung der Studie „Ladeinfrastruktur 2025/2030 –
Szenarien für den Markthochlauf“ fanden im Juli 2020 vertrauliche
Einzelgespräche mit Vertretern der Automobilindustrie, des BMVI, der Reiner Lemoine
Instituts gGmbH und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur statt.
Die Studie „Ladeinfrastruktur 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“
wurde am 19. November 2020 veröffentlicht und beinhaltet Szenarien, die u. a.
auf Erkenntnissen aus den o. g. Gesprächen beruhen. Sie ist unter folgendem
Link abrufbar:
Studie:
https://nationale-leitstelle.de/wp-content/pdf/broschuere-lis-2025-2030-
final.pdf.
44. Welche geeigneten eigenen Liegenschaften für den Aufbau von
Ladeinfrastruktur hat die Bundesregierung wie im Masterplan angekündigt
bereits identifiziert, und bis wann wird das BMVI den im Masterplan
angekündigten Flächenatlas zur Ladeinfrastruktur erstellen?
Derzeit prüft die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die
bundeseigenen Liegenschaften auf Eignung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur, um
diese für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Das FlächenTOOL wurde am 18. November 2020 beim Spitzentreffen des
„Bündnis für moderne Mobilität“ im Rahmen der Jahreskonferenz des
Kompetenznetzwerks nachhaltige und urbane Mobilität vorgestellt. Die
vollumfänglichen Funktionalitäten der Webapplikation werden noch im Dezember 2020
online verfügbar sein.
45. Welche Kriterien hat das BMVI entsprechend der Ankündigung im
Masterplan festgelegt, „ob und in welchem Umfang an bewirtschafteten und
unbewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen zusätzlich
Ladeinfrastruktur erforderlich ist“?
Der Bedarf für Ladeinfrastruktur an den Rastanlagen der Bundesautobahnen
ergibt sich aus der Auswertung des StandortTOOLs, welches die Nationale
Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des BMVI betreut. Das StandortTOOL
ermittelt den Ladeinfrastrukturbedarf im Fernverkehr auf Grundlage der
Verkehrsverflechtungsprognose 2030. Die Verkehrsverflechtungsprognose 2030
gibt die Quelle-Ziel-Verkehre (Anzahl an Pkw-Fahrten) auf Kreisebene sowie
mit dem Ausland an.
46. An wie vielen Rastanlagen an Bundesautobahnen stehen bereits heute
mindestens vier Ladepunkte mit mindestens 150 kW Leistung zur
Verfügung, und wie viele Rastanlagen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung an deutschen Bundesautobahnen derzeit insgesamt?
47. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die im Masterplan
angekündigte Maßnahme, dass die bewirtschafteten Rastanlagen „bis 2022
jeweils mindestens 4 Ladepunkte mit mindestens 150 kW Leistung
vorhalten“ sollen, umsetzen?
Die Fragen 46 und 47 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
An deutschen Autobahnen gibt es 430 bewirtschaftete und rund 1.500
unbewirtschaftete Rastanlagen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur sieht vor, dass die
bewirtschafteten Rastanlagen bis 2022 mindestens vier Ladepunkte mit
mindestens 150 kW Leistung vorhalten können, soweit dies technisch und rechtlich
möglich ist. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt es auf den meisten der
rund 430 bewirtschafteten Rastanlagen. Nach Kenntnis der Bundesregierung
sind von den rund 400 Standorten des größten Konzessionärs (Autobahn Tank
& Rast GmbH) 198 Standorte mit insgesamt 570 Ladepunkten ausgerüstet
worden, die über eine Ladeleistung von mindestens 150 kW verfügen (Stand
20. Oktober 2020). An 89 dieser Standorte sind bereits vier oder mehr
Ladepunkte vorhanden. Daneben wurde auf den meisten anderen Standorten
Ladeinfrastruktur mit geringerer Leistung aufgebaut. Die Bundesregierung arbeitet
mit den Konzessionären der Nebenbetriebe (Rastanlagen) daran, den Aufbau
der Ladeinfrastruktur entsprechend der Maßgaben des Masterplans
Ladeinfrastruktur aufzubauen.
48. Hat das BMVI die im Masterplan zugesagte Prüfung, inwieweit an
diesen Rastanlagen Ladestationen mit mindestens 350 kW für schwere
Nutzfahrzeuge errichtet werden können, abgeschlossen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird die Prüfung stattdessen
abgeschlossen?
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur von mindestens 350 kW für schwere
Nutzfahrzeuge ist mit erheblichen technischen Schwierigkeiten, insbesondere
hinsichtlich der erforderlichen Netzanschlussleistungen und des erforderlichen
Platzbedarfs auf den ohnehin beengten Lkw-Stellplätzen verbunden. Wie im
Gesamtkonzept „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ des BMVI beschrieben ist,
das am 11. November 2020 im Rahmen des Nutzfahrzeuggipfels des BMVI
vorgestellt wurde, soll in einem ersten Schritt ab Ende 2020 eine initiale
Ladeinfrastruktur aufgebaut werden, um ab 2023/2024 in einer zweiten, der
sogenannten Roll-Out-Phase, flächendeckend Infrastruktur aufzubauen. Zudem
werden im Rahmen von Technologieprojekten und Innovationsclustern
wesentliche, noch offene Fragen des Infrastrukturaufbaus adressiert und beantwortet.
52. Welchen Bedarf an Elektromobilitätsmanagern haben die Bundesländer
entsprechend der Ankündigung im Masterplan insgesamt skizziert, und
wie viele Stellen wurden bislang geschaffen und besetzt?
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur befindet sich hierzu in Gesprächen
mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und den
Klimaschutzmanagern vor Ort. Derzeit werden die Vorstellungen über die Ausgestaltung der
Stellenprofile zu einem Ausbildungskonzept zusammengeführt. Es wird damit
gerechnet, dass bis zum zweiten Quartal 2021 der Bedarf an Stellen bestimmt
ist.
53. In wie vielen Fällen hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, wie
im Masterplan durch das BMVI angeboten, die Ausbildung der Manager
als Multiplikatoren durch entsprechende Wissensvermittlung
übernommen, und auf welche Weise unterstützen die Verbände der
Energiewirtschaft dabei die Leitstelle, wie im Masterplan zugesagt?
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat ein Unterstützungskonzept für
die Kommunen vor Ort erarbeitet (vgl. hierzu
https://www.xn--starterset-elektr
omobilitt-4hc.de/content/3-Infothek/2-Publikationen/38-oeffentliche-ladeinfrast
ruktur-fuer-staedte-kommunen-und-versorger/oeffentliche_ladeinfrastruktur_fu
er_staedte__kommunen_und_versorger.pdf). Zurzeit erarbeitet die Nationale
Leitstelle Ladeinfrastruktur eine digitale Schulungsplattform zur Befähigung
von Elektromobilitätsmanagern für Ladeinfrastruktur. Für eine Unterstützung
durch die Verbände der Energiewirtschaft ist die Nationale Leitstelle
Ladeinfrastruktur im engen Austausch mit dem BDEW.
54. Haben das BMVI und das BMWi den laut Masterplan bis Februar 2020
vorgesehenen Forderungskatalog für die Novelle der EU-Richtlinie über
den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe erstellt?
Wenn ja, wann, und wo wurde dieser Forderungskatalog veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird der Forderungskatalog
erstellt?
Die Bundesregierung führte am 5. Juni 2020 ein Gespräch mit Vertretern von
Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Industrie, kommunalen Spitzen- sowie
Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden zur Erstellung des
Forderungskatalogs. Die Ergebnisse flossen in die Position der Bundesregierung ein. Eine
Veröffentlichung erfolgte nicht.
55. Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die laut Masterplan bis
Sommer 2020 geplante Prüfung vorgenommen, „wie Bau und Betrieb
von Ladeinfrastruktur zur dienstlichen oder privaten Nutzung in der
öffentlichen Verwaltung unbürokratisch umgesetzt werden kann“?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, warum nicht, und wann wird sie abgeschlossen?
Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, wie Bau und Betrieb von
Ladeinfrastruktur zur dienstlichen und privaten Nutzung in der öffentlichen
Verwaltung unbürokratisch umgesetzt werden kann.
56. Haben der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der
Verband der Automobilindustrie nach Kenntnis der Bundesregierung den
laut Masterplan für März 2020 vorgesehenen Leitfaden für Mitarbeiter-
und Flottenladen erarbeitet?
Wenn ja, wann, und wo wurde der Leitfaden veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird er erarbeitet?
Ja, der BDEW und der VDA haben einen Leitfaden im März 2020
veröffentlicht. Dieser kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.vd
e.com/resource/blob/988408/a2b8e484994d628b515b56376f809e28/technische
r-leitfaden-ladeinfrastruktur-elektromobilitaet---version-3-data.pdf.
57. Hat die Bundesregierung das im Masterplan bis Sommer 2020
vorgesehene Konzept für Lademöglichkeiten für Batterie-Lkws erstellt?
Wenn ja, was sieht das Konzept vor, und wann und wo wurde es
veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird es erstellt?
59. Hat die Bundesregierung die im Masterplan zusätzlich vorgesehenen
Konzepte für Oberleitungen für Lkws sowie für Wasserstoff-Tankstellen
für Lkws erstellt?
Wenn ja, was sehen diese Konzepte vor, und wann, und wo wurden sie
veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann werden sie erstellt?
Die Fragen 57 und 59 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Erstellung von Konzepten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur für
Batterie-Lkw, Wasserstofftankstellen für Lkw sowie Oberleitungen ist Teil des beim
Nutzfahrzeuggipfel am 11. November 2020 vorgestellten Gesamtkonzeptes
„Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ des BMVI. Um den Aufbau der
Ladeinfrastruktur planen zu können, müssen technische Standards weiterentwickelt
werden. Im Übrigen wird auf den „Fahrplan Antriebstechnologien“ des BMVI im
Gesamtkonzept „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ verwiesen (
https://www.bm
vi.de/SharedDocs/DE/Anlage/klimafreundliche-nutzfahrzeuge.pdf?__blob=pub
licationFile).
58. Welchen Stand hat die im Masterplan bis Ende 2020 vorgesehene
Ausarbeitung des Förderprogramms für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für
Lkws (insbesondere zu Fördervolumen, Laufzeit und Zielgruppen), und
wann wird es veröffentlicht?
Im Rahmen des geplanten Förderprogramms für die Anschaffung von
Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben soll auch die
dazugehörige Ladeinfrastruktur für E-Lkw gefördert werden. Die Förderrichtlinie des
BMVI liegt aktuell zur Notifizierung bei der EU-Kommission und wird im Jahr
2021 veröffentlicht.
60. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge
sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieb (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
61. Wie viele öffentlich zugängliche Wasserstoff-Tankstellen für schwere
Nutzfahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
Betrieb (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
An acht Tankstellen ist eine Betankung für LKW mit 350 bar möglich. Diese
sind wie folgt auf folgende Bundesländer verteilt:
Hamburg (1): Hamburg HafenCity; Baden-Württemberg (1): Stuttgart
Flughafen; NRW (4): Köln/Bonn Flughafen, Köln-Frechen, Münster, Düsseldorf;
Hessen (1): Frankfurt-Höchst; Berlin (1): Berlin Sachsendamm.
Drei weitere Tankstellen in Niebüll, Husum und Herten sind kurz vor der
Fertigstellung.
Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link:
https://h2.live/.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]