[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2229
17. Wahlperiode 18. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 17. Juni 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Jan Korte, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1916 –
Aufklärung der Datenschutzaffäre bei der Deutschen Bahn AG
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unter dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG (DB AG) Hartmut
Mehdorn „unterzog (…) die Bahn im Zuge von Korruptionsbekämpfung ihre
Beschäftigten systematisch einer Rasterfahndung“ (stern vom 2. April 2009).
Die Daten von mehr als 170 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden
mit Tausenden Partner-Firmen abgeglichen. Dabei gab es im Zeitraum 2000
bis 2008 „mehrere Wellen solcher Screenings – ohne Wissen von Belegschaft
und Betriebsrat“ (WELT KOMPAKT vom 26. März 2009). Der größte Teil
dieser Ausspähaktionen wurde von dem Unternehmen Network Deutschland
GmbH durchgeführt, das lediglich auf Basis von mündlichen Vereinbarungen
aktiv war (Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit vom 28. Oktober 2008).
Es ging bei den verschiedenen Bespitzelungen in einigen Fällen auch darum,
Kritiker der Bahnprivatisierung zu identifizieren. ,Bei der Aktion „leakage“
wollten die konzerninternen Sicherheitsleute wissen, ob Bahnmitarbeiter
Journalisten oder Kritiker des geplanten Bahnbörsengangs mit Informationen
versorgten (…). Von März 2005 bis Oktober 2008 wurden täglich rund 145 000
Mails automatisch auf bestimmte Adressaten hin kontrolliert. Eine
elektronische Streikinfo der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fischte
das Unternehmen aus dem Verkehr.‘ (stern vom 2. April 2009). Im Mai 2009
wurde bekannt, dass die Bahn im gleichen Zeitraum mindestens 1,3 Mio. Euro
für versteckte Werbung zugunsten des Bahnbörsengangs in Medien, für Blogs
und Internetforen ausgab. In diesem Zusammenhang wurde durch die von der
DB AG bezahlte Agentur EPPA die Website „meinebahndeinebahn.de“
aufgebaut, die sich als Bürgerinitiative für die Bahnprivatisierung und faktisch als
börsenfreundliches Gegenstück zur Website
www.deinebahn.de der
Kritikerinnen und Kritiker des Bahnbörsengangs, dem Bündnis „Bahn für Alle“,
ausgab (ap vom 28. Mai 2009).
Die letztgenannten manipulativen Maßnahmen waren – so Bahnchef Dr. Rüdiger
Grube – „mit dem Grundsatz eines transparenten (…) Dialogs mit der
Öffentlichkeit in keiner Weise vereinbar“ (ap vom 28. Mai 2009). Die zuvor skizzierten
Ausspähaktivitäten waren offensichtlich gesetzeswidrig. Die Verantwortlichen
bei der DB AG waren sich dessen bewusst und versuchten Belege zu vernichten:
,Im Verkehrsausschuss des Bundestages erklärten KPMG-Sonderermittler, dass
Wolfgang Schaupensteiner (Anm.: der damalige Korruptionsbeauftragte der
DB AG) (…) am 20. Januar (2009) die Vernichtung der „Ereignisdatenbank
Ermittlungen“ angeordnet (habe), in der seit 2001 alle Fälle von Verstößen
gegen Unternehmensrichtlinien erfasst wurden.‘ (Stuttgarter Zeitung vom 29. Mai
2009).
Da der damalige Vorstand der Deutschen Bahn AG nicht gewillt war, die
erforderliche Aufklärung zu organisieren, entzog der Aufsichtsrat des Konzerns
am 18. Februar 2009 dem Vorstand diese Aufgabe und beschloss eine
Sonderermittlung unter Führung des Aufsichtsrats, ausgeführt durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG sowie die beiden ehemaligen
Bundesminister und Juristen Gerhart R. Baum und Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin. Ende
März 2009 trat Hartmut Mehdorn als Folge der Datenaffäre als
Vorstandsvorsitzender der DB AG zurück.
Am 13. Mai 2009 stellte der Aufsichtsrat die Empfehlungen der
Sonderermittler zur Abstimmung. Unter anderem wurde dabei beschlossen, dass der neue
Vorstand in Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Rüdiger Grube die
umfassende und vollständige Aufklärung aller Aspekte der Affäre übernimmt
und abschließt. Die Sonderermittler hatten mitgeteilt, dass sie zum Stichtag
der Berichtsabfassung sehr viele Unterlagen noch nicht gesehen hatten. Im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen
Bundestages konstatierte der neue Bahnchef Dr. Rüdiger Grube am 20. Mai 2009, dass
noch viele Unterlagen ungesichtet sind und dringend weiterer
Aufklärungsbedarf besteht. Auf der Sitzung desselben Ausschusses vom 24. Februar 2010
äußerte Dr. Rüdiger Grube die Hoffnung, dass die Untersuchungen in der
Datenaffäre „möglichst schnell abgeschlossen werden“.
1. Betrachtet die Bundesregierung die Datenaffäre bei der Deutschen Bahn AG
als vollständig aufgeklärt und aufgearbeitet (Begründung)?
Die Bundesregierung betrachtet die Datenaffäre bei der Deutschen Bahn AG
durch die vom Aufsichtsrat beauftragte Sonderuntersuchung der KPMG sowie
der Rechtsanwälte Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und baum reiter & collegen
und die weiteren in diesem Zusammenhang durchgeführten Untersuchungen
als aufgearbeitet. Der Vorstand der DB AG hat die notwendigen
organisatorischen und personellen Konsequenzen aus den Feststellungen gezogen. Die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Datenaffäre sind noch nicht
abgeschlossen.
2. Was hat die Bundesregierung, vermittelt über ihre Vertreter im
Aufsichtsrat, getan, um sicherzustellen, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat die
Beschlüsse vom 13. Mai 2009 nach weiterer Aufklärung in der
Ausspähaffäre umsetzen?
3. Wann hat sich der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG nach dem 13. Mai
2009 mit der Aufarbeitung und den Konsequenzen aus der Datenaffäre
befasst?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Aufsichtsrat der DB AG und insbesondere der Prüfungs- und
Complianceausschuss des Aufsichtsrates der DB AG haben sich auch nach dem 13. Mai
2009 mehrfach mit der Umsetzung seiner Beschlüsse befasst. Damit haben
auch die Bundesvertreter ihre aktienrechtlichen Überwachungs- und
Kontrollbefugnisse vollumfänglich wahrgenommen.
Die Einzelheiten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach den §§ 116, 93
des Aktiengesetzes (AktG).
4. Wer hat auf Grundlage welcher Erkenntnisse geprüft, ob einzelne
Mitglieder des alten Vorstandes schadensersatzpflichtig sind, und wem
gegenüber wurde in welcher Höhe der Schadensersatzpflicht nachgekommen?
5. Ist die Aussage von Gerd Becht, Vorstandsmitglied der Deutschen Bahn
AG in der Zeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 25. Mai 2010, dass es
keinen Beleg dafür gäbe, dass sich der Vorstand etwas zuschulden hätte
kommen lassen, so zu verstehen, dass die Prüfung der
Schadensersatzhaftung des alten Vorstandes abgeschlossen ist?
Wenn ja, warum wird dies vor dem Hintergrund noch laufender
Ermittlungen (ebd.) so gesehen?
Wenn nein, wann ist mit einer abschließenden Bewertung zu rechnen?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Aufsichtsrat der DB AG hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2009 die PwC
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (PwC) mit der Durchführung einer
externen Prüfung zur möglichen aktienrechtlichen Verantwortung des
Vorstandes wegen Vernachlässigung der Pflicht zur Gewährleistung der
Rechtskonformität im Zeitraum vom 1. Januar 1995 bis 9. Februar 2009 gemäß § 93
AktG beauftragt. Die PwC ist in ihrem diesbezüglichen Schlussbericht zu dem
Ergebnis gekommen, dass ein Verschulden der heutigen oder ehemaligen
Vorstandsmitglieder nicht festgestellt werden könne.
Am 9. September 2009 hat der Aufsichtsrat der DB AG abschließend
festgestellt, dass auf der Basis des Schlussberichts der PwC keine rechtlichen Schritte
in dieser Angelegenheit gegenüber heutigen oder ehemaligen Mitgliedern des
Vorstandes zu ergreifen seien.
6. Fühlt sich der im April 2010 neu bestimmte Aufsichtsrat der Deutschen
Bahn AG der vollständigen Aufklärung der Datenaffäre verpflichtet, und
welche Schritte hat er dazu bislang unternommen?
Der im März 2010 neu gewählte Aufsichtsrat wird dem Thema Datenschutz
auch weiterhin einen hohen Stellenwert einräumen.
7. Gibt es Aussagen des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden, welche Schritte er
in dieser Angelegenheit zu unternehmen gedenkt?
Der neue Aufsichtsratsvorsitzende hat auch öffentlich mehrfach darauf
hingewiesen, dass er den Themen Datenschutz und Compliance sehr hohe
Bedeutung beimisst.
8. Welche Ermittlungen in welchen konkreten Verdachtsfällen laufen derzeit
noch (siehe Interview mit dem Bahnvorstandsmitglied Gerd Becht in der
Zeitung DER TAGESSPIEGEL vom 25. Mai 2010)?
Die Staatsanwaltschaft Berlin führt im Zusammenhang mit der Datenaffäre ein
Ermittlungsverfahren. Der Hinweis im Interview bezog sich auf ein damit in
keinem Zusammenhang stehendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
Frankfurt am Main.
9. Werden die Ergebnisse der Aufarbeitung der Datenaffäre bei der
Deutschen Bahn AG in einem Endbericht öffentlich gemacht analog zu den
Zwischenberichten vom Mai 2009 (Begründung)?
Die Ergebnisse der Datenaffäre wurden am 13. Mai 2009 den Aufsichtsräten
der DB AG und der DB Mobility Logistics AG vorgestellt. Hierbei handelte es
sich bereits um den Abschlussbericht.
10. Wann hat die Deutsche Bahn AG das vom Berliner Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit verhängte Bußgeld in Höhe von
1,1 Mio. Euro bezahlt?
Die DB AG hat das verhängte Bußgeld im November 2009 bezahlt.
11. Laufen weitere Ermittlungen des Berliner Beauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit und/oder des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit, und wenn ja, welche?
Das Verfahren des Berliner Datenschutzbeauftragten ist abgeschlossen. Das
Verfahren des Bundesdatenschutzbeauftragten ist noch nicht abgeschlossen.
12. In welchen Fällen ermitteln die Sonderermittler der KPMG AG derzeit?
Sonderermittlungen der KPMG im Zusammenhang mit der Datenaffäre finden
nicht mehr statt. Die KPMG unterstützt die DB AG aktuell bei der
Untersuchung eines Korruptionsverdachts, der in keinem Zusammenhang mit der
Datenaffäre steht.
13. Führen auch die beiden Anwälte Gerhart R. Baum und Prof. Dr. Herta
Däubler-Gmelin weitere Ermittlungen durch?
Wenn ja, bis wann voraussichtlich?
Wenn nein, wann endete das Mandat?
Nein. Mit der Einreichung des Abschlussberichts im Mai 2009 endete das
Mandat.
14. Auf der Basis welcher Beschlüsse oder Vereinbarungen haben die
Sonderermittler seit Mai 2009 weitere Ermittlungen durchgeführt?
Nach dem Mai 2009 haben die Sonderermittler im Zusammenhang mit der
Datenaffäre keine Ermittlungen mehr durchgeführt. Sie haben die DB AG
allerdings bei der Aufarbeitung der Ermittlungsergebnisse unterstützt.
15. Haben die Sonderermittler nach dem Mai 2009 von weiteren
„Überwachungsmethoden“ im Prüfungszeitraum ab 1995 bei der Deutschen
Bahn AG erfahren?
Im Nachgang zu einem „SPIEGEL“-Bericht im Januar 2010 (Ausgabe 02/10)
hat die DB AG mit den Sonderermittlern über die Relevanz einer einmaligen
daktyloskopischen Untersuchung (d. h. mit einem Verfahren zur Feststellung
von Fingerabdrücken) diskutiert.
16. Hat der neue Vorstand der Deutschen Bahn AG einen umfassenden
Überblick über sämtliche die Datenaffäre betreffenden Unterlagen in Papier-
und elektronischer Form?
Der Vorstand hat einen umfassenden Überblick über die wesentlichen
Ergebnisse der Ermittlungen.
17. Haben die Sonderermittler sämtliche die Datenaffäre betreffenden
Unterlagen – in Papier- und elektronischer Form – zur Bewertung eingesehen?
18. Um welche Quantität von relevanten Unterlagen handelt es sich?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sonderermittler haben auf der Grundlage ihres Aufklärungsauftrages der
DB AG aufgegeben, welche Dokumente für die Ermittlungen benötigt werden.
Anhand dieser Anforderungen hat die DB AG alle Dokumente zur Verfügung
gestellt. Dabei handelte es sich um Millionen Seiten in Papier- und
elektronischer Form.
19. Ist gesichert, dass zwischenzeitlich alle Unterlagen (Personalakten,
Verfahrensakten, Disziplinarakten etc.), die mit illegal erhobenen Daten
versehen waren, um diese Daten „bereinigt“ sind?
Wenn ja, wer hat die Bereinigung und Löschung vorgenommen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf Veranlassung des Vorstands der DB AG wurde im vergangenen Jahr eine
sog. Datenquarantäne eingerichtet. Der Konzerndatenschutzbeauftragte, dem
als Vertrauensperson der Mitarbeiter und als neutrale Instanz das Thema
überantwortet worden war, hat mit der KPMG ein entsprechendes Projekt
aufgesetzt und mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, Dr. Alexander
Dix, abgestimmt. Im Rahmen dieses Projektes wurden alle unzulässig
erhobenen Daten sowie alle zulässig erhobenen, aber nicht mehr benötigten, Daten in
eine sichere Datenquarantäne verbracht. Zur Wahrung der Interessen
Betroffener wurden die genannten Daten dem Zugriff der DB AG entzogen.
Auf Wunsch der Staatsanwaltschaft Berlin wurde bislang auf eine endgültige
Löschung verzichtet.
20. Ist die Information zutreffend, dass es bei der Deutschen Bahn AG einen
Datenquarantäneraum gibt, und wenn ja, wie ist er gesichert, und
welchen Zweck erfüllt er?
21. Welche und wie viele Unterlagen, Akten und elektronische Daten,
werden in diesem Quarantäneraum gelagert?
22. Wer kennt den genauen Inhalt und die genaue Menge der erfassten
Unterlagen in dem Datenquarantäneraum, und gibt es für diesen ein
detailliertes Verzeichnis?
23. Ist der zuständige Berliner Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit über den genauen Bestand des Quarantäneraums informiert?
24. Sind die Sonderermittler über den Datenquarantäneraum informiert, und
haben diese sämtliche in diesem Raum befindlichen Unterlagen
durchsehen können?
25. Existiert ein Verzeichnis, wer, wann und mit wem den
Datenquarantäneraum betritt, um Akten herein- und herauszunehmen?
Die Fragen 20 bis 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es existieren mehrere sog. Quarantäneräume für Unterlagen in Papierform,
die verschlossen und versiegelt sind. Weiterhin gibt es einen Quarantäneserver
für elektronische Daten mit einem sicheren Zugriffskonzept. Alle
Datenquarantäneräume sind mit Siegeln der KPMG gesichert, die Schlüssel werden von
namentlich bekannten Mitarbeitern verwahrt. Ein Verzeichnis über den Zutritt
wird geführt. Die KPMG führt ein vollständiges Verzeichnis der Siegel und
deren Verwendung.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist darauf verzichtet worden, ein
Inhaltsverzeichnis der eingelieferten Daten und Unterlagen zu führen.
Auf Wunsch der Staatsanwaltschaft Berlin wurde bislang auf eine endgültige
Löschung verzichtet, um etwaige Beweismittel nicht vor Beendigung der
dortigen Ermittlungen zu vernichten.
Das Gesamtkonzept der Datenquarantäne wurde mit dem
Konzerndatenschutzbeauftragten und dem Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, Dr. Alexander
Dix, sowie mit der KPMG abgestimmt.
Eine eigene Durchsichtsmöglichkeit für die Sonderermittler bestand nicht. Die
Sonderermittler waren jedoch über Existenz und Funktion des
Datenquarantäneraums informiert. Insbesondere war die KPMG bei der Einrichtung
einbezogen.
26. Gibt es inzwischen nähere Erkenntnisse über das Abhören von
Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG, die Dr. Rüdiger Grube in der Sitzung des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 24. Februar 2010
weiterhin „nicht ausschließen“ konnte?
27. Welcher Art sind diese Erkenntnisse ggf. (z. B. Zeitraum, Umfang)?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Erkenntnisse über das Abhören von Mitarbeitern liegen nicht vor.
28. Ist es zutreffend, dass bei einzelnen Unternehmen der Deutschen Bahn
AG „seit Mitte der neunziger Jahre fortlaufend Krankheitsdiagnosen von
Mitarbeitern in EDV-Systemen erfasst wurden“ (Süddeutsche Zeitung
vom 19. März 2010), und wenn ja, bei wie vielen Mitarbeitern wurden
solche Daten erfasst, um welche Unternehmen handelt es sich, und auf
welchen Wegen sind die Unternehmen an die Krankheitsdiagnosen
gelangt?
Nach Bekanntwerden der systematischen Vorgehensweise zur Erfassung von
krankheitsbezogenen Daten in der DB Sicherheit GmbH fanden im August
2009 Ad-hoc-Revisionen in 28 Konzerngesellschaften aller Vorstandsressorts
der DB AG statt. Ergebnis war, dass in allen geprüften Gesellschaften keine mit
den Vorgängen bei der DB Sicherheit GmbH vergleichbaren
Unregelmäßigkeiten festzustellen waren.
29. Wurden diese Diagnosedaten inzwischen in allen relevanten
Personalakten und sonstigen Systemen gelöscht respektive geschwärzt?
30. Wer hat diese Löschungen ggf. wann veranlasst und durchgeführt?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Löschung bzw. Schwärzung von Diagnosedaten in Personalakten oder
sonstigen Systemen ist in den überprüften Konzerngesellschaften durch die
zuständigen Personalabteilungen bis Ende des ersten Quartals 2010
abgeschlossen worden.
31. Wurden alle von der Datenaffäre Betroffenen über den Bestand von sie
betreffenden, unrechtmäßig erhobenen personenbezogenen Daten
informiert?
Wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
32. Wurden alle diejenigen, die von unrechtmäßigen Maßnahmen betroffen
waren und über die Dokumente im Quarantäneraum vorliegen, hierüber
informiert?
Wenn ja, von wem, und auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
33. Wie viele Personen waren außer bei den Screenings insgesamt von
besonderen unrechtmäßigen Einzelüberwachungsmethoden betroffen?
34. Wie viele betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich bei den
Sonderermittlern gemeldet, damit ihre jeweiligen Einzelfälle
aufgearbeitet werden?
Die Fragen 31 bis 34 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine belastbare Aussage über die Anzahl der Betroffenen wurde im Rahmen
der Ermittlungen nicht festgestellt.
Die den Sonderermittlern, d. h. der KPMG sowie den Rechtsanwälten Gerhart
R. Baum und Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin bekannten, von der Datenaffäre
betroffenen Personen wurden im Zeitraum von April bis Juni 2009 mit
persönlichen Schreiben sowohl der Sonderermittler als auch des
Vorstandsvorsitzenden, Dr. Rüdiger Grube, kontaktiert. Dabei handelte es sich um 635
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In diesen Schreiben wurden die Betroffenen
darüber informiert, dass die Ermittler im Zuge der Untersuchungen der bekannt
gewordenen Screeningaktionen auf die Namen der Betroffenen gestoßen seien.
Von den 635 angesprochenen Mitarbeitern haben 350 das Angebot zur
gemeinsamen Aufarbeitung angenommen.
35. An wie viele Betroffene wurden Entschädigungen gezahlt, und in welcher
Gesamthöhe?
In einzelnen Fällen wurden verschiedene Maßnahmen zur Wiedergutmachung
eingeleitet und durchgeführt. In allen bekannten Fällen erfolgte eine
persönliche Entschuldigung des Vorstandsvorsitzenden der DB AG. Entschädigung in
Geldform wurde in einem Fall gezahlt. Die Höhe der Zahlung unterliegt der
Vertraulichkeit.
36. Hat der neue Vorstand oder haben die Sonderermittler Verantwortliche
für die Datenverstöße respektive Rechtsverstöße identifizieren können,
und wurden diesen gegenüber Schadenersatzforderungen geltend
gemacht?
Wenn ja, gegenüber wie vielen Personen, und in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
37. Gegen wie viele Verantwortliche hat die Deutsche Bahn AG Strafanzeige
gestellt, und in welchem Verfahrensstand befinden sich diese ggf.?
38. Gegen wie viele Verantwortliche wurde von anderer Seite Strafanzeige
gestellt, wie viele wurden davon durch die zuständigen
Datenschutzbeauftragten und wie viele durch Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG
veranlasst, und in welchem Verfahrensstand befinden sich diese ggf.?
Die Fragen 36 bis 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Aufsichtsrat der DB AG hat am 9. September 2009 abschließend
festgestellt, dass auf Basis des Schlussberichts der PwC keine rechtlichen Schritte
in dieser Angelegenheit gegenüber heutigen oder ehemaligen Mitgliedern des
Vorstandes zu ergreifen seien.
Neben der nahezu vollständigen Auswechslung des Vorstands hat sich die
DB AG von einigen Managern und Mitarbeitern unterhalb der Ebene des
Vorstands durch die Vereinbarung von Aufhebungsverträgen bzw. Kündigungen
getrennt. Die DB AG hat sich dabei die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen explizit vorbehalten.
Der Vorstand der DB AG hat im Anschluss an die Sonderuntersuchung ein
Gutachten beauftragt, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen wären,
insbesondere die Stellung von Strafanträgen und Strafanzeigen. Entsprechend der
Empfehlung des Gutachtens hat die DB AG den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft
umfassend vorgelegt und Strafanzeige sowie Strafanträge gestellt. Die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Soweit
bekannt, wurden auch von dritter Seite Strafanzeigen gestellt.
39. Wie ist der Hinweis zu der neuen Datenschutzbeauftragten der Deutschen
Bahn AG Chris Newiger zu verstehen: „Wenn künftig etwas schiefläuft
beim Datenschutz, trägt sie die Verantwortung. Grube ist dann fein raus.“
(FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 23. März 2010)?
Dies ist keine Aussage der Konzerndatenschutzbeauftragten. Vielmehr handelt
es sich um eine wertende Schlussfolgerung des Journalisten der „FINANCIAL
TIMES DEUTSCHLAND“.
40. Warum soll die neue wirksame Konzernbetriebsvereinbarung zum Schutz
der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DB
Konzerns zum Arbeitnehmerdatenschutz erst im Herbst 2010
abgeschlossen werden (siehe DER TAGESSPIEGEL vom 25. Mai 2010)?
41. Wird diese für die Nutzung sämtlicher Informationstechnik (wie BKU-
Rechner, E-Mail-Accounts etc.) gelten (Begründung)?
42. Welche Aspekte sind im Eckpunktepapier zum Arbeitnehmerdatenschutz
zwischen der Deutschen Bahn AG und Arbeitnehmervertretern benannt,
und wann wurden diese vereinbart?
Die Fragen 40 bis 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Grundsätze zum Beschäftigtendatenschutz sind in der Vereinbarung zu
Eckpunkten für einen Arbeitnehmerdatenschutz im DB AG-Konzern vom
24. November 2009 dargelegt. Diese hat der Vorstand der DB AG am 24.
November 2009 mit dem Konzernbetriebsrat abgeschlossen. Die Vereinbarung hat
die Wirkung einer Konzernbetriebsvereinbarung und beinhaltet die
Verpflichtung des Konzerns zu den wesentlichen Bereichen des
Beschäftigtendatenschutzes.
Das derzeit noch in Verhandlung befindliche Gesamtregelungswerk der
Konzernbetriebsvereinbarung Arbeitnehmerdatenschutz für die Beschäftigtendaten
in sämtlicher Informationstechnik wird hinsichtlich der Detailregelungen im
Herbst 2010 vollständig abgeschlossen sein.
Das bereits vorliegende Eckpunktepapier legt die Konzerngrundsätze zum
Arbeitnehmerdatenschutz für die als nächsten Schritt abzuschließende
Konzernbetriebsvereinbarung fest und gilt bis zu deren Inkrafttreten. Es regelt eine
Vielzahl von Punkten, insbesondere die Voraussetzungen und Modalitäten der
Erhebung und des Umgangs mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten
und Bewerbern. Diese Regelungen werden auch durch organisatorische
Vorkehrungen, Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen sowie
Maßnahmen zur Datensicherung im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung
flankiert.
43. Wurde bereits ein neues Ombudssystem oder ein vergleichbares System
bei der Deutschen Bahn AG eingerichtet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, inwiefern sind diese Systeme neu oder wie wurden die
Erfahrungen aus den Datenmissbräuchen bei der Konzeption, Struktur und
sonstigen Ausgestaltung berücksichtigt und umgesetzt?
Die DB AG hat in der Folge der Datenaffäre den Vorschlägen der
Sonderuntersuchung folgend ein neues Vorstandsressort Compliance, Datenschutz und
Recht geschaffen. Dabei wurden insbesondere die Bereiche Datenschutz und
Compliance sowie der Umgang mit Hinweisen auf Rechtsverstöße völlig neu
geordnet und personell verstärkt. Ein Teil der Neuausrichtung ist ein neues
Hinweismanagementsystem, in das auch ein Ombudssystem eingebunden ist.
44. Wurde ein neues Compliance-System implementiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, inwiefern sind diese Systeme neu oder wie wurden die
Erfahrungen aus den Datenmissbräuchen bei der Konzeption, Struktur und
sonstigen Ausgestaltung berücksichtigt und umgesetzt?
Der DB AG-Konzern hat als Konsequenz aus der Datenaffäre und aufgrund der
Empfehlungen der Sonderermittler insbesondere zahlreiche organisatorische
Maßnahmen umgesetzt, darunter z. B. folgende:
– Einrichtung und Besetzung eines Vorstandsressorts Compliance,
Datenschutz und Recht;
– Erweiterung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der DB AG zum
Prüfungs- und Complianceausschuss;
– Einrichtung eines Konzerndatenschutzbeirates, die erste Tagung des
Gremiums erfolgte im Mai 2010;
– Aufbau eines dezentralen Compliance Management Systems mit weltweit
verankerten Compliance Officers, die lokal vor Ort als erste
Ansprechpartner zum Thema Compliance fungieren sollen und Teil des Compliance
Reporting Systems sind, Auswahl und Ernennung der Compliance Officer
sind eingeleitet;
– Aufbau eines dezentralen Datenschutz Management Systems.
45. Gehört die Einrichtung eines Systems oder Verfahrens des
„Whistleblowings“ zu einer der umgesetzten Erfahrungen bzw. ist dieses
vorgesehen?
Auch für die Zukunft ist ein Hinweismanagement vorgesehen. Es befindet sich
derzeit noch in Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat und wird
datenschutzrechtliche Belange mit einer besonderen Sensibilität berücksichtigen.
46. In welchen Abteilungen haben wann wie viele Fortbildungen zu
rechtlichen Grundlagen und betrieblicher Praxis des Datenschutzes
stattgefunden?
Die o. g. Eckpunktevereinbarung zum Arbeitnehmerdatenschutz im DB AG-
Konzern vom 24. November 2009 wurde allen leitenden Angestellten des
DB AG-Konzerns zugesandt, um diese für die Einhaltung des Datenschutzes zu
sensibilisieren.
Durch den Konzernbetriebsrat wurde die Eckpunktevereinbarung allen
Betriebsräten des DB AG-Konzerns zur Verfügung gestellt. Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite führten am 2. Dezember 2009 ergänzend eine gemeinsame
Fachkonferenz zum Thema „Konsequenzen aus der Datenschutzaffäre –
Missbrauch künftig ausgeschlossen?“ durch, um den Auftakt für die
Informationskampagne der Führungskräfte und Betriebsräte zu bilden.
Seit Juni 2009 sind 34 Schulungen/Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt
worden. Zielgruppen waren insbesondere Funktionen, die als Multiplikator tätig
werden: Ansprechpartner Datenschutz, Personalleiter, Geschäftsführer,
Regionalleiter, Abteilungsleiter, Führungskräfte, Teamleiter, Ausbildungsleiter,
Projektleiter, IT-Manager sowie Auszubildende.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]