[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank
Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24584 –
Kenntnisse der Finanzaufsicht zu Prüfungsberichten und Liquiditätsabflüssen
(Wirecard)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Konsortium von rund 15 Geldhäusern hatte Wirecard eine revolvierende
Kreditlinie von knapp 1,8 Mrd. Euro gewährt (
https://www.handelsblatt.com/f
inanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/niederlaendische-grossbank-abn-amro-stei
gt-aus-dem-handels-und-rohstoffgeschaeft-aus/26088270.html?ticket=ST-967
0850-I9KdC19ktbEZVW3Joj6o-ap1).
Das „Handelsblatt“ vom 10. August 2020 („Dubiose Geldabflüsse“) meldete
unter Berufung auf interne Kreise bei Wirecard sowie unter Berufung auf ihm
vorliegende Anklageschriften, Wirecard habe sich bis zur Insolvenz im Juni
2020 noch einmal weitere 800 Mio. Euro von dem Kreditkonsortium geliehen,
sodass die Kreditlinie des Kreditkonsortiums bis zu einer Höhe von insgesamt
1,6 Mrd. Euro ausgeschöpft gewesen sein soll; dieses Geld solle dann an
nahestehende Firmen (ab)geflossen sein; dabei sollen zum Beispiel 363 Mio.
Euro an Partner wie Al Alam in Dubai, Pay Easy Solutions auf den
Philippinen und O Cap Management in Singapur geflossen sein; die abgeflossene
Summe sei allein im ersten Quartal 2020 auf 870 Mio. Euro angestiegen.
„Capital“ meldete am 19. Mai 2020 (
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/
wirecard-skandal-wenn-finanzaufseher-zu-heavy-tradern-werden), am 19. Mai
2020 habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dann
auch sämtliche geheimen Anhänge zum KPMG-Bericht erhalten. „Diese
zeichnen ein noch viel dramatischeres Bild der Zustände als jener Report, den
Wirecard veröffentlicht hatte.
Am 26. März 2019 veröffentlichte die Wirecard AG eine Stellungnahme zu
den sog. updated findings des Rajah & Tann-Berichts (
https://ir.wirecard.com/
download/companies/wirecard/Stellungnahme/20190326_Letter.pdf). In den
Unterlagen findet sich wiederum ein Schreiben von der Kanzlei Rajah &
Tann, wonach diese erklärt, die Stellungnahme der Wirecard AG zur Kenntnis
genommen zu haben (a. a. O.).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24985
19. Wahlperiode 08.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Dezember
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wann hat die Bundesregierung bzw. haben ihre
Geschäftsbereichsbehörden den vorläufigen Bericht von Rajah & Tann bei der Wirecard AG
angefordert (
https://finanz-szene.de/payments/die-grosse-analyse-was-ist-jetzt-
eigentlich-sache-bei-wirecard-2/)?
Welche Behörden (welches Referat, welche Einheit) haben diesen Bericht
wann angefordert?
2. Wann haben welche Geschäftsbereichsbehörden dieses Dokument
erstmals erhalten, und über welche Quelle?
Wann hat die Wirecard AG dieses Dokument erstmals welcher
Geschäftsbereichsbehörde übermittelt?
Wann hat die BaFin (welche Referate wann) das Dokument erhalten?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das für
Marktaufsicht zuständige Referat WA 23 am 8. Februar 2019 ein bereits am
6. Februar 2019 vorbereitetes Anhörungsschreiben an die Wirecard AG
versendet. Die Wirecard AG wurde zu einem beabsichtigten Auskunfts- und
Vorlageersuchen angehört, u. a. ging es um die Vorlage des vorläufigen Berichts
von Rajah & Tann.
Der Bericht war jedoch bereits zuvor bei der Hinweisgeberstelle der BaFin
eingegangen und an das für Privatbankenaufsicht zuständige Referat BA 37
weitergeleitet worden. Das Referat WA 23 erhielt den vorläufigen Bericht von
Rajah & Tann am 7. Februar 2019 von Referat BA 37. Aufgrund der internen
Übermittlung des Berichts war eine zusätzliche Anforderung mittels
Auskunfts- und Vorlageersuchen des Referat WA 23 nicht mehr erforderlich. Das
Datum des Eingangs des Berichts bei der Hinweisgeberstelle und dessen
Weiterleitung kann aus Gründen des Hinweisgeberschutzes nur hinsichtlich des
jeweiligen Jahresquartals (hier: Erstes Quartal 2019) offen mitgeteilt werden, da
das genaue Datum des Eingangs des Berichts als VS-Vertraulich eingestufte
Information bereits in der Antwort zu Frage 4 zum Fragenkatalog der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages am 29. Juli 2020 genannt wurde, auf die insofern verwiesen
wird.
Das zu dieser Zeit für die Wirecard Bank AG zuständige Geldwäschereferat
GW 2 erhielt den vorläufigen Bericht von Rajah & Tann am 6. Februar 2019
und das für Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten von Emittenten
zuständige Referat WA 15 am 20. Februar 2019, ebenfalls von Referat BA 37.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (APAS) hat am 9. Juni 2020 von der Ernst & Young GmbH (EY)
sämtliche Arbeitspapiere für die Jahres- und Konzernabschlussprüfungen 2015
bis 2018 der Wirecard AG angefordert. Diese wurden am 6. Juli 2020 von EY
zur Verfügung gestellt. Darin sind diverse Berichte/Unterlagen von Rajah &
Tann enthalten, u. a. vorläufige Berichte vom 4. Mai 2018 sowie 17. August
2018.
3. Wann hat die Bundesregierung bzw. haben ihre
Geschäftsbereichsbehörden das sog. Summary of Updated Findings von Rajah & Tann bei der
Wirecard AG angefordert (
https://ir.wirecard.com/download/companies/
wirecard/Stellungnahme/20190326_Letter.pdf)?
Welche Behörden (welches Referat, welche Einheit) haben diesen
Bericht wann angefordert?
4. Wann haben welche Geschäftsbereichsbehörden dieses Dokument
erstmals erhalten, und über welche Quelle?
Wann hat die Wirecard AG dieses Dokument erstmals welcher
Geschäftsbereichsbehörde übermittelt?
Wann hat die BaFin (welches Referat wann) das Dokument erhalten?
5. Wann hat die Bundesregierung bzw. haben ihre
Geschäftsbereichsbehörden den sog. final report von Rajah & Tann bei der Wirecard AG
angefordert (
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Download
s/Finanzmarktpolitik/Wirecard-Fragen-und-Antworten/2020812-antwort
en-auf-fragenkatalog-der-gruenen.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
Welche Behörden (welches Referat, welche Einheit) haben diesen
Bericht wann angefordert?
6. Wann haben welche Geschäftsbereichsbehörden dieses Dokument
erstmals erhalten, und über welche Quelle?
Wann hat die Wirecard AG dieses Dokument erstmals welcher
Geschäftsbereichsbehörde übermittelt?
Wann hat die BaFin (welche Referate wann) das Dokument erhalten?
Die Fragen 3 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Aus der BaFin hat Referat WA 23 am 27. März 2019 die Wirecard AG zu
einem beabsichtigten Auskunfts- und Vorlageersuchen angehört. Mit dem
Vorlageersuchen sollte der Abschlussbericht der Kanzlei Rajah & Tann und alle
Zusammenfassungen des Abschlussberichts angefordert werden. Am 29. März
2019 nahm die Wirecard AG Stellung zur Anhörung durch die BaFin und teilte
mit, dass gegen den Versand des Auskunfts- und Vorlageersuchens keine
Einwände bestehen. Anschließend erließ das Referat WA 23 am 29. März 2019 ein
förmliches Vorlageersuchen.
Am 2. April 2019 teilte die Wirecard AG auf das Auskunfts- und
Vorlageersuchen mit, dass ein formaler Abschlussbericht noch nicht vorliege.
Stattdessen übermittelte die Wirecard AG am 2. April 2019 den Bericht Rajah &
Tann „Summary of Updated Findings“ vom 20. März 2019.
Die Wirecard AG übermittelte über ihre Rechtsvertreter dem Referat WA 23
am 26. Juli 2019 den „Final Report“ vom 5. April 2019, ohne eine weitere
vorherige Anforderung durch das Referat WA 23.
Das Referat WA 15 hat am 27. März 2019 eine Zusammenfassung des Berichts
von Rajah & Tann „Summary of Updated Findings“ vom 26. März 2019 sowie
ein Schreiben von Rajah & Tann ebenfalls vom 26. März 2019 von der
Internetseite der Wirecard AG abgerufen, in dem Rajah & Tann die o. g.
Zusammenfassung zur Kenntnis nimmt und keine Anmerkungen dazu hat.
Das Referat WA 15 hat den Bericht Rajah & Tann „Final Report“ vom 5. April
2019 im Wege der Übermittlung der Arbeitspapiere der Deutschen Prüfstelle
für Rechnungslegung (DPR) im Rahmen der Übernahme der von der DPR auf
erster Stufe abgeschlossenen Bilanzkontrollverfahren auf zweiter Stufe mit
Schreiben vom 20. Juli 2020 (Posteingang bei der BaFin am 22. Juli 2020)
mittels eines USB-Sticks erhalten.
Die APAS hat am 9. Juni 2020 sämtliche Arbeitspapiere für die Jahres- und
Konzernabschlussprüfungen 2015 bis 2018 der Wirecard AG von EY
angefordert und am 6. Juli 2020 zur Verfügung gestellt. Darin waren auch die Berichte
„Summary of Updated Findings“ vom 20. März 2019 sowie der „Final Report“
vom 5. April 2019 von Rajah & Tann enthalten.
7. Wann hat die Bundesregierung bzw. haben ihre
Geschäftsbereichsbehörden den öffentlich verfügbaren (geschwärzten)
Sonderuntersuchungsbericht der KPMG vom 27. April 2020 bei der Wirecard AG angefordert
(
https://www.wirecard.com/uploads/Bericht_Sonderpruefung_KPM
G.pdf)?
Welche Behörden (welches Referat, welche Einheit) haben diesen
Bericht wann angefordert?
8. Wann haben welche Geschäftsbereichsbehörden dieses Dokument
erstmals erhalten, und über welche Quelle?
Wann hat die Wirecard AG dieses Dokument erstmals welcher
Geschäftsbereichsbehörde übermittelt?
Wann hat die BaFin (welche Referate wann) das Dokument erhalten?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Der öffentlich verfügbare (geschwärzte) Sonderuntersuchungsbericht der
KPMG vom 27. April 2020 wurde auf der Internetseite der Wirecard AG am
28. April 2020 zur Verfügung gestellt.
In der BaFin haben das Referat WA 23 sowie das Referat BA 37 den Bericht
am Tag der Veröffentlichung von der Internetseite der Wirecard AG abgerufen.
Das Referat WA 15 hat den Bericht am 29. April 2020 von der Internetseite der
Wirecard AG abgerufen.
Zudem hatten über ein BaFin-internes Laufwerk die Referate Zugriff auf den
Bericht, die an der übergeordneten BaFin-Projektgruppe „Wirecard“ beteiligt
waren. Der Bericht wurde mit der Anlage 1 „Allgemeine
Auftragsbedingungen“ am 4. Mai 2020 auf dem Laufwerk der Projektgruppe eingestellt.
Das Referat IF 4 hat den Bericht am 5. Mai 2020 von der Internetseite der
Wirecard AG abgerufen. Der Bericht wurde am 25. Juni 2020 im
Geschäftsbereich Abwicklung intern an die Abteilungen AG, AP und die Gruppe AM
weitergeleitet.
Die APAS hat den öffentlich verfügbaren (geschwärzten)
Sonderuntersuchungsbericht der KPMG vom 27. April 2020 am 28. April 2020 von der
Internetseite der Wirecard AG heruntergeladen.
9. Wann hat die Bundesregierung bzw. haben ihre
Geschäftsbereichsbehörden den ungeschwärzten Sonderuntersuchungsbericht der KPMG vom
27. April 2020 bei der Wirecard AG angefordert?
Welche Behörden (welches Referat, welche Einheit) haben diesen
Bericht wann angefordert?
10. Wann haben welche Geschäftsbereichsbehörden dieses Dokument
erstmals erhalten, und über welche Quelle?
Wann hat die Wirecard AG dieses Dokument erstmals welcher
Geschäftsbereichsbehörde übermittelt?
Wann hat die BaFin (welche Referate wann) das Dokument erhalten?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Aus der BaFin hat das Referat WA 23 am 6. Mai 2020 die Wirecard AG zu
einem beabsichtigten Auskunfts- und Vorlageersuchen angehört. Mit dem
Vorlageersuchen sollte der ungeschwärzte Sonderuntersuchungsbericht vom
27. April 2020 nebst aller Anlagen und zugehöriger Dokumente angefordert
werden. Am 13. Mai 2020 teilte die Wirecard AG über ihren Rechtsvertreter
mit, dass gegen den Erlass des Auskunfts- und Vorlageersuchen keine
Einwände bestehen, eine Übersendung der Unterlagen jedoch erst nach Erlass
eines förmlichen Vorlageersuchens möglich sei. Am 14. Mai 2020 wurde das
förmliche Vorlageersuchen erlassen.
Am 19. Mai 2020 übermittelte die Wirecard AG über ihren Rechtsvertreter den
ungeschwärzten Bericht nebst Anlagen. Die Anlagen waren nicht vollständig,
denn sie beinhalteten nicht den „Infoband“. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 11 hingewiesen.
Das Fehlen dieser Anlage war der BaFin zunächst mangels Kenntnis der
vollständigen Inhalte des KPMG-Sonderuntersuchungsberichts nicht ersichtlich.
Das Referat WA 15 erhielt den genannten Bericht am 27. Mai 2020 von Referat
WA 23 mit den dort zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anlagen.
Das Referat BA 37 forderte in einem Telefonat am 5. Mai 2020 mit dem
Vorstand der Wirecard Bank AG den ungeschwärzten Sonderuntersuchungsbericht
der KPMG an, der der Bank selbst aber nicht vorlag. Am 16. Mai 2020 teilte
die Wirecard Bank AG mit, dass der KPMG-Bericht der Bankenaufsicht nicht
ungeschwärzt und ohne Anlagen zur Verfügung gestellt werden könne. Referat
BA 37 erhielt den ungeschwärzten Bericht am 27. Mai 2020 von Referat
WA 23 mit den dort zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anlagen und leitete den
Bericht am 29. Mai 2020 dem Referat IF 4 zu.
Zudem wurde der Bericht am 4. Juni 2020 auf das in der Antwort zu Frage 7
und 8 genannte interne Laufwerk der BaFin-Projektgruppe „Wirecard“
eingestellt.
Die APAS hat sowohl die DPR als auch die BaFin jeweils mit Schreiben vom
21. Juli 2020 um die Übermittlung des KPMG-Berichts sowie aller ihnen
vorliegenden Anlagen gebeten. Die DPR hat den ungeschwärzten Bericht
inklusive Anlage 1 „Allgemeine Auftragsbedingungen“ am 23. Juli 2020 der APAS
und am 24. Juli 2020 der BaFin zur Verfügung gestellt.
11. Wann hat die Bundesregierung bzw. haben ihre
Geschäftsbereichsbehörden alle Anlagen zum Sonderuntersuchungsbericht der KPMG vom
27. April 2020 inklusive des Infobands bei der Wirecard AG angefordert
(
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-skandal-die-sc
hlacht-der-wirtschaftspruefer-von-ey-und-kpmg-a-31dee713-8959-4b1
baa95-d43b19c71f9b)?
Welche Behörden (welches Referat, welche Einheit) haben diesen
Bericht wann angefordert?
12. Wann haben welche Geschäftsbereichsbehörden dieses Dokument
erstmals erhalten, und über welche Quelle?
Wann hat die Wirecard AG dieses Dokument erstmals welcher
Geschäftsbereichsbehörde übermittelt?
Wann hat die BaFin (welche Referate wann) das Dokument erhalten?
13. Wann hat die Bundesregierung bzw. haben ihre
Geschäftsbereichsbehörden die im öffentlich verfügbaren (geschwärzten)
Sonderuntersuchungsbericht der KPMG vom 27. April 2020 angekündigten Unterlagen „(h)
insichtlich der Ergebnisse der weiteren Untersuchungshandlungen im
Zusammenhang mit der Auftragserweiterung für den Monat Dezember
2019“ (
https://www.wirecard.com/uploads/Bericht_Sonderpruefung_KP
MG.pdf, S. 14) bei der Wirecard AG angefordert?
Welche Behörden (welches Referat, welche Einheit) haben diesen
Bericht wann angefordert?
14. Wann haben welche Geschäftsbereichsbehörden dieses Dokument
erstmals erhalten, und über welche Quelle?
Wann hat die Wirecard AG dieses Dokument erstmals welcher
Geschäftsbereichsbehörde übermittelt?
Wann hat die BaFin (welche Referate wann) das Dokument erhalten?
Die Fragen 11 bis 14 werden zusammen beantwortet.
Bezüglich der Anforderungen des Sonderuntersuchungsberichts der KPMG
vom 27. April 2020 inklusive aller Anlagen durch die BaFin wird auf die
Antwort zu Frage 9 und 10 verwiesen.
Die APAS hat mit Schreiben vom 10. Juli 2020 EY aufgefordert, den
vollständigen KPMG-Bericht vorzulegen. Am 18. August 2020 wurde der Bericht
inklusive aller Anlagen und der „Informationsband zur unabhängigen
Sonderuntersuchung bei der Wirecard AG“ („Infoband“) vom 27. April 2020 durch
EY an die APAS übermittelt. Den Unterlagen lag auch ein Entwurf vom
12. Juni 2020 einer Anlage zum Bericht vom 27. April 2020 zum „Stand der
Ergebnisse der fortgeführten Untersuchungshandlungen zum 10. Juni 2020“
bei.
Zur Sicherstellung der Vollständigkeit der Unterlagen hat die APAS auch
KPMG mit Schreiben vom 31. August 2020 u. a. zur Vorlage ihres
vollständigen Berichtes inklusive aller Anlagen aufgefordert, der KPMG am 4.
September 2020 nachgekommen ist. Diesen Unterlagen lag ebenfalls ein Entwurf vom
12. Juni 2020 einer Anlage zum Bericht vom 27. April 2020 zum „Stand der
Ergebnisse der fortgeführten Untersuchungshandlungen zum 10. Juni 2020“
bei. Die APAS hat der BaFin alle ihr vorliegenden Unterlagen zur KPMG
Sonderuntersuchung mit Schreiben vom 9. Oktober 2020 auf einem USB-Stick zur
Verfügung gestellt.
In der Bafin erhielt das Referat WA 15 den „Infoband“ am 30. September 2020
als Bestandteil eines Schreibens der APAS vom 29. September 2020
(Posteingang bei der BaFin am 30. September 2020).
Das Referat WA 23 erhielt den „Infoband“ am 1. Oktober 2020 ebenfalls als
Bestandteil des Schreibens der APAS vom 29. September 2020. Das
betreffende Dokument wurde in der BaFin am 8. Oktober 2020 an das Referat GW 4
und am 22. Oktober 2020 an das Referat IF 4 übermittelt.
Nach Eingang des Schreibens der APAS vom 29. September 2020 bei der
BaFin forderte das Referat WA 23 der BaFin die Wirecard AG mit Auskunfts-
und Vorlageersuchen vom 5. Oktober 2020 zur Vorlage des Dokumentes
„Infoband“ und weiterer zugehöriger Dokumente auf. Am 7. Oktober 2020
übermittelten die Rechtsvertreter der Wirecard AG daraufhin den „Infoband“ nebst
einem Entwurf vom 12. Juni 2020 einer Anlage zum Bericht vom 27. April
2020 zum „Stand der Ergebnisse der fortgeführten Untersuchungshandlungen
zum 10. Juni 2020“.
Der Entwurf einer Anlage zum Bericht vom 27. April 2020 „Stand der
Ergebnisse der fortgeführten Untersuchungshandlungen zum 10. Juni 2020“ wurde
am 8. Oktober 2020 in der BaFin an Referat WA 15 weitergeleitet.
15. Wann ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer
Geschäftsbereichsbehörde jeweils zu Mittel- bzw. Liquiditätsabflüssen aus dem
Wirecard-Konzern gekommen (bitte in einer Tabelle jeweils 1) den
genauen Zeitpunkt inklusive Uhrzeit, 2) das Volumen des Mittel- bzw.
Liquiditätsabflusses, 3) die auszahlende Unternehmenseinheit des
Wirecard-Konzerns, 4) die zahlungsempfangende Einheit außerhalb des
Wirecard-Konzerns und 5) die feststehenden und/oder mutmaßlichen
wirtschaftlich Berechtigten der zahlungsempfangenden Einheit außerhalb des
Wirecard-Konzerns angeben)?
Mittel- bzw. Liquiditätsabflüsse aus dem Wirecard Konzern, die der
Bundesregierung aus möglichen justiziellen Rechtshilfeersuchen bekannt geworden
sein könnten, können nicht mitgeteilt werden. Trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das
Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten
Geheimhaltungsinteressen zurück. Die Fragen haben Bezüge zu einem von der
Staatsanwaltschaft eines Landes geführten Ermittlungsverfahren. Im Falle von deren
Beantwortung würden Ermittlungserkenntnisse offengelegt, wodurch der
Untersuchungszweck gefährdet wäre. Das Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung leitet
sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang
(vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]