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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und -terrorismus auf EU-Ebene

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.12.2020

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2459724.11.2020

Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus auf EU-Ebene

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrem Programm „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ hat die Bundesregierung die „Bekämpfung des Rechtsterrorismus und gewaltbereiten Rechtsextremismus“ als eine ihrer Prioritäten für die EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr dieses Jahres definiert. Besonders konkret wird das Programm aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber nicht, denn es sollen lediglich einige in anderen Kriminalitätsphänomen geplante Initiativen zur Ausweitung der Polizeizusammenarbeit und Überwachung auf die Bekämpfung rechter Bedrohungen erweitert werden.

Zuerst hatte der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung in einem Sachstand auf die rechte Gefahr aufmerksam gemacht (https://www.statewatch.org/news/2019/september/eu-counter-terrorism-coordinator-wants-eu-to-target-right-wing-extremism-and-terrorism), den die Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ am 12. September 2019 zur Kenntnis nahm (Ratsdokument 12494/19). Zwei Wochen später diskutierte der Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) über ein Papier des damals finnischen Ratsvorsitzes, in dem die Mitgliedstaaten Fragen zu rechten Umtrieben mit einer grenzüberschreitenden Dimension beantworten sollten. Erst am 8. Oktober 2019, einen Tag vor dem antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle, berieten dann die EU-Innenministerinnen und EU-Innenminister auf ihrem Ratstreffen in Luxemburg in einer Orientierungsaussprache über „Risiken eines gewalttätigen Rechtsextremismus“ und beauftragten anschließend die zuständigen Ratsarbeitsgruppen, den COSI, die Kommission und die Agenturen mit der Durchführung von vier Aktionsbereichen (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2019/10/07-08, die auf dem Kerchove-Papier basieren:

  • Vermittlung eines besseren Überblicks über gewaltbereiten Rechtsextremismus und Terrorismus,
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung und Weitergabe bewährter Verfahren zur Stärkung der Prävention, der Aufdeckung und der Bekämpfung aller Formen des gewaltbereiten Extremismus und des Terrorismus,
  • Bekämpfung der Verbreitung illegaler extremistischer Inhalte online und offline,
  • Zusammenarbeit mit wichtigen Drittländern.

In einem Beschluss werden die Kommission und die zuständigen Ratsarbeitsgruppen mit der Umsetzung der vier Bereiche beauftragt (EU-Ratsdokument 14132/19). In mehreren Berichten wies Europol seitdem auf zunehmende rechte Gefahren hin („Rechtsextreme Gewalt alarmiert Europol“, www.tagesschau.de vom 23. September 2019). Im Juli dieses Jahres machte der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung darauf aufmerksam, dass Rechtsextreme sich verstärkt über Gaming-Plattformen organisierten und radikalisierten („Gamer unter Terrorverdacht“, www.zeit.de vom 13. Juli 2020).

Auch unter deutscher Ratspräsidentschaft ist die EU aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht wesentlich über die Vorschläge des Anti-Terrorismus-Koordinators vom vergangenen Jahr hinausgekommen. Erst auf ihrem Dezember-Treffen wollen die EU-Innenministerinnen und EU-Innenminister eine politische Debatte zum Thema führen. Lediglich die Empfehlung zur Verhinderung des Streamings von Anschlägen in sozialen Medien, wie es die Täter von Christchurch und Halle praktiziert hatten, wurde weiterverfolgt (20. Fortschrittsbericht der EU-Kommission „Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion“ vom 31. Oktober 2019). Dieses „EU-Krisenprotokoll“ wurde jedoch unabhängig von der Bekämpfung des Rechtsterrorismus und gewaltbereiten Rechtsextremismus zwischen der EU und den Plattform-Betreibern vor einem Jahr vereinbart („Bekämpfung des Terrorismus im Internet: EU-Internetforum verabschiedet EU-Krisenprotokoll“, Pressemitteilung der EU-Kommission vom 7. Oktober 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Sind die Ansätze der Europäischen Union zur Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, und falls nein, welche weiteren Anstrengungen müssen aus ihrer Sicht unternommen werden?

2

Auf welche Weise hat die Bundesregierung die Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus im Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes, wie im Programm „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ versprochen, vorangetrieben?

3

Wie könnte die Europäische Union aus Sicht der Bundesregierung den Umgang mit Personen, die eine potentielle rechtsterroristische bzw. rechtsextremistische Gefahr darstellen, verbessern, und welche zusätzlichen, nicht im Programm „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ erwähnten Anstrengungen will die Bundesregierung im Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes hierzu unternehmen?

a) Mit welchen Initiativen und Maßnahmen könnte auch der operative Informationsaustausch verbessert werden, und welche (auch übergreifenden) Schlussfolgerungen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes?

b) Welche Hindernisse stehen einem solchen verstärkten operativen Informationsaustausch derzeit entgegen?

c) In welche dieser Initiativen und Maßnahmen für verstärkten operativen Informationsaustausch sollten auch Geheimdienste eingebunden werden?

d) Wie definiert die Bundesregierung Personen, die als terroristische oder gewaltbereite extremistische Gefahr eingeschätzt werden, und wie grenzt sich diese Definition vom deutschen Begriff „Gefährder“ ab (Ratsdokument 11591/20)?

4

Welche der im EU-Ratsdokument 14132/19 vor einem Jahr genannten vier Aktionsbereiche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits umgesetzt, und welche Initiativen welcher Akteure sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

5

Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Agenturen, wie vom EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung Gilles de Kerchove am 30. August 2019 empfohlen (https://www.statewatch.org/news/2019/september/eu-counter-terrorism-coordinator-wants-eu-to-target-right-wing-extremism-and-terrorism), zur Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus ergriffen?

a) Inwiefern befasst sich das strategische Lenkungsgremium der EU-Mitgliedstaaten bei Europol stärker „mit der Thematik“ (Bundestagsdrucksache 19/20342, Antwort zu Frage 13)?

b) Inwiefern haben nach Einschätzung der Bundesregierung die Polizeien und Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten ihren Erfahrungsaustausch ausgeweitet, und wie wurde dies von deutschen Behörden umgesetzt?

c) Welche operativen Arbeitstreffen hat Europol im Rahmen der Analysedatei „Dolphin“ durchgeführt (vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/20342, Antwort zu Frage 13)?

d) Haben die Kriminalämter der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere das Bundeskriminalamt, mehr Daten in das Analyseprojekt „Dolphin“ bei Europol eingespeist?

e) Inwiefern nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Eurojust ihr „Register zur justiziellen Terrorismusbekämpfung“ für die Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus?

f) Arbeiten Europol und Eurojust enger zusammen, um „Verbindungen von rechtsextremen gewalttätigen und terroristischen Gruppen in der gesamten EU zu ermitteln“?

g) Inwiefern arbeitet Europol enger mit Polizeien in Drittstaaten, darunter den nicht zur Europäischen Union gehörenden Westbalkan-Staaten, zusammen?

h) Nutzt Europol vermehrt ihre einschlägigen Instrumente zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, und falls ja, um welche handelt es sich dabei?

i) Ist die Erweiterung der Europol-Meldestelle zu Internetinhalten auf gewalttätigen Rechtsextremismus mittlerweile erfolgt, und falls ja, ist der deutsche „Cost-free Seconded National Expert“ mittlerweile zu Europol entsandt (Bundestagsdrucksache 19/20342, Antwort zu Frage 13), welche Unterstützung soll der Beamte bzw. die Beamtin dabei übernehmen, und inwiefern handelt es sich dabei um technische Aufgaben?

6

Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Frequenz der „Expert Meetings on Right-wing Extremism“ (EMRE) erhöht (Bundestagsdrucksache 19/20342, Antwort zu Frage 10), und welche Aktivitäten wurden dort verabredet?

7

Hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eine Übersicht zu rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in den Mitgliedstaaten vorgelegt, und falls nein, für wann ist dies angekündigt?

a) Hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung einen Sachstand zur unterschiedlichen Behandlung von Texten und Symbolen von Gruppen und Organisationen des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus erstellt, und falls nein, wann soll dies erfolgen?

b) Welche Zulieferungen hat die Bundesregierung für die beiden Berichte vorgenommen, welche Gruppen wurden dort genannt, und wie wurden diese beschrieben?

8

Teilt die Bundesregierung die Bewertung des EU-Zentrums für Informationsgewinnung und Informationsanalyse (INTCEN), das die Bedrohung bis September 2019, also fünf Monate nach dem Christchurch-Anschlag, die Bedrohung als „eher gering“ beschrieb (https://www.statewatch.org/media/documents/news/2019/oct/eu-council-presidency-right-wing-extremism-12494-19.pdf)?

a) Welche Analysen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2019 für Analysen des INTCEN hinsichtlich des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus zugeliefert?

b) Welche deutschen Organisationen oder Vereinigungen im Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus wurden dabei benannt, und wie wurden diese beschrieben?

c) Sind der Bundesregierung europaweit oder sogar weltweit vernetzte Organisationen oder Vereinigungen im Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus bekannt, deren Mitglieder der Bundeswehr angehörten oder angehören und sich möglicherweise mit anderen, ebenfalls militärisch ausgebildeten Personen in EU-Mitgliedstaaten vernetzen?

9

In welchen Berichten an die Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ oder den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) haben Europol und der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung nach Kenntnis der Bundesregierung seit September 2019 auf zunehmende rechte Gefahren hingewiesen („Rechtsextreme Gewalt alarmiert Europol“, www.tagesschau.de vom 23. September 2019), und wie hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf reagiert?

10

Welche Formen der zivilgesellschaftlichen Präventionsarbeit gegen gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus will die Bundesregierung, wie im Rahmen ihres Programms „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ beschrieben, stärken, und welche Initiativen will sie besonders voranbringen?

a) Welche Mechanismen zur Erkennung aktueller Radikalisierungen im Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sollen etabliert werden?

b) Inwiefern werden dabei auch von Rechtsextremen dominierte Corona-Demonstrationen erfasst?

11

Welchen Fortgang kann die Bundesregierung zu ihren im Programm „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ versprochenen Bemühungen mitteilen, sich für eine Untersuchung zur „EU-weiten Vernetzung im Internet“ einzusetzen?

12

Inwiefern hält die Bundesregierung die von Europol im „Trend-Bericht“ zu Terrorismus in Europa (TESAT) vorgenommene Einstufung, wonach viele rechte Anschläge in den Mitgliedstaaten nach den nationalen Gesetzen als „Extremismus“ oder „Hassverbrechen“ und nicht als „Terrorismus“ gewertet werden und deshalb der TESAT-Bericht für 2018 lediglich eine rechtsterroristische Tat ausweist, als linksterroristisch hingegen 19 Ereignisse, für verbesserungsbedürftig?

13

Setzt sich die Bundesregierung für eine EU-weit einheitliche Definition von Rechtsextremismus und rechtem Terror ein, und falls ja, wie könnte sich diese aus ihrer Sicht zusammensetzen?

Berlin, den 12. November 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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