[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel,
Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24597 –
Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus
auf EU-Ebene
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Programm „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ hat die
Bundesregierung die „Bekämpfung des Rechtsterrorismus und gewaltbereiten
Rechtsextremismus“ als eine ihrer Prioritäten für die EU-Ratspräsidentschaft
im zweiten Halbjahr dieses Jahres definiert. Besonders konkret wird das
Programm aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber nicht, denn es
sollen lediglich einige in anderen Kriminalitätsphänomen geplante Initiativen
zur Ausweitung der Polizeizusammenarbeit und Überwachung auf die
Bekämpfung rechter Bedrohungen erweitert werden.
Zuerst hatte der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung in einem
Sachstand auf die rechte Gefahr aufmerksam gemacht (
https://www.statewatc
h.org/news/2019/september/eu-counter-terrorism-coordinator-wants-eu-to-targ
et-right-wing-extremism-and-terrorism), den die Ratsarbeitsgruppe
„Terrorismus“ am 12. September 2019 zur Kenntnis nahm (Ratsdokument 12494/19).
Zwei Wochen später diskutierte der Ständige Ausschuss für die operative
Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) über ein Papier des
damals finnischen Ratsvorsitzes, in dem die Mitgliedstaaten Fragen zu rechten
Umtrieben mit einer grenzüberschreitenden Dimension beantworten sollten.
Erst am 8. Oktober 2019, einen Tag vor dem antisemitischen Anschlag auf die
Synagoge in Halle, berieten dann die EU-Innenministerinnen und EU-
Innenminister auf ihrem Ratstreffen in Luxemburg in einer Orientierungsaussprache
über „Risiken eines gewalttätigen Rechtsextremismus“ und beauftragten
anschließend die zuständigen Ratsarbeitsgruppen, den COSI, die Kommission
und die Agenturen mit der Durchführung von vier Aktionsbereichen (
https://w
ww.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2019/10/07-08, die auf dem
Kerchove-Papier basieren:
1. Vermittlung eines besseren Überblicks über gewaltbereiten
Rechtsextremismus und Terrorismus,
2. Kontinuierliche Weiterentwicklung und Weitergabe bewährter Verfahren
zur Stärkung der Prävention, der Aufdeckung und der Bekämpfung aller
Formen des gewaltbereiten Extremismus und des Terrorismus,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25215
19. Wahlperiode 11.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 11. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Bekämpfung der Verbreitung illegaler extremistischer Inhalte online und
offline,
4. Zusammenarbeit mit wichtigen Drittländern.
In einem Beschluss werden die Kommission und die zuständigen
Ratsarbeitsgruppen mit der Umsetzung der vier Bereiche beauftragt (EU-Ratsdokument
14132/19). In mehreren Berichten wies Europol seitdem auf zunehmende
rechte Gefahren hin („Rechtsextreme Gewalt alarmiert Europol“,
www.tagess
chau.de vom 23. September 2019). Im Juli dieses Jahres machte der EU-
Koordinator für die Terrorismusbekämpfung darauf aufmerksam, dass
Rechtsextreme sich verstärkt über Gaming-Plattformen organisierten und
radikalisierten („Gamer unter Terrorverdacht“,
www.zeit.de vom 13. Juli 2020).
Auch unter deutscher Ratspräsidentschaft ist die EU aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller nicht wesentlich über die Vorschläge des Anti-
Terrorismus-Koordinators vom vergangenen Jahr hinausgekommen. Erst auf
ihrem Dezember-Treffen wollen die EU-Innenministerinnen und EU-
Innenminister eine politische Debatte zum Thema führen. Lediglich die
Empfehlung zur Verhinderung des Streamings von Anschlägen in sozialen Medien,
wie es die Täter von Christchurch und Halle praktiziert hatten, wurde
weiterverfolgt (20. Fortschrittsbericht der EU-Kommission „Auf dem Weg zu einer
wirksamen und echten Sicherheitsunion“ vom 31. Oktober 2019). Dieses
„EU-Krisenprotokoll“ wurde jedoch unabhängig von der Bekämpfung des
Rechtsterrorismus und gewaltbereiten Rechtsextremismus zwischen der EU
und den Plattform-Betreibern vor einem Jahr vereinbart („Bekämpfung des
Terrorismus im Internet: EU-Internetforum verabschiedet EU-
Krisenprotokoll“, Pressemitteilung der EU-Kommission vom 7. Oktober 2019).
1. Sind die Ansätze der Europäischen Union zur Bekämpfung des
gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend, und falls nein, welche weiteren
Anstrengungen müssen aus ihrer Sicht unternommen werden?
Die umfassenden Ansätze der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung
bieten ausreichend Raum, um auch gewaltbereiten Rechtsextremismus und
-terrorismus zu bekämpfen.
In den Ratsschlussfolgerungen zum auswärtigen Handeln der EU zur
Prävention und Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus von Juni 2020
(Ratsdokument 8868/20) wurden gewaltbereiter Rechtsextremismus und -
terrorismus auf deutsche Initiative hin erstmals explizit aufgeführt.
Durch die Behandlung dieser Themen in den Ratsarbeitsgruppen zu nationalen
und internationalen Aspekten der Terrorismusbekämpfung (Ratsarbeitsgruppe
Terrorismus – TWP und Ratsarbeitsgruppe Terrorismus (internationale
Aspekte) – COTER) unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr
2020 wurde dort ein besseres Verständnis der internationalen Vernetzung
rechtsextremistischer Personen und Gruppierungen erzielt. Gleichzeitig wurden
die Mitglieder der Arbeitsgruppen für die Gefahren aus diesem
Phänomenbereich sensibilisiert und die Diskussion über ein gemeinsames Vorgehen
eingeleitet. Damit wurden die Themen nachhaltig auf der Tagesordnung der
beiden Ratsarbeitsgruppen etabliert, um dort auch nach dem Ende der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft weiter behandelt zu werden.
2. Auf welche Weise hat die Bundesregierung die Bekämpfung des
gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus im Rahmen ihres
EU-Ratsvorsitzes, wie im Programm „Gemeinsam. Europa wieder stark
machen“ versprochen, vorangetrieben?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Darüber hinaus haben auf
Initiative der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im November 2020 mehrere
europäische Staaten den ersten gemeinsamen EU-weiten Aktionstag gegen
Hasskriminalität im Internet durchgeführt, der von Europol koordiniert wurde.
Dabei wurden insgesamt ca. 140 Exekutivmaßnahmen gegen Personen
vollzogen, die im Verdacht stehen, strafbare Hassbotschaften im Internet verbreitet zu
haben. Der Aktionstag wurde nach dem Vorbild der bereits seit 2016
mindestens einmal jährlich durchgeführten erfolgreichen nationalen Aktionstage gegen
Hasspostings durchgeführt und hatte zum Ziel, Täter aus der vermeintlichen
Anonymität des Internet herauszuholen und der Allgemeinheit zu zeigen, dass
Hassbotschaften im Internet nicht hingenommen werden müssen. Der
Aktionstag ist ein wichtiges gemeinsames Zeichen gegen Hass und Hetze im Internet.
Er zeigt, dass auch am Anfang des Weges hin zu gemeinsamen
Begriffsverständnissen bezüglich vorurteilsgeleiteter Straftaten eine erfolgreiche,
zielführende Kooperation der Mitgliedstaaten basierend auf dem jeweiligen nationalen
Recht möglich ist.
3. Wie könnte die Europäische Union aus Sicht der Bundesregierung den
Umgang mit Personen, die eine potentielle rechtsterroristische bzw.
rechtsextremistische Gefahr darstellen, verbessern, und welche
zusätzlichen, nicht im Programm „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“
erwähnten Anstrengungen will die Bundesregierung im Rahmen ihres
EU-Ratsvorsitzes hierzu unternehmen?
a) Mit welchen Initiativen und Maßnahmen könnte auch der operative
Informationsaustausch verbessert werden, und welche (auch
übergreifenden) Schlussfolgerungen plant die Bundesregierung im
Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes?
Die Fragen 3 und 3a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Frage des Umgangs mit Personen, die eine terroristische oder gewaltbereite
extremistische Gefahr darstellen, war und ist Teil der Arbeit des deutschen
Ratsvorsitzes im Bereich der Terrorismusbekämpfung.
Beim JI-Rat am 13. November 2020 haben die EU-Innenminister zentrale
Themen und geeignete Maßnahmen zur Terrorismusabwehr umfassend erörtert.
Die von der deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegte und beim JI-Rat
verabschiedete „Gemeinsame Erklärung der Innenministerinnen und Innenminister
der EU zu den jüngsten Terroranschlägen in Europa“ ruft die Mitgliedstaaten
und die Europäische Kommission insbesondere auch zu weiteren gemeinsamen
Anstrengungen zur „Verhinderung von Radikalisierung – online und offline“
auf. Die Mitgliedstaaten bekräftigen damit, künftig noch entschiedener gegen
die Verbreitung illegaler Online-Inhalte, terroristische Propaganda sowie Hetze
und Desinformation vorzugehen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, auf dem JI-Rat am 14. Dezember 2020
Ratsschlussfolgerungen zur Inneren Sicherheit und Europäischen
Polizeipartnerschaft vorzulegen und zu verabschieden, die auch diese Themen aufgreifen
werden. Zudem hat der JI-Rat am 1. Dezember 2020 im schriftlichen Verfahren
die Schlussfolgerungen „Der Europäische Haftbefehl und
Auslieferungsverfahren – aktuelle Herausforderungen und weiteres Vorgehen“ angenommen.
b) Welche Hindernisse stehen einem solchen verstärkten operativen
Informationsaustausch derzeit entgegen?
Der operative Informationsaustausch findet seine Schranken insbesondere in
den nationalen Rechtssystemen und Regelungen der Mitgliedstaaten und den
einschlägigen Vorschriften auf EU-Ebene. Darüber hinaus können im Einzelfall
operative Überlegungen einer Informationsübermittlung entgegenstehen.
c) In welche dieser Initiativen und Maßnahmen für verstärkten
operativen Informationsaustausch sollten auch Geheimdienste eingebunden
werden?
Die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste ist nicht von den Europäischen
Verträgen umfasst und erfolgt daher nicht innerhalb des Systems der
Europäischen Union. Eine Einbindung der Nachrichtendienste erfolgt nach Maßgabe
des geltenden Rechts (in Deutschland insbesondere unter Beachtung des
Trennungsgebots) auf nationaler Ebene.
d) Wie definiert die Bundesregierung Personen, die als terroristische oder
gewaltbereite extremistische Gefahr eingeschätzt werden, und wie
grenzt sich diese Definition vom deutschen Begriff „Gefährder“ ab
(Ratsdokument 11591/20)?
Im europäischen Kontext verwendet die Bundesregierung den Begriff
„Gefährder“ als Kurzbezeichnung für Personen, die als terroristische oder gewaltbereite
extremistische Gefahr eingeschätzt werden. Im deutschen Kontext stellt die
Begrifflichkeit des Gefährders eine rein polizeiliche Arbeitsdefinition für eine
Person dar, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche
im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, begehen wird.
4. Welche der im EU-Ratsdokument 14132/19 vor einem Jahr genannten
vier Aktionsbereiche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
umgesetzt, und welche Initiativen welcher Akteure sind der
Bundesregierung hierzu bekannt?
Die Umsetzung der im Rahmen der Aussprache der Innenministerinnen und
-minister der Europäischen Union am 8. Oktober 2019 definierten und im
Ratsdokument 14132/19 weiter ausdifferenzierten vier Aktionsbereiche im Bereich
des gewaltbereiten Rechtsextremismus ist eine Daueraufgabe. Die Befassung
mit dem Thema Rechtsextremismus in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen
TWP und COTER diente sowohl der Schaffung eines besseren Lageüberblicks
als auch dem Austausch bewährter Verfahren zur Bekämpfung des
gewaltbereiten Rechtsextremismus.
Die EU-Innenminister bekräftigten gemeinsam mit Staaten des westlichen
Balkans am 22. Oktober 2020 das anhaltende Engagement für die Verwirklichung
der im Gemeinsamen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für den
westlichen Balkan dargelegten Ziele. Zusätzlich erreichte eine Fachkonferenz des
Auswärtigen Amts zu transnationalem gewaltbereiten Rechtsextremismus und
-terrorismus am 17. November 2020 ein breites internationales Publikum. Als
Sprecher fungierten unter anderem hochrangige Vertreterinnen und Vertreter
aus den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und den Vereinigten
Staaten von Amerika.
Innerhalb der Ratsarbeitsgruppe COTER hat die deutsche Ratspräsidentschaft
eine Debatte angestoßen, wie das EU-Expertennetzwerk zu Sicherheit und
Terrorismusbekämpfung auch mit Blick auf den transnationalen gewaltbereiten
Rechtsextremismus und -terrorismus tätig werden könnte. Als Ergebnis wurde
der deutliche politische Wunsch geäußert, das Mandat der Experten zu
erweitern und neue Standorte zu etablieren.
Nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt sich das „EU Internet Forum“,
eine von der EU-Kommission im Dezember 2015 ins Leben gerufene
Diskussionsgruppe, in der die EU-Kommission, die Innenressorts der Mitgliedstaaten
sowie die Internetindustrie vertreten sind, mit der Online-Dimension des
gewaltbereiten Rechtsextremismus. Das Radicalisation Awareness Network
(RAN) der EU-Kommission zielt auf einen Austausch von guten Praktiken zur
Extremismusprävention ab. Daneben gibt es von der EU-Kommission
unterstützte projektbasierte Zusammenarbeiten zwischen Mitgliedstaaten, die
einzelne Aspekte des Rechtsextremismus untersuchen und gute Praktiken erarbeiten.
5. Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-
Agenturen, wie vom EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung
Gilles de Kerchove am 30. August 2019 empfohlen (
https://www.statewa
tch.org/news/2019/september/eu-counter-terrorism-coordinator-wants-e
u-to-target-right-wing-extremism-and-terrorism), zur Bekämpfung des
gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus ergriffen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5a sowie 5c bis 5h verwiesen.
a) Inwiefern befasst sich das strategische Lenkungsgremium der EU-
Mitgliedstaaten bei Europol stärker „mit der Thematik“
(Bundestagsdrucksache 19/20342, Antwort zu Frage 13)?
Im Rahmen des „Counter Terrorism Programme Boards“ (CTPB) bei Europol
wurde die Thematik der politisch motivierten Kriminalität -rechts- eingebracht,
um die Kooperation mit Europol und die Unterstützungsleistungen Europols in
diesem Themenbereich auszubauen. Zudem hat die Bundesregierung einen
„Seconded National Expert“ (SNE) des Bundeskriminalamts zu Europol
entsandt, um Europol beim Aufbau der dortigen Expertise im Bereich der politisch
motivierten Kriminalität -rechts- zu unterstützen.
b) Inwiefern haben nach Einschätzung der Bundesregierung die Polizeien
und Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten ihren Erfahrungsaustausch
ausgeweitet, und wie wurde dies von deutschen Behörden umgesetzt?
Das Bundeskriminalamt nutzt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die
vorhandenen sicherheitsbehördlichen Zusammenarbeitsmöglichkeiten und
Kooperationsformen.
Hierbei ist anzumerken, dass im Bereich der politisch motivierten Kriminalität
vielfach eine Zusammenarbeit mit ausländischen polizeilichen
Nachrichtendiensten stattfindet, in deren Aufgabenbereich die Verhütung oder Verfolgung
von Straftaten im Bereich Terrorismus/Extremismus liegt (sog.
Mischbehörden).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt regelmäßig an bi- und
multilateralen Konferenzen teil, um den Erfahrungsaustausch der Nachrichtendienste in
der EU auszuweiten. Zudem werden Analysen zu verschiedenen
Entwicklungen und Themenschwerpunkten mit Partnerdiensten ausgetauscht. Zuletzt
wurden im internationalen Rahmen unter anderem Vorträge zu allgemeinen
Entwicklungen im Rechtsextremismus, insbesondere zum Kampfsport und zur
rechtsextremistischen Musikszene, gehalten. Diesen kommt insbesondere durch
die europäische Vernetzung eine besondere Bedeutung für den
gewaltorientierten Rechtsextremismus zu.
Der Bundesnachrichtendienst beteiligt sich auf europäischer Ebene im Bereich
Rechtsextremismus an den Produkten des EU-Zentrums für
Informationsgewinnung und -analyse (EU Intelligence Analysis Centre – IntCen).
c) Welche operativen Arbeitstreffen hat Europol im Rahmen der
Analysedatei „Dolphin“ durchgeführt (vgl. auch Bundestagsdrucksache
19/20342, Antwort zu Frage 13)?
Mit deutscher Beteiligung erfolgte im Jahr 2020 operative Unterstützung durch
das Analyseprojekt Dolphin (AP Dolphin) im Bereich der
Rechtsextremismusbekämpfung in Form des sog. „Mobile Offices Deployments“ (anlassbezogene
Unterstützung von Analysten und Spezialisten aus dem European Counter
Terrorism Centre – ECTC) im Rahmen der letzten beiden Besonderen
Aufbauorganisationen (BAOen) im Phänomenbereich der politisch motivierten
Kriminalität -rechts-, der BAO Concordia (Anschlag auf eine Synagoge in Halle an der
Saale) und der BAO Hanau. Zudem erfolgte eine operative Unterstützung
durch AP Dolphin mit deutscher Beteiligung am 14. Januar 2020 in Portugal im
Zusammenhang mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen in Europa.
Das jährliche Treffen des AP Dolphin fand am 4. Februar 2020 statt.
Am 1. Juli 2020 fand eine durch Europol ausgerichtete Arbeitstagung zum
Thema „Ausblick zur Entwicklung im Bereich des Rechtsextremismus und
Terrorismus in der EU”, bedingt durch die pandemische Lage als
Videokonferenz, statt. Neben Vertretern von Europol und dem Bundeskriminalamt nahmen
auch Vertreter der Mitgliedstaaten Frankreich, Belgien, Ungarn, Österreich,
Tschechische Republik, Portugal, Schweden, Italien und Niederlande sowie des
Vereinigten Königreichs teil.
Ziele der Konferenz waren die Feststellung der aktuellen Situation sowie
mögliche zukünftige Entwicklungen im Bereich des Rechtsextremismus in den
teilnehmenden Staaten. Eine weitere Videokonferenz zum vorgenannten Thema
soll am 16. Dezember 2020 durchgeführt werden. In der Einladung wird der
vorherige Teilnehmerkreis um Polen ergänzt.
Zur Gesamtanzahl der operativen Arbeitstreffen im Rahmen des AP Dolphin
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
d) Haben die Kriminalämter der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere das
Bundeskriminalamt, mehr Daten in das Analyseprojekt „Dolphin“ bei
Europol eingespeist?
Durch das Bundeskriminalamt erfolgt kontinuierlich in Abstimmung mit den
Bundesländern eine Prüfung zur Anlieferung relevanter Sachverhalte an das AP
Dolphin bei Europol. Zum Zulieferungsverhalten der anderen Mitgliedstaaten
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
e) Inwiefern nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung die Agentur der
Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Eurojust ihr „Register zur justiziellen Terrorismusbekämpfung“ für die
Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus?
Bei dem sogenannten Verfahrensregister für Terrorismusverfahren bei Eurojust
handelt es sich nicht um ein separates Register. Vielmehr verbessert Eurojust
auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen und des bereits bestehenden
Fallbearbeitungssystems („Case Management System“) die Unterstützung der
Mitgliedstaaten.
Zu den Informationen, die die Mitgliedstaaten nach einem einheitlichen
Schema an Eurojust übermitteln, gehören auch die Bezeichnung der terroristischen
Organisation sowie die Terrorismusart. So wird auch rechtsextremer
Terrorismus als solcher erfasst. Das Case Management System gleicht die mitgeteilten
personenbezogenen Daten automatisch in Form von „Treffer-/Kein Treffer“ ab,
um Überschneidungen von Ermittlungen in verschiedenen Mitgliedstaaten zu
erkennen.
f) Arbeiten Europol und Eurojust enger zusammen, um „Verbindungen
von rechtsextremen gewalttätigen und terroristischen Gruppen in der
gesamten EU zu ermitteln“?
Europol und Eurojust arbeiten im Bereich der Terrorismusbekämpfung eng
zusammen.
Unter anderem kooperieren die beiden Agenturen im Rahmen der sogenannten
Analyse Projekte (APs) Europols. APs dienen der gezielten Verarbeitung von
Informationen und konzentrieren sich jeweils auf bestimmte
Kriminalitätsformen. Mehrere APs sind (unter anderem) auf Terrorismus ausgerichtet. Eurojust
hat für diese APs Kontaktpunkte eingerichtet, die sich regelmäßig mit Europol
austauschen. Seit November 2018 ist Eurojust zudem Kooperationspartner des
AP Dolphin, das sich dezidiert mit – insbesondere auch rechtsextremistisch
motiviertem – Terrorismus befasst.
Die Zusammenarbeit basiert auf dem Prinzip des Datenaustausches. Eurojust
nimmt an den jährlichen Besprechungen des AP teil und bringt seine Erfahrung
ein.
Die mit (unter anderem rechtsextremem) Terrorismus befassten Abteilungen
beider Agenturen besprechen sich zudem regelmäßig über laufende Projekte,
Prioritäten und die weitere Verbesserung der Kooperation. Schließlich findet –
im Rahmen des Mandats beider Organisationen – ein allgemeiner Austausch
von Daten und Informationen zu Extremismus und Terrorismus statt. Vor
diesem Hintergrund können gezielt Verbindungen von rechtsextremen Gruppen in
der EU ermittelt werden.
g) Inwiefern arbeitet Europol enger mit Polizeien in Drittstaaten, darunter
den nicht zur Europäischen Union gehörenden Westbalkan-Staaten,
zusammen?
Die Zusammenarbeit mit Polizeien in Drittstaaten, die für die
Terrorismusbekämpfung von besonderer Relevanz sind, ist Bestandteil der strategischen
Ausrichtung von Europol. Europol unterhält mit folgenden Westbalkan-Staaten
sogenannte Arbeitsvereinbarungen: Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Darüber hinaus hat Europol selbst im
Rahmen eines Pilotprojekts der Westbalkan-Initiative der EU einen eigenen
Verbindungsbeamten nach Albanien entsandt.
h) Nutzt Europol vermehrt ihre einschlägigen Instrumente zur
Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, und falls ja, um welche handelt es
sich dabei?
Am 5. Juni 2020 hat das „European Financial and Economic Crime Centre“
(EFECC) bei Europol seine Arbeit aufgenommen, zu dessen Aufgaben auch die
Unterstützung des ECTC bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung
gehört.
i) Ist die Erweiterung der Europol-Meldestelle zu Internetinhalten auf
gewalttätigen Rechtsextremismus mittlerweile erfolgt, und falls ja, ist
der deutsche „Cost-free Seconded National Expert“ mittlerweile zu
Europol entsandt (Bundestagsdrucksache 19/20342, Antwort zu Frage
13), welche Unterstützung soll der Beamte bzw. die Beamtin dabei
übernehmen, und inwiefern handelt es sich dabei um technische
Aufgaben?
Eine Mandatserweiterung bei Europol für die Bearbeitung von Internetinhalten
in Bezug auf gewalttätigen Rechtsextremismus liegt aktuell nicht vor.
Die Abteilung Staatsschutz im Bundeskriminalamt hat zum 1. September 2020
für den Zeitraum bis zum 31. August 2021 einen „short-term cost-free SNE“
zum ECTC bei Europol zur Stärkung und Förderung der dortigen Expertise im
Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- entsandt.
Der SNE ist organisatorisch der Europol-Meldestelle zu Internetinhalten
(Internet Referral Unit – IRU) zugeordnet.
6. Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Frequenz der
„Expert Meetings on Right-wing Extremism“ (EMRE) erhöht
(Bundestagsdrucksache 19/20342, Antwort zu Frage 10), und welche Aktivitäten
wurden dort verabredet?
In Fortführung der bisher auf internationaler Ebene stattgefundenen
Arbeitstagungen des Formats „Expert Meeting on Right-wing Extremism“ (EMRE)
2002 in Berlin sowie 2006 und 2014 in Bonn war im zweiten Halbjahr 2020 im
Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine weitere internationale
Expertentagung zur grenzüberschreitenden Bekämpfung des
Rechtsextremismus und -terrorismus geplant. Bei der für Oktober 2020 vorgesehenen
Konferenz mit über 100 Teilnehmern aus allen Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten
sollten insbesondere Absprachen für ein gemeinsames Vorgehen gegen
grenzüberschreitende rechtsmotivierte Straftaten und der Austausch von
Bekämpfungsstrategien gegen rechtsterroristische Gewaltakte und Täterstrukturen im
Vordergrund stehen.
Als weitere Themenschwerpunkte waren unter anderem Hasskriminalität im
Internet und die internationale Vernetzung von Rechtsextremisten unter anderem
durch Musik- und Kampfsportveranstaltungen vorgesehen.
Aufgrund des Anstiegs der COVID-19-Infektionen in Deutschland und
international und der dadurch bedingten Zunahme der gesundheitlichen Risiken für
alle an der Veranstaltung teilnehmenden und mit ihrer Durchführung befassten
Personen wurde die Tagung nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden
abgesagt und in das Jahr 2021 verschoben.
Bereits seit mehreren Jahren finden anlassbezogen Tagungen mit Vertretern
Deutschlands sowie der deutschsprachigen Anrainerstaaten Schweiz und
Österreich statt, um aktuelle nationale und grenzüberschreitende Entwicklungen im
Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- zu erörtern.
Erforderlichenfalls nehmen an diesen Treffen auch Teilnehmer weiterer Staaten, z. B.
aus Italien (Südtirol) oder Liechtenstein, teil.
7. Hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen
eine Übersicht zu rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zur
Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus in den Mitgliedstaaten vorgelegt, und falls nein, für wann ist dies
angekündigt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EU-Kommission den geplanten
Bericht zu einer Abfrage bei den Mitgliedstaaten über deren
Herangehensweisen im Umgang mit gewaltbereitem Rechtsextremismus noch nicht vorgelegt.
Ein konkreter Termin für die Vorlage des Berichts ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
a) Hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung einen
Sachstand zur unterschiedlichen Behandlung von Texten und
Symbolen von Gruppen und Organisationen des gewaltbereiten
Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus erstellt, und falls nein, wann soll dies
erfolgen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befasst sich das „EU Internet Forum“
(siehe Antwort zu Frage 4) mit rechtsextremistischer Sprache und Symbolik im
Internet. Einen Sachstand zur unterschiedlichen Behandlung von Texten und
Symbolen von Gruppen und Organisationen des gewaltbereiten
Rechtsextremismus und -terrorismus hat die EU-Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht vorgelegt; ein Termin für die Vorlage eines entsprechenden
Sachstands ist der Bundesregierung nicht bekannt.
b) Welche Zulieferungen hat die Bundesregierung für die beiden Berichte
vorgenommen, welche Gruppen wurden dort genannt, und wie wurden
diese beschrieben?
Die Bundesregierung hat unter Beteiligung mehrerer Ressorts sowie des
Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat den
Fragebogen der EU-Kommission, der dem unter Frage 7 genannten Bericht
zugrunde gelegt werden soll, beantwortet. Ihrer Antwort auf die im Fragebogen
enthaltene Frage nach verbotenen Vereinigungen hat die Bundesregierung die
Publikation des Bundesamts für Verfassungsschutz mit dem Titel
„Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen“ (
https://www.verfas
sungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/pb-rechtsextremismus/b
roschuere-2018-10-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organis
ationen) zugrunde gelegt und diese der EU-Kommission auch übersandt. Diese
Publikation diente auch als Grundlage für die Zulieferung an das „EU Internet
Forum“.
8. Teilt die Bundesregierung die Bewertung des EU-Zentrums für
Informationsgewinnung und Informationsanalyse (INTCEN), das die Bedrohung
bis September 2019, also fünf Monate nach dem Christchurch-Anschlag,
die Bedrohung als „eher gering“ beschrieb (
https://www.statewatch.org/
media/documents/news/2019/oct/eu-council-presidency-right-wing-extre
mism-12494-19.pdf)?
Die Bundesregierung bewertet den Rechtsextremismus als eine der größten
Bedrohungen für die Innere Sicherheit. Insbesondere deshalb legen die
Sicherheitsbehörden des Bundes einen Schwerpunkt auf die Bearbeitung dieses
Phänomenbereichs. Die Analysen des IntCen basieren auf den Zulieferungen der
Mitgliedstaaten und geben somit einen Überblick über die EU-weiten
Einschätzungen zur Bedrohungslage in der Europäischen Union.
a) Welche Analysen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2019
für Analysen des INTCEN hinsichtlich des gewaltbereiten
Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus zugeliefert?
b) Welche deutschen Organisationen oder Vereinigungen im Bereich des
gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus wurden
dabei benannt, und wie wurden diese beschrieben?
Die Fragen 8a und 8b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat IntCen eine Reihe von
Analysebeiträgen zugeliefert, die in die gemeinsame Berichterstattung einflossen. Im
Regelfall betrafen diese Beiträge die gewaltorientierte rechtsextremistische Szene
und den Bereich des parteigebundenen Rechtsextremismus.
Eine weitergehende Beantwortung der Fragen dahingehend, welche konkreten
Analysen das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2019 an IntCen übermittelt
hat, welche deutschen Organisationen oder Vereinigungen im Bereich des
gewaltbereiten Rechtsextremismus und -terrorismus dabei benannt und wie diese
beschrieben wurden, muss aus Gründen des Staatswohls unterbleiben.
Eine Beantwortung der Frage ließe Rückschlüsse auf aktuelle
Aufklärungsschwerpunkte, die Erkenntnislage sowie die Arbeitsweise des Bundesamts für
Verfassungsschutz zu. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten und Methoden
des Bundesamts für Verfassungsschutz bekannt würden und damit ihre
Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt wäre. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und
seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit
und Aufgabenerfüllung des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie den
daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre,
ausscheidet. Im Hinblick auf das Staatswohl hält die Bundesregierung die
Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
c) Sind der Bundesregierung europaweit oder sogar weltweit vernetzte
Organisationen oder Vereinigungen im Bereich des gewaltbereiten
Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus bekannt, deren Mitglieder
der Bundeswehr angehörten oder angehören und sich möglicherweise
mit anderen, ebenfalls militärisch ausgebildeten Personen in EU-
Mitgliedstaaten vernetzen?
Nach umfangreicher Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die erbetene Auskunft aus Gründen des Staatswohls nicht erteilt
werden kann. Die Beantwortung der Frage, ob der Bundesregierung
international vernetzte Organisationen im Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus
und -terrorismus bekannt sind, deren Mitglieder der Bundeswehr angehören,
würde einen tiefen Einblick in die nachrichtendienstliche Erkenntnislage, den
Einsatz von Quellen in diesem Bereich sowie die Arbeitsweise der
Nachrichtendienste geben. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und
Informationsquellen der Nachrichtendienste bekannt würden und damit ihre
Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt wäre. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages
und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie den daraus
resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im
Hinblick auf das Staatswohl hält die Bundesregierung die Informationen der
angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
9. In welchen Berichten an die Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ oder den
Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der
inneren Sicherheit (COSI) haben Europol und der EU-Koordinator für
die Terrorismusbekämpfung nach Kenntnis der Bundesregierung seit
September 2019 auf zunehmende rechte Gefahren hingewiesen
(„Rechtsextreme Gewalt alarmiert Europol“,
www.tagesschau.de vom 23.
September 2019), und wie hat das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat darauf reagiert?
Die Bunderegierung bestätigt, dass Europol und der EU-Koordinator für
Terrorismusbekämpfung die EU-Gremien, wie z. B. die Ratsarbeitsgruppe TWP und
den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der
inneren Sicherheit (COSI), regelmäßig vertraulich über Analyseergebnisse
informieren bzw. Einschätzungen zu bestimmten Themen (wie z. B.
Rechtsextremismus) zur Verfügung stellen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nimmt die entsprechenden
Berichte zur Kenntnis und lässt die darin enthaltenen Informationen in ihre
Einschätzungen zu etwaigen Handlungserfordernissen einfließen.
10. Welche Formen der zivilgesellschaftlichen Präventionsarbeit gegen
gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus will die
Bundesregierung, wie im Rahmen ihres Programms „Gemeinsam. Europa
wieder stark machen“ beschrieben, stärken, und welche Initiativen will sie
besonders voranbringen?
a) Welche Mechanismen zur Erkennung aktueller Radikalisierungen im
Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus sollen etabliert werden?
b) Inwiefern werden dabei auch von Rechtsextremen dominierte
Corona-Demonstrationen erfasst?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Das Programm der Bundesregierung für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft
„Gemeinsam. Europa wieder stark machen!“ erwähnt, dass ein besonderes
Augenmerk der Bekämpfung des Rechtsterrorismus und des gewaltbereiten
Rechtsextremismus gilt. Durch aktive Einbindung der Mitgliedsstaaten und die
internationale Zivilgesellschaft in die Arbeit der Ratsarbeitsgruppen zur
Terrorismusbekämpfung (COTER, TWP) wurde ein Austausch zu Präventions- und
Deradikalisierungsmaßnahmen auf Fachebene sichergestellt.
11. Welchen Fortgang kann die Bundesregierung zu ihren im Programm
„Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ versprochenen Bemühungen
mitteilen, sich für eine Untersuchung zur „EU-weiten Vernetzung im
Internet“ einzusetzen?
Die Bundesregierung hat in den Sitzungen der TWP und der COTER digitale
Vernetzungsbestrebungen im Rechtsextremismus analysiert. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Inwiefern hält die Bundesregierung die von Europol im „Trend-Bericht“
zu Terrorismus in Europa (TESAT) vorgenommene Einstufung, wonach
viele rechte Anschläge in den Mitgliedstaaten nach den nationalen
Gesetzen als „Extremismus“ oder „Hassverbrechen“ und nicht als
„Terrorismus“ gewertet werden und deshalb der TESAT-Bericht für 2018 lediglich
eine rechtsterroristische Tat ausweist, als linksterroristisch hingegen
19 Ereignisse, für verbesserungsbedürftig?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/19341 wird
verwiesen.
13. Setzt sich die Bundesregierung für eine EU-weit einheitliche Definition
von Rechtsextremismus und rechtem Terror ein, und falls ja, wie könnte
sich diese aus ihrer Sicht zusammensetzen?
Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses
2005/671/JI des Rates enthält bereits eine EU-weit geltende Definition der
terroristischen Straftat, die phänomenübergreifend zur Anwendung gelangt,
also unabhängig davon, ob die Tat rechtsterroristisch, linksterroristisch oder
islamistisch motiviert gewesen ist.
Unter finnischer Ratspräsidentschaft wurde das Phänomen des gewaltbereiten
Rechtsextremismus und -terrorismus auf EU-Ebene prominent auf die Agenda
gebracht und eingehender im Rat und den vorbereitenden Gremien diskutiert.
Unter deutscher Ratspräsidentschaft wurden diese Diskussionen fortgeführt.
Neben den für Terrorismusfragen zuständigen Ratsarbeitsgruppen befassen sich
auch die EU-Kommission sowie Europol mit dem Phänomen. Dabei sind vor
dem Hintergrund der unterschiedlichen nationalen Historie der Mitgliedstaaten
die Ansichten darüber, welche Handlungen als rechtsextremistisch oder
politisch rechts motivierte Straftaten anzusehen sind, uneinheitlich. Eine
gemeinsame Arbeitsdefinition oder statistische Erfassung rechtsextremistischer oder
-terroristischer Straftaten kann Ergebnis des derzeit auf EU-Ebene
stattfindenden längeren Befassungsprozesses mit dem Phänomen sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]