[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2264
17. Wahlperiode 22. 06. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1923 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand erstes Quartal 2010)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die
Militärdoktrin der Europäischen Union (EU), die sogenannte Europäische
Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und
ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu
erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in
Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Auch für
ihre Entsendung ins Ausland ist keine Zustimmung des Deutschen
Bundestages erforderlich.
Mit einigem Unverständnis bewerten die Fragesteller die Tatsache, dass die
Bundesregierung auf die bisherigen einschlägigen Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. keine Angaben zu sicherheitsrelevanten Vorfällen machen konnte
oder wollte, denen deutsche Polizeibeamte in ihren Missionen ausgesetzt
waren. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. gehört die Erfassung solcher
Vorfälle zur Sorgfaltspflicht der Bundesregierung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Juni 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2264 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache
17/26) und vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11.Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84) und vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend
dargestellt.
1. An welchen bi- und multilateralen Missionen sind derzeit deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte aufgliedern nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zu Bundespolizei/Bundeskriminalamt – BKA) sowie Zollbeamtinnen
und Zollbeamte beteiligt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Veränderungen
sind nachfolgend dargestellt:
a) Welche rechtliche Grundlage hat die Mission, wer ist Missionsträger
bzw. wer hat ggf. das Mandat erteilt, welche Mandatsobergrenze ist
vorgesehen, und welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission
derzeit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Veränderungen
sind nachfolgend dargestellt:
Stärken (Stand 7. Juni 2010)
UNMIK EUPM EUMM
GEO
UNMIL UNMIS UNAMID EUPOL
COPPS
EU
BAM
Rafah
EU
BAM
MD/UA
GPPT
AFG
EUPOL
AFG
EULEX
Bundespolizei 0 2 12 1 3 2 1 0 5 52 9 10
BKA 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 2 2
Zoll 0 0 0 0 0 0 0 1 5 0 0 1
Länderpolizeien 1 4 5 4 2 1 1 0 0 107 18 64
Gesamt 1 6 17 5 5 3 2 1 10 162 29 77 320
Mission Derzeitige Gesamtstärke
Polizei/Zoll
UNMIK, Kosovo 8
UNMIL, Liberia 1 303
UNMIS, Sudan 688
UNAMID, Sudan 2 983
EUPOL AFG, Afghanistan 155
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 99
EULEX, Kosovo 1 196
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 22
EU BAM Rafah 14
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 90
EUMM, Georgien 76
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2264b) Welchen Auftrag haben die Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
c) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
2. Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte aufgliedern nach Bundesländern, Zugehörigkeit zu
Bundespolizei/BKA sowie entsendenden Dienststellen) bzw. Zollbeamtinnen und
Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt?
a) Welche konkreten Aufgaben verrichten sie dort (bitte jeweils die
einzelnen Personalzahlen angeben)?
b) An welchen Orten sind sie eingesetzt?
e) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben und
Zahlen zu den einzelnen Missionen geben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
c) In welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte
jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Veränderungen
sind nachfolgend dargestellt:
Mission Derzeitiges Mandatsende
UNMIS Sudan 30. April 2011
EUPOL Afghanistan 31. Mai 2013
Anzahl Bund/Land Einsatzort/Beamte Funktionen
Kabul Mazar Kunduz Feyzabad
54 Bundespolizei 13 26 9 6 – Leiter GPPT Afghanistan
– Leiter GPPT Kunduz
– Leiter der Akademie
– Sachbearbeiter Lage und Analyse
– Bearbeiter IT
– Sachbearbeiter Administration
– Bearbeiter Logistik
– Berater des Innenministeriums
– Trainingsexperten
– Kontaktbeamter CSTC-A
– Sachbearbeiter Flughafen Kabul
– Projektkoordinator Flughafen Kabul
– Projektkoordinator Police-Trainings-Center
– Koordinator Bauprojekte
– FDD-Koordinator
– Sicherheitsbeauftragter
– FDD-Teammitglieder
3 BKA 2 1 – Trainingskoordinator
– FDD-Teammitglied
– Projektkoordinator
Drucksache 17/2264 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Wie bewertet die Bundesregierung die Relation von
Mandatsobergrenze, dem derzeitigen tatsächlichen Gesamtumfang und dem Umfang
der deutschen Beteiligung?
Deutschland beteiligt sich mit einer Gesamtstärke von 320 eingesetzten
Polizeivollzugsbeamten (PVB)/Zollbeamten angemessen.
3. Wie viele der im Rahmen des German Police Project Teams sowie EUPOL
Afghanistan (European Union Police Mission in Afghanistan) eingesetzten
deutschen Polizeibeamten sind Kurzeit- bzw. Langzeitexperten?
Im German Police Project Team sind 54 Kurzzeit- und 110 Langzeitexperten
eingesetzt. Bei der Mission EUPOL Afghanistan gibt es diese Unterscheidung
nicht.
4. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA
halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen und Beamten
angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Aktuell sind 67 Verbindungsbeamte
des Bundeskriminalamts (BKA) an 54 Standorten in 51 Staaten eingesetzt.
Veränderungen zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
107 Länderpolizei 29 59 8 11 – Vertreter Leiter GPPT
– Leiter GPPT Feyzabad
– stellvertretender Leiter Mazar
– Leiter Leitungsstab Kabul
– Leiter GPPT Mazar
– Bearbeiter Leitstelle
– Gesamtkoordinator Training
– Trainingskoordinator Koordinator Polizei-
Trainings-Center
– Cheftrainer Polizei-Trainings-Center
– Leiter Trainingsexperten
– Trainingsexperten
– Sicherheitsberater
– Sicherheitsbeauftragter
– Sachbearbeiter Logistik & IT
– Sachbearbeiter Administration
– Sachbearbeiter Finanzen
– Leiter Training Mazar
– Gesamtkoordinator FDD
– FDD-Koordinator
– FDD-Teamleiter
– FDD-Teammitglieder
– Sachbearbeiter Polizeiakademie
– Projektleiter Grenzpolizei
– Projektkoordinator Afghanistan
– Projektkoordinatoren
– Verbindungsbeamter US PMT
– Waffen- und Gerätewart Polizei-Trainings-
Center
Anzahl Bund/Land Einsatzort/Beamte Funktionen
Kabul Mazar Kunduz Feyzabad
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2264Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/1006 vom 15. März 2010
sind nachfolgend dargestellt:
5. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
b) Sicherheitsbeamte,
Land/Ort Anzahl der Verbindungsbeamten
Schweiz ab 06/2010 kein VB
Land/Ort Anzahl
Jordanien, Amman 1
Syrien, Damaskus 1
Vereinigte Arabische Emirate, Dubai 1
Indien, Neu Delhi 1
Türkei, Istanbul 1
Kosovo, Pristina 1
Iran, Teheran 1
Albanien, Tirana 1
Ghana, Accra 1
Thailand, Bangkok 1
Sri Lanka, Colombo 1
Nigeria, Lagos 3
China, Peking 1
China, Schanghai 1
China, Kanton 1
Ägypten, Kairo 2
Südafrika, Johannesburg 2
Ukraine, Kiew 1
Weißrussland, Minsk 1
Russland, Moskau 2
Pakistan, Islamabad 2
Algerien, Algier 1
Türkei, Ankara 1
Land/Ort Anzahl
Kenia, Nairobi 1
Afghanistan, Kabul 1
Vereinigte Staaten von Amerika, Washington D.C. 1
Indien, Neu Delhi 1
Brasilien, Rio de Janeiro 1
Saudi Arabien, Riad 1
Russland, Moskau 1
China. Peking 1
Türkei, Ankara 1
Usbekistan, Taschkent 1
Drucksache 17/2264 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und
angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei
gestellt werden)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden bislang im Jahr 2010 im
Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen“ (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
d) als Mitglied der „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT),
e) und welche Melde- und Berichtswege zwischen diesen Beamten und
deren deutscher Führungsstelle bestehen für die einzelnen operativen
Bereiche?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Land Anzahl
Spanien 1
Frankreich 2
Niederlande 1
Schweiz 1
Italien 1
Österreich 1
Kroatien 1
Tschechische Republik 1
Polen 1
Litauen 1
Ukraine 1
Ungarn 1
Slowakei 1
Serbien 1
Rumänien 1
Bulgarien 1
Griechenland 1
Türkei 1
Russland 1
Georgien 1
China 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2264c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„tool box“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
Es wurden 51 Polizeibeamte auf Samos (GRC) eingesetzt, und zwar als Piloten,
Operator, Wartung- und Administrationspersonal, Rettungstaucher und
Sanitäter.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt
im Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit
an den Außengrenzen“ (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„tool box“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
d) als Mitglied der „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT)?
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte bislang im Jahr 2010 involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Veränderungen
sind in den Einsatzgebieten eingetreten, die nachfolgend dargestellt sind:
Politische Lage
UNAMID/UNMIS (Sudan)
Die Lage in Darfur ist weiterhin instabil. Unter katarischer Vermittlung haben
die Regierung der Republik Sudan und die Rebellengruppe „Justice and
Equality Movement“ (JEM) am 23. Februar 2010 in Doha ein Rahmenabkommen und
ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet. Immer wieder aufflammende
Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen sowie eine
zunehmende Bedrohung durch bewaffnete Banditen erschweren die humanitäre
Lage der dortigen Bevölkerung. Auch die Mission der Vereinten Nationen und
der Afrikanischen Union in Darfur (UNAMID) ist davon betroffen.
Die Sicherheitslage im Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im
Sudan (UNMIS) im Südsudan ist angespannt, insbesondere wegen einer Reihe
immer wieder aufflammender tribaler Konflikte. Der Nord-Süd-
Friedensprozess zur Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens (CPA) im Sudan
geht voran. Die Wahlen zu Exekutive und Legislative im Nord- und Südsudan
entsprachen zwar nicht internationalen Standards, insbesondere im Südsudan
kam es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten. Die Wahlen stellen aber einen
wichtigen Schritt zur demokratischen Öffnung des Landes und haben die
Regierungen in Nord- und Südsudan legitimiert. Das Referendum über die
Unabhängigkeit des Südsudan soll wie geplant Anfang 2011 stattfinden. UNMIS kommt
hierbei eine erhebliche Bedeutung zu.
Drucksache 17/2264 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEUBAM (Moldau)
Die bisherige Sicherheitslage in der Republik Moldau ist ruhig. Im Herbst 2010
werden in der Republik Moldau voraussichtlich ein Referendum und Wahlen
zum Parlament sowie die des Staatspräsidenten stattfinden. Im Vorfeld der
Wahlen ist nicht mit Aktivitäten zu rechnen, die eine Gefährdungslage für
ausländische Missionen darstellen. Die Republik Moldau bekennt sich zur Lösung
des Transnistrienkonflikts auf friedlichem Wege über Verhandlungen und hat
einer Lösung des Konflikts auf militärischem Wege eine klare Absage erteilt.
EUMM (Georgien)
Die Lage an den Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Südossetien hat sich
weiter beruhigt, ist allerdings noch nicht stabil. Jüngste sicherheitsrelevante
Vorfälle an der Verwaltungsgrenze zu Gali (Schießereien mit Todesfolge,
Brandstiftung aus Rache) belegen, dass es jederzeit zu kleineren – auch bewaffneten –
Auseinandersetzungen kommen kann.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der
Ausbildung der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die
Sicherheitsverantwortung im Land schrittweise an funktionierende afghanische Institutionen zu
übertragen. Dazu leisten die Polizeimission der Europäischen Union in
Afghanistan (EUPOL) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam wichtige
Beiträge. Die Sicherheitslage in Afghanistan bleibt stark angespannt, die
Bedrohung in weiten Landesteilen ist unverändert erheblich. Bei der Verteilung der
sicherheitsrelevanten Zwischenfälle auf die Regionen wird das aus den
Vorjahren bekannte Bild der „Zweiteilung Afghanistans“ bestätigt. Mehr als 90 Prozent
der Vorfälle entfallen auf den Süden und Osten (hier insbesondere auf die
Provinzen an bzw. nahe der pakistanischen Grenze), weniger als zehn Prozent auf
den Westen, den Norden und die Landeshauptstadt Kabul. Die Bedrohungslage
im Raum des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team,
PRT) Kunduz ist und bleibt durch Aktivitäten der gegnerischen Kräfte
(Opposing Military Forces, OMF) erheblich. Hier haben sich die
sicherheitsrelevanten Zwischenfälle 2009 im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht.
Mit der Zustimmung der beratenden „Friedensjirga“ (2. bis 4. Juni 2010) zur
Reintegrations- und Aussöhnungspolitik der Regierung des afghanischen
Präsidenten Hamid Karzai ist ein wichtiger erster Schritt zu einer innerafghanischen
Lösung des Konflikts gemacht worden. Von der für den 20. Juli 2010 geplanten
internationalen Konferenz in Kabul werden weitere Fortschritte, insbesondere
auch in den Bereichen gute Regierungsführung und Wiederaufbau, erwartet.
Die Vorbereitungen für die Parlamentswahl am 18. September 2010 laufen. Im
zeitlichen Umfeld der Wahlen muss von einer verschärften Sicherheitslage
ausgegangen werden.
EUPOL COPPS/EUBAM (Palästinensische Autonomiegebiete)
Die Bemühungen zum Wiederanstoß des Nahostfriedensprozesses werden
fortgeführt. Es besteht grundsätzlich uneingeschränkte Bewegungsfreiheit
innerhalb der Westbank für Angehörige der Polizeimission. Aufgrund des immer
wieder auch in bewaffnete Auseinandersetzungen eskalierenden Konfliktes
zwischen Israel und den Palästinensern sowie wegen des innerpalästinensischen
Konfliktes zwischen Hamas und Fatah liegt aktuell auch im Westjordanland
zumindest zeitweise ein erhöhtes Sicherheitsrisiko vor. Missionsangehörige sind
aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und
Palästinensern und zwischen palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber
hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission aber nicht.
Für den Gazastreifen gilt eine Reisewarnung. Seit dem Ende der israelischen
Militäroffensive am 18. Januar 2009 herrscht im Gazastreifen eine fragile Waf-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2264fenruhe. Eine Gefährdung durch mögliche Kampfhandlungen und Entführungen
westlicher Ausländer sind dort aber auch weiterhin nicht auszuschließen. In
israelischen Städten in der Grenzregion zum Gazastreifen besteht weiterhin das
Risiko von sporadischem Raketenbeschuss.
10. Welche mittlerweile abgeschlossenen Ausbildungsmaßnahmen für
ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamte seit Beantwortung der letzten diesbezüglichen Kleinen
Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/1006) begonnen bzw. an welchen waren
sie beteiligt?
b) Was waren die Ziele der Maßnahmen, wann haben sie begonnen, und
wann wurden sie beendet?
d) Worin bestanden die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren sie vertreten?
f) Welche Kosten entstanden der Bundesrepublik Deutschland für die
Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden
diese bestritten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Veränderungen
sind nachfolgend dargestellt:
Bundespolizei
Bundeskriminalamt
Abgeschlossene Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland seit dem 3. März 2010
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Litauen Rückführung sowie zu
internationalen sowie bilateralen
Kooperationsmöglichkeiten
28.04. – 30.04.2010 Workshop 1 500 Euro Vilnius
China Luftsicherheitsfragen mit
Schwerpunkt Prüftechnik in Deutschland
21.03. – 26.03.2010 Workshop 2 200 Euro Potsdam
Serbien Erkennung von
Urkundenfälschungen
15.03. – 19.03.2010 Lehrgang 3 000 Euro Belgrad
Abgeschlossene Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland seit dem 3. März 2010
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Südafrika Zahlungskartenkriminalität 22.02. – 05.03.2010 Workshop 10 000 Euro Kapstadt und
Johannesburg
Kolumbien Tatortarbeit bei
Kapitaldelikten
08.03. – 19.03.2010 Lehrgang 25 000 Euro Bogota
Äthiopien Polizeiliche Einsatztaktiken
und Methoden
15.03. – 19.03.2010 Lehrgang 6 000 Euro Adis Abeba
Kolumbien Führen von
Vertrauenspersonen und Verdeckten
Ermittlern
26.04. – 07.05.2010 Lehrgang 6 000 Euro Bogota
Ghana Kfz-Identifizierung 02.05. – 09.05.2010 Lehrgang 10 000 Euro Accra
Moldau Operative Analyse 10.05. – 15.05.2010 Lehrgang 6 000 Euro Chisinau
Nigeria Identifizierung von
Anschlagsopfern
29.05. – 06.06.2010 Lehrgang 14 000 Euro Abuja
Gabun Tatortarbeit bei
Kapitaldelikten
31.05. – 04.06.2010 Lehrgang 10 000 Euro Port Gentil
Drucksache 17/2264 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Wie lauteten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden sie
statt?
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam Afghanistan
Kriminalpolizeiliche Fortbildung, verbandspolizeiliche Fortbildung, Sprach-
und Computerkurse, polizeiliche Grundausbildung. Die Aus- und Fortbildungen
wurden in den Polizeitrainingszentren Mazar-e Sharif, Kunduz und Feyzabad
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Urkundenschulungen im Rahmen
„Training on the job“ am Flughafen Kabul durchgeführt.
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde
welche Art der Ausbildung gewährt?
Es wurden 34 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 1 593 Trainees von
insgesamt 133 deutschen Polizisten ausgebildet (Stand: 7. Juni 2010).
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren
jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen
Maßnahmen detailliert ausweisen)?
Siehe Antwort zu Frage 10c.
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
führen deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gegenwärtig durch
bzw. an welchen sind sie beteiligt?
a) Wie lautet die Bezeichnung der Maßnahmen, und wo finden sie statt?
b) Was ist Ziel der Maßnahmen, wann haben sie begonnen, und bis wann
sind sie voraussichtlich beendet?
d) Worin bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen sind sie vertreten?
f) Welche Kosten entstehen dem Bund für die Ausbildungsmaßnahmen,
und aus welchen Haushaltstiteln werden diese bestritten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Veränderungen
sind nachfolgend dargestellt:
Bundeskriminalamt
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wird welche
Art der Ausbildung gewährt?
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam Afghanistan
In 22 laufenden Ausbildungen werden derzeit 1 434 afghanische Polizisten
durch 94 (inklusive FDD) deutsche Trainer und 13 afghanische Instrukteure aus-
und fortgebildet (Stand: 7. Juni 2010).
Gegenwärtig durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Palästina CID-Course für die Palestinian
Civil Police
25.05. – 11.06.2010 Lehrgang 20 000 Euro Jericho
Ghana Operative Analyse 07.06. – 12.06.2010 Lehrgang 8 000 Euro Accra
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2264e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind jeweils
an den Maßnahmen beteiligt?
Siehe Antwort zu Frage 11c.
12. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Veränderungen
sind nachfolgend dargestellt:
Bundeskriminalamt
13. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt,
und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei
aufgliedern)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Geplante und terminierte Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland bis September 2010
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Gambia Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität
11.06. – 20.06.2010 Lehrgang 8 000 Euro Banjul
Indien Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung
14.06. – 18.06.2010 Lehrgang 10 000 Euro Neu
Delhi
Kenia TE-Bekämpfung 13.09. – 17.09.2010 Multinationaler
Lehrgang
15 000 Euro Nairobi
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]