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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts in den Jahren 2019 und 2020

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.12.2020

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2466325.11.2020

Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts in den Jahren 2019 und 2020

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Anzahl der Opfer extrem rechter Tötungsdelikte und die Vorgehensweise der Behörden, solche Taten klar zu benennen und die Opfer anzuerkennen, wird immer wieder diskutiert. Recherchen von „Zeit-Online“ und „Tagesspiegel“ benennen 187 Todesopfer, von denen seitens der Behörden jedoch lediglich 109 als Opfer rechter Tötungsdelikte anerkannt sind (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/rechte-gewalt-todesopfer-bundeskriminalamt-wiedereinigung/komplettansicht). Unter anderem wurde der neunfache Mord im Zusammenhang mit dem OEZ-Attentat vom 22. Juli 2016 in München lange Zeit nicht aufgeführt, obwohl mehrere Gutachter bereits Ende 2017 einhellig von einer rassistischen und rechtsextremen Tat ausgingen (vgl. www.tz.de/muenchen/stadt/amoklauf-in-muenchen-ere694995/gutachten-zum-oez-amok-taeter-leitete-rechtsextremer-hass-8751934.html und Bundestagsdrucksache 19/7379). Erst im Oktober 2019 wurde das OEZ-Attentat vom 22. Juli 2016 und damit diese neun Opfer durch die bayerischen Landesbehörden als rechtsextreme Tötungsdelikte eingestuft (https://www.welt.de/politik/deutschland/article202479342/Bayern-stuft-Muenchner-OEZ-Attentat-nun-als-rechtsradikal-motiviert-ein). Dies belegt nach Ansicht der Fragesteller, dass die bisher bekannten Zahlen von Tötungsdelikten im Phänomenbereich PMK-rechts keinesfalls als abschließend betrachtet werden können, wie die folgenden Fälle beispielhaft aufzeigen:

  • In der Nacht des 17. November 1990 verschütteten bis heute unbekannte Täter vor zwei Wohnungen eines Mietshauses in Kempten eine brennbare Flüssigkeit und zündeten diese an. Die Bewohner können sich zum Teil durch Sprünge aus dem Fenster retten. Der damals 5-jährige Sohn der Familie S. nicht und wird erst durch die eintreffende Feuerwehr aus dem brennenden und verqualmten Haus geholt und verstirbt. Die Ermittlungen werden nach einiger Zeit ergebnislos eingestellt, obwohl den Ermittlungsbehörden das Bekennerschreiben einer sogenannten Anti Kanaken Front Kempten in Runenschrift und mit Hakenkreuz vorlag, in dem es ausdrücklich heißt, dass der von diesen Tätern verübte Anschlag auf das von Türken bewohnte Haus erfolgreich war, aber erst der Anfang sei (https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-10/rechte-gewalt-deutschland-rechtsextremismus-anschlag-behoerden/komplettansicht).

Am 28. November 1991 griffen mehrere Rechtsextremisten, darunter der später im Zusammenhang mit dem NSU bekannt gewordene Michael S., vor einer Diskothek in Nordhausen zunächst einen 21-jährigen Mann an. Auch dessen 55-jähriger Vater, Rolf Baginski, der seinem Sohn zu Hilfe eilt, wird, wie auch sein Sohn, von den Tätern so lange zusammengeschlagen und zusammengetreten, bis die eintreffenden Polizisten Warnschüsse abgeben. Die Täter rechtfertigen ihre Tat mit der „asozialen Erscheinung“ der Opfer und das diese „Slawen“ seien. Beide Opfer sind in der Folge schwer verletzt und eingeschränkt und müssen gepflegt werden. Rolf Baginski stirbt am 4. September 1997 an den Spätfolgen der Gewalttat, während der Mittäter Michael S. als V-Mann „Tarif“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit staatlicher Alimentierung die rechtsextremistische Szene organisiert (Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 573 ff., 1148 ff.; https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/rechte-gewalt-todesopfer-bundeskriminalamt-wiedervereinigung/komplettansicht).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem Bundeskriminalamt seit dem 1. Januar 2019 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt aufschlüsseln)?

a) Bei welchen der Taten handelt sich um vollendete Tötungsdelikte?

b) Bei welchen der Taten handelt es sich um versuchte Tötungsdelikte?

2

Zu welchen Tötungsdelikten, die seit dem 1. Januar 2019 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Tatverdächtige ermittelt werden?

3

Zu welchen Tötungsdelikten, die seit dem 1. Januar 2019 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht?

4

Bei welchen Tötungsdelikten seit dem 1. Januar 2019 im Phänomenbereich PMK-rechts sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Tatverdächtige Mitglieder oder Sympathisanten extrem rechter Organisationen, und um welche Vereinigungen handelt es sich konkret (bitte einzeln auflisten)?

5

Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem Bundeskriminalamt im Phänomenbereich PMK-rechts für das Jahr 2017 nachgemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt, Anzahl Geschädigte aufschlüsseln)?

6

Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem Bundeskriminalamt im Phänomenbereich PMK-rechts für das Jahr 2018 nachgemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt, Anzahl Geschädigte aufschlüsseln)?

7

Welche der o. g. Tötungsdelikte in Kempten (Allgäu), Nordhausen, Bad Seegeberg, Paderborn, Katlenburg-Lindau und Neunkirchen-Wiebelskirchen (Saarland) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 1990, 1991 bzw. 1997, 1993, 1994, 2017 und 2018 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet?

8

Welche der o. g. Tötungsdelikte in den Jahren 1990, 1991 bzw. 1997, 1993, 1994, 2017 und 2018 in Kempten (Allgäu), Nordhausen, Bad Seegeberg, Paderborn, Katlenburg-Lindau und Neunkirchen-Wiebelskirchen (Saarland) wurden nicht im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet, und warum unterlieb dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

9

Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem Bundeskriminalamt seit dem 1. Januar 2020 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt aufschlüsseln)?

a) Bei welchen der Taten handelt sich um vollendete Tötungsdelikte?

b) Bei welchen der Taten handelt sich um versuchte Tötungsdelikte?

10

Wann wurde bzw. wird der durch den 1. NSU-Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode geforderte Abgleich der Zahlen für die Phänomenbereiche Politisch motivierte Kriminalität zwischen Bundeskriminalamt und Justiz implementiert, bzw. welche Schritte wurden insofern bislang unternommen?

11

Erstellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine bundesweite Statistik der in der Justiz des Bundes und der Länder geführten Verfahren analog der PMK-Statistik des Bundeskriminalamtes? Wenn ja, wo wird diese geführt, und wenn nein, warum nicht?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der Todesopfer im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts im Zeitraum von 1990 bis zum 31. Oktober 2020 in allen bisher seitens der zuständigen Behörden anerkannten Fällen (bitte nach Datum, Tatort, Delikt aufschlüsseln)?

Berlin, den 18. November 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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