Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Herbst 2020)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September 2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Im Frühjahr 2020 waren 481 Rechtsextremisten zur Fahndung ausgeschrieben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22127). 109 hiervon wurden wegen politisch motivierter Delikte, 115 wegen Gewaltdelikten gesucht – das waren jeweils so viele wie noch nie, seitdem die Fragestellerinnen und Fragesteller im Jahr 2014 begannen, sich nach diesen Zahlen zu erkundigen.
59 dieser gesuchten Neonazis hielten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Ausland auf (Antwort zu Frage 1d auf Bundestagsdrucksache 19/22127).
Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren Jahren gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Die Bundesregierung teilte zu diesem Thema lediglich mit, bisher sei keine Person, bei der der Haftbefehl vollstreckt wurde, in einer Sitzung der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden (Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/6214; ebenso Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 19/17021).
Es gibt auch keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen. Die Bundesregierung gibt zwar in den Vorbemerkungen zu ihren Antworten (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/22127) an, ein Großteil der Haftbefehle sei „vollstreckt“ worden, tatsächlich ist diese Behauptung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber irreführend, weil sie eben gar nicht weiß, wie viele Haftbefehle sich anderweitig erledigt haben, etwa durch Zahlung einer Geldbuße oder durch Aufhebung wegen Verjährung usw. Sofern ein Haftbefehl nicht mehr vorliege, „werden diese Person und die Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert“ (Antwort zu den Fragen 5a und 5b auf Bundestagsdrucksache 19/22127).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen in der Nicht-Thematisierung der Erledigungsgründe ein bedenkliches Desinteresse der Sicherheitsbehörden, das Phänomen des kriminellen Neonazismus umfassend aufzuklären. Es sollte ihrer Auffassung nach möglich sein, von den Länderpolizeien die entsprechenden Informationen anzufordern, ein gesamtgesellschaftliches Interesse ist nach ihrer Meinung auf jeden Fall gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
a)
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
b)
In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
c)
Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über den deutschen Haftbefehl unterrichtet, und welche Anstrengungen unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur Festnahme der betreffenden Personen?
d)
Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland angeben)?
Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikte zuordnen)?
a)
Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
b)
Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (Sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte die Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 26. März 2020 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen?
Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
a)
Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im Schnitt?
b)
Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren, und welche konkreten Angaben kann sie dazu machen, inwiefern die Besprechungen im GETZ dazu geführt haben, dass zu 67 von zuvor gesuchten 91 Personen im Frühjahr 2019 kein Haftbefehl mehr vorlag (vgl. Antwort zu Frage 4c auf Bundestagsdrucksache 19/22127)?
c)
Inwiefern hat der Informationsaustausch im GETZ kausal die Festnahme gesuchter Neonazis ermöglicht (bitte möglichst konkret ausführen)?
d)
Wie viele Haftbefehle haben sich seit dem Stichtag 26. März 2020 erledigt?
Hat sich die Bundesregierung bzw. das BKA bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu erfragen, beispielsweise im Rahmen von Besprechungen im GETZ-R, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, wenn nein, warum nicht?
a)
Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa wegen Verjährung aufgehoben wurden?
b)
Warum werden die Erledigungsgründe von Haftbefehlen vom BKA im GETZ-R nicht erneut thematisiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5a und 5b auf Bundestagsdrucksache 19/22127)?
c)
Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden Personen) im Rahmen der Sitzungen im GETZ-R besprochen wurden (bitte ggf. ausführen)?
d)
Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zur Frage vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)? Wurde dieses Thema nunmehr im GETZ-R behandelt? Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn nein, warum nicht?
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem EHW PMK-rechts versehen sind)?
Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
a)
Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
b)
Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?
c)
Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS ausgeschrieben?
d)
Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
e)
Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?
Von wie vielen flüchtigen Neonazis sind nach Erlass des Haftbefehls weitere Straftaten begangen worden?
a)
Bei wie vielen flüchtigen Neonazis besteht die polizeiliche Annahme, dass sie erneut Straftaten begehen werden?
b)
Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?