[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme,
Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/24748 –
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Simbabwe –
Versorgungslage der Bevölkerung in den Sektoren Wasser, Nahrung und Energie
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit der Republik
Simbabwe ist seit 2002 aufgrund der dortigen politischen Situation (politische
Gewalt, Zwangsenteignungen, Wahlfälschung) ausgesetzt.
Seither werden nur regierungsferne Maßnahmen zur unmittelbaren
Verbesserung der Lebensgrundlagen der Bevölkerung und zur Förderung von
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterstützt. Die Umsetzung erfolgt über die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmBH (GIZ
GmbH), Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder multilaterale Institutionen;
es werden keine Finanzmittel an die Regierung ausgezahlt. Eine direkte
Zusammenarbeit mit ausgewählten Ministerien erfolgt in Form von technischer
Beratung in Einzelfällen. Darüber hinaus wird die Zivilgesellschaft direkt gefördert,
da ihr eine wichtige Rolle auf dem Weg zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
zukommt.
1. Hat die Bundesregierung aus ihrer Entwicklungszusammenarbeit
Kenntnisse über die Trinkwasservorräte sowie den Versorgungsgrad der
Bevölkerung mit Trinkwasser in der Republik Simbabwe zum gegenwärtigen
Zeitpunkt, und wenn ja, welche?
2. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung, unter
Berücksichtigung einer langfristig definierten Entwicklungszusammenarbeit und
der damit verbundenen notwendigen Voraussetzungen (Theorie des
Wandels), die Trinkwasservorräte sowie der Versorgungsgrad der Bevölkerung
mit Trinkwasser in der Republik Simbabwe bis zu den Jahren 2030, 2040,
2050 bei gleichbleibender demographischer Entwicklung entwickeln?
a) Welche endogenen Ursachen sind nach Einschätzung der
Bundesregierung für die aufgezeigte Entwicklung ursächlich?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25137
19. Wahlperiode 10.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Welche exogenen Ursachen sind nach Einschätzung der
Bundesregierung für die aufgezeigte Entwicklung ursächlich?
Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Nach mehreren Wirtschaftskrisen im letzten Jahrzehnt steht die derzeitige
Wasser- und Sanitärsituation in Simbabwe vor zahlreichen Herausforderungen.
Der Mangel an technischer Kapazität u. a. aufgrund der Abwanderung
ausgebildeten Fachpersonals, an externem Fachwissen sowie verbreitetes
Missmanagement im Sektor führen zu hohen Wasserverlusten, mangelnder Wartung,
einer Verschlechterung des Rohwassers und der generellen
Dienstleistungsleistungserbringung. Gleichzeitig kontaminieren die fehlende Sanitärversorgung
und das fehlende Abfallmanagement die Rohwasserquellen, was immer wieder
zur Ausbreitung von durch Wasser übertragenen Krankheiten führt, wie im Fall
der Cholera-Epidemie in den Jahren 2008/2009.
Aktuell haben nur durchschnittlich 43 Prozent der Bevölkerung Zugang zu
sauberem Trinkwasser. Der Großteil der Bevölkerung lebt in ländlichen
Gebieten mit lediglich 30 Prozent Trinkwasserversorgung.
Stromausfälle, Rohrlecks und schlechtes Management machen den Zugang zu
Leitungswasser unregelmäßig. Die Menschen ohne Trinkwasserversorgung
beziehen Wasser aus flachen Brunnen, Bohrlöchern oder Oberflächengewässern,
welches ohne vorherige Behandlung nicht trinkbar ist; gleichzeitig ist
Wasseraufbereitung nur äußerst eingeschränkt möglich.
Die Wasserversorgung Simbabwes hängt stark von Oberflächenwasser ab. Der
Klimawandel hat einen entscheidenden Einfluss auf dessen Verfügbarkeit und
damit auch auf die Ernährungssicherheit.
Laut Prognose der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung wird die Bevölkerung
Simbabwes bis 2030 auf 22 Millionen Menschen und bis 2050 auf 33
Millionen Menschen anwachsen, wodurch sich die o. g. Herausforderungen
verschärfen würden.
c) Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
aufgezeigte Entwicklung (bitte nach Projekten und Programmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit,
Projektnummer, Laufzeit, Finanzierungsvolumen, konkreter Ober- und
Unterzielsetzung sowie Durchführungsorganisation bzw. Träger
aufschlüsseln)?
Auf die Anlage wird verwiesen.
Die Zielsetzungen der geförderten Maßnahmen ergeben sich in der Regel aus
dem jeweiligen Projekttitel, worauf verwiesen wird. Des Weiteren enthält die
deutsche Meldung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official
Development Assistance – ODA) an den Entwicklungsausschuss der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (
https://stats.oecd.or
g/Index.aspx?DataSetCode=crs1) zusätzliche Informationen zum Zweck und zu
der Zielsetzung der jeweiligen Vorhaben. Die ODA-Daten liegen bis
einschließlich 2018 vor. Eine darüber hinausgehende systematische Erfassung
bzgl. „Ober- und Unterzielsetzung“ für die Vorhaben zivilgesellschaftlicher
Organisationen (private Träger, Sozialstrukturträger, politischer Stiftungen,
Kirchen) erfolgt nicht, so dass in diesen Fällen keine entsprechende Darstellung
im Detail erfolgt.
Hinsichtlich der Angabe der Projektnummer der Vorhaben wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung im Rahmen der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/16828 verwiesen.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die gegenwärtige
Ernährungssituation der Bevölkerung in der Republik Simbabwe, und wenn ja,
welche?
4. Wie wird sich nach Einschätzung bzw. Bewertung der Bundesregierung,
unter Berücksichtigung einer langfristig definierten
Entwicklungszusammenarbeit und den damit verbundenen notwendigen Voraussetzungen
(Theorie des Wandels), die Ernährungssituation in der Republik
Simbabwe bis zu den Jahren 2030, 2040, 2050 bei gleichbleibender
demographischer Entwicklung entwickeln?
a) Welche endogenen Ursachen sind nach Einschätzung der
Bundesregierung für die aufgezeigte Entwicklung ursächlich?
b) Welche exogenen Ursachen sind nach Einschätzung der
Bundesregierung für die aufgezeigte Entwicklung ursächlich?
c) Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
aufgezeigte Entwicklung (bitte nach Projekten und Programmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit,
Projektnummer, Laufzeit, Finanzierungsvolumen, konkreter Ober- und
Unterzielsetzung sowie Durchführungsorganisation bzw. Träger
aufschlüsseln)?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die gegenwärtige
Energieversorgung der Bevölkerung sowie die Energieversorgung der Wirtschaft in der
Republik Simbabwe, und wenn ja, welche?
6. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung, unter
Berücksichtigung einer langfristig definierten Entwicklungszusammenarbeit und den
damit verbundenen notwendigen Voraussetzungen (Theorie des Wandels),
die Energieversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in der
Republik Simbabwe bis zu den Jahren 2030, 2040, 2050, bei gleichbleibender
demographischer Entwicklung entwickeln?
a) Welche endogenen Ursachen sind nach Einschätzung der
Bundesregierung für die aufgezeigte Entwicklung ursächlich?
b) Welche exogenen Ursachen sind nach Einschätzung bzw. Bewertung
der Bundesregierung für die aufgezeigte Entwicklung ursächlich?
c) Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
aufgezeigte Entwicklung (bitte nach Projekten und Programmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit,
Projektnummer, Laufzeit, Finanzierungsvolumen, konkreter Ober- und
Unterzielsetzung sowie Durchführungsorganisation bzw. Träger
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Mit Simbabwe besteht in den von der Fragestellerin benannten Sektoren keine
Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Fragestellung. Daher nimmt die
Bundesregierung in den genannten Bereichen keine eigene
entwicklungspolitische Beurteilung vor und verfügt über öffentlich zugängliche Quellen und
Informationen hinaus diesbezüglich über keine eigenen Erkenntnisse.
Drucksache 19/25137 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]