[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24849 –
Vergabeverfahren, Schwellenwerte und Nachhaltigkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Öffentliche Auftraggeber haben ab einem gewissen Auftragswert einer
Ausschreibung das sogenannte GWB-Vergaberecht anzuwenden. Aufträge
oberhalb der Schwellenwerte müssen europaweit ausgeschrieben werden. Seit dem
1. Januar 2020 liegt der Schwellenwert bei Bauaufträgen bei 5 350 000 Euro
und bei Planungsaufträgen (Liefer- und Dienstleistungen) bei 214 000 Euro,
wobei bei einem Auftrag, der in mehreren Losen vergeben wird, der
geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen ist. Die Bundesregierung
hat angekündigt, sich im Rahmen der Europäischen Ratspräsidentschaft
Deutschlands für eine Optimierung des Vergaberechts ab Erreichen der
EU-Schwellenwerte einzusetzen (Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/21272).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Vergabe von Aufträgen und Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber
ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Bundesrepublik Deutschland.
Allerdings erstreckte sich die zentrale statistische Erfassung der öffentlichen
Auftragsvergabe bis zum 1. Oktober 2020 noch auf ein überschaubares Set an
Daten. Die meldepflichtigen Stellen haben die Daten zu öffentlichen Aufträgen,
die vor dem 1. Oktober 2020 vergeben wurden, im Unterschwellenbereich (nur
Bundesressorts) in aggregierter Form, im Oberschwellenbereich in Form von
Einzeldatensätzen pro durchgeführtem Vergabeverfahren an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt. Es handelte sich bislang weder
um ein elektronisches noch automatisiertes Verfahren. Die vorhandene
Datengrundlage auf der Basis dieser bisherigen Erhebung erhebt keinen Anspruch auf
Plausibilität bzw. Vollständigkeit. Daher geben die auf der Basis der bisherigen
statistischen Pflichten erhobenen Daten ein nur sehr unvollständiges und wenig
valides Bild zu den öffentlichen Aufträgen, das sich auch nicht mit den
Einschätzungen der Europäischen Kommission und der OECD deckt, die von
einem jährlichen Auftragsvolumen von über 500 Mrd. Euro ausgehen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25620
19. Wahlperiode 23.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 22. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Valide Daten und Möglichkeiten zur Auswertung anhand bestimmter Kriterien
sind aber erforderlich, z. B. um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe
öffentlicher Aufträge und Konzessionen besser einschätzen zu können und eine
valide Basis für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die
öffentliche Beschaffung zu erhalten. Zudem bestehen Monitoringpflichten gegenüber
der Europäischen Kommission, die nur auf der Grundlage genauerer Daten
erfüllt werden können.
Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der
Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erstmals die Grundlage für den Aufbau einer
allgemeinen bundesweiten Vergabestatistik geschaffen, in deren Rahmen eine
Einzeldatensatz-Erfassung für jedes durchgeführte Vergabeverfahren erfolgt.
Die Verordnung verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bestimmte Daten zu
Beschaffungsvorgängen oberhalb der EU-Schwellenwerte − und eingeschränkt auch unterhalb
der EU-Schwellenwerte − zu übermitteln.
Seitdem hat das Statistische Bundesamt die erforderliche IT-Architektur sowie
die Datenübertragungswege aufgebaut und die Programmierung der
erforderlichen Schnittstellen durchgeführt, um die Vergabedaten vollelektronisch und
soweit wie möglich automatisch erfassen und analysieren zu können. Am
1. Oktober 2020 hat die neue, bundesweite Vergabestatistik ihren Betrieb
aufgenommen und mit der Datenerfassung begonnen. Erfasst werden die
Vergabeverfahren, bei denen der Zuschlag ab dem 1. Oktober 2020 erfolgt ist.
1. Wie viele Vergabeverfahren für Bauleistungen und für
Planungsleistungen des Bundes wurden in den letzten fünf Jahren jeweils oberhalb oder
unterhalb der EU-Schwellenwerte ausgeschrieben, und wie hoch war
demnach der prozentuale Anteil der europaweiten Vergabeverfahren
(bitte tabellarisch nach Bauleistungen und nach Planungsleistungen
sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die zur Beantwortung der Frage verfügbaren Daten sind in den folgenden
Tabellen dargestellt.
Als Planungsleistungen werden insoweit Leistungen von Architektinnen und
Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieuren verstanden, die im
Zusammenhang mit der Realisierung von Bauvorhaben erbracht werden. Allerdings
handelt es sich bei Planungsleistungen gleichzeitig um Dienstleistungsaufträge,
die nicht durchgängig als eigene Kategorie statistisch erfasst werden. Hinzu
kommt, dass in bestimmten Bereichen der Bauvorhaben des Bundes die
Planungsleistungen im Rahmen der Auftragsverwaltung von den Ländern
selbständig beauftragt werden (z. B. im Bundesfernstraßenbau). Aus diesen
Gründen liegen Daten insbesondere im Hinblick auf Planungsleistungen nicht
flächendeckend vor. Die Datenverfügbarkeit divergiert auch innerhalb des
abgefragten Zeitraums zwischen den unterschiedlichen Jahren, insbesondere für
die ersten Jahre liegen nur teilweise Daten vor.
Anzahl der durch den Bund durchgeführten Vergabeverfahren für
Bauleistungen:
2015 2016 2017 2018 2019
Verfahren mit
Auftragswert ab Erreichen der EU-
Schwellenwerte
982 1192 1362 1283 1328
Verfahren mit
Auftragswert unterhalb der EU-
Schwellenwerte
47.352 45.099 50.002 42.168 42.742
Gesamtzahl der Verfahren 48.334 46.291 51.364 43.451 44.070
Prozentualer Anteil der
Verfahren ab Erreichen
der EU-Schwellenwerte
2,1 % 2,6 % 2,7 % 2,9 % 3 %
Anzahl der durch den Bund durchgeführten Vergabeverfahren für
Planungsleistungen
2015 2016 2017 2018 2019
Verfahren mit
Auftragswert ab Erreichen der EU-
Schwellenwerte
276 271 386 361 357
Verfahren mit
Auftragswert unterhalb der EU-
Schwellenwerte
268 210 213 10.070 10.165
Gesamtzahl der Verfahren 544 481 599 10.431 10.522
Prozentualer Anteil der
Verfahren ab Erreichen
der EU-Schwellenwerte
51 % 56,5 % 64,4 % 3,5 % 3,4 %
2. In wie vielen Fällen europaweiter Ausschreibungen für Bauleistungen
und für Planungsleistungen des Bundes gingen Bewerbungen von
Unternehmen aus dem europäischen Ausland ein (insgesamt und prozentual,
tabellarisch nach Bauleistungen und nach Planungsleistungen sowie nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzahl und der Anteil der Bewerbungen von Unternehmen aus dem
europäischen Ausland, die im Rahmen von Vergabeverfahren eingegangen sind,
wurde für den abgefragten Zeitraum nicht statistisch erfasst.
3. In wie vielen Fällen der europaweiten Vergabeverfahren für
Bauleistungen und für Planungsleistungen des Bundes wurde in den letzten fünf
Jahren der Auftrag an ein Unternehmen aus dem europäischen Ausland
vergeben (insgesamt und prozentual, tabellarisch nach Bauleistungen und
nach Planungsleistungen sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die zur Beantwortung der Frage verfügbaren Daten sind in den folgenden
Tabellen dargestellt. Bezüglich der Verfügbarkeit von Daten zu
Vergabeverfahren über Planungsleistungen gelten die in der Antwort zu Frage 1 gemachten
Ausführungen.
Anzahl der europaweiten Vergaben des Bundes für Bauleistungen mit Zuschlag
an ein Unternehmen aus dem europäischen Ausland:
2015 2016 2017 2018 2019
Verfahren mit Zuschlag an
Unternehmen aus dem
europäischen Ausland
6 10 7 11 12
Gesamtzahl der Verfahren 982 1192 1362 1283 1328
Prozentualer Anteil der
Verfahren mit Zuschlag
an ein Unternehmen aus
dem europäischen Ausland
0,6 % 0,8 % 0,5 % 0,9 % 0,9 %
Anzahl der europaweiten Vergaben des Bundes für Planungsleistungen mit
Zuschlag an ein Unternehmen aus dem europäischen Ausland:
2015 2016 2017 2018 2019
Verfahren mit Zuschlag an
Unternehmen aus dem
europäischen Ausland
1 0 1 4 2
Gesamtzahl der Verfahren 276 271 386 361 357
Prozentualer Anteil der
Verfahren mit Zuschlag
an ein Unternehmen aus
dem europäischen Ausland
0,4 % 0 % 0,3 % 1,1 % 0,6 %
4. Auf welche Staaten verteilen sich die Unternehmen der in der Antwort
zu den Fragen 2 und 3 genannten Bewerbungen bzw. Vergaben an
Unternehmen aus dem europäischen Ausland (in absoluten Zahlen und
prozentual)?
Die zur Beantwortung der Frage verfügbaren Daten sind in den folgenden
Tabellen dargestellt. Bezüglich der Verfügbarkeit von Daten zu
Planungsleistungen gelten die in der Antwort zu Frage 1 gemachten Ausführungen und zu
Bewerbungen von Unternehmen aus dem europäischen Ausland die
Darstellung in der Antwort zu Frage 2.
Namen der Staaten (in alphabetischer Reihenfolge) und Anzahl der Verfahren
zur Vergabe von Bauleistungen, in denen ein Zuschlag an ein Unternehmen aus
diesem Staat erfolgte:
2015 2016 2017 2018 2019
Name des Staates: Belgien
Anzahl der Verfahren 0 0 0 0 2
Name des Staates: Bulgarien
Anzahl der Verfahren 0 0 0 1 0
Name des Staates: Frankreich
Anzahl der Verfahren 1 0 0 0 0
Name des Staates: Irland
Anzahl der Verfahren 0 1 0 0 1
Name des Staates: Niederlande
Anzahl der Verfahren 1 2 1 0 0
Name des Staates: Österreich
Anzahl der Verfahren 4 7 6 8 8
Name des Staates: Polen
Anzahl der Verfahren 0 0 0 1 0
Name des Staates: Serbien
Anzahl der Verfahren 0 0 0 1 0
Name des Staates: Türkei
Anzahl der Verfahren 0 0 0 0 1
Namen der Staaten (in alphabetischer Reihenfolge) und Anzahl der Verfahren
zur Vergabe von Planungsleistungen, in denen ein Zuschlag an ein
Unternehmen aus diesem Staat erfolgte:
2015 2016 2017 2018 2019
Name des Staates: Belgien
Anzahl der Verfahren 0 0 0 1 0
Name des Staates: Frankreich
Anzahl der Verfahren 1 0 0 0 0
Name des Staates: Griechenland
Anzahl der Verfahren 0 0 0 1 0
Name des Staates: Österreich
Anzahl der Verfahren 0 0 0 1 1
Name des Staates: Schweiz
Anzahl der Verfahren 0 0 1 1 1
5. Wie hoch waren die Gesamtwerte bei Vergabeverfahren für
Bauleistungen und für Planungsleistungen des Bundes in den letzten fünf Jahren
jeweils oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte (bitte tabellarisch
nach Jahren aufschlüsseln)?
Die zur Beantwortung der Frage verfügbaren Daten sind in den folgenden
Tabellen dargestellt. Bezüglich der Verfügbarkeit von Daten zu
Vergabeverfahren über Planungsleistungen gelten die in der Antwort zu Frage 1 gemachten
Ausführungen.
Höhe der Gesamtwerte bei Vergabeverfahren des Bundes für Bauleistungen in
Euro:
2015 2016 2017 2018 2019
Verfahren mit
Auftragswert ab Erreichen der EU-
Schwellenwerte
2.983.466.395 3.104.313.577 4.181.235.957 4.498.967.355 4.841.415.774
Verfahren mit
Auftragswert unterhalb der EU-
Schwellenwerte
3.671.822.398 4.550.427.757 5.015.272.167 4.742.534.171 4.120.846.335
Höhe der Gesamtwerte bei Vergabeverfahren des Bundes für
Planungsleistungen in Euro:
2015 2016 2017 2018 2019
Verfahren mit
Auftragswert ab Erreichen der EU-
Schwellenwerte
134.252.649 127.382.097 220.329.796 230.055.069 299.755.688
Verfahren mit
Auftragswert unterhalb der EU-
Schwellenwerte
11.103.933 11.143.751 14.171.756 13.485.308 14.542.187
6. Wie viele Vergabeverfahren für Bauleistungen und Planungsleistungen
der öffentlichen Hand wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren jeweils oberhalb oder unterhalb der EU-
Schwellenwerte ausgeschrieben, und wie hoch war demnach der prozentuale Anteil
der europaweiten Vergabeverfahren (bitte tabellarisch nach
Bauleistungen und nach Planungsleistungen sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die zur Beantwortung der Frage verfügbaren Daten sind in der folgenden
Tabelle dargestellt. Diese erfasst die Vergabeverfahren für Bauleistungen ab
Erreichen der EU-Schwellenwerte von öffentlichen Auftraggebern sowie von
Sektorenauftraggebern. Die Anzahl der Vergabeverfahren unterhalb der
EU-Schwellenwerte wurde, wie in der Vorbemerkung dargestellt, bisher nicht
durchgängig statistisch erfasst. Daher ist eine prozentuale Angabe über den
Anteil der Verfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte an den Verfahren
insgesamt nicht möglich.
Daten über die Vergabeverfahren von Planungsleistungen durch die öffentliche
Hand liegen – über die schon in den Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5
mitgeteilten Daten zu den Bundesvergaben hinaus – nicht vor, da
Planungsleistungen als Unterfall der Dienstleistungsaufträge nicht durchgängig als eigene
Kategorie erfasst werden.
Anzahl der durch die öffentliche Hand durchgeführten Vergabeverfahren für
Bauleistungen:
2015 2016 2017 2018 2019
Verfahren mit
Auftragswert ab Erreichen der EU-
Schwellenwerte
6174 7051 5547 6917 7988
7. In wie vielen Fällen der europaweiten Vergabeverfahren für
Bauleistungen und für Planungsleistungen der öffentlichen Hand wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren der Auftrag an
ein Unternehmen aus dem europäischen Ausland vergeben (insgesamt
und prozentual, tabellarisch nach Bauleistungen und nach
Planungsleistungen sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die zur Beantwortung der Frage verfügbaren Daten sind in der folgenden
Tabelle enthalten. Zu der fehlenden Verfügbarkeit von Daten zu
Planungsleistungen sowie den erfassten Auftraggeber gelten die in der Antwort zu Frage 6
gemachten Ausführungen.
Anzahl der Vergaben (ab Erreichen der EU-Schwellenwerte) der öffentlichen
Hand für Bauleistungen mit Zuschlag an ein Unternehmen aus dem
europäischen Ausland:
2015 2016 2017 2018 2019
Verfahren mit Zuschlag an
Unternehmen aus dem
europäischen Ausland
38* 35* 26* 37* 100*
Gesamtzahl der Verfahren 6174 7051 5547 6917 7988
Prozentualer Anteil der
Verfahren mit Zuschlag
an Unternehmen aus
europäischen Ausland
0,615 0,496 0,468 0,534 1,251
* Aufgrund uneindeutiger Landesbezeichnungen durch die Auftraggeber in den Meldungen können
bei Verfahren in diesen Jahren einige Auftragnehmer nicht eindeutig einem Land zugeordnet
werden.
8. Auf welche Staaten verteilen sich die Unternehmen der in der Antwort
zu den Fragen 7 und 8 genannten Vergaben an Unternehmen aus dem
europäischen Ausland (in absoluten Zahlen und prozentual)?
Die zur Beantwortung der Frage verfügbaren Daten sind in der folgenden
Tabelle enthalten. Zu der fehlenden Verfügbarkeit von Daten zu
Planungsleistungen sowie zu den erfassten Auftraggebern gelten die in der Antwort zu
Frage 6 gemachten Ausführungen.
Namen der Staaten und Anzahl der Aufträge, die die öffentliche Hand an
Unternehmen aus diesem Staat für Bauleistungen erteilt hat:
Drucksache 19/25620 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
9. Wie hoch waren die Gesamtwerte bei Vergabeverfahren für
Bauleistungen und für Planungsleistungen der öffentlichen Hand nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jeweils oberhalb und
unterhalb der EU-Schwellenwerte (bitte tabellarisch nach Bauleistungen und
nach Planungsleistungen sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die zur Beantwortung der Frage verfügbaren Daten sind in der folgenden
Tabelle dargestellt. Zu der fehlenden Verfügbarkeit von Daten zu
Planungsleistungen sowie zu den erfassten Auftraggebern gelten die in der Antwort zu
Frage 6 gemachten Ausführungen. Bei den Werten über Vergabeverfahren
unterhalb der EU-Schwellenwerte werden bisher nur die Angaben der obersten und
oberen Bundesbehörden sowie der Sektorenauftraggeber erfasst.
Höhe der Gesamtwerte bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand für
Bauleistungen in Euro:
2015 2016 2017 2018 2019
Verfahren mit
Auftragswert ab Erreichen der EU-
Schwellenwerte
6.650.505.000 7.170.902.000 9.974.772.000 14.323.273.000 125.059.871.000
Verfahren mit
Auftragswert unterhalb der EU-
Schwellenwerte
2.518.233.000 3.062.496.000 17.232.671.000 10.983.871.000 13.396.066.000
10. Wie erfasst die Bundesregierung derzeit Nachhaltigkeitskriterien bei der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen?
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren wurde
in den bisherigen Bundesstatistiken nicht gesondert erfasst. Am 1. Oktober
2020 hat die neue, bundesweite Vergabestatistik ihren Betrieb aufgenommen,
die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch das
Statistischen Bundesamt betrieben wird. Bei den Meldungen zu dieser Statistik
wird für Vergabeverfahren mit einem Auftragswert ab Erreichen der EU-
Schwellenwerte abgefragt, ob nachhaltige Kriterien bei der
Leistungsbeschreibung, der Eignung, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen
berücksichtigt wurden. Bei Vergabeverfahren mit einem Auftragswert unterhalb
der EU-Schwellenwerte erfolgt eine Abfrage, ob Nachhaltigkeitskriterien in
dem Vergabeverfahren insgesamt berücksichtigt wurden.
11. Ab wann rechnet die Bundesregierung mit ersten aussagekräftigen Daten
und Ergebnissen aus der am 1. Oktober 2020 gestarteten bundesweiten
Vergabestatistik?
Die Datenerfassung durch die neue nationale Vergabestatistik hat zum 1.
Oktober 2020 begonnen. Meldepflichtig sind Vergabeverfahren mit Zuschlagsdatum
ab dem 1. Oktober 2020. Den Berichtsstellen steht ein Zeitraum von 60 Tagen
nach Zuschlagserteilung zur Verfügung, innerhalb dessen sie die Meldung
vornehmen müssen. Die gemeldeten Daten müssen durch das Statistische
Bundesamt nicht nur erfasst, sondern auch plausibilisiert, analysiert und ausgewertet
werden. Vor diesem Hintergrund dürften erste aussagekräftige Datensätze im
zweiten Halbjahr 2021 zu erwarten sein.
12. Wann will die Bundesregierung den ersten Halbjahresbericht zu den
Kernergebnissen aus der Vergabestatistik vorstellen?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Aufgrund des den Berichtsstellen
zur Meldung zur Verfügung stehenden Zeitraums dauert es nach Ablauf des
ersten Halbjahres 2021 noch zwei Monate bis die Daten über das erste Halbjahr
2021 beim Statischen Bundesamt vorliegen, wo sie noch plausibilisiert,
analysiert und ausgewertet werden müssen. Daher dürfte der erste Halbjahresbericht
zur Vergabestatistik voraussichtlich im Herbst 2021 vorgelegt werden.
13. Welche Defizite hat das europäische Vergaberecht nach Auffassung der
Bundesregierung?
14. Welche Möglichkeiten zur Optimierung des europäischen Vergaberechts
sind der Bundesregierung bekannt?
15. Welche Vorschläge zur Optimierung des europäischen Vergaberechts will
die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft
unterbreiten?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Das europäische Vergaberecht gewährleistet Wettbewerb, Transparenz und
Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf den öffentlichen Einkauf. Es hat sich gerade
auch in der Krise zwar grundsätzlich als verlässlicher, hinreichend flexibler
Rahmen für die öffentliche Beschaffung bewährt. Dennoch besteht auch vor
dem Hintergrund der bislang und insbesondere während der Corona-Pandemie
gesammelten Erfahrungen ein Bedarf für eine Überprüfung der Vergabepraxis
aber auch einzelner Regelungsaspekte der 2014 verabschiedeten EU-
Vergaberichtlinien.
So sind angesichts der Corona-Pandemie umfangreiche öffentliche
Investitionen notwendig, um die Krise zu bewältigen und die europäische Wirtschaft
nachhaltig zu stärken und widerstandsfähiger zu machen. Vor diesem
Hintergrund hat die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom
3. Juni 2020 darauf hingewirkt, gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und der Europäischen Kommission Ansätze zur
punktuellen Optimierung des europäischen Vergaberechts zu diskutieren.
Der Rat der Europäischen Union hat das Ergebnis dieser Diskussionen am
25. November 2020 in Schlussfolgerungen zum öffentlichen Auftragswesen
festgehalten. Diese Ratsschlussfolgerungen legen den Fokus unter anderem auf
die Effizienz öffentlicher Vergaben. Sie fordern unter anderem dazu auf, die
Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge auf EU-Ebene gezielt zu
optimieren, um die Verfahren des öffentlichen Einkaufs effizienter zu gestalten.
Ausdrücklich spricht sich der Rat dafür aus, Möglichkeiten zur Erhöhung der EU-
Schwellenwerte zu prüfen. Auch geprüft werden sollen die Möglichkeiten, die
Anwendung der Sonderregelungen für soziale und andere in Anhang XIV der
Richtlinie aufgeführte besondere Dienstleistungen nach Titel III der Richtlinie
2014/24/EU auf andere Dienstleistungen auszuweiten. Die
Ratsschlussfolgerungen fordern die Prüfung eines möglichen Anpassungsbedarfs bei den
Regelungen zu Rahmenvereinbarungen, um insoweit die Flexibilität zu erhöhen (im
Hinblick auf zeitliche Höchstdauer und Wertobergrenzen). Zudem umfasst der
Prüfungsauftrag die Einführung weiterer Ausnahmen vom europäischen
Vergaberecht bei der Beschaffung bestimmter strategischer Güter und
Dienstleistungen in Not- und Krisensituationen.
Daneben regen die Ratsschlussfolgerungen eine Weiterentwicklung des
Rahmens für die strategische Beschaffung an, um den innovativen, nachhaltigen
und klimafreundlichen öffentlichen Einkauf zu forcieren.
Mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu
erhöhen, fordert der Rat darüber hinaus Europäische Kommission und
Mitgliedstaaten dazu auf, insbesondere für den Bedarf in kritischen Sektoren
zuverlässige und diversifizierte Lieferketten zu etablieren.
16. Ist die Bundesregierung die Auffassung, dass die Vergabe von
Bauleistungen an regionale Unternehmen aufgrund kürzerer Anreise- und
Materialtransportwege ein Beitrag zur Nachhaltigkeit öffentlicher Aufträge
sein kann (bitte begründen?
Die Bundesregierung hat mit der Novelle des Vergaberechts 2016 und 2017
wichtige Weichenstellungen für eine Stärkung der nachhaltigen öffentlichen
Beschaffung vorgenommen und die Handlungsmöglichkeiten der öffentlichen
Auftraggeber erweitert. Auf Basis des aktuellen Rechtsrahmens können
ökologische, soziale, innovative und ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte auf allen
konzeptionellen Stufen des Vergabeverfahrens (Leistungsbeschreibung,
Eignung, Zuschlagsentscheidung, Ausführungsbedingungen) berücksichtigt
werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Die
Entscheidung über die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens im Einzelfall obliegt
grundsätzlich dem jeweiligen öffentlichen Auftraggeber.
Öffentliche Aufträge oberhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte sind
grundsätzlich europaweit auszuschreiben und im Wettbewerb zu vergeben. Hier
gelten das Prinzip der Gleichbehandlung bzw. der Nichtdiskriminierung (§ 97
Absatz 2 GWB) und der vergaberechtliche Wettbewerbsgrundsatz (§ 97
Absatz 1 Satz 1 GWB), welche unmittelbar auf europarechtliche Vorgaben
zurückgehen. Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind danach grundsätzlich gleich
zu behandeln, so dass eine pauschale Beschränkung auf „regionale“
Unternehmen nicht in Betracht kommt. Zu beachten ist ferner, dass die
Leistungsbeschreibung, in der die wesentlichen Merkmale des Auftrags zu beschreiben
sind, regelmäßig neutral zu verfassen ist. Ein Verweis auf eine „bestimmte
Herkunft“ oder einen „bestimmten Ursprung“ der Leistung ist insoweit ebenfalls
unzulässig (Artikel 42 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Der Aspekt der Regionalität kann sich aber im Rahmen der Berücksichtigung
von umweltbezogenen Nachhaltigkeitskriterien im konkreten Vergabeverfahren
auswirken (siehe dazu im Einzelnen die Antwort zu Frage 17). Insoweit können
auch kürzere Anfahrtswege je nach Ausgestaltung der
Nachhaltigkeitsanforderungen zu einem Vorteil bei der Angebotswertung führen. Dabei ist allerdings
zu beachten, dass neben Emissionen, die aus Anreise- und
Materialtransportwegen resultieren, auch andere Faktoren für eine klimafreundliche Beschaffung
relevant sind und mitunter deutlich schwerer ins Gewicht fallen. Das betrifft
insbesondere die Herstellung der für die Ausführung des Auftrags verwendeten
Komponenten. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Sitz eines
beauftragten Bauunternehmens nicht allein maßgeblich ist für kurze Anfahrts- und
Transportwege zur Auftragsausführung. Diese hängen in erster Linie vom
eingesetzten Personal und Material ab: Auch ein nicht am Ausführungsort
ansässiges Bauunternehmen kann für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine
lokale Unterbringung zur Verfügung stellen und Baumaterialien von regional
ansässigen Produzenten verwenden. Ein Abstellen auf das Kriterium der
Ortsansässigkeit eines Auftragnehmers erscheint losgelöst von der Frage der
rechtlichen Zulässigkeit insoweit auch nicht sinnvoll.
17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Nachhaltigkeitskriterien
bei Kalkulationen für Vergaben der öffentlichen Hand eingepreist werden
sollten (bitte begründen)?
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber den Ressorts und
Beschaffungsstellen dafür ein, bei ihren Vergabeverfahren die Spielräume des Vergaberechts
(siehe dazu die Antwort zu Frage 16) konsequent zu nutzen (vgl. Beschluss des
Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 26. Oktober
2020).
Das umfasst auch die Ebene der Zuschlagsentscheidung, in deren Rahmen
Nachhaltigkeitsaspekte in die Bewertung der Angebote einfließen können. Der
Zuschlag wird gemäß § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Das bedeutet gerade nicht, dass das preis- bzw. kostengünstigste Angebot
regelmäßig den Vorzug erhält, sondern je nach Ausgestaltung des Vergabeverfahrens
und Gewichtung der Kriterien können qualitative, umweltbezogene oder
soziale Aspekte den Ausschlag geben. Es bestehen keine vergaberechtlichen
Vorgaben zu einer zwingenden Mindestgewichtung des Preises, soweit die
finanzielle Komponente nicht völlig in den Hintergrund tritt.
Möglich ist es darüber hinaus, die Kosten auf der Grundlage von
Lebenszykluskosten zu berechnen. Dabei können unter anderem auch Kosten, die
durch externe Effekte der Umweltbelastung entstehen, berücksichtigt werden.
Solche Kosten können Kosten der Emission von Treibhausgasen und anderen
Schadstoffen sowie sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels
umfassen, vgl. § 59 Absatz 2 Nummer 5 VgV bzw. § 16d VOB/A-EU.
Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Initiative der deutschen
Ratspräsidentschaft für Ratsschlussfolgerungen im Bereich öffentliche Beschaffung,
die am 25. November 2020 beschlossen wurden. Die Ratsschlussfolgerungen
befürworten eine möglichst umfassende Berücksichtigung (externer)
Lebenszykluskosten im Beschaffungsprozess und fordern die Europäische
Kommission auf, operative Methoden zur Berechnung der Lebensdauerkosten,
insbesondere im Hinblick auf die externen Umwelteffekten zugeschriebenen
Kosten, zu erarbeiten.
Verpflichtende Vorgaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien
ergeben sich für die Bundesverwaltung ferner unter anderem aus § 13 des
Bundesklimaschutzgesetzes und der novellierten Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff), die im Mai
2020 in Kraft getreten ist. Spezifische Maßnahmen und Ziele der
Bundesverwaltung für den Bereich der nachhaltigen Beschaffung sind darüber hinaus
etwa im „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung von
2017 formuliert, das derzeit überarbeitet wird (
https://www.bundesregierun
g.de/resource/blob/975274/426424/ce303cc4bf64c43e7775dc20f031fb2b/2015-
03-30-massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-data.pdf?download=1).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]