[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer,
Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24912 –
Kommunikationsstrategie der Bundesregierung bezüglich der Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zukunftserwartungen spielen sowohl auf der Angebots- als auch auf der
Nachfrageseite eine zentrale Rolle für die wirtschaftlichen Aktivitäten in
unserem Land. Planungssicherheit trägt dabei maßgeblich zu einem guten
Investitions- und Konsumklima bei und ermöglicht es Unternehmen, effiziente
Entscheidungen hinsichtlich Produktion oder Ressourcenallokation zu treffen.
Erhöhte Unsicherheit sorgt nicht nur für ineffiziente
Unternehmensentscheidungen, sondern zusätzlich auch für steigende Risikoprämien. Damit
verschlechtern sich die Finanzierungsbedingungen von Unternehmen, Haushalten und
Staaten, was die gesamtwirtschaftliche Nachfrage dämpft. Ungewisse
Geschäftsaussichten belasten zudem die Beschäftigung.
In diesem Zusammenhang hebt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem am 11. November 2020
veröffentlichten Gutachten noch einmal die Bedeutung einer klaren
Kommunikation der Politik in der Corona-Pandemie hervor. Eine gute und klare
Kommunikationsstrategie könne die Unsicherheit bei Unternehmen und Verbrauchern
erheblich reduzieren und dabei helfen, die volkswirtschaftlichen Kosten der
Krise zu begrenzen. Eine klare Kommunikation ist daher nach Meinung der
Sachverständigen einer der fünf wesentlichen Grundpfeiler
wirtschaftspolitischer Maßnahmen in Reaktion auf die Corona-Pandemie. Insbesondere
fordern die Experten, die Politik solle ihre Kriterien und ihren Zeitplan für die
gesundheitspolitischen Einschränkungen in einer Art Normalisierungsstrategie
offenlegen. Wichtig seien dabei vor allem die Kriterien, nach denen neue
Einschränkungen getroffen oder bestehende aufgehoben werden. Es müsse für
Unternehmen und Verbraucher im Vorhinein unmissverständlich erkenntlich
werden, welche konkreten Maßnahmen oder Einschränkungen in welcher
zeitlichen Abfolge unter dem Vorliegen welcher Bedingungen abhängig vom
Infektionsgeschehen (und womöglich anderer Indikatoren) geplant werden.
Eine solche Kommunikationsstrategie ist nach Ansicht der Fragesteller aktuell
jedoch nicht zu erkennen. Selbst wenn die Umsetzung der Maßnahmen zum
größten Teil in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, hat die
Bundesregierung hier durch ihre Koordinierungstätigkeit und die überregionale
mediale Aufmerksamkeit eine hervorgehobene Bedeutung. Die Krisenkommunika-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25447
19. Wahlperiode 18.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
vom 17. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tion der Bundesregierung war bisher allerdings von zahlreichen
Widersprüchen geprägt und hat eher zusätzliche wirtschaftliche Unsicherheit geschürt
(vgl.
https://www.welt.de/kultur/plus219935864/Corona-Strategie-Die-fatale-
Krisenkommunikation-der-Bundesregierung.html). Beispielhaft seien hier die
Aussagen des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn erwähnt, der nur
eine Woche vor der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung
am 28. Oktober 2020 einen erneuten bundesweiten Lockdown öffentlich
ausschloss (vgl.
https://rp-online.de/panorama/coronavirus/beschraenkungen-in-b
erchtesgaden-spahn-sieht-keinen-bundesweiten-lockdown_aid-54160537).
Unternehmen, die aufgrund dieser Aussagen für einen Betrieb im November
geplant und womöglich Geld, beispielsweise in Hygienemaßnahmen,
investiert haben, tragen nach Ansicht der Fragesteller nun den wirtschaftlichen
Schaden der Krisenkommunikation der Bundesregierung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit Auftreten der ersten Infektionen in Deutschland mit dem neuartigen
Coronavirus SarsCoV-2 stehen Politik und Gesellschaft vor bis dahin nie da
gewesenen Herausforderungen. Seit Ende Januar 2020 ist die Corona-Pandemie
folgerichtig zum absoluten Schwerpunktthema auch der Kommunikation und damit
der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung geworden.
So hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Rahmen von
Pressekonferenzen unmittelbar im zeitlichen Anschluss an die Konferenzen der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder jeweils
ausführlich und transparent über die getroffenen Beschlüsse informiert. Neben den
Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsgeschehens hat die
Bundesregierung in diesem Rahmen auch jeweils die Beschlüsse zur finanziellen
Unterstützung für die betroffenen Unternehmen, Selbstständige und sonstigen
Einrichtungen erläutert. Eine Vertiefung dieser Kommunikation erfolgte im Weiteren –
dem Ressortprinzip und dem föderalen Staatsaufbau folgend – über die
Pressearbeit einzelner Bundesministerien, des Presse- und Informationsamts der
Bundesregierung und der Bundesländer.
Im Rahmen der genannten Pressekonferenzen wie auch im Rahmen der
weiteren Vertiefung dieser Kommunikation fand und findet regelmäßig die vom
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
empfohlene Offenlegung der die jeweiligen Beschlüsse tragenden Kriterien wie
auch die empfohlene Offenlegung der zeitlichen Perspektiven statt.
Hinsichtlich der zeitlichen Perspektiven weist die Bundesregierung überdies
wiederkehrend darauf hin, dass die Beschlüsse und Maßgaben passgenaue Reaktionen auf
das tatsächliche Geschehen sind und damit einer stetigen Dynamik unterliegen.
Entsprechend ihrem gesetzlichen Informationsauftrag informiert die
Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie überdies mit einer breit angelegten,
mehrsprachigen Öffentlichkeitsarbeit unmittelbar die Bevölkerung. Sie
informiert umfassend über die Auswirkungen der Pandemie mit ihren Implikationen
auf alle Gesellschaftsbereiche des privaten und öffentlichen Lebens sowie über
alle entsprechenden Schutz-, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen des
Bundes. Sie nutzt dabei alle etablierten und modernen Kommunikationsmittel:
Anzeigen, Außenwerbung, digitale Medien, Podcasts, TV-, Hörfunk- sowie
Kinowerbung. Im Falle der Länderzuständigkeit verweist der Bund auf
entsprechende Angebote der Länder.
Beispielhaft für das umfassende Informationsangebot der Bundesregierung ist
etwa die Webseite
www.bundesregierung.de zu nennen. Unter dem Stichwort
„Coronavirus: Handeln“ sind in übersichtlicher Kachel-Form eine breite Palette
an Informationen zusammengefasst: über die Corona-Warn-App, über Regeln
in Bund und Ländern, Informationen für Reisende und Pendler, für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Unternehmen und Selbstständige, zu Miete
und Verbraucherschutz, zu Krankenhäusern, Medizin und Pflege,
Informationen für Familien, für Kultur- und Medienschaffende, zum Ehrenamt und
bürgerlichem Engagement. Des Weiteren sind zu finden: relevante
Telefonnummern und Internetseiten, Übersetzungen in Fremdsprachen, Angebote in
Leichter Sprache sowie Gebärdensprache. Diese Webseiten sind bereits
millionenfach abgerufen worden und erfreuen sich nach wie vor eines hohen
Aufmerksamkeitsgrades.
Das kommunikative Band zwischen allen Maßnahmen der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist das stete Werben für die Einhaltung der
AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, Corona-
Warn-App, Lüften). Die Bundesregierung hat sich in ihrer Kommunikation zu
Corona – ebenso wie bei der Bekämpfung der Pandemie – von den folgenden
Prinzipien leiten lassen: Transparenz, Aktualität, Verständlichkeit und
Nachvollziehbarkeit.
1. Welche wirtschaftspolitische Bedeutung sieht die Bundesregierung in
einer klaren politischen Kommunikation in der Corona-Pandemie?
Die Kommunikation der Bundesregierung in der Corona-Pandemie hat seit
Beginn ein klares Ziel: das Land so gut wie möglich durch die Krise zu bringen.
Je niedriger die Infektionszahlen, je früher die Pandemie abebbt, desto besser
für alle Teile der Gesellschaft. Insofern profitiert nicht zuletzt die Wirtschaft
davon, wenn die Bundesregierung mit den in ihren Vorbemerkungen genannten
Mitteln die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen zur
Pandemieeindämmung kommuniziert. Klarer Kommunikation misst die Bundesregierung
generell eine hohe Bedeutung zu.
2. Wie bewertet die Bundesregierung ihre bisherige Kommunikation in der
Corona-Pandemie insbesondere im Hinblick auf den Zeitplan und die
Kriterien, nach denen neue Einschränkungen getroffen oder aufgehoben
wurden?
Die Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie haben gezeigt, welche
Bedeutung Informations- und Aufklärungsmaßnahmen bei der Bewältigung einer
derartigen Krise haben. Die Bundesregierung hat von Beginn der Pandemie an
über analoge und digitale Medien umfassend über die Möglichkeiten zum
Selbstschutz und die notwendigen Verhaltensregeln zur Eindämmung der
Pandemie informiert. Das gilt in gleichem Maße für die Kommunikation der
Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der
Pandemie abzumildern. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
3. Inwiefern sieht die Bundesregierung zeitliche Inkonsistenzen in den
Aussagen ihrer Mitglieder im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und
der in deren Zuge verhängten Maßnahmen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung die bisherige Kommunikation der Bundesregierung in der
Corona-Pandemie?
In Ermangelung eines insoweit präzisen Messverfahrens liegen der
Bundesregierung zu dieser Frage keine verifizierbaren Informationen vor.
5. Welchen Verbesserungsbedarf hinsichtlich ihrer eigenen Kommunikation
in der Corona-Pandemie sieht die Bundesregierung?
Ziel der Bundesregierung ist es, transparent, aktuell, verständlich und
nachvollziehbar über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der
Pandemie zu informieren. Diese Zielsetzung wird die Bundesregierung weiter
konsequent verfolgen.
6. Welche Vorbereitungen im Hinblick auf ihre Kommunikation in der
Corona-Pandemie hat die Bundesregierung bis zum 28. Oktober 2020
getroffen?
Inwiefern wurden verschiedene Szenarien für die Kommunikation je
nach weiterem Verlauf der Pandemie entwickelt?
7. Welche speziellen Vorbereitungen im Hinblick auf die Kommunikation
wurden für den Fall einer zweiten Infektionswelle (mit einem womöglich
erforderlichen zweiten Lockdown) von der Bundesregierung getroffen?
8. Verfolgt die Bundesregierung eine bestimmte Kommunikationsstrategie
in der Corona-Pandemie, und wenn ja, welche?
Die Fragen 6 bis 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Viele Expertinnen und Experten haben bereits frühzeitig darauf verwiesen, dass
die Pandemie länger andauern werde. Auch nachdem im Sommer erste
Anzeichen einer – nur zwischenzeitlichen – Entspannung zu beobachten waren,
galt es, die Aufmerksamkeit der Bevölkerung für die notwendigen
Schutzmaßnahmen hochzuhalten. Deshalb wurde u. a. die AHA-Kampagne des BMG
kontinuierlich auf allen Kanälen fortgesetzt. Gleichzeitig wurde der Einsatz der
Corona-Warn-App schon frühzeitig beworben, um möglichst viele Menschen
zum Mitmachen zu bewegen.
In Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit wurden von der Bundesregierung
Maßnahmen entwickelt, mit denen den besonderen Herausforderungen dieser Zeit
begegnet werden soll.
Die einschlägigen Informationsmaßnahmen werden kontinuierlich angepasst
und aktuell insbesondere auch auf die Kommunikation der für die
bevorstehenden Feiertage geltenden Regeln und Maßnahmen fokussiert. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Verfolgt die Bundesregierung aktuell eine Normalisierungsstrategie, in
der die Kriterien und der Zeitplan für gesundheitspolitische
Einschränkungen dargelegt sind, ähnlich wie dies vom Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gefordert wird, und
wenn ja, wie sieht diese aus?
10. Plant die Bundesregierung, der Empfehlung des Sachverständigenrates
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu folgen und
eine Normalisierungsstrategie offenzulegen, in der Kriterien, nach denen
neue Einschränkungen getroffen oder aufgehoben werden, und ein
Zeitplan für gesundheitspolitische Einschränkungen dargelegt werden, und
wenn ja, wie sehen die entsprechenden Pläne aus?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die COVID-19-Pandemie zeichnet sich nach wie vor durch ein sehr
dynamisches Geschehen aus. Vor dem Hintergrund dieser besonderen Umstände trifft
die Bundesregierung ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung des
jeweiligen Infektionsgeschehens sowie unter Abwägung aller verfügbaren
fachlichwissenschaftlichen Erkenntnisse.
Wie sich das Infektionsgeschehen entwickeln wird, lässt sich schwer
vorhersagen – und damit auch, welche Maßnahmen wie lange notwendig sind. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ihre
Kommunikation in der Corona-Pandemie zu verbessern und so mehr
Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucher zu schaffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 und auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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