Rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare in Deutschland, der Europäischen Union und weltweit
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit dem 1. Oktober 2017 ist es gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland möglich, zu heiraten. Nach einem jahrzehntelangen Kampf für die Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare wurde die Einführung der „Ehe für alle“ bundesweit als großer Erfolg gefeiert. Tausende Ehen wurden bereits geschlossen und eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt.
Mit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe wurde es gleichgeschlechtlichen Ehepaaren in Deutschland auch ermöglicht, nichtleibliche Kinder zu adoptieren. Bekommen zwei verheiratete Frauen z. B. über eine nichtgerichtete Samenspende jedoch ein Kind, muss die Ehefrau der leiblichen Mutter das Kind – anders als der Ehemann in verschiedengeschlechtlichen Ehen – weiterhin über das Verfahren der Stiefkindadoption adoptieren. Den Prozess empfinden die Mütter häufig als langwierig, aufwendig und demütigend. Er verursacht im Zeitraum des Adoptionsverfahrens außerdem Rechtsunsicherheit für das Kind. Auf die breite Kritik an dieser abstammungsrechtlichen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Ehepaare eingehend, plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz derzeit eine Reform des Abstammungsrechts zugunsten verheirateter Frauen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article216443580/Lambrecht-zu-Familienpolitik-Lesbische-Paare-von-Anfang-an-Eltern.html?cid=onsite.onsitesearch). Demnach soll es künftig auch zwei Müttern ermöglicht werden, von Geburt eines Kindes an dessen rechtliche Eltern zu sein. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts befindet sich Presseberichten zufolge derzeit in der Ressortabstimmung (https://www.bild.de/lgbt/2020/lgbt/justizministerin-plant-gemeinsames-sorgerecht-fuer-lesbische-paare-73084192.bild.html). Weiterhin nicht berücksichtigt werden im vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf jedoch andere Konstellationen von Regenbogenfamilien, wie beispielsweise Mehr-Eltern-Familien oder die Rolle des leiblichen Vaters bei bereits vor der Zeugung des Kindes einvernehmlich getroffenen Elternschaftsvereinbarungen.
Darüber hinaus ist eine Rechtsgleichheit gleichgeschlechtlicher Ehepaare auch innerhalb der Europäischen Union noch nicht flächendeckend gegeben. Der Europäische Gerichtshof hat im Januar 2018 die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare innerhalb der EU weiter gestärkt. In einem Präzedenzfall entschied er, dass die Ehepartner von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern innerhalb der EU ein Aufenthaltsrecht erhalten, unabhängig davon, ob es sich um eine verschieden- oder gleichgeschlechtliche Ehe handelt (Rechtssache C-673/16). Das gilt auch in Mitgliedstaaten, in denen die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt ist. Das Urteil verpflichtet diese Staaten jedoch nicht, die gleichgeschlechtliche Ehe einzuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Ehen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Oktober 2017 in Deutschland geschlossen worden (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der gleichgeschlechtlichen Ehen an neuen Eheschließungen und an bestehenden Ehen (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele eingetragene Lebenspartnerschaften sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Oktober 2017 in Ehen umgewandelt worden (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele noch nicht aufgelöste eingetragene Lebenspartnerschaften sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht in Ehen umgewandelt worden (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Welche Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auf Landes- und Kommunalebene sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Schritte wurden unternommen, um diese Probleme zu beheben (bitte erläutern)?
Welche rechtlichen Unterschiede gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Ehepaare?
Inwiefern plant die Bundesregierung, diese rechtlichen Unterschiede zu beheben (bitte erläutern)?
Wie viele gleichgeschlechtliche Ehepaare gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, die ein nichtleibliches Kind adoptiert haben (bitte nach Jahren sowie nach Familien mit zwei Vätern und Familien mit zwei Müttern aufschlüsseln)?
Wie viele gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, in denen eine der Ehefrauen leibliche Mutter eines gemeinsamen Kindes ist (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele weibliche Paare in Lebenspartnerschaft gibt es, in denen eine der Frauen leibliche Mutter eines gemeinsamen Kindes ist (bitte nach Jahren seit 2004 aufschlüsseln)?
Wie viele gleichgeschlechtliche männliche Ehepaare gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, in denen einer der Ehemänner leiblicher Vater eines gemeinsamen Kindes ist (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele männliche Paare in Lebenspartnerschaft gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, in denen einer der Männer leiblicher Vater eines gemeinsamen Kindes ist (bitte nach Jahren seit 2004 aufschlüsseln)?
In wie viele bestehende gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren Kinder hineingeboren (bitte nach Jahren, Ehe und Lebenspartnerschaft sowie nach Geschlecht der Paare aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren von Stiefkindadoptionen durch gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wann und inwiefern plant die Bundesregierung, im Rahmen der abstammungsrechtlichen Gleichstellung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare auch Mehrelternschaften und vor der Zeugung getroffene Elternschaftsvereinbarungen zu berücksichtigen (bitte erläutern und begründen)?
Was hat die Bundesregierung seit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft unternommen, und was plant sie, zu unternehmen, a) um zu gewährleisten, dass bestehende gleichgeschlechtliche Ehen und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit allen Rechtsfolgen in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt werden (bitte erläutern), b) um sich in jenen EU-Ländern für ein Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließungen einzusetzen, in denen das bisher noch nicht möglich ist (bitte erläutern)?
Welche einreise- und aufenthaltsrechtlichen Probleme bei der Anerkennung in Deutschland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen in anderen Staaten sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Maßnahmen hat sie bisher unternommen bzw. plant sie, zu unternehmen, um diese Probleme zu beheben (bitte erläutern)?
Welche Staaten weltweit erkennen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen an, und welche nicht?
Hat die Bundesregierung eine Übersicht über die Rechtsfolgen einer etwaigen Nichtanerkennung in diesen Staaten, und gibt es eine diesbezügliche Bewertung?