[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Kai Gehring, Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25093 –
Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung während der Pandemie
und Reformbedarf bei dieser Institution
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine oberste
Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) und nimmt Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung wahr.
Neben der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur
Aufklärung und Prävention umfassen ihre Arbeitsgebiete auch Forschung und
Qualitätssicherung. Gemäß ihres Leitbildes liegt das Ziel der BZgA darin,
„die Möglichkeiten und die Bereitschaft des Einzelnen zu
verantwortungsbewusstem, gesundheitsgerechtem Verhalten und zu sachgerechter Nutzung des
Gesundheitssystems zu fördern“ (vgl.
https://www.bzga.de/ueber-uns/leitb
ild/). Seit 2016 unterstützt die BZgA zudem die gesetzlichen Krankenkassen
bei ihren Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in
Lebenswelten.
Im Pandemiefall ist die BZgA für die Information der Bevölkerung
zuständig. Die Bevölkerung ist auf gut aufbereitete, barrierefrei zugängliche
Informationen angewiesen. Diese Rolle hat die BZgA in den vergangenen Monaten
nach Ansicht von Expertinnen und Experten jedoch nur bedingt ausgefüllt. So
wurden die Kampagnen „Zusammen gegen Corona“ sowie jene zur „AHA“-
Regel federführend beim BMG entwickelt. Zur besseren
Risikokommunikation und Risikosensibilisierung empfiehlt das „Kompetenznetzwerk Public
Health COVID-19“ etwa eine nationale Dachkampagne mit „wenigen und
klaren Botschaften“; die primäre Zuständigkeit für die Konzipierung und
Durchführung einer solchen Kampagne sieht das Kompetenznetzwerk im deutschen
Institutionengefüge bei der BZgA (vgl.
https://www.public-health-covid19.de/
images/2020/Ergebnisse/COVID_19_Kompetenz_PH_Risikokommunikatio
n_25092020.pdf).
Im Jahr 2008 hat der Wissenschaftsrat in einer Stellungnahme angemerkt, dass
die BZgA „eine leistungsstarke, erfolgreich in der gesundheitlichen
Aufklärung tätige Einrichtung“ sei, „deren Forschung und Dienstleistungen dem
aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und ganz überwiegend von hoher
Qualität sind“ (vgl.
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/8480-0
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25897
19. Wahlperiode 14.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 14. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
8.pdf?__blob=publicationFile&v=1, hier S. 11). Gleichzeitig formulierte der
Wissenschaftsrat eine Reihe von Empfehlungen, um die BZgA zu einem
„international anerkannten Kompetenzzentrum für Prävention“
weiterzuentwickeln (vgl. dazu auch
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1841-
12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 7). Zu den Empfehlungen zählten
zum Beispiel eine Stärkung des Forschungsbereichs sowie eine Steigerung der
Publikationsaktivitäten. Es wurde empfohlen, das Arbeitsprogramm der BZgA
durch gezielte Schwerpunktsetzung auf eine geringere Zahl von Kernprojekten
zu konzentrieren. Im Jahr 2012 veröffentlichte der Wissenschaftsrat eine
weitere Stellungnahme, in der erneut Empfehlungen formuliert wurden, die einer
Weiterentwicklung der BZgA zu einem „Kompetenzzentrum für Prävention“
dienen.
Vor kurzem hat ein Sprecher des BMG nun eine „organisatorische
Weiterentwicklung“ der BZgA angekündigt (vgl.
https://medwatch.de/2020/10/28/spah
n-plant-grundlegende-reform-der-bzga/?cn-reloaded=1). In einer nur in
eingeschränktem Umfang beworbenen Ausschreibung für die Stelle einer neuen
Direktorin bzw. eines neuen Direktors vom September 2020 heißt es: „Die BZgA
braucht ein Update. Im Auftreten, im Selbstverständnis, in der
Kommunikation.“ Die BZgA solle demnach zu einer „echten Kommunikationsagentur“
gemacht werden. Dies spiegelt sich in der erwähnten Stellenausschreibung
wider, die von der neuen Direktorin bzw. dem neuen Direktor „umfassende
Berufserfahrung im Bereich der Kommunikation und im strategischen
Kampagnenmanagement, idealerweise mit journalistischem Hintergrund“ einfordert.
Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, langjähriger Vorsitzender des Wissenschaftlichen
Beirates der BZgA, befürchtet vor diesem Hintergrund, dass die
wissenschaftliche Arbeit der BZgA nun „sehr zurückgedrängt“ werden könnte (vgl. ebd.).
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung einiger Expertinnen und
Experten, wonach die BZgA im Zuge der Bewältigung der Corona-
Pandemie als „erstaunlich unsichtbar“ wahrgenommen wurde (
https://medwatc
h.de/2020/10/28/spahn-plant-grundlegende-reform-der-bzga/?cn-reload
ed=1)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus
(wenn nein, bitte erläutern)?
2. Warum hat die BZgA in der Corona-Pandemie nicht an ihre großen
Erfolgserfahrungen in der Bekämpfung der Aids-Epidemie angeknüpft und
eine alle Medien und Kanäle nutzende, professionell gestaltete und
partizipativ in die Lebenswelten diffundierende Kampagne zum Verständnis
und zur Prävention von COVID-19 organisiert?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) war an den
Informations- und Aufklärungsmaßnahmen der Bundesregierung zum neuartigen
Coronavirus SARS-CoV-2 ebenso wie das Robert Koch-Institut (RKI) von
Beginn an maßgeblich beteiligt. Grundlage für diese Zusammenarbeit war und ist
der Nationale Pandemieplan, der u. a. auch zur Bewältigung einer
großflächigen, national bedeutsamen Gefahren- und Schadenslage mit Betroffenheit der
Inneren Sicherheit und des Gesundheitswesens, wie sie bei der Corona-
Pandemie besteht, die Bildung eines Gemeinsamen Krisenstabs des
Bundesministeriums des Inneren (BMI) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
vorsieht.
Bereits vor der Konstituierung des Gemeinsamen Krisenstabs beauftragte die
Bundesregierung Ende Januar 2020 eine ad-hoc-Kampagne, mit der die
Bevölkerung in Deutschland mittels Zeitungsanzeigen, Radiospots und in den
sozialen Medien über das damals neuartige Coronavirus informiert und über die
Maßnahmen zum Selbstschutz aufgeklärt wurde. Sie wurde von der BZgA
mitgestaltet und weitestgehend von ihr durchgeführt. Schon während der laufenden
ad-hoc-Kampagne wurde deutlich, dass die Kommunikation zur fortlaufenden
Information, Aufklärung, Sensibilisierung und erforderlichen
Verhaltensänderung der Menschen in Deutschland strukturiert und intensiviert werden muss.
Dazu wurde gemeinsam mit der BZgA und dem RKI eine neue übergeordnete
Kommunikationslinie und -architektur aufgesetzt sowie ein
Kommunikationsdach („Zusammen gegen Corona“) geschaffen. „Zusammen gegen Corona“
wird als Wortbildmarke eingesetzt und bezeichnet auch die Domain der
Internetseite, die als zentrale, agil wachsende gemeinsame Informationsplattform
konzipiert ist. Auf dieser Internetseite ist die BZgA ebenso sichtbar wie das
RKI.
Ebenfalls unter dem Kommunikationsdach „Zusammen gegen Corona“ führt
die zurzeit laufende AHA-Kampagne diesen erfolgreichen Ansatz fort. Als
dynamische und lernende Kampagne konzipiert ist sie in der Lage, sich sehr
schnell verändernden Herausforderungen anzupassen. Die Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen der AHA-Kampagne sind ebenfalls darauf
ausgerichtet, mit massenkommunikativen Medien (Print, TV und Hörfunk) und digitaler
Kommunikation im Internet und in den sozialen Medien die Aufmerksamkeit
der Bevölkerung für die Einhaltung der Vermeidungsstrategien (Abstandsregel,
Hygiene und Alltagsmaske) beständig hoch zu halten.
Eine erfolgreiche Informations- und Aufklärungsarbeit in dieser Krisensituation
ist nur möglich, wenn die maßgeblichen Institutionen sehr eng
zusammenarbeiten. Der Erfolg, der gemeinsam getroffenen Entscheidung, unter einem
übergeordneten Kampagnendach zu agieren, anstatt behördenspezifische
Aufklärungsmaßnahmen zu starten, zeigt dies deutlich.
Die Corona-Pandemie und das das Infektionsgeschehen rund um AIDS lassen
sich – zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher Ausbreitungsdynamik – nicht
vergleichen. Entsprechend hatte auch die Kampagne „Gib Aids keine Chance“,
die die BZgA seit 1987 verfolgt, eine andere zeitliche Dimension. Insbesondere
ist sie ein auf Dauer ausgerichteter Kommunikationsprozess, der die
erforderlichen gesellschaftlichen Lernprozesse initiierte und weiterhin in Gang hält.
Im Gegensatz dazu musste beim COVID-19-Geschehen sehr schnell reagiert
werden: Die Internetseite konnte, wie es die Krisensituation in dieser Zeit
erforderte, sehr schnell online gestellt werden. Die notwendigen
Weiterentwicklungen fanden danach bei laufendem Betrieb statt. Durch die verschiedenen
Phasen der Pandemie musste und muss die Kommunikation immer wieder neu
ausgerichtet und an die jeweiligen Herausforderungen angepasst werden. So ist
beispielsweise die AHA-Kampagne, die seit dem Sommer 2020 im Fokus der
Maßnahmen steht, auch wieder als agile, lernende Kampagne konzipiert.
3. Wird die BZgA im nationalen Rahmen eine weitere Kampagne zur
Prävention von Risikoverhaltensweisen entwickeln und umsetzen?
Wenn ja, welche Pläne existieren hierzu?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der übergreifenden Aufklärungs- und Informationskampagne des
BMG wird die BZgA Teilkampagnen entwickeln und entweder selbst oder
gemeinsam mit dem BMG umsetzen. Im Rahmen der Zusammenarbeit der BZgA
mit dem BMG und dem RKI werden die Teilkampagnen auf die übergreifende
Informationsstrategie zur Corona-Pandemie abgestimmt und die Themen
Vertrauen, Solidarität und Verantwortung sowie angepasste
Risikoverhaltensweisen im weiteren Verlauf der Pandemieentwicklung in den Blick nehmen.
Darüber hinaus passt die BZgA ihre laufenden Kampagnen und andere
Maßnahmen zur Prävention von Risikoverhaltensweisen z. B. im Rahmen der
Suchtprävention, der Prävention des Diabetes mellitus, der Förderung der
Kinder und Jugendgesundheit, der Förderung der Männer- und Frauengesundheit
sowie der Förderung der Gesundheit im Alter an die Herausforderungen der
COVID-19-Pandemie an.
4. Wie wird sichergestellt, dass die BZgA innerhalb des nationalen
Institutionengefüges künftig eine bedeutendere Rolle bei der
Risikokommunikation und Risikosensibilisierung der Bevölkerung bei COVID-19
einnimmt?
Wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, ist die BZgA seit Beginn
maßgeblich an den Informations- und Aufklärungsmaßnahmen der
Bundesregierung zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beteiligt.
Grundlage für diese Zusammenarbeit war und ist der Nationale Pandemieplan
des RKI, der die Strukturen und Maßnahmen für die
Influenzapandemieplanung und -bewältigung beschreibt und auch die Kommunikation, Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit darstellt. Mit Stand März 2020 erschien zudem die
„Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19 – neuartige Coronavirus-
Erkrankung“. Damit ist die Rolle der BZgA bei der Risikokommunikation und
-sensibilisierung der Bevölkerung innerhalb des nationalen
Institutionengefüges festgelegt.
5. Welche Vorschläge zur Weiterentwicklung und Neustrukturierung der
BZgA hat die Bundesregierung bereits entwickelt?
Um die BZgA effizient und zukunftssicher aufzustellen und damit langfristig
die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Arbeit der BZgA zu gewährleisten, hat
das BMG bereits Anfang 2019 einen Weiterentwicklungsprozess initiiert, der
sowohl die Organisation als auch die inhaltliche Ausrichtung der BZgA
umfasst. Erste konkrete organisatorische Weiterentwicklungsmaßnahmen, wie die
Einrichtung einer Steuerungsstelle im Leitungsbereich der BZgA, die
Optimierung der Internetauftritte oder der Aufbau einer zentralen Vergabestelle wurden
in die Wege geleitet oder umgesetzt.
Weitere Schritte sind in der Vorbereitung. Diese folgen insbesondere aus einer
abgeschlossenen Organisationsuntersuchung der BZgA. Es soll eine
organisatorische Verschlankung und inhaltliche Neustrukturierung erfolgen. Dabei geht es
darum, mehr Flexibilität bei der BZgA zu erreichen, um auf aktuelle
Anforderungen zeitnah reagieren zu können, als auch darum, die BZgA in die Lage zu
versetzen, neue Aufgaben, die ihr durch Gesetz übertragen wurden oder
voraussichtlich übertragen werden (z. B. durch das Masernschutzgesetz, Aufgaben im
Bereich der Organspende), bewältigen zu können.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des Lebenswandels der
Menschen (z. B. Bewegungs- und Ernährungsverhalten) und den daraus
resultierenden Krankheitslasten sowie dem sich ändernden
Mediennutzungsverhalten und den Chancen und Risiken der Digitalisierung ist zudem ein
kontinuierlicher Prozess erforderlich, die Zielgruppen und die Maßnahmen auf Aktualität
zu prüfen und soweit erforderlich strategische Neuausrichtungen vorzunehmen.
6. Inwieweit werden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2008
und 2012 dabei berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
7. Welche Institutionen werden in den Weiterentwicklungs- und
Neustrukturierungsprozess der BZgA eingebunden, und bis wann soll dieser
Prozess abgeschlossen sein?
Es werden keine weiteren Institutionen beteiligt.
8. Hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Institutionen
mit einer Evaluation der BZgA beauftragt?
Wenn ja, welche finanziellen Mittel wurden dafür verausgabt, und sind
diese Evaluationen öffentlich einsehbar?
9. Plant die Bundesregierung derzeit eine Evaluation der BZgA?
Wenn ja, wer soll diese Evaluation durchführen, und welche finanziellen
Mittel sind dafür vorgesehen?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die letzte Evaluation der BZgA erfolgte 2012. Zurzeit ist keine Evaluation
geplant.
10. Warum wurde sich gegen eine Vertragsverlängerung mit der derzeitigen
Direktorin entschieden?
Frau Prof. Dr. Thaiss verlässt zum 1. Februar 2021 wie allgemein üblich mit
Eintritt des Rentenalters, die BZgA.
11. Steht bereits eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die Position der
Direktorin bzw. des Direktors der BZgA fest?
Wenn ja, um wen handelt es sich, und wann ist die Entscheidung für
diese Person getroffen worden?
Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, und wann wird
dies bekanntgegeben?
Eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die Position der Direktorin bzw. des
Direktors der BZgA steht noch nicht fest. Mit der kommissarischen Leitung der
BZgA bis auf Weiteres wurde der stellvertretende Leiter Prof. Dr. Dietrich
beauftragt.
12. Wie viele Bewerbungen um die Stelle der Direktorin bzw. des Direktors
der BZgA sind eingegangen?
Auf die Ausschreibung sind 15 Bewerbungen eingegangen.
13. Wie wurde die Entscheidung über Veröffentlichungsort und
Veröffentlichungsdauer der Stellenausschreibung getroffen, und mit welchem
Ziel?
Warum wurde die Stellenausschreibung nicht in einer renommierten
Tageszeitung veröffentlicht?
Die gewählte Form und Frist der Veröffentlichung erfolgte mit dem Ziel, das
Stellenbesetzungsverfahren für die Leitung der BZgA noch rechtzeitig vor dem
Ausscheiden der Stelleninhaberin mit einer Besetzungsentscheidung
abzuschließen. Die Ausschreibung wurde auf Bund.de, dem vom
Bundesverwaltungsamt betriebenen Webportal der deutschen Bundesverwaltung
veröffentlicht. Es erschließt als Einstiegspunkt im Internet die Angebote des Bundes für
alle Bürgerinnen und Bürger und führt direkt zu den Stellenangeboten des
Bundes. Die bundesweite Verbreitung einer Stellenausschreibung ist somit im
Unterschied zur Veröffentlichung in einer Tageszeitung gewährleistet.
14. Welche Entscheidungsprozesse und Gründe führten zur Formulierung
der Stellenausschreibung?
In einem mehrmonatigen Abstimmungsprozess innerhalb des BMG wurde die
Ausrichtung der Leitungsposition mit starkem kommunikativen
Anforderungsprofil entwickelt. So kann bei dem sich schnell verändernden
Kommunikations- und Informationsverhalten in der Gesellschaft, insbesondere in
dynamischen Situationen wie der aktuellen Pandemie, die BZgA ihrer Informations-
und Aufklärungsaufgabe auch zukünftig gerecht werden.
15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung (
https://medwatch.de/2020/10/
28/spahn-plant-grundlegende-reform-der-bzga/?cn-reloaded=1), dass die
Stellenausschreibung in ihrer Forderung nach einer Art „Neustart“ mit
Fokus auf Kommunikation durch die vorliegenden Gutachten des
Wissenschaftsrates nicht gedeckt ist?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
16. Welche Schwerpunkte für die weitere Arbeit und Ausrichtung der
Bundesbehörde werden mit der Neubesetzung der Stelle der Direktorin bzw.
des Direktors der BZgA verknüpft?
Die BZgA soll sich, wie in der Stellenausschreibung formuliert, zu einer
zentralen Vertrauensinstanz in Gesundheitsfragen und einer echten
Kommunikationsagentur für alle Altersklassen entwickeln. Die fachliche Ausrichtung der
BZgA ist hiervon nicht berührt.
17. Wie wird die Bundesregierung vermeiden, dass eine Weiterentwicklung
der BZgA in Richtung einer „echten Kommunikationsagentur“ nicht
zulasten ihrer Wissenschafts- und Forschungstätigkeiten geht?
Wissenschaft und Forschung sind Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche
Aufgabenwahrnehmung der BZgA. In den vergangenen Jahren sind die
personellen, strukturellen und prozessualen Voraussetzungen für eine Stärkung des
Forschungsschwerpunkts in der BZgA getroffen worden. Im Rahmen der
Organisationsentwicklung ist darüber hinaus beabsichtigt, die Forschung
insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit der Kommunikations- und Medienaktivitäten
in Gesundheitsförderung und Prävention durch ein neues Referat „Effektivität
und Effizienz“ zu stärken.
18. Inwieweit wurden die im Januar 2012 vorgelegten Empfehlungen des
Wissenschaftsrates betreffend
a) die Aufnahme externer Publikationen in die Zeitschrift „Forum
Sexualaufklärung“ sowie die Einführung eines Review-Verfahrens für
die Auswahl der Artikel,
b) eine mit der möglichen Weiterentwicklung der BZgA zu einem
Kompetenzzentrum für Prävention verbundene Prüfung, ob und inwieweit
eine Zusammenarbeit mit geeigneten, auch privaten Partnern sinnvoll
ist,
c) die Verbesserung des Verfahrens der extramuralen Auftragsvergabe,
insbesondere die Transparenz bei der Projektvergabe,
d) die Aufnahme von mindestens ein bis zwei ausländischen
Mitgliedern in den Wissenschaftlichen Beirat,
e) die Aufnahme von Nutzerinnen und Nutzern von Dienstleistungen
der BZgA in deren Beratungsgremien, damit sie Anregungen und
Verbesserungsvorschläge einbringen können,
f) die stärkere Verknüpfung von in den einzelnen Projekten und
Abteilungen gemachten Erfahrungen sowie die Bereitstellung einer
elektronischen Datenbasis oder Dokumentation, die für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BZgA zugänglich ist,
umgesetzt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Stand
der Umsetzung?
Die Fragen 18a bis 18f werden gemeinsam beantwortet.
Der Empfehlung zur Aufnahme externer Publikationen in das „Forum
Sexualaufklärung“ wurde gefolgt. Die Einführung eines Review-Verfahrens ist zur
Auswahl der externen Beiträge nicht geeignet, weil es sich bei dem „Forum
Sexualaufklärung“ nicht um ein wissenschaftliches Periodikum handelt, sondern
um ein Medium für den Austausch von Expertinnen und Experten sowie
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Themenfeld Sexualaufklärung.
Die BZgA bringt als Fachbehörde des Bundes ihre Kompetenzen in die
Gemeinschaftsaufgabe Gesundheitsförderung und Prävention ein. Sie kooperiert
zur ständigen Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention
national und international auf unterschiedlichen Ebenen, insbesondere mit
Ländern und Kommunen, Sozialversicherungsträgern, freien Trägern,
Hochschulen, privaten Partnern und internationalen Partnerorganisationen. Hinsichtlich
der Zusammenarbeit mit privaten Partnern ist darauf hinzuweisen, dass die
BZgA öffentliche Aufgaben wahrnimmt, die grundsätzlich aus
Haushaltsmitteln zu finanzieren sind. Um die Integrität und die Neutralität des Staates zu
wahren, ist schon jeder Anschein fremder Einflussnahme der BZgA bei ihrer
Aufgabenwahrnehmung auszuschließen.
Die BZgA vergibt öffentliche Aufträge unter Beachtung der vergaberechtlichen
Vorgaben im Wege transparenter Verfahren. Seit 2019 erfolgt für die
Abteilungen 1, 2 und 3 die Vergabe öffentlicher Aufträge bis zu einem Schwellenwert
von 139 000 Euro zentralisiert durch eine Zentrale Vergabestelle in der BZgA.
Im Übrigen wird die BZgA bei komplexen Vergabeverfahren durch für
Vergabeverfahren spezialisierte Stellen unterstützt.
Im Wissenschaftlichen Beirat der BZgA sind zwei Experten internationaler
Organisationen vertreten.
Die BZgA bezieht die Nutzerinnen und Nutzer ihrer Leistungen auf vielfältige
Weise in ihre Arbeit ein. Viele Fachgremien (darunter z. B. Fachgremien im
Bereich des Kooperationsverbunds Chancengleichheit und des Themenfelds
Gesundes Alter, des Bereichs Diabetes und Ernährung und Bewegung) sind aus
Wissenschaft, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und
Entscheidungsträgerinnen sowie Entscheidungsträger auf Landesebene (z. B.
Landesvereinigungen für Gesundheit, Landesgesundheitsämter), aber auch der
kommunalen Ebene und deren jeweiligen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
zusammengesetzt. Zahlreiche Angebote der BZgA richten sich an solche
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die wiederum mit den Zielgruppen
zusammenarbeiten. In vielen weiteren Ansätzen bezieht die BZgA daneben die
jeweiligen Zielgruppen innerhalb der Bevölkerung in die Entwicklung von
Angeboten ein (Fokusgruppen, Befragungen etc.). Hinzu kommt, dass die BZgA in
vielen Bereichen, z. B. im Bereich Sucht, unmittelbar mit Betroffenen, dem
Umfeld und kommunalen Beratungsstellen oder Öffentlichen Gesundheitsämtern
zusammenarbeitet.
Im Rahmen der derzeitigen Organisationsentwicklung legt die BZgA einen
Fokus darauf, die abteilungs- und referatsübergreifende Zusammenarbeit durch
klare Prozesse zu verbessern. Die BZgA schenkt dem Wissensmanagement
besondere Beachtung. Auf der Grundlage eines prozessorientierten, mehrstufigen
Soll-Konzeptes wurden Handlungsempfehlungen für die Fortentwicklung des
internen Wissensmanagements entwickelt, die derzeit implementiert werden.
Insgesamt hat die BZgA wesentliche Schritte unternommen, um sich zu einem
leistungsstarken und international konkurrenzfähigen Akteur für
Gesundheitsförderung und Prävention zu entwickeln. Die BZgA ist eine auch im Feld der
Wissenschaft anerkannte und erfolgreiche Institution.
19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
a) die Zahl der Veröffentlichungen von wissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BZgA in referierten Zeitschriften,
b) die Summe der eingeworbenen Drittmittel der BZgA,
c) die Zahl der Kampagnen der BZgA zur gesundheitlichen Aufklärung
der Bevölkerung,
d) die Zahl der Kooperationen der BZgA mit Hochschulen,
e) die Zahl der von der BZgA betreuten Doktorandinnen und
Doktoranden,
f) die Zahl der Maßnahmen und Aktivitäten der BZgA, die dem Ausbau
der internationalen Kooperation dienen,
im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2019 entwickelt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
jeweiligen Entwicklungen?
Die Fragen 19a bis 19f werden gemeinsam beantwortet.
Veröffentlichungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BZgA in
wissenschaftlichen Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren werden erst seit dem
Jahr 2018 systematisch erfasst. Valide Angaben zur Anzahl der vor dem Jahr
2018 erfolgten Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften sind
insofern nicht möglich. In den Jahren 2018 bzw. 2019 wurden 16 bzw. 6
Publikationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BZgA angenommen oder
befanden sich im Review-Verfahren.
Die Höhe der Drittmittel ab dem Jahr 2010 wird in der nachfolgenden Tabelle
genannt. Soweit die Drittmittelzuweisungen gemeinsam für mehrere Jahre
erfolgen, wird der Gesamtbetrag über den entsprechenden Förderzeitraum
ausgewiesen.
Summe in Euro je Jahr – inkl.
pauschale Vergütung für
Beauftragung durch den GKV-
Spitzenverband nach § 20a
Abs. 3 SGB V (ab 2016)
Summe in Euro je Jahr – ohne
pauschale Vergütung für
Beauftragung durch den GKV-SV
nach § 20a Abs. 3 SGB V
Koordinierungsprojekt1
inforoonline.de2
2010 3.887.039 3.887.039 205.158
2011 4.101.034 4.101.034
2012 3.640.839 3.640.839
2013 4.205.383 4.205.383
2014 4.232.511 4.232.511
2015 4.129.207 4.129.207 389.664
2016 45.580.568 13.748.568
2017 48.180.523 15.313.523
2018 48.026.230 14.064.230
2019 47.775.869 12.829.869
1 „Kooperation für nachhaltige Präventionsforschung“; Zahlen liegen nur für den Gesamtzeitraum
vor
2 Web-basierte Austauschplattform; Zahlen liegen nur für den genannten Zeitraum vor
Quelle: BZgA
Unter Kampagne versteht die BZgA komplexe, meist längerfristig ausgeführte
Interventionsketten von Einzelmaßnahmen, die insbesondere massen- und
personalkommunikative Strategien miteinander verbinden. Viele dieser
Maßnahmen erstrecken sich über mehrere Jahre und können daher nicht trennscharf auf
bestimmte Jahre begrenzt werden. Nachfolgende Übersicht gibt daher die Zahl
der im jeweiligen Jahr andauernden Kampagnen wieder.
Kampagnen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Summe 10 13 14 15 15 15 18 17 19 17
Quelle: BZgA
Im Jahr 2011 und 2019 hat die BZgA zwei sowie in den Jahren 2012 bis 2014
und 2018 jeweils eine Kooperationsvereinbarung mit Hochschulen als
wissenschaftliche und forschende Institutionen geschlossen. Darüber hinaus besteht
eine Verbindung zu Hochschulen, etwa über den wissenschaftlichen Beirat,
über die COSMO-Studie sowie über Entwicklungsprojekte.
In den Jahren 2010 bis 2019 wurden an der BZgA keine Doktorandinnen und
Doktoranden betreut.
Die Anzahl der internationalen Maßnahmen und Aktivitäten ist nachfolgender
Tabelle zu entnehmen.
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Anzahl der
internationalen
Maßnahmen und
Aktivitäten
17 4 5 4 6 5 5 3 4 27
Quelle: BZgA
Das wissenschaftliche Profil der BZgA wurde in den vergangenen Jahren
gestärkt, unter anderem durch die Besetzung der stellvertretenden Leitung der
BZgA durch einen Universitätsprofessor 2016 und mit der Besetzung der
Leitung der Abteilung 2 durch eine Wissenschaftlerin im Jahr 2018, wobei die
betreffende Privatdozentin inzwischen eine außerplanmäßige Professur innehat.
Eine weitere Stärkung der wissenschaftlichen Basis der Arbeit der BZgA,
insbesondere in der Wirksamkeitsanalyse ihrer Maßnahmen, wird bei der
laufenden Organisations- und Strategieentwicklung verfolgt. Hierbei sollen die
organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um
die Arbeit der BZgA insbesondere auf dem Gebiet der medialen
Kommunikation stärker an der Wirksamkeit auszurichten und mit Wirksamkeitsnachweisen
zu unterlegen. Gezielte Verfahren zu Wirksamkeitsnachweisen sind nachhaltig
zu entwickeln.
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftsrates, dass
die BZgA zu einem „Kompetenzzentrum für Prävention“
weiterentwickelt werden sollte (Stellungnahme des Wissenschaftsrates zur BZgA,
2008), in das auch weitere Ressorts eingebunden werden könnten?
Wenn ja, welche Schritte werden zu diesem Zwecke unternommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die BZgA unterliegt wegen der sich stetig verändernden gesellschaftlichen
Anforderungen und des sich ändernden Krankheitspanoramas einem ständigen
Prozess der Weiterentwicklung. Wesentlichen Einfluss auf die strategische
Ausrichtung der BZgA nahm das im Jahr 2015 in Kraft getretene Gesetz zur
Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz), durch das
die Krankenkassen zum größten Erbringer von Leistungen zur
Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland wurden. Seit dem Jahr 2016 ist es
Aufgabe der BZgA mit ihrer Kompetenz die Krankenkassen bei deren
Aufgabenwahrnehmung in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und
Prävention durch die Entwicklung der Art und der Qualität
krankenkassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher
Evaluation zu unterstützen. Diese Aufgabe ergänzt insbesondere die
bevölkerungsweiten, verhaltensbezogenen Mehrebenenkampagnen, z. B. zur Prävention von
infektiösen und nichtinfektiösen Erkrankungen, zu Impfungen und
Organspenden. Insofern hat sich die BZgA seit der letzten Begutachtung durch den
Wissenschaftsrat in 2008 in seinen Schwerpunktfeldern Prävention und
Gesundheitsförderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und Erfordernissen zielgerichtet fort- und weiterentwickelt.
21. Inwieweit ist die Weiterentwicklung der BZgA in die Entwicklung und
Umsetzung einer „ressortübergreifenden Strategie für
Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland“ eingebettet, wie sie die
Bundesregierung zum Beispiel in der nationalen Diabetes-Strategie angekündigt
hat (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20619, S. 4)?
Die Entwicklung und Umsetzung einer bedarfsgerechten, evidenzbasierten,
qualitätsgesicherten und umfassenden Nationalen Aufklärungs- und
Kommunikationsstrategie zu Diabetes mellitus ist ein komplexes Vorhaben. Es erfordert
den Einbezug aller Kompetenzen und die Stärkung der maßgeblichen
Akteurinnen und Akteure, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der begrenzten finanziellen
Mittel. Vor diesem Hintergrund wird eine Intensivierung der Kooperation und
Koordination durch das Kooperationsnetzwerk „Diabetesnetz Deutschland“
angestrebt.
22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofs,
dass „bevölkerungsweite Plakataktionen oder Werbespots […] gerade
wenig geeignet (erscheinen), die vulnerablen Zielgruppen zu erreichen“
(vgl. Bundesrechnungshof, „Bericht an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages über die Prüfung der Leistungen der BZgA zur
Prävention in Lebenswelten im Auftrag der Krankenkassen“, 11.
September 2020, S. 34)?
Wenn ja, wie spiegelt sich das künftig in der Aufklärungs- und
Kampagnenarbeit der BZgA wider?
Wenn nein, warum nicht?
Die vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages über die Prüfung der Leistungen der BZgA zur
Prävention in Lebenswelten im Auftrag der Krankenkassen getroffene Aussage
bezieht sich auf „Plakataktionen oder Werbespots“, die für sich alleine und
nicht im Kontext von Mehrebenenstrategien stehen, wie sie die BZgA
entwickelt und umsetzt. Die Aufklärungs- und Kampagnenarbeit der BZgA umfasst
grundsätzlich und entsprechend dem Social Marketing-Konzept eine
Mehrebenenstrategie, in der sowohl Massenmedien wie Plakataktionen, Kino/TV- und
Radio-Spots, die sich an die breite Allgemeinbevölkerung richten, als auch
Internetangebote wie Webportale, Social Media-Präsenzen und spezifische
personalkommunikative Angebote vorkommen. Mit der massenkommunikativen
Ansprache wird Agenda Setting für das spezielle Kampagnen-Gesundheitsthema
befördert, sodass die vertiefenden Informations- und Beratungsangebote im
Internet und in den Lebenswelten (z. B. in Schulen, Kommunen, Freizeit, Sport
etc.) ankommen. Insbesondere mit den personalkommunikativen
Kampagnenangeboten werden auch vulnerable Bevölkerungsgruppen erreicht.
23. Werden Informations- und Aufklärungskampagnen der BZgA
grundsätzlich auch von einer Wirkungsforschung begleitet?
Wenn nein, warum nicht?
Maßnahmen der BZgA, insbesondere Medien wie Plakate, Anzeigen,
Broschüren, Spots u. a. werden vor ihrem Einsatz und bei jeder grundlegenden
Überarbeitung sowohl auf ihre Wirksamkeitsvoraussetzungen als auch inhaltlich
gemäß dem aktuellen Forschungsstand fortlaufend überprüft. Auch werden
Änderungen bei Wissen, Einstellungen und Verhalten und damit verbunden auch
Veränderungen in der Epidemiologie als das Ergebnis aller Maßnahmen von
komplexen Interventionen anhand bundesweiter Repräsentativbefragungen der
BZgA abgebildet. Komplexe Interventionen einschließlich Strukturänderungen
werden durch integrierte Prozessevaluation, Evaluation von
Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Maßnahme und Ergebnisevaluation auf ihre
Wirksamkeit hin überprüft. Darüber hinaus werden die Nutzerzahlen und das
Nutzungsverhalten bezüglich des Internetangebotes der BZgA in allen
Teilbereichen analysiert und bei der Weiterentwicklung der Angebote berücksichtigt. In
sozialen Medien erfolgt die ständige Bewertung und Anpassung des Materials
durch fortlaufende Analysen des Nutzerverhaltens (sog. „live testing“). Ein
quantitatives Analyseinstrument, mit dem die Bewertung der digitalen
Angebote und von Social Media unterstützt wird, ist zurzeit in der Entwicklung. Auch
die Abrufzahlen der Printmedien unterliegen einem kontinuierlichen
Monitoring und der fortlaufenden Auswertung.
24. Inwieweit wird bei der Weiterentwicklung der BZgA der Kritik des
Bundesrechnungshofs an der Verausgabung von Mitteln zur
Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten durch die BZgA Rechnung
getragen?
Die Kritik des Bundesrechnungshofs wird bei der Weiterentwicklung der
Arbeit der Abteilung 5 (Unterstützung der Krankenkassen bei Leistungen zur
Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten) der BZgA und bei der
Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband berücksichtigt. Der GKV-
Spitzenverband und die BZgA müssen insbesondere verstärkt darauf hinwirken, dass
die von der BZgA zu erbringenden Unterstützungsleistungen einen Umfang
erreichen, der zu der gesetzlich vorgesehenen Vergütung in einem angemessenen
Verhältnis steht. Insbesondere die Evaluation kassenartenübergreifender
Projekte ist auszubauen. Der Personalbedarf der BZgA muss sich am vereinbarten
Auftragsvolumen orientieren.
25. Plant die Bundesregierung, die BZgA künftig stärker mit der Vermittlung
einer „kritischen Gesundheitskompetenz“ zu betrauen, um die
partizipative Entscheidungsfindung in Deutschland insgesamt zu verbessern (vgl.
Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung
im Gesundheitswesen 2018, S. 464 ff.), und wenn nein, bitte erläutern?
Die Vermittlung einer kritischen Gesundheitskompetenz der Menschen in
Deutschland ist bereits inhärenter Schwerpunkt der Arbeit der BZgA. Hierzu
trägt die BZgA durch ihre serviceorientierte und adressatengerechte,
unabhängige und wissenschaftlich fundierte Informationsvermittlung bei. Insbesondere
sollen eigenverantwortliche Entscheidungen bezüglich einer
gesundheitsförderlichen Lebensführung in den verschiedenen Alters- und Sozialgruppen
gefördert werden. Die BZgA bringt ihre Beiträge im Rahmen der Steuerungsgruppe
der im Jahr 2017 ins Leben gerufenen „Allianz für Gesundheitskompetenz“ ein.
Partner der Initiative sind neben dem BMG, der Gesundheitsministerkonferenz
der Länder und der Patientenbeauftragten der Bundesregierung 14
Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung.
26. Worin wird künftig die Rolle der BZgA für das kürzlich gestartete
Nationale Gesundheitsportal des BMG liegen?
27. Plant die Bundesregierung, die BZgA künftig zu einer offiziellen
Partnerin des Portals zu machen?
Wenn ja, welche Pläne existieren dazu?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die BZgA hat sich bereits aktiv in der Machbarkeitsstudie zur Errichtung des
Nationalen Gesundheitsportals eingebracht (z. B. im Rahmen von Workshops
zu zwingenden Anforderungen an ein Nationales Gesundheitsportal wie etwa
der Partizipation der Nutzerinnen und Nutzer). Aktuell prüft sie im Rahmen der
Qualitätssicherung einzelne Beiträge des Nationalen Gesundheitsportals im
Auftrag des BMG. Zudem sind viele Artikel des Nationalen Gesundheitsportals
mit vertiefenden Angeboten der BZgA verlinkt. In diesem Jahr wird zudem
geprüft, in welchen Bereichen verstärkt auf die Expertise der BZgA
zurückgegriffen werden kann.
28. Aus welchen Gründen setzt die BZgA auch bei ihrer aktuellsten
Kampagne mit dem Ziel der Cannabisprävention „Mach dich schlau“ (https://
www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2020-10-28-mach-dich-schlau-a
uf-wwwcannabispraeventionde/) auf Appelle und Aufforderungen,
obwohl aus der professionellen Suchthilfe immer wieder von diesem
Kommunikationsansatz abgeraten wird (vgl.
https://www.condrobs.de/aktuell
es/cannabispraevention)?
29. Von welchen Akteurinnen und Akteuren wurde die BZgA bei der
Entwicklung und Umsetzung der Kampagne „Mach dich schlau“ fachlich
unterstützt?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Soziale Medien-Kampagne zur Cannabisprävention „Mach dich schlau“
gewann den bundesweiten Ideenwettbewerb zur jugendaffinen Vermittlung von
Cannabisfakten und Präventionsangeboten via Sozialen Medien, den die BZgA
unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
ausrichtete.
Im Gegensatz zur Suchthilfe richtet sich die Suchtprävention primär an die
deutlich größere Gruppe der nichtkonsumierenden Jugendlichen. Sie sind für
präventive Angebote besonders gut in den digitalen Medien erreichbar, denn
diese geben die Möglichkeit, mit hoher Reichweite sachliche Fakten zu
vermitteln. Ziel der Kampagne ist es, Jugendliche zu motivieren, sich fundiert zu
informieren, eine realistische Risikobewertung vorzunehmen und eine
verantwortliche Entscheidung zu treffen. Im Sinne der Resilienzförderung bedeutet
dies auch, die Jugendlichen zu stärken, auch gegen Gruppendruck „Nein“ zu
sagen. Bei der Präsentation der Kampagne hat die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung explizit darauf hingewiesen, dass hier gerade nicht appellativ
agiert wird, sondern durch sachliche Informationen, die jugendspezifisch
aufbereitet und auf den genutzten Kanälen verbreitet werden, agiert wird.
Die BZgA wurde von der Medienagentur BUZZ, dem Arbeitsstab der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der Fachstelle für Suchtprävention Berlin
sowie dem BMG fachlich unterstützt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP „Mach Dich Schlau – Social-Media-Kampagne zur
Cannabisprävention“ auf Bundestagsdrucksache 19/21331 verwiesen.
30. Welche Informationen stellt die BZgA für Menschen in psychischen
Krisen und zur Vorbeugung seelischer Erkrankungen bereit, und weshalb
verzichtet die BZgA auf eine entsprechende Kategorie auf ihrer
Homepage unter „Programme und Aktivitäten“?
Das Thema psychische Gesundheit wird auf der Homepage der BZgA als
Querschnittsthema für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Lebensphasen umfassend
aufbereitet. Der Schwerpunkt liegt dabei entsprechend der Zielsetzung der
BZgA auf Informationen zur Förderung psychischer Gesundheit und
Vorbeugung seelischer Erkrankungen. Beispielsweise werden Eltern durch das
qualitätsgesicherte, interessenneutrale Informationsangebot der BZgA im Bereich
der Kinder- und Jugendgesundheit (
https://www.bzga.de/programme-und-aktivi
taeten/kinder-und-jugendgesundheit/) dabei unterstützt, die gesunde
körperliche, psychische und soziale Entwicklung ihrer Kinder von Anfang an zu
fördern.
Auch die zielgruppenspezifischen Themenmodule der BZgA für ältere
Menschen, Frauen und Männer enthalten umfangreiche und vielfältige
Informationen zur Förderung der psychischen Gesundheit und darüber hinaus auch zu
psychischen Erkrankungen, beispielsweise zur Erkrankung Depression (http://
www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/; www.frauengesundheitsportal.de/theme
n/psychische-gesundheit/;
www.maennergesundheitsportal.de/themen/psychisc
he-gesundheit/).
Zur Prävention von Suchterkrankungen hat die BZgA vielfältige themen- und
zielgruppenspezifische Informationsmaterialien und Internetangebote
entwickelt, u. a. zur Förderung des Nichtrauchens, zur Alkoholholprävention und zur
Prävention des Missbrauchs illegaler Drogen sowie Verhaltenssüchte.
Angesprochen werden Kinder und Jugendliche, Erwachsene sowie Multiplikatoren.
Im Themenbereich „Ernährung – Bewegung – Stressregulation“ bietet die
BZgA neben Informationen zu gesunder Ernährung, Bewegung und
Stressbewältigung auch qualitätsgesicherte Informationen zur Beratung, Prävention und
Therapie von Essstörungen sowie zur Prävention und Therapie von Adipositas
bei Kindern und Jugendlichen an.
Mit Blick auf die mit der Corona-Pandemie einhergehenden psychischen
Belastungen wurden die o. g. zielgruppenspezifischen Informationsangebote der
BZgA um Informationen und praktische Anregungen erweitert, wie mit diesen
Belastungen umgegangen werden kann und welche Unterstützungsangebote im
Bedarfsfall genutzt werden können. Dabei wird auch aufgezeigt, welche
Anlaufstellen im Falle einer akuten psychischen Krise weiterhelfen können.
Darüber hinaus hat die BZgA ein webbasiertes niedrigschwelliges und
qualitätsgesichertes Unterstützungsangebot „Psychisch stabil bleiben“ zur Prävention und
Bewältigung psychischer Belastungen mit Wegweiserfunktion aufgebaut. Es ist
aufrufbar über die Internetseite der Kampagne „Zusammen gegen Corona“
(
https://www.zusammengegencorona.de/informieren/psychisch-stabil-bleiben/)
und bietet Informationen für Eltern von minderjährigen Kindern, Erwachsene,
Seniorinnen und Senioren sowie medizinisches und pflegerisches Personal an.
31. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die BZgA aus der
„Bundeskonferenz Frauengesundheit“ (
https://www.frauengesundheitsportal.de/k
onferenzen/bundeskonferenz-frauengesundheit-2020/programm/), und
wie wird Frauengesundheit als Querschnittsthema in verschiedenen
Bereichen, wie zum Beispiel der Suchtprävention, berücksichtigt?
Themen der Frauengesundheit werden auch im Frauengesundheitsportal
adressiert und regelmäßig aktualisiert. Neben dem Angebot der Bundeskonferenzen
Frauengesundheit und des Frauengesundheitsportals werden
geschlechtsspezifische Besonderheiten in der BZgA seit vielen Jahren als übergreifende
Querschnittsaufgabe berücksichtigt. Auch im Rahmen der Suchtprävention orientiert
sich die BZgA an der Erhebung und Bewertung der Konsumprävalenzen nach
geschlechtsspezifischen Unterschieden und achtet auf die geschlechtergerechte
Ausgestaltung der Angebote. Die Frauengesundheit wird im Kontext der
Suchtprävention beispielsweise in Bezug auf die gezielte Prävention des
Medikamenten- und Alkoholmissbrauchs berücksichtigt. Dies schließt auch
vorgeburtliche Schädigungen durch den Konsum von Alkohol, Tabak und anderen
Substanzen während der Schwangerschaft mit ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]