Die menschenrechtliche und humanitäre Lage der Rohingya auf Bhashan Char und in Cox’s Bazar
der Abgeordneten Margarete Bause, Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Luise Amtsberg, Dr. Frithjof Schmidt, Renate Künast, Filiz Polat, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Britta Hasselmann, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 flohen mehrere Hunderttausend Männer, Frauen und Kinder der muslimischen Minderheit der Rohingya vor massiver und systematischer Gewalt seitens des myanmarischen Militärs aus der Region Rakhine in Myanmar nach Bangladesch. Bangladesch gewährt den seit 2017 Geflüchteten ebenso Schutz wie den mehreren Zehntausend Rohingya, die bereits in den Jahren und Jahrzehnten zuvor vor Gewalt, systematischer Diskriminierung und Ausgrenzung aus Myanmar geflohen sind. Bangladesch ist als Gastland auf Dauer überfordert.
Die überwiegende Mehrzahl der Geflüchteten lebt in Kutupalong im Distrikt Cox’s Bazar, dem mittlerweile größten Flüchtlingslager weltweit. Laut Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) leben in und um Cox’s Bazar etwa 860 000 Rohingya (https://www.unhcr.org/news/briefing/2020/10/5f8d7c004/unhcr-calls-solidarity-support-solutions-rohingya-refugees-ahead-urgent.html).
Die Corona-Pandemie hat die anhaltend verheerende Lage der Geflüchteten weiter verschärft. Der Zugang für humanitäre Helferinnen und Helfer ist erheblich beeinträchtigt und damit der Zugang zu Wasser, Nahrung, Sanitär- und medizinischer Versorgung. Abstandsregeln können aufgrund der beengten Lebensverhältnisse nicht eingehalten werden. Im September 2019 wurde der Internetzugang gekappt und damit das gerade in Zeiten der Pandemie besonders relevante Recht auf Information beschnitten. Berichtet wird außerdem von sexualisierter und genderbasierter Gewalt, Zwangs- und Kinderehen, Menschen- und Drogenhandel (https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/Age-and-gender-based-violence-risks-facing-Rohingya-and-Bangladeshi-adolescents-in-Cox_s-Bazar-1.pdf). Insbesondere seit Anfang Oktober 2020 kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden in den Lagern, wodurch sich die Sicherheitslage weiter verschärft (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/bangladesh-rohingya-refugees-safety-must-be-ensured-amid-violent-clashes-in-coxs-bazaar/).
Im Oktober 2018 unterzeichneten die Regierungen von Myanmar und Bangladesch ein Rückführungsabkommen (https://www.crisisgroup.org/asia/south-east-asia/myanmar/b153-bangladesh-myanmar-danger-forced-rohingya-repatriation). Dessen Umsetzung scheiterte bislang u. a. an der anhaltenden Gewalt und Unsicherheit in Rakhine und daran, dass Rohingya unter diesen Bedingungen verständlicherweise nicht bereit sind, freiwillig nach Myanmar zurückzukehren.
Angesichts dessen und der sich zuspitzenden Lage in Cox’s Bazar hat die bangladeschische Regierung die bereits seit mehreren Jahren angestrebte Umsiedlung eines Teils der Geflüchteten aus Cox’s Bazar auf die Insel Bhashan Char erneut aufgegriffen. Die erst innerhalb der vergangenen 20 Jahre entstandene Insel liegt rund 30 Kilometer vom Festland entfernt. Zwar ist die Insel offiziell 40 Quadratkilometer groß, da sie aber sehr anfällig für Überflutungen und Zyklone und während des Monsuns häufig nahezu vollständig überschwemmt ist, beträgt der sichere, eingedeichte Bereich lediglich 7,7 Quadratkilometer (https://www.dw.com/de/bangladesch-will-rohingya-fl%C3%BCchtlinge-auf-einsame-insel-umsiedeln/a-50257849; https://www.tagesschau.de/ausland/rohingya-umsiedlung-insel-101.html).
Die Regierung plant, etwa 100 000 geflüchtete Rohingya nach Bhashan Char umzusiedeln. Bereits Anfang 2018 begann die bangladeschische Regierung mit Bau- und Befestigungsmaßnahmen. Medienberichten zufolge stehen dort mittlerweile zahlreiche gleichförmige Wohngebäude; zwei Schulen, eine Moschee und ein Krankenhaus sind im Bau (https://www.bbc.com/news/world-asia-54717686). Der bebaute Teil der Insel ist flächendeckend mit Überwachungskameras ausgestattet (https://www.bbc.com/news/world-asia-54717686). Das gesamte Bebauungs- und Umsiedlungsprojekt wird von der bangladeschischen Marine durchgeführt (https://www.gfbv.de/de/zeitschriftfuervielfalt/312-in-gefahr-menschen-der-inseln/rohingya-in-bangladesch-endstation-bhashan-char-die-schwimmende-insel-fuer-gefluechtete/). Im September 2020 organisierte die bangladeschische Regierung einen „Inspektions-Besuch“ für 40 Rohingya-Vertreterinnen und Rohingya-Vertreter nach Bhashan Char (https://www.hrw.org/news/2020/09/15/bangladesh-reunify-rohingya-refugee-families). Im Nachgang daran bekundete die Regierung, dass sich mittlerweile etwa 7 000 Geflüchtete für eine freiwillige Umsiedlung gemeldet hätten (https://www.spiegel.de/politik/ausland/rohingya-in-bangladesch-umsiedlungsprogramm-nach-bhasan-char-startet-a-1293216.html). Außenminister Abul Kalam Abdul Momen machte deutlich, dass man eine Umsiedlung notfalls jedoch auch gegen den Willen der Geflüchteten durchführen werde (https://www.dw.com/de/bangladesch-will-rohingya-fl%C3%BCchtlinge-auf-einsame-insel-umsiedeln/a-50257849). Die Rohingya-Vertreterinnen und Rohingya-Vertreter hingegen äußerten deutliche Bedenken über die drastische Einschränkung der Bewegungsfreiheit, fehlende adäquate medizinische Behandlungsmöglichkeiten, Sanitärversorgung für Frauen und Mädchen, mangelhafte Möglichkeiten, sich auf der Insel eine eigene Lebensgrundlage zu schaffen sowie Sicherheitsbedenken aufgrund der geographischen Lage (https://www.hrw.org/news/2020/09/15/bangladesh-reunify-rohingya-refugee-families).
Bis heute ist nicht abschließend geklärt, ob die Insel dauerhaft bewohnbar ist. Bislang verweigerte die Regierung Bangladeschs Expertinnen und Experten der Vereinten Nationen, eine entsprechende unabhängige Untersuchung durchzuführen (https://www.hrw.org/news/2020/09/15/bangladesh-reunify-rohingya-refugee-families; https://www.bbc.com/news/world-asia-54717686).
Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass eine Rückkehr der Geflüchteten in ihre Heimat in Myanmar nach einer Umsiedlung immer unwahrscheinlicher werde und somit das Ziel Myanmars, die Rohingya dauerhaft aus dem Land zu vertreiben, manifestiert werde. Sie kritisieren zudem die Isolation und die damit einhergehende Perspektivlosigkeit insbesondere für jüngere Rohingya (https://www.gfbv.de/de/zeitschriftfuervielfalt/312-in-gefahr-menschen-der-inseln/rohingya-in-bangladesch-endstation-bhashan-char-die-schwimmende-insel-fuer-gefluechtete/) sowie die mögliche Verletzung von grundlegenden Rechten wie u. a. der Bewegungsfreiheit.
Dessen ungeachtet befinden sich bereits über 300 Rohingya-Bootsflüchtlinge auf der Insel, darunter etwa 40 Kinder (https://www.hrw.org/news/2020/05/20/bangladesh-cyclone-endangers-rohingya-silt-island). Seit Mai dieses Jahres werden sie auf der Insel festgehalten. Weder VN-Organisationen noch anderen humanitären Hilfsorganisationen wurde bislang Zugang zu den Geflüchteten gestattet. Human Rights Watch berichtet basierend auf Zeuginnen- und Zeugenaussagen von Misshandlung, gefängnisähnlichen Bedingungen, Verletzung der Bewegungsfreiheit, unzureichendem Zugang zu Nahrung, Wasser und medizinischer Versorgung (https://www.hrw.org/news/2020/05/20/bangladesh-cyclone-endangers-rohingya-silt-island).
Nachdem die Umsiedlungspläne immer wieder zum Stillstand kamen, haben die bangladeschischen Behörden am 4. Dezember 2020 mit der Umsiedlung begonnen. Medienberichten zufolge wurden über 1 600 Rohingya auf die Insel Bhashan Char gebracht. Während die bangladeschischen Behörden angeben, die Umsiedlungen passierten auf freiwilliger Basis berichten einzelne Rohingya, dass sie gegen ihren Willen und ohne ihr Einverständnis auf die Insel gebracht worden. (https://news.trust.org/item/20201204035006-ubuj6)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Aspekte und Projekte im Bereich des humanitären Schutzes (Humanitarian Protection) fördert die Bundesregierung in Anbetracht dessen, dass nach Ansicht der Fragesteller ein Fokus auf service delivery nicht ausreichend ist, da Diskriminierung und Schutz- bzw. Staatenlosigkeit die grundlegenden Ursachen der Vulnerabilität der Rohingya-Geflüchteten sind?
Wie setzt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für den Schutz, den Zugang zu Arbeit, Bildung und die rechtliche Anerkennung der Rohingya-Geflüchteten ein?
Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Regierungen der Anrainerstaaten von Myanmar dafür ein, eine erzwungene Rückkehr von Rohingya nach Myanmar zu verhindern und sichere Lebensbedingungen sowie die Gewährung einklagbarer (politischer) Rechte zu garantieren?
Auf welche Art und Weise wirkt die Bundesregierung auf die Regierung Myanmars ein, sowohl strukturelle als auch direkte Gewalt gegen Rohingya in Myanmar zu beenden, ihre Grund- und Menschenrechte vollumfänglich anzuerkennen und zu gewährleisten und somit die Voraussetzungen für eine freiwillige Rückkehr der Geflüchteten zu ermöglichen?
Inwiefern setzt die Regierung Myanmars nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Internationalen Gerichtshof im Januar 2020 angeordneten Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya in Myanmar um?
Und inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Myanmars dafür ein, dass diese das Urteil umsetzt?
Wie genau werden die Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die durch die Beendigung der direkten Zusammenarbeit mit der Regierung Myanmars freigeworden sind, eingesetzt, um, wie im Oktober 2020 vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller erklärt, die „Unterstützung auf die Flüchtlingslager in Bangladesch“ zu konzentrieren? (https://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/oktober/201022_pm_034_Rohingya-Geberkonferenz-Minister-Mueller-sagt-30-Millionen-Euro-Soforthilfe-fuer-Fluechtlinge-in-Bangladesch-zu/index.html)
a) Hat die Bundesregierung gegenüber den myanmarischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern im Vorfeld deutlich gemacht, dass sie in Anbetracht der Lage ein Ende der Entwicklungszusammenarbeit in Betracht zieht, wenn ja, in welchem Rahmen, und was waren die Reaktionen der myanmarischen Seite?
b) Wie reagierte nach Kenntnis der Bundesregierung die myanmarische Regierung auf die Beendigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Februar dieses Jahres, die mit der myanmarischen Politik gegenüber den Rohingya begründet wurde?
c) Nach welchen konkreten Kriterien bemisst die Bundesregierung, ob Myanmar der Forderung von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller nachkommt, die Rückkehr der Rohingya-Flüchtlinge in Sicherheit zu garantieren, bevor die Wiederaufnahme der bilateralen EZ diskutiert werden kann (https://taz.de/Entwicklungszusammenarbeit/!5667738/)?
Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die menschenrechtliche und humanitäre Lage der Rohingya in den Flüchtlingslagern Cox’s Bazars?
Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um die Sicherheit der Geflüchteten in den Lagern zu gewährleisten, und wie trägt die Bundesregierung dazu bei?
Welche Auswirkungen haben die aktuellen Gewaltausbrüche in den Flüchtlingslagern nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bereitstellung humanitärer Hilfe?
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Zugang zu den verschiedenen Flüchtlingslagern für humanitäre Helferinnen und Helfer?
In welcher Höhe wird die Bundesregierung ihre im Zuge des Global Humanitarian Response Plan 2020 gestiegenen Mittel der humanitären Hilfe für Bangladesch im Jahr 2021 fortschreiben?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die außergerichtlichen Hinrichtungen von mutmaßlich über 100 Rohingya-Geflüchteten zwischen August 2017 und Juli 2020 und deren Hintergründe (vgl. https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/bangladesh-rohingya-refugees-safety-must-be-ensured-amid-violent-clashes-in-coxs-bazaar/)?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine umfassende und unabhängige Aufklärung dieser Fälle ein?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die größten Herausforderungen in und um Cox’s Bazar, und welche Maßnahmen ergreift sie, um Bangladesch und internationale Organisationen bei deren Bewältigung zu unterstützen?
Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Geflüchtete in der Region Cox’s Bazar auch in Zeiten der Pandemie Zugang zu medizinischer Versorgung, Nahrung und sauberem Wasser haben?
Hält die Bundesregierung die Abriegelung der Flüchtlingslager in Cox’s Bazar durch die bangladeschischen Behörden im Kontext der Corona-Pandemie für angemessen?
a) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber den bangladeschischen Behörden dafür ein, dass sich die Lebensbedingungen im Sinne des Infektionsschutzes so verbessern, dass die Abriegelung nicht mehr nötig ist?
b) Wenn nein, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber den bangladeschischen Behörden dafür ein, dass die Abriegelung wieder aufgehoben wird?
Wie begründet die Regierung Bangladeschs nach Kenntnis der Bundesregierung die Internetbeschränkungen für Geflüchtete in Cox’s Bazar?
a) Bestehen die Beschränkungen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell fort?
b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung gegenüber den bangladeschischen Behörden dafür eingesetzt, dass die Internetbeschränkungen aufgehoben werden und dass Geflüchtete insbesondere in Zeiten der Pandemie Zugang zu Informationen haben?
Wie können Rohingya nach Auffassung der Bundesregierung effektiver in sie betreffende politische Entscheidungsprozesse und Maßnahmen einbezogen werden, und wie kann dazu beigetragen werden, dass insbesondere Mädchen und Frauen stärker miteinbezogen werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit einer Umsiedlung der Rohingya nach Bhashan Char ihre dauerhafte Vertreibung aus Myanmar manifestiert wird (vgl. https://www.gfbv.de/de/zeitschriftfuervielfalt/312-in-gefahr-menschen-der-inseln/rohingya-in-bangladesch-endstation-bhashan-char-die-schwimmende-insel-fuer-gefluechtete/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Umsiedlung von Rohingya aus Cox’s Bazar nach Bhashan Char?
a) Wie viele Rohingya sollen nach Kenntnis der Bundesregierung wann auf die Insel umgesiedelt werden?
b) Wie viele Rohingya wurden im Zuge des Umsiedlungsprojekts bereits auf die Insel verbracht?
c) Wie reagierte die Bundesregierung auf die Umsiedlung von 1 600 Rohingya am 4. Dezember 2020?
Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf die Regierung Bangladeschs dahin gehend ein, dass eine Umsiedlung, wenn überhaupt, nur freiwillig geschehen darf?
Sind Angehörige der deutschen oder anderer europäischer Auslandvertretungen in Bangladesch auf Bhashan Char gewesen, um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen bzw. wurden entsprechende Besuche erbeten?
Wenn es Besuche gab, zu welchen Erkenntnissen führten sie?
Wenn es bisher keine Besuche gab, strebt die Bundesregierung diese an?
Ist die Umsiedlung und damit die Isolierung von Geflüchteten auf einer Insel nach Auffassung der Bundesregierung mit internationalen Menschenrechtsstandards sowie internationalem Flüchtlingsrecht vereinbar?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob und wenn, auf welche Art und Weise den Geflüchteten auf Bhashan Char
a) das Recht auf Bewegungsfreiheit;
b) das Recht auf Bildung;
c) das Recht auf Nahrung und sauberes Trinkwasser;
d) das Recht auf Privatsphäre;
e) das Recht auf Information;
f) das Recht auf Arbeit und freie Berufswahl;
g) der Zugang zu medizinischer und sanitärer Versorgung;
h) der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren gewährleistet wird?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation der 306 Rohingya, die seit mehreren Monaten auf Bhashan Char festgehalten werden sowie den 1 600 Geflüchteten, die am 4. Dezember 2020 auf die Insel gebracht wurden?
a) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Bangladeschs dafür ein, dass humanitäre Organisationen und Vertreterinnen und Vertreter der VN Zugang zu den Personen bekommen?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorwürfe sexueller Belästigung dieser Geflüchteten durch die Polizei und Marineangehöriger, und inwiefern setzt sie sich gegenüber der Regierung Bangladeschs für eine umfassende und unabhängige Untersuchung dieser Vorwürfe ein (https://www.bbc.com/news/world-asia-54717686)?
c) Inwiefern setzt sie sich gegenüber der Regierung Bangladeschs dafür ein, dass die Bewegungsfreiheit dieser Personen sichergestellt wird und sie die Insel verlassen können, wenn sie das möchten?
Wie hat die Bundesregierung auf die Berichte von Misshandlungen und unzureichender Versorgung der Geflüchteten auf Bhashan Char reagiert?
Steht sie dazu im Kontakt mit den bangladeschischen Behörden (https://www.hrw.org/news/2020/10/01/bangladesh-protesting-rohingya-refugees-beaten)?
Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass humanitäre Akteure Zugang nach Bhashan Char erhalten?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des entwicklungspolitischen Schwerpunkts gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte für Alternativen zu einer Umsiedlung der Rohingya ein, und welche sind dies?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Vereinten Nationen in ihrer Forderung zu unterstützen, eine unabhängige Untersuchung zur Bewohnbarkeit und den Lebensbedingungen auf der Insel durchzuführen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Bangladeschs ein, dass eine unabhängige Untersuchungskommission der VN abschließend klärt, ob Bhashan Char langfristig bewohnbar ist?
Waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Firmen direkt oder indirekt an den Baumaßnahmen auf Bhashan Char beteiligt, und wenn ja, bitte nach Firma und Sektor aufschlüsseln.