[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margarete Bause, Omid Nouripour,
Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25130 –
Die menschenrechtliche und humanitäre Lage der Rohingya auf Bhashan Char
und in Cox’s Bazar
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2017 flohen mehrere Hunderttausend Männer, Frauen und Kinder der
muslimischen Minderheit der Rohingya vor massiver und systematischer
Gewalt seitens des myanmarischen Militärs aus der Region Rakhine in Myanmar
nach Bangladesch. Bangladesch gewährt den seit 2017 Geflüchteten ebenso
Schutz wie den mehreren Zehntausend Rohingya, die bereits in den Jahren
und Jahrzehnten zuvor vor Gewalt, systematischer Diskriminierung und
Ausgrenzung aus Myanmar geflohen sind. Bangladesch ist als Gastland auf Dauer
überfordert.
Die überwiegende Mehrzahl der Geflüchteten lebt in Kutupalong im Distrikt
Cox’s Bazar, dem mittlerweile größten Flüchtlingslager weltweit. Laut
Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) leben in und um Cox’s
Bazar etwa 860 000 Rohingya (
https://www.unhcr.org/news/briefing/2020/10/
5f8d7c004/unhcr-calls-solidarity-support-solutions-rohingya-refugees-ahead-u
rgent.html).
Die Corona-Pandemie hat die anhaltend verheerende Lage der Geflüchteten
weiter verschärft. Der Zugang für humanitäre Helferinnen und Helfer ist
erheblich beeinträchtigt und damit der Zugang zu Wasser, Nahrung, Sanitär- und
medizinischer Versorgung. Abstandsregeln können aufgrund der beengten
Lebensverhältnisse nicht eingehalten werden. Im September 2019 wurde der
Internetzugang gekappt und damit das gerade in Zeiten der Pandemie
besonders relevante Recht auf Information beschnitten. Berichtet wird außerdem
von sexualisierter und genderbasierter Gewalt, Zwangs- und Kinderehen,
Menschen- und Drogenhandel (
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/res
ources/Age-and-gender-based-violence-risks-facing-Rohingya-and-Banglades
hi-adolescents-in-Cox_s-Bazar-1.pdf). Insbesondere seit Anfang Oktober
2020 kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen kriminellen
Banden in den Lagern, wodurch sich die Sicherheitslage weiter verschärft
(
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/bangladesh-rohingya-refuge
es-safety-must-be-ensured-amid-violent-clashes-in-coxs-bazaar/).
Im Oktober 2018 unterzeichneten die Regierungen von Myanmar und
Bangladesch ein Rückführungsabkommen (
https://www.crisisgroup.org/asia/south-ea
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25957
19. Wahlperiode 18.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
st-asia/myanmar/b153-bangladesh-myanmar-danger-forced-rohingya-repatria
tion). Dessen Umsetzung scheiterte bislang u. a. an der anhaltenden Gewalt
und Unsicherheit in Rakhine und daran, dass Rohingya unter diesen
Bedingungen verständlicherweise nicht bereit sind, freiwillig nach Myanmar
zurückzukehren.
Angesichts dessen und der sich zuspitzenden Lage in Cox’s Bazar hat die
bangladeschische Regierung die bereits seit mehreren Jahren angestrebte
Umsiedlung eines Teils der Geflüchteten aus Cox’s Bazar auf die Insel Bhashan
Char erneut aufgegriffen. Die erst innerhalb der vergangenen 20 Jahre
entstandene Insel liegt rund 30 Kilometer vom Festland entfernt. Zwar ist die Insel
offiziell 40 Quadratkilometer groß, da sie aber sehr anfällig für Überflutungen
und Zyklone und während des Monsuns häufig nahezu vollständig
überschwemmt ist, beträgt der sichere, eingedeichte Bereich lediglich 7,7
Quadratkilometer (
https://www.dw.com/de/bangladesch-will-rohingya-fl%C3%BCcht
linge-auf-einsame-insel-umsiedeln/a-50257849;
https://www.tagesschau.de/au
sland/rohingya-umsiedlung-insel-101.html).
Die Regierung plant, etwa 100 000 geflüchtete Rohingya nach Bhashan Char
umzusiedeln. Bereits Anfang 2018 begann die bangladeschische Regierung
mit Bau- und Befestigungsmaßnahmen. Medienberichten zufolge stehen dort
mittlerweile zahlreiche gleichförmige Wohngebäude; zwei Schulen, eine
Moschee und ein Krankenhaus sind im Bau (
https://www.bbc.com/news/world-as
ia-54717686). Der bebaute Teil der Insel ist flächendeckend mit
Überwachungskameras ausgestattet (
https://www.bbc.com/news/world-asia-5471
7686). Das gesamte Bebauungs- und Umsiedlungsprojekt wird von der
bangladeschischen Marine durchgeführt (
https://www.gfbv.de/de/zeitschriftfuerviel
falt/312-in-gefahr-menschen-der-inseln/rohingya-in-bangladesch-endstation-b
hashan-char-die-schwimmende-insel-fuer-gefluechtete/). Im September 2020
organisierte die bangladeschische Regierung einen „Inspektions-Besuch“ für
40 Rohingya-Vertreterinnen und Rohingya-Vertreter nach Bhashan Char
(
https://www.hrw.org/news/2020/09/15/bangladesh-reunify-rohingya-refugee-
families). Im Nachgang daran bekundete die Regierung, dass sich mittlerweile
etwa 7 000 Geflüchtete für eine freiwillige Umsiedlung gemeldet hätten
(
https://www.spiegel.de/politik/ausland/rohingya-in-bangladesch-umsiedlungs
programm-nach-bhasan-char-startet-a-1293216.html). Außenminister Abul
Kalam Abdul Momen machte deutlich, dass man eine Umsiedlung notfalls
jedoch auch gegen den Willen der Geflüchteten durchführen werde (
https://ww
w.dw.com/de/bangladesch-will-rohingya-fl%C3%BCchtlinge-auf-einsame-ins
el-umsiedeln/a-50257849). Die Rohingya-Vertreterinnen und Rohingya-
Vertreter hingegen äußerten deutliche Bedenken über die drastische
Einschränkung der Bewegungsfreiheit, fehlende adäquate medizinische
Behandlungsmöglichkeiten, Sanitärversorgung für Frauen und Mädchen, mangelhafte
Möglichkeiten, sich auf der Insel eine eigene Lebensgrundlage zu schaffen
sowie Sicherheitsbedenken aufgrund der geographischen Lage (
https://www.hr
w.org/news/2020/09/15/bangladesh-reunify-rohingya-refugee-families).
Bis heute ist nicht abschließend geklärt, ob die Insel dauerhaft bewohnbar ist.
Bislang verweigerte die Regierung Bangladeschs Expertinnen und Experten
der Vereinten Nationen, eine entsprechende unabhängige Untersuchung
durchzuführen (
https://www.hrw.org/news/2020/09/15/bangladesh-reunify-rohingy
a-refugee-families;
https://www.bbc.com/news/world-asia-54717686).
Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass eine Rückkehr der
Geflüchteten in ihre Heimat in Myanmar nach einer Umsiedlung immer
unwahrscheinlicher werde und somit das Ziel Myanmars, die Rohingya dauerhaft aus dem
Land zu vertreiben, manifestiert werde. Sie kritisieren zudem die Isolation und
die damit einhergehende Perspektivlosigkeit insbesondere für jüngere
Rohingya (
https://www.gfbv.de/de/zeitschriftfuervielfalt/312-in-gefahr-menschen-de
r-inseln/rohingya-in-bangladesch-endstation-bhashan-char-die-
schwimmendeinsel-fuer-gefluechtete/) sowie die mögliche Verletzung von grundlegenden
Rechten wie u. a. der Bewegungsfreiheit.
Dessen ungeachtet befinden sich bereits über 300 Rohingya-Bootsflüchtlinge
auf der Insel, darunter etwa 40 Kinder (
https://www.hrw.org/news/2020/05/2
0/bangladesh-cyclone-endangers-rohingya-silt-island). Seit Mai dieses Jahres
werden sie auf der Insel festgehalten. Weder VN-Organisationen noch anderen
humanitären Hilfsorganisationen wurde bislang Zugang zu den Geflüchteten
gestattet. Human Rights Watch berichtet basierend auf Zeuginnen- und
Zeugenaussagen von Misshandlung, gefängnisähnlichen Bedingungen, Verletzung
der Bewegungsfreiheit, unzureichendem Zugang zu Nahrung, Wasser und
medizinischer Versorgung (
https://www.hrw.org/news/2020/05/20/banglades
h-cyclone-endangers-rohingya-silt-island).
Nachdem die Umsiedlungspläne immer wieder zum Stillstand kamen, haben
die bangladeschischen Behörden am 4. Dezember 2020 mit der Umsiedlung
begonnen. Medienberichten zufolge wurden über 1 600 Rohingya auf die Insel
Bhashan Char gebracht. Während die bangladeschischen Behörden angeben,
die Umsiedlungen passierten auf freiwilliger Basis berichten einzelne
Rohingya, dass sie gegen ihren Willen und ohne ihr Einverständnis auf die Insel
gebracht worden. (
https://news.trust.org/item/20201204035006-ubuj6)
1. Welche Aspekte und Projekte im Bereich des humanitären Schutzes
(Humanitarian Protection) fördert die Bundesregierung in Anbetracht
dessen, dass nach Ansicht der Fragesteller ein Fokus auf service delivery
nicht ausreichend ist, da Diskriminierung und Schutz- bzw.
Staatenlosigkeit die grundlegenden Ursachen der Vulnerabilität der Rohingya-
Geflüchteten sind?
Wie setzt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für den
Schutz, den Zugang zu Arbeit, Bildung und die rechtliche Anerkennung
der Rohingya-Geflüchteten ein?
Die Bundesregierung trägt zur Deckung des humanitären Bedarfs in der
Rohingya-Krise bei. Sie dazu seit 2017 humanitäre Projekte in Bangladesch mit
etwa 60,7 Mio. Euro unterstützt, davon 17,8 Mio. im Jahr 2020. Neben der
humanitären Grundversorgung in den Bereichen Ernährungssicherung,
Basisgesundheitsversorgung sowie Wasser-, Sanitär- und -Hygieneversorgung liegt
ein Schwerpunkt auf dem humanitären Schutz. Neben der Förderung von
spezifischen Schutzprojekten des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes
(IKRK) und des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) mit vier Millionen Euro
im Jahr 2020 enthalten auch die meisten der von der Bundesregierung aus
Mitteln der humanitären Hilfe geförderten Projekte von
Nichtregierungsorganisationen Schutzkomponenten für Flüchtlinge.
Die Bundesregierung setzt sich zudem in den Gremien der Vereinten Nationen
für die Rechte der Rohingya ein und wirbt gegenüber anderen Gebern für
Unterstützung. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen, gab bei
einer am 22. Oktober 2020 auf Einladung der Vereinigten Staaten,
Großbritanniens und der UNHCR durchgeführten Geberkonferenz für die Rohingya-Krise
eine Erklärung zum deutschen Engagement ab (siehe
www.rohingyaconferenc
e.org).
2. Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Regierungen der
Anrainerstaaten von Myanmar dafür ein, eine erzwungene Rückkehr von
Rohingya nach Myanmar zu verhindern und sichere Lebensbedingungen
sowie die Gewährung einklagbarer (politischer) Rechte zu garantieren?
Die Bundesregierung spricht sich regelmäßig in bilateralen Gesprächen mit den
Anrainerstaaten von Myanmar wie auch in internationalen Gremien mit
Nachdruck für eine sichere, freiwillige und würdevolle Rückkehr der Rohingya nach
Myanmar aus und tritt dafür ein, dass alle erforderlichen Voraussetzungen
geschaffen werden müssen.
3. Auf welche Art und Weise wirkt die Bundesregierung auf die Regierung
Myanmars ein, sowohl strukturelle als auch direkte Gewalt gegen
Rohingya in Myanmar zu beenden, ihre Grund- und Menschenrechte
vollumfänglich anzuerkennen und zu gewährleisten und somit die
Voraussetzungen für eine freiwillige Rückkehr der Geflüchteten zu ermöglichen?
Die Bundesregierung führt mit der Regierung von Myanmar einen
kritischkonstruktiven Dialog. Die genannten Fragen sind Gegenstand aller
hochrangigen bilateralen Gespräche. Darüber hinaus ist die Bundesregierung über diese
Fragen auch über die deutsche Botschaft in Rangun in ständigem Austausch
mit internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, um gemeinsame
Ansätze für eine freiwillige, geschützte Rückkehr der Geflüchteten unter
Wahrung ihrer Rechte zu entwickeln.
4. Inwiefern setzt die Regierung Myanmars nach Kenntnis der
Bundesregierung die vom Internationalen Gerichtshof im Januar 2020
angeordneten Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya in Myanmar um?
Und inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung
Myanmars dafür ein, dass diese das Urteil umsetzt?
Die Bundesregierung fordert die Regierung Myanmars bilateral wie auch in
multilateralen Gremien mit Nachdruck auf, mit dem Internationalen
Gerichtshof umfassend zusammenzuarbeiten und den Anordnungen des Gerichts
nachzukommen.
Auch gegenüber der im Ergebnis der Parlamentswahlen vom 8. November
2020 neu zu bildenden Regierung Myanmars wird sich die Bundesregierung
gemeinsam mit ihren europäischen Partnern weiterhin dafür einsetzen, dass
Myanmar den Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs vollumfänglich
nachkommt.
5. Wie genau werden die Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die durch die Beendigung der
direkten Zusammenarbeit mit der Regierung Myanmars freigeworden
sind, eingesetzt, um, wie im Oktober 2020 vom Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller erklärt, die
„Unterstützung auf die Flüchtlingslager in Bangladesch“ zu
konzentrieren? (
https://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/oktober/20
1022_pm_034_Rohingya-Geberkonferenz-Minister-Mueller-sagt-30-Mil
lionen-Euro-Soforthilfe-fuer-Fluechtlinge-in-Bangladesch-zu/inde
x.html)
15 Mio. Euro aus Mitteln der finanziellen Zusammenarbeit, die ursprünglich
für die Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar vorgesehen waren, wurden
zur Unterstützung der Rohingya im Flüchtlingslager Kutupalong in
Bangladesch umgewidmet. Mit diesen Mitteln, ergänzt durch weitere FZ-Mittel in
Höhe von 4 Mio. Euro aus dem Bangladesch-Portfolio, wird das Sanitär- und
Abfallmanagement im Flüchtlingslager Kutupalong und den aufnehmenden
Gemeinden verbessert. Das Maßnahmenpaket beinhaltet beispielsweise die
Reinigung und Instandsetzung der offenen Entwässerungskanäle sowie den Bau
von dezentralen Kläranlagen.
a) Hat die Bundesregierung gegenüber den myanmarischen
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern im Vorfeld deutlich
gemacht, dass sie in Anbetracht der Lage ein Ende der
Entwicklungszusammenarbeit in Betracht zieht, wenn ja, in welchem Rahmen, und
was waren die Reaktionen der myanmarischen Seite?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21035
sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 142 des
Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/17884
verwiesen.
b) Wie reagierte nach Kenntnis der Bundesregierung die myanmarische
Regierung auf die Beendigung der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Februar dieses Jahres, die mit der myanmarischen Politik
gegenüber den Rohingya begründet wurde?
Die myanmarische Regierung bedauert den Rückzug der deutschen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
c) Nach welchen konkreten Kriterien bemisst die Bundesregierung, ob
Myanmar der Forderung von Bundesentwicklungsminister Gerd
Müller nachkommt, die Rückkehr der Rohingya-Flüchtlinge in
Sicherheit zu garantieren, bevor die Wiederaufnahme der bilateralen EZ
diskutiert werden kann (
https://taz.de/Entwicklungszusammenarbeit/!566
7738/)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21035 verwiesen.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die menschenrechtliche und
humanitäre Lage der Rohingya in den Flüchtlingslagern Cox’s Bazars?
Cox’s Bazar beherbergt im weltweit größten Flüchtlingslager derzeit etwa
860.000 Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar, die in äußerst beengten
Verhältnissen leben. Nach Aussage der Vereinten Nationen hat sich die humanitäre
Lage in Folge der COVID-19-Pandemie insbesondere im Bereich humanitärer
Schutz im letzten Jahr verschlechtert und – ähnlich wie in anderen humanitären
Krisen – aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der Bewegungs-
und Ablenkungsmöglichkeiten auf sehr engem Raum, Schulschließungen, dem
Wegfall von Arbeitsmöglichkeiten, existenzielle Sorgen und dem dadurch
bedingten Anstieg persönlichen Stresses der Betroffenen unter anderem zu einer
Zunahme von geschlechterspezifischer Gewalt, Gewalt gegen Kinder und
anderen negativen Bewältigungsstrategien geführt. Eine Lösung der humanitären
Krise zeichnet sich aktuell nach Einschätzung der Bundesregierung nicht ab, da
die Bedingungen für eine freiwillige und würdevolle Rückkehr in Myanmar
nicht gegeben sind und Integrationsmöglichkeiten in Bangladesch fehlen.
7. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung
notwendig, um die Sicherheit der Geflüchteten in den Lagern zu gewährleisten,
und wie trägt die Bundesregierung dazu bei?
Der humanitäre Bedarf, auch im Bereich „humanitärer Schutz,“, wird in den
humanitären Hilfsplänen der Vereinten Nationen und den Aufrufen der
Rotkreuz- und Roter Halbmondbewegung ermittelt und abgebildet.
Humanitärer Schutz zielt allgemein darauf ab, die Sicherheit, das Wohlergehen und die
Würde der Betroffenen zu verbessern. Konkret bezieht sich dies unter anderem
auf den Schutz vor geschlechterspezifischer Gewalt, Gewalt gegen Kinder,
sexueller Ausbeutung und Missbrauch sowie den Schutz von Menschen mit
Behinderungen. Diese Hilfspläne bilden die Grundlage für die Umsetzung der
humanitären Hilfe der Bundesregierung. Der gemeinsame Hilfsplan der
Vereinten Nationen („Joint Response Plan“) für die Rohingya-Krise beziffert den
humanitären Bedarf für 2021 auf 954 Mio. US-Dollar. Der Bereich „Schutz“
stellt eine von vier Prioritäten des Hilfsplans dar. Die Bundesregierung trug
2020 zur Deckung der humanitären Bedarfe durch Unterstützung humanitärer
Projekte im Gesamtvolumen von 17,8 Mio. Euro bei. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Welche Auswirkungen haben die aktuellen Gewaltausbrüche in den
Flüchtlingslagern nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Bereitstellung humanitärer Hilfe?
Nach Angaben internationaler Organisationen, unter anderem dem VN-Büro
für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN OCHA) kam es in
den letzten Monaten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen
kriminellen Gruppen in den Flüchtlingslagern um Cox’s Bazar. Nach Angaben von
UNHCR gingen die bangladeschischen Sicherheitskräfte beim Einschreiten
verhältnismäßig vor. Über Auswirkungen auf die Bereitstellung humanitärer
Hilfe liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der
Zugang zu den verschiedenen Flüchtlingslagern für humanitäre Helferinnen
und Helfer?
Zur Pandemiebekämpfung verhängte die bangladeschische Regierung zu
Beginn der COVID-19-Pandemie landesweite Ausgangsbeschränkungen, von
denen auch die Flüchtlingslager in Cox’s Bazar betroffen waren.
Lebenswichtige humanitäre Maßnahmen konnten in dieser Zeit trotz
Zugangsbeschränkungen nach Kenntnis der Bundesregierung weiter durchgeführt werden.
Die Einschränkungen wurden mittlerweile weitestgehend aufgehoben. Der
Bundesregierung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse oder Beschwerden
über generelle Zugangsbeschränkungen für humanitäre Helfer zu den
Flüchtlingslagern vor.
10. In welcher Höhe wird die Bundesregierung ihre im Zuge des Global
Humanitarian Response Plan 2020 gestiegenen Mittel der humanitären
Hilfe für Bangladesch im Jahr 2021 fortschreiben?
Die Rohingya-Flüchtlingskrise ist seit Jahren einer der Schwerpunkte der
humanitären Hilfe der Bundesregierung in Asien und wird es auch im Jahr 2021
bleiben. Dies wird sich auch weiter in der Höhe der dafür im laufenden Jahr zur
Verfügung gestellten Mittel niederschlagen. Im Jahr 2020 unterstützte die
Bundesregierung humanitäre Projekte im Zusammenhang mit der Rohingya-
Flüchtlingskrise in Bangladesch im Gesamtvolumen von 17,8 Mio. Euro. Die
Gesamthöhe der Mittel, die die Bundesregierung für humanitäre
Hilfsmaßnahmen im Jahr 2021 in Bangladesch zur Verfügung stellt, hängt auch von den
Bedarfsentwicklungen im Jahresverlauf ab und kann daher noch nicht
abschließend beziffert werden.
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die außergerichtlichen
Hinrichtungen von mutmaßlich über 100 Rohingya-Geflüchteten
zwischen August 2017 und Juli 2020 und deren Hintergründe (vgl.
https://w
ww.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/bangladesh-rohingya-refugees-s
afety-must-be-ensured-amid-violent-clashes-in-coxs-bazaar/)?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine umfassende und
unabhängige Aufklärung dieser Fälle ein?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Informationen zu den
beschriebenen Vorfällen vor. In Gesprächen mit der bangladeschischen Regierung
thematisiert die Bundesregierung regelmäßig die menschenrechtliche Lage,
auch im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße durch Sicherheitskräfte und
extralegale Hinrichtungen, von welchen auch außerhalb der Rohingya-Lager
berichtet wird.
12. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die größten
Herausforderungen in und um Cox’s Bazar, und welche Maßnahmen ergreift sie,
um Bangladesch und internationale Organisationen bei deren
Bewältigung zu unterstützen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 10 und 13 verwiesen.
13. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Geflüchtete in der
Region Cox’s Bazar auch in Zeiten der Pandemie Zugang zu medizinischer
Versorgung, Nahrung und sauberem Wasser haben?
Humanitäre Bedarfe werden für Bedarfspläne der Vereinten Nationen und der
Rotkreuz- Roter Halbmondbewegung ermittelt. Die Leistung humanitärer Hilfe
der Bundesregierung orientiert sich an den dort ermittelten Bedarfen und
erfolgt auch während der COVID-19-Pandemie unvermindert. Dazu zählen auch
die genannten Bedarfe in den Bereichen Gesundheitsversorgung,
Ernährungssicherung und Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung. Der globale
humanitäre COVID-Bedarfsplan der Vereinten Nationen („Global Humanitarian
Response Plan“) 2020 beziffert die humanitären Bedarfe in Folge der Pandemie auf
10,3 Mrd. US-Dollar und nennt drei inhaltliche Prioritäten: 1) Verhinderung der
Ausbreitung des Virus und von Todesfällen 2) Minimierung von indirekten
Folgen der Pandemie in anderen Bereichen (wie etwa der Lebensmittelversorgung
und der medizinischen Versorgung anderer Erkrankungen), 3) Schutz besonders
gefährdeter Gruppen (insbesondere Flüchtlinge u. Migranten).
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden der Bundesregierung vom
Bundestag zur Deckung der im „Global Humanitarian Response Plan“ aufgeführten
humanitären Bedarfe Mittel in Höhe von 450 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Diese wurden überwiegend in Form ungebundener Beiträge an die VN-
Organisationen und die Rotkreuz- und Roter Halbmondbewegung gegeben. Diese
kommen auch den geflüchteten Rohingya in Cox’s Bazar zugute. Des Weiteren
wurden erstmals umfangreiche Globalprojekte von
Nichtregierungsorganisationen gefördert, um eine schnellere Anpassung der Maßnahmen an geänderte
Bedarfe in den von humanitären Krisen betroffenen Ländern zu ermöglichen.
14. Hält die Bundesregierung die Abriegelung der Flüchtlingslager in Cox’s
Bazar durch die bangladeschischen Behörden im Kontext der Corona-
Pandemie für angemessen?
Bangladesch wurde von der COVID-19-Pandemie stark getroffen. Über die
bestätigten Fallzahlen hinaus (bis zu 4.000 Neuinfektionen pro Tag im Juni 2020),
wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Bei einem landesweiten
Lockdown in Bangladesch zu Anfang der COVID-19-Pandemie wurden auch
Beschränkungen für die Flüchtlingslager eingeführt. Diese Maßnahmen wurden
weitestgehend landesweit wieder gelockert. In den Rohingya-Flüchtlingslagern
traten nach Kenntnis der Bundesregierung nur sehr vereinzelt Infektionen auf.
a) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber den
bangladeschischen Behörden dafür ein, dass sich die
Lebensbedingungen im Sinne des Infektionsschutzes so verbessern, dass die
Abriegelung nicht mehr nötig ist?
Das Pro-Kopf-Einkommen Bangladesch ist niedrig, große Teile der
Bevölkerung sind arm. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann eine
Verbesserung der Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern nur in Zusammenarbeit
zwischen der bangladeschischen Regierung mit der internationalen
Gemeinschaft erreicht werden. Deutschland unterstützt Bangladesch mit Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit und leistet humanitäre Hilfe im Land. Besuche
in den Camps durch die internationale Gemeinschaft sind möglich und werden
wahrgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
b) Wenn nein, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber den
bangladeschischen Behörden dafür ein, dass die Abriegelung wieder
aufgehoben wird?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 14a verwiesen.
15. Wie begründet die Regierung Bangladeschs nach Kenntnis der
Bundesregierung die Internetbeschränkungen für Geflüchtete in Cox’s Bazar?
Medienberichten zufolge wurden die Internetbeschränkungen mit der
Eindämmung von Sicherheitsrisiken begründet. Die Bundesregierung hat keine darüber
hinaus gehenden Kenntnisse.
a) Bestehen die Beschränkungen nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell fort?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Beschränkungen Ende August
2020 aufgehoben.
b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung
gegenüber den bangladeschischen Behörden dafür eingesetzt, dass die
Internetbeschränkungen aufgehoben werden und dass Geflüchtete
insbesondere in Zeiten der Pandemie Zugang zu Informationen haben?
Die Botschaft Dhaka hat in Gesprächen mit der bangladeschischen Regierung
auf ein schnelles Ende der Internetbeschränkungen gedrängt.
16. Wie können Rohingya nach Auffassung der Bundesregierung effektiver
in sie betreffende politische Entscheidungsprozesse und Maßnahmen
miteinbezogen werden, und wie kann dazu beigetragen werden, dass
insbesondere Mädchen und Frauen stärker miteinbezogen werden?
Die Lösung der Frage der Rohingya-Geflüchteten erfordert einen umfassenden
Ansatz unter Einbeziehung aller Betroffenen, insbesondere von Frauen und
Mädchen.
Die Bundesregierung verfolgt diesen Ansatz auch in den von ihr geförderten
Projekten. Die Bundesregierung fördert z. B. ein gemeinsames Projekt des
Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und von UN Women in
Rakhine zur Stärkung von Frauen und sozialem Zusammenhalt. Speziell sollen
der Zugang von Frauen zur Justiz verbessert und ihre wirtschaftliche Teilhabe
gestärkt werden.
Bisher haben weder die Geflüchteten an ihren jetzigen Wohnorten in
Bangladesh noch die in Myanmar verbliebenen Rohingya die Möglichkeit, am
politischen Dialog teilzunehmen. Die Bundesregierung unterstützt daher
Maßnahmen für die rasche Rückkehr der Geflüchteten an ihre früheren Wohnorte und
die Gewährung ihrer vollen Rechte in Myanmar, insbesondere des Wahlrechts.
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit einer Umsiedlung der
Rohingya nach Bhashan Char ihre dauerhafte Vertreibung aus Myanmar
manifestiert wird (vgl.
https://www.gfbv.de/de/zeitschriftfuervielfalt/31
2-in-gefahr-menschen-der-inseln/rohingya-in-bangladesch-endstation-bh
ashan-char-die-schwimmende-insel-fuer-gefluechtete/)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über einen Zusammenhang zwischen
einer Umsiedlung von geflüchteten Rohingya nach Bhashan Char und ihren
Rückkehrmöglichkeiten nach Myanmar. Die bangladeschische Regierung
spricht sich nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Repatriierung aller
geflüchteten Rohingya nach Myanmar aus und hat kein Interesse an einem
dauerhaften Verbleib der Rohingya im Land. Die Aufnahme von etwa 900.000
geflüchteten Rohingyas bringt für Bangladesch große soziale und wirtschaftliche
Herausforderungen mit sich. In der Region Cox‘s Bazar sind nicht nur die
aufnehmenden Gemeinden großen Belastungen ausgesetzt, sondern auch
Infrastruktur und Umwelt. Die bangladeschische Regierung hat daher ein großes
Interesse an der Rückkehr der Geflüchteten nach Myanmar und sieht die
Umsiedlung nach Bhashan Char lediglich als Zwischenlösung, um die angespannte
humanitäre Lage in den überfüllten Lagern in Cox’s Bazar zu entlasten.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der
Umsiedlung von Rohingya aus Cox’s Bazar nach Bhashan Char?
a) Wie viele Rohingya sollen nach Kenntnis der Bundesregierung wann
auf die Insel umgesiedelt werden?
b) Wie viele Rohingya wurden im Zuge des Umsiedlungsprojekts
bereits auf die Insel verbracht?
Die Fragen 18 und 18b werden zusammen beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die Regierung Bangladeschs die
Umsiedlung von bis zu 100.000 Rohingya nach Bhashan Char. Nach offiziellen
Angaben wurden am 4. Dezember 2020 zunächst 1.642 geflüchtete Rohingya
nach Bhashan Char umgesiedelt, am 29. Dezember erfolgte eine zweite
Umsiedlung von 1.804 Menschen. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über
zukünftige Umsiedlungen.
c) Wie reagierte die Bundesregierung auf die Umsiedlung von 1 600
Rohingya am 4. Dezember 2020?
Die Bundesregierung hat seit dem 4. Dezember 2020 ihren Austausch mit der
bangladeschischen Regierung, anderen Gebern und den Vereinten Nationen
verstärkt, um auf die baldmögliche Durchführung einer Bewertungsmission auf
die Insel durch die Vereinten Nationen hinzuwirken. Ebenso drängt die
Bundesregierung auf eine baldige Versorgung der umgesiedelten Rohingya durch die
Vereinten Nationen.
19. Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf die Regierung Bangladeschs
dahin gehend ein, dass eine Umsiedlung, wenn überhaupt, nur freiwillig
geschehen darf?
In bilateralen Gesprächen mit der bangladeschischen Regierung hat die
Bundesregierung unterstrichen, dass Umsiedlungen nur auf freiwilliger Basis
durchgeführt werden dürfen. Die bangladeschische Regierung hat dies in diesen
Gesprächen zugesichert. Nach Einschätzung von UNHCR sei der Grundsatz
der Freiwilligkeit bei der ersten Umsiedlung im Wesentlichen gewährleistet
worden. Für die zweite Umsiedlung geht das Europäische Amt für Humanitäre
Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) nach informellen Berichten und auf
Basis der eingeschränkten Informationslage ebenfalls von im Wesentlichen
freiwilligen Umsiedlungen aus.
20. Sind Angehörige der deutschen oder anderer europäischer
Auslandvertretungen in Bangladesch auf Bhashan Char gewesen, um sich ein Bild
von der Lage vor Ort zu machen bzw. wurden entsprechende Besuche
erbeten?
Wenn es Besuche gab, zu welchen Erkenntnissen führten sie?
Wenn es bisher keine Besuche gab, strebt die Bundesregierung diese an?
Bislang gab es keine Besuche der deutschen oder anderer europäischer
Auslandsvertretungen auf Bhashan Char. Die deutsche Botschaft hat jedoch in
zahlreichen Gesprächen vor Ort Interesse an einer Besichtigung der Insel zum
Ausdruck gebracht und setzt sich weiterhin für einen baldmöglichen Besuch der
europäischen Auslandsvertretungen und anderer internationaler Geber auf der
Insel ein. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, dass eine solche
Besichtigung die Evaluierung durch Experten nicht ersetzen kann. Daher setzt sich die
Bundesregierung im Gespräch mit der bangladeschischen Regierung und den
Vereinten Nationen für eine baldige Evaluierungsmission ein (siehe auch
Antwort zu Frage 24).
21. Ist die Umsiedlung und damit die Isolierung von Geflüchteten auf einer
Insel nach Auffassung der Bundesregierung mit internationalen
Menschenrechtsstandards sowie internationalem Flüchtlingsrecht vereinbar?
Der Bundesregierung liegen nicht alle für eine umfassende völkerrechtliche
Bewertung erforderlichen Informationen zu Vorhaben Bangladeschs zur
Umsiedelung von Geflüchteten auf die Insel Bhasan Char vor. Davon unabhängig
erwartet die Bundesregierung jedoch, dass Bangladesch seine völkerrechtlichen
Verpflichtungen zum Schutze Einzelner einhält und die Menschenrechte von
Geflüchteten im Zuge seiner Maßnahmen nicht verletzt.
22. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob und wenn, auf
welche Art und Weise den Geflüchteten auf Bhashan Char
a) das Recht auf Bewegungsfreiheit;
b) das Recht auf Bildung;
c) das Recht auf Nahrung und sauberes Trinkwasser;
d) das Recht auf Privatsphäre;
e) das Recht auf Information;
f) das Recht auf Arbeit und freie Berufswahl;
g) der Zugang zu medizinischer und sanitärer Versorgung;
h) der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren
gewährleistet wird?
Zu den Fragen 22a bis 22f liegen der Bundesregierung liegen keine
unabhängigen Informationen vor.
Die bangladeschische Regierung erklärt, dass das Recht auf Bewegungsfreiheit
durch regelmäßige Bootsverbindungen aufs Festland gegeben sei. Das Recht
auf Bildung soll durch zwei Schulen und eine Kindertagesstätte sichergestellt
werden. Das Recht auf Nahrung werde durch vier Lagerhallen für Nahrung und
Märkte in der Nähe der Wohngebäude gewährleistet werden, sowie durch
Gemeinschaftsküchen, in denen jeder Familie eine eigene Kochplatte zur
Verfügung stehe. In den Wohnungen stünden pro Person 3,9 Quadratmeter zur
Verfügung, was den humanitären Mindeststandards von „SPHERE“ (Humanitäre
Charta und Mindeststandards in der Katastrophenhilfe) entspreche. Laut
bangladeschischer Regierung wurden auf der Insel Funkmasten von zwei
Mobilfunkanbietern installiert, um Internetzugang zu ermöglichen. Das Recht auf
Arbeit und freie Berufswahl soll durch ein umfassendes Programm zur
Entwicklung von Kompetenzen und zur Schaffung nachhaltiger Lebensgrundlagen
sichergestellt werden, etwa durch Ausbildungsangebote im Bereich
Landwirtschaft, Fischerei, Handwerk, Kunsthandwerk. Der Zugang zu Mikrokrediten
zur Entwicklung unternehmerischer Tätigkeiten werde ebenfalls gewährleistet.
Der Zugang zu medizinischer und sanitärer Versorgung werde durch vier
Gesundheitszentren und zwei Krankenhäuser mit je 20 Betten sichergestellt. Zur
Möglichkeit eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens liegen der Bundesregierung
keine Kenntnisse vor. Im Übrigen führt die bangladeschische Regierung aus,
dass die Sicherheit der Geflüchteten vor Naturkatastrophen und
Monsunregenfällen durch ausreichend hohe Deiche und Zyklonen-Schutzräume
gewährleistet sei.
Im Allgemeinen unterstreicht die bangladeschische Regierung, dass die
Versorgung der geflüchteten Rohingya in Bhashan Char deutlich besser sei als in den
überfüllten Lagern in Cox’s Bazar. Medienberichten zufolge hat die
bangladeschische Regierung 350 Mio. US-Dollar in die Infrastruktur der Insel investiert.
Um darüber hinaus unabhängige Informationen zur Lage in Bhashan Char,
insbesondere der Sicherheit der Insel im Falle von Monsunregenfällen und
Naturkatastrophen zu erlangen, setzt sich die Bundesregierung für eine baldige
Evaluierungsmission durch die Vereinten Nationen ein.
23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation der 306
Rohingya, die seit mehreren Monaten auf Bhashan Char festgehalten
werden sowie den 1 600 Geflüchteten, die am 4. Dezember 2020 auf die
Insel gebracht wurden?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 24 verwiesen.
24. a) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung
Bangladeschs dafür ein, dass humanitäre Organisationen und
Vertreterinnen und Vertreter der VN Zugang zu den Personen bekommen?
Die Bundesregierung steht in Gesprächen mit hochrangigen Vertretern der VN
und der bangladeschieschen Regierung, um die Betreuung der in Bhashan Char
befindlichen Geflüchteten durch die VN und andere humanitäre Organisationen
zu erwirken. Diese Gespräche wurden nach der ersten Umsiedlung von
geflüchteten Rohingya am 4. Dezember 2020 intensiviert. Die Bundesregierung
setzt sich in diesem Zusammenhang für die baldmögliche Durchführung einer
Bewertungsmission der Insel durch die Vereinten Nationen ein, insbesondere
um die Sicherheit der vorhandenen Infrastruktur zu überprüfen. Unabhängig
von dieser Evaluierungsmission drängt die Bundesregierung auf eine
unverzügliche Betreuung der umgesiedelten Personen durch die Vereinten Nationen und
andere humanitäre Organisationen.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorwürfe sexueller
Belästigung dieser Geflüchteten durch die Polizei und
Marineangehöriger, und inwiefern setzt sie sich gegenüber der Regierung
Bangladeschs für eine umfassende und unabhängige Untersuchung dieser
Vorwürfe ein (
https://www.bbc.com/news/world-asia-54717686)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
In Gesprächen mit der bangladeschischen Regierung setzt sich die
Bundesregierung regelmäßig für die Einhaltung der Menschenrechte und die
Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen ein.
c) Inwiefern setzt sie sich gegenüber der Regierung Bangladeschs dafür
ein, dass die Bewegungsfreiheit dieser Personen sichergestellt wird
und sie die Insel verlassen können, wenn sie das möchten?
In Gesprächen mit der bangladeschischen Regierung setzt sich die
Bundesregierung für regelmäßige Fähr- oder Bootsverbindungen zwischen Bhashan
Char und dem bangladeschischen Festland ein. Dies wurde von der
bangladeschischen Regierung auch zugesichert. Darüber hinaus wird auf Antwort zu
Frage 22 verwiesen.
25. Wie hat die Bundesregierung auf die Berichte von Misshandlungen und
unzureichender Versorgung der Geflüchteten auf Bhashan Char reagiert?
Steht sie dazu im Kontakt mit den bangladeschischen Behörden (https://
www.hrw.org/news/2020/10/01/bangladesh-protesting-rohingya-refugee
s-beaten)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen.
26. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass humanitäre Akteure
Zugang nach Bhashan Char erhalten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des
entwicklungspolitischen Schwerpunkts gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit
und Menschenrechte für Alternativen zu einer Umsiedlung der Rohingya
ein, und welche sind dies?
In ihrem entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Dialog setzt sich
die Bundesregierung für die Rückkehr der Rohingya in ihre Heimat in
Myanmar ein. Bezüglich der Umsiedlung von Rohingya auf die Insel Bhasan Char
fordert die Bundesregierung, dass Umsiedlungen ausschließlich auf freiwilliger
Basis erfolgen dürfen und dass auf der Insel angemessene Lebensbedingungen
gewährt sind. Außerdem fordert die Bundesregierung den uneingeschränkten
Zutritt von UNHCR auf die Insel zur Bewertung der Situation. Alternativen der
bangladeschischen Regierung zu einer Umsiedlung der Rohingya sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
28. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Vereinten Nationen in ihrer Forderung zu unterstützen, eine unabhängige
Untersuchung zur Bewohnbarkeit und den Lebensbedingungen auf der
Insel durchzuführen?
29. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung
Bangladeschs ein, dass eine unabhängige Untersuchungskommission der
VN abschließend klärt, ob Bhashan Char langfristig bewohnbar ist?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
30. Waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Firmen
direkt oder indirekt an den Baumaßnahmen auf Bhashan Char beteiligt,
und wenn ja, bitte nach Firma und Sektor aufschlüsseln.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis im Sinne der Fragestellung.
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ISSN 0722-8333]