[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd
Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25329 –
Maßnahmen und Ergebnisse der bisherigen „Autogipfel“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland ist für seine hochwertigen Produkte und technischen
Innovationen im Fahrzeugbau bekannt. Deutsche Entwicklungen verbinden Menschen
auf dem Land, zu Wasser und in der Luft über Grenzen hinweg miteinander
und kommen dabei in den unterschiedlichsten Bereichen zum Einsatz. Kaum
ein Produkt steht dabei international derart stellvertretend für „Made in
Germany“ und die damit verbundenen Werte und Kompetenzen wie das
Automobil. Das Auto ist nicht nur Fortbewegungsmittel, das Personen oder Güter von
A nach B transportiert. Es ist auch ein fester Bestandteil der modernen
Alltagswirklichkeit, der eine vorher ungekannte individuelle Mobilität
ermöglicht, und gleichzeitig ein wichtiger Motor unserer heimischen Wirtschaft.
In den vergangenen Jahren und Monaten hat sich der Zustand bzw. die
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Fahrzeugbaus, dessen Autobauer, Zulieferer
und weiterer Unternehmen stetig verschlechtert. Nach Jahren der
Absatzrekorde verzeichnet die Branche wieder rückläufige Verkaufszahlen. Neben
handelspolitischen Hindernissen wie dem Brexit, den kostenintensiven
Neuentwicklungen, etwa für das automatisierte und vernetzte Fahren, und auch der
Corona-Krise liegt dies nach Ansicht der Fragesteller vor allem an stetig
steigenden staatlichen Vorgaben für Fahrzeuge. Statt den europäischen
Emissionshandel als technologieneutrales Anreizsystem auch für den Verkehrssektor zu
garantieren, werden die CO2-Grenzwerte und Umweltauflagen auf EU- und
Bundesebene regelmäßig verschärft. Dies führt einerseits zu einer einseitigen
Ausrichtung auf Batteriefahrzeuge und riskiert andererseits bestehende
Wertschöpfungsketten im Fahrzeugbau, die unter den neuen Bedingungen immer
fragiler werden. Dadurch droht nach Ansicht der Fragesteller ein enormer
Verlust von Arbeitsplätzen, Fachkompetenzen und Wohlstand für die
Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesregierung hat zumindest die grundlegende Herausforderung für
den Wirtschaftsstandort erkannt und in den umgangssprachlich als
„Autogipfel“ bekannten Spitzengesprächen den Austausch zwischen Unternehmen und
Politik gesucht. Im Rahmen dieser Treffen wurden verschiedene Vorschläge
gemacht, um den Fahrzeugbau in Deutschland zu stärken.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25739
19. Wahlperiode 08.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
7. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Spitzengespräche der Bundesregierung zu Themen des
Fahrzeugbaus fanden in dieser Legislatur statt (bitte nach Thema, Datum und
Teilnehmern aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität (KAM) fanden bislang vier
Spitzengespräche statt:
24. Juni 2019 zu „Zukunft des Automobilstandortes Deutschland“
Themen: Technologische Herausforderungen, Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit, Auswirkungen des technologischen Wandels auf Arbeitswelt und
Beschäftigung.
Teilnehmer: Vertreter der Bundesregierung, Ministerpräsidenten ausgewählter
Bundesländer, Vorsitzende der Koalitionsparteien und der die Regierung
tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag, Vertreter des Verband der
Automobilindustrie (VDA), der IG Metall sowie von Unternehmen und
Arbeitnehmervertretungen aus der Automobilwirtschaft, Vertreter der Wissenschaft,
Vertreter der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM).
4. November 2019 zu „Mobilität der Zukunft gestalten – Deutschlands
Chancen nutzen“
Themen: Alternative Antriebstechnologien (insbesondere Elektromobilität),
Zukunft der Mobilität/Digitalisierung, Beschäftigung und Qualifizierung.
Teilnehmer: Vertreter der Bundesregierung, Ministerpräsidenten aus
ausgewählten Bundesländern, Vorsitzende der Koalitionsparteien und der die
Regierung tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag, Vertreter des VDA, der IG
Metall sowie von Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen aus der
Automobilwirtschaft, Vertreter der NPM.
8. September 2020 zu „Gestärkt aus der Krise, gemeinsam die Mobilität der
Zukunft gestalten“
Themen: Lage der Automobilindustrie, automatisiertes und vernetztes Fahren,
Datenraum Mobilität.
Teilnehmer: Vertreter der Bundesregierung, Ministerpräsidenten aus
ausgewählten Bundesländern, Vorsitzende der Koalitionsparteien und der die
Regierung tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag, Vertreter des VDA, der IG
Metall sowie von Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen aus der
Automobilwirtschaft, Vertreter der Wissenschaft, Vertreter derNPM sowie der
Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatec).
17. November 2020 zu „Transformation unterstützen, Wertschöpfungsketten
stärken“
Themen: Berichte zur Lage der Automobilindustrie und Arbeitsstand in
ausgewählten Themenfeldern (Ladeinfrastruktur, autonomes Fahren, Datenraum
Mobilität), Transformationsprozess der Zuliefererlandschaft, Innovation und
Wertschöpfung der Automobilwirtschaft auf dem Weg zu einem 55-%-Ziel 2030
und Klimaneutralität 2050.
Teilnehmer: Vertreter der Bundesregierung, Ministerpräsidenten aus
ausgewählten Bundesländern, Vorsitzende der Koalitionsparteien und der die
Regierung tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag, Vertreter des VDA, der IG
Metall sowie von Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen aus der
Automobilwirtschaft, Vertreter der NPM.
2. Welche Beschlüsse wurden in welchen Spitzengesprächen getroffen (bitte
nach Datum und Beschluss aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Beschlüsse werden von der Bundesregierung als
verbindlich erachtet (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche dieser Beschlüsse sollen durch Mittel aus dem Bundeshaushalt
teilweise oder komplett finanziert werden (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie hoch sind die aktuell im Rahmen von Spitzengesprächen für den
Fahrzeugbau zugesagten Haushaltsmittel insgesamt?
d) Welche dieser Beschlüsse wurden bereits umgesetzt, und welche
befinden sich in der Umsetzung (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die im Rahmen der
Spitzengespräche der Konzertierten Aktion Mobilität geführten Diskussionen zur
Klärung der Sachverhalte und zur Identifizierung möglicher Handlungsoptionen
bei und setzen wichtige Impulse zur erfolgreichen Bewältigung der
strukturellen Herausforderung der Automobilwirtschaft. Die Bundesregierung
berücksichtigt diese Erkenntnisse auch bei ihrer Entscheidungsfindung über mögliche
Maßnahmen und Positionierungen zu den in der Kleinen Anfrage genannten
Themen.
Zu den Spitzengesprächen am 4. November 2019, am 8. September 2020 und
am 17. November 2020 wurden Ergebnispapiere erstellt und veröffentlicht;
diese können hier eingesehen werden:
4. November 2019:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mobilitaet-
der-zukunft-gestalten-deutschlands-chancen-nutzen-ergebnisse-des-treffens-zu
r-konzertierten-aktion-mobilitaet-im-bundeskanzleramt-1688544
8. September 2020:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/-gestaerkt-
aus-der-krise-gemeinsam-die-mobilitaet-der-zukunft-gestalten-3-spitzengesprae
ch-der-konzertierten-aktion-mobilitaet-1783382
17. November 2020:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/4-spitzeng
espraech-der-konzertierten-aktion-mobilitaet-transformation-unterstuetzen-wert
schoepfungsketten-staerken--1815818
Die Bundesregierung ist zu den folgenden Ergebnissen gekommen bzw. hat
folgende Maßnahmen ergriffen, die direkt oder im weiteren Sinne die
Automobilwirtschaft betreffen.
Datum Ergebnisse/Maßnahmen Haushaltsmittel Umsetzungsstand
24.06.2019 Erstellung eines „Masterplans
Ladeinfrastruktur“
Siehe Antwort zu
Frage 3 zu Ziffer
35 f des
Konjunkturpakets.
Der Masterplan beinhaltet 55
Einzelmaßnahmen, die jeweils mit
Zuständigkeit und Umsetzungszeitpunkt
versehen sind. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) als innerhalb der
Bundesregierung koordinierend
federführendes Ressort arbeitet unter
Einbeziehung aller betroffenen
zuständigen Ressorts und Akteure an
der Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen.
Datum Ergebnisse/Maßnahmen Haushaltsmittel Umsetzungsstand
Erstellung eines „Fahrplans“
Digitalisierung/Neue Geschäftsmodelle in der
Mobilität/Neue Antriebstechnologien
(Automatisiertes und vernetztes
Fahren).
./. Siehe Umsetzung der Ergebnisse
vom 4. November 2019.
04.11.2019 Bis 2022 werden 50.000 öffentliche
Ladepunkte errichtet. Die
Automobilindustrie errichtet 15.000 zusätzliche
öffentliche Ladepunkte.
Anfang Dezember 2020 waren bei
der BNetzA 33.000 öffentlich
zugängliche Ladepunkte gemeldet.
Über das Förderprogramm des
Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) sind
weitere 19.000 Ladepunkte bereits
bewilligt, die in den nächsten
Monaten hinzukommen. Die
Automobilindustrie ist angewiesen, die genaue
Anzahl zusätzlicher öffentlicher
Ladepunkte der Nationalen Leitstelle
Ladeinfrastruktur zu melden.
Im Jahr 2021 wird ein neues
Förderprogramm für öffentliche
Ladeinfrastruktur mit 500 Mio. Euro
veröffentlicht. Daneben werden 1.000
Standorte mit Hochleistungsladern
(High Power Charging – HPC)
ausgeschrieben (mittels einer
europaweiten Ausschreibung) und damit
die Ausstattung aller Rastanlagen an
BAB mit HPC-Ladeinfrastruktur
vorangetrieben.
Erhöhung und Verlängerung des
Umweltbonus.
2,09 Mrd. Euro
von 1. Jnauar
2020 bis 31.
Dezember 2025
Umgesetzt.
Die Bundesregierung erarbeitet eine
Wasserstoffstrategie.
Insgesamt 9 Mrd.
Euro (davon
7 Mrd. Euro für
Umsetzung der
NWS und 2 Mrd.
Euro für den
Aufbau
außenwirtschaftlicher
Partnerschaften
vorgesehen).(1)
Die Nationale Wasserstoffstrategie
(NWS) wurde am 10. Juni 2020 vom
Bundeskabinett verabschiedet. Der
darin enthaltene Aktionsplan
befindet sich seitdem in der
Umsetzungsphase.
Datum Ergebnisse/Maßnahmen Haushaltsmittel Umsetzungsstand
Die Bundesregierung will im März
2020 ein Umsetzungspaket
automatisiertes Fahren verabschieden.
Im Rahmen des
2. Förderaufrufs
(11. Februar 2020
bis 30. April
2020) zur
Förderrichtlinie „Ein
zukunftsfähiges,
nachhaltiges
Mobilitätssystem
durch
automatisiertes Fahren und
Vernetzung“
konnten weitere
Projekte in Höhe
von etwa 51 Mio.
Euro gefördert
werden.
Das Regelungsvorhaben zum
autonomen Fahren befindet sich in der
Ressortabstimmung.
Private und öffentliche
Mobilitätsanbieter wollen bis Ende 2021
gemeinsam ein umfassendes Datennetzwerk
Mobilität schaffen.
./. Das Konzept des Datenraumes
Mobilität wurde Ende September
finalisiert. Zum 1. Oktober 2020 erfolgte
der Start der technischen
Implementierung. Um von Anfang an
attraktiven Content im Datenraum Mobilität
zur Verfügung stellen zu können,
werden in einer ersten Phase
Datenkonzentratoren angebunden. Im
Zielbild zum Datenraum Mobilität
wurden erste Pilotanwendungen
festgelegt, die als Demonstratoren
implementiert werden sollen.
Die Bundesregierung wird prüfen, ob
die Instrumente des
Qualifizierungschancengesetzes und des
Kurzarbeitergeldes nachgeschärft oder
angepasst werden müssen.
./. Verbesserung von Leistungen bei
Weiterbildung und Kurzarbeit durch
das „Arbeit-von-morgen Gesetz“ und
das Beschäftigungssicherungsgesetz.
Besonders betroffene Cluster müssen
sich gut für den Wandel vorbereiten.
Hierzu sollen strukturierte Dialoge
gemeinsam mit den Betroffenen und den
Ländern geführt werden.
./. Am „Transformationsdialog
Automobilindustrie“ unter der Leitung
des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) haben
auch Vertreter aus den Regionen und
der Länder teilgenommen. Die
Ergebnisse können hier eingesehen
werden.(2)
Die Sozialpartner handeln
Zukunftsverträge für Wege in neue
Qualifikationen und Tätigkeiten aus.
./. Liegt in der Verantwortung der
Sozialpartner.
08.09.2020 Einrichtung von zwei Arbeitsgruppen
zur Prüfung von
„marktwirtschaftlichen Konzepten zur Stärkung des
Eigenkapitals insb. von
Zulieferunternehmen“ und „welche weiteren
Aspekte bei den im Konjunkturpaket
vorgesehenen „Zukunftsinvestitionen
in die Fahrzeugbranche“
berücksichtigt werden sollten“.
./. Die Arbeitsgruppen haben getagt
und ihre Arbeit mit einem Bericht
abgeschlossen.
Datum Ergebnisse/Maßnahmen Haushaltsmittel Umsetzungsstand
Die Handlungsempfehlungen des
„Transformationsdialog
Automobilindustrie“ fließen in die Konzertierte
Aktion Mobilität ein.
./. Der „Bericht über den
Transformationsdialog Automobilindustrie“
wurde am 3. November 2020
angenommen und in den KAM-Prozess
eingespeist. (2)
Bis zum Jahr 2022 werden Fahrzeuge
mit autonomen Fahrfunktionen in den
Regelbetrieb gebracht.
./. Derzeit werden dazu die rechtlichen
Grundlagen geschaffen. Das
Regelungsvorhaben zum autonomen
Fahren befindet sich aktuell in der
Ressortabstimmung. Liegt auch in der
Verantwortung der
Automobilindustrie.
Bis zum ITS Weltkongress im
Oktober 2021 schafft Deutschland einen
funktionsfähigen Datenraum
Mobilität.
./. Siehe Umsetzung der Ergebnisse
vom 4. November 2019
(Datennetzwerk Mobilität).
Im Rahmen der Novellierung der
Ladesäulenverordnung wird die
Bundesregierung unter Einbindung der
Energiewirtschaft eine einheitliche
Bezahlmethode für das sogenannte ad hoc
Laden an öffentlich-zugänglicher
Ladeinfrastruktur festlegen.
./. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am
9. Dezember 2020 die
Ressortabstimmung und am 10. Dezember
2020 die Verbände- und
Länderanhörung zum Verordnungsentwurf
eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis
zum 23. Dezember 2020 eingereicht
werden. In der zweiten Verordnung
zur Änderung der
Ladesäulenverordnung wird u. a. ein einheitliches
Bezahlsystem für öffentliche
Ladepunkte beim sog. ad-hoc Laden
festgelegt.
Die NPM wird gebeten, unter
Berücksichtigung der Entscheidungen der
Bundesregierung bis Ende des Jahres
2020 Vorschläge für den Einsatz und
Markthochlauf von alternativen
Kraftstoffen vorzulegen.
./. Die Nationale Plattform Zukunft der
Mobilität (NPM) hat am 04.
Dezember 2020 ihren Werkstattbericht
„Alternative Kraftstoffe-
Klimawirkungen und Wege zum Einsatz
alternativer Kraftstoffe“ vorgelegt.
17.11.2020 Die gesetzliche Regelung für ein
einheitliches Bezahlsystem an
Ladesäulen wird innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt und zeitnah
beschlossen werden.
./. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am
9. Dezember 2020 die
Ressortabstimmung und am 10. Dezember
2020 die Verbände- und
Länderanhörung zum Verordnungsentwurf
eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis
zum 23. Dezember 2020 eingereicht
werden. In der zweiten Verordnung
zur Änderung der
Ladesäulenverordnung wird u. a. ein einheitliches
Bezahlsystem für öffentliche
Ladepunkte beim sog. ad-hoc Laden
festgelegt.
Datum Ergebnisse/Maßnahmen Haushaltsmittel Umsetzungsstand
Mit der Förderung der privaten
Ladeinfrastruktur über ein KfW-Programm
ergänzt die Bundesregierung ihr
Maßnahmenbündel zur Unterstützung
eines verbraucherorientierten Ausbaus
der Ladeinfrastruktur.
200 Mio. Euro Seit dem 24. November 2020 können
Träger von Investitionsmaßnahmen
zur Errichtung einer Ladestation für
Elektroautos im nicht öffentlich
zugänglichen Bereich von selbst
genutzten oder vermieteten
Wohngebäuden sich den Erwerb und die
Errichtung einer fabrikneuen
intelligenten nicht-öffentlich zugänglichen
11 kW Ladestation inklusive
Netzanschluss sowie damit verbundene
notwendige Nebenarbeiten mit 900
Euro fördern lassen.
Ziel der Bundesregierung ist eine
Ausrüstung von mindestens 25 % aller
Tankstellen mit Schnelllade-
Ladeinfrastruktur bis Ende 2022, von
mindestens 50 % bis Ende 2024 und
mindestens 75 % bis Ende 2026. Dazu
wird sie zeitnah Gespräche mit der
Mineralölwirtschaft führen mit dem
Ziel einer Selbstverpflichtung zur
Erreichung dieser Ziele.
./. Gespräche werden Anfang 2021
geführt. Die Tankstellenbetreiber
können bis Ende 2022 auf Fördergelder
zum Aufbau der Ladeinfrastruktur
zurückgreifen. Sofern danach die
vereinbarten Ziele nicht erreicht
werden, wird die Bundesregierung durch
eine Versorgungsauflage die
genannten Anteile gesetzlich regeln.
Das mit dem Konjunkturpaket
beschlossene Förderprogramm
„Zukunftsinvestitionen in die
Fahrzeugbranche“ (Ziffer 35 c) soll ohne
Verzögerung umgesetzt werden.
Rd. 2 Mrd. Euro An der Umsetzung wird mit
Hochdruck gearbeitet. Der aktuelle Stand
und weitere Informationen finden
sich unter
www.kopa35c.de
Im Rahmen des Förderprogramms
35 c wird zudem auch die Erarbeitung
regionaler Transformationsstrategien
unterstützt.
(davon bis zu
200 Mio. Euro)
Erste Gespräche zur Ausgestaltung
des Förderrahmens fanden statt.
Im Rahmen des Förderprogramms
35 c wird sowohl das bereits
bestehende Bundesprogramm „Aufbau von
Weiterbildungsverbünden“ ausgebaut,
als auch ein neues Bundesprogramm
regionale „Qualifizierungscluster“
gestartet.
(davon 95 Mio.
Euro)
Das Bundesprogramm „Aufbau von
Weiterbildungsverbünden“ ist mit
Veröffentlichung einer
entsprechenden Förderrichtlinie am 1. Juli 2020
bereits gestartet. Ansonsten wird die
weitere Umsetzung aktuell
vorbereitet.
Die Bundesregierung bildet einen
„Zukunftsfonds Automobilindustrie“
aus Fördermitteln.
1 Mrd. Euro Befindet sich in der
Ressortabstimmung.
Die Bundesregierung wird zur
Beratung und Optimierung ihrer
Fördermittelvergabe einen begleitenden,
möglichst repräsentativen
Expertenausschuss ins Leben rufen.
./. Befindet sich in der Vorbereitung.
Die Mitglieder des
Expertenausschusses arbeiten ehrenamtlich.
Datum Ergebnisse/Maßnahmen Haushaltsmittel Umsetzungsstand
Damit Förderung zielgerichtet
ankommt und in Clustern effizient
zusammengearbeitet werden kann, ist
der Aufbau entsprechender
Plattformen und Infrastrukturen wichtig. Die
Bundesländer sind aufgefordert, diese
unter Beteiligung der
Bundesregierung und der Teilnehmer des
Transformationsdialogs zu schaffen. Die
Wirtschaftsministerkonferenz der Länder
soll dazu im kommenden Jahr einen
Arbeitsprozess beginnen.
./. Aufforderung an die Bundesländer
bzw. die
Wirtschaftsministerkonferenz.
Um den Hochlauf von
Elektrofahrzeugen weiter zu unterstützen und den
Unternehmen Planungs- und
Investitionssicherheit zu geben, wird die
Innovationsprämie (verdoppelter
Bundesanteil Umweltbonus) bis Ende
2025 verlängert.
1 Mrd. Euro (2022
bis 2025)
Richtlinienänderung befindet sich in
Vorbereitung.
Die Bundesregierung plant ein
nationales Flottenerneuerungsprogramm
für Lkw.
1 Mrd. Euro Das Flottenerneuerungs-programm
besteht aus zwei Teilen, der
Förderung von Nutzfahrzeugen und der
Förderung von kommunalen
Einsatzfahrzeugen. Die beiden
Förderrichtlinien sollen Anfang 2021
veröffentlicht werden. Die Förderrichtlinie
„Förderung von Nutzfahrzeugen“
wird derzeit mit den Ressorts
abgestimmt.
Aufstockung des
Flottenerneuerungsprogramms Sozial & Mobil
Der Betrag ist
noch offen.
Befindet sich noch in der
Abstimmung.
Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur
strategischen Diskussion zum Erhalt
der Wertschöpfung in der
Automobilindustrie im Zeitalter der
Dekarbonisierung.
./. Die Arbeitsgruppe hat bereits einmal
getagt. Derzeit Erarbeitung von
Themenpapieren.
Bei der Umsetzung der Erneuerbaren
Energie-RL (RED II) wird die
Bundesregierung eine ambitionierte
THG-Quote bis 2030 einführen, die
alle Optionen, inkl. den
wasserstoffbasierten, den Anteil der erneuerbaren
Energien in Kraftstoffen zu erhöhen,
berücksichtigt und die zur CO2-
Reduktion im Verkehrssektor beiträgt.
./. Die Ressorts haben sich im
Dezember auf die Grundzüge der
Umsetzung der RED II für den
Verkehrsbereich (Artikel 25 bis 28) verständigt.
Aktuell wird die Notifizierung
vorbereitet.
(1) In diesen Beträgen sind auch HH-Mittel enthalten, die nicht oder nicht ausschließlich der
Fahrzeugindustrie zugerechnet werden können (vgl. Antwort zu Frage 3 zu Ziffer 36 des
Konjunkturpakets).
(2)
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201104-transformationsdial
og-automobilindustrie-legt-handlungsempfehlungen-vor.html
3. Welche Beschlüsse aus dem Corona-Konjunkturpaket wurden im
Zusammenhang mit dem Fahrzeugbau von der Bundesregierung getätigt (bitte
aufschlüsseln)?
a) Wie hoch sind die diesbezüglich für den Fahrzeugbau zugesagten
Haushaltsmittel insgesamt?
b) Welche dieser Beschlüsse wurden bereits umgesetzt, und welche
befinden sich in der Umsetzung (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern,
Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 wurde hier veröffentlicht:
https://ww
w.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglich
ter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile
&v=12
Zu den einzelnen Maßnahmen für eine nachhaltige und klimafreundliche
Mobilität und den dafür eingesetzten Haushaltmitteln wird auf die nachstehende
Tabelle verwiesen.
Ziffer des
Konjunkturpakets
Maßnahmen Haushaltsmittel/
Steuermehreinnahmen/
Steuermindereinnahmen (–)
Umsetzungsstand
35 a – Die Kraftfahrzeugsteuer für
neue Pkw wird stärker an
CO2-Emissionen ausgerich-
tet. Oberhalb von 95 g/km
CO2 wird die Steuer in
Stufen ausgestaltet und an-
gehoben.
– Die zehnjährige Kraftfahr-
zeugsteuerbefreiung für
reine Elektrofahrzeuge
wird bis 31.12.2025 (laufend
bis 31.12.2030) um fünf
Jahre verlängert.
Kassenjahre
2020 rd. –5 Mio. Euro,
2021 rd. 55 Mio. Euro,
2022 rd. 125 Mio. Euro,
2023 rd. 185 Mio. Euro,
2024 rd. 235 Mio. Euro,
2025 rd. 295 Mio. Euro.
Kassenjahre
2020 –,
2021 rd. –10 Mio. Euro,
2022 rd. –25 Mio. Euro
2023 rd. –50 Mio. Euro,
2024 rd. –80 Mio. Euro,
2025 rd. –130 Mio. Euro.
Siebtes Gesetz zur
Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes am 23.
Oktober 2020 in Kraft getreten
(BGBl. I S. 2184).
35 b – Verdoppelung des gelten-
den Umweltbonus für Elek-
trofahrzeuge (zusätzliche
„Innovationsprämie“).
– Besteuerung der privaten
Nutzung von elektrischen
Dienstwagen: Anhebung des
Höchstbetrages des Brutto-
listenpreises von 40.000 Euro
auf 60.000 Euro für emis-
sionsfreie Fahrzeuge, für die
die Bemessungsgrundlage
für die Besteuerung nur zu
einem Viertel anzusetzen ist.
– Diskussion der Frage des
optimierten Nutzungsgra-
des des elektrischen An-
triebs bei Plug-in Hybrid-
fahrzeugen im Rahmen der
NPM.
2 Mrd. Euro (2020 bis
2022)
Die resultierenden
Steuermindereinnahmen wurden
im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens wie folgt
geschätzt:
Kassenjahre
2020 und 2021 jeweils rd.
5 Mio. Euro,
2022 bis 2024 jeweils rd.
10 Mio. Euro.
Umgesetzt.
Umgesetzt durch das
Zweite Gesetz zur Umsetzung
steuerlicher
Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der
Corona-Krise (Zweites
Corona-Steuerhilfegesetz)
vom 29. Juni 2020 (BGBl. I
S. 1512).
Die NPM hat am 9.
Oktober 2020 Empfehlungen
zum optimierten
Nutzungsgrad von Plugin-
Hybridfahrzeugen veröffentlicht.
Ziffer des
Konjunkturpakets
Maßnahmen Haushaltsmittel/
Steuermehreinnahmen/
Steuermindereinnahmen (–)
Umsetzungsstand
35 c – Modul (a) Bonus-Pro-
gramm Fahrzeugherstel-
ler Digitalisierung/Indus-
trie 4.0
– Modul (b) Produktnahe
Forschung und Entwick-
lung
– Modul (c) Regionale Inno-
vationscluster der Indus-
trie
Sowie Erarbeitung regionaler
Transformationsstrategien,
Ausbau des bestehenden
Bundesprogramms „Aufbau von
Weiterbildungsverbünden“ und
Start eines neues
Bundesprogramms regionale
„Qualifizierungscluster“.
Rd. 2 Mrd. Euro Die vier zur Umsetzung
geplanten Richtlinien liegen
im Entwurf vor und
befinden sich in der internen
Abstimmung.
Eine
Projektträgerausschreibung befindet sich
ebenfalls in Vorbereitung.
35 d Flottenaustauschprogramm
„Sozial & Mobil“
(Elektromobilität)
200 Mio. Euro Ein erster Förderaufruf
wurde am 2. November
2020 veröffentlicht. Erste
Bewilligungen sind für
Anfang 2021 geplant.
35 e Flottenaustauschprogramm
für Handwerker und KMU für
Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t
30 Mio. Euro
Finanzierung erfolgte aus
den Mitteln zur
Förderung von
Nutzfahrzeugen)
Am 4. August 2020 startete
ein Aufruf zur Beschaffung
von E-Nutzfahrzeugen für
Handwerker und KMU.
Anträge wurden bis Ende
2020 bewilligt.
Ziffer des
Konjunkturpakets
Maßnahmen Haushaltsmittel/
Steuermehreinnahmen/
Steuermindereinnahmen (–)
Umsetzungsstand
35 f – Ausbau moderner und siche-
rer Ladesäulen-Infrastruk-
tur
– Masterplan Ladeinfra-
struktur zügig umsetzten
– einheitliches Bezahlsystem
für Ladesäulen
– Versorgungsauflage für
Tankstellen
– Aufbau öffentlich zugäng-
licher Ladeinfrastruktur
wird intensiviert
– Prüfung von Schnelllade-
säulen als Dekarbonisie-
rungsmaßnahme der Mine-
ralölwirtschaft
– Förderung von Forschung
und Entwicklung im Be-
reich der Elektromobilität
– Batteriezellfertigung
Für Ziffer 35 f insgesamt
2,5 Mrd. Euro
Das Bundesministerium für
Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) sorgt mit
einem Bündel an
Maßnahmen für die schnelle
Erreichung des Ziels „Laden für
alle, immer und überall“:
– 500 Mio. Euro sind für
die nicht öffentliche
Ladeinfrastruktur vorge-
sehen.
– Im Förderprogramm für
private Ladeinfrastruktur
des BMVI können seit
dem 24. November 2020
Anträge eingereicht
werden.
Budget: 200 Mio. Euro,
davon 150 Mio. Euro
aus Konjunkturpaket.
– Neues Förderprogramm
für gewerbliche Lade-
infrastruktur ab Frühjahr
2021 mit 350 Mio. Euro.
In der Umsetzung. Im Jahr
2021 sind hierzu zwei
Förderaufrufe geplant.
In der Umsetzung.
Ziffer des
Konjunkturpakets
Maßnahmen Haushaltsmittel/
Steuermehreinnahmen/
Steuermindereinnahmen (–)
Umsetzungsstand
35 i „Bus- und LKW-Flotten-
Modernisierungs-Programm“
(Förderung alternativer
Antriebe)
Im
Klimaschutzprogramm 2030 und im
Konjunkturpaket vom 3. Juni
2020 ist festgelegt, den
Flottenaustausch und
Markthochlauf von
alternativ betriebenen Bussen
weiterhin massiv zu
unterstützen. Hierfür
wurden die Mittel im Rahmen
des Konjunkturpakets um
800 Mio. Euro auf über
1 Mrd. Euro erhöht und
stehen im Rahmen des
Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“
(EKF) zur Verfügung.
Durch das
Konjunkturpaket 2020 wurden die u. a.
für die Förderung von
Oberleitungs-Lkw und
anderen alternativ
angetriebenen Lkw
eingeplanten Mittel aus dem
„Energie- und
Klimafonds“ (EKF) um
200 Mio. Euro auf
insgesamt 1,16 Mrd. Euro
aufgestockt.
Der Entwurf der Richtlinie
zur Förderung alternativer
Antriebe von Bussen liegt
bei der EU-Kommission
zur Notifizierung. Der
Termin für die
Veröffentlichung der Richtlinie hängt
somit von der Zustimmung
der EU-Kommission ab.
Der Entwurf einer
Förderrichtlinie für die
Beschaffung von Batterie-,
Brennstoffzellen- und von außen
aufladbaren Hybridelektro-
Lkw (Oberleitungs-Lkw)
befindet sich derzeit bei der
EU-Kommission zur
Notifizierung. Aufgrund der
üblichen Verfahrensdauer
ist nicht mit einem
Inkrafttreten dieser Richtlinie vor
dem Frühjahr 2021 zu
rechnen. Laut dem
Richtlinienentwurf sind die
technologiebedingten
Investitionsmehrausgaben bei der
Fahrzeug- und
Infrastrukturbeschaffung sowie
Machbarkeitsstudien
förderfähig.
Ziffer des
Konjunkturpakets
Maßnahmen Haushaltsmittel/
Steuermehreinnahmen/
Steuermindereinnahmen (–)
Umsetzungsstand
35 j Einsetzen bei der EU-
Kommission für ein befristetes
europaweites
Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für
schwere Nutzfahrzeuge
./. Die EU-Kommission hat
signalisiert, selbst kein
europaweites
Flottenerneuerungsprogramm
umzusetzen. Das Programm soll
deshalb national umgesetzt
werden. Derzeit wird die
Förderrichtlinie mit den
Ressorts abgestimmt. Sie
soll Anfang 2021
veröffentlicht werden (siehe Antwort
auf Frage 2).
36 Wasserstoffstrategie
BMVI
– Maßnahme 6 (Förderung
Transportanwendungen, FuE
Nutzfahrzeuge und kleine
Flugzeuge)
– Maßnahme 7 (Erzeugung
von H2-Derivaten)
– Maßnahme 8 und 22 (Tank-
stelleninfrastruktur)
– Maßnahme 10 (Zuliefer-
industrie)
– und zusätzlich (ohne NWS-
Maßnahme) Förderung von
Hafenanlagen
BMWi
– Bereich Erzeugung
– Bereich Infrastruktur
– Bereich Industrie
– Bereich Verkehr
BMU
– Maßnahme 7 (Erzeugung
von PtL-Kraftstoffen für
Luft- und Seeverkehr)
1,6 Mrd. Euro
3,1 Mrd. Euro
0,6 Mrd. Euro
Die Umsetzung der
Maßnahmen hat bereits
begonnen oder befindet sich
derzeit in Vorbereitung.
Derzeit Erarbeitung von
Förderinstrumenten sowie
Identifikation möglicher
Leuchtturmprojekte.
Umsetzung der Maßnahme
befindet sich derzeit in
Vorbereitung (Erarbeitung von
Förderinstrumenten).
4. Welche Einschränkungen bezüglich der Beschlüsse gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung in Bezug auf das EU-Beihilferecht (bitte nach
Beschlüssen bzw. Programmen und Maßnahmen aufschlüsseln und
erläutern)?
Die Bundesregierung setzt ihre Maßnahmen im Einklang mit den Vorgaben des
EU-Beihilferechts um. Wesentliche Verfahrensschritte werden dabei mit der
EU-Kommission abgestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass laufende
Beihilfeverfahren bei der EU-Kommission den Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung betreffen und deshalb der Vertraulichkeit unterliegen.
5. Welche Standpunkte wurden von Seiten der Teilnehmer der
Spitzengespräche (bitte nach Institution, Unternehmen, Gewerkschaften, Verband
oder sonstiger Einheit aufschlüsseln) jeweils insgesamt geäußert im
Hinblick auf
a) die EU-Flottengrenzwerte,
b) die Debatte um eine Euro-7-Abgasnorm,
c) die nationale Subventionspolitik für batteriegetriebene Fahrzeuge,
d) den Fahrzeugbau und anhängende Wirtschaftszweige am Standort
Deutschland,
e) den Straßengüterverkehr,
f) die Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe in
Deutschland und Europa,
g) die Förderung von Wasserstoff und nachhaltigen Kraftstoffen im
Mobilitätsbereich,
h) das automatisierte und autonome Fahren sowie die
Fahrzeugvernetzung,
i) die Debatte um eine Kaufprämie für Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren,
j) den Zustand von Autobauern, Zulieferern und anhängenden
Unternehmen und Branchen?
Die Fragen 5a bis 5j werden gemeinsam beantwortet.
Die in der Frage genannten Themen wurden im Rahmen der Spitzengespräche
der Konzertierten Aktion Mobilität angesprochen. Die Diskussionen und die
von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geäußerten Standpunkte wurden
nicht aufgezeichnet.
6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Spitzengesprächen insgesamt im Hinblick auf
a) die EU-Flottengrenzwerte,
b) die Debatte um eine Euro-7-Abgasnorm,
c) die nationale Subventionspolitik für batteriegetriebene Fahrzeuge,
d) den Fahrzeugbau und anhängende Wirtschaftszweige am Standort
Deutschland,
e) den Straßengüterverkehr,
f) die Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe in
Deutschland und Europa,
g) die Förderung von Wasserstoff und nachhaltigen Kraftstoffen im
Mobilitätsbereich,
h) das automatisierte und autonome Fahren sowie die
Fahrzeugvernetzung,
i) die Debatte um eine Kaufprämie für Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren,
j) den Zustand von Autobauern, Zulieferern und anhängenden
Unternehmen und Branchen?
Die Fragen 6a bis 6j werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die im Rahmen der
Spitzengespräche der Konzertierten Aktion Mobilität geführten Diskussionen zur
Klärung der Sachverhalte und zur Identifizierung möglicher Handlungsoptionen
bei und setzen wichtige Impulse zur erfolgreichen Bewältigung der
strukturellen Herausforderung der Automobilwirtschaft. Die Bundesregierung
berücksichtigt diese Erkenntnisse auch bei ihrer Entscheidungsfindung über mögliche
Maßnahmen und Positionierungen zu den in der Frage genannten Themen.
7. Plant die Bundesregierung mit weiteren Spitzengesprächen für den
Fahrzeugbau, und wenn ja, gibt es bereits einen Zeitplan?
Beim letzten Spitzengespräch am 17. November 2020 wurde vereinbart, dass es
ein weiteres Spitzengespräch geben soll. Über den Termin des nächsten
Spitzengesprächs wurde noch nicht entschieden.
8. Plant die Bundesregierung, die Vertreter von Unternehmen und
Branchen, die unmittelbar von der Automobilindustrie abhängig sind
(Aftermarket) inhaltlich oder persönlich an den Spitzengesprächen zum
Fahrzeugbau zu beteiligen?
Wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung verfolgt derzeit keine Überlegungen, den Kreis der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Spitzengesprächen der Konzertierten
Aktion Mobilität zu erweitern.
9. Plant die Bundesregierung, die Spitzengespräche zum Fahrzeugbau zu
einem regelmäßigen Format zu machen?
Über die Einladung zu einem Spitzengespräch im Rahmen der Konzertierten
Aktion Mobilität wird auch künftig in Würdigung des konkreten
Diskussionsbedarfs entschieden.
10. Zu welchen Fragen oder Themen wurden Gespräche oder Beschlüsse im
Rahmen der Spitzengespräche für den Fahrzeugbau bisher vertagt (bitte
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung führt die im Rahmen des Spitzengesprächs der
Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November 2020 geführten Diskussionen zu den
folgenden Themen konsequent und zielstrebig fort:
• Ein Gesetzentwurf zum autonomen Fahren befindet sich derzeit in der
Abstimmung zwischen den Ressorts und soll zeitnah beschlossen werden.
• Der Aufbau des Datenraums Mobilität wird weiter zügig vorangebracht.
• Die Teilnehmer an dem Gespräch waren sich einig, dass angesichts
ambitionierter europäischer Klimaschutzvorgaben eine technologieoffene,
strategische Diskussion zum Erhalt der Wertschöpfung in der Automobilindustrie
im Zeitalter der Dekarbonisierung geführt werden soll, um weitere
Potenziale und Handlungsoptionen insbesondere auch auf europäischer Ebene zu
identifizieren. Mit dieser Zielsetzung werden bis zur nächsten Sitzung von
den Teilnehmern gemeinsam Optionen entwickelt.
• Die Bundesregierung wird zur Beratung und Optimierung ihrer
Fördermittelvergabe einen begleitenden, möglichst repräsentativen Expertenausschuss
ins Leben rufen. Die Bestellung der Mitglieder und die Einsetzung des
Expertenausschusses werden derzeit vorbereitet. Er soll seine Arbeit möglichst
Anfang Februar 2021 aufnehmen.
11. Wurden im Rahmen der Spitzengespräche für den Fahrzeugbau
Arbeitsgruppen geschaffen?
a) Wenn ja, welche Arbeitsgruppen wurden bisher geschaffen, und wie
sind diese besetzt (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Im Nachgang zum 3. Spitzengespräch der Konzertierten Aktion Mobilität am
8. September 2020 wurden zwei Arbeitsgruppen zur Stärkung des
Eigenkapitals insbesondere von Zuliefererunternehmen und zu weiteren Aspekten der im
Konjunkturpaket vorgesehenen „Zukunftsinvestitionen in die
Fahrzeugbranche“ eingerichtet. Die Arbeitsgruppen tagten unter Leitung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf Arbeitsebene und auf Chefebene.
Auf Arbeitsebene waren vertreten: VDA, IG Metall, Bundesministerium der
Finanzen (BMF), BMWi, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie
Bundeskanzleramt (BKAmt). Auf Chefebene waren vertreten: VDA, IG Metall,
BMW, Bosch, Continental, Daimler, Ford, Mahle, Opel, VW, Schaeffler, BMF,
BMWi, BMAS, BMVI und Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) sowie BKAmt.
b) Sollen weitere Arbeitsgruppen geschaffen werden, und wenn ja, wie
sollen diese besetzt werden (bitte aufschlüsseln)?
Beim 4. Spitzentreffen der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November
2020 wurde die Einrichtung eines Expertenausschusses zur Beratung der
Bundesregierung bei der strategischen Erarbeitung der Förderkonzeption und
bei der Vergabe der dem „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ zugewiesenen
Fördermittel vereinbart. Die Mitglieder des Expertenausschusses werden in
Kürze berufen.
Beim 4. Spitzentreffen der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November
2020 wurde als Ergebnis u. a. bekannt gemacht, dass man sich einig sei,
angesichts ambitionierter europäischer Klimaschutzvorgaben eine
technologieoffene, strategische Diskussion zum Erhalt der Wertschöpfung in der
Automobilindustrie im Zeitalter der Dekarbonisierung zu führen, um weitere Potenziale und
Handlungsoptionen insbesondere auch auf europäischer Ebene zu
identifizieren. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
c) Haben Arbeitsgruppen konkrete Arbeitsaufträge erhalten, und wenn ja,
wie lauten diese (bitte aufschlüsseln)?
d) Wenn ja, wurden Arbeitsaufträge bereits beendet, und was sind die
Ergebnisse (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 11c und 11d werden gemeinsam beantwortet.
Beim 3. Spitzentreffen der Konzertierten Aktion Mobilität am 8. September
2020 wurde vereinbart, zwei Arbeitsgruppen einzurichten, die prüfen sollen,
„ob und gegebenenfalls wie ein marktwirtschaftliches Konzept zur Stärkung
des Eigenkapitals insbesondere von Zulieferunternehmen entwickelt werden
könnte“ und „welche weiteren Aspekte bei den im Konjunkturpaket
vorgesehenen Zukunftsinvestitionen in die Fahrzeugbranche berücksichtigt werden
sollten“.
Die Arbeitsgruppen haben unter Leitung des BMWi getagt und ihre Beratungen
mit einem Bericht abgeschlossen. Dieser Bericht wurde in den KAM-Prozess
eingespeist.
Beim 4. Spitzentreffen der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November
2020 wurde vereinbart: „Die Bundesregierung wird zur Beratung und
Optimierung ihrer Fördermittelvergabe einen begleitenden, möglichst repräsentativen
Expertenausschuss ins Leben rufen.“
Die Einberufung des Expertenausschusses wird derzeit vorbereitet. Er soll seine
Arbeit möglichst Anfang Februar 2021 aufnehmen.
Beim 4. Spitzentreffen der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November
2020 wurde folgendes Ergebnis festgehalten: „Die Teilnehmer des Gesprächs
sind sich einig, dass angesichts ambitionierter europäischer
Klimaschutzvorgaben eine technologieoffene, strategische Diskussion zum Erhalt der
Wertschöpfung in der Automobilindustrie im Zeitalter der Dekarbonisierung geführt
werden soll, um weitere Potenziale und Handlungsoptionen insbesondere auch auf
europäischer Ebene zu identifizieren. Mit dieser Zielsetzung werden bis zur
nächsten Sitzung von den Teilnehmern gemeinsam Optionen entwickelt. Dazu
wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeiten der NPM sollen hier
einfließen.“
Die Arbeitsgruppe wurde eingesetzt und hat mit ihrer Arbeit begonnen.
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ISSN 0722-8333]