Zur Beantwortung der Fragen 1, 1a und 1b wird zusammenfassend auf die Angaben in der nachfolgenden Übersicht verwiesen:
Genbank Unterstützung seitens der Bundesregierung (finanzielle und sonstige)
Bundeszentrale Ex-situ-Genbank landwirtschaftlicher und gärtnerischer Kulturpflanzen (Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK), Gatersleben)
Das IPK ist eine vom Land Sachsen-Anhalt eingerichtete Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Bundeszentrale Ex-situ Genbank verfügt über drei Standorte: den Hauptstandort am Standort Gatersleben sowie den beiden Standorten der Teilsammlungen Nord in Groß Lüsewitz bei Rostock und in Malchow auf der Insel Pöel. Das IPK hat das Recht, die vom Land Sachsen-Anhalt bzw. dem Land Mecklenburg-Vorpommern in die Stiftung eingebrachten Liegenschaften nebst zugehöriger beweglicher und unbeweglicher Sachen, der immateriellen Rechte und Vermögenswerte sowie der Stiftung gewidmeten sonstigen Sach- und Geldwerten zu nutzen. Zudem erhält es zur Erfüllung des Stiftungszwecks für die in § 2 der Satzung genannten Aufgaben Zuwendungen von den genannten Ländern und dem Bund zur Aufrechterhaltung der wissenschaftlichen Forschung. Des Weiteren werden Drittmittel aus öffentlichen Ausschreibungen (u. a. Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zur Durchführung von Forschungsprojekten eingeworben.
Deutsche Genbank Obst DGO (Koordinierung Julius Kühn-Institut (JKI), Institut für Züchtungsforschung an Obst, Dresden-Pillnitz)
Die DGO ist ein Genbanknetzwerk und besteht aus sieben obstartenspezifischen Netzwerken: Apfel, Kirsche, Erdbeere, Rubus, Pflaume, Birne und Wildobst. Insgesamt sind 27 sammlungshaltende bzw. unterstützende Partner mit 54 Sammlungen sowie das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; ohne Sammlung) beteiligt. Die DGO wird vom JKI koordiniert. Eine weitere, mit Koordinierungsaufgaben in obstartenspezifischen Netzwerken betraute Bundeseinrichtung, ist das Bundessortenamt (BSA). JKI und BSA sind in den meisten obstartenspezifischen Netzwerken zugleich auch sammlungshaltende Partner. Beide Aufgaben werden bei ihnen aus dem Bundeshaushalt finanziert. Stellen außerhalb der Bundesverwaltung erhalten für ihre Teilnahme an der DGO keine Finanzierung durch den Bund. Diese Stellen unterhalten ihre zumeist bereits seit längerem bestehenden Sammlungen weiterhin in eigener Zuständigkeit. Die jeweiligen Finanzierungszuständigkeiten bleiben auch unberührt, wenn eine Einrichtung außerhalb der Bundesverwaltung von sich aus bereit und in der Lage ist, ein artspezifisches Netzwerk zu koordinieren, wie das bei der Obstart „Pflaume“ durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt erfolgt. Die oben getroffenen Aussagen gelten auch bei allen folgenden Genbanknetzwerken.
Deutsche Genbank Reben (Koordinierung Julius Kühn-Institut (JKI), Institut für Rebenzüchtung Geilweilerhof, Siebeldingen)
Das Genbanknetzwerk hat sieben sammlungshaltende Partnereinrichtungen, davon sind zwei Einrichtungen des Bundes (JKI, BSA) sowie fünf Einrichtungen der Länder, die dafür keine Finanzierung durch den Bund erhalten.
Deutsche Genbank Zierpflanzen DGZ (Koordinierung Bundessortenamt BSA, Hannover)
Das Genbanknetzwerk DGZ besteht aus vier Teilgenbanken (Rose, Rhododendron, samenvermehrte Zierpflanzen, vegetativ vermehrte Zierpflanzen – letztere ist wiederum in vier artspezifische Teilnetzwerke untergliedert) sowie dem Netzwerk „Pflanzensammlungen“. Insgesamt sind 178 sammlungshaltende und unterstützende Partner eingebunden. Die Koordinierung und Tätigkeiten als sammlungshaltender Partner werden beim BSA aus dem Bundeshaushalt finanziert. Stellen außerhalb der Bundesverwaltung erhalten für Ihre Teilnahme an der DGZ keine Finanzierung durch den Bund. Das gilt auch für vier Teilnetzwerke der DGZ, die von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung koordiniert werde. Das größte davon ist die Genbank „Rose“, die vom Rosarium Sangerhausen koordiniert wird. Für die Genbankfunktion erhält das kommunale Rosarium nach Kenntnis der Bundesregierung Projektförderungen vom Land Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Genbank Tabak (Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ))
Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg ist eine nicht rechtsfähige Anstalt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Es erfolgt keine finanzielle Unterstützung durch den Bund.
Genbank für Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft (WEL) (Koordinierung Botanischer Garten der Universität Osnabrück)
Das Genbanknetzwerk ist aus einem durch die Bundesregierung geförderten Modell- und Demonstrationsvorhaben hervorgegangen. An dem Netzwerk sind die Botanischen Gärten Berlin, Karlsruhe, Osnabrück und Regensburg als sammlungshaltende Partner sowie die Pädagogische Hochschule Karlsruhe beteiligt. Die Koordinierung der Genbank WEL liegt beim Botanischen Garten der Universität Osnabrück. Wie bei den anderen Genbanknetzwerken ist die BLE für die Einbindung der Genbank WEL in das „Nationale Inventar Pflanzengenetischer Ressourcen in Deutschland“ als Partner beteiligt. Nach Abschluss des Modellvorhabens im Jahr 2014 erfolgte keine weitere finanzielle Unterstützung für die fortgeführte Koordinierung und sammlungshaltenden Tätigkeiten der Partner. In einem vom BMEL geförderten Modellvorhaben zu genetischen Erhaltungsgebieten für Wildsellerie wurde in einem Teilprojekt die Aufnahme von Wildselleriesaatgut in die WEL-Genbank am Botanischen Garten Osnabrück durchgeführt.