[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/25452 –
Ausgaben für Beratungs- und Unterstützungsleistungen während der
Corona-Krise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise haben die
verschiedenen Bundesministerien der Bundesregierung sowie ihr nachgeordnete
Behörden diverse Beratungs- und Unterstützungsleistungen von
Drittunternehmen in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang ergeben sich Fragen
zu den finanziellen Kosten und etwaigen Interessenkonflikten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage nimmt in der Vorbemerkung der Fragesteller Bezug auf
„Beratungs- und Unterstützungsleistungen“, die von Bundesministerien der
Bundesregierung und deren nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit
der Bewältigung der Corona-Krise in Anspruch genommen worden sind.
Zudem wird auf mögliche Interessenkonflikte, die bei Beauftragung dieser
Leistungen entstanden sein könnten, hingewiesen.
Soweit die Kleine Anfrage zwischen „Beratungsleistungen“ und
„Unterstützungsleistungen“ differenziert, wird bei der Beantwortung der Fragen,
insbesondere auf Grund des vorstehend beschriebenen Zusammenhangs mit
möglicherweise bestehenden Interessenkonflikten, grundsätzlich die Definition von
Beratungsleistung entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006, zuletzt bestätigt mit Rundschreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Juli 2017, zugrunde gelegt.
Externe Beratung ist danach eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im
Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers
praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, den
Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung zu begleiten.
Allgemein ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Begriff „Beratungs- und
Unterstützungsleistungen“ in dieser Form weder haushaltsrechtlich noch
haushaltswirtschaftlich gebräuchlich und daher auch nicht allgemeingültig näher
definiert ist. Aufgrund des daraus resultierenden Beurteilungsspielraums muss –
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26787
19. Wahlperiode 18.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
18. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wie auch im Rahmen der vorangegangenen Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/7489 (neu) und 19/8549 – von einer Heterogenität
der verschiedenen Antwortbeiträge ausgegangen werden. Zum Teil werden in
den Ressorts Unterstützungsleistungen nicht von Beratungsleistungen
unterschieden und nicht gesondert erfasst. Insofern kann von einer
ressortübergreifenden Vergleichbarkeit der Angaben nicht ausgegangen werden.
Lieferleistungen und Verträge zur Erstellung von IT-Programmen sind in den
Antworten nicht enthalten, sofern es sich nicht zumindest überwiegend um
Beratungsleistungen im Sinne der oben genannten Definition handelt.
Auch wenn es sich bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur
GmbH nicht um eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums der Finanzen handelt, wurden bei den betreffenden Fragen die
durch die Finanzagentur beauftragten Beratungs- und Unterstützungsleistungen
während der Corona-Krise im Fall des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
berücksichtigt. Die Finanzagentur hat darüber hinaus im Zusammenhang mit der
Bewältigung der Corona-Krise keine Beratungs- und Unterstützungsleistungen in
Anspruch genommen.
1. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die bis dato
haushaltswirksamen Ausgaben des Bundes für Beratungs- und Unterstützungsleistungen
in Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise (inklusive
Annexkosten für die PSA-Beschaffung und inklusive Beauftragung durch die
Finanzagentur, etwa im Fall des Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF)?
2. Wie verteilt sich der in Frage 1 genannte Gesamtbetrag auf die
jeweiligen Geschäftsbereiche (bitte Bundesministerien inklusive
nachgeordneter Behörden nach Höhe der Ausgaben auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die haushaltswirksamen Ausgaben des Bundes für Beratungs- und
Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise bis zum
31. Dezember 2020 verteilen sich wie folgt auf die Ressorts inklusive der
jeweils nachgeordneten Behörden:
Ressort Ausgaben gesamt (in Euro)
BMWi 33.931.641,51
BMG 28.657.669,39
BMI 7.468.794,41
BMF 6.037.888,48
AA 1.308.594,39
BMVI 406.657,84
BMEL 277.467,00
BMFSFJ 182.324,43
BMU 137.631,24
Gesamtergebnis 78.408.668,69
3. Wie verteilt sich der in Frage 1 genannte Gesamtbetrag auf die
jeweiligen Auftragnehmer (bitte jeweils Auftragnehmer, Auftragssumme und
beauftragendes Bundesministerium nach Höhe der Auftragssumme
auflisten)?
Die Antwort ergibt sich aus der Anlage 1.
4. Welcher Gesamtbetrag ergibt sich aus allen (Rahmen-)Verträgen, die die
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden (eigenständig
oder durch Beauftragung durch die Finanzagentur) für Beratungs- und
Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der Bewältigung der
Corona-Krise eingegangen sind (inklusive Annexkosten für die PSA-
Beschaffung und inklusive Beauftragung durch die Finanzagentur, etwa im Fall
des WSF)?
5. Wie verteilt sich der in Frage 4 genannte Gesamtbetrag auf die
jeweiligen Bundesministerien (bitte Bundesministerien inklusive
nachgeordneter Behörden nach Höhe der Ausgaben auflisten)?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die Volumina der von den Bundesministerien inklusive der jeweils
nachgeordneten Behörden für Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Verbindung
mit der Bewältigung der Corona-Krise abgeschlossenen Verträge verteilen sich
wie folgt:
Ressort Vertragsvolumen gesamt (in Euro)
BMG 41.276.720,63
BMWi 35.216.885,00
BMI 12.533.668,84
BMF 10.268.586,71
AA 2.244.330,63
BMVI 656.082,50
BMEL 413.187,00
BMFSFJ 240.848,43
BMU 137.631,24
BMAS 8.420,44
Gesamtergebnis 102.996.361,42
6. Wie verteilt sich der in Frage 4 genannte Gesamtbetrag auf die
jeweiligen Auftragnehmer (bitte jeweils Auftragnehmer, Auftragssumme und
beauftragendes Bundesministerium nach Höhe der Auftragssumme
auflisten)?
Die Antwort ergibt sich aus der Anlage 2.
7. Welcher Gesamtbetrag ergibt sich aus allen (Rahmen-)Verträgen, die die
Bundesregierung eigenständig für Beratungsleistungen in Verbindung
mit der Bewältigung der Corona-Krise eingegangen ist?
Die Volumina der von der Bundesregierung für Beratungsleistungen in
Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise abgeschlossenen Verträge belaufen
sich auf 53 910 167,86 Euro.
8. Wie verteilt sich der in Frage 7 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die fünf Auftragnehmer mit dem größten Volumen der von der
Bundesregierung in Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise abgeschlossenen
Verträge über Beratungsleistungen sind:
Auftragnehmer
Summe
Vertragsvolumina
(in Euro)
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 28.022.631,80
Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft 9.320.891,78
Bundesdruckerei GmbH 5.800.000,00
Accenture GmbH 3.480.000,00
Orphoz GmbH & Co. KG 2.594.533,20
9. Welcher Gesamtbetrag ergibt sich aus allen (Rahmen-)Verträgen, die die
Bundesregierung durch Beauftragung nachgeordneter Behörden (z. B.
der Finanzagentur) für Beratungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise eingegangen ist?
Die Volumina der von nachgeordneten Behörden der Bundesregierung für
Beratungsleistungen in Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise
abgeschlossenen Verträge belaufen sich auf 13 058 642,68 Euro.
10. Wie verteilt sich der in Frage 9 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die fünf Auftragnehmer mit dem größten Volumen der von nachgeordneten
Behörden der Bundesregierung in Verbindung mit der Bewältigung der Corona-
Krise abgeschlossenen Verträge über Beratungsleistungen sind:
Auftragnehmer
Summe
Vertragsvolumen nB
(in Euro)
Rothschild & Co Deutschland GmbH 2.885.750,00
Oliver Wyman GmbH 1.846.484,85
Noerr LLP 1.685.576,03
PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
(Partnerschaft Deutschland) 1.209.717,60
Lovells LLP 1.161.182,00
11. Welcher Gesamtbetrag ergibt sich aus allen (Rahmen-)Verträgen, die die
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Beratungsleistungen in Verbindung mit der Bewältigung der
Corona-Krise eingegangen ist?
Die Bundesregierung hat in Zusammenhang mit dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für Beratungsleistungen in Verbindung mit der Bewältigung
der Corona-Krise Verträge im Gesamtbetrag von 593 164,45 Euro
abgeschlossen.
12. Wie verteilt sich der in Frage 11 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die Auftragnehmer der von der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für Beratungsleistungen in Verbindung
mit der Bewältigung der Corona-Krise abgeschlossenen Verträge sind:
Auftragnehmer
Summe
Vertragsvolumen ges
(in Euro)
PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH 450.000,00
Ernst & Young GmbH 139.917,24
Rechtsanwaltskanzlei Flick,
Gocke Schaumburg
1.644,33
Projektträger Jülich 1.602,88
13. Welcher Gesamtbetrag ergibt sich aus allen (Rahmen-)Verträgen, die die
Bundesregierung eigenständig für Unterstützungsleistungen in
Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise eingegangen ist?
Die Volumina der von der Bundesregierung für Unterstützungsleistungen in
Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise abgeschlossenen Verträge
belaufen sich auf 34 321 220,82 Euro.
14. Wie verteilt sich der in Frage 13 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die fünf Auftragnehmer mit dem größten Volumen der von der
Bundesregierung in Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise abgeschlossenen
Verträge über Unterstützungsleistungen sind:
Auftragnehmer Vertragsvolumen oB(in Euro)
init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation 29.122.588,80
PricewaterhouseCoopers GmbH 2.501.020,88
snt Deutschland GmbH 681.490,54
CONET Solutions GmbH 404.768,00
Secunet Security Networks AG 383.019,00
15. Welcher Gesamtbetrag ergibt sich aus allen (Rahmen-)Verträgen, die die
Bundesregierung durch Beauftragung nachgeordneter Behörden (z. B.
der Finanzagentur) für Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise eingegangen ist?
Die Volumina der von nachgeordneten Behörden der Bundesregierung für
Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise
abgeschlossenen Verträge belaufen sich auf 1 706 330,06 Euro.
16. Wie verteilt sich der in Frage 15 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die fünf Auftragnehmer mit dem größten Volumen der von nachgeordneten
Behörden der Bundesregierung in Verbindung mit der Bewältigung der Corona-
Krise abgeschlossenen Verträge über Unterstützungsleistungen sind:
Auftragnehmer
Summe
Vertragsvolumen nB
(in Euro)
Kühne+Nagel AG & Co.KG (Logistik) 518.752,18
Transa Spedition GmbH (Logistik) 513.372,50
Kantar GmbH 413.187,00
THW (aus Weiterbelastungen) (Logistik) 226.170,33
WISAG Gebäudereinigung Berlin GmbH
& Co.KG 24.185,84
17. Welcher Gesamtbetrag ergibt sich aus allen (Rahmen-)Verträgen, die die
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der Bewältigung
der Corona-Krise eingegangen ist?
Die Bundesregierung hat in Zusammenhang mit dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise Verträge im Gesamtbetrag von 1 840 800,00 Euro
abgeschlossen.
18. Wie verteilt sich der in Frage 17 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte
Auftragssumme der fünf größten Auftragnehmer angeben)?
Auftragnehmer der von der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für Unterstützungsleistungen in Verbindung
mit der Bewältigung der Corona-Krise abgeschlossenen Verträge ist:
Auftragnehmer Vertragsvolumen (in Euro)
PricewaterhouseCoopers
GmbH 1.840.800,00
19. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die bis dato
haushaltswirksamen Ausgaben für Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise, die die Bundesregierung eigenständig
beauftragt hat?
Die haushaltswirksamen Ausgaben für Unterstützungsleistungen in Verbindung
mit der Bewältigung der Corona-Krise bis zum 31. Dezember 2020, die von der
Bundesregierung beauftragt wurden, belaufen sich auf 33 127 458,05 Euro.
20. Wie verteilt sich der in Frage 19 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die fünf Auftragnehmer, auf die bis zum 31. Dezember 2020 die höchsten
haushaltswirksamen Ausgaben für Unterstützungsleistungen in Verbindung mit
der Bewältigung der Corona-Krise entfielen, die von der Bundesregierung
beauftragt wurden, sind:
Auftragnehmer Ausgaben oB (in Euro)
init Aktiengesellschaft für digitale
Kommunikation 29.122.588,80
PricewaterhouseCoopers GmbH 2.315.420,88
snt Deutschland GmbH 681.490,54
CONET Solutions GmbH 309.646,36
Secunet Security Networks AG 201.490,58
21. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die bis dato
haushaltswirksamen Ausgaben für Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise, die die Bundesregierung durch
nachgeordnete Behörden (z. B. die Finanzagentur) beauftragt hat?
Die haushaltswirksamen Ausgaben für Unterstützungsleistungen in Verbindung
mit der Bewältigung der Corona-Krise bis zum 31. Dezember 2020, die von
nachgeordneten Behörden der Bundesregierung beauftragt wurden, belaufen
sich auf 1 570 610,06 Euro.
22. Wie verteilt sich der in Frage 21 genannte Gesamtbetrag auf die an – der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die fünf Auftragnehmer, auf die bis zum 31. Dezember 2020 die höchsten
haushaltswirksamen Ausgaben für Unterstützungsleistungen in Verbindung mit
der Bewältigung der Corona-Krise entfielen, die von nachgeordneten Behörden
der Bundesregierung beauftragt wurden, sind:
Auftragnehmer Summe Ausgaben nB(in Euro)
Kühne+Nagel AG & Co.KG (Logistik) 518.752,18
Transa Spedition GmbH (Logistik) 513.372,50
Kantar GmbH 277.467,00
THW (aus Weiterbelastungen) (Logistik) 226.170,33
WISAG Gebäudereinigung Berlin GmbH & Co.KG 24.185,84
23. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die bis dato
haushaltswirksamen Ausgaben für Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise, die die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem WSF beauftragt hat?
Die Bundesregierung hat in Zusammenhang mit dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise bis zum 31. Dezember 2020 haushaltswirksame
Ausgaben im Gesamtbetrag von 1 655 200,00 Euro geleistet.
24. Wie verteilt sich der in Frage 23 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Der Auftragnehmer, auf den bis zum 31. Dezember 2020 haushaltswirksame
Ausgaben für Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Verbindung mit der Bewältigung der
Corona-Krise entfielen, die von der Bundesregierung beauftragt wurden, ist:
Auftragnehmer Ausgaben oB (in Euro)
PricewaterhouseCoopers GmbH 1.655.200,00
25. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die bis dato
haushaltswirksamen Ausgaben für Beratungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise, die die Bundesregierung eigenständig beauftragt
hat?
Die Bundesregierung hat für Beratungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise bis zum 31. Dezember 2020 haushaltswirksame
Ausgaben im Gesamtbetrag von 36 311 976,88 Euro geleistet.
26. Wie verteilt sich der in Frage 25 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die fünf Auftragnehmer, auf die bis zum 31. Dezember 2020 die höchsten
haushaltswirksamen Ausgaben für Beratungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise entfielen, die von der Bundesregierung
beauftragt wurden, sind:
Auftragnehmer Ausgaben oB (in Euro)
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 15.722.631,80
Ernst & Young Law GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 9.320.891,78
Bundesdruckerei GmbH 4.277.959,14
Orphoz GmbH & Co. KG 2.581.631,40
Accenture GmbH 1.190.075,61
27. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die bis dato
haushaltswirksamen Ausgaben für Beratungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise, die die Bundesregierung durch nachgeordnete
Behörden (z. B. die Finanzagentur) beauftragt hat?
Die haushaltswirksamen Ausgaben für Beratungsleistungen in Verbindung mit
der Bewältigung der Corona-Krise, die von nachgeordneten Behörden der
Bundesregierung beauftragt wurden, belaufen sich bis zum 31. Dezember 2020
auf 7 398 623,70 Euro.
28. Wie verteilt sich der in Frage 27 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die fünf Auftragnehmer, auf die bis zum 31. Dezember 2020 die höchsten
haushaltswirksamen Ausgaben für Beratungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise entfielen, die von nachgeordneten Behörden der
Bundesregierung beauftragt wurden, sind:
Auftragnehmer Ausgaben nB (in Euro)
Oliver Wyman GmbH 1.334.671,75
Lovells LLP 1.212.924,77
Rothschild & Co Deutschland GmbH 1.113.048,75
Gleiss Lutz 670.940,85
msg systems AG 552.246,68
29. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die bis dato
haushaltswirksamen Ausgaben für Beratungsleistungen in Verbindung mit der
Bewältigung der Corona-Krise, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit
dem WSF beauftragt hat?
Die haushaltswirksamen Ausgaben für Beratungsleistungen in Verbindung mit
der Bewältigung der Corona-Krise, die die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem WSF beauftragt hat, belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf
472 113,48 Euro.
30. Wie verteilt sich der in Frage 29 genannte Gesamtbetrag auf die – an der
Auftragssumme gemessen – fünf größten Auftragnehmer (bitte jeweils
Auftragnehmer und Auftragssumme angeben)?
Die Auftragnehmer, auf die bis zum 31. Dezember 2020 haushaltswirksame
Ausgaben für Beratungsleistungen in Verbindung mit der Bewältigung der
Corona-Krise entfielen, deren Verträge von der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem WSF abgeschlossenen wurden, sind:
Auftragnehmer Ausgaben oB (in Euro)
PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH 330.551,91
Ernst & Young GmbH 139.917,24
Rechtsanwaltskanzlei Flick, Gocke Schaumburg 1.644,33
31. Welche Aufgaben erfüllt das Unternehmen PricewaterhouseCoopers
(PwC) als Mandatar des Bundes im Zusammenhang mit dem WSF?
PwC als Mandatar des Bundes unterstützt die Bundesregierung bei der
Vorbereitung von Entscheidungen über WSF-Anträge. Der Mandatar ist
grundsätzlich mit der Prüfung aller Interessenbekundungen und Anträge beauftragt und
begleitet den gesamten Antragsprozess im WSF. Kernleistung von PwC ist die
wirtschaftliche Risikoanalyse. Im Rahmen der wirtschaftlichen Analyse muss
die Wettbewerbsfähigkeit des Geschäftsmodells geprüft, die Implikationen der
rechtlichen Verhältnisse abgeleitet und das Planungswerk plausibilisiert
werden. Weiterhin ist die Sicherstellung der Durchfinanzierung, die mittelfristige
Wiedererlangung der Kredit- bzw. Kapitalmarktfähigkeit sowie die
Zweckmäßigkeit der Transaktionsstruktur zu prüfen. Zentrales Element wird in vielen
Fällen zudem die Strukturierung der Finanzierung sein, die in Zusammenarbeit
zwischen den Ressorts, der Finanzagentur, dem Antragsteller sowie ggf.
Finanzpartnern und PwC zu leisten ist.
32. Auf welche Weise erfolgte die Beauftragung von PwC für die
Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem WSF?
PwC unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
als Mandatar des Bundes bei der Bearbeitung von Anträgen unter dem WSF.
Basis für die Beauftragung von PwC ist eine Öffnungsklausel des bestehenden
Mandatarvertrags Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen aus
Oktober 2017. Hierzu wurde im Mai 2020 eine Ergänzungsvereinbarung
geschlossen.
33. Gab es bislang Fälle von bereits bewilligten oder noch in der
Verhandlung befindlichen Anträgen für Leistungen aus dem WSF, in denen sich
PwC aufgrund einer vorherigen Tätigkeit für das antragstellende
Unternehmen oder aus anderen Gründen für befangen erklärt hat und sich in
diesen Fällen zurückgezogen hat?
Falls ja, bei welchen Fällen, und warum?
Das BMWi beauftragt auf seine Kosten einen Drittgutachter mit der
wirtschaftlichen Analyse und der Erstellung der Entscheidungsvorlage, sofern es auf
Basis der Unterrichtung durch den Mandatar sowie der mitgeteilten Mandate/
Jahresabschlussprüfungen oder auf der Basis einer anderen Grundlage von dem
Vorliegen einer Interessenkollision ausgeht. Nach sorgfältiger Prüfung in jedem
Einzelfall ist dies bisher nicht erfolgt.
34. Welche Aufträge für Beratungs- und Unterstützungsleistungen in
Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise haben die
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden (einschließlich Finanzagentur)
bislang an das Unternehmen EY (vormals Ernst & Young) vergeben
(bitte Aufträge nach beauftragendem Bundesministerium auflisten)?
35. Auf welche Höhe belief sich jeweils das Auftragsvolumen bei den in
Frage 34 genannten Aufträgen?
Die Fragen 34 und 35 werden zusammen beantwortet.
Die Antwort ergibt sich aus der Anlage 3.
36. Überprüft die Bundesregierung in Vergabeverfahren, ob bei
Bewerbungen von EY Personen eingesetzt werden sollen, die als Wirtschaftsprüfer
oder Berater für die Wirecard AG oder für Tochterfirmen im Wirecard-
Konzern tätig waren, und wenn ja, seit wann führt sie derartige
Überprüfungen aus?
Die Frage, welche Personen von einem Bieter ggf. zur Erfüllung eines Auftrags
eingesetzt würden, kann nach Maßgabe des Vergaberechts an verschiedenen
Stellen eines Vergabeverfahrens Berücksichtigung finden, insbesondere bei der
Entscheidung über die Eignung. So kann der öffentliche Auftraggeber im
Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber oder
Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter
über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende
Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu
können. Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit
eines Bewerbers oder Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser
Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch
stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten (vgl. § 46 Absatz 1 und 2 der
Vergabeverordnung (VgV)).
Im Rahmen der Zuschlagsentscheidung kann als Zuschlagskriterium die
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags
betrauten Personals einfließen, wenn die Qualität des eingesetzten Personals
erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann (siehe
§ 58 Absatz 2 Nummer 3 VgV). Auch vertragliche Vereinbarungen zur
Mitwirkung des Auftraggebers bei der Bestimmung des zur Auftragserfüllung
eingesetzten Personals kommen in Betracht. Die Prüfung der Voraussetzungen der
Ausschlussgründe und die Entscheidung über einen Ausschluss eines Bieters
vom Vergabeverfahren obliegt der Verantwortung der jeweils handelnden
Vergabestelle bzw. des im Einzelfall für die Beschaffung zuständigen
Bundesressorts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und der
Erkenntnislage zum Zeitpunkt der Prüfung bzw. Entscheidung (siehe auch die
Antwort auf Frage 37).
37. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung wegen der Hinweise der
APAS auf strafrechtliches Verhalten von EY-Prüfern bei Wirecard ein
fakultativer Eignungsmangel im Hinblick auf öffentliche Aufträge für EY,
oder plant die Bundesregierung, Aufträge von EY auf den Prüfstand zu
stellen (vgl.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-ey-strafan
zeige-1.5135459?reduced=true)?
Im Hinblick auf eine mögliche künftige Zusammenarbeit der Bundesregierung
mit Ernst & Young im Rahmen von Ausschreibungen und Auftragsvergaben ist
darauf hinzuweisen, dass die Berufsaufsichtsverfahren im Zusammenhang mit
den Jahres- und Konzernabschlussprüfungen bei der Wirecard AG weiterhin
nicht abgeschlossen sind. Nach den Regelungen des Vergaberechts überprüft
der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber und Bieter anhand der
für das konkrete Vergabeverfahren festgelegten Eignungskriterien sowie das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Zu den zwingenden
Ausschlussgründen zählen insbesondere rechtskräftige Gerichtsentscheidungen aufgrund
bestimmter, in § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
abschließend aufgezählter, einem Unternehmen zurechenbarer Straftaten.
Daneben kommt ein Ausschluss von Vergabeverfahren bei Vorliegen eines
fakultativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB auch ohne rechtskräftige
Entscheidung in Betracht. Ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Absatz 1
Nummer 3 GWB liegt dann vor, wenn das Unternehmen „nachweislich“ eine
schwere Verfehlung begangen hat, die die Integrität des Unternehmens insgesamt in
Frage stellt. Der Umstand, dass eine Mitteilung von möglicherweise eine
Straftat begründenden Tatsachen an die Staatsanwaltschaft erfolgt ist, stellt allein
noch keinen Nachweis einer schweren Verfehlung dar. Die Prüfung der
Voraussetzungen der Ausschlussgründe und die Entscheidung über einen Ausschluss
eines Bieters vom Vergabeverfahren obliegt der Verantwortung der jeweils
handelnden Vergabestelle bzw. des im Einzelfall für die Beschaffung zuständigen
Bundesressorts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und
der Erkenntnislage zum Zeitpunkt der Prüfung bzw. Entscheidung.
Drucksache 19/26787 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]