[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel,
Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/25470 –
Die Rüstungsexportentscheidungen des geheim tagenden
Bundessicherheitsrates
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2019 wurden in Deutschland insgesamt 11 479 Einzelanträge für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt (2018: 11 142). Der
Gesamtwert dieser Genehmigungen, nicht der tatsächlichen Exporte, betrug rund
8 Mrd. Euro (2018: 4,824 Mrd. Euro). Genehmigt wurden „Kriegswaffen“ im
Wert von etwa 2,6 Mrd. Euro und „sonstige Rüstungsgüter“ im Wert von
knapp 5,4 Mrd. Euro (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2019,
S. 22, 27). Bereits im Dezember 2019 wurden mehr Rüstungsausfuhren
genehmigt als im bisherigen Rekordjahr 2015, in dem die
Ausfuhrgenehmigungen einen Wert von rund 7,86 Mrd. Euro erreicht hatten (EPD vom 27.
Dezember 2019).
Für die Ausfuhr von Kriegswaffen ist zunächst eine Genehmigung nach dem
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und zusätzlich
eine Ausfuhrgenehmigung nach Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in
Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) erforderlich. Die Ausfuhr
der in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL, Anlage zur AWV)
aufgeführten Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind (sog. sonstige Rüstungsgüter),
setzt hingegen lediglich eine Genehmigung nach AWG in Verbindung mit der
AWV voraus (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2019, S. 10). Für
den Export von Kriegswaffen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt (AA) und dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie für die Ausfuhr sonstiger
Rüstungsgüter das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
federführend zuständig.
Entscheidungen über politisch brisante Ausfuhren fallen im
Bundessicherheitsrat (KNA vom 6. Juli 2016). Er entscheidet endgültig über politisch oder
zwischen den Ministerien umstrittene Exportgeschäfte sowie über
Grundsatzfragen des Rüstungsexports. Der Bundessicherheitsrat (BSR) ist ein ständiger
Kabinettsausschuss unter Vorsitz der Bundeskanzlerin. Ihr Stellvertreter ist der
Vizekanzler. Wenn beide verhindert sind, übernimmt der Bundesminister der
Verteidigung den Vorsitz als Beauftragter Vorsitzender. Dem BSR gehören die
Bundesministerinnen und Bundesminister der Verteidigung (BMVg), des
Auswärtigen (AA), des Innern, für Bau und Heimat (BMI), der Wirtschaft und
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26098
19. Wahlperiode 25.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
22. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Energie (BMWi), der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ), der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Finanzen
(BMF) sowie die Chefin oder der Chef des Bundeskanzleramtes an. Nicht alle
Ministerinnen und Minister sind bei allen Sitzungen bzw. bei allen
Tagesordnungspunkten einer Sitzung anwesend (Geschäftsordnung des
Bundessicherheitsrates vom 12. August 2015, § 2 f.).
Ein Vorbereitungsausschuss, dem in der Regel je eine Staatssekretärin oder ein
Staatssekretär der sachlich beteiligten Bundesministerien angehört, erörtert
und koordiniert unter dem Vorsitz der geschäftsführenden Beamtin bzw. des
weiblichen Offiziers oder des geschäftsführenden Beamten bzw. Offiziers den
Stand der Gesamtarbeiten und veranlasst die frühzeitige Unterrichtung der
Mitglieder des Bundessicherheitsrates (Geschäftsordnung des
Bundessicherheitsrates vom 12. August 2015, § 6 Absatz 2).
Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung des BSR geht zurück auf das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014. Im Kern hatte die
Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Der
komplette Prozess der Entscheidungsfindung darf intransparent, also geheim
bleiben, und vermeintliche oder tatsächliche Geschäftsgeheimnisse der
Industrie müssen gewahrt werden (
https://www.bits.de/public/unv_a/orginal-15111
4.htm). Deshalb muss die Bundesregierung den Deutschen Bundestag nur über
abschließende Genehmigungsentscheidungen unterrichten, denen eine
Befassung des BSR vorangegangen ist. Diese Unterrichtung erfolgt grundsätzlich
schriftlich und beinhaltet Art und Anzahl der genehmigten Güter, das
Empfängerland, die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen des
Geschäfts, soweit nicht (Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom
12. August 2015, § 8). Die meisten Anpassungen hatte die Bundesregierung
bereits im Frühjahr 2014 vorweggenommen, als sie sich verpflichtete, dem
Bundestag die endgültigen Entscheidungen des BSR künftig binnen zwei
Wochen mitzuteilen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/4194, Vorbemerkung der Fragesteller).
1. Inwieweit werden im BSR Genehmigungsanträge für Rüstungsexporte
diskutiert, in denen auf der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien
keine Einigung erzielt werden konnte oder die Notwendigkeit einer
Entscheidung durch die politische Führung der Bundesregierung für
notwendig gehalten wurde, da eine politische Legitimation und Verantwortung
für die Entscheidung gewünscht wird (
https://www.bits.de/public/stichw
ort/bsr.htm)?
Hierzu wird auf die Ausführungen im Rüstungsexportbericht 2019,
insbesondere Seite 10 bis 11, verwiesen.
2. Plant die Bundesregierung eine Änderung der Geschäftsordnung des
BSR dahingehend, dass der Deutsche Bundestag über abschließende
Genehmigungsentscheidungen bei Rüstungsexporten nicht erst innerhalb
von zwei Wochen informiert werden muss?
Wenn ja, welche Änderung ist diesbezüglich geplant?
3. Plant die Bundesregierung eine Änderung der Geschäftsordnung des
BSR dahingehend, dass der Deutsche Bundestag über abschließende
Genehmigungsentscheidungen bei Rüstungsexporten nicht nur über Art und
Anzahl der genehmigten Güter, das Empfängerland, die beteiligten
deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen des Geschäfts, sondern
beispielsweise auch über den Umfang der abgelehnten Exportanträge, über
die Kriterien, nach welchen sie Genehmigungen erteilt bzw. versagt hat
und über die außen- und sicherheitspolitischen Hintergründe unterrichtet
werden muss (
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positi
onspapier-ruestungspolitik-20191125.pdf, S. 10)?
Wenn ja, welche Änderung ist diesbezüglich geplant?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es sind keine Änderungen der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates
geplant.
4. Wer ist in den Jahren seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag die
geschäftsführende Beamtin bzw. der weibliche Offizier oder der geschäftsführende
Beamte bzw. Offizier des Bundessicherheitsrates (bitte entsprechend der
Jahre auflisten)?
Diese Funktion wurde stets vom Leiter der Abteilung 2 des
Bundeskanzleramtes wahrgenommen.
5. Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von
Rüstungsgütern hat der Vorbereitende Ausschuss des BSR seit 2015 bis zum
aktuellen Stichtag in 2020 getroffen (bitte entsprechend der Jahre Art und
Anzahl des Exportgutes, Endempfängerland, Antragsteller, Gesamtvolumen
und Monat des Entscheids angeben)?
6. Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von
Rüstungsgütern hat der BSR seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 getroffen
(bitte entsprechend der Jahre Art und Anzahl des Exportgutes,
Endempfängerland, Antragsteller, Gesamtvolumen und Monat des Entscheids
angeben)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 8 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates werden
die Genehmigungsentscheidungen des Vorbereitungsausschusses dem
Bundessicherheitsrat seit Inkrafttreten der Änderung der Geschäftsordnung am 4. Juni
2014 zur abschließenden Billigung vorgelegt. Daher werden abschließende
Genehmigungsentscheidungen seitdem ausschließlich vom Bundessicherheitsrat
getroffen. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag im gefragten
Zeitraum über sämtliche abschließenden Genehmigungsentscheidungen des
Bundessicherheitsrates mit Schreiben vom 6. Januar 2015, 4. Februar 2015,
9. April 2015, 26. Juni 2015, 6. November 2015, 13, Januar 2016, 24. Februar
2016, 14. März 2016, 5. Juli 2016, 2. November 2016, 24. November 2016,
30. November 2016, 27. Januar 2017, 14. März 2017, 12. April 2017, 12. Juli
2017, 27. Dezember 2017, 22. März 2018, 11. Juni 2018, 19. September 2018,
28. Dezember 2018, 23. Januar 2019, 11. April 2019, 2. September 2019,
2. Oktober 2019, 31. März 2020, 8. Juli 2020, 29. Oktober 2020 und 4.
Dezember 2020 unterrichtet.
7. In welchem finanziellen Gesamtvolumen hat der Vorbereitende
Ausschuss des BSR seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag in 2020
abschließende Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte positiv
beschieden (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
8. Wie verteilt sich das finanzielle Gesamtvolumen der vom Vorbereitenden
Ausschuss des BSR seit 2002 abschließend positiv beschiedenen
Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte in den jeweiligen Jahren
seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 auf die jeweils zehn
Hauptendempfängerländer (bitte entsprechend der Jahre die jeweils zehn
Hauptendempfängerländer unter Angabe des jeweiligen Gesamtvolumen
auflisten)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine zahlenbasierte
Pauschalbetrachtung allein aufgrund von Genehmigungswerten kein taugliches Mittel für
die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.
Die zusammengetragenen Informationen beruhen auf einer händischen
Auswertung.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Wertangaben bei der Antragstellung
und -bearbeitung häufig nicht genau aufgeführt, sondern auf- oder abgerundet
werden; im Bereich der Kriegswaffen sind die Genehmigungswerte überdies
keine Pflichtangabe bei der Antragstellung. Zudem waren beispielsweise auch
vorübergehende Ausfuhren Gegenstand von Entscheidungen. Die addierten
Werte stellen daher keine belastbare Gesamtdaten dar.
Seit Änderung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates zum 4. Juni
2014 trifft der Vorbereitungsausschuss keine abschließenden
Genehmigungsentscheidungen mehr. Daher werden nur die Jahre bis einschließlich 2014
aufgeführt und im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Zudem gab es in einzelnen Jahren nur zehn oder weniger als zehn
Empfangsländer.
2002
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Rüstungsexportentscheidungen des
Bundessicherheitsrates“ auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2003 bis 2008
Für die Jahre 2003 bis 2008 sind die Angaben eines addierten Gesamtvolumens
und der wertbezogenen Hauptempfangsländer nicht möglich, da nicht zu allen
Fällen Wertangaben vorliegen. Bezüglich der einzelnen durch den
Vorbereitungsausschuss in diesen Jahren getroffenen Entscheidungen (einschließlich
vorhandener Werte und Empfangsländer) wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 4 und 8 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2009
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2010
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2011
Für das Jahr 2011 sind die Angaben eines addierten Gesamtvolumens und der
wertbezogenen Hauptempfangsländer nicht möglich, da nicht zu allen Fällen
Wertangaben vorliegen. Bezüglich der einzelnen durch den
Vorbereitungsausschuss in diesem Jahr getroffenen Entscheidungen (einschließlich vorhandener
Werte und Empfangsländer) wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2012 bis 2013
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2014
Für das Jahr 2014 sind die Angaben eines addierten Gesamtvolumens und der
wertbezogenen Hauptempfangsländer nicht möglich, da nicht zu allen Fällen
Wertangaben vorliegen.
9. In welchem finanziellen Gesamtvolumen hat der BSR seit 2002 bis zum
aktuellen Stichtag in 2020 abschließende Genehmigungsentscheidungen
für Rüstungsexporte positiv beschieden (bitte entsprechend der Jahre
auflisten)?
10. Wie verteilt sich das finanzielle Gesamtvolumen der vom BSR seit 2002
abschließend positiv beschiedenen Genehmigungsentscheidungen für
Rüstungsexporte in den jeweiligen Jahren seit 2002 bis zum aktuellen
Stichtag in 2020 auf die jeweils zehn Hauptendempfängerländer (bitte
entsprechend der Jahre die jeweils zehn Hauptendempfängerländer unter
Angabe des jeweiligen Gesamtvolumen auflisten)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Antwort zu den
Fragen 7 und 8 verwiesen.
2002
Für das Jahr 2002 sind die Angaben eines addierten Gesamtvolumens und der
wertbezogenen Hauptempfangsländer nicht möglich, da nicht zu allen Fällen
Wertangaben vorliegen. Bezüglich der einzelnen durch den
Bundessicherheitsrat (BSR) im Dezember 2002 getroffenen Entscheidungen (einschließlich
vorhandener Werte und Empfangsländer) wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4194
verwiesen.
2003
Für das Jahr 2003 sind die Angaben eines addierten Gesamtvolumens und der
wertbezogenen Hauptempfangsländer nicht möglich, da nicht zu allen Fällen
Wertangaben vorliegen. Bezüglich der einzelnen im Jahr 2003 durch den BSR
getroffenen Entscheidungen (einschließlich vorhandener Werte und
Empfangsländer) wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2004
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2005
Im Jahr 2005 hat der BSR keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen
getroffen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 6 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4194).
2006 bis 2008
Für die Jahre 2006 bis 2008 sind die Angaben eines addierten Gesamtvolumens
und der wertbezogenen Hauptempfangsländer nicht möglich, da nicht zu allen
Fällen Wertangaben vorliegen. Bezüglich der einzelnen in diesen Jahren durch
den BSR getroffenen Entscheidungen (einschließlich vorhandener Werte und
Empfangsländer) wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2009
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2010 bis 2013
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/4194 verwiesen.
2014 bis 2016
Für die Jahre 2014 bis 2016 sind die Angaben eines addierten Gesamtvolumens
und der wertbezogenen Hauptempfangsländer nicht möglich, da nicht zu allen
Fällen Wertangaben vorliegen. Bezüglich der in den Jahren 2015 und 2016
durch den BSR getroffenen Entscheidungen (einschließlich vorhandener Werte
und Empfangsländer) wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
2017
Bei Addition der Wertangaben zu den abschließenden
Genehmigungsentscheidungen des BSR im Jahr 2017 ergibt sich ein Wert von 1 429 340 000 Euro.
Bezüglich der Empfängerländer wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6
verwiesen.
2018
Für das Jahr 2018 sind die Angaben eines addierten Gesamtvolumens und der
wertbezogenen Hauptempfangsländer nicht möglich, da nicht zu allen Fällen
Wertangaben vorliegen. Bezüglich der einzelnen in diesem Jahr durch den BSR
getroffenen Entscheidungen (einschließlich vorhandener Werte und
Empfangsländer) wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
2019
Bei Addition der Wertangaben zu den abschließenden
Genehmigungsentscheidungen des BSR im Jahr 2019 ergibt sich ein Wert von 1 201 050 001 Euro.
Bezüglich der Empfängerländer wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6
verwiesen.
2020
Bei Addition der Wertangaben zu den abschließenden
Genehmigungsentscheidungen des BSR im Jahr 2020 ergibt sich ein Wert von 1 567 011 037 Euro.
Bezüglich der Empfängerländer wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]