[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Sitta, Dr. Andrew Ullmann,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25476 –
Digitale Aspekte der Organisation und Durchführung von Impfungen gegen
SARS-CoV-2 in Impfzentren und durch mobile Teams
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wird allgemein
eine zentrale Bedeutung im Kampf gegen die Pandemie zugeschrieben. Nach
Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Impfung zunächst für
besonders schutzbedürftige Gruppen in von den Bundesländern
einzurichtenden Impfzentren erfolgen. Laut dem Verordnungsentwurf zum Anspruch auf
Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-
Impfverordnung – CoronaImpfV) ist vorgesehen, dass für die Auswertung des
Impfgeschehens (Impfsurveillance) relevante Daten der Impfzentren täglich in
pseudonymisierter Form an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt
werden sollen. Vorgesehen ist nach Verordnungsentwurf daher, dass das RKI ein
elektronisches Melde- und Informationssystem zum Impfmonitoring aufbaut
und für dessen Betrieb verantwortlich ist. Zudem soll zur Vereinfachung der
Terminvergabe von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ein
standardisiertes Modul zur telefonischen und digitalen Terminvergabe entwickelt
werden (
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/referentenentwurf-orig
inaldokument-das-steht-in-jens-spahns-entwurf-der-impfstrategie/26691060.ht
ml?ticket=ST-7637249-UulmvgcQFaOF3DHBxwcy-ap1).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit dem 26. Dezember 2020 haben die Länder begonnen, verfügbare
COVID-19-Impfstoffe gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 zu verimpfen. Dies
ist ein essenzieller Schritt für den Weg hinaus aus der Pandemie.
Ein zentraler Baustein ist dabei das flächendeckende tagesgenaue Monitoring
der Impfquoten. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit dem Dritten
Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen (§ 13 Absatz 5 des
Infektionsschutzgesetzes). Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus
SARS-CoV-2 (Coronavirus-ImpfV) legt fest, dass die Impfzentren und die bei
ihnen angegliederten mobilen Impfteams täglich bestimmte Angaben nach § 7
Coronavirus-ImpfV zu übermitteln haben.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25949
19. Wahlperiode 18.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 15. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine webbasierte Applikation „Digitale
Impfquoten-Monitoring“ (DIM) entwickelt. DIM ermöglicht eine
nutzerfreundliche, einfache manuelle Erfassung der Impfdaten via Eingabemaske und die
direkte verschlüsselte Übermittlung der Daten an das RKI. Nutzerinnen und
Nutzer in Impfzentren und mobilen Teams können die Daten parallel zur
Impfung oder nachträglich erfassen. Zudem führt das RKI begleitend weitere
Studien und Surveys zur Einschätzung von Impfquoten und Wirksamkeit von
Impfungen durch. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die
systematische Überwachung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe. Das PEI hat eine
Smartphone-App, „SafeVac 2.0“, entwickelt, mit der alle geimpften
Erwachsene freiwillig Daten z. B. zu beobachteten unerwünschten Wirkungen der
Impfungen übermitteln können.
1. Wie viele Impfzentren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln) sind
insgesamt geplant, und wie viele davon werden nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zum 15. Januar 2021 eingerichtet sein?
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten
hierfür?
b) Welche Fördermittel stellt der Bund für die Einrichtung der
Impfzentren zur Verfügung?
Wie hoch sind die davon bereits abgeflossenen Mittel (bitte nach
Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
c) Stellt der Bund abseits der Mittel des Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD) Fördermittel zur Unterstützung der Länder
und Kommunen bei der Planung und Organisation der Impfzentren
bereit?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die dafür zuständigen Länder haben angegeben, bis Ende Januar 2021 ca.
440 Impfzentren einrichten zu wollen.
Nach Auskunft der Länder ist in der zweiten Kalenderwoche 2021 folgende
Anzahl an Impfzentren eingerichtet:
Bundesland Anzahl Impfzentren
Brandenburg 11
Berlin 6
Baden-Württemberg 55
Bayern 89
Bremen 2
Hessen 28
Hamburg 1
Mecklenburg-Vorpommern 12
Niedersachsen 51
Nordrhein-Westfalen 53
Rheinland-Pfalz 31
Schleswig-Holstein 27
Saarland 3
Sachsen 12
Sachsen-Anhalt 14
Thüringen 29
insgesamt 424
Gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. November 2020
in Verbindung mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom
6. November 2020 beschafft und finanziert der Bund die Impfstoffe gegen
SARS-CoV-2. Die Länder errichten eigenverantwortlich Impfzentren. Die
Kosten der Errichtung, Vorhaltung und des Betriebs der Impfzentren werden hälftig
von Bund und Ländern getragen. Darüber hinaus sind Fördermittel des Bundes
für die Einrichtung und den Betrieb der Impfzentren nicht vorgesehen. Eine
Einschätzung zur Kostenhöhe ist derzeit nicht möglich, da diese von
zahlreichen Parametern wie der sich entwickelnden Zahl der in den Ländern
eingerichteten Impfzentren und mobilen Impfteams, der Vergütungshöhe des
ärztlichen und nichtärztlichen Personals und den Infrastrukturkosten abhängt, die
regional unterschiedlich ausfallen können. Abrechnungsdaten der Länder mit
dem Gesundheitsfonds liegen bisher nicht vor.
2. Welche konkreten Anlieferungsstellen für die Impfstoffe hat der Bund
bereits mit den Ländern abgestimmt?
Die Lieferung der Impfstoffe erfolgt an die von den Ländern benannten
Verteilerzentren. Der Bund hat mit allen Ländern Verteilerzentren abgestimmt, die
im Weiteren die Impfzentren der Länder beliefern. Aufgrund von
Sicherheitsaspekten sind die Standorte der ca. 20-30 Verteilerzentren vertraulich.
3. Welche Bundesländer planen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Nutzung der Terminsoftware
www.116117.de der Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV)?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Software
zur Nutzung für die Terminvergabe zur Corona-Impfung?
4. Welche Bundesländer planen nach Kenntnis der Bundesregierung eigene
Lösungen zur Terminvergabe an Impflinge?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unterstützt die Länder bei der
Organisation der Terminvergabe für die Impfzentren. Hierzu entwickelt und
betreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit der
kv.digital ein Terminvergabemodul (Impfterminservice), das den Ländern zur
telefonischen und digitalen Vereinbarung von Terminen zur Verfügung gestellt
wird. Vier Bundesländer (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg,
Sachsen-Anhalt) sowie der Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe nutzen den Impfterminservice der KBV. Die übrigen Länder und
der Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Nordrhein-
Westfalen haben eigene Terminvergabesysteme eingerichtet.
Unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116 117 ist es aus allen Ländern
grundsätzlich möglich, telefonisch einen Termin für die COVID-19-
Schutzimpfung in einem regionalen Impfzentrum zu vereinbaren. Anrufer aus
Rheinland-Pfalz werden unter der Rufnummer 116 117 mittels einer
Bandansage auf eine regionale Nummer verwiesen.
5. Mittels welcher Software-Lösung soll nach Kenntnis der
Bundesregierung ein effizientes Personenstrommanagement (vom „Check-In-
Vorgang“, Vorab-Anmeldung bzw. Datenübertragung bis „Check-Out“)
innerhalb der Impfzentren realisiert werden, und stellt der Bund hierfür
eine zentrale Software bereit?
Die Abläufe in den Impfzentren liegen in der Verantwortlichkeit der Länder.
Aufgrund der spezifischen technischen und prozessualen Anforderungen der
Länder an die Abläufe innerhalb der Impfzentren ist eine zentrale Lösung nicht
vorgesehen.
6. Bis wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
Fertigstellung einer zentralen Software-Lösung für das elektronische Melde- und
Informationssystem durch den Bund bzw. das RKI zu rechnen?
Wann ist mit einer flächendeckenden Verfügbarkeit in allen Impfzentren
zu rechnen?
Die webbasierte Webapplikation zur manuellen Eingabe von Daten zum
Impfquoten-Monitoring ist seit dem 15. Dezember 2020 betriebsbereit und
kann von allen Impfzentren genutzt werden. Eine Meldung von Daten über
standardisierte Schnittstellen ist nach einer Testphase seit dem 6. Januar 2021
möglich.
7. Welcher IT-Dienstleister ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Einrichtung eines solchen elektronischen Melde- und
Informationssystems beauftragt?
a) Welche finanziellen Mittel stehen hierfür bereit?
b) Welche Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
abgeflossen?
c) Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim
RKI allein mit der Entwicklung und Umsetzung dieser Software-
Lösung bzw. mit der Begleitung der Implementierung in den
Impfzentren befasst?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Das RKI hat für die Entwicklung des DIM die Bundesdruckerei beauftragt.
Für die Entwicklung und Einrichtung, die sowohl die Softwareerstellung,
Projektleitung, das Ausrollen in den Impfzentren, den laufenden Betrieb als auch
die weitere Unterstützung (Support) des DIM-Systems bis 31. Dezember 2021
beinhaltet, wurden insgesamt Mittel in Höhe 10,48 Mio. Euro veranschlagt.
Das RKI hat für die Entwicklung, das Ausrollen und den laufenden Betrieb von
DIM die Bundesdruckerei und für das Projektmanagement die Firma Accenture
beauftragt. Am RKI sind insgesamt 3,5 Vollzeitäquivalent-Stellen mit dem
DIM-Projekt befasst.
8. Wird das vom Bund entwickelte elektronische Melde- und
Informationssystem nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf mobilen Endgeräten
(Smartphones, Tablets) verfügbar sein, sodass die Software-Lösung auch
für mobile Impfteams anwendbar ist?
Wann ist mit einer flächendeckenden Verfügbarkeit für mobile
Impfteams zu rechnen?
Das vom Bund entwickelte DIM ist auch für mobile Endgeräte und somit zur
Benutzung durch die mobilen Impfteams ausgelegt.
9. Von wie vielen und welchen Impfzentren hat der Bund bereits konkrete
Ansprechpersonen sowie Nutzer des elektronischen Melde- und
Informationssystems zum Impfmonitoring übermittelt bekommen?
Bis wann ist diese Übermittlung nach Kenntnis der Bundesregierung
notwendig, bzw. ab wann soll sie spätestens flächendeckend erfolgen?
Von allen Impfzentren sind bereits konkrete Ansprechpersonen und
Nutzerinnen und Nutzer übermittelt worden (siehe auch Antwort zu Frage 1).
10. Mittels welcher Software sollen die Daten beim RKI verarbeitet werden,
und welche konkreten Erkenntnisse verspricht sich die Bundesregierung
von der Auswertung der Daten durch das RKI und das Paul-Ehrlich-
Institut (PEI)?
Standardmäßig werden Daten im RKI aus größeren Datenbeständen für
Auswertungen mittels „Microsoft Analysis Services“ (eine Komponente des
„MS SQL Servers“) aggregiert. Nutzerabfragen und -auswertungen können
daraufhin sehr einfach mit „Microsoft Excel“ erfolgen.
Die Bundesregierung erwartet von der Auswertung der Daten durch das RKI
Erkenntnisse zur tagesaktuellen gruppenspezifischen Impfquote und damit
Indikatoren zur Steuerung der Impfkampagne sowie zur Impfwirksamkeit; von
der Auswertung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) werden Erkenntnisse zur
Pharmakovigilanz erwartet.
11. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Schnittstelle
zur Übermittlung der Daten an das PEI?
Eine spezifische Schnittstelle zur Datenübermittlung an das PEI existiert nicht;
die Daten werden aggregiert vom RKI an das PEI übermittelt.
12. Seit wann existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen zum
Aufbau des im Verordnungsentwurf vorgesehenen standardisierten
Moduls zur Terminbuchung sowie zum Aufbau des elektronischen Melde-
und Informationssystems für die Datenübermittlung an das RKI und
PEI?
13. Seit wann wird an der Umsetzung dieser beiden Vorhaben nach Kenntnis
der Bundesregierung gearbeitet?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Impfung der Bevölkerung gegen das Coronavirus unter
Pandemiebedingungen und bei zunächst begrenzter Verfügbarkeit des Impfstoffes stellt
besondere Herausforderungen an die Organisation der Verimpfung. Das BMG hat
daher in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren eine Impfstrategie für die
COVID-19-Schutzimpfung entwickelt (
https://www.bundesgesundheitsminister
ium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Impfstoff/Nationale_I
mpfstrategie.pdf).
Hinsichtlich der Terminvergabe wurde geprüft, inwiefern vorhandene
Strukturen der Regelversorgung zur Unterstützung eines reibungslosen Ablaufs bei der
Organisation der Terminvergabe genutzt werden können. Zur Vorbereitung und
Umsetzung dieses Vorhabens wurden ab Oktober 2020 Gespräche zwischen
dem BMG, der KBV und den Ländern über die Entwicklung eines
Impfterminbuchungssystems und eine Nutzung der bundeseinheitlichen Nummer 116 117
für die Terminvereinbarung in den Impfzentren geführt.
Bezüglich des Aufbaus des elektronischen Melde- und Informationssystems für
die Datenübermittlung an RKI und PEI wurden im gleichen Zeitraum
Gespräche zur Vorbereitung und Umsetzung geführt und nachfolgend umgesetzt.
14. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entschieden, dass bei der
im Verordnungsentwurf vorgesehenen Weitergabe personenbezogener
Patientendaten zum Zwecke der Impfsurveillance und Pharmakovigilanz
von Impfzentren an das RKI und PEI lediglich eine Pseudonymisierung
der Daten vorzunehmen ist, nicht aber eine Anonymisierung?
§ 13 Absatz 5 IfSG regelt die Datenverarbeitung zu Zwecken der
Impfsurveillance durch das RKI und der Pharmakovigilanz durch das PEI. Danach haben
die Kassenärztlichen Vereinigungen und die für die Durchführung von
Impfleistungen eingerichteten Impfzentren personenbezogene Angaben zur
Impfungen an das RKI bzw. das PEI zu übermitteln, die Kassenärztlichen Vereinigung
zusätzlich auch Diagnosedaten aus der vertragsärztlichen Versorgung.
Für die Übermittlung werden die Angaben mit einem einheitlichen Verfahren
pseudonymisiert. Die Übermittlung eines Patienten-Pseudonyms ist notwendig,
um die einzelnen von den Impfzentren und den Kassenärztlichen
Vereinigungen übermittelten Impfdaten und Diagnosedaten im RKI und PEI auf
Patientenebene zusammenführen zu können und für die Feststellung der
Impfinanspruchnahme und von Impfeffekten sowie zur Überwachung der Sicherheit der
Impfstoffe auszuwerten. Damit können insbesondere die Häufigkeit, Schwere
und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Das
Pseudonymisierungsverfahren ist nach § 13 Absatz 5 IfSG so auszugestalten,
dass eine Reidentifizierung der jeweils betroffenen Person für das RKI und das
PEI nicht möglich ist.
15. Wie plant die Bundesregierung, Daten zur Pharmakovigilanz in den
Impfzentren zu erheben, um die Sicherheit der Impfstoffe bezogen auf
Nebenwirkungen überprüfen zu können, und ist die Bundesregierung der
Ansicht, dass diese Daten ausreichend sind?
In den Impfzentren werden pseudonymisierte Patientendaten erhoben und
später mit Daten verknüpft, die bei einem Arztbesuch im niedergelassenen Bereich
individuell über die Kassenärztliche Vereinigung pseudonymisiert werden.
Damit ist eine Verbindung der identisch pseudonymisierten individuellen
Datensätze zwischen Impfzentrum und beispielsweise dem Hausarztbesuch für
Pharmakovigilanz-Untersuchungen gewährleistet. Somit können auf die
Gesamtbevölkerung bezogen, wie bisher, mögliche Nebenwirkungen sicher erfasst
werden. Mögliche Nebenwirkungen des Einzelnen auf eine Impfung können,
ebenfalls wie bisher, direkt vom niedergelassenen Arzt ans PEI auf den
etablierten Meldewegen erfolgen.
Des Weiteren ist vom PEI eine Smartphone-App „SafeVac 2.0“ zur Erfassung
von Impfnebenwirkungen entwickelt worden und steht zum Download in den
App-Stores von Apple und Google bereit. Das PEI plant zudem eine Studie zu
potentiellen Risiken von COVID-19-Impfstoffen anhand von Routinedaten
gesetzlicher Krankenkassen als Ergänzung zum genannten Spontanmeldesystem
und zur Studie der Smartphone-App.
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eventuell falsche
Behauptungen („Fake News“) zur Sicherheit der Impfstoffe mithilfe von
gesammelten Daten aus den Impfzentren vorzubeugen?
Das BMG hat einen Prozess etabliert, um auf sog. Fake News in den Sozialen
Medien zu reagieren. Zur frühzeitigen Erkennung von Desinformationen
werden Inhalte in den Sozialen Medien beobachtet. Anschließend werden die
Erkenntnisse im BMG ausgewertet und Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Als Reaktion veröffentlicht das BMG in den Sozialen Medien Fakten zur
Widerlegung der Desinformationen. Unter anderem ist das BMG daher auch
bei Telegram vertreten und setzt dort den sog. Fake News Fakten entgegen.
17. Welche Werbekampagnen zur Erhöhung der Impfbereitschaft sind nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit seitens des Bundes und der Länder
geplant, und welche finanziellen Mittel stellt der Bund hierfür bereit
(bitte nach Art der Kampagne, digital oder analog, angeben)?
Das BMG hat zum Start der bundesweiten Impfkampagne die
Kommunikationskampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“ entwickelt. Dies war
auch ein ausdrücklicher Wunsch der Länder. Diese Kampagne bietet der
Bevölkerung ein niederschwelliges, schnelles und zuverlässiges Angebot, um sich
fachlich fundiert über alle Aspekte der Corona-Impfung zu informieren. Ziel
der Kampagne ist es, dass die Menschen einer Impfung positiv
gegenüberstehen, um somit den Impferfolg sicherzustellen.
Die Kampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“ ist eingebettet in die
AHA-Kampagne, die ihrerseits unter dem Kampagnendach „Zusammen gegen
Corona“ läuft. Die Maßnahmen unter dem Kampagnendach „Zusammen gegen
Corona“ werden sowohl digital wie analog konzipiert und realisiert. Bei diesen
Kampagnen arbeitet das BMG mit seiner Rahmenagentur Scholz & Friends
und der Agentur Cosmonaut & Kings (digitale Kommunikation/Social Media)
zusammen. Im letzten Jahr hat das BMG für die Aufklärungs- und
Informationsmaßnahmen zum neuartigen Coronavirus mit den beschriebenen
Kampagnen Ausgaben in Höhe von rd. 93,6 Mio. Euro geleistet; im Bundeshaushalt
2021 sind bei Kapitel 1503 Titel 684 03 Mittel in Höhe von 120 Mio. Euro für
die Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen zum Coronavirus vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]