[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel,
Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25484 –
Sachstand bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das am 2. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen von
CDU/CSU und SPD beschlossene Fernstraßenausbaugesetz mit dem
Bedarfsplan Straße sieht insgesamt den Aus- und Neubau von weiteren 6 124
Kilometern neuer Bundesfernstraßen vor (fest disponierte Vorhaben sowie Vorhaben
des Vordringlichen Bedarfs). Davon entfallen rund 900 Kilometer auf
Neubauvorhaben im Bundesautobahnnetz sowie rund 3 500 Kilometer auf das
Bundesstraßennetz. 1 700 Kilometer entfallen auf den Ausbau im Netz der
Bundesautobahnen (s. Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030).
Im Bundesschienenwegenetz sollen bis 2030 lediglich rund 500 Kilometer
Neubau- und 2 600 Kilometer Ausbaustrecke realisiert werden (s.
Bundesverkehrswegeplan 2030).
Nach Auffassung der Fragestellenden setzt die Bundesregierung mit dem
Bundesverkehrswegeplan 2030 die einseitige Prioritätensetzung zu Gunsten des
Straßenbaus, an denen auch die Vorgängerpläne litten, ohne Kurskorrektur und
bei völliger Ignoranz des notwendigen Klimaschutzes fort.
Mit einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme von rund 23 000 Hektar bzw.
230 Quadratkilometern, dies entspricht flächenmäßig drei Vierteln der Stadt
München, ist der Fernstraßenneubau zudem ein Treiber beim Flächenfraß. Der
hohe Flächenverbrauch und die mit Straßenneubauvorhaben verbundene
Neuzerschneidung von Natur- und Landschaftsräumen hat auch das
Umweltbundesamt in seiner Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 deutlich
kritisiert (
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/bundes
verkehrswegeplan-besteht-eigene).
Problematisch ist aus Sicht der Fragesteller zudem, dass der mit der
Verabschiedung des Bundeshaushalts 2011 umgesetzte sogenannte
Finanzierungskreislauf Straße dafür sorgt, dass die Einnahmen aus der Lkw-Maut nicht wie
zuvor auf die drei Landverkehrsträger aufgeteilt werden, sondern
ausschließlich für den Straßenbau zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann die
Neubautätigkeit im Bundesfernstraßennetz auf hohem Niveau verstetigt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26349
19. Wahlperiode 02.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 1. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Mittel stehen 2021 für den Neu- und Ausbau von Projekten des
Bedarfsplans Straße den Ländern und der Autobahn GmbH des Bundes
zur Verfügung, und wie entwickelt sich die Investitionslinie auf Basis der
mittelfristigen Finanzplanung (bitte in Jahresscheiben angeben und nach
Ländern aufschlüsseln bzw. für die Autobahn GmbH des Bundes
angeben und jeweils nach Neu- und Ausbau differenziert darstellen)?
Nach dem Haushalt 2021 sowie der Finanzplanung bis 2024 sind folgende
Mittel (in Millionen Euro) für Projekte des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen
vorgesehen.
2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg (BW) 200 242 241 256
Bayern (BY) 252 208 208 221
Brandenburg (BB) 9 45 45 48
Hessen (HE) 57 75 75 80
Mecklenburg-Vorpommern (MV) 29 23 23 25
Niedersachen (NI) 61 120 120 128
Nordrhein Westfalen (NW) 137 123 122 130
Rheinland-Pfalz (RP) 72 60 60 64
Saarland (SL) 4 5 5 6
Sachsen (SN) 55 43 43 46
Sachsen-Anhalt (ST) 44 49 49 52
Schleswig-Holstein (SH) 4 22 22 24
Thüringen (TH) 41 40 40 43
Autobahn GmbH 2.136 1.826 1.920 2.022
2. In welcher Höhe sind von 2015 (einschließlich) bis 2020 im
Haushaltsvollzug (Ist-Werte) Bundesmittel in den Erhalt des
Bundesfernstraßennetzes (bitte differenzieren nach Bundesautobahn- und
Bundesstraßennetz, nach Bundesländern) geflossen, und in welcher Höhe waren
entsprechende Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren veranschlagt (Soll-
Werte; bitte Veranschlagung im Bundeshaushalt dem tatsächlichen
Haushaltsvollzug gegenüberstellen, bitte in Jahresscheiben angeben)?
Folgende Mittel (in Millionen Euro) waren für die Erhaltung der
Bundesfernstraßen im Bundeshaushalt veranschlagt.
2015 2016 2017 2018 2019 2020
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
BW BAB 184 193 203 235 191 257 293 337 200 245 246 -BStr 156 169 163 174 197 202 189 195 231 199 200 -
BY BAB 342 404 566 621 535 721 674 678 696 729 600 -BStr 149 181 170 222 241 254 222 280 260 243 240 -
BE BAB 19 9 20 8 30 22 28 24 31 16 29 -BStr 10 7 6 6 3 6 2 3 3 5 3 -
BB BAB 70 43 60 34 59 90 76 123 155 197 156 -BStr 37 46 37 62 58 67 54 65 61 52 54 -
HB BAB 19 5 12 8 15 7 11 15 8 10 15 -BStr 2 3 2 1 4 2 15 2 2 2 3 -
HH BAB 57 105 152 128 52 66 99 105 141 121 26 -BStr 2 13 2 48 51 38 46 52 2 67 32 -
HE BAB 329 301 302 261 259 286 213 293 246 237 249 -BStr 110 133 113 121 120 120 110 116 121 110 108 -
2015 2016 2017 2018 2019 2020
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
MV BAB 27 20 34 32 51 44 45 68 75 59 92 -BStr 36 40 29 42 40 41 39 43 46 52 42 -
NI BAB 128 181 165 212 221 259 267 340 251 332 290 -BStr 134 109 135 142 116 192 141 153 177 110 159 -
NW BAB 278 298 306 393 438 513 492 592 520 672 546 -BStr 133 103 135 135 134 122 150 138 186 135 163 -
RP BAB 164 160 178 160 159 194 159 204 177 187 189 -BStr 70 70 75 86 113 103 99 94 115 101 105 -
SL BAB 51 50 60 62 61 49 66 65 58 61 65 -BStr 18 15 19 13 13 15 13 11 7 10 7 -
SN BAB 66 42 63 48 53 55 57 62 63 68 64 -BStr 46 55 47 44 47 41 59 54 64 55 60 -
ST BAB 77 69 91 73 56 76 73 87 72 107 99 -BStr 41 45 44 62 82 74 56 68 59 52 57 -
SH BAB 37 47 37 50 53 87 90 73 65 68 42 -BStr 36 37 38 56 56 53 53 41 60 61 51 -
TH BAB 38 31 43 33 47 35 52 51 72 66 76 -BStr 32 29 32 39 34 33 38 40 40 38 36 -
Hinweis: Die Haushaltsmittel sind in obiger Tabelle getrennt nach Verfügungsrahmen (VR) und Ist-
Ausgaben (Ist) sowie Bundesautobahnen (BAB) und Bundesstraßen (BStr) dargestellt. Die Ist-
Werte für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.
3. In welcher Höhe sind von 2015 (einschließlich) bis 2020 im
Haushaltsvollzug (Ist-Werte) Bundesmittel für den Aus- und Neubau im
Bundesfernstraßennetz (bitte differenzieren nach Bundesautobahn- und
Bundesstraßennetz, nach Bundesländern) ausgegeben worden, und in welcher
Höhe waren entsprechende Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren
veranschlagt (Soll-Werte; bitte Veranschlagung im Bundeshaushalt dem
tatsächlichen Haushaltsvollzug gegenüberstellen, bitte in Jahresscheiben
angeben)?
Folgende Mittel (in Millionen Euro) waren für Bedarfsplanmaßnahmen im
Bundeshaushalt veranschlagt.
2015 2016 2017 2018 2019 2020
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
BW BAB 64 72 96 47 49 47 142 154 75 69 131 -BStr 58 81 102 100 163 143 237 232 209 214 148 -
BY BAB 94 114 134 205 193 233 262 315 240 277 384 -BStr 83 104 119 128 120 148 220 206 228 246 129 -
BE BAB 100 89 100 89 80 92 68 60 55 36 57 -BStr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -
BB BAB 26 61 37 42 37 38 35 56 86 98 46 -BStr 10 18 18 25 26 27 3 22 12 9 7 -
HB BAB 8 3 31 12 22 7 15 10 17 1 18 -BStr 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 10 -
HH BAB 49 44 50 66 55 56 93 112 62 53 0 -BStr 0 0 10 0 0 0 0 0 0 0 0 -
HE BAB 174 166 168 166 152 187 194 226 227 320 309 -BStr 30 48 53 55 58 52 58 61 52 63 75 -
MV BAB 23 64 13 59 57 38 1 47 13 6 16 -BStr 8 16 12 14 14 42 4 46 34 28 9 -
2015 2016 2017 2018 2019 2020
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
NI BAB 45 79 85 71 85 86 124 81 149 136 87 -BStr 39 58 40 42 66 64 101 84 62 111 102 -
NW BAB 81 150 155 190 162 168 151 164 145 180 121 -BStr 77 46 107 62 85 89 100 117 109 88 159 -
RP BAB 29 4 36 7 16 9 9 6 13 7 61 -BStr 28 64 59 71 97 77 132 106 81 105 40 -
SL BAB 3 5 6 9 4 1 1 1 0 0 0 -BStr 4 1 3 1 1 1 2 1 3 2 1 -
SN BAB 10 9 17 30 23 35 14 46 48 64 70 -BStr 10 13 17 19 34 22 14 28 24 35 20 -
ST BAB 12 6 7 5 2 9 7 39 17 69 67 -BStr 10 21 21 17 51 23 66 62 11 83 33 -
SH BAB 14 21 15 17 18 21 29 23 25 21 0 -BStr 13 4 4 0 1 0 1 2 2 7 3 -
TH BAB 39 55 34 33 23 19 19 23 28 26 55 -BStr 12 10 24 27 20 33 36 34 45 47 17 -
Hinweis: Die Haushaltsmittel sind in obiger Tabelle getrennt nach Verfügungsrahmen (VR) und Ist-
Ausgaben (Ist) sowie Bundesautobahnen (BAB) und Bundesstraßen (BStr) dargestellt. Die Ist-
Werte für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.
4. Wie hoch war zwischen 2015 und 2020 der prozentuale Anteil der
Ersatzinvestitionen und des Erhalts an den Gesamtinvestitionen –
bestehend aus Investitionen für Aus- und Neubau sowie Erhalt – für
Bundesfernstraßen, und welcher Erhaltungsanteil wurde bei den
Bundesfernstraßen im BVWP 2003 bzw. 2030 (ab 2016) für den Zeitraum von 2015 bis
2020 angestrebt (bitte prozentualen Anteil der Ersatzinvestitionen und
Investitionen in den Erhalt für jedes Jahr in Relation zu den
Gesamtinvestitionen angeben)?
Folgende Ersatzinvestitionen (in Millionen Euro) wurden in den Jahren 2015
bis 2019 vorgenommen.
2015 2016 2017 2018 2019
Bundesfernstraßeninvestitionen
(gesamt),
davon
5.272 6.034 6.777 7.684 7.761
Bedarfsplaninvestitionen in Mio.
Euro
1.428 1.610 1.767 2.362 2.398
Bedarfsplaninvestitionen in % 27 27 26 31 31
Erhaltungsinvestitionen in Mio.
Euro
3.013 3.611 4.126 4.472 4.467
Erhaltungsinvestitionen in % 57 60 61 58 58
Hinweis: Angaben für das Jahr 2020 liegen derzeit noch nicht vor.
5. Wie sollen sich auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung die
Investitionen in das Bundesfernstraßennetz entwickeln (bitte Investitionslinie für
die Gesamtinvestitionen sowie die Investitionslinien für
Ersatzinvestitionen und Erhalt sowie Aus- und Neubau zwischen 2022 und 2025
angeben, bitte nach Bundesautobahn- und Bundesstraßennetz differenzieren)?
Auf Grundlage der Finanzplanung sind bis 2024 nachfolgende Investitionen (in
Millionen Euro vorgesehen.
2022 2023 2024
Bundesfernstraßeninvestitionen (gesamt)
davon
8.314 8.400 8.430
Bedarfsplaninvestitionen BAB 1.826 1.920 2.022
Bedarfsplaninvestitionen BStr 1.088 1.088 1.140
Erhaltungsinvestitionen BAB 3.014 3.008 2.890
Erhaltungsinvestitionen BStr 1.535 1.537 1.531
6. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße sind noch keine Planungen
aufgenommen worden, also noch keine Planungsleistungen für die
Leistungsphase 1 nach HOAI (Grundlagenermittlung) vergeben worden (bitte
die Vorhaben unter Angabe des Bautyps, des NKV, der Baulänge, der
Dringlichkeit und der aktualisierten Baukosten auf Grundlage des
Preisstandes 2020 genau benennen)?
7. Welche Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs befinden sich derzeit in der
Planungsphase, und welcher konkrete Planungsstand wurde bei den
jeweiligen Projekten bis heute erreicht (bitte projektbezogen den aktuellen
Planungsstand nach HOAI angeben), und welche Baukosten wurden
jeweils für die Kostenermittlungsstufen Kostenrahmen, Kostenschätzung
und Kostenberechnung ermittelt (bitte ermittelte Baukosten der
jeweiligen Kostenermittlungsstufen für jedes Projekt angeben; bitte außerdem
Bautyp, NKV, Baulänge, Dringlichkeit und aktualisierte Baukosten auf
Grundlage des Preisstandes 2020 angeben)?
8. Welche Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*)
befinden sich derzeit in der Planungsphase, welcher konkrete Planungsstand
wurde bei den jeweiligen Projekten bis heute konkret erreicht (bitte
projektbezogen den aktuellen Planungsstand nach HOAI angeben), und
welche Baukosten wurden jeweils für die Kostenermittlungsstufen
Kostenrahmen, Kostenschätzung und Kostenberechnung ermittelt (bitte
ermittelte Baukosten der jeweiligen Kostenermittlungsstufen für jedes Projekt
angeben; bitte außerdem Bautyp, NKV, Baulänge, Dringlichkeit und
aktualisierte Baukosten auf Grundlage des Preisstandes 2020 angeben)?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf den veröffentlichten verkehrsträgerübergreifenden
Investitionsrahmenplan (IRP) 2019-2023 verwiesen (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/Sha
redDocs/DE/Publikationen/ G/investitionsrahmenplan-2019-2023.html). Im
IRP 2019-2023 nicht gelistete Maßnahmen befinden sich in einem frühen
Planungsstadium und werden erst nach dem Jahr 2023 Baureife erlangen.
9. Welche Bundesfernstraßenprojekte wurden seit 2009 (einschließlich)
außerhalb des Bedarfsplans Straße auf Basis des § 6 des
Fernstraßenausbaugesetzes („unvorhergesehener Verkehrsbedarf“) realisiert (bitte die
Projektbezeichnung, Bundesland, Baulänge, geschätzte bzw.
abgerechnete Baukosten, erstmalige Aufnahme in den Straßenbauplan genau
angeben)?
10. Wie haben sich die Baukosten der Bundesfernstraßenprojekte, die seit
2009 außerhalb des Bedarfsplans Straße auf Basis des § 6 des
Fernstraßenausbaugesetzes („unvorhergesehener Verkehrsbedarf“) realisiert
wurden, seit 2009 jeweils entwickelt (bitte für jedes der Projekte separat
darstellen, die ursprünglichen Kosten sowie die endgültigen bzw. aktuellen
Kosten sowie die absoluten und prozentualen Kostensteigerungen
auflisten und jahresscheibengenau angeben)?
11. Wie wurde der „unvorhergesehene Bedarf“ nach § 6 des
Fernstraßenausbaugesetzes jeweils begründet (bitte Begründung für alle nach § 6 des
Fernstraßenausbaugesetzes realisierten Vorhaben seit 2009 angeben), und
auf wessen Veranlassung hat der Bund die jeweiligen Vorhaben
nachträglich in den Bedarfsplan Straße aufgenommen?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes wurden seit 2009 keine
Einstellungen in den Straßenbauplan vorgenommen.
12. Welche Schienenprojekte wurden seit 2009 (einschließlich) nach § 6 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes („Unvorhergesehener Bedarf“)
realisiert (bitte die Projektbezeichnung, geschätzte bzw. abgerechnete
Baukosten genau angeben)?
Seit 2009 wurden gemäß § 6 Bundesschienenwegeausbaugesetz keine
Bundesschienenprojekte realisiert. Ein entsprechender unvorhergesehener Bedarf ist
nicht aufgetreten, da alle erforderlichen Maßnahmen bereits im Rahmen der
Bundesverkehrswegeplanung berücksichtigt wurden.
13. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße (laufende wie
abgeschlossene Vorhaben), die seit 2009 erstmalig im Bundeshaushalt
veranschlagt waren, hat sich seit Einstellung in den Straßenbauplan eine
Kostensteigerung von mehr als 15 Prozent ergeben (bitte tabellarisch nach
Bundesländern und Projekten aufschlüsseln und die relativen und
absoluten Kostensteigerung gegenüber den genehmigten Kosten darstellen)?
14. Mit welchem Kostenanschlag wurden die seit 2009 (einschließlich 2020)
zum Bau freigegebenen Vorhaben des Bedarfsplans Straße erstmalig in
den Straßenbauplan eingestellt, und welche Kostenfortschreibungen
ergeben sich aktuell (bitte projektbezogen jeweils alle bisherigen
Kostenfortschreibungen angeben)?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Haushaltsgesetze des Bundes verwiesen (abrufbar unter: www.
bundeshaushalt.de).
In der Anlage zum Einzelplan 12 „Straßenbauplan“ bzw.
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ sind die Bedarfsplanprojekte der Bundesfernstraßen
aufgelistet. Die Anlage enthält des Weiteren Angaben zum Jahr der Aufnahme in
den Einzelplan, die erstmalig eingestellten Kosten sowie die aktuellen
Gesamtausgaben.
15. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die nicht im
Straßenbauplan 2021 veranschlagt werden bzw. für die bisher keine Baufreigabe
erteilt wurde, liegt aktuell ein Planfeststellungsbeschluss vor (bitte mit
Datum des Planfeststellungsbeschlusses angeben), und welche
aktualisierten Baukosten werden für die jeweiligen Projekte derzeit veranschlagt?
16. Bei welchen planfestgestellten Vorhaben des Bedarfsplans Straße ist
derzeit eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig und ist
daher der Planfeststellungsbeschluss nicht vollziehbar?
17. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße ist der
Planfeststellungsbeschluss aufgrund einer Klage endgültig nicht vollziehbar und insofern
der Rechtsweg ausgeschöpft (bitte die genaue Projektbezeichnung sowie
die Eckdaten des Klageverfahrens angeben)?
Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Maßnahme Planfeststellungsbeschluss Kosten
Straße Abschnitt liegt vor Datum beklagt
nicht
vollziehbar
1)
in Mio.
Euro
BW
B 034 OU Grenzach ja 29.01.2007 18,0
B 293 Lgr. RP/BW – B 10(2. Rheinbrücke) ja 15.09.2017 ja 75,5
BY
B 020 OU Laufen ja 09.10.2020 ja 45,3
B 025 OU Dinkelsbühl ja 28.02.2019 ja 11,5
B 173 Johannisthal – Kronach ja 24.05.2016 ja 21,6
B 299 OU Tanzfleck ja 30.09.2015 ja 6,4
B 303 Sonnefeld – Johannisthal(3. BA) ja 24.05.2016 ja 17,0
B 388 OU Taufkirchen/Vils ja 23.06.2015 ja 44,4
B 472 N-OU Bad Tölz ja 16.09.2019 32,8
A 006 Lgr. BW/BY –AK Feuchtwangen ja 27.07.2020 ÖPP
HE
A 045 Ersatzneubau Talbrücke Volker-sbach incl. Strecke ja 13.01.2020 75,8
A 045 Ersatzneubau Talbrücke Heubach ja 15.07.2020 31,6
A 045 s Talbrücke Lützelbach – s AS Dillenburg ohne Talbrücken ja 13.10.2020 20,0
A 045 Ersatzneubau Talbrücken Bech-lingen und Bornbach incl. Strecke ja 31.07.2020 94,8
B 047 OU Rosengarten ja 11.08.2015 ja 25,9
B 049 AS Biskirchen –AS Tiefenbach (BA 8) ja 10.09.2013 41,4
B 049 OU Reiskirchen undOU Lindenstruth ja 21.12.2016 ja 16,9
NI
A 020 Westerstede (A 28) –Jaderberg (A 29) ja 16.04.2018 ja ja 218,4
Maßnahme Planfeststellungsbeschluss Kosten
Straße Abschnitt liegt vor Datum beklagt
nicht
vollziehbar
1)
in Mio.
Euro
NI
A 020 AK A20/26 –LGr. NI/SH (Elbmitte) ja 30.03.2015 ja ja 866,0
A 039 Ehra (L 289) –Wolfsburg (B 188) ja 30.04.2018 ja ja 203,0
B 441 OU Wunstorf ja 30.12.2016 ja ja 61,6
NW
A 001 AS Münster-N (o) –AS Greven (o) ja 28.06.2018 ja ÖPP
A 001 AS Greven – n DEK Brücke ja 07.06.2018 ÖPP
A 001 n DEK Brücke – AS Lengerich/Tecklenburg; ja 19.12.2016 ÖPP
A 001 AS Lengerich/Tecklenburg – AK Lotte/Osnabrück ja 30.04.2015 ÖPP
A 001 AK Dortmund/Unna (A 40) – nördl. AS Unna-Zentrum ja 25.09.2020 ja ja 168,1
A 044 AK Dortmund/Unna (A 1) (m) – AS Unna-O (m)
A 059 AS Flughafen –AD Köln/Porz (A 559) (o) ja 23.04.2018 ja ja 49,3
A 445 AS Werl/Nord –AS Hamm/Rhynern (A 2) ja 22.12.2020 ja ja 99,0
B 061 A 33 ZubringerBielefeld/Ummeln ja 27.09.2016 ja ja 23,5
B 508 T-OU Kreuztal (Querspange) ja 03.11.2017 ja ja 46,0
RP
A 061
Rheinbrücke Speyer
(LGr BW/RP) –
AK Mutterstadt
ja 01.03.2018 ÖPP
A 061 AK Mutterstadt –AK Frankenthal ja 01.03.2018 ÖPP
B 293 Wörth am Rhein (B 9) –Lgr. RP/BW ja 01.12.2017 ja 85,6
SN
B 101 OU Freiberg ja 24.02.2010 ja 101,0
B 173 Verlegung Flöha, 2. BA ja 11.12.2007 24,0
ST
A 014 AS Dahlenwarsleben –AS Wolmirstedt (VKE 1.1) ja 14.10.2020 ja 91,6
B 188 OU Miesterhorst ja 19.02.2020 ja 22,4
SH
A 20 Drochtersen (Trog Süd) – Glück-stadt (B 431) ja 30.12.2014 ja ja 1.250,0
B 207 Puttgarden – Heiligenhafen-Ost ohne Fehmarnsundquerung ja 31.08.2015 ja ja 138,3
TH
B 019 OU Meiningen ja 22.01.2020 ja 41,0
B 062 OU Bad Salzungen, 5. BA, Werra-querung ja 29.01.2020 81,1
B 247 OU Großengottern ja 30.07.2019 ja ÖPP
Maßnahme Planfeststellungsbeschluss Kosten
Straße Abschnitt liegt vor Datum beklagt
nicht
vollziehbar
1)
in Mio.
Euro
TH
B 247 OU Höngeda ja 10.11.2011 ÖPP
B 247 OU Mühlhausen ja 10.11.2011 ÖPP
1) aktuell wegen anhängiger Klagen nicht vollziehbare Maßnahmen; aufgrund von Klagen wurde
kein Vorhaben eingestellt.
18. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße liegen dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit
Entwurfsunterlagen (Vorentwurf) zur Erteilung des Gesehenvermerks vor (bitte
aktualisierte Baukosten, Bautyp, NKV, Baulänge und Dringlichkeit
angeben)?
19. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße wurde nach dem 16.
August 2017 (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13328) ein Gesehenvermerk erteilt
(bitte Datum des Gesehenvermerks sowie aktualisierte Baukosten, Bautyp,
NKV, Baulänge und Dringlichkeit angeben)?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage verwiesen.
20. Bis wann sollen die ausgeschriebenen Beratungsleistungen, für die im
Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung zu erstellende Verkehrsprognose
2035 vergeben werden?
21. Bis wann sind die Beratungsleistungen für die Verkehrsprognose 2035 zu
erbringen, also bis wann werden die Ergebnisse der Verkehrsprognose
2035 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
übermittelt?
25. Welche Meilensteine sind für den zeitlichen Ablauf der
Bedarfsplanüberprüfung vorgesehen (bitte konkrete Zeit bzw. Termine für jeweilige
Arbeitsschritte angeben)?
Die Fragen 20, 21 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Verkehrsprognose 2035 im Rahmen der Überprüfung der Bedarfspläne für
die Bundesschienenwege, Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen umfasst
fünf Fachteile:
• Teil 1: Bevölkerungsprognose 2035
• Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035
• Teil 3: Straßenverkehrsprognose 2035
• Teil 4: Eisenbahnverkehrsprognose 2035
• Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2035.
Der Fachteil 1 der Verkehrsprognose 2035 ist bereits abgeschlossen. Die
eingeleiteten Vergabeverfahren für die Fachteile 2, 4 und 5 werden voraussichtlich
Mitte des Jahres 2021 abgeschlossen. Die Leistungen für den Fachteil Teil 3
sind bereits vergeben. Es ist beabsichtigt, die Verkehrsprognose 2035 bis Ende
2023 abzuschließen. Teilergebnisse werden entsprechend dem Arbeitsstand
vorab übergeben.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/23823 verwiesen.
22. Welche Arbeitspakete sieht die Ausschreibung der Verkehrsprognose
2035 vor, und bis wann sollen die Einzelleistungen jeweils
abgeschlossen werden?
Bezüglich der im Fachteil 2 – Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose
2035 geplanten Arbeitspakete (AP) wird auf die Veröffentlichung auf der
Vergabeplattform des Bundes verwiesen (abrufbar unter:
https://www.evergabe-onl
ine.de/tenderdetails.html;jsessionid=E6F4DDC189C0FB89CA27495866634D5
F.node621?0&id=343024). Der jetzige Stand der AP dient als Grundlage für
die Verhandlungsgespräche im Vergabeverfahren. Der konkrete Zeitplan für die
Fertigstellung der jeweiligen AP wird nach Projektbeginn in Abstimmung
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.
23. Welche Szenarien sollen für die Verkehrsprognose 2035 untersucht
werden, und soll auch ein Gestaltungs- und Verkehrswendeszenario
untersucht und berechnet werden?
Wenn nein, warum nicht?
Die „Verkehrsprognose 2035 – Teil 2: Wirtschafts- und
Verkehrsentwicklungsprognose 2035“ soll die mögliche Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2035
untersuchen.
Dabei soll zum einen als Grundlage der anstehenden Bedarfsplanüberprüfungen
auf den zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung festgelegten verkehrspolitischen
und -planerischen Zielen und Maßnahmen aufgesetzt werden. Zum anderen
sollen darüberhinausgehende verkehrs-politische Rahmenbedingungen unterstellt
werden. Um erstmals über den Prognosehorizont hinausreichende Aussagen zu
erhalten, sollen zudem mehrere Szenarien mit dem Horizont 2050 betrachtet
werden.
24. Bis wann soll im Zuge der Verkehrsprognose 2035 die sogenannte
Netzumlegung erfolgen?
Die für die Bedarfsplanüberprüfung relevanten Netzumlegungen sollen bis
Mitte des Jahres 2023 vorliegen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/26349
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ISSN 0722-8333]