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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sachstand bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

02.02.2021

Antwortdauer

47 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2548421.12.2020

Sachstand bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße

der Abgeordneten Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Stefan Gelbhaar, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Vorbemerkung

Das am 2. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossene Fernstraßenausbaugesetz mit dem Bedarfsplan Straße sieht insgesamt den Aus- und Neubau von weiteren 6 124 Kilometern neuer Bundesfernstraßen vor (fest disponierte Vorhaben sowie Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs). Davon entfallen rund 900 Kilometer auf Neubauvorhaben im Bundesautobahnnetz sowie rund 3 500 Kilometer auf das Bundesstraßennetz. 1 700 Kilometer entfallen auf den Ausbau im Netz der Bundesautobahnen (s. Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030).

Im Bundesschienenwegenetz sollen bis 2030 lediglich rund 500 Kilometer Neubau- und 2 600 Kilometer Ausbaustrecke realisiert werden (s. Bundesverkehrswegeplan 2030).

Nach Auffassung der Fragestellenden setzt die Bundesregierung mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 die einseitige Prioritätensetzung zu Gunsten des Straßenbaus, an denen auch die Vorgängerpläne litten, ohne Kurskorrektur und bei völliger Ignoranz des notwendigen Klimaschutzes fort.

Mit einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme von rund 23 000 Hektar bzw. 230 Quadratkilometern, dies entspricht flächenmäßig drei Vierteln der Stadt München, ist der Fernstraßenneubau zudem ein Treiber beim Flächenfraß. Der hohe Flächenverbrauch und die mit Straßenneubauvorhaben verbundene Neuzerschneidung von Natur- und Landschaftsräumen hat auch das Umweltbundesamt in seiner Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 deutlich kritisiert (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/bundesverkehrswegeplan-besteht-eigene).

Problematisch ist aus Sicht der Fragesteller zudem, dass der mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2011 umgesetzte sogenannte Finanzierungskreislauf Straße dafür sorgt, dass die Einnahmen aus der Lkw-Maut nicht wie zuvor auf die drei Landverkehrsträger aufgeteilt werden, sondern ausschließlich für den Straßenbau zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann die Neubautätigkeit im Bundesfernstraßennetz auf hohem Niveau verstetigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Mittel stehen 2021 für den Neu- und Ausbau von Projekten des Bedarfsplans Straße den Ländern und der Autobahn GmbH des Bundes zur Verfügung, und wie entwickelt sich die Investitionslinie auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (bitte in Jahresscheiben angeben und nach Ländern aufschlüsseln bzw. für die Autobahn GmbH des Bundes angeben und jeweils nach Neu- und Ausbau differenziert darstellen)?

2

In welcher Höhe sind von 2015 (einschließlich) bis 2020 im Haushaltsvollzug (Ist-Werte) Bundesmittel in den Erhalt des Bundesfernstraßennetzes (bitte differenzieren nach Bundesautobahn- und Bundesstraßennetz, nach Bundesländern) geflossen, und in welcher Höhe waren entsprechende Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren veranschlagt (Soll-Werte; bitte Veranschlagung im Bundeshaushalt dem tatsächlichen Haushaltsvollzug gegenüberstellen, bitte in Jahresscheiben angeben)?

3

In welcher Höhe sind von 2015 (einschließlich) bis 2020 im Haushaltsvollzug (Ist-Werte) Bundesmittel für den Aus- und Neubau im Bundesfernstraßennetz (bitte differenzieren nach Bundesautobahn- und Bundesstraßennetz, nach Bundesländern) ausgegeben worden, und in welcher Höhe waren entsprechende Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren veranschlagt (Soll-Werte; bitte Veranschlagung im Bundeshaushalt dem tatsächlichen Haushaltsvollzug gegenüberstellen, bitte in Jahresscheiben angeben)?

4

Wie hoch war zwischen 2015 und 2020 der prozentuale Anteil der Ersatzinvestitionen und des Erhalts an den Gesamtinvestitionen – bestehend aus Investitionen für Aus- und Neubau sowie Erhalt – für Bundesfernstraßen, und welcher Erhaltungsanteil wurde bei den Bundesfernstraßen im BVWP 2003 bzw. 2030 (ab 2016) für den Zeitraum von 2015 bis 2020 angestrebt (bitte prozentualen Anteil der Ersatzinvestitionen und Investitionen in den Erhalt für jedes Jahr in Relation zu den Gesamtinvestitionen angeben)?

5

Wie sollen sich auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung die Investitionen in das Bundesfernstraßennetz entwickeln (bitte Investitionslinie für die Gesamtinvestitionen sowie die Investitionslinien für Ersatzinvestitionen und Erhalt sowie Aus- und Neubau zwischen 2022 und 2025 angeben, bitte nach Bundesautobahn- und Bundesstraßennetz differenzieren)?

6

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße sind noch keine Planungen aufgenommen worden, also noch keine Planungsleistungen für die Leistungsphase 1 nach HOAI (Grundlagenermittlung) vergeben worden (bitte die Vorhaben unter Angabe des Bautyps, des NKV, der Baulänge, der Dringlichkeit und der aktualisierten Baukosten auf Grundlage des Preisstandes 2020 genau benennen)?

7

Welche Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs befinden sich derzeit in der Planungsphase, und welcher konkrete Planungsstand wurde bei den jeweiligen Projekten bis heute erreicht (bitte projektbezogen den aktuellen Planungsstand nach HOAI angeben), und welche Baukosten wurden jeweils für die Kostenermittlungsstufen Kostenrahmen, Kostenschätzung und Kostenberechnung ermittelt (bitte ermittelte Baukosten der jeweiligen Kostenermittlungsstufen für jedes Projekt angeben; bitte außerdem Bautyp, NKV, Baulänge, Dringlichkeit und aktualisierte Baukosten auf Grundlage des Preisstandes 2020 angeben)?

8

Welche Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) befinden sich derzeit in der Planungsphase, welcher konkrete Planungsstand wurde bei den jeweiligen Projekten bis heute konkret erreicht (bitte projektbezogen den aktuellen Planungsstand nach HOAI angeben), und welche Baukosten wurden jeweils für die Kostenermittlungsstufen Kostenrahmen, Kostenschätzung und Kostenberechnung ermittelt (bitte ermittelte Baukosten der jeweiligen Kostenermittlungsstufen für jedes Projekt angeben; bitte außerdem Bautyp, NKV, Baulänge, Dringlichkeit und aktualisierte Baukosten auf Grundlage des Preisstandes 2020 angeben)?

9

Welche Bundesfernstraßenprojekte wurden seit 2009 (einschließlich) außerhalb des Bedarfsplans Straße auf Basis des § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes („unvorhergesehener Verkehrsbedarf“) realisiert (bitte die Projektbezeichnung, Bundesland, Baulänge, geschätzte bzw. abgerechnete Baukosten, erstmalige Aufnahme in den Straßenbauplan genau angeben)?

10

Wie haben sich die Baukosten der Bundesfernstraßenprojekte, die seit 2009 außerhalb des Bedarfsplans Straße auf Basis des § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes („unvorhergesehener Verkehrsbedarf“) realisiert wurden, seit 2009 jeweils entwickelt (bitte für jedes der Projekte separat darstellen, die ursprünglichen Kosten sowie die endgültigen bzw. aktuellen Kosten sowie die absoluten und prozentualen Kostensteigerungen auflisten und jahresscheibengenau angeben)?

11

Wie wurde der „unvorhergesehene Bedarf“ nach § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes jeweils begründet (bitte Begründung für alle nach § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes realisierten Vorhaben seit 2009 angeben), und auf wessen Veranlassung hat der Bund die jeweiligen Vorhaben nachträglich in den Bedarfsplan Straße aufgenommen?

12

Welche Schienenprojekte wurden seit 2009 (einschließlich) nach § 6 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes („Unvorhergesehener Bedarf“) realisiert (bitte die Projektbezeichnung, geschätzte bzw. abgerechnete Baukosten genau angeben)?

13

Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße (laufende wie abgeschlossene Vorhaben), die seit 2009 erstmalig im Bundeshaushalt veranschlagt waren, hat sich seit Einstellung in den Straßenbauplan eine Kostensteigerung von mehr als 15 Prozent ergeben (bitte tabellarisch nach Bundesländern und Projekten aufschlüsseln und die relativen und absoluten Kostensteigerung gegenüber den genehmigten Kosten darstellen)?

14

Mit welchem Kostenanschlag wurden die seit 2009 (einschließlich 2020) zum Bau freigegebenen Vorhaben des Bedarfsplans Straße erstmalig in den Straßenbauplan eingestellt, und welche Kostenfortschreibungen ergeben sich aktuell (bitte projektbezogen jeweils alle bisherigen Kostenfortschreibungen angeben)?

15

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die nicht im Straßenbauplan 2021 veranschlagt werden bzw. für die bisher keine Baufreigabe erteilt wurde, liegt aktuell ein Planfeststellungsbeschluss vor (bitte mit Datum des Planfeststellungsbeschlusses angeben), und welche aktualisierten Baukosten werden für die jeweiligen Projekte derzeit veranschlagt?

16

Bei welchen planfestgestellten Vorhaben des Bedarfsplans Straße ist derzeit eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig und ist daher der Planfeststellungsbeschluss nicht vollziehbar?

17

Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße ist der Planfeststellungsbeschluss aufgrund einer Klage endgültig nicht vollziehbar und insofern der Rechtsweg ausgeschöpft (bitte die genaue Projektbezeichnung sowie die Eckdaten des Klageverfahrens angeben)?

18

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit Entwurfsunterlagen (Vorentwurf) zur Erteilung des Gesehenvermerks vor (bitte aktualisierte Baukosten, Bautyp, NKV, Baulänge und Dringlichkeit angeben)?

19

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße wurde nach dem 16. August 2017 (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13328) ein Gesehenvermerk erteilt (bitte Datum des Gesehenvermerks sowie aktualisierte Baukosten, Bautyp, NKV, Baulänge und Dringlichkeit angeben)?

20

Bis wann sollen die ausgeschriebenen Beratungsleistungen, für die im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung zu erstellende Verkehrsprognose 2035 vergeben werden?

21

Bis wann sind die Beratungsleistungen für die Verkehrsprognose 2035 zu erbringen, also bis wann werden die Ergebnisse der Verkehrsprognose 2035 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übermittelt?

22

Welche Arbeitspakete sieht die Ausschreibung der Verkehrsprognose 2035 vor, und bis wann sollen die Einzelleistungen jeweils abgeschlossen werden?

23

Welche Szenarien sollen für die Verkehrsprognose 2035 untersucht werden, und soll auch ein Gestaltungs- und Verkehrswendeszenario untersucht und berechnet werden?

Wenn nein, warum nicht?

24

Bis wann soll im Zuge der Verkehrsprognose 2035 die sogenannte Netzumlegung erfolgen?

25

Welche Meilensteine sind für den zeitlichen Ablauf der Bedarfsplanüberprüfung vorgesehen (bitte konkrete Zeit bzw. Termine für jeweilige Arbeitsschritte angeben)?

Berlin, den 15. Dezember 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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