Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung durch Open-House-Verfahren
der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ende März bzw. Anfang April 2020 hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern Maßnahmen in die Wege geleitet, um den hohen Bedarf an „Persönlicher Schutzausrüstung“ (PSA) in die Wege zu leiten. Zu diesen PSA zählen insbesondere Atemschutzmasken mit hoher Filtrationswirkung, Mund-Nasen-Schutzmasken, Schutzkittel und Schutzanzüge sowie weitere Produkte. Zu einem Teil sollte die Beschaffung über ein Open-House-Verfahren erfolgen.
Am 26. Juni 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Bundestags-Ausschussdrucksache 19(14)176 einen „4. Bericht über den Stand der Beschaffung von Persönlicher Schutzausstattung (PSA) und intensivmedizinischer Ausstattung“ vorgelegt. Am 29. September 2020 folgte auf Bundestags-Ausschussdrucksache 19(14)224neu eine „Information zu Beschaffungsverfahren für Schutzmasken und anderer persönlicher Schutzausrüstung“ des BMG.
Aus dem Vergleich dieser Dokumente sowie dem Bericht des Beschaffungsstabs BMG vom 10. April 2020 (vgl. Seite 22 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21798) ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller eine Reihe von Nachfragen in Bezug auf die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Abwicklung der Einkäufe über das Open-House-Verfahren des BMG zur Beschaffung vom Atemschutzmasken (FFP2, KN95, OP).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Masken wurden im Zuge des Open-House-Verfahrens der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit zur Beschaffung vom Atemschutzmasken (FFP2, FFP3, KN95, OP) nach dem 30. April 2020 jeweils angenommen, vor dem Hintergrund, dass im „4. Bericht über den Stand der Beschaffung von Persönlicher Schutzausstattung (PSA) und intensivmedizinischer Ausstattung“ festgehalten ist: „Fristende war der 30. April 2020; einzelne Anbieter, die fristgerecht hätten liefern können, mussten aus auftraggeberseitigen logistischen Gründen auf den Mai verwiesen werden (vergaberechtlich zulässig).“?
Wie viele dieser Masken wurden unbeachtlich etwaiger späterer Mängelrügen nach dem 30. April 2020 angenommen und binnen zwei Monaten bezahlt?
Wie hoch beläuft sich der Kaufpreis dafür in der Summe (bitte in Euro angeben)?
Wie viele Masken wurden nach dem 30. April 2020 angenommen, zunächst nicht bezahlt und später im Vergleichswege eine Bezahlung für diese Masken vereinbart?
Um welche Summe (in Euro) handelt es sich?
Wann erfolgte die späteste angenommene Lieferung von Masken aus dem Open-House-Verfahren, welche dann auch bezahlt wurde?
Wie viele Masken betraf dies?
Um welche Summe in Euro handelt es sich?
An welchen weiteren Standorten hat die Bundesregierung die Lieferungen nach dem 30. April 2020 angenommen, vor dem Hintergrund, dass ursprünglich die Masken nur ins Lager des Logistikunternehmens Fiege nach Apfelstädt geliefert werden sollten?
Wann erfolgte jeweils die tatsächliche Abnahme oder Weitervermittlung durch die Bundesregierung bzw. das BMG oder ihre Dienstleister?
Im Rahmen welcher anderen Verfahren oder unter welchen sonstigen Bedingungen wurden die Masken abgenommen?
Wurden diese Masken auch an andere Stellen weitervermittelt, und wenn ja, an wen?
In wie vielen Fällen haben die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Dienstleister im Rahmen des Open-House-Verfahrens vor oder nach dem 30. April 2020 Teillieferungen akzeptiert?
Nach welchen Kriterien haben die vom BMG beauftragten Dienstleister (z. B. DMT) an welchen Einlieferungsorten Eingangsqualitätskontrollen gemacht?
Sind diese Kriterien identisch bzw. konform mit den Kriterien nach der ausgelobten Norm GB2626 für chinesische Masken?
Waren die beauftragten Dienstleister zugelassene Prüfeinrichtungen nach der chinesischen Norm GB 2626?
Wurden an allen Einlieferungsorten Eingangsqualitätsprüfungen durch Dienstleister vorgenommen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie viele Eingangsqualitätsprüfungen an welchen Einlieferungsorten?
Wann erfolgte jeweils die tatsächliche Abnahme oder Weitervermittlung?
Im Rahmen welcher anderen Verfahren oder unter welchen sonstigen Bedingungen wurden die Masken abgenommen?
Wer sind die im 4. Bericht auf Bundestags-Ausschussdrucksache 19(14)176 erwähnten 34 Empfänger, die nach Angaben des BMG die in den verschiedenen Verfahren erworbenen Masken erhalten sollen?
Zu welchen Konditionen hat die Bundesregierung bzw. das BMG die im Rahmen des Open-House-Vertrages beschafften Masken an Dritte weitergegeben?
Verlangte oder erhielt der Bund bzw. das BMG dafür eine Gegenleistung?
Falls ja, worin bestand diese?
In wie vielen Fällen wurde diese Gegenleistung auch erbracht, und von wem?
Hat das Bundesministerium für Gesundheit in den Fällen, in denen Masken kostenfrei abgegeben wurden, der Generalzolldirektion entsprechende Nachweise vorgelegt?
Wenn nein, warum nicht?
Erhielten Dienstleister, die das BMG im Rahmen des Open-House-Verfahrens beraten haben – wie zum Beispiel Rae Wrede oder EY, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die Möglichkeit, Einkäufe im Namen des BMG für Masken zu tätigen?
Durften diese auch direkt Masken an das BMG verkaufen?
Ist die in der Information des BMG vom September 2020 auf Bundestags-Ausschussdrucksache 19(14)224 neu genannte Zahl von 738 Zuschlägen im Open-House-Verfahren und 535 Vertragspartnern der letztgültige Stand?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMG waren mit dem Open-House-Verfahren beschäftigt?
b) Wie viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von EY Rechtsberatungsgesellschaft waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit dieser Angelegenheit beschäftigt?
c) Wie viele andere Beraterinnen und Berater von EY Rechtsberatungsgesellschaft waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit dieser Angelegenheit beschäftigt?
d) Wie viele weitere Beraterinnen und Berater anderer Firmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit dieser Angelegenheit beschäftigt?
e) Wie hoch beliefen sich die Kosten für das Verfahren (nicht eingerechnet die Kosten für die PSA selbst)?
Inwiefern kann das BMG als Auftraggeber der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie weiterer Beraterinnen und Berater von EY sicherstellen, dass sich diese bei möglicherweise kommenden Befragungen und Anhörungen nicht auch in diesem Fall wie beim Wirecard-Verfahren auf ihr angebliches Auskunftsverweigerungsrecht berufen (vgl. Handelsblatt vom 23. November 2020: „Fall Wirecard: Strittige Verschwiegenheitspflicht verunsichert EY-Prüfer“)?
Handelt es sich bei den 400 Millionen Stück FFP2-Masken, die an Corona-Risikopersonen abgegeben werden sollen (vgl. apotheke-adhoc vom 30. November 2020) und „aus der Bevorratung einfließen werden“, auch um KN-95-Masken vom Open-House-Verfahren, oder sind dies sämtlich Masken, die in einem anderen Verfahren von der Bundesregierung beschafft wurden, bzw. soll dazu in Kürze eine Beschaffung nur für diese FFP2-Masken stattfinden?
Wie viele der angelieferten Masken haben sich bei Qualitätsprüfungen nach Ansicht der Bundesregierung und der von ihr beauftragten Dienstleister als so mangelbehaftet herausgestellt, dass sie nicht benutzbar waren (bitte nach Typ der Maske auflisten und in relativen und absoluten Zahlen angeben)?
Wie viele Rechtsstreitigkeiten wurden mit welchem Ergebnis beendet, und wie viele sind noch anhängig (bitte auch das Volumen in Euro und in Stückzahlen der verschiedenen Maskentypen angeben)?
In welcher Weise wurde sichergestellt, dass als mangelhaft erkannte und zurückgegebene Masken nicht anderweitig (z. B. im Onlinehandel an Endverbraucher oder über Apotheken) in Verkehr gebracht werden konnten bzw. können?