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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Polizeiliche Aufgaben und Pressefreiheit im Spannungsfeld

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.01.2021

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2554622.12.2020

Polizeiliche Aufgaben und Pressefreiheit im Spannungsfeld

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Margit Stumpp, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Dr. Janosch Dahmen, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Cordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wie der Presserat nach Ansicht der fragenstellenden Fraktion in seinem aktualisierten Entwurf der Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei vom 24. November 2020 zutreffend ausführt, kann es im „Spannungsfeld zwischen journalistischer und polizeilicher Tätigkeit [...] zu Situationen kommen, in denen sich jede Seite durch die jeweils andere behindert fühlt“ (vgl. https://www.presserat.de/files/presserat/dokumente/download/Verhaltensgrundsätze_MedienPolizei_Entwurf_24_11_2020.pdf). Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion ist es dabei jedoch nicht allein Aufgabe der Beteiligten, dieses Spannungsverhältnis (gegebenenfalls unter Ausschöpfung des Rechtswegs und dann im Nachhinein und mit meist enormen zeitlichen Verzögerungen) aufzulösen.

Vielmehr gehört der Schutz der sogenannten vierten Gewalt zu den essenziellen Garantien jeder Regierung, die bestrebt ist, das Gefüge des demokratischen Rechtsstaats zu erhalten.

Der grundrechtliche Anspruch (Artikel 5 des Grundgesetzes (GG)) auf den Schutz journalistischer Arbeit gegenüber den grundrechtsverpflichteten Polizeibehörden gilt umso mehr, als es in letzter Zeit zum wiederholten Male zu Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten gerade im Kontext von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen gekommen ist (vgl. u. a. https://dju.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++fa36576c-22a1-11eb-b522-001a4a160100).

Trauriger Höhepunkt waren die Proteste von Corona-Leugnern in Leipzig vom 7. November 2020, bei der 43 Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten verzeichnet wurden (https://taz.de/Pressefreiheit-bei-der-Querdenken-Demo/!5723803/).

Nach Angaben der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in Verdi gab es zudem Behinderungen der Pressearbeit durch die Polizei (vgl. https://dju.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++507dedae-210f-11eb-b1c0-001a4a160100).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Inwiefern wurde der aktuelle Entwurf des Presserats „Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung“ (Entwurf a. a. O.) auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 9. bis 11. Dezember 2020 behandelt, und mit welchem Ergebnis?

2

Zieht die Bundesregierung Schlüsse aus der Einschätzung des Presserats, dass es „[i]m Spannungsfeld zwischen journalistischer und polizeilicher Tätigkeit [...] zu Situationen kommen [kann], in denen sich jede Seite durch die jeweils andere behindert fühlt“ (Entwurf a. a. O.), und wenn ja, inwiefern sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, zu der Erarbeitung entsprechender Lösungen beizutragen?

3

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich mit der Sicherheit von Medienvertreterinnen und Medienvertretern bei Großveranstaltungen und im Hinblick auf polizeiliche Einsätze allgemein zu beschäftigen, und wenn ja, welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung insofern, und mit welchen Maßnahmen will sie diesem Ziel nachkommen?

4

Inwiefern fördert die Bundesregierung bereits regelmäßige Kontakte zwischen Medien, Medienschaffenden und Beschäftigten der Polizei, und inwiefern haben entsprechende Kontakte im letzten Jahr mit Beschäftigten der Bundespolizei und/oder des Bundeskriminalamts stattgefunden?

5

Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung zu der Auffassung des Presserats, dass „das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze [ grundsätzlich ...] ebenso wie das Herstellen von Tonaufzeichnungen oder Texten [...] keinen rechtlichen Schranken [unterliegt]“, „[a]uch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter [...] in der Regel zulässig [ist]“ und „Bildaufnahmen durch Medienschaffende [...] nicht generell von vornherein untersagt werden [können]“ (Entwurf a. a. O. S. 3 Nummer 8), und wenn ja, welchen Inhalts?

6

Welche Zuständigkeit sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt seitens der Polizei selbst (beispielsweise über eigene offizielle Twitter-Accounts oder in Form von Pressemitteilungen), von und über polizeiliche Einsätze insbesondere bei Großveranstaltungen (insbesondere bei Demonstrationen) zu berichten?

7

Inwiefern sind der Bundesregierung in den letzten drei Jahren Fälle bekannt geworden, bei denen es im Spannungsfeld zwischen journalistischer und polizeilicher Tätigkeit, z. B., aber nicht nur bei Demonstrationen oder anderen Großveranstaltungen, zu Situationen kam, in denen sich eine Seite durch die jeweils andere behindert fühlte, und wenn ja,

a) wie oft gelangten der Bundesregierung solche Vorfälle zur Kenntnis (bitte nach Datum, Inhalt und Art der Kenntnisnahme aufschlüsseln),

b) wer fühlte sich aus welchem Grund durch wen behindert (bitte aufschlüsseln),

c) wie wurde die Situation der (gefühlten) Behinderung aufgelöst,

d) welche faktischen oder rechtlichen Konsequenzen hatten diese Situationen für die jeweilig Beteiligten?

8

Mit welchen Überlegungen oder Maßnahmen begegnet die Bundesregierung der in den letzten Jahren gestiegenen Gewaltbereitschaft im Kontext von Demonstrationen, und bestätigt sie die Feststellung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF), dass Demonstrationen auch in Deutschland der gefährlichste Ort für Journalistinnen und Journalisten sind (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/gefahr-journalisten-101.html)?

9

Wie viele gewaltsame Übergriffe auf Medienschaffende gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in 2020?

10

Wie viele der Übergriffe in Frage 9 fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Kontext der seit März 2020 durchgeführten Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen statt (bitte nach Datum, Demonstrationsort und Zahl der Übergriffe aufschlüsseln)?

11

Welche konkreten Schritte zur Ächtung von Gewalt und Gewaltandrohungen gegen Journalistinnen und Journalisten hat die Bundesregierung seit der entsprechenden Äußerung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer Anfang Mai 2020 unternommen (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/angriff-zdf-kamerateam-107.html)?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion, dass in Teilen der Gesellschaft eine zunehmende Feindseligkeit gegenüber Vertreterinnen und Vertretern traditioneller Medien erwächst, und falls ja,

a) welche Erkenntnisse besitzt sie über diese Entwicklung,

b) welche politischen und gesellschaftlichen Kräfte unterstützen diese Entwicklung.

c) inwiefern und mit welchen Maßnahmen will sie dieser Entwicklung entgegentreten?

13

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer, in denen seit 2015 überdurchschnittlich viele gewaltsame Übergriffe auf Medienschaffende verzeichnet wurden?

14

Wird der Themenkomplex „Rechte und Pflichten“ von Medienvertreterinnen und Medienvertretern in die Aus- und Weiterbildung der Beamtinnen und Beamten der Polizeibehörden des Bundes integriert, so wie es bei der Polizei in Sachsen bereits geschehen ist (vgl. https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2019_66911.htm), und wenn nein, warum nicht, und in welcher Weise soll das zukünftig erfolgen?

15

Kennt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Modernisierung und Vereinheitlichung des Informationswesens, insbesondere die Gewährleistung sicherer und rechtskonformer Datenbanken und der Sicherstellung der Datenqualität, der Polizeien des Bundes und der Länder mit Blick auf das Spannungsverhältnis ein notwendiger Baustein ist (vgl. die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Stand des Programms „Polizei 2020“ im Spätherbst 2020“ auf Bundestagsdrucksache 19/24598), und wie reagiert sie darauf?

a) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Vorkommnisse beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017, als im Zuge der Entziehung der Akkreditierungen von Pressvertreterinnen und Pressevertretern aufgrund von nach Ansicht der Fragesteller eklatanter Fehler bei der Datenbankpflege auf das Verhältnis zwischen den Polizeien und Journalistinnen und Journalisten auswirkte (vgl. s. o.)?

b) Inwieweit kann sich nach Einschätzung der Bunderegierung die überfällige Umsetzung des Programms „Polizei 2020“ für die Lösung bestehender Spannungsverhältnisse zwischen Polizeien und Journalistinnen und Journalisten positiv auswirken, und welche konkreten Schritte sind hierfür bis wann geplant (vgl. s. o.)?

16

Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung über die Aufarbeitung der Behinderungen journalistischer Arbeit bei den Protesten des „Querdenken“-Bündnisses in Leipzig am 7. November 2020, welche Rolle spielte nach Kenntnis der Bundesregierung die Polizei, und welche Schlussfolgerungen lassen sich aus den Vorfällen für den zukünftigen Schutz von Medienschaffenden bei Demonstrationen ziehen (vgl. https://dju.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++79521560-21a6-11eb-bdd1-001a4a16012a und https://taz.de/Gewalt-gegen-JournalistInnen/!5724074/)?

17

Unterstützt die Bundesregierung die Idee eines Pressefreiheitskodex für die Polizei, wie sie das ECPMF entworfen hat, und erwägen die Polizeibehörden des Bundes die Einführung eines solchen Kodex, und wenn ja, wann (vgl. https://policecodex.eu/)?

18

Unterstützt die Bundesregierung den aktualisierten Entwurf der „Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung“ (Entwurf a. a. O.) des Presserats, und erwägen die Polizeibehörden des Bundes, sich mit dem Presserat auf diese Verhaltensgrundsätze verbindlich zu einigen?

19

Sieht die Bundesregierung, wie die fragestellende Fraktion, eine dringende Notwendigkeit für die Einführung bundesweit einheitlicher und verbindlicher Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei nach dem Vorbild jener des Presserats?

Berlin, den 15. Dezember 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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