Landwirtschaftliche Krankenversicherung
der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist als Krankenversicherung der Landwirte Teil der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 166 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige sind nach § 2 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) grundsätzlich in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) pflichtversichert. Im Gegensatz zu anderen selbstständig Erwerbstätigen oder gewerblichen Unternehmern besteht für Landwirte die Sozialversicherungspflicht.
Während bei anderen gesetzlichen Krankenversicherungssystemen das Einkommen der Versicherten – auch bei Selbständigen und gewerblichen Unternehmern – die wesentliche Beitragsbemessungsgrundlage darstellt, hat die Bundesregierung den Beitragsmaßstab in der LKV auf den Wirtschaftswert, den Arbeitsbedarf oder einen anderen angemessenen Maßstab begrenzt.
Durch die Anwendung des Einkommensersatzmaßstabes „korrigierter Flächenwert“ ergeben sich Beitragssätze, die nach Ansicht der Fragesteller oftmals in keiner Relation zu den betriebsindividuellen Einkommensverhältnissen stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hat sich die Anzahl der pflichtversicherten und freiwillig Beitragszahlenden in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung in den vergangenen zehn Jahren jeweils entwickelt (bitte tabellarisch auflisten)?
Wie verteilt sich die Anzahl der pflichtversicherten und freiwillig Beitragszahlenden in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung auf die verschiedenen Beitragsklassen (bitte Anzahl der Beitragszahlenden je Beitragsklasse in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Wie viele Steuerzahler haben in den vergangenen zehn Jahren gemäß Einkommensteuerbescheid Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, und wie hoch waren die Einkünfte nach Kenntnis des Bundesministeriums der Finanzen durchschnittlich (bitte tabellarisch auflisten)?
Wie viele Steuerzahler haben in den vergangenen zehn Jahren neben den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt, und wie hoch waren die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft innerhalb dieser Gruppe nach Kenntnis des Bundesministeriums der Finanzen durchschnittlich (bitte tabellarisch auflisten)?
Wie hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch auflisten)?
Wie hat sich der durchschnittliche Gewinn in der Land- und Forstwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch und nach Betriebsformen untergliedert auflisten)?
Wie hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe, die keiner steuerrelevanten Buchführungspflicht unterliegen, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Wie wird der Versicherungsbeitrag für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung jeweils ermittelt?
Errechnet sich der Beitrag der Pflichtversicherten aus der individuellen Einkommenssituation, und falls nein, wieso nicht?
Errechnet sich der Beitrag der freiwillig Versicherten aus der individuellen Einkommenssituation, und falls ja, warum wird im Gegensatz zu den Pflichtversicherten nicht auf den korrigierten Flächenwert als Berechnungsgrundlage zurückgegriffen?
Leitet sich der korrigierte Flächenwert von den Reingewinnen des Testbetriebsnetzes, das rund 11 000 landwirtschaftliche Betriebe umfasst, ab, und spielen betriebsindividuelle Einkünfte somit bei der Beitragsermittlung keine Rolle, und falls nein, warum nicht?
Erachtet die Bundesregierung die Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft auf Basis der Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2020, die auf Wirtschaftswerte auf D-Mark-Basis zurückgreift und Pauschalsätze für die Ermittlung des Boden- und Besatzvermögens verwendet, als zeitgemäß?
Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass die Verwendung der Angaben aus der Einkommensteuererklärung als Basis für die Ermittlung des Arbeitseinkommens in der Land- und Forstwirtschaft präziser und unbürokratischer wäre als die Ableitung von Wirtschaftswerten, die wiederum auf Daten des Testbetriebsnetzes beruhen?
Erachtet die Bundesregierung die Berechnungsmethode für die Beitrage der Pflichtversicherten in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung als (leistungs-)gerecht?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage von Prof. Enno Bahrs in der gutachterlichen Stellungnahme zu den Beitragsmaßstäben in der Krankenversicherung für die Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau, die auf der Homepage der SVLFG veröffentlicht ist (https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/3c914112a7ca1282/8ec9d54f06a1/Gutachten-Beitragsmaßstab.pdf) und in der es heißt, dass „der korrigierte Flächenwert nicht in allen Fällen ein optimales Abbild des Einkommenspotenzials darstellen kann“ und dass „die Beiträge in Einzelfällen als nicht gerecht empfunden werden könnten“, zu?
Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass eine Beitragsbemessung in Anlehnung an die gemittelten Einkünfte gemäß Steuerbescheid deutlich einfacher, gerechter und unbürokratischer wäre?
Plant die Bundesregierung, die Beitragsberechnung für die Pflichtversicherten an die Einkünfte gemäß Steuerbescheid zu orientieren, und falls nein, wieso nicht?