[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/25566 –
Tabakindustrie und Tabakkontrolle
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Die Zahl der Raucher und Raucherinnen sinkt seit Jahren. Dennoch sind
13 Prozent aller Todesfälle (127 000 Tote) in Deutschland noch immer auf das
Tabakrauchen zurückzuführen. Heute ist etwa jede fünfte Krebsneuerkrankung
ebenfalls eine Folge des Rauchens – jährlich sind dies etwa 85 000 Krebsfälle
(Tabakatlas 2020, S. 52 bis 55). Auch indirekt sind viele Menschen vom
Tabakkonsum betroffen. 11 Prozent der nichtrauchenden Erwachsenen sind
regelmäßig Tabakrauch ausgesetzt, und 9 Prozent der Kinder und
minderjährigen Jugendlichen sind mit häuslicher Passivrauchbelastung konfrontiert
(Tabakatlas 2020: S. 60 bis 63). Die gesamtwirtschaftlichen Kosten, die auf
den Tabakkonsum zurückzuführen sind, belaufen sich nach Ansicht der
Fragesteller in Deutschland auf jährlich etwa 97 Mrd. Euro, während der Staat nur
etwa 14 Mrd. Euro jährlich über Tabaksteuer einnimmt. Im Gegenzug macht
die Tabakindustrie dafür ein Milliardengeschäft. Und deutlich über 200 Mio.
Euro gibt sie jährlich für Werbung aus (DHS Jahrbuch Sucht 2020, S. 19
bis 22), um den Markt in Deutschland anzukurbeln – während für
Aufklärungskampagnen in Deutschland jährlich lediglich 2,9 Mio. Euro an
staatlichen Geldern bereitstehen (Tabakatlas 2020: S. 106). Anfang 2021 werden
mit einem Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
(Bundestagsdrucksache 19/19495) weitere Werbeeinschränkungen in Kraft treten.
Ein umfassendes Tabakwerbeverbot müsste nach Ansicht der Fragesteller
allerdings auch die Werbeformen Sponsoring und Promotion verbieten –
damit Deutschland seinen im Jahr 2004 mit der Ratifizierung des WHO-
Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs eingegangenen
Verpflichtungen nachkommt.
Deutschland ist im europäischen Vergleich noch immer Schlusslicht, was die
Tabakkontrolle betrifft. Im Jahr 2019 belegt Deutschland den letzten Platz im
Ranking der Tabakkontrollskala (Tobacco Control Scale) und ist eines der
Länder mit dem größten Handlungsbedarf in der Tabakkontrolle. Dabei zeigt
sich im europäischen Vergleich, dass je besser wirksamkeitsgeprüfte
Tabakkontrollmaßnahmen in einem Land umgesetzt werden, umso geringer sind die
Anteile Rauchender in der Bevölkerung, und umso höher ist der Anteil
derjenigen, die mit dem Rauchen aufhören (Tabakatlas 2020: S. 116 bis 119). Die
Fragesteller interessiert daher, inwiefern die Bundesregierung hier weiteren
Handlungsbedarf sieht.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26014
19. Wahlperiode 20.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 20. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für
Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabakerzeugnisse (bitte neueste
Zahlen nach direkter Werbung, Außenwerbung, Werbung im Kino,
sonstige Werbung und eine Zuordnung, Promotion und Sponsoring
auflisten)?
Die aktuell verfügbaren Zahlen stammen aus dem Jahr 2018. Danach hat die
Tabakindustrie folgende Beträge für Werbung verausgabt (in 1.000 Euro):
Direkte Werbung, davon 63.409
Werbung in Printmedien 50
Außenwerbung 61.968
Werbung im Kino 1.368
Werbung im Internet 2
Sonstige Werbung 22
Promotion 122.332
Sponsorship 7.754
Gesamte Werbeausgaben 193.495
Quelle: Jahresbericht 2020 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
2. Warum wurden im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung
des Tabakerzeugnisgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/19495), das vom
Bundestag beschlossen und am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, die
Werbeformen Sponsoring und Promotion kaum eingeschränkt?
a) Wie begründet die Bundesregierung dies im Hinblick auf die
aktuellen Werbeausgaben der Tabakindustrie für Sponsoring und
Promotion im Vergleich zur künftig weitgehend eingeschränkten, direkten
Werbung?
b) Weshalb wurden die Empfehlungen in den Stellungnahmen zum vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
vorgelegten Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des
Tabakerzeugnisgesetzes (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzest
exte/DE/2-gesetz-aenderung-tabakerzeugnisgesetz.html), die sich für
eine weitere Einschränkung von Sponsoring und Promotion
aussprechen (z. B. Pro Rauchfrei e. V.; Aktionsbündnis Nichtrauchen e. V.;
Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit e. V.), von der
Bundesregierung nicht berücksichtigt?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes gibt den
Regelungsbedarf wieder, auf den sich der Deutsche Bundestag nach langer und
intensiver Diskussion verständigt hat und den er auf Grundlage einer von der
Bundesregierung erbetenen und zugelieferten Formulierungshilfe als Gesetz
beschlossen hat.
3. Plant die Bundesregierung ein Verbot des Sponsorings von öffentlichen
Einrichtungen durch die Tabakindustrie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Plant die Bundesregierung, die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates umzusetzen und eine Standardisierung von
Tabakproduktverpackungen (Plain Packaging) einzuführen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Mit der Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU* sollen insbesondere Jugendliche
vom Einstieg in das Rauchen abgehalten werden, indem die Attraktivität von
Tabakerzeugnissen vor allem für diese Altersgruppe reduziert wird. Die
Richtlinie sieht dafür verschiedene Instrumente vor: Es wird noch deutlicher auf die
Gefahren des Tabakkonsums hingewiesen und verschiedene Zusatzstoffe, die
das Rauchen attraktiver machen, werden verboten. Dazu kommen die
verbindliche Einführung kombinierter gesundheitsbezogener Warnhinweise sowie
Vorschriften zur Packungsgestaltung.
Im Rahmen der Beratungen der Vorschriften zur Packungsgestaltung wurde
auch die Möglichkeit thematisiert, standardisierte Einheitsverpackungen
einzuführen, der einige Mitgliedstaaten eine besondere gesundheitspolitische
Bedeutung beilegten. Im Ergebnis dieser Beratungen hatten sich das Europäische
Parlament und der Rat gegen standardisierte Einheitsverpackungen als
europäischen Regelfall entschieden.
Artikel 24 Absatz 2 der Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40 setzt das Ergebnis
dieses Kompromisses um. Er bringt zum Ausdruck, dass die europäische
Tabakprodukt-Richtlinie einzelne nationale Abweichungen von ihren
Vorschriften zulässt und – als Konsequenz – gewisse Hemmnisse des freien
Warenverkehrs hinnimmt, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
gerechtfertigt ist.
Bei der nationalen Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie wurde von dieser
Option kein Gebrauch gemacht. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
5. Plant die Bundesregierung eine finanzielle Beteiligung der
Tabakindustrie an der Entsorgung von Zigarettenkippen, und wenn nein, warum
nicht?
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU-
Einwegkunststoffrichtlinie) sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die
erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
einzuführen. Dazu gehören nach Anhang Teil E Ziffer III der EU-
Einwegkunststoffrichtlinie auch Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern sowie
kunststoffhaltige Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten
vertrieben werden. Nach Artikel 8 Absatz 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie
haben die Hersteller zukünftig bestimmte Kosten für die Entsorgung der aus
ihren Produkten entstehenden Abfälle zu tragen. Dazu gehören insbesondere
die Kosten der Entsorgung von in öffentlichen Sammelsystemen gesammelten
Abfälle sowie von Reinigungsaktionen. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie
die Kosten der öffentlichen Hand ermittelt und auf die betroffenen Hersteller
umgelegt werden können.
* Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von
Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG
6. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Tabaksteuern, und wenn
ja, inwiefern?
Eine Initiative der Bundesregierung zur Erhöhung der Tabaksteuer liegt nicht
vor.
7. Plant die Bundesregierung eine Abschaffung der Steuerbefreiungen für
Freizigaretten für Tabakindustriebeschäftigte nach § 30 Absatz 3 des
Tabaksteuergesetzes (TabStG), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Aufhebung der Steuerbefreiung für
Tabakwarendeputate, die der Hersteller an seine Arbeitnehmer als Deputate
ohne Entgelt abgibt, im Rahmen der Neufassung der Tabaksteuerrichtlinie EU/
2011/64 * zu betrachten.
8. Gibt es mittlerweile ein Verfahren für Staatsbedienstete und
Regierungsmitglieder zur Offenlegung von Kontakten mit der Tabakindustrie?
a) Wenn ja, bitte ausführen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
9. Wie viele Treffen fanden zwischen Vertretern der Tabakindustrie und der
Bundesregierung seit Beginn der 19. Legislaturperiode statt (bitte nach
Datum, Verband, Ministerien und Ebene auflisten bzw. Liste aus der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/16247 ergänzen)?
a) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Tabakwerbeverbot
gesprochen?
b) Bei welchen dieser Treffen wurde über Tabaksteuererhöhungen
gesprochen?
c) Bei welchen dieser Treffen wurde über eine mögliche Beteiligung
der Tabakindustrie an der Entsorgung von Zigarettenkippen
gesprochen?
d) Bei welchen dieser Treffen wurde über das von der EU empfohlene
Plain Packaging (Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates) gesprochen?
Die Fragen 9 bis 9d werden gemeinsam beantwortet.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche
– einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
* Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf
Tabakwaren
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
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10. Welche Treffen fanden mit anderen Interessensvertretern oder anderen
Personen der Zivilgesellschaft seit Beginn der 19. Legislaturperiode statt,
in denen es um Tabakpolitik im Allgemeinen und um das
Tabakwerbeverbot im Speziellen ging (bitte nach Datum, Verband bzw. Expertinnen
und Experten, Ministerien und Ebene auflisten bzw. Liste aus der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/16247 ergänzen)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Angaben in der nachfolgenden Tabelle verwiesen:
Datum Teilnehmer Thema:
WerbeverbotBundesregierung Interessensvertreter der Zivilgesellschaft
Bundesministerium für Gesundheit/Drogenbeauftragte der Bundesregierung
28.01.2020 Drogenbeauftragte der
Bundesregierung
Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. ja
15.09.2020 Drogenbeauftragte der
Bundesregierung
Deutsche Akademie für Kinder- und
Jugendmedizin
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30.09.2020 Drogenbeauftragte der
Bundesregierung
Fachgespräch Tabakentwöhnung im BMG mit
verschiedenen Stakeholdern
nein
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass Deutschland auf der europäischen Tabakkontrollskala im Jahr 2019
den letzten Platz belegt (Tabakatlas 2020), für die nationale
Tabakkontrollstrategie?
Die Tabakkontrollskala ist ein Ranking, das die Umsetzung gesetzlicher
Tabakkontrolle auf Ebene der 36 teilnehmenden europäischen Staaten anhand von
insgesamt sechs regulatorischen Maßnahmen für Tabakprodukte misst. Der
seitens der Bundesregierung verfolgte „Policy Mix“ aus regulatorischen und
präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums kann in diesem
Bewertungsschema nur unzureichend abgebildet werden. Das Ranking sieht auch
keinen Vergleich der Raucherprävalenzen in den Teilnehmerstaaten vor. In
Deutschland hat sich in den letzten Jahren vor allem die Zahl der jugendlichen
Raucherinnen und Raucher im Alter von 12 bis 17 Jahren – auch im
internationalen Vergleich – stark auf derzeit 5,6 Prozent reduziert. Um diesen Trend
weiter zu verfestigen, wird die Bunderegierung ihre laufenden Aufklärungs- und
Präventionsmaßnahmen fortsetzen. 2021 wird sie zudem eine große
Rauchstoppkampagne initiieren, in die alle in diesem Kontext relevanten Akteure
(z. B. Krankenkassen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Wissenschaft)
einbezogen werden sollen.
12. Reicht die beschlossene Ausweitung des Tabakwerbeverbots nach
Ansicht der Bundesregierung aus, um künftig in Europa nicht mehr zum
Schlusslicht in Bezug auf die Tabakkontrollstrategie zu zählen?
Aussagen zu einer künftigen Platzierung Deutschlands in der
Tabakkontrollskala können nicht getroffen werden, da diese in Abhängigkeit sowohl von dem
angewandten Punktesystem als auch von den aktualisierten Rückmeldungen
aller Teilnehmerstaaten erfolgen wird.
13. Hat sich die Bundesregierung wie in anderen europäischen Ländern –
z. B. Irland Schottland, Niederlande etc. (Tabakatlas 2020, S. 3) – ein
Ziel gesetzt, bis wann Deutschland rauchfrei wird, bzw. plant die
Bundesregierung, sich ein solches Ziel zu setzen?
Die Bundesregierung verpflichtet sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auf eine
weitere deutliche Senkung der Raucherquote bis zum Jahr 2030. 2015 wurden
mit dem Gesundheitsziel „Tabakkonsum reduzieren“ folgende Zielsetzungen
definiert und quantifiziert: 1. Jugendliche und junge Erwachsene bleiben
Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucher, 2. Der Rauchstopp ist in allen Altersgruppen
erhöht, 3. Umfassender Schutz vor Passivrauchen ist gewährleistet.
14. Welches Problem stellt Kinderarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung
global gesehen in der Tabakproduktion dar?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern nach
Deutschland importierter Rohtabak im Zusammenhang mit Kinderarbeit
hergestellt wurde?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2019 Tabak und
Tabakerzeugnisse im Wert von fast 1,75 Mrd. Euro nach Deutschland importiert.
Rohtabak wurde von Unternehmen unter anderem aus Malawi, Brasilien, den
USA, Tansania, Indien, China Indonesien, Zimbabwe und Sambia importiert.
Die Bundesregierung verfügt über keine Daten, ob und ggf. inwieweit der
importierte Rohtabak im Zusammenhang mit Kinderarbeit hergestellt wurde.
b) Welche konkreten Hinweise sind diesbezüglich der Bundesregierung
etwa durch Nichtregierungsorganisationen mitgeteilt worden?
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) befinden sich
weltweit rund 152 Millionen Kinder zwischen fünf und 17 Jahren in
Kinderarbeit, 73 Millionen von ihnen unter ausbeuterischen und zum Teil gefährlichen
Bedingungen. Laut ILO finden rund 71 Prozent der Kinderarbeit in der
Landwirtschaft und im Rahmen familiärer Produktionen statt. Es wird von
mindestens 1,3 Millionen Kindern weltweit ausgegangen, die in der Tabakindustrie
arbeiten. Detailliertere Erhebungen gestalten sich schwierig, da insbesondere
die informelle Mitarbeit in der Familie nicht durch Arbeitsinspektionen erfasst
wird.
Das Netzwerk Kinderrechte und Tabakkontrolle, bestehend aus Gesundheits-,
Kinderrechts- und entwicklungspolitischen Organisationen und Expertinnen
und Experten, weist darauf hin, dass der Anbau von Tabak in diesen Ländern
häufig mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verbunden sei.
c) Welche Kontrollmechanismen gibt es diesbezüglich?
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) hat im Jahr 2011 die
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Darin ist
vorgesehen, dass Unternehmen allen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte
begegnen müssen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder
Dienstleistungen einhergehen. Die Bundesregierung hat 2016 den Nationalen
Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zur Umsetzung der VN-
Leitprinzipien verabschiedet. Darin formuliert die Bundesregierung ihre klare
Erwartungshaltung, dass Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung
entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten gerecht werden.
Zwei der insgesamt acht ILO-Kernarbeitsnormen widmen sich dem Verbot von
Kinderarbeit. Demnach dürfen Kinder vor dem Ende der Schulpflicht oder
unter 15 Jahren nicht beschäftigt werden. Gefährliche oder die Entwicklung
behindernde Tätigkeiten („schlimmste Formen der Kinderarbeit“) sind für
Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten.
Die konkrete Umsetzung der ILO-Übereinkommen ergibt sich aus den
Berichten des ILO-Sachverständigenausschusses. Die verschiedenen
Überwachungsmechanismen der ILO geben des Weiteren Auskunft über die Einhaltung der
ratifizierten Übereinkommen und insb. auch der Kernarbeitsnormen. Welche
Länder gegen ILO-Kernarbeitsnormen, insbesondere auch gegen die beiden
Übereinkommen zur Abschaffung von Kinderarbeit, verstoßen, wird daher u. a.
im Rahmen der Beschwerde- und Klagemechanismen der ILO (Artikel 24
und 26 der ILO-Verfassung, Ausschuss für Vereinigungsfreiheit und
Normenanwendungsausschuss) beurteilt.
Der ILO-Verwaltungsrat hat mit Unterstützung der Bundesregierung im Herbst
2019 eine zeitgebundene, ganzheitliche Strategie angenommen, um Defizite bei
der menschenwürdigen Arbeit im Tabaksektor gezielt anzugehen.
U. a. mit dem Beitritt zur Alliance 8.7 im Jahre 2017 hat Deutschland eine
aktive Rolle übernommen, bei der Erreichung des Ziels der vollständigen
Abschaffung der Kinderarbeit (Nachhaltigkeitsziel (SDG) 8.7) mitzuwirken.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]