[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/25567 –
Die polizeiliche und militärische Zusammenarbeit Deutschlands mit der
thailändischen Militärjunta
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die politische Situation in Thailand ist seit Jahren geprägt durch den „Rot-
Gelb-Konflikt“. Die Rothemden, in weiten Teilen Anhänger des einstigen,
2006 vom Militär gestürzten Premierministers Thaksin Shinawatra, stehen den
Gelbhemden gegenüber, die das reaktionäre, ultraroyalistische Establishment
aus führenden Militärs, Aristokratie, Technokratie und altem Geldadel
unterstützten (
https://www.dw.com/de/thailand-zehn-jahre-nach-niederschlagung-v
on-protesten/a-53486828).
Seit Juli 2020 kommt es erneut in Thailand zu Protesten. Die Demonstranten
fordern nicht nur eine neue Verfassung und Neuwahlen, sondern auch ein
Ende der Einschüchterung von Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen
Gegnerinnen und Gegnern (
https://www.fr.de/politik/thailand-nieder-mit-der-
diktatur-90069706.html), und sie fordern auch eine Reform der Monarchie.
Kritik am Königshaus galt bis vor Kurzem als Tabu in dem südostasiatischen
Land. Zuletzt waren mehrmals politische Aktivisten wegen
Majestätsbeleidigung festgenommen worden. Bei Verurteilung drohen 15 Jahre Haft (
https://w
ww.merkur.de/politik/thailand-koenig-proteste-majestaetsbeleidigung-haft-esk
alation-demos-rama-x-demokratie-90111835.html). Dass neben politischer
Justiz in dem Justizsystem Thailands eine Zweiklassengesellschaft herrscht, in
der sich Milliardäre und ihr Nachwuchs der Strafverfolgung entziehen
können, zeigt auch der Fall des Enkels des Firmenmitbegründers von Red Bull,
gegen den die Anklage fallen gelassen wurde, obwohl er einen Polizisten
überfahren und getötet hatte (
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/han
del-konsumgueter/vorayuth-yoovidhya-thailaendischer-red-bull-erbe-bleibt-na
ch-toedlichem-unfall-straffrei/26034798.html).
Bei den aktuellen Protesten in Bangkok geht es auch um Prayut Chan-o-cha.
Der heutige Premierminister Prayut Chan-o-cha war im Frühjahr 2010 als
stellvertretender Armeechef wesentlich für die Durchführung der
Niederschlagung von Protesten verantwortlich, bei der etwa 100 Menschen getötet und
über 2 000 verletzt wurden, vor allem Rothemden, aber auch Sanitäter und
Journalisten (
https://www.dw.com/de/thailand-zehn-jahre-nach-niederschlagu
ng-von-protesten/a-53486828). Forderungen der Protestbewegung waren
neben der Absetzung des Premierministers Abhisit, welcher 2008 illegitim
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26323
19. Wahlperiode 01.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bzw. zumindest mit fragwürdigen Mitteln – Auflösung der regierenden Partei
durch das Verfassungsgericht, Geldzahlungen und Druck durch die
Militärspitze (
https://www.zeit.de/online/2008/51/thailand-regierungswechsel-ber
icht) – an die Macht gelangt war, die Auflösung des Parlaments und
Neuwahlen (
https://www.boell.de/de/navigation/asien-hintergrundanalyse-aktuell
e-politische-situation-thailand-9423.html).
Bei der blutigen Niederschlagung der Proteste im Jahr 2010 wurden gegen
Demonstranten auch Maschinenpistolen vom Typ MP-5 sowie Sturmgewehre
vom Typ HK-33 der Firma Heckler & Koch eingesetzt, wie Journalisten bei
der Analyse von Bildmaterial aus Bangkok feststellten. Im Jahr 1971 erteilte
die Bundesregierung Heckler & Koch die Genehmigung, mehr als 40 000
HK-33-Sturmgewehre nach Thailand zu exportieren. Erlaubt wurde zudem,
dass die HK-33 und das G3 in Thailand in Lizenz gefertigt und die
erforderlichen Fertigungsanlagen exportiert werden durften (
http://ruestungsexport.inf
o/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2020_Thailand.pdf, S. 14). Thailand
kaufte später auch Maschinenpistolen des Typs MP-5, die zumindest in der
Vergangenheit auch zur Vollstreckung der Todesstrafe in Thailand dienten
(
http://www.bits.de/public/unv_a/unv-150409.htm). Noch bis einen Monat vor
dem Putsch im September wurde in 2006 der Export von 51
vollautomatischen Gewehren und Maschinenpistolen nach dem Prinzip „Neu für Alt“
genehmigt (Bundestagsdrucksache 18/7420, Antwort zu Frage 1) und somit
einer Modernisierung Vorschub geleistet.
Aufgrund des Militärputsches wurden im Oktober 2006 zwar alle
hochrangigen militärpolitischen und militärischen Kontakte ausgesetzt. Diese
Einschränkungen wurden nach der sogenannten Regierungsbildung mit dem
neuen Premierminister Abhisit am 6. Februar 2008 allerdings wieder
aufgehoben (Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 17/2670).
Die thailändischen Streitkräfte profitierten weiter von den
Exportgenehmigungen der Bundesregierungen für die deutsche Rüstungsindustrie. Seit 2006
haben die Bundesregierungen bis einschließlich erstes Halbjahr 2020
Rüstungsgüter im Wert von rund 347 Mio. Euro für den Export nach Thailand
genehmigt, darunter Fluggeräte, elektrische Geräte und Feuerleiteinrichtungen,
Kriegsschiffe, Simulatoren und Sprengkörper (Rüstungsexportberichte der
Bundesregierung).
Daran änderte sich auch nichts, nachdem sich General Prayut Chan-o-cha
2014 gegen die 2011 demokratisch gewählte Regierung von Premierministerin
Yingluck Shinawatra an die Macht putschte. Die von Yingluck ausgerufenen
Neuwahlen am 2. Februar 2014 wurden mit Gewalt und Chaos sabotiert. Die
Armee, die sich nach außen als Vermittler präsentierte, galt als treibende Kraft
der Eskalation, die dann in den Staatsstreich vom 22. Mai 2014 mündete.
General Prayut Chan-o-cha und der Armeechef Apirat Kongsompong, Sohn
eines Putschistenführers von 1991, geben sich dabei als Verteidiger der
Monarchie unter König Vajiralongkorn, der die meiste Zeit in Bayern statt in
Bangkok verbringt. Nach den Wahlen vom März 2019 sorgte der vom Militär
ernannte Senat dafür, dass Juntachef Prayut als Spitzenkandidat der ein Jahr
zuvor gegründeten Partei „Phalang Pracharat“ Premierminister blieb (
https://w
ww.dw.com/de/thailand-zehn-jahre-nach-niederschlagung-von-protesten/a-53
486828).
Trotz der Zementierung der Militärdiktatur in Thailand verständigten sich die
Mitgliedstaaten der EU in den Ratsschlussfolgerungen vom 11. Dezember
2017 auf eine „graduelle politische Wiederannäherung“ (Antwort auf die
Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 19/6321). Der Rat der
Europäischen Union (EU) nahm auf seiner 3 720. Tagung vom 14. Oktober 2019
zu Thailand Schlussfolgerungen an, nach denen es der Rat für angebracht hält,
dass die EU Schritte hin zu einer umfassenderen Zusammenarbeit mit
Thailand einleitet, auch in Fragen der Menschenrechte, der Grundfreiheiten
und des demokratischen Pluralismus, indem sie Vorbereitungen für eine
zeitnahe Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA)
trifft. Der Rat betonte ferner, wie wichtig es sei, Schritte zur Wiederaufnahme
der Verhandlungen über ein ehrgeiziges und umfassendes
Freihandelsabkommen (FHA) zu unternehmen.
Deutschland unterstützt nach wie vor diesen Kurs des Rates (Antwort auf die
Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 19/23454). Thailand ist für
Deutschland einer der wichtigsten politischen Partner in Südostasien. Im
Zusammenschluss ASEAN (Association of South East Asian Nations) nimmt
Thailand eine Schlüsselstellung ein (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss
enpolitik/laender/thailand-node/bilateral/201608).
Vorbemerkung I der Bundesregierung
Mit den Wahlen vom März 2019 wurde die nach dem Putsch von 2014
etablierte Militärregierung formal abgelöst. Der vormalige Chef der
Militärregierung, Prayut Chan-o-cha, bildete mit Parlamentsmehrheit eine zivile Regierung,
deren personelle Besetzung jedoch Überschneidungen mit der vorhergehenden
Militärregierung aufweist. Mit den Wahlen 2019 zog auch eine starke politische
Opposition in das Parlament ein. Dies hat kritische Debatten und das
Hinterfragen von Regierungshandeln im Parlament ermöglicht.
In Folge dieser Entwicklungen beschloss die Europäische Union mit
Ratsschlussfolgerungen vom 14. Oktober 2019, die Beziehungen zu Thailand
wieder zu vertiefen. Die politischen Kontakte waren nach dem Putsch mit
Ratsschlussfolgerungen vom 23. Juni 2014 ausgesetzt worden. Nach der
Ankündigung von Wahlen wurden sie mit Ratsschlussfolgerungen vom 11. Dezember
2017 in begrenztem Umfang für den politischen Austausch über Themen von
gegenseitigem Interesse wieder aufgenommen. Nach den Parlamentswahlen in
Thailand machte die EU mit Ratsschlussfolgerungen vom 14. Oktober 2019
den Weg frei für die Unterzeichnung eines Partnerschafts- und
Kooperationsabkommens und die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein EU-Thailand
Freihandelsabkommen. Das geschah auch mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in
Fragen der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und des demokratischen
Pluralismus zu vertiefen.
Die mit einem Verstoß gegen Finanzierungsvorschriften begründete Auflösung
der Future Forward Party (FFP) im März 2020 ist ein Rückschritt. Wenngleich
viele FFP-Abgeordnete sich zur „Move Forward Party“ neu
zusammengefunden haben, bedeutete die Parteiauflösung eine deutliche Schwächung der
Opposition, die auch zu landesweiten, noch immer andauernden Protesten führte. Die
Demonstrantinnen und Demonstranten forderten zunächst den Rücktritt von
Premierminister Prayut, Neuwahlen sowie eine Verfassungsreform. Anfang
August 2020 kam die Forderung nach einer Reform der Rolle der Monarchie
auf, die die Proteste bis heute dominiert. Dies ist eine für Thailand neue
Entwicklung. Monarchie und Königshaus erfahren weiterhin in breiten Teilen der
Bevölkerung Unterstützung und Zuspruch. Kritik am Königshaus war bis vor
wenigen Monaten tabu; das findet sichtbaren Ausdruck unter anderem im
Straftatbestand der Majestätsbeleidigung mit Androhung langjähriger Haftstrafen.
Auf die weitgehend gewaltfreien Demonstrationen der Demokratiebewegung
reagierten die staatlichen Institutionen zunächst moderat. Zuletzt wurden
allerdings Ermittlungen gegen mindestens 42 Teilnehmer an Demonstrationen
wegen Majestätsbeleidigung aufgenommen. Das kann nach Paragraph 112 des
thailändischen Strafgesetzbuches mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet
werden. Die Demonstrationen verzeichneten rückläufige Teilnehmerzahlen und
finden derzeit Corona-bedingt nicht statt.
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Kontakt mit der thailändischen
Regierung und setzt sich für die Achtung der Menschenrechte, der Meinungs-
und Versammlungsfreiheit sowie für die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards
ein.
Vorbemerkung II der Bundesregierung zu den Fragen 21 bis 24 und 26
Gegenstand dieser Fragen sind Informationen, die in besonders hohem Maße
Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form
nicht beantwortet werden können.
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige
Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und
Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die
unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit
mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind.
Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur
Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von
ausländischen Partnerdiensten und die damit einhergehend Kenntnisnahme durch
Unbefugte hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle
Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen
Nachrichtendiensten.
Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden
signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit
der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im
Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die Gewinnung von
auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der
Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste des Bundes jedoch unerlässlich.
Zudem könnten die angefragte Information Einzelheiten zur konkreten
Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der
Nachrichtendienste des Bundes beinhalten. Aus einer Offenlegung der angefragten
Information könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf die Vorgehensweise der Nachrichtendienste des Bundes ziehen. In
seiner Gesamtheit hätte dies folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung zur Folge, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der
Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte.
Eine etwaige VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten
Inhalte würden ggfs. die Fähigkeiten und Arbeitsweisen der Nachrichtendienste
des Bundes so detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber
einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht
Rechnung tragen könnte. Bei einem etwaigen Bekanntwerden möglicher
schutzbedürftiger Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung möglich.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Aus
dem Umstand, dass das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurücksteht, ist weder eine Bestätigung
noch eine Verneinung der angefragten Information abzuleiten.
Vorbemerkung III der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8
Die Antwort zu den Fragen 7 und 8 kann aus Gründen des Staatswohls nicht in
Gänze offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als
Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf Gründe des Staatswohls erforderlich. Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen. Einzelheiten zu der
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes sind im
Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2
BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten
betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem
BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung
führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes
erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS –
Vertraulich“ eingestuft.*
Vorbemerkung IV der Bundesregierung zu den Fragen 31, 34 und 36
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die nachgefragten Informationen Rückschlüsse zu Unternehmen
zulassen. Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden die
entsprechenden Auskünfte sind als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und separat übermittelt.**
1. Inwieweit nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung das thailändische
Militär, Wegbereiter mehrerer Machtwechsel bzw. Durchführer von
Putschen, eine herausgehobene Stellung im Institutionengefüge Thailands
ein?
Das Militär nimmt traditionell eine starke Stellung innerhalb des staatlichen
Institutionengefüges in Thailand ein. Diese Stellung beruht insbesondere auf
gesetzlichen Grundlagen und der selbstgesetzten Kernaufgabe, Monarchie und
Land zu schützen.
2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Angehörige der Militärbehörden, auch nach der Auflösung
des Militärrats (National Council for Peace and Order – NCPO) im März
2019 umfassende Befugnisse zur Übernahme von Polizeiaufgaben
besitzen, sodass sie u. a. Personen wegen einer Vielzahl von Aktivitäten ohne
Anklage in inoffiziellen Hafteinrichtungen festhalten können (
https://ww
w.amnesty.de/jahresbericht/2018/thailand#section-3695172)?
Die genannten Gesetze geben dem Militär Zuständigkeiten im Bereich der
inneren Sicherheit. Der Bundesregierung ist bekannt, dass das thailändische
Militär Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit und Ordnung übernimmt
und etwa auf Grundlage von Anordnungen der früheren Militärregierung das
Recht hat Personen zu inhaftieren. Des Weiteren unterstützen die
thailändischen Streitkräfte die Royal Thai Police in ihrer Aufgabenwahrnehmung, etwa
bei Kapazitätsengpässen oder Fähigkeitslücken.
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen
werden.
** Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) über
a) Übergriffe und Zwangsrepatriierung burmesischer Flüchtlinge seitens
des Militärs,
b) außergerichtliche Hinrichtungen entweder direkt durch Angehörige
der Sicherheitskräfte oder von ihnen unterstützte
„Todesschwadronen“ sowie
c) Übergriffe auf Häftlinge (
http://ruestungsexport.info/user/pages/04.la
enderberichte/thailand/2020_Thailand.pdf, S. 28 f.)?
Die Fragen 3 bis 3c werden zusammen beantwortet.
Die Offenlegung von Kenntnissen im Sinne der Anfrage könnte für die
bilateralen Beziehungen und die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 2
Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.*
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass angebliche
Bemühungen der thailändischen Regierung, Korruption, Menschenhandel und
jeglichen Schmuggel unter Kontrolle zu bringen, unter anderem dadurch
behindert werden, dass Mitglieder der Sicherheitskräfte am
Menschenhandel beteiligt sind bzw. gegen Annahme von Bestechungsgeldern beim
Schmuggel behilflich sind (
http://ruestungsexport.info/user/pages/04.laen
derberichte/thailand/2020_Thailand.pdf, S. 29)?
Der Bundesregierung liegen zu den Vorwürfen keine belastbaren Erkenntnisse
vor.
Der Bundesregierung sind auch aus zurückliegenden Jahren, folgende Fälle
bekannt, in denen Mitglieder der Sicherheitskräfte wegen Menschenhandels
bestraft wurden:
2017 wurde der ehemalige Generalleutnant des Heeres, Manas Kongpan, zu
27 Jahren Haft wegen Menschenschmuggels (Rohingya aus Myanmar)
verurteilt. 2018 wurden Heeres-Oberst Natthasit Naksuwan und Marinekapitän
Kampanat Sangthongjeen wegen Beteiligung an Menschenschmuggel
strafrechtlich verurteilt. 2014 wurde Polizeifeldwebel Veerayut Ferngfull wegen der
Beteiligung an Menschenschmuggel aus dem Dienst entlassen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass das thailändische Militär über ein landesweites Fernseh- und
Radionetzwerk verfügt, Banken und zahlreiche Firmen betreibt sowie,
dass sowohl das Militär als auch die Polizei an der
„Unterhaltungsindustrie“, sprich dem Sextourismus, verdienen, wobei es teilweise zu
Auseinandersetzungen zwischen den beiden Staatsorganen kommt (
http://ruestu
ngsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2020_Thailan
d.pdf, S. 22)?
Das thailändische Militär betreibt eine Fernseh- und mehr als 100
Radiostationen und ist mit der „Thai Military Bank“ und anderen Unternehmen
privatwirtschaftlich engagiert. Das Heer betreibt als gewerblich-kommerzielle
Einrichtungen etwa 30 Golfplätze sowie andere wirtschaftliche Einnahmequellen wie
Cafés und Supermärkte in den Kasernen. Medienberichte über die Verwicklung
von Angehörigen von Militär und Polizei in illegale Aktivitäten in der
sogenannten „Unterhaltungsindustrie“ bestehen seit Jahren und erwähnen auch
gelegentlich Konflikte zwischen einzelnen Angehörigen des Militär oder. der
Polizei.
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Mitglieder des thailändischen Militärs zudem am
burmesischen Opiumgeschäft sowie am Schmuggel von Tropenholz und
Kulturgütern aus Kambodscha und Myanmar beteiligt sind (
http://ruestungsexp
ort.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2020_Thailand.pdf,
S. 22)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen über die Berichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Waffenschmuggel in die naheliegenden Kriegsgebiete (z. B.
Myanmar, Aceh, Mindanao, Nordost-Indien und Sri Lanka), aber auch
die Verbreitung von Waffen in der thailändischen Unterwelt ein ernstes
Problem sind und Thailand als einer der Hauptumschlagplätze für
Kleinwaffen in Südostasien gilt?
Der illegale Handel und Schmuggel von Schusswaffen ist eines der
einträglichsten Betätigungsfelder transnationaler Organisierter Kriminalität.
Kleinwaffen verursachen mehr Opfer als jede andere Waffenart, verschärfen Konflikte,
destabilisieren Gesellschaften, hemmen Entwicklung. Deutsche
Sicherheitsinteressen sind vielfältig berührt. Die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten
Waffen einschließlich ihrer Munition als wesentliches Element von
Krisenprävention und Friedenskonsolidierung ist ein zentrales Anliegen der
Bundesregierung im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung III der Bundesregierung verwiesen.
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass thailändische Militärs am Waffenschmuggel beteiligt waren
und sich zumindest in der Vergangenheit führende thailändische Militärs
auch bei der Beschaffung von Waffensystemen aus dem Ausland selbst
bereichert haben (
http://ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberich
te/thailand/2020_Thailand.pdf, S. 22)?
Entsprechende Medienberichte sind der Bundesregierung bekannt. Ihr liegen
keine eigenen Erkenntnisse vor, wonach sich führende Militärs bei der
Beschaffung von Waffensystemen aus dem Ausland selbst bereichert hätten. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung III der Bundesregierung verwiesen.
9. Inwieweit wird die aktuelle Regierung Thailands der Verantwortung zur
Wahrung der Menschenrechte nach Kenntnis der Bundesregierung
gerecht?
Die thailändische Regierung wird ihrer Verantwortung zur Wahrung der
Menschenrechte in unterschiedlichem Maß gerecht. Wirtschaftliche und soziale
Grundrechte werden in Thailand gewährt. Mit Blick auf die politischen und
bürgerlichen Grundrechte ist das Bild uneinheitlich. Während etwa hinsichtlich
der Religionsfreiheit keine Rechtsverletzungen bekannt sind, bestehen Defizite
insbesondere in Bezug auf die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit.
10. Inwieweit spricht die Bundesregierung die Defizite in der
Menschenrechtspolitik in ihren Begegnungen mit der thailändischen Regierung
nicht nur an, sondern inwieweit hat sie konkret gegenüber der
thailändischen Regierung verdeutlicht, dass die Umsetzung politische Reformen
und Verbesserungen der menschenrechtlichen Lage Voraussetzungen für
eine Unterstützung durch die Bundesregierung sind?
Die EU-Ratsschlussfolgerungen vom 14. Oktober 2019 nennen die Menschen-
und Grundrechte sowie Rechtsstaatlichkeit als zentrale Elemente der
angestrebten Vertiefung der Beziehungen mit Thailand. Die Bundesregierung sucht
hierzu regelmäßig das Gespräch mit der thailändischen Regierung und setzt sich
entschieden für die Einhaltung der Menschenrechte, die Erhaltung des
politischen Pluralismus und für die Garantie rechtsstaatlicher Prozesse ein.
11. Inwiefern wird die Pressefreiheit in Thailand nach Kenntnis der
Bundesregierung eingeschränkt, angesichts der Tatsache, dass Thailand auf Platz
136 der jährlichen „Rangliste der Pressefreiheit“ von Reporter ohne
Grenzen liegt (
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktio
n/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2019/Rangliste_der_Pressefreiheit_2
019.pdf), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen Einschränkungen der
Pressefreiheit in Thailand, die etwa deutlich werden bei der Erteilung von Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnissen für ausländische Journalisten und strafrechtlichen
Instrumenten, die zu Selbstzensur führen. Beispiele sind der Straftatbestand der
Majestätsbeleidigung, „Computer Crime“, üble Nachrede; Missachtung des
Gerichts. Die Bundesregierung spricht diese Sachverhalte regelmäßig
gegenüber der thailändischen Regierung an. Sie pflegt außerdem enge Kontakte zu
betroffenen Journalisten.
12. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die sozialen
Medien für eine verbesserte politische Teilhabe der thailändischen
Bevölkerung vor dem Hintergrund, dass in Thailand Menschen wegen
Äußerungen in den sozialen Medien mithilfe vage formulierter Gesetze
unter Anklage gestellt werden können (
https://www.amnesty.de/informie
ren/aktuell/thailand-zehn-dinge-die-du-ueber-die-proteste-thailand-wisse
n-solltest), und ist der Zugang zu sozialen Medien nach Kenntnis der
Bundesregierung eingeschränkt?
Die sozialen Medien spielen nach Kenntnis der Bundesregierung eine wichtige
Rolle bei der politischen Meinungsbildung der thailändischen Bevölkerung.
Insbesondere Facebook, Twitter und Telegram werden intensiv genutzt. Der
Zugang zu diesen Medien ist nicht eingeschränkt, obgleich die Regierung von
großen Plattformbetreibern – teils erfolgreich – die Löschung/Sperrung
bestimmter Konten fordert. Das Internet wird aufmerksam überwacht.
Äußerungen im Internet führen immer wieder zu strafrechtlichen Konsequenzen, wenn
sich die Urheber ermitteln lassen.
13. Inwieweit hat die Bundesregierung gegenüber der thailändischen
Regierung verdeutlicht, dass sie sich innerhalb der EU ohne die Umsetzung
politischer Reformen und Verbesserungen der menschenrechtlichen Lage
in Thailand für das erneute Einfrieren der Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen mit Thailand einsetzen wird (vgl. Plenarprotokoll
19/182, S. 22840)?
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Thailand wurden auf
Grundlage der Ratsschlussfolgerungen vom 23. Juni 2014 ausgesetzt und
bislang nicht wieder aufgenommen.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass
die durch die EU-Außenminister in den Ratsschlussfolgerungen vom
11. Dezember 2017 beschlossene Wiederaufnahme der nach dem Putsch
von 2014 ausgesetzten politischen Begegnungen auch auf höchster
Ebene eine Rückkehr Thailands zur Demokratie und die Achtung der
Menschenrechte unterstützt hat (
http://ruestungsexport.info/user/pages/0
4.laenderberichte/thailand/2020_Thailand.pdf, S. 29)?
Das Eintreten für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und politischen
Pluralismus ist ein fester Bestandteil der Thailand-Politik der Bundesregierung. Die
Bundesregierung sucht regelmäßig das Gespräch mit der thailändischen Seite
und setzt sich entschieden für die Einhaltung der Menschenrechte, die
Erhaltung des politischen Pluralismus und für die Garantie rechtsstaatlicher Prozesse
ein. Die EU-Ratsschlussfolgerungen vom 11. Dezember 2017 haben die
Grundlage geschaffen, diese Gespräche nach dem Putsch wieder aufzunehmen. Bei
Gesprächen haben Vertreter der Bundesregierung regelmäßig die Durchführung
freier und fairer Wahlen und die Wiederherstellung der Demokratie gefordert.
15. Inwieweit wird die Genehmigung des Exports von Rüstungsgütern sowie
die tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen nach Thailand als dem
politischen Veränderungsprozess förderliche Maßnahmen verstanden?
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der
jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Aspekten des Menschenrechtsschutzes wird
dabei besonderes Gewicht beigemessen. Das gilt auch für Thailand.
16. Inwieweit wird die militärische und polizeiliche Zusammenarbeit mit
Thailand als dem politischen Veränderungsprozess förderliche
Maßnahmen verstanden?
Das Königreich Thailand erhält militärische Ausbildungshilfe durch die
Bundesregierung. Diese dient neben der fachlichen Qualifizierung der
Angehörigen der Streitkräfte Thailands auch dazu, den Teilnehmenden demokratische
Wertvorstellungen zu vermitteln. Sie können die Rolle von Streitkräften in der
Demokratie erleben und lernen das Konzept der Inneren Führung kennen.
Diese Zielsetzungen verfolgen auch die Maßnahmen im Rahmen der bilateralen
Jahresprogramme.
Die polizeiliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene ist grundsätzlich
notwendig, um die Informationsgewinnung sowie den Erkenntnisaustausch im
und mit dem Ausland im Rahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
sicherzustellen.
Das Bundeskriminalamt vermittelt bei jeder polizeilichen Zusammenarbeit mit
anderen Staaten polizeiliches Handeln unter Einhaltung der Menschenrechte
sowie Beachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze.
Neben der allgemeinen Sicherheitslage wird die Entwicklung der
Menschenrechtslage fortlaufend beobachtet.
17. Wie viele Angehörige der Streitkräfte Thailands wurden seit 2006 bis
zum aktuellen Stichtag in 2020 im Rahmen der Ausbildungsformate der
Bundeswehr
a) Militärische Ausbildungshilfe (MAH),
b) Ausbildungsunterstützung (AU),
c) Ausbildung von Einsatzkontingenten,
d) Ausbildung im Rahmen rüstungswirtschaftlicher Beziehungen,
e) Projektbezogene Ausbildung im Rahmen des
Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung (AH-P),
f) Projektbezogene Ausbildung im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative
der Bundesregierung, oder
g) Sonderformat gemäß Weisung Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg)
ausgebildet (bitte entsprechend nach Jahren für die Ausbildungsformate
unter Angabe der Bildungs- und Ausbildungseinrichtung, Truppenteilen
und anderen Dienststellen der Bundeswehr, z. B. in Form von
Truppenpraktika getrennt auflisten)?
18. Wie viele Angehörige der Streitkräfte Thailands (Offiziere,
Offiziersanwärter) waren von 2006 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 an
Ausbildungsprogrammen – z. B. Offiziersausbildung, Lehrgang Generalstabs-/
Admiralstabsdienst International (LGAI), VN-Militärbeobachter- und
VN-Stabsoffiziersausbildung, Multinational Joint Logistic Base Course –
der Bundeswehr beteiligt (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe der
Bildungs- und Ausbildungseinrichtung auflisten)?
19. Wie viele Angehörige der Streitkräfte Thailands wurden seit 2006 bis
zum aktuellen Stichtag in 2020 an
a) den Bundeswehruniversitäten in München und Hamburg,
b) der Offiziersschule des Heeres,
c) der Marineschule Mürwik,
d) der Offiziersschule der Luftwaffe sowie
e) Truppenschulen oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtungen der
Bundeswehr zur truppengattungsspezifischen Ausbildung
ausgebildet bzw. haben eine Ausbildung begonnen (bitte entsprechend der
Jahre getrennt nach den Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen
auflisten)?
Die Fragen 17 bis 19e werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der
Fragen 17, 18 und 19 in offener Form nicht erfolgen kann, da sensible
Informationen über die Zusammenarbeit mit den Streitkräften des Königreichs
Thailand dann über den Internetauftritt des Bundestags frei verfügbar wären.
Ein Grundsatz bilateraler militärischer Kooperation besteht darin,
Informationen über die Zusammenarbeit nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Die
Veröffentlichung dieser Einzelheiten könnte als Bruch dieser bilateralen
Vertraulichkeit gewertet werden. Die entsprechenden Informationen sind als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage* zu dieser Antwort
enthalten.
20. Wie viele Angehörige der Streitkräfte Thailands haben seit 2006 bis zum
aktuellen Stichtag in 2020 an einem Sprachkurs des
Bundessprachenamtes teilgenommen (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Teilnehmende an Programmen der Militärischen Ausbildungshilfe haben an
einer Sprachausbildung des Bundessprachenamtes teilgenommen.
21. Wie viele Angehörige der Polizei Thailands wurden von 2006 bis zum
aktuellen Stichtag in 2020 im Rahmen von Maßnahmen (Übungen,
Lehrgänge, Besprechungen etc.) der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit
mit deutschen Sicherheitsbehörden (wie z. B. Bundeskriminalamt,
Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst,
Militärischer Abschirmdienst) geschult bzw. ausgebildet (bitte
entsprechend nach Jahren die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)?
Hinsichtlich der Ausbildungshilfemaßnahmen des Bundeskriminalamts und der
Bundespolizei wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu „Polizei- und Zolleinsätze im Ausland“
(Quartalsanfragen, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/25444) verwiesen. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung II der Bundesregierung verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
22. Inwieweit bestehen seit 2006 Kooperationen deutscher
Sicherheitsbehörden mit der paramilitärisch ausgerichtete Polizeieinheit „Border Patrol
Police Division“, die eine besondere Unabhängigkeit vom Rest der
Polizei genießen und enge Beziehungen zum Königshaus pflegen soll (http://
ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2020_Thaila
nd.pdf, S. 23)?
Im Rahmen eines Fachbesuchs vom 27. bis 28. August 2012 in Frankfurt/Main
wurde die Bundespolizei vorgestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung II
der Bundesregierung verwiesen.
23. Inwieweit bestehen seit 2006 Kooperationen deutscher
Sicherheitsbehörden mit der Spezialeinheit „Naresuan 261“, die, eingegliedert in die
„Border Patrol Police Division“, auf Geiselbefreiung und
Antiterrorismuseinsätze spezialisiert sein soll (
http://ruestungsexport.info/user/page
s/04.laenderberichte/thailand/2020_Thailand.pdf, S. 23)?
Die Bundespolizei hielt in der Zeit vom 9. bis 20. Januar 2012 ein Training in
Bangkok ab. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung II der Bundesregierung
verwiesen.
24. Inwieweit bestehen seit 2006 Kooperationen deutscher
Sicherheitsbehörden mit der Metropolitan Police Division sowie der Royal Thai Police?
Thailand ist seit vielen Jahren Schwerpunktland bei der Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern durch reisende Sexualstraftäter. Die Royal Thai
Police (RTP) und die für Fälle des Kindesmissbrauchs in der RTP 2016
gegründete Dienststelle „Thailand Internet Crimes Against Children (TICAC)“ sind
dabei wichtige Ansprechpartner der deutschen Sicherheitsbehörden. Darüber
hinaus werden anlassbezogen dienstliche Kontakte zu weiteren der RTP
unterstellten Dienststellen gepflegt, etwa zum „Narcotics Suppression Bureau
(NSB)“, zur „Anti Human Trafficking Division“, dem „Immigration Bureau“
und zur „Foreign Affairs Division (FAD)“.
Für die RTP organisiert die Bundespolizei rund zweimal pro Jahr Schulungen
zum Thema Dokumentensicherheit und Erkennen von Urkundenfälschungen,
die durch den vor Ort eingesetzten Dokumenten- und Visaberater der
Bundespolizei unterstützt werden. Darüber hinaus gibt es Informationsaustausch mit
dem vor Ort eingesetzten Dokumenten- und Visaberater der Bundespolizei.
Zusammenarbeitsanlässe des Bundeskriminalamtes mit der Metropolitan Police
ergaben sich seit dem Jahr 2006 vereinzelt im Zusammenhang mit Straftaten im
Einzugsgebiet von Bangkok (Zuständigkeitsbereich der MP), bei denen
deutsche Staatsangehörige entweder als Opfer (z. B. Vergewaltigung,
(Beischlaf-)Diebstahl unter Einsatz von K.O.-Tropfen) oder Täter (z. B.
Drogenmissbrauch) in Erscheinung getreten sind.
Des Weiteren ergaben sich dienstliche Kontakte zur Metropolitan Police in
Verbindung mit Demonstrationsankündigungen vor der deutschen Botschaft in
Bangkok, zuletzt am 26. Oktober 2020. Vor den angekündigten
Demonstrationen wurde unter Teilnahme der BKA-Verbindungsbeamten eine
Einsatzbesprechung mit den zuständigen thailändischen Sicherheitsbehörden, darunter die
Einsatzleitung der Metropolitan Police, durchgeführt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung II der Bundesregierung verwiesen.
25. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es
seit 2006 im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit
(Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei) zwischen Deutschland und Thailand
tatsächlich gegeben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen
Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte,
Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des
Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)?
Für die Maßnahmen des Bundeskriminalamtes der Polizeilichen Aufbauhilfe
wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. zu „Polizei- und Zolleinsätze im Ausland“
(Quartalsanfragen, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/25444) verwiesen.
Darüber hinaus fanden folgende Maßnahmen der polizeilichen
Zusammenarbeit mit Bundespolizei und Bundeskriminalamt statt. Kosten für die
Umsetzung dieser Maßnahmen sind nicht erhoben worden.
Bezeichnung Kooperationspartner Ort/Zeitraum Inhalt
Arbeitsbesuch im BKA RTP Deutschland/30.08.–01.09.2011
Vorstellung der
Themenbereiche TKÜ,
Netzwerkforensik, IT-Forensik
Informationsaustausch
mit BKA
RTP, Anti Trafficking
in Persons Division
Thailand/
März 2013
Sexualdelikte zum
Nachteil von Kindern und
Jugendlichen
Hospitation bei BKA
und BPOL
Department of Special
Investigation (DSI)
Deutschland
01.–14.06.2019
Bekämpfung
Menschenhandel; Vorstellung BPOL
und fachpraktische
Einweisung in
Kriminalitätsbekämpfung am 6. Juni
2019 in Frankfurt/Main
Informationsaustausch/
Kontaktaufbau mit BKA
DSI, THA
Generalstaatsanwaltschaft, THA und
internationale NGOs
Thailand
03.–05.09.2019
Bekämpfung
Menschenhandel
Unterstützung eines
Online-Fachvortrages
durch BKA
RTP, DSI, Hans-Seidel-
Stiftung
Deutschland/
Ende Mai/Anfang Juni
Bekämpfung von
Sexualdelikten zum Nachteil von
Kindern und Jugendlichen
26. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es
seit 2006 im Rahmen der nachrichtendienstlichen (Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer
Abschirmdienst (MAD)) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
Thailand tatsächlich gegeben (bitte vollständig unter Angabe der
jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der
Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von
Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung
auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung II der Bundesregierung verwiesen.
27. In welchem Wert hat die Bundesregierung seit 2006 bis zum aktuellen
Stichtag in 2020 Exportgenehmigungen für Thailand für Kriegswaffen
erteilt (bitte entsprechend nach Jahren unter Angabe des Werts und
genauer Güterbezeichnung je Unternummer der KWL (Kriegswaffenliste)
aufschlüsseln)?
Jahr KWL-Nummer Wert in Euro
2006
29B 63.500
29C 15.270
34 5.279
2008
29B 42.770
34 5.640
2010
29B 27.000
2011
58 3.357.000
2012
07 1.800.000
47 225.000
2013
07 3.813.000
58 1.280.000
2018
56 244.804
58 3.256.221
2019
07 33.390.000
12 752.940
58 7.080.000
2020
49 1.285.200
Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerten aus dem
Jahr 2020 (Datenbestand bis 22. Dezember 2020) handelt es sich um vorläufige
Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern
können. Die Summe der Kriegswaffen- und Sonstigen
Rüstungsgütergenehmigungen kann in einem Jahr höher als die angegebene Gesamtanzahl der
Rüstungsgütergenehmigungen sein, da eine Genehmigung Kriegswaffen und
Sonstige Rüstungsgüter umfassen kann. Da sich der Genehmigungswert einer
Sammelausfuhrgenehmigung auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern
bezieht, ist es nicht möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern oder
Länderkreisen zuzuordnen.
28. In welchem Wert hat die Bundesregierung seit 2006 bis zum aktuellen
Stichtag in 2020 Exportgenehmigungen für Thailand für sonstige
Rüstungsgüter erteilt (bitte entsprechend nach Jahren unter Angabe des
Werts und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL
(Ausfuhrliste) aufschlüsseln)?
Auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle wird verwiesen.
29. Wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen wurden in welcher Höhe seit
2006 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 für den Export von Kleinwaffen,
Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition für Thailand erteilt (bitte
entsprechend der Jahre unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen
und Wert angeben)?
Jahr Anzahl derGenehmigungen Wert in Euro
2006 8 101.926
2008 6 57.826
2009 5 184.137
2010 4 29.472
30. Wie viele Sammelausfuhrgenehmigungen wurden in welcher Höhe seit
2006 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 für den Export von Kleinwaffen,
Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition für Thailand erteilt (bitte
entsprechend der Jahre unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen
und Wert angeben)?
Im Zeitraum 2006 bis heute wurden keine Sammelausfuhrgenehmigungen für
Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition für Thailand erteilt.
31. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und
Kleinwaffenmunition wurde seit 2006 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 von der
Bundesregierung nach Thailand genehmigt (bitte entsprechend der Jahre
nach Güterbeschreibung, Waffentyp, Waffenmarke, Bezeichnung,
exportierenden Unternehmen bzw. Herstellern, Unternummer der AL-Position,
Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)?
Die Angaben lassen sich den jeweiligen Rüstungsexportberichten der
Bundesregierungen aus den einschlägigen Jahren 2006, 2008, 2009 und 2010
entnehmen.* Außerdem wird auf die Vorbemerkung IV der Bundesregierung
verwiesen.
32. Wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen wurden in welcher Höhe seit
2006 bis zum aktuellen Stichtag für den Export von Leichtwaffen,
Leichtwaffenteilen und Leichtwaffenmunition für Thailand erteilt (bitte
entsprechend der Jahre unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen
und Wert angeben)?
Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl derGenehmigungen Wert in Euro
2008 2 10.050
* Rüstungsexportbericht 2006 abrufbar unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruest
ungsexportbericht-2006.html, Rüstungsexportbericht 2008 abrufbar unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publika
tionen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-2008.html, Rüstungsexportbericht 2009 abrufbar unter:
https://www.b
mwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-2009.html und Rüstungsexportbericht
2010 abrufbar unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-201
0.html.
33. Wie viele Sammelausfuhrgenehmigungen wurden in welcher Höhe seit
2006 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 für den Export von
Leichtwaffen, Leichtwaffenteilen und Leichtwaffenmunition für Thailand
erteilt (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe der Anzahl der
Genehmigungen und Wert angeben)?
Im Zeitraum 2006 bis heute wurden keine Sammelausfuhrgenehmigungen für
Leichte Waffen, Leichte Waffenteile und Leichte Waffenmunition für Thailand
erteilt.
34. Der Export welcher Leichtwaffen, Leichtwaffenteilen und
Leichtwaffenmunition wurde seit 2006 bis zum aktuellen Stichtag in 2020 von der
Bundesregierung nach Thailand genehmigt (bitte entsprechend der Jahre
nach Güterbeschreibung, Waffentyp, Waffenmarke, Bezeichnung,
exportierenden Unternehmen bzw. Herstellern, Unternummer der AL-Position,
Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)?
Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Bescheiddatum Güterbeschreibung AL-Position Stückzahl Wert in Euro
2008-07 Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
A0003A 316 10.050
Es wird auf die Vorbemerkung IV der Bundesregierung verwiesen.
35. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur
Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von
Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind seit 2006 bis
zum aktuellen Stichtag in 2020 für Thailand genehmigt worden (bitte
entsprechend der Jahre die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich
der Stückzahl, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw.
Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten)?
Im Auswertezeitraum wurden keine Genehmigungen zur Ausfuhr von
Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten
Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehörige
Munition erteilt.
36. In welchem Wert wurden Kriegswaffen von Unternehmen aufgrund
zuvor erteilter Genehmigungen seit 2006 bis zum aktuellen Stichtag aus
Deutschland nach Thailand tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend
nach Jahren unter Angabe des Werts und genauer Güterbezeichnung je
Unternummer der KWL, Stückzahl und Endempfänger auflisten)?
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das
Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt
Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-
Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im
Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren
umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt. Bei den hier
ausgewiesenen Zahlen handelt es sich teilweise um vorläufige Zahlen, die Revisionen
unterliegen können. Das Statistische Bundesamt erhebt weder die
Kriegswaffenlistennummern der ausgeführten Kriegswaffen noch Angaben zur
Endverwendung bzw. den Endverwendern. Angaben zu Stückzahlen liegen nicht
durchgängig vor.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung
und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der
Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche
Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine
zahlenbasierte Pauschalbetrachtung allein aufgrund von Genehmigungswerten bzw.
hier der gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines
Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der
Rüstungsexportpolitik ist.
Im Zeitraum 2006 bis einschließlich Oktober 2020 wurden dem Statistischen
Bundesamt Ausfuhren von Kriegswaffen nach Thailand im Wert von insgesamt
52,4 Mio. Euro gemeldet.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge kann in Bezug auf die gemeldeten
Ausfuhrwerte 2018 bis 2020 nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier
wiederzugebenden Einzelangaben eine Re-Identifizierung betroffener
Unternehmen möglich ist. Es wird auf die Vorbemerkung IV der Bundesregierung
verwiesen.
Für die Jahre bis 2017 wird auf die Rüstungsexportberichte der
Bundesregierung der Jahre 2006 bis 2017 verwiesen; dabei muss der im
Rüstungsexportbericht 2015 gemeldete Wert auf 0 reduziert und der für 2013 gemeldete Wert
um 800.000 Euro nach unten korrigiert werden.
37. Inwieweit wurden für den Zeitraum von 2006 bis zum aktuellen Stichtag
in 2020 Exportgenehmigungen für Güter, die in Anhang III der Anti-
Folter-Verordnung (Neufassung der Verordnung EG Nr. 1236/2005 durch
die aktuell geltende Verordnung EU 2019/125) aufgeführt werden,
worunter u. a. Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray, Tränengasgranaten,
Elektroschocktechnologien, Fußfesseln fallen, für Thailand erteilt (bitte
entsprechend der Jahre die Ausrüstungsgegenstände einschließlich
Warenwert und Stückzahl auflisten), und wie viele Exportgenehmigungen
wurden abgelehnt (bitte entsprechend der Ausrüstungsgegenstände nach
Umfang und Warenwert auflisten)?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2020 wurden
folgende Genehmigungen für Ausfuhren nach Thailand erteilt:
Jahr Güterbeschreibung Anzahl derGenehmigungen Wert in Euro
2007 Pelargonsäurevanillylamid
(Nonivamid, PAVA, N-Vanillylnonanamid) 2 *
2008 Pelargonsäurevanillylamid
(Nonivamid, PAVA, N-Vanillylnonanamid) 3 *
2009 Reizstoffwurfkörper 1 *
2011 Pelargonsäurevanillylamid
(Nonivamid, PAVA, N-Vanillylnonanamid) 1 *
2012 Pelargonsäurevanillylamid
(Nonivamid, PAVA, N-Vanillylnonanamid) 1 *
2013 Pelargonsäurevanillylamid
(Nonivamid, PAVA, N-Vanillylnonanamid) 1 *
2014 Pelargonsäurevanillylamid
(Nonivamid, PAVA, N-Vanillylnonanamid) 1 *
2019 Pelargonsäurevanillylamid
(Nonivamid, PAVA, N-Vanillylnonanamid) 1 *
* Zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird von
Wertangaben für einzelne Genehmigungen abgesehen.
Die Erteilung von Genehmigungen für Dual-Use-Güter erfolgt im Einzelfall.
Bei der Entscheidungsfindung spielt die Beachtung der Menschenrechte im
Empfängerland eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht
besteht, dass die zu liefernden Güter zur internen Repression oder zu sonstigen
fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht
werden, wird eine Genehmigung nicht erteilt.
Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) zur Reichweite des parlamentarischen
Auskunftsanspruchs zu Rüstungsexportentscheidungen sowie den Eckdaten
von genehmigten Ausfuhrvorhaben. Von weiteren Ausführungen wird daher
abgesehen. Die Bundesregierung verweist jedoch auf den jährlich
veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 26
Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/125.
38. In welchem Wert wurden wie viele Einzelgenehmigungen für Dual-Use-
Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG)
Nr. 428/2009, d. h. Güter die zur internen Repression und Überwachung
bzw. zur Herstellung und Wartung von zur internen Repression und
Überwachung verwendbaren Produkten verwendet werden könnten, seit
2006 bis zum aktuellen Stichtag für Behörden Thailands (Militär, Polizei,
etc.) erteilt (bitte entsprechend der Jahre mit der Anzahl der
Einzelausfuhrgenehmigungen, für 2020 bitte die vorläufigen Zahlen zum
aktuellsten Stichtag angeben)?
Im Jahr 2020 wurde eine Ausfuhrgenehmigung für relevante Güter im Wert von
500 Euro erteilt. Bei diesen Angaben für Genehmigungszahlen und
Genehmigungswerten aus dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich
durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Eine
automatisierte Auswertung der Fragestellung ist nicht möglich. Der
Beantwortung liegen händische Auswertungen zugrunde, die weder Anspruch auf
Vollständigkeit noch auf Reproduzierbarkeit erheben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/26323
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/26323
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/26323
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/26323
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/26323
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/26323
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]