Corporate Governance bei DAX-Konzernen
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Wirecard-Skandal offenbart die Mängel in der „Governance“ eines einstigen DAX-Konzerns. Weder die den Jahresabschluss testierenden Wirtschaftsprüfer noch die Aufsichtsbehörden oder die Deutsche Börse haben den Finanz-, Bilanz- und Geldwäscheskandal verhindert. Auch die unternehmensinterne Kontrolle durch den Aufsichtsrat, der den Vorstand überwachen soll, der das operative Geschäft verantwortet, hat die Bilanzmanipulation, die Marktmanipulation und die weiteren mutmaßlichen Gesetzesverstöße nicht verhindert, was staatsanwaltschaftlich aufgearbeitet wird. Es drängt sich damit nach Ansicht der Fragesteller die Frage auf, ob der selbstverpflichtende Regulierungsansatz für Konzerne mit seinem Corporate-Governance Kodex (CGK) zur verantwortungsvollen Unternehmensführung ebenfalls unzureichend ist.
Der Corporate-Governance Kodex selbst ist erst im Zuge der Phillip-Holzmann-Pleite im Jahr 2000 von einer Regierungskommission entwickelt und verabschiedet worden. Mit dem Kodex hat das deutsche Recht eine neue Gattung von Normen bekommen, die bisweilen als „Soft Law“ bezeichnet werden. Der Begriff ist nach Ansicht der Fragesteller irreführend, da es sich bei dem Kodex nicht um „Recht“ handelt, das einer parlamentarischen Legitimation bedürfte. Es gibt keinen rechtlichen Zwang, sich an den Kodex zu halten. Im Kodex sind lediglich Erwartungen an „Best Practices“ der Unternehmensführung und Empfehlungen formuliert, wo gesetzliche Spielräume vorliegen und es keine zwingenden Regelungen gibt. Der Kodex bekräftigt in weiten Teilen lediglich geltendes Recht. Insoweit hat er nur Informationscharakter. Der Kodex enthält zudem Empfehlungen, wobei Empfehlungsabweichungen von Konzernen zu begründen und offenzulegen sind (§ 161 des Aktiengesetzes).
Nicht erst im Fall Wirecard zeigen sich nach Ansicht der Fragesteller die Schwächen dieser Selbstregulierung. Auch wenn die Regierungskommissionen seit 2000 den Kodex ständig angepasst haben, bleibt er unzureichend, um massive Bilanzskandale zu unterbinden. Selbstverständlich kann ein Betrugssystem mit hoher krimineller Energie jede noch so gute Regulierung unterlaufen. Wenn aber wie im Fall Wirecard Widersprüche in der Bilanzierung eines Konzerns und strafrechtlich bewährte Vorwürfe wiederholt in Medienberichten, etwa der „Financial Times“, erhoben werden, ist es schwer zu begründen, dass selbst dann der Aufsichtsrat nach Ansicht der Fragesteller nicht seinen Pflichten nachgekommen ist. Für dessen offenkundiges Versagen kann aus Sicht der Fragesteller letztlich nicht allein der CGK verantwortlich sein, da dem Aufsichtsrat nach Ansicht der Fragesteller durch die Vorgaben des Kodex zu keiner Zeit untersagt worden ist, die Vorgänge und das Gebaren des Vorstandes proaktiv und selbstständig aufzuklären, abzustellen und anzuzeigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Hat nach Auffassung der Bundesregierung der Wirecard-Skandal eklatante Schwächen bei der Wahrnehmung der unternehmensinternen Aufsicht über den Vorstand durch den Aufsichtsrat offenbart?
Wenn ja, welche, und wie sollen diese konkret abgestellt werden?
Wurde nach Ansicht der Bundesregierung gegen den Kodex zur guten Unternehmensführung (Corporate-Governance-Kodex – CGK) verstoßen?
Wird der Wirecard-Skandal in Zusammenarbeit mit der Regierungskommission CGK aufgearbeitet, bzw. welche konkreten Veränderungen an welcher Stelle schlägt die Regierung vor, um vergleichbare Situationen künftig zu vermeiden und die Rolle der Aufsichtsräte zu stärken?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Berichterstattung an den Aufsichtsrat, wie sie der CGK standardisiert vorgibt, hinreichend detailliert, um frühzeitig korrigierend in das operative Geschäft des Konzerns eingreifen zu können und Änderungen proaktiv anzugehen, angesichts der Tatsache, dass etwa der Corporate-Governance-Bericht von Wirecard „weitgehend inhaltsleer (war) und (…) die Frage (provoziert), ob die Corporate Governance als solche taugt“ (vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/deutscher-corporate-governance-kodex-rolf-nonnenmacher-der-fall-wirecard-ist-wie-ein-brennglas/25966450.html)?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, die Corporate-Governance-Berichte von Vorständen an Aufsichtsräte von Wirtschaftsprüfern inhaltlich eingehend prüfen zu lassen und sich nicht allein auf die Position der Vorstände zu verlassen, die diese Berichte verantwortlich vorlegen?
Falls die Bundesregierung diesen Vorschlag ablehnt, wie sollte alternativ die Einhaltung der CGK-Berichte und deren Wahrheitsgehalt eigenständig inhaltlich vom Aufsichtsrat geprüft werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der CGK für börsennotierte Unternehmen spezifische Empfehlungen und Anregungen enthält, die es Konzernvorständen erlaubt, Jahresabschlüsse aufzustellen, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Rechnungslegung und Berichterstattung entsprechen und dass die Empfehlung D. 10 des Kodex zur Folge haben kann, dass Abschlussprüfer trotz festgestellter Mängel ein uneingeschränktes Wirtschaftsprüfer-Testat erteilten?
Sollte der Aufsichtsrat aus Sicht der Bundesregierung direkt auf interne Revisionen und Compliance-Abteilungen und deren Berichte zugreifen können (vergleichbar dem Ansatz in der Schweiz und in Großbritannien) und so den Vorstand aktiv beaufsichtigen?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, die Haftung von Aufsichtsräten zu erweitern?
Wenn ja, in welcher Hinsicht?
Wenn nein, warum nicht?
Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, dass bei der Bilanzprüfung auch eine inhaltliche Prüfungspflicht für die Corporate-Governance-Berichte besteht, und wird dies perspektivisch gesetzlich festgelegt für eine Abschlussprüfung bei DAX-Konzernen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern verbessern die kürzlich veröffentlichten Reformen des DAX (die u. a. vorsehen, dass Konzerne, die Wirtschaftsberichte nicht fristgerecht einreichen, ausgeschlossen werden) die Rahmenbedingungen der Börsenaufsicht (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/dax-gehoeren-kuenftig-40-unternehmen-an-a-a30d8c17-be58-4129-ada6-b338a4ea-b989)?
Plant die Bundesregierung weitere Sanktionsmöglichkeiten für Börsenbetreiber?
Ist eine Änderung der Börsenordnung geplant, um den Ausschluss von Unternehmen vom Segment „Prime Standard“, der derzeit nur durch die Unternehmen selbst beantragt werden kann, für den Börsenbetreiber zu erweitern?
Sollte aus Sicht der Bundesregierung das Börsengesetz, das aktuell keine Möglichkeit für Börsenbetreiber vorsieht, Maßnahmen und Sanktionen in Bezug auf Pflichtverletzungen eines Emittenten öffentlich zu machen, angepasst werden, angesichts der Tatsache, dass diese Veröffentlichungsrechte der internationalen üblichen Praxis gehören (wie beispielsweise bei den Börsen Euronext, London Stock Exchange, New York Stock Exchange oder NASDAQ)?
Ist der CGK aus Sicht der Bundesregierung überhaupt geeignet und sinnvoll, um die Kontrolle von Aufsichtsrat, Vorstand und Wirtschaftsprüfern bei börsennotierten Unternehmen effektiv zu organisieren, da seit 2000 auch damit keine großen Bilanz- und Unternehmensskandale verhindert werden konnten?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Grenzen der Selbstregulierung von Unternehmen mittels CGK?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung effektiver, u. a. die öffentliche Aufsicht personell und finanziell besser auszustatten und mit besseren Durchgriffsrechten zu versehen, die ministerielle Fachaufsicht für Wirtschaftsprüfungen einzuführen und juristisch mittels Schwerpunktstaatsanwaltschaften die Einhaltung geltender Gesetze aktiver als bisher zu organisieren, als weiter auf eine unzulängliche Selbstregulierung mittels CGK zu setzen?
Wann und wie hat die Bundesregierung von dem offenen Brief internationaler Investoren an die Dax-Unternehmen und die darin enthaltene Forderung nach mehr Professionalität in deutschen Aufsichtsräten erfahren (vgl. https://m.boersen-zeitung.de/artikel/2020-08-20/2020159006/assetmanag er-fordern-bessere-governance-im-dax)?
Wie schätzt sie ihn ein, und welche Maßnahmen hat sie daraufhin ergriffen?
Was ist die Einschätzung der Bundesregierung zu der Aussage, dass Aufsichtsräte in Deutschland im Gegensatz zu der Situation in anderen Ländern „zu wenig Macht haben im Vergleich zum Vorstand“ und dass sie zwar „im schlimmsten Fall für Missmanagement (haften), aber dem Vorstand in die Strategie reinreden, das dürfen sie nicht“ (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/aufsichtsrat-aktien-wirecard-boerse-1.5130351)?
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Begrenzung der Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern von fünf auf drei Jahren sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Effektivität der Kontrolle von Unternehmen seitens der Aufsichtsräte zu erhöhen?