Konzeption der angekündigten Bundesprogramme gegen Linksextremismus
der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Martin Gerster, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Rolf Schwanitz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP eine Umwandlung der Programme gegen Rechtsextremismus in Programme gegen Extremismus im Allgemeinen angekündigt, worunter die Bundesregierung auch Linksextremismus und Islamismus zählt. Jenseits dieser Ankündigung hat die Bundesregierung bisher kaum konkrete Aussagen zu den geplanten Programmen im Bereich Linksextremismus gemacht. Betont wurde lediglich, dass keine Aufweichung der Programme gegen Rechtsextremismus intendiert werde, sondern dass es sich um eine Ergänzung handele.
Unklar bleibt in den Äußerungen der Bundesregierung jedoch weiterhin die konkrete Konzeption dieser neuen Programme. Insbesondere ist bislang der Begriff „Linksextremismus“, auf den die Bundesregierung die bisherigen Programme ausweiten will, nicht hinreichend definiert. Fragen nach der Ausgestaltung der Programme hat die Bundesregierung bisher stets mit dem Verweis auf den vorläufigen Status der Planung zurückgewiesen. Den Ankündigungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, zu geplanten Modellprojekten ist nun jedoch zu entnehmen, dass der Konzeptionsstand mittlerweile offenbar fortgeschritten und die Sondierungsphase abgeschlossen sei. Eine Gleichsetzung von Linksextremismus und Rechtsextremismus führt zu einer Herabstufung der noch immer akut bestehenden Gefahr durch den Rechtsextremismus.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen16
Wie definiert die Bundesregierung das durch die angekündigten Programme zu bekämpfende Phänomen „Linksextremismus“?
Welche Dimensionen hat das von der Bundesregierung als Gegenstand ihrer Programme avisierte politische Phänomen „Linksextremismus“?
Durch welche spezifischen Einstellungsmuster sind Personen gekennzeichnet, die nach Auffassung der Bundesregierung als linksextrem einzustufen sind?
Welche spezifischen Handlungsmuster legen Personen an den Tag, die nach Auffassung der Bundesregierung als linksextrem einzustufen sind?
Auf welche wissenschaftlichen und/oder behördlichen Erkenntnisse stützt sich die Definition der Bundesregierung?
Welche politischen Gruppen, Vereinigungen oder Parteien sieht die Bundesregierung als unter die Definition von Linksextremismus fallend an? Wie viele Personen gehören diesen Gruppen nach Erkenntnissen der Bundesregierung an (bitte gestaffelt nach Bundesländern und für die Jahre 2000 bis 2010)?
Welche konkreten Zielgruppen sind Adressaten der Programme gegen Linksextremismus der Bundesregierung?
Richten sich die von der Bundesregierung geplanten Programme präventiv an potentielle Unterstützer des Linksextremismus oder repressiv an die als linksextrem identifizierten Gruppen und ihre Mitglieder selbst?
Welche pädagogischen Ansätze sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, gegen Linksextremismus eingesetzt zu werden?
Richten sich die Ansätze der Bundesregierung gegen Einstellungsmerkmale des Linksextremismus? Wenn ja, gegen welche insbesondere?
Welche konkreten Vorgehensweisen plant die Bundesregierung zur Änderung der als linksextremistisch definierten Einstellungs- und Handlungsmuster?
Welche zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen und Trägerstrukturen plant die Bundesregierung an der Durchführung der Programme gegen Linksextremismus zu beteiligen, und welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die entsprechenden Partnerorganisationen und Trägerstrukturen auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen, und auf welche Erkenntnisse soll dabei gegebenenfalls zurückgegriffen werden?
Wie wurden die Träger für die aktuell angekündigten Modellprogramme ausgewählt und wie über ihre Auswahl informiert? Wie ist das Verfahren haushaltsrechtlich zu rechtfertigen?
Plant die Bundesregierung, eine die Programme begleitende und evaluierende sozialwissenschaftliche Forschung zu unterstützen? Wenn ja, welche Forschungsschwerpunkte und welche Themenfelder sollen einer solchen Forschung zu Grunde liegen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bedrohung der Verfassungsordnung durch Linksextremisten im Sinne einer aktiv-kämpferischen Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Vergleich zur Bedrohung der Verfassungsordnung durch den Rechtsextremismus ein?