[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl,
Jörg Schneider, Martin Sichert und der Fraktion AfD
– Drucksache 19/25781 –
Auswirkungen der Migration auf den Sozialstaat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2005 leitete das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I
S. 1950) eine Umorientierung der Integrationspolitik in Deutschland ein:
Ausländischen Fachkräften erleichterte es den Weg auf den deutschen
Arbeitsmarkt und verankerte Integrationsförderung als gesetzliche Aufgabe durch den
Bund. Auf der Grundlage des 2004 beschlossenen Mikrozensusgesetzes vom
24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) ist es seit 2005 auch möglich, detaillierte
Informationen zum Migrationshintergrund der Bevölkerung zu erfassen.
Familien mit Migrationshintergrund machen einen wachsenden Teil der
Familien in Deutschland aus. Von den 8 Millionen Familien haben 2,5 Millionen
einen Migrationshintergrund. Die 4,3 Millionen Kinder in Familien mit
Migrationshintergrund machen einen Anteil von 34 Prozent an allen Kindern in
Deutschland aus (vgl.
https://www.bmfsfj.de/blob/116880/83c02ec19dbea15
014d7868048f697f2/gelebte-vielfalt--familien-mit-migrationshintergrund-in-
deutschland-data.pdf).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Ausländerinnen und
Ausländern ist innerhalb der letzten fünf Jahre um 50 Prozent auf inzwischen rund
4,24 Millionen gestiegen. Dieser Beschäftigungsaufwuchs hält auch während
der Corona-Krise an. Das trifft beispielweise auch auf
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus Asylherkunftsstaaten zu. Unzählige Menschen aus
Einwandererfamilien oder mit Fluchterfahrung arbeiten in Bereichen, die für
unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind – im Gesundheitswesen, in
Pflegeheimen, in der Logistik oder im Nahverkehr. Sie tragen zur
Stabilisierung unseres Sozialversicherungssystems bei, entrichten Steuern und haben
einen großen Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung Deutschlands in den
letzten Jahren.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26609
19. Wahlperiode 10.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 10. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Zahl migrantischer Unternehmerinnen und Unternehmen ist in den Jahren
von 2005 (532.000) bis 2019 um 62 Prozent auf rund 860.000 gestiegen. Heute
hat jede Fünfte unternehmerisch tätige Person eine familiäre
Einwanderungsgeschichte. Nach einer Sonderauswertung des KfW-Gründungsmonitors wurde
im Jahr 2019 etwa jede vierte Existenzgründung durch Migrantinnen oder
Migranten realisiert – das sind 160.000 von insgesamt 605.000 Gründungen. Ohne
Zuwanderung fiele die Gründungs- und Unternehmensdynamik in Deutschland
um ein Vielfaches schwächer aus. Unternehmen wie BioNtech, das vom
türkischstämmigen Ehepaar Ugur Sahin und Özlem Türeci gegründet wurde,
stehen stellvertretend für die Bedeutung der Migrantenökonomie für
Innovationskraft und Wachstum der deutschen Wirtschaft.
Zur Beantwortung nachfolgender Fragen wurden unter anderem Daten des
Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Aktuellste Daten
liegen zum Berichtsjahr 2019 vor.
Angaben zu Personen mit dem statistischen Merkmal „Migrationshintergrund
im weiteren Sinn“ liegen in den Jahren 2005, 2009, 2013 und ab 2017 jährlich
vor. Hierbei kann im Vergleich zu den anderen Jahren (Migrationshintergrund
im engeren Sinn) eine Zuweisung des statistischen Merkmals
„Migrationshintergrund“ auch in Bezug auf Personen erfolgen, die mit der deutschen
Staatsbürgerschaft geboren sind, und denen das statistische Merkmal
„Migrationshintergrund“ aufgrund der Angaben ihrer nicht mehr im selben Haushalt lebenden
Eltern zugeschrieben wird. Diese Angaben wurden mittels Zusatzbefragung in
den betreffenden Jahren erhoben. Das statistische Merkmal
„Migrationshintergrund im engeren Sinn“ weist also systematisch weniger Personen mit
Migrationshintergrund und mehr Personen ohne Migrationshintergrund aus, empfiehlt
sich aber für Zeitreihenvergleiche mit Jahren in denen lediglich der engere Sinn
zur Verfügung steht. Nachfolgend bezieht sich der Begriff
Migrationshintergrund auf das statistische Merkmal „Migrationshintergrund“.
Die Mikrozensus-Daten der Berichtsjahre 2005 bis 2010 sind auf der Basis der
fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987 für das frühere
Bundesgebiet bzw. eines Auszugs des zentralen Melderegisters der ehemaligen DDR
zum 3. Januar 1990 für die neuen Bundesländer und Berlin-Ost hochgerechnet,
die Daten der Berichtsjahre 2011 bis 2019 auf der Basis des Zensus 2011. Ein
Vergleich der Angaben für den Zeitraum 2005 bis 2010 und den Zeitraum 2011
bis 2019 ist nur mit sehr starken Einschränkungen möglich, da sich durch die
Zensus-Revision 2011 bundesweit die Zahl der Ausländer um fast 1,1
Millionen und die der Deutschen um rund 400.000 verringert hat.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie
der Anteil der Menschen ohne Migrationshintergrund in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils entwickelt (bitte die
Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum letzten verfügbaren Stand
angeben)?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie
der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils entwickelt (bitte die
Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum letzten verfügbaren Stand
angeben)?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie
der Anteil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in den
Jahren 2005 bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils entwickelt
(bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum letzten verfügbaren
Stand angeben)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Angaben der Mikrozensus-Befragung liegen Daten zur Entwicklung der
Bevölkerung in Privathaushalten untergliedert nach Migrationshintergrund für
den Zeitraum von 2005 bis 2019 vor und können der Tabelle 1 im Anhang*
entnommen werden. Ein Vergleich der Angaben für den Zeitraum 2005 bis
2010 und den Zeitraum 2011 bis 2019 ist aufgrund der Zensus-Revision 2011
(vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung) nur mit sehr starken
Einschränkungen möglich.
Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes für
die Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit können der Tabelle 2
im Anhang entnommen werden. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2020 liegen
noch nicht vor. Eine Differenzierung der Ergebnisse der
Bevölkerungsfortschreibung nach dem Migrationshintergrund kann nicht vorgenommen werden.
Zu beachten gilt, dass die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der beiden
Datenquellen Mikrozensus (Befragung) und Bevölkerungsfortschreibung
(Verwaltungsdaten) aufgrund methodischer Unterschiede eingeschränkt ist.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
jeweils entwickelt (bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum
letzten verfügbaren Stand angeben)?
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
ausschließlich geringfügig Beschäftigten
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
jeweils entwickelt (bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum
letzten verfügbaren Stand angeben)?
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
atypisch Beschäftigten
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
jeweils entwickelt (bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum
letzten verfügbaren Stand angeben)?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26609 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Zeit- und Leiharbeitnehmer
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
jeweils entwickelt (bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum
letzten verfügbaren Stand angeben)?
Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu
den sozialversicherungspflichtig und den ausschließlich geringfügig
Beschäftigten sowie zu den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern mit
ausländischer Staatsangehörigkeit können den Tabellen 3 und 4 im Anhang*
entnommen werden. Eine Differenzierung nach Migrationshintergrund und
atypischer Beschäftigung kann nicht vorgenommen werden. Als Jahreswert wird in
der Beschäftigungsstatistik der Juni-Wert ausgewiesen. Ergebnisse zu den
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern stehen ab dem Jahr 2013 zur
Verfügung.
Ergebnisse des Mikrozensus zu den Kernerwerbstätigen [Erwerbstätige im
Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Wehr-/
Zivil- sowie Freiwilligendienst tätig sind] differenziert nach Erwerbsform und
Migrationshintergrund können der Tabelle 5 im Anhang* entnommen werden.
Zu beachten gilt, dass die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der beiden
Datenquellen Mikrozensus (Befragung) und Beschäftigungsstatistik
(Verwaltungsdaten) aufgrund methodischer Unterschiede eingeschränkt ist.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS)
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
jeweils entwickelt (bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum
letzten verfügbaren Stand angeben)?
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Regelleistungsberechtigten (RLB)
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
jeweils entwickelt (bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum
letzten verfügbaren Stand angeben)?
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
sonstigen Leistungsberechtigten (SLB)
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/26609 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
jeweils entwickelt (bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum
letzten verfügbaren Stand angeben)?
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
nicht Leistungsberechtigten (NLB)
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
jeweils entwickelt (bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum
letzten verfügbaren Stand angeben)?
Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Ergebnisse der Statistik der BA zu Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS),
zu Regelleistungsberechtigten (RLB), zu Sonstigen Leistungsberechtigten
(SLB) sowie zu den Nichtleistungsberechtigten (NLB) mit ausländischer
Staatsangehörigkeit können der Tabelle 6 im Anhang* entnommen werden.
Daten liegen ab dem Jahr 2007 vor. Ein Jahresdurchschnitt für das Jahr 2020 ist
noch nicht verfügbar, daher wird alternativ der gleitende Jahresdurchschnitt
Oktober 2019 bis September 2020 ausgewiesen. Eine Differenzierung nach
Migrationshintergrund liegt nicht vor.
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
entwickelt, die über keinen Schulabschluss verfügen (bitte die
Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum letzten verfügbaren Stand angeben)?
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der
Anteil der Personen
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
entwickelt, die über keinen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen
(bitte die jährliche Zuwachsrate sowie die Zuwachsrate von 2005 bis
2020 bzw. zum letzten verfügbaren Stand angeben)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben des Mikrozensus zur Entwicklung der Bevölkerung ohne Schul- bzw.
ohne beruflichen Abschluss mit und ohne Migrationshintergrund im Zeitraum
von 2005 bis 2019 können den Tabellen 7 bis 12 im Anhang* entnommen wer-
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/26609 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
den. Ein Vergleich der Angaben für den Zeitraum 2005 bis 2010 und den
Zeitraum 2011 bis 2019 ist aufgrund der Zensus-Revision 2011 nur mit sehr starken
Einschränkungen möglich.
Für weitere Informationen zu Bildungsabschlüssen verweist die
Bundesregierung auf den Migrationsbericht 2019 (Bundestagsdrucksache 19/25100) und
den Bericht der Bundesregierung zur Situation unbegleiteter Minderjähriger
(Bundestagsdrucksache 19/17810).
14. In welchen 25 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Anteil der Personen
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
aktuell am höchsten (bitte auch die absolute Zahl ausweisen und zum
Vergleich auch die Anzahl sowie den Anteil des Jahres 2005 ausweisen)?
15. In welchen 25 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Anteil der Kinder unter sechs Jahren
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
aktuell am höchsten (bitte auch die absolute Zahl ausweisen und zum
Vergleich auch die Anzahl sowie den Anteil des Jahres 2005 ausweisen)?
16. In welchen 25 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Anteil der Kinder unter 14 Jahren
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
aktuell am höchsten (bitte auch die absolute Zahl ausweisen und zum
Vergleich auch die Anzahl sowie den Anteil des Jahres 2005 ausweisen)?
17. In welchen drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten in den einzelnen
Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Personen
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
aktuell jeweils am höchsten (bitte auch die absolute Zahl ausweisen und
zum Vergleich auch die Anzahl sowie den Anteil des Jahres 2005
ausweisen)?
18. In welchen drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten in den einzelnen
Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kinder
unter sechs Jahren
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
aktuell am höchsten (bitte auch die absolute Zahl ausweisen und zum
Vergleich auch die Anzahl sowie den Anteil des Jahres 2005 ausweisen)?
19. In welchen drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten in den einzelnen
Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kinder
unter 14 Jahren
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
aktuell am höchsten (bitte auch die absolute Zahl ausweisen und zum
Vergleich auch die Anzahl sowie den Anteil des Jahres 2005 ausweisen)?
Die Fragen 14 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes nach
Kreisen bzw. Kreisfreien Städten mit den höchsten Anteilen an ausländischen
Staatsangehörigen an der Bevölkerung können den Tabellen 13 bis 18 im
Anhang* entnommen werden. Ergebnisse werden für die Stichtage 31. Dezember
2019 und 31. Dezember 2005 ausgewiesen. Für das Berichtsjahr 2020 liegen
keine Ergebnisse vor. Eine Differenzierung nach Migrationshintergrund kann
nicht vorgenommen werden.
20. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 jeweils der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median)
zwischen
a) Personen ohne Migrationshintergrund und Personen mit
Migrationshintergrund,
b) Personen ohne Migrationshintergrund und Personen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit,
c) Personen mit Migrationshintergrund und Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit
(bitte auch das jeweilige Medianentgelt ausweisen)?
21. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 jeweils der absolute sowie relative Entgeltunterschied
(Durchschnitt) zwischen
a) Personen ohne Migrationshintergrund und Personen mit
Migrationshintergrund,
b) Personen ohne Migrationshintergrund und Personen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit,
c) Personen mit Migrationshintergrund und Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit
(bitte auch das jeweilige Durchschnittsentgelt ausweisen)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Als Grundlage für die Beantwortung wurde das Merkmal „Entgelt“ aus der
Beschäftigungsstatistik der BA herangezogen. Zum methodischen Hintergrund
verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkung ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/16278.
Auswertungen für das Merkmal „Entgelt“ liegen bis zum Jahr 2019 vor.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/26609 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Angaben der Statistik der BA zum mittleren Bruttomonatsentgelt (Median)
deutscher und ausländischer Staatsangehöriger sowie zum Entgeltunterscheid
können der Tabelle 19 im Anhang* entnommen werden. Eine Differenzierung
nach Migrationshintergrund kann nicht vorgenommen werden.
Durchschnittsentgelte und darauf basierende Entgeltunterschiede können nicht ermittelt
werden.
22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
a) Personen ohne Migrationshintergrund
b) Personen mit Migrationshintergrund
c) Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
entwickelt, die als armutsgefährdet gelten (bitte die Zuwachsrate von
2005 auf 2020 bzw. zum letzten verfügbaren Stand angeben)?
23. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
a) Familien ohne Migrationshintergrund,
b) Familien mit Migrationshintergrund,
c) Familien mit ausländischer Staatsangehörigkeit
entwickelt, die als armutsgefährdet gelten (bitte die Zuwachsrate von
2005 auf 2020 bzw. zum letzten verfügbaren Stand angeben)?
24. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
a) Kinder ohne Migrationshintergrund,
b) Kinder mit Migrationshintergrund,
c) Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit
entwickelt, die als armutsgefährdet gelten (bitte die Zuwachsrate von
2005 auf 2020 bzw. zum letzten verfügbaren Stand angeben)?
25. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der unter Sechsjährigen
a) ohne Migrationshintergrund,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit ausländischer Staatsangehörigkeit
entwickelt, die als armutsgefährdet gelten (bitte die Zuwachsrate von
2005 auf 2020 bzw. zum letzten verfügbaren Stand angeben)?
Die Fragen 22 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50
Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der
Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und
kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Einer Konvention folgend
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26609 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten
Einkommens verwendet.
Ergebnisse des Mikrozensus zur Armutsrisikoquote können, soweit für die
einzelnen Personengruppen verfügbar, der Tabelle 20 im Anhang* entnommen
werden. Angaben zur Anzahl der Personen mit einem Einkommen unterhalb
der Armutsrisikoschwelle liegen nicht vor.
26. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005
bis 2020 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Haushalte entwickelt,
in denen vorwiegend eine andere Sprache als „Deutsch“ gesprochen wird
(bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum letzten verfügbaren
Stand angeben)?
Im Rahmen des Mikrozensus wird das Merkmal „im Haushalt vorwiegend
gesprochene Sprache“ seit dem Berichtsjahr 2017 erhoben. Für die Berichtsjahre
zuvor liegen daher keine Angaben vor.
Ergebnisse des Mikrozensus zum Merkmal „im Haushalt vorwiegend
gesprochene Sprache“ können den Tabellen 21 bis 23 im Anhang* entnommen
werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass der
Anteil der Haushalte ohne Angabe zur vorwiegend gesprochenen Sprache im
Berichtsjahr 2017 vergleichsweise hoch ist.
27. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005,
2010, 2015, 2018 bis 2020 die Anzahl und der Anteil der Personen
jeweils ohne Migrationshintergrund, mit Migrationshintergrund bzw. mit
ausländischer Staatsangehörigkeit entwickelt, die Mittel für ihren
Lebensunterhalt überwiegend aus
a) eigener Erwerbstätigkeit, Berufstätigkeit,
b) Arbeitslosengeld I (ALG I),
c) Arbeitslosengeld II (Hartz IV, Sozialgeld),
d) Sozialhilfe (z. B. Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt),
e) Rente, Pension,
f) eigenem Vermögen, Ersparnissen, Zinsen, Vermietung, Verpachtung,
Altenteil, Lebensversicherung, Versorgungswerk,
g) Elterngeld,
h) Einkünften der Eltern, auch aus Einkünften von Lebens- oder
Ehepartnern oder von anderen Angehörigen,
i) Unterhaltszahlungen oder sonstigen regelmäßigen Zahlungen von
anderen Haushalten,
j) BAföG, Stipendium,
k) Asylbewerberleistungen,
l) Zahlungen aus der eigenen Pflegeversicherung (Pflegegeld),
m) sonstigen Unterstützungen
beziehen (bitte die Zuwachsrate von 2005 auf 2020 bzw. zum letzten
verfügbaren Stand angeben)?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26609 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Fragen 27 bis 27m werden gemeinsam beantwortet.
Ergebnisse des Mikrozensus können den Tabellen 24 bis 29 im Anhang*
entnommen werden. Nicht zu allen erfragten Ausprägungen liegen Ergebnisse
getrennt vor. Die Leistungen b) Arbeitslosengeld (ALG) und c)
Arbeitslosengeld II (Hartz IV, Sozialgeld) liegen ab dem Berichtsjahr 2010 getrennt erfasst
vor. Ergebnisse zum Elterngeld (g) sind für das Berichtsjahr 2005 nicht
verfügbar. Ergebnisse zu Einkünften der Eltern bzw. der Ehe- oder Lebenspartner (h)
sowie Unterhaltszahlungen (i) können nicht getrennt ausgewiesen werden,
diese sind gemeinsam in der Position „Unterstützung durch Angehörige“
zusammengefasst. Eine getrennte Erfassung von BAföG, Stipendien (j),
Asylbewerberleistungen (k), Pflegegeld (l) sowie sonstigen Unterstützungen (m) erfolgt
nicht. Unter der Position „sonstige staatliche Unterstützung“ werden unter
anderem BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendium, Pflegeversicherung,
Asylbewerberleistungen, Pflegegeld für Pflegekinder, Krankengeld, Darlehen nach
dem Pflegezeit- oder Familienpflegezeitgesetz subsumiert.
Ein Vergleich der Angaben für den Zeitraum 2005 bis 2010 und den Zeitraum
2011 bis 2019 ist aufgrund der Zensus-Revision 2011 nur mit sehr starken
Einschränkungen möglich.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/26609 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/26609
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/26609
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]