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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bilanz der Privatisierung im Bundesfernstraßenbau durch Öffentlich-Private-Partnerschaften
(insgesamt 38 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
03.02.2021
Antwortdauer
19 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2591615.01.2021
Bilanz der Privatisierung im Bundesfernstraßenbau durch Öffentlich-Private-Partnerschaften
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Ekin Deligöz, Claudia
Müller, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer,
Steffi Lemke, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Bilanz der Privatisierung im Bundesfernstraßenbau durch Öffentlich-Private-
Partnerschaften
Seit Mitte der 2000er-Jahre hat der Bund begonnen, öffentliche
Bundesfernstraßeninfrastrukturen zu privatisieren und hierfür auf das
Beschaffungsinstrument der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) zurückgegriffen. Am 16.
Dezember 2020 legte die Bundesregierung ihren Bericht über ÖPP-Projekte in
Betrieb vor (Bundestagsdrucksache 19/25285). Die Bundesregierung hat
entsprechend dem Bericht bei keinem einzigen ÖPP-Projekt im Straßenbau eine echte
Erfolgskontrolle durchgeführt. Schon 2014 stellte der unabhängige
Bundesrechnungshof fest, dass allein fünf ÖPP-Projekte um insgesamt über 1,9 Mrd.
Euro teurer waren, als es eine konventionelle Realisierung gewesen wäre.
Öffentlich-Private Partnerschaften im Straßenbau sind nach Ansicht der
Fragestellenden teure und intransparente Privatisierungsprojekte, von denen lediglich
große Baukonzerne, Banken und Beratungsunternehmen profitieren. ÖPP-
Projekte im Straßenbau sind nach Einschätzung der Fragestellenden für den
Bund nicht wirtschaftlich. Das zeigen auch alle Analysen und Berichte des
unabhängigen Bundesrechnungshofes. Der Staat sollte seine Infrastrukturen nicht
privatisieren, sondern sie in Eigenregie verwalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der laufenden, in der Vergabe oder im Bau
befindlichen ÖPP-Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen zwischen 2005 bis
2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und für alle
Projekte entsprechend der jeweiligen Projektphase darstellen)?
2. Welche Kosten sind dem Bund seit 2005 für die Realisierung bzw.
Umsetzung von ÖPP-Projekten im Bereich der Bundesfernstraßen insgesamt
entstanden (bitte für jedes ÖPP-Projekt einzeln die Gesamtkosten darstellen
und die Gesamtsumme aller ÖPP-Projekte angeben)?
3. Wie haben sich die Kosten der ÖPP-Projekte seit Beginn der
entsprechenden Projekte bis 2020 entwickelt (bitte für jedes ÖPP-Projekt
entsprechende Kostensteigerungen in absoluten Werten und relativ in Prozentwerten in
Bezug auf die ursprünglichen Kosten darstellen und angeben, in welchem
Jahr sich welche Anteile und absoluten Werte der Kostensteigerungen
realisiert haben)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25916
19. Wahlperiode 15.01.2021
4. Welche weiteren ÖPP-Projekte neben den bereits in der Vergabe, im Bau
oder in Betrieb befindlichen ÖPP-Projekten plant die Bundesregierung
derzeit?
a) Welche vorbereitenden Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um zu prüfen, ob eine ÖPP-Beschaffung für diese Projekte in Frage
kommt?
Wie konkret ging die Bundesregierung hierbei vor?
Welche Bedingungen müssen entsprechend der Einschätzung der
Bundesregierung erfüllt sein, damit eine Realisierung eines
Bundesfernstraßenprojektes als ÖPP in Frage kommt?
b) Für welche der Projekte hat sie wann vorläufige
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Auftrag gegeben?
c) Für welche der Projekte liegen ihr seit wann vorläufige
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor?
d) Wie viele Versionen der entsprechenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden jeweils wann und durch wen erstellt?
e) Zu welchen Ergebnissen kommen die überschlägigen und/oder
vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen?
Welche Beträge bzw. Werte haben die durch die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen festgestellten Vorteile der Realisierung des jeweiligen
Projektes als ÖPP gegenüber der Eigenrealisierung (bitte für jedes
ÖPP-Projekt exakte Werte bzw. Beträge in Euro und in Prozent
angeben)?
f) Welche Beratungsunternehmen, Kanzleien, Institutionen u. Ä. haben
entsprechende Untersuchungen durchgeführt?
g) Welche Kosten sind dem Bund im Zuge der Beauftragung
entsprechender externer Beratungsunternehmen, Kanzleien, Institutionen u. Ä.
bisher entstanden (bitte je ÖPP-Projekt differenziert sowie
jahresscheibengenau darstellen)?
5. Wie viele und welche ÖPP-Projekte sind derzeit im Prozess der Vergabe,
und bis wann sollen die entsprechenden Vergabeverfahren jeweils
voraussichtlich abgeschlossen sein (bitte tabellarisch die einzelnen Projekte
auflisten)?
6. Welche Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte für Bundesautobahnen sollen
2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 eröffnet werden, und wann rechnet die
Bundesregierung voraussichtlich jeweils mit dem Abschluss der
entsprechenden Verfahren (bitte tabellarisch die einzelnen Projekte auflisten)?
7. Welche Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte hat der Bund seit 2005 ohne
Zuschlag abgebrochen, und was waren jeweils die Gründe hierfür (bitte
detailliert beschreiben)?
8. Welche Kosten für rechtliche und ingenieurstechnische Beratungs- und
Unterstützungsleistungen sowie zur externen Beratung bei der
Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren und im Zuge von
Vertragsverhandlungen und des Vertragsabschlusses für ÖPP-Projekte sind dem
Bund zwischen 2005 und 2020 entstanden (bitte insgesamt und für jedes
ÖPP-Projekt einzeln darstellen und jahresscheibengenau differenzieren)?
9. Durch wen wurden die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die ÖPP-
Projekte des Bundes im Bereich der Bundesfernstraßen jeweils erstellt,
und welche Kosten sind dem Bund hierdurch jeweils entstanden (bitte für
alle ÖPP-Projekte getrennt ausweisen und tabellarisch darstellen)?
10. Welchen aktuellen Planungsstand haben die von der Bundesregierung
geplanten weiteren ÖPP-Projekte A 6, AK Weinsberg – AK
Feuchtwangen/Crailsheim (Baden-Württemberg), A 8, Rosenheim – Bundesgrenze
Deutschland/Österreich (Bayern), E 233 (Bundesstraße), AS Meppen
(A 31) – AS Cloppenburg (A 1) (Niedersachsen), A 26, Hamburg (A 1) –
Rübke (Niedersachsen/Hamburg), A 57, AS Krefeld-Oppum –
Bundesgrenze Deutschland/Niederlande (Nordrhein-Westfalen) und A 20,
Küstenautobahn (Schleswig-Holstein/Niedersachsen; vgl. https://www.bmvi.de/S
haredDocs/DE/Artikel/StB/oepp-projekte-der-neuen-generation-liste.html)
und die entsprechenden Vergabeverfahren (bitte für jedes der Projekte
einzeln den jeweiligen aktuellen rechtlichen Planungsstand sowie den
Planungsstand des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) zur ÖPP-Realisierung darstellen und hierbei auch ggf. den
Streckenzuschnitt, den geplanten Beginn der Vergabeverfahren und den
voraussichtlichen Konzessionsbeginn, soweit eingeplant, angeben)?
11. Für welche der in Frage 10 genannten, geplanten ÖPP-Projekte hat die
Bundesregierung eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/
oder eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt, seit wann
liegen der Bundesregierung entsprechende Untersuchungen vor, und zu
welchen Ergebnissen gelangen die entsprechenden Untersuchungen
jeweils (bitte für jedes der in Frage 10 genannten Projekte getrennt
darstellen)?
12. Mit welchen Kosten zur Realisierung der geplanten ÖPP-Projekte rechnet
die Bundesregierung derzeit (bitte für jedes der in Frage 10 genannten
Projekte getrennt darstellen)?
13. Aus welchen Gründen kam bzw. kommt es im Vergabeverfahren der ÖPP
Projekte A 1/A 30 und A 61 zu zeitlichen Verzögerungen?
14. Wie hat sich der prozentuale Streckenanteil aller ÖPP-Projekte im
Fernstraßenbau (Längen der Betriebsstrecken) am Bundesautobahnnetz
zwischen 2005 und 2020 entwickelt (bitte die jährlichen absoluten Längen
sowie die jeweiligen Prozentanteile insgesamt darstellen und nach
Bundesländern differenzieren; bitte entsprechend den im ÖPP-Konzessionsvertrag
beschriebenen Betriebskilometern)?
15. Wie wird sich der prozentuale Streckenanteil aller ÖPP-Projekte im
Fernstraßenbau (Längen der Betriebsstrecken) am Bundesautobahnnetz
zwischen 2021 und 2025 entwickeln, wenn alle von der Bundesregierung
derzeit geplanten ÖPP-Projekte (vgl. Anlage zum Bundeshaushalt 2021,
Übersicht ÖPP-Projekte) realisiert werden (bitte die jährlichen absoluten
Längen sowie die jeweiligen Prozentanteile insgesamt darstellen und nach
Bundesländern differenzieren)?
16. Welche Summen und welche Anteile der im Einzelplan 12 der Jahre 2009
bis 2020 im Bereich Bundesfernstraßen zur Verfügung stehenden Mittel
standen in den jeweiligen Jahren für ÖPP-Projekte bereit bzw. waren durch
diese gebunden (bitte jahresscheibengenau die absoluten Werte im Bereich
Bundesfernstraßen im Einzelplan sowie die absoluten und relativen Werte
für ÖPP-Projekte darstellen)?
17. Inwiefern plant die Bundesregierung eine Veröffentlichung der
überschlägigen Wirtschaftlichkeitseinschätzung bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung
(üWE), der vorläufigen Wirtschaftlichkeitseinschätzung bzw.
Wirtschaftlichkeitsberechnung (vWU) und der abschließenden
Wirtschaftlichkeitseinschätzung bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung (aWU) aller ÖPP-
Projekte (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2018, S. 74: „Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die Konzessionsverträge werden wir
nach Vergabe bei Zustimmung des Konzessionsnehmers im Internet
veröffentlichen.“)?
18. Welche Beträge bzw. Werte haben die durch die vorläufigen und
abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle in Betrieb und
Bau befindlichen ÖPP-Projekte festgestellten Vorteile der Realisierung des
jeweiligen Projektes als ÖPP gegenüber der Eigenrealisierung (bitte für
jedes ÖPP-Projekt exakte Wertebzw. Beträge in Euro und in Prozent
angeben und jeweils für vorläufige und abschließende
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen differenziert darstellen)?
19. Wie viele Millionen Euro barwertig bzw. wie viel Prozent beträgt laut
abschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Gesamtnutzenvorteil der
ÖPP-Beschaffung zu den ÖPP-Projekten A 8, Augsburg/West-München/
Allach; A 4, Herleshausen (Landesgrenze Hessen/Thüringen) – Gotha;
A 1, AK Bremen – AD Buchholz; A 5, AS Offenburg – Malsch; A 9,
Landesgrenze Thüringen/Bayern – AS Lederhose; A 8, Ulm/Elchingen –
Augsburg/West; A 6, Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg; A 7, AD
Hamburg/Nordwest – AD Bordesholm; A 7, AS Göttingen – AS
Bockenem; A 94, Forstinning-Marktl; A 10/A 24, AS Neuruppin – AD Pankow;
A 3, AK Fürth/Erlangen – AK Biebelried und A 49, AD Ohmtal (A 5) –
AS Fritzlar gegenüber der konventionellen Beschaffung über den
Betrachtungszeitraum (bitte tabellarisch für jede der laufenden Maßnahmen
getrennt angeben)?
20. Wie viele und welche von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen bzw.
durchgeführten überschlägigen, vorläufigen und abschließenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine
Beschaffung über ÖPP nicht ebenso wirtschaftlich oder wirtschaftlicher ist als
andere Beschaffungsvarianten bzw. eine staatliche Eigenrealisierung?
21. Inwiefern trägt die „Die Autobahn GmbH des Bundes“ dazu bei, dass sich
die Kosten der Eigenrealisierung des Bundes im Vergleich zu den Kosten
der Beschaffung über ÖPP verschieben?
a) In welchem Umfang haben bzw. werden sich für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Kosten der Eigenrealisierung durch die „Die
Autobahn GmbH des Bundes“ reduziert bzw. reduzieren?
b) Um wie viel Prozent effizienter wird die Eigenrealisierung durch die
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ durch die Bundesregierung ab
2021 im Vergleich zu den vorherigen Kosten der Eigenrealisierung
angenommen?
22. Aus welchen Gründen verfügt das BMVI nicht über eine begleitende
Erfolgskontrolle für ÖPP-Projekte, sondern lediglich über ein begleitendes
Vertragsmanagement?
Wie misst das BMVI den Erfolg konkreter ÖPP-Projekte?
23. Welche „besonderen Vorkommnisse“ (vgl. https://dserver.bundestag.de/bt
d/19/252/1925285.pdf, S. 3) stellte die Bundesregierung im Zuge der
Berichte des systematischen Prüfungsverfahrens bei allen im Bau oder in
Betrieb befindlichen ÖPP-Projekten fest?
24. Bei wie vielen und bei welchen ÖPP-Projekten kam es bisher zur Nutzung
von welchen internen Streitbeilegungsmechanismen, zu
Schlichtungsgesprächen, zu Schiedsgerichtsverfahren und/oder zu Gerichtsverfahren?
Wie verliefen die entsprechenden internen oder externen Prozesse?
Mit welchen Ergebnissen wurden sie jeweils abgeschlossen?
Welche Prozesse sind noch nicht abgeschlossen, und wie ist hier jeweils
der Verfahrensstand?
25. Welche Kosten sind dem Bund durch interne Streitbeilegung mit
Konzessionsnehmern und durch externe Prozesse mit Konzessionsnehmern
jeweils entstanden (bitte ÖPP-projektspezifisch darlegen und
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
26. Welche Kosten sind der Bundesregierung durch Verfahrensstreitigkeiten
und/oder Prozesse zu Vergabeentscheidungen von ÖPP-Vergabeverfahren
bisher entstanden (bitte ÖPP-projektspezifisch darlegen und
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
27. Inwiefern hat die Bundesregierung die Baumaßnahmen im Zuge von ÖPP-
Projekten überwacht und den baulichen Zustand der fertiggestellten
Bauwerke überprüft (bitte für jedes ÖPP-Projekt detailliert mit Angabe von
Art, Umfang und Regelmäßigkeit der Überprüfung in den Bauphasen
darstellen und die Bauqualität darstellen)?
Welche Ergebnisse erbrachten entsprechende Überprüfungen jeweils;
welche Mängel, Schäden o. Ä. wurden festgestellt?
28. In welchen Abständen prüft sie die baulichen Ist-Zustände der errichteten
Bauwerke im Zuge von ÖPP-Projekten (bitte für jedes ÖPP-Projekt
detailliert mit Angabe von Art, Umfang und Regelmäßigkeit der Überprüfung in
Betrieb darstellen)?
Welche Ergebnisse erbrachten entsprechende Überprüfungen jeweils;
welche Mängel, Schäden o. Ä. wurden festgestellt?
29. Inwiefern hat die Bundesregierung bei ÖPP-Projekten festgestellt, dass die
Umsetzung des Betriebsdienstes nicht oder in Teilen nicht
vertragskonform erfolgt?
Wann hat sie dies festgestellt?
Wodurch hat sie das festgestellt?
Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Rechte des Bundes zu
wahren?
30. Wann, in welchem Umfang und aus welchen Gründen hat der Bund bei
ÖPP-Projekten Vertragsstrafen vollzogen (bitte detailliert für jedes ÖPP-
Projekt darstellen)?
31. Welche ÖPP-Projekte hat der Bundesrechnungshof im Rahmen einer
Prüfung in welchem Umfang begleitet, und welche Empfehlungen hat der
Bundesrechnungshof der Bundesregierung in Bezug auf die
entsprechenden Projekte ausgesprochen (bitte für jedes ÖPP-Projekt differenziert
darstellen)?
32. Welche Kapitalkosten entstehen dem Bund derzeit für die Ausgabe 30-
jähriger Staatsanleihen?
33. Welchen durchschnittlichen Zinssatz auf das eingesetzte Kapital zahlt der
Bund im Durchschnitt aller in Betrieb befindlichen ÖPP-Projekte?
34. Welche durchschnittliche Rendite zahlt der Bund den
Konzessionsnehmern im Durchschnitt aller in Betrieb befindlichen ÖPP-Projekte?
35. Welche Entwicklungen der Zinsen nimmt der Bund in den
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu den ÖPP-Projekten A 3 und A 49 für die nächsten
30 Jahre an?
36. Auf welche Art und Weise bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass
ein Konzessionsnehmer eines ÖPP-Projektes vor Ablauf der 30-jährigen
Vertragslaufzeit den Konzessionsvertrag nicht erfüllen kann oder ihn
gezielt kündigt?
37. Wie hat sich die Anzahl der Autobahnmeistereien in Deutschland in den
Jahren 2005 bis 2020 entwickelt (bitte auch entsprechende
Personalentwicklung darstellen), und welche Kosten sind dem Bund für den Betrieb
der Autobahnmeistereien in den Jahren 2005 bis 2020 entstanden (bitte
jahresscheibengenau angeben)?
38. Unter welchen Bedingungen kann der Bund bereits abgeschlossene
Konzessionsverträge kündigen (bitte für alle in Betrieb befindlichen ÖPP-
Projekte die jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten und ihre jeweiligen
Bedingungen darstellen)?
Berlin, den 12. Januar 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2642503.02.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/25916 - Bilanz der Privatisierung im Bundesfernstraßenbau durch Öffentlich-Private-Partnerschaften
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25916 –
Bilanz der Privatisierung im Bundesfernstraßenbau durch Öffentlich-Private-
Partnerschaften
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Mitte der 2000er-Jahre hat der Bund begonnen, öffentliche
Bundesfernstraßeninfrastrukturen zu privatisieren und hierfür auf das
Beschaffungsinstrument der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) zurückgegriffen. Am
16. Dezember 2020 legte die Bundesregierung ihren Bericht über ÖPP-
Projekte in Betrieb vor (Bundestagsdrucksache 19/25285). Die
Bundesregierung hat entsprechend dem Bericht bei keinem einzigen ÖPP-Projekt im
Straßenbau eine echte Erfolgskontrolle durchgeführt. Schon 2014 stellte der
unabhängige Bundesrechnungshof fest, dass allein fünf ÖPP-Projekte um
insgesamt über 1,9 Mrd. Euro teurer waren, als es eine konventionelle Realisierung
gewesen wäre. Öffentlich-Private Partnerschaften im Straßenbau sind nach
Ansicht der Fragestellenden teure und intransparente Privatisierungsprojekte,
von denen lediglich große Baukonzerne, Banken und Beratungsunternehmen
profitieren. ÖPP-Projekte im Straßenbau sind nach Einschätzung der
Fragestellenden für den Bund nicht wirtschaftlich. Das zeigen auch alle Analysen
und Berichte des unabhängigen Bundesrechnungshofes. Der Staat sollte seine
Infrastrukturen nicht privatisieren, sondern sie in Eigenregie verwalten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) als Beschaffungsvariante sind ein
wichtiges Instrument, um bei geeigneten Projekten im Bundesfernstraßenbau
Synergien zu schaffen und mit einer deutlich schnelleren Projektabwicklung
eine leistungsfähige Infrastruktur herzustellen. Optimierte
Finanzierungsstrukturen bei ÖPP-Projekten führen mit dazu, dass eine ÖPP-Realisierung im
konkreten Fall wirtschaftlicher sein kann als eine konventionelle Beschaffung.
Darüber hinaus wird aufgrund der vertraglichen Anreizsystematik eine hohe Qualität
in Bau, Erhaltung und Betrieb in den ÖPP-Projekten erzielt.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für
die 19. Legislaturperiode klar zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften bekannt
und sich verständigt, dass die noch nicht fertiggestellten Öffentlich-Privaten
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26425
19. Wahlperiode 03.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 3. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Partnerschaften der 1. bis 3. Staffel realisiert werden. Voraussetzung ist, dass
sich die ÖPP-Variante im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als
mindestens so wirtschaftlich erweist wie eine konventionelle Beschaffung der
jeweiligen Maßnahme.
Zur fachlichen Information über Öffentlich-Private Partnerschafften und zur
Schaffung von mehr Transparenz hat das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die
ÖPP-Verträge nach Zustimmung und Wahrung der Rechte der privaten Partner
veröffentlicht. Darüber hinaus hat das BMVI eine Muster-
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung veröffentlicht, um das methodische Vorgehen in den ÖPP-
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nachvollziehbar zu machen.
1. Wie hat sich die Anzahl der laufenden, in der Vergabe oder im Bau
befindlichen ÖPP-Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen zwischen
2005 bis 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und
für alle Projekte entsprechend der jeweiligen Projektphase darstellen)?
Jahr in Vergabe laufend davon im Bau
2005 4 0 0
2006 4 0 0
2007 2 2 2
2008 1 3 3
2009 2 4 4
2010 2 4 2
2011 1 6 4
2012 1 6 3
2013 2 6 3
2014 3 7 2
2015 4 7 1
2016 4 8 2
2017 2 10 4
2018 3 11 5
2019 4 11 3
2020 1 13 5
Der Projektstatus „laufend“ bezeichnet beauftragte, in Bau- oder Betriebs- und
Erhaltungsphase befindliche ÖPP-Projekte im Bundesautobahn- und
Bundesstraßenbau.
2. Welche Kosten sind dem Bund seit 2005 für die Realisierung bzw.
Umsetzung von ÖPP-Projekten im Bereich der Bundesfernstraßen insgesamt
entstanden (bitte für jedes ÖPP-Projekt einzeln die Gesamtkosten
darstellen und die Gesamtsumme aller ÖPP-Projekte angeben)?
ÖPP-Projekt verausgabt bis 2020in T Euro
A 8 Augsburg/West – München/Allach 344.505
A 4 Herleshausen (Landesgrenze HE/TH) – Gotha 246.089
A 1 AK Bremen – AD Buchholz 325.194
A 5 AS Offenburg – Malsch 185.435
A 9 Landesgrenze TH/BY – AS Lederhose 222.423
A 8 Ulm/Elchingen – Augsburg/West 353.970
A 6 Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg 258.502
A 7 AD Hamburg/Nordwest – AD Bordesholm 412.053
ÖPP-Projekt verausgabt bis 2020in T Euro
A 7 AS Göttingen – AS Bockenem 208.956
A 94 Forstinning – Marktl 287.971
A 10/A 24 AS Neuruppin – AD Pankow 222.207
A 3 AK Fürth/Erlangen – AK Biebelried 10.938
A 49 AD Ohmtal (A 5) – AS Fritzlar 1.614
Summe 3.079.857
3. Wie haben sich die Kosten der ÖPP-Projekte seit Beginn der
entsprechenden Projekte bis 2020 entwickelt (bitte für jedes ÖPP-Projekt
entsprechende Kostensteigerungen in absoluten Werten und relativ in
Prozentwerten in Bezug auf die ursprünglichen Kosten darstellen und
angeben, in welchem Jahr sich welche Anteile und absoluten Werte der
Kostensteigerungen realisiert haben)?
Die Kostenentwicklung der Projekte kann den Erläuterungen der
entsprechenden Haushaltstitel entnommen werden. Diese sind in den jährlichen
Bundeshaushalten enthalten und unter www.bundeshaushalt.de abrufbar.
4. Welche weiteren ÖPP-Projekte neben den bereits in der Vergabe, im Bau
oder in Betrieb befindlichen ÖPP-Projekten plant die Bundesregierung
derzeit?
a) Welche vorbereitenden Maßnahmen hat die Bundesregierung
ergriffen, um zu prüfen, ob eine ÖPP-Beschaffung für diese Projekte in
Frage kommt?
Wie konkret ging die Bundesregierung hierbei vor?
Welche Bedingungen müssen entsprechend der Einschätzung der
Bundesregierung erfüllt sein, damit eine Realisierung eines
Bundesfernstraßenprojektes als ÖPP in Frage kommt?
b) Für welche der Projekte hat sie wann vorläufige
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Auftrag
gegeben?
c) Für welche der Projekte liegen ihr seit wann vorläufige
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor?
d) Wie viele Versionen der entsprechenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden jeweils wann und durch wen erstellt?
Die Fragen 4 bis 4d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung wird die angekündigten, bisher nicht umgesetzten ÖPP-
Projekte der zweiten Staffel und der „Neuen Generation“ weiterverfolgen.
Voraussetzung für die Einleitung eines ÖPP-Vergabeverfahrens ist, dass die ÖPP-
Beschaffungsvariante sich im Rahmen einer vorläufigen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU) als potenziell mindestens so wirtschaftlich erweist wie eine
konventionelle Realisierung der jeweiligen Maßnahme. Sofern diese
Voraussetzung erfüllt ist, werden die Vergabeverfahren der ÖPP-Projekte A 1 Münster –
Osnabrück und A 61 Landesgrenze RP/BW – AK Frankenthal nach aktueller
Planung in 2021 bzw. 2022 eingeleitet.
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) wurde
mit der Umsetzung des ÖPP-Projektes A 1 Münster – Osnabrück betraut. Der
Projektzuschnitt des in der zweiten Staffel als ÖPP-Projekt A 1/A 30 AS
Münster/Nord – AK Lotte/Osnabrück angekündigten Projektes wurde angepasst, da
für erforderliche Ersatzneubauten auf dem für das ÖPP-Projekt ursprünglich als
Bestandsstrecke vorgesehenen Streckenabschnitt der A 30 noch Planungen
ausstehen. Die Festlegung des Projektzuschnitts erfolgt unter Berücksichtigung der
Ergebnisse überschlägiger Wirtschaftlichkeitseinschätzungen (üWE). Die
Erstellung der vWU zum ÖPP-Projekt A 1 Münster – Osnabrück wird derzeit
vorbereitet.
Für das ÖPP-Projekt A 61 Landesgrenze RP/BW – AK Frankenthal wurde eine
vWU (Stand 30. Mai 2018) durchgeführt, die eine potenzielle
Wirtschaftlichkeit des ÖPP-Projektes gegenüber einer konventionellen Realisierung ausweist.
Die vWU wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung aktueller
Rahmenbedingungen aktualisiert. Die DEGES wurde auch mit der Umsetzung des ÖPP-
Projektes A 61 betraut.
2011 wurden für die Umsetzung der ÖPP-Projekte A 61 Landesgrenze RP/BW
– AK Frankenthal und A 1 Münster – Osnabrück externe Beratungsleistungen
beauftragt. Die Erstellung der vWU ist eine Teilleistung des Beratungsmandats.
e) Zu welchen Ergebnissen kommen die überschlägigen und/oder
vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen?
Welche Beträge bzw. Werte haben die durch die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen festgestellten Vorteile der Realisierung des
jeweiligen Projektes als ÖPP gegenüber der Eigenrealisierung (bitte für
jedes ÖPP-Projekt exakte Werte bzw. Beträge in Euro und in Prozent
angeben)?
18. Welche Beträge bzw. Werte haben die durch die vorläufigen und
abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle in Betrieb und
Bau befindlichen ÖPP-Projekte festgestellten Vorteile der Realisierung
des jeweiligen Projektes als ÖPP gegenüber der Eigenrealisierung (bitte
für jedes ÖPP-Projekt exakte Wertebzw. Beträge in Euro und in Prozent
angeben und jeweils für vorläufige und abschließende
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen differenziert darstellen)?
19. Wie viele Millionen Euro barwertig bzw. wie viel Prozent beträgt laut
abschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Gesamtnutzenvorteil
der ÖPP-Beschaffung zu den ÖPP-Projekten A 8, Augsburg/West-
München/Allach; A 4, Herleshausen (Landesgrenze Hessen/Thüringen) –
Gotha; A 1, AK Bremen – AD Buchholz; A 5, AS Offenburg – Malsch;
A 9, Landesgrenze Thüringen/Bayern – AS Lederhose; A 8, Ulm/
Elchingen – Augsburg/West; A 6, Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg; A 7,
AD Hamburg/Nordwest – AD Bordesholm; A 7, AS Göttingen – AS
Bockenem; A 94, Forstinning-Marktl; A 10/A 24, AS Neuruppin – AD
Pankow; A 3, AK Fürth/Erlangen – AK Biebelried und A 49, AD
Ohmtal (A 5) – AS Fritzlar gegenüber der konventionellen Beschaffung über
den Betrachtungszeitraum (bitte tabellarisch für jede der laufenden
Maßnahmen getrennt angeben)?
Die Fragen 4e, 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die üWE der ÖPP-Projekte A 61 Landesgrenze RP/BW – AK Frankenthal und
A 1 Münster – Osnabrück bestätigten im Ergebnis den jeweils weiterverfolgten
ÖPP-Projektzuschnitt. Die vWU des ÖPP-Projektes A 61 Landesgrenze
RP/BW – AK Frankenthal weist sowohl einen Kosten- wie einen Nutzenvorteil
für die ÖPP-Variante aus.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte im
Bundesfernstraßenbau beinhalten interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem
jeweiligen Projekt. Deren Offenlegung wäre geeignet, den Wettbewerb in
Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte zum wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Hand
zu verringern. Es bestünde die Gefahr, dass Bieter ihre Angebote an den
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausrichten. Die damit nicht mehr hinreichend
sicher auszuschließende Etablierung eines entsprechenden „Preisniveaus“ würde
dazu führen, dass weitere potenzielle Wirtschaftlichkeitsvorteile zugunsten der
öffentlichen Hand nicht mehr erschlossen würden. Der Bund hat ein
berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, da die Kenntnis der internen Kalkulation der
öffentlichen Hand und des Ergebnisses des konventionellen Vergleichsmaßstabes
den Marktteilnehmern Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeitsschwelle der
Angebote in den bevorstehenden und auch in zukünftigen, gleichgelagerten
ÖPP-Vergabeverfahren ermöglichen würde, was zu einer
Wettbewerbseinschränkung führen könnte. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für ÖPP-
Projekte im Bundesfernstraßenbau können der Öffentlichkeit daher nicht
zugänglich gemacht werden.
Unter sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruches
einerseits und des Schutzes der fiskalischen Interessen des Bundes andererseits
wurden die erbetenen Informationen als „VS – Vertraulich“ eingestuft und der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die Antwort der
Bundesregierung ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen
Bundestages eingesehen werden.
f) Welche Beratungsunternehmen, Kanzleien, Institutionen u. Ä. haben
entsprechende Untersuchungen durchgeführt?
Die üWE zu den ÖPP-Projekten A 61 Landesgrenze RP/BW – AK Frankenthal
und A 1 Münster – Osnabrück wurden jeweils von der Autobahn GmbH des
Bundes bzw. der auf die Autobahn GmbH des Bundes verschmolzenen
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) erstellt. Die vWU des
ÖPP-Projektes A 61 Landesgrenze RP/BW – AK Frankenthal wurde im
Rahmen des vorgenannten Beratungsmandats erstellt.
g) Welche Kosten sind dem Bund im Zuge der Beauftragung
entsprechender externer Beratungsunternehmen, Kanzleien, Institutionen u. Ä.
bisher entstanden (bitte je ÖPP-Projekt differenziert sowie
jahresscheibengenau darstellen)?
8. Welche Kosten für rechtliche und ingenieurstechnische Beratungs- und
Unterstützungsleistungen sowie zur externen Beratung bei der
Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren und im Zuge von
Vertragsverhandlungen und des Vertragsabschlusses für ÖPP-Projekte sind dem
Bund zwischen 2005 und 2020 entstanden (bitte insgesamt und für jedes
ÖPP-Projekt einzeln darstellen und jahresscheibengenau differenzieren)?
Die Fragen 4g und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Bund sind für externe Beratungsleistungen für das ÖPP-Projekt A 1
Münster – Osnabrück Kosten von 304.935,12 Euro (brutto) und für das ÖPP-
Projekt A 61 Landesgrenze RP/BW – AK Frankenthal von 274.748,39 Euro
(brutto) entstanden.
Dem Bund sind für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie zur
externen Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung der
Vergabeverfahren und im Zuge von Vertragsverhandlungen und des Vertragsabschlusses
für ÖPP-Projekte zwischen 2005 und 2020 Kosten von insgesamt
19.892.458,78 Euro (brutto) entstanden.
Beratungs- und Unterstützungsleistung
Gesamtkosten
2005 – 2020
in Euro (brutto)
Entwicklung eines strukturierten Verhandlungsverfahrens für Betreibermodelle im
Bundesfernstraßenbau (A- und F-Modell), Erarbeitung projektspezifischer Vergabeunterlagen
auf Basis vorhandener Musterregelungen und Betreuung der Projekte, Betreuung der
Projekte in Nachprüfungsverfahren
11.235.058,09
Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren von vier
Projekten der zweiten Staffel von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau einschl.
Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB
7.039.948,18
Ingenieurtechnische Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) bei der Umsetzung von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau 214.391,49
Rechtliche Begleitung/Beratung des BMVI bei der Umsetzung von ÖPP-Projekten im
Bundesfernstraßenbau 1.403.061,02
Summe 19.892.458,78
Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament
verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu
wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), im Übrigen nach Artikel 2 Absatz 1 GG
geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beauftragten
Beratungsunternehmen. So werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein
Beratungsunternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge
verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis
zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein besonderes
Interesse hat (BVerfGE 115, 205/230 zum Schutz aus Artikel 12 GG).
Auftragsinhalt sowie die entsprechenden Kosten der Aufträge stellen dem Wesen
nach derartige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar, gerade auch in der hier
abgefragten, auf die einzelnen ÖPP-Projekte und deren Gesamtheit bezogenen
Zusammenstellung der Beraterkosten in Jahresscheiben. Für diejenigen, die
über Kenntnisse der Branchenüblichkeit verfügen, lassen die Angaben auch
Rückschlüsse auf Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen
Leistungserbringer zu.
Unter sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruches
einerseits und der grundrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimisse
unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die betroffenen
Unternehmen andererseits hat die Bundesregierung die jahresscheibengenau
differenzierten Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft
und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die
Antwort der Bundesregierung ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des
Deutschen Bundestages eingesehen werden.
5. Wie viele und welche ÖPP-Projekte sind derzeit im Prozess der Vergabe,
und bis wann sollen die entsprechenden Vergabeverfahren jeweils
voraussichtlich abgeschlossen sein (bitte tabellarisch die einzelnen Projekte
auflisten)?
Das derzeit laufende Vergabeverfahren des ÖPP-Projektes B 247, Mühlhausen
– Bad Langensalza soll voraussichtlich im Laufe dieses Jahres abgeschlossen
werden.
6. Welche Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte für Bundesautobahnen sollen
2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 eröffnet werden, und wann rechnet die
Bundesregierung voraussichtlich jeweils mit dem Abschluss der
entsprechenden Verfahren (bitte tabellarisch die einzelnen Projekte
auflisten)?
10. Welchen aktuellen Planungsstand haben die von der Bundesregierung
geplanten weiteren ÖPP-Projekte A 6, AK Weinsberg – AK Feuchtwangen/
Crailsheim (Baden-Württemberg), A 8, Rosenheim – Bundesgrenze
Deutschland/Österreich (Bayern), E 233 (Bundesstraße), AS Meppen
(A 31) – AS Cloppenburg (A 1) (Niedersachsen), A 26, Hamburg (A 1) –
Rübke (Niedersachsen/Hamburg), A 57, AS Krefeld-Oppum –
Bundesgrenze Deutschland/Niederlande (Nordrhein-Westfalen) und A 20,
Küstenautobahn (Schleswig-Holstein/Niedersachsen; vgl. https://www.bmv
i.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/oepp-projekte-der-neuen-generation-list
e.html) und die entsprechenden Vergabeverfahren (bitte für jedes der
Projekte einzeln den jeweiligen aktuellen rechtlichen Planungsstand
sowie den Planungsstand des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) zur ÖPP-Realisierung darstellen und hierbei auch
ggf. den Streckenzuschnitt, den geplanten Beginn der Vergabeverfahren
und den voraussichtlichen Konzessionsbeginn, soweit eingeplant,
angeben)?
Die Fragen 6 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die derzeit geplanten Eröffnungen von Vergabeverfahren können folgender
Tabelle entnommen werden:
ÖPP-Projekt vsl. Einleitung Vergabeverfahren vsl. Abschluss Vergabeverfahren
A 1 Münster – Osnabrück 2021 2023
A 61 LGr. RP/BW – AK
Frankenthal 2022 2024
Die übrigen Planungsstände können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Die Planfeststellungsabschnitte liegen in dem möglichen, noch abschließend zu
bestimmenden Projektzuschnitt der geplanten ÖPP-Projekte. Vor einem ÖPP-
Projektbeginn konventionell realisierte bzw. zu realisierende Bauabschnitte
können gegebenenfalls als Betriebs- und Erhaltungsabschnitte in einem ÖPP-
Projektzuschnitt berücksichtigt werden. Es wird – insbesondere im Hinblick
auf die ÖPP-Projekte A 6 und A 20 – darauf hingewiesen, dass der
Projektzuschnitt erst mit absehbarem Baurecht unter Beachtung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen festgelegt werden kann. Voraussetzung für die Einleitung
eines ÖPP-Vergabeverfahrens ist, dass die ÖPP-Variante sich im Rahmen einer
vWU als potenziell mindestens so wirtschaftlich erweist wie eine
konventionelle Realisierung. Angesichts der aktuellen Planungsstände sind Aussagen zu
einem etwaigen Beginn der Vergabeverfahren gegenwärtig nicht möglich.
Konzessionen sind derzeit nicht geplant.
Planfeststellungsabschnitte Planungsstand
Sechsstreifiger Ausbau der A 6 zwischen dem AK Weinsberg und dem AK Feuchtwangen/ Crailsheim
A 6 AK Weinsberg – ö AS Bretzfeld 2
A 6 ö AS Bretzfeld – Öhringen 3
A 6 Öhringen – Kupferzell (B 19) 3
A 6 Kupferzell (B 19) – Ilshofen/Wolpertshausen 3
A 6 Ilshofen/Wolpertshausen – Kirchberg 2
A 6 Kirchberg – Landesgrenze BW/BY 2
A 6 Landesgrenze BW/BY – AK Feuchtwangen 4
Planfeststellungsabschnitte Planungsstand
Sechsstreifiger Ausbau der A 8 zwischen der AS Rosenheim und der Bundesgrenze
Deutschland/Österreich
A 8 AS Rosenheim – AS Achenmühle 3
A 8 AS Achenmühle –Bernauer Berg 3
A 8 Bernauer Berg – AS Felden 1
A 8 AS Felden – AS Grabenstätt ohne Planung
A 8 AS Grabenstätt – Reichenhausen 2
A 8 Reichenhausen – Vogling mit AS Traunstein 1
A 8 Vogling – AS Neukirchen 1
A 8 AS Neukirchen – Loithal 2
A 8 Loithal – Jechling 1
A 8 Jechling – Bundesgrenze Deutschland/Österreich 2
Vierstreifiger Neu- bzw. Ausbau der Bundesstraße E 233 zwischen der AS Meppen (A 31) und der AS
Cloppenburg (A 1)
B 213 AS Meppen (A 31) – Meppen (B 70) 3
B 213 Meppen (B 70) – w Haselünne 1
B 213 w Haselünne – Kgr. Emsland/Cloppenburg 2
B 213 Kgr. Emsland/Cloppenburg – ö Löningen (OU Löningen) 2
B 213 ö Löningen – ö Lastrup (OU Lastrup) 2
B 213 ö Lastrup – Cloppenburg (B 68) 2
B 72 Cloppenburg (B 68) – AS Cloppenburg (A 1) 2
Vierstreifiger Neubau bzw. achtstreifiger Ausbau der A 26 zwischen Buxtehude und dem AD Hamburg-
Süderelbe
A 26 nö Buxtehude (K 40) – Neu Wulmstorf (L 235) 5
A 26 Neu Wulmstorf (L 235) – Landesgrenze NI/HH 5
A 26 Landesgrenze NI/HH – AK HH-Hafen 5
A 26 AK HH-Hafen – AS HH-Moorburg 3
A 26 AS Moorburg – AS HH-Hohe Schaar 3
A 26 AS HH-Hohe Schaar – AD HH-Süderelbe 2
Sechsstreifiger Ausbau der A 57 zwischen der AS Krefeld-Oppum und dem AK Kamp-Lintfort
A 57 AS Krefeld-Oppum – AS Krefeld-Gartenstadt 3
A 57 AS Krefeld-Gartenstadt – AK Moers (A 40) 3
A 57 AK Moers (A 40) 0
A 57 AK Moers – AK Kamp-Lintfort (A 42) 0
Vierstreifiger Neubau der A 20 zwischen Westerstede (A 28) und Weede
A 20 Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 4
A 20 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 3
A 20 Schwei (B 437) – ö Weserquerung (L 121) 2
A 20 ö Weserquerung (L 121) – A 27 (n AD Stotel) 2
A 20 A 27 (n AD Stotel) – Heerstedt (B 71) 1
A 20 Heerstedt (B 71) – Bremervörde (B 495) 2
A 20 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 3
A 20 Elm (L 114) – AK A 20/A 26 (ö Drochtersen) 2
A 20 AK A 20/A 26 – Landesgrenze NI/SH (Elbmitte) 3/4
A 20 Landesgrenze NI/SH (Elbmitte) – Glückstadt (B 431) 3a
A 20 Glückstadt (B 431) – Hohenfelde (A 23) 3
A 20 Hohenfelde (A 23) – L 114 3
A 20 L 114 – A 7 3
A 20 A 7 – Wittenborn 3a
A 20 Wittenborn – Weede 3a
Legende Planungsstände:
0 – Vorplanung; 1 – Entwurfsplanung; 2 – vor Einleitung Planfeststellung; 3 – im
Planfeststellungsverfahren; 3a – im Planergänzungsverfahren; 4 – Planfeststellungsbeschluss; 5 – im Bau
7. Welche Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte hat der Bund seit 2005 ohne
Zuschlag abgebrochen, und was waren jeweils die Gründe hierfür (bitte
detailliert beschreiben)?
Das Vergabeverfahren des ÖPP-Projektes B 247 Leinefelde-Worbis (A 38) –
Dingelstädt wurde Anfang 2019 aufgehoben und damit ohne Zuschlag beendet,
da die Vergabestelle nach Eingang der Erstangebote keine Aussicht auf ein
wirtschaftliches Ergebnis gesehen hat.
9. Durch wen wurden die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die ÖPP-
Projekte des Bundes im Bereich der Bundesfernstraßen jeweils erstellt,
und welche Kosten sind dem Bund hierdurch jeweils entstanden (bitte
für alle ÖPP-Projekte getrennt ausweisen und tabellarisch darstellen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 70
Plenarprotokoll 19/172 verwiesen.
11. Für welche der in Frage 10 genannten, geplanten ÖPP-Projekte hat die
Bundesregierung eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
und/oder eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt, seit
wann liegen der Bundesregierung entsprechende Untersuchungen vor,
und zu welchen Ergebnissen gelangen die entsprechenden
Untersuchungen jeweils (bitte für jedes der in Frage 10 genannten Projekte getrennt
darstellen)?
Für die ÖPP-Projekte A 6 AK Weinsberg – AK Feuchtwangen/Crailsheim
(üWE, Stand: 19. Juni 2012), E 233 AS Meppen (A 31) – AS Cloppenburg (A
1) (üWE, Stand: 2. Juli 2014), A 26 Hamburg (A 1) – Rübke
(Machtbarkeitsstudie F-Modell, Stand: 5. August 2008; üWE, Stand: 18. Juli 2017), A 57 AS
Krefeld-Oppum – Bundesgrenze Deutschland/Niederlande (üWE, Stand:
22. August 2018) und A 20 Küstenautobahn (Eignungsabschätzung, Stand:
10. September 2012) liegen überschlägige Untersuchungen bezüglich einer
potenziellen Machbarkeit bzw. Vorteilhaftigkeit einer ÖPP-Realisierung vor. Die
genannten üWE kommen zu dem Ergebnis, dass die jeweilige ÖPP-Variante
potenziell mindestens so wirtschaftlich ist wie eine konventionelle
Beschaffung. Die Eignungsabschätzung für das Projekt Elbquerung im Zuge der A 20
ist öffentlich einsehbar (abrufbar unter: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/
StB/oepp-geschaeftsmodelle-f-modell.html). Mit fortgeschrittenem Baurecht ist
unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen eine erneute
Überprüfung der potenziellen Wirtschaftlichkeit einer ÖPP-Realisierung vorzunehmen.
Angesichts der aktuellen Planungsstände liegt für keines der genannten ÖPP-
Projekte eine vWU vor.
12. Mit welchen Kosten zur Realisierung der geplanten ÖPP-Projekte
rechnet die Bundesregierung derzeit (bitte für jedes der in Frage 10
genannten Projekte getrennt darstellen)?
Aussagen bezüglich der zu erwartenden Kosten der genannten ÖPP-Projekte
können erst getroffen werden, wenn die Baurechtschaffung fortgeschritten ist
und der konkrete Leistungsumfang und Projektzuschnitt definiert wurde. Erst
dann können unter Berücksichtigung aktueller Kostendaten weitere
Berechnungen bezüglich der zu erwartenden Kosten einer konventionellen Realisierung
und einer ÖPP-Beschaffungsvariante sowie deren potenzieller
Wirtschaftlichkeit erfolgen.
13. Aus welchen Gründen kam bzw. kommt es im Vergabeverfahren der
ÖPP Projekte A 1/A 30 und A 61 zu zeitlichen Verzögerungen?
Es wurden bisher für die ÖPP-Projekte A 1 Münster – Osnabrück und A 61
Landesgrenze RP/BW – AK Frankenthal keine Vergabeverfahren eingeleitet.
14. Wie hat sich der prozentuale Streckenanteil aller ÖPP-Projekte im
Fernstraßenbau (Längen der Betriebsstrecken) am Bundesautobahnnetz
zwischen 2005 und 2020 entwickelt (bitte die jährlichen absoluten Längen
sowie die jeweiligen Prozentanteile insgesamt darstellen und nach
Bundesländern differenzieren; bitte entsprechend den im ÖPP-
Konzessionsvertrag beschriebenen Betriebskilometern)?
In der folgenden Tabelle sind die Betriebsstrecken der ÖPP-Projekte und die
Anteile der ÖPP-Projekte am Bundesautobahnnetz in den jeweiligen Ländern
zusammengestellt. Bei Neubau-Projekten ist die Betriebsstrecke nach
Fertigstellung der Neubaustrecke ausgewiesen. In 2005 und 2006 waren noch keine
ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau vertraglich gebunden.
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15. Wie wird sich der prozentuale Streckenanteil aller ÖPP-Projekte im
Fernstraßenbau (Längen der Betriebsstrecken) am Bundesautobahnnetz
zwischen 2021 und 2025 entwickeln, wenn alle von der Bundesregierung
derzeit geplanten ÖPP-Projekte (vgl. Anlage zum Bundeshaushalt 2021,
Übersicht ÖPP-Projekte) realisiert werden (bitte die jährlichen absoluten
Längen sowie die jeweiligen Prozentanteile insgesamt darstellen und
nach Bundesländern differenzieren)?
Die im Zielnetz 2030 enthaltenen ÖPP-Streckenlängen sowie die ÖPP-Anteile
betragen:
Bundesland
ÖPP-Strecken
im Bundesautobahnnetz
in km
ÖPP-Anteil
am Bundesautobahnnetz
in Prozent
Baden-
Württemberg
107 0,8
Bayern 262 1,9
Brandenburg 66 0,5
Hamburg 5 0,0
Hessen 62 0,4
Niedersachsen 126 0,9
Nordrhein-
Westfalen
52 0,4
Rheinland-Pfalz 57 0,4
Schleswig-
Holstein
54 0,4
Thüringen 91 0,7
Hinweis: Die Aufstellung enthält die im Bundeshaushalt 2021 enthaltenen ÖPP-Maßnahmen.
Im Vergleich zu den ÖPP-Streckenanteilen im Jahr 2020 von 711 Kilometern
(5,4 Prozent) beträgt der auf Basis der Zielvorgaben des aktuellen Bedarfsplans
für die Bundesfernstraßen für das Jahr 2030 ermittelte Anteil der ÖPP-Strecken
im Bundesautobahnnetz (Zielnetz 2030) 882 Kilometer (6,4 Prozent).
Die Inbetriebnahme von Neubaustrecken hängt wesentlich vom Baufortschritt
der jeweiligen Maßnahmen ab. Eine verlässliche Prognose der jährlichen
Längenentwicklung des Bundesautobahnnetzes sowie der jährlichen ÖPP-Anteile
im Streckennetz ist daher nicht möglich.
16. Welche Summen und welche Anteile der im Einzelplan 12 der Jahre
2009 bis 2020 im Bereich Bundesfernstraßen zur Verfügung stehenden
Mittel standen in den jeweiligen Jahren für ÖPP-Projekte bereit bzw.
waren durch diese gebunden (bitte jahresscheibengenau die absoluten Werte
im Bereich Bundesfernstraßen im Einzelplan sowie die absoluten und
relativen Werte für ÖPP-Projekte darstellen)?
Die folgende Tabelle stellt für die Bundesfernstraßen die Ist-Ausgaben pro Jahr
für den gesamten Bundesfernstraßenhaushalt und die ÖPP-Projekte in Mio.
Euro sowie den Anteil von ÖPP am Bundesfernstraßenhaushalt in Prozent dar.
Jahr Gesamthaushaltin Mio. Euro
ÖPP
in Mio. Euro
Anteil ÖPP am
Bundesfernstraßenhaushalt
in Prozent
2009 7.196 80 1
2010 6.562 72 1
2011 6.402 101 2
2012 6.461 176 3
Jahr Gesamthaushaltin Mio. Euro
ÖPP
in Mio. Euro
Anteil ÖPP am
Bundesfernstraßenhaushalt
in Prozent
2013 6.658 183 3
2014 6.611 163 2
2015 6.473 127 2
2016 7.267 296 4
2017 8.066 249 3
2018 9.182 517 6
2019 9.485 599 6
2020 9.938 462 5
17. Inwiefern plant die Bundesregierung eine Veröffentlichung der
überschlägigen Wirtschaftlichkeitseinschätzung bzw.
Wirtschaftlichkeitsberechnung (üWE), der vorläufigen Wirtschaftlichkeitseinschätzung bzw.
Wirtschaftlichkeitsberechnung (vWU) und der abschließenden
Wirtschaftlichkeitseinschätzung bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung (aWU)
aller ÖPP-Projekte (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
2018, S. 74: „Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die
Konzessionsverträge werden wir nach Vergabe bei Zustimmung des
Konzessionsnehmers im Internet veröffentlichen.“)?
Zur Veranschaulichung der angewendeten Methodik wurde eine Muster-
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung veröffentlicht. Eine Veröffentlichung der
projektspezifischen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte im
Bundesfernstraßenbau erfolgt aus den in der Antwort zu Frage 4e dargelegten
Gründen nicht.
20. Wie viele und welche von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen
bzw. durchgeführten überschlägigen, vorläufigen und abschließenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine
Beschaffung über ÖPP nicht ebenso wirtschaftlich oder wirtschaftlicher
ist als andere Beschaffungsvarianten bzw. eine staatliche
Eigenrealisierung?
Für das Vorhaben Albaufstieg zwischen Mühlhausen und Hohenstadt im Zuge
der A 8 wurde im Jahr 2018 eine üWE erstellt, die zu dem Ergebnis kam, dass
eine Umsetzung im Rahmen eines ÖPP-Projektes potenziell weniger
wirtschaftlich wäre als eine konventionelle Realisierung der Maßnahme. Auf
Grundlage dieses Ergebnisses wird ein ÖPP-Projekt nicht weiter verfolgt. Der
Albaufstieg im Zuge der A 8 wird konventionell realisiert.
21. Inwiefern trägt die „Die Autobahn GmbH des Bundes“ dazu bei, dass
sich die Kosten der Eigenrealisierung des Bundes im Vergleich zu den
Kosten der Beschaffung über ÖPP verschieben?
a) In welchem Umfang haben bzw. werden sich für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Kosten der Eigenrealisierung durch die „Die
Autobahn GmbH des Bundes“ reduziert bzw. reduzieren?
b) Um wie viel Prozent effizienter wird die Eigenrealisierung durch die
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ durch die Bundesregierung ab
2021 im Vergleich zu den vorherigen Kosten der Eigenrealisierung
angenommen?
Die Fragen 21 bis 21b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kosten für den Vergleichsmaßstab der konventionellen
Beschaffungsvariante (Public-Sector-Comparator, PSC) werden projektspezifisch ermittelt. Bei
zukünftigen ÖPP-Projekten im Bundesautobahnbau liegt die
Projektvorbereitung – und damit auch die Kostenerhebung – im Verantwortungsbereich der
Autobahn GmbH des Bundes und können erst im weiteren Verlauf der
Projektbearbeitung beziffert werden.
22. Aus welchen Gründen verfügt das BMVI nicht über eine begleitende
Erfolgskontrolle für ÖPP-Projekte, sondern lediglich über ein begleitendes
Vertragsmanagement?
Wie misst das BMVI den Erfolg konkreter ÖPP-Projekte?
Das für die ÖPP-Projekte etablierte Vertragsmanagement ist ein Instrument der
Erfolgskontrolle. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung werden
besondere Vorkommnisse sowie technische und finanzielle Parameter des jeweiligen
ÖPP-Projektes erhoben und zukünftig auch in ein System der Erfolgskontrollen
integriert. Für die Durchführung von abschließenden und begleitenden
Erfolgskontrollen wurde zum 1. Dezember 2020 die Unterabteilung „Strategisches
Controlling, Erfolgskontrolle, Beteiligungen“ in der Zentralabteilung
geschaffen. Die Erkenntnisse aus den – nicht auf ÖPP Maßnahmen beschränkten –
Erfolgskontrollen dienen der verkehrsträgerübergreifenden Steuerung, des
Risikomanagements, der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von
Maßnahmen sowie der Erschließung von Optimierungsmöglichkeiten. Es wird
geprüft, wie eine auf diesem Vertragsmanagement beruhende weitergehende
begleitende Erfolgskontrolle ausgestaltet werden kann.
23. Welche „besonderen Vorkommnisse“ (vgl. https://dserver.bundestag.de/b
td/19/252/1925285.pdf, S. 3) stellte die Bundesregierung im Zuge der
Berichte des systematischen Prüfungsverfahrens bei allen im Bau oder in
Betrieb befindlichen ÖPP-Projekten fest?
Im Rahmen des Vertragsmanagements werden Ereignisse als besondere
Vorkommnisse erfasst, die im direkten Zusammenhang mit dem Vertrags- bzw.
Projektgegenstand oder dem privaten Vertragspartner stehen und wesentliche
Auswirkungen auf den Konzessions- bzw. Projektvertrag oder den privaten
Vertragspartner haben können. Dies umfasst z. B. Rechtsstreitigkeiten von
erheblicher Bedeutung, die Anrufung des Schlichtungsausschusses oder
besondere wirtschaftliche Situationen der Projektgesellschaften.
24. Bei wie vielen und bei welchen ÖPP-Projekten kam es bisher zur
Nutzung von welchen internen Streitbeilegungsmechanismen, zu
Schlichtungsgesprächen, zu Schiedsgerichtsverfahren und/oder zu
Gerichtsverfahren?
Wie verliefen die entsprechenden internen oder externen Prozesse?
Mit welchen Ergebnissen wurden sie jeweils abgeschlossen?
Welche Prozesse sind noch nicht abgeschlossen, und wie ist hier jeweils
der Verfahrensstand?
Die in den ÖPP-Projekten durchgeführten Schlichtungen und Rechtsstreite und
deren Ausgang sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Es gilt die
Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen (AV), allerdings war das BMVI wegen
der Bedeutung zum Teil eng eingebunden.
ÖPP-Projekt Typ Thema Ergebnis
A 1 AK Bremen –
AD Buchholz
Schlichtung
Änderungen der
Erhebungsgrundlagen für die LKW-Maut
Ablehnung Schlichtungsergebnis durch
BMVI; im Anschluss außergerichtliche
Ergänzungsvereinbarung zum
Konzessionsvertrag (KV)
A 1 AK Bremen –
AD Buchholz
Schlichtung
Verkehrsentwicklung Schlichtung gescheitert
A 1 AK Bremen –
AD Buchholz
Rechtsstreit
Verkehrsentwicklung Klageabweisung
A 4 Herleshausen
(LGr. HE/ TH) –
Gotha
Schlichtung
Zusätzliche Erhaltungskosten Vergleich
A 4 Herleshausen
(LGr. HE/ TH) –
Gotha
Schlichtung
Erdrutsch, Leitungen, Hangrutsch teilweise Verständigung auf Basis eines
Sachverständigengutachtens; i.Ü.
Schlichtung gescheitert
A 4 Herleshausen
(LGr. HE/ TH) –
Gotha
Schlichtung
Verkehrsbeeinträchtigungskosten Schlichtung gescheitert; im Anschluss
außergerichtliche
Ergänzungsvereinbarung zum KV
A 5 AS Offenburg
– Malsch
Schlichtung
Korrekturberechnung Vergütung
Maut
Schlichtung gescheitert
A 5 AS Offenburg
– Malsch
Schlichtung
Vergütung Maut / nicht erfolgte
Mautanpassung 2011 / Berechnung
Inflationskompensation
Ergänzungsvereinbarung zum KV
A 7 AS Göttingen
– AS Bockenem
Schlichtung
Berechtigung zur Kündigung /
Mehrkosten
Vergleich geplant
A 8 Ulm/
Elchingen –
Augsburg/West
Schlichtung
Mehrkosten Schlichtung gescheitert
A 8 Ulm/
Elchingen –
Augsburg/West
Rechtsstreit
Mehrkosten Klageabweisung
A 9 LGr. TH/ BY –
AS Lederhose
Schlichtung
Baugrundrisiko Teilforderung anerkannt, verhandelt und
abgeschlossen; Schlichtungsverfahren
in beiderseitigem Einvernehmen
beendet
A 94 Forstinning –
Marktl
Schlichtung
Mehrkosten Vergleich geplant
25. Welche Kosten sind dem Bund durch interne Streitbeilegung mit
Konzessionsnehmern und durch externe Prozesse mit Konzessionsnehmern
jeweils entstanden (bitte ÖPP-projektspezifisch darlegen und
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Seit dem Jahr 2010 bis 2020 sind im Rahmen des Vertrages für die rechtliche,
finanzwirtschaftliche und ggf. ingenieurtechnische Beratung bei der Klärung
besonders komplexer Fragestellungen im Zuge der Vertragsdurchführung der
ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich Kosten von 3.080.200,14 Euro
(brutto) entstanden. Davon wurden die von den AVen durch die
Bundesregierung vorweg gezahlte Kosten zur Durchführung von Schlichtungsverfahren in
Höhe von 513.227,80 Euro (brutto) erstattet.
Zudem wurde seitens der Bundesregierung für das ÖPP-Projekt A 1 ein
Rechtsgutachten zur Beurteilung der Prozessrisiken des Konzessionsgebers im
Zusammenhang mit der Klage des Konzessionsnehmers auf Anpassung der
Regelungen zur Vergütung beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 61.133,28 Euro
(brutto).
Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament
verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu
wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), im Übrigen nach Artikel 2 Absatz 1 GG
geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beauftragten
Beratungsunternehmen. So werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein
Beratungsunternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge
verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis
zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein besonderes
Interesse hat (BVerfGE 115, 205/230 zum Schutz aus Artikel 12 GG).
Auftragsinhalt sowie die entsprechenden Kosten der Aufträge stellen dem Wesen
nach derartige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar, gerade auch in der hier
abgefragten jahresscheibenbezogenen Zusammenstellung der Beraterkosten.
Für diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkeit verfügen, lassen
die Angaben auch Rückschlüsse auf Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen
Leistungserbringer zu.
Unter sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruches
einerseits und der grundrechtlich geschützten Geheimschutzinteressen der
privaten Partner andererseits, die insbesondere durch eine jahresscheibenbezogene
Darstellung beeinträchtigt werden können, hat die Bundesregierung die
jahresscheibengenaue Aufschlüsselung als Verschlusssache „VS – Vertraulich“
eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die
Antwort der Bundesregierung ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
des Deutschen Bundestages eingesehen werden.
26. Welche Kosten sind der Bundesregierung durch Verfahrensstreitigkeiten
und/oder Prozesse zu Vergabeentscheidungen von ÖPP-
Vergabeverfahren bisher entstanden (bitte ÖPP-projektspezifisch darlegen und
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Die Vergabeverfahren wurden durch die jeweiligen Vergabestellen bei den in
AV für den Bund handelnden Ländern geführt. Die Vertretung der
Auftraggeberinteressen bei Verfahrensstreitigkeiten erfolgte ebenfalls durch die
Vergabestellen. Dem Bund sind daher geringfügige, im Einzelnen nicht ausweisbare
Kosten entstanden, soweit im Einzelfall eine Einbindung in
Verfahrensentscheidungen der Vergabestellen erfolgt ist.
27. Inwiefern hat die Bundesregierung die Baumaßnahmen im Zuge von
ÖPP-Projekten überwacht und den baulichen Zustand der fertiggestellten
Bauwerke überprüft (bitte für jedes ÖPP-Projekt detailliert mit Angabe
von Art, Umfang und Regelmäßigkeit der Überprüfung in den
Bauphasen darstellen und die Bauqualität darstellen)?
Welche Ergebnisse erbrachten entsprechende Überprüfungen jeweils;
welche Mängel, Schäden o. Ä. wurden festgestellt?
28. In welchen Abständen prüft sie die baulichen Ist-Zustände der errichteten
Bauwerke im Zuge von ÖPP-Projekten (bitte für jedes ÖPP-Projekt
detailliert mit Angabe von Art, Umfang und Regelmäßigkeit der
Überprüfung in Betrieb darstellen)?
Welche Ergebnisse erbrachten entsprechende Überprüfungen jeweils;
welche Mängel, Schäden o. Ä. wurden festgestellt?
29. Inwiefern hat die Bundesregierung bei ÖPP-Projekten festgestellt, dass
die Umsetzung des Betriebsdienstes nicht oder in Teilen nicht
vertragskonform erfolgt?
Wann hat sie dies festgestellt?
Wodurch hat sie das festgestellt?
Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Rechte des Bundes zu
wahren?
30. Wann, in welchem Umfang und aus welchen Gründen hat der Bund bei
ÖPP-Projekten Vertragsstrafen vollzogen (bitte detailliert für jedes ÖPP-
Projekt darstellen)?
Die Fragen 27 bis 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Auftragsverwaltung oblag den Ländern die
verfassungsrechtlich zugewiesene Wahrnehmungskompetenz hierfür.
31. Welche ÖPP-Projekte hat der Bundesrechnungshof im Rahmen einer
Prüfung in welchem Umfang begleitet, und welche Empfehlungen hat
der Bundesrechnungshof der Bundesregierung in Bezug auf die
entsprechenden Projekte ausgesprochen (bitte für jedes ÖPP-Projekt
differenziert darstellen)?
Der Bundesrechnungshof hat in den letzten 15 Jahren die nachstehend
aufgeführten ÖPP-Projekte begleitet:
Prüfungs-/Berichtsthema Geschäftszeichendes BRH
Prüfung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projektes BAB A 1
Buchholz – Bremer Kreuz (Betreibermodell) V3-2006-1242
Prüfung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projektes BAB A 8
Augsburg – München V3-2009-0064
Ausbau der A 9 in Thüringen nach dem Verfügbarkeitsmodell V3-2009-0080
Prüfung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projektes BAB A 4
„Hörselberge“ V3-2009-1128
Prüfung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projektes BAB A 1
Buchholz – Bremer Kreuz V3-2009-1129
Prüfung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des ÖPP-Projektes BAB A 8 Ulm –
Augsburg V3-2010-0958
Orientierungsprüfung zum Stand der ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau V3-2012-0699
Prüfungs-/Berichtsthema Geschäftszeichendes BRH
Prüfung des ÖPP-Projektes BAB A 6 AS Wiesloch-Rauenberg bis AK Weinsberg V3-2012-0773
Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum ÖPP-Projekt BAB A 4 AS Gotha bis Landesgrenze Thüringen/Sachsen V5-2018-0305
Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung des ÖPP-Projektes BAB A 4 AS
Gotha bis AS Bucha V5-2018-0988
Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der vorläufigen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum ÖPP-Projekt „A 49 AK Kassel-West – Anschluss A 5“ V5-2018-1078
Bericht über die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das ÖPP-Projekt
„A 49 AK Kassel-West – Anschluss A 5“; Berücksichtigung von Steuerrückflüssen
in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
V5-2018-1126
Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der abschließenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum ÖPP-Projekt A 49 Autobahndreieck Ohmtal bis zur
Anschlussstelle Fritzlar
V5-2020-0902
Die Feststellungen und Empfehlungen des Bundesrechnungshofes an die
Bundesregierung ergeben sich nach Abschluss der jeweiligen Verfahren aus
den Berichten des Bundesrechnungshofes. Der Bundesrechnungshof hat dem
Rechnungsprüfungsausschuss als Unterausschuss des Haushaltsausschusses
Berichte nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung über ÖPP als
Beschaffungsvariante im Bundesfernstraßenbau vorgelegt.
32. Welche Kapitalkosten entstehen dem Bund derzeit für die Ausgabe 30-
jähriger Staatsanleihen?
In den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte im
Bundesfernstraßenbau wird durch die Anwendung der jeweils tagesaktuellen
Zinsstrukturkurve für die Diskontierung der Zahlungsströme hinsichtlich der öffentlichen
Finanzierung unterstellt, dass das Projekt zu den in der Zinsstruktur abgebildeten
Zinssätzen finanziert werden würde („Hypothetische Projektfinanzierung“). Es
wird also davon ausgegangen, dass sich der Bund projektbezogen am
Kapitalmarkt finanziert und die unterstellten Zinssätze auch realisiert. Nach diesem
Vorgehen ergäbe sich gemäß der Zinsstrukturkurve vom 15. Januar 2021 für
den Bund ein Zinssatz von -0,12 Prozent bei der Ausgabe einer 30-jährigen
Staatsanleihe.
33. Welchen durchschnittlichen Zinssatz auf das eingesetzte Kapital zahlt der
Bund im Durchschnitt aller in Betrieb befindlichen ÖPP-Projekte?
Bei Abschluss der Finanzierungsverträge wird der vom Auftraggeber an den
Auftragnehmer im Zuge der eigenständigen Kreditgewährung zu entrichtende
Zinssatz festgelegt. Der Kreditbetrag wird nach Fertigstellung und Übergabe
der Bauleistung an den Auftraggeber verzinst.
34. Welche durchschnittliche Rendite zahlt der Bund den
Konzessionsnehmern im Durchschnitt aller in Betrieb befindlichen ÖPP-Projekte?
Die ÖPP-Verträge sehen keine Regelungen bezüglich einer an den
Konzessions- bzw. Auftragnehmer zu zahlenden Rendite vor. Ein Renditeversprechen
erfolgt nicht.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen bezüglich der in den
ÖPP-Projekten realisierten Renditen vor.
35. Welche Entwicklungen der Zinsen nimmt der Bund in den
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu den ÖPP-Projekten A 3 und A 49 für die
nächsten 30 Jahre an?
Für das ÖPP Projekt A 3 AK Fürth/Erlangen – AK Biebelried wurde für die
Diskontierung der Zahlungsströme die Zinsstrukturkurve vom 9. September
2019 verwendet, für das ÖPP-Projekt A 49 AD Ohmtal (A 5) – AS Fritzlar die
Zinsstrukturkurve vom 17. Februar 2020. Das Datum der zu
berücksichtigenden Zinsstrukturkurve liegt jeweils unmittelbar vor Abgabe der endgültigen
Angebote.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
36. Auf welche Art und Weise bewertet die Bundesregierung das Risiko,
dass ein Konzessionsnehmer eines ÖPP-Projektes vor Ablauf der 30-
jährigen Vertragslaufzeit den Konzessionsvertrag nicht erfüllen kann
oder ihn gezielt kündigt?
In den ÖPP-Konzessions- bzw. Projektverträgen sind entsprechende
Bedingungen zur Kündigung der Verträge und der jeweiligen Kündigungsfolgen
enthalten.
37. Wie hat sich die Anzahl der Autobahnmeistereien in Deutschland in den
Jahren 2005 bis 2020 entwickelt (bitte auch entsprechende
Personalentwicklung darstellen), und welche Kosten sind dem Bund für den Betrieb
der Autobahnmeistereien in den Jahren 2005 bis 2020 entstanden (bitte
jahresscheibengenau angeben)?
Dem BMVI liegen die Daten zur Anzahl der Autobahnmeistereien und der
Beschäftigten für den Zeitraum von 2008 bis 2019 vor. Die Angaben für das Jahr
2020 liegen noch nicht vor.
Neben den Autobahnmeistereien wurden die Bundesautobahnen in einigen
Ländern auch durch sogenannte Mischmeistereien (Autobahn- und
Straßenmeistereien – ASM) betreut.
Deren Zuständigkeit umfasste sowohl Autobahnen als auch Bundesstraßen und
nachgeordnete Straßen des Landes. Die Angaben sind in der nachfolgenden
Tabelle jeweils separiert ausgewiesen.
Autobahnmeistereien (AM) und
Autobahn- und Straßenmeistereien (ASM)
Jahr* Anzahl AM + ASM
Anzahl Personal AM +
ASM
Kosten für Betriebsdienst
Bundesautobahnen
[Mio. Euro]
2005 - - 379
2006 - - 398
2007 - - 377
2008 158+25 4.395 + 823 390
2009 155+35 4.423 + 1.027 471
2010 163+28 4.381 + 1.033 532
2011 164+31 4.421 + 963 555
2012 158+35 4.237 + 1.091 526
2013 159+27 4.408 + 756 (409)** 580
2014 159+27 4.497 + 765 (363) 528
2015 159+26 4.489 + 807 (367) 587
2016 160+26 4.514 + 577 (275) 596
Autobahnmeistereien (AM) und
Autobahn- und Straßenmeistereien (ASM)
Jahr* Anzahl AM + ASM
Anzahl Personal AM +
ASM
Kosten für Betriebsdienst
Bundesautobahnen
[Mio. Euro]
2017 160+26 4.403 + 771 (356) 607
2018 162+24 4.232 + 762 (362) 651
2019 160+27 4.443 + 800 (369) 662
* Meldezeitraum: 01.01. bis 31.12. eines Jahres
** Ab 2013 wurden die Beschäftigten der Mischmeistereien getrennt nach Bundes- bzw.
Landespersonal erfasst
38. Unter welchen Bedingungen kann der Bund bereits abgeschlossene
Konzessionsverträge kündigen (bitte für alle in Betrieb befindlichen ÖPP-
Projekte die jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten und ihre jeweiligen
Bedingungen darstellen)?
Die Möglichkeiten und Bedingungen zur Kündigung der Konzessions- bzw.
Projektverträge und die jeweiligen Kündigungsfolgen können der Homepage
des BMVI entnommen werden (abrufbar unter: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Artikel/StB/oepp-vertraege.html). Die Regelungen im Konzessionsvertrag zum
ÖPP-Projekt A 1 AK Bremen – AD Buchholz sind vergleichbar.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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