[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael
Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25926 –
COVID-19-Impfstoffbeschaffung von Bund und EU
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In großen Teilen der Öffentlichkeit wird die Impfstoffbeschaffung des Bundes
und der EU kritisch gesehen. Zu spät sei bestellt worden und auch bei den
falschen Herstellern (
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/corona-kri
se-die-fuenf-groessten-fehler-bei-der-impfstoff-bestellung-74656216.bil
d.html). Weiter berichtet die Bild, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
und EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen den
Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn zu einer gemeinsamen EU-Beschaffung von
Impfstoffen gedrängt haben sollen (
https://www.bild.de/politik/inland/politik-i
nland/mit-diesem-spahn-brief-begann-das-impfstoff-desaster-bei-der-eu-7473
4176.bild.html).
Der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn wird mit der Aussage in
verschiedenen Medien kritisiert, dass alle Deutschen im zweiten Quartal eine
Impfmöglichkeit erhalten, später soll er diese Aussage relativiert haben
(
https://www.welt.de/politik/deutschland/article223726334/Jens-Spahn-kuend
igt-Impfangebot-fuer-alle-Deutschen-im-Sommer-an.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Impfen ist der Weg heraus aus der Pandemie.
Die größte Impfkampagne der deutschen Geschichte ist angelaufen. Bereits
rund 1,8 Millionen Menschen haben in Deutschland eine Erstimpfung erhalten,
mehr als 416.000 Menschen haben – Stand: 29. Januar 2021 – bereits auch die
Zweitimpfung erhalten. Gerade zu Beginn der Impfkampagne ist es angesichts
begrenzter Produktionskapazitäten nicht überraschend, dass die weltweit
extrem hohe Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt – unabhängig
davon, wer die Verträge mit den Impfstoff-Herstellern abschließt. Es war zu
jedem Zeitpunkt klar, dass der Impfstoff zu Beginn knapp sein würde und daher
priorisiert werden musste. Bis Ende des vergangenen Jahres wurden in
Deutschland wie geplant 1,34 Millionen Impfstoffdosen der Firmen BioNTech/
Pfizer ausgeliefert. Zusätzliche Dosen werden kontinuierlich geliefert. Darüber
hinaus werden vom Impfstoff der Firma Moderna bis Ende März 2021 voraus-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26324
19. Wahlperiode 01.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 29. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sichtlich 1,8 Millionen Dosen verfügbar sein, so dass bis zum Ende des ersten
Quartals 2021 etwa 12 Millionen Dosen der beiden bereits zugelassenen
Impfstoffe für die Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung stehen sollten.
Die Entscheidung über Bestellmengen von COVID-19-Impfstoffen musste und
muss weiterhin auf Basis der jeweils aktuellen Erkenntnisse zum
voraussichtlichen Zeitpunkt der Zulassung und den voraussichtlich verfügbaren
Liefermengen getroffen werden. Dabei ist es erforderlich, das gesamte Portfolio an
Impfstoffen und Impfstoff-Kandidaten mit Verträgen auf EU-Ebene im Blick zu
behalten. Sofern sich aufgrund aktueller Erkenntnisse Änderungen am Bedarf
ergeben, sind weitere Vertragsabschlüsse möglich und werden realisiert.
1. Welche Verträge und Vereinbarungen zur Beschaffung von Impfstoffen
gegen COVID-19 hat die EU wann mit welchen Herstellern über welche
Impfstoffmengen geschlossen?
a) Um welche Art von Verträgen und Vereinbarungen handelt es sich
(Optionen, Letters of Intent, Festbestellungen etc., bitte jeweils die
Vertragsdaten einzeln nennen), und welche Bindungskraft entfalten
sie jeweils?
b) Welche Lieferbedingungen wurden jeweils vereinbart?
c) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Staaten auf die
Bestellungen Einfluss genommen, und gab es politische Erwägungen
bei der Impfstoffbeschaffung, etwa die besondere Berücksichtigung
von nationalen Herstellern einzelner Länder bei den Bestellungen
(
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/kritik-am-impfstoffmange
l-corona-impfung-komplizierter-als-ein-hauskauf/26767218.html)?
d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EU
Impfstoffe zu höchst unterschiedlichen Preisen eingekauft hat, und treffen
die durch die belgische Finanzstaatssekretärin Eva De Bleeker
veröffentlichten Einkaufspreise zu (pro Dosis: AstraZeneca: 1,78 Euro;
Johnson & Johnson: 8,50 Dollar (6,95 Euro); Sanofi-GSK: 7,56
Euro; Curevac: 10,00 Euro; Biontech/Pfizer: 12,00 Euro; Moderna:
18,00 Dollar (14,70 Euro),
https://www.welt.de/politik/ausland/articl
e222810856/EU-Von-1-78-bis-14-70-Euro-so-viel-kosten-die-Impfst
offe.html)?
e) In welcher Höhe sind Kosten durch die Impfstoffbeschaffung der EU
bereits für die Bundesregierung angefallen, und welche Kosten
erwartet die Bundesregierung insgesamt für das Jahr 2021?
f) Warum schlug die EU nach Kenntnis der Bundesregierung höhere
Lieferangebote von Biontech und Moderna aus (
https://www.bild.de/
politik/inland/politik-inland/cdu-general-paul-ziemiak-stinksauer-au
f-spd-groko-krach-um-bild-enthuellung-74748880.bild.html)?
g) Welche Regelungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den einzelnen Herstellern zur Produkthaftung getroffen, und welches
Recht gilt hier, insbesondere vor dem Hintergrund, dass etwa Pfizer
lange hart über Haftungsfragen verhandelt hat (
https://www.wiw
o.de/politik/deutschland/kritik-am-impfstoffmangel-corona-
impfungkomplizierter-als-ein-hauskauf/26767218.html)?
Die Fragen 1 bis 1g werden gemeinsam beantwortet.
Bisher wurden mit den Unternehmen Astra Zeneca, BioNTech/Pfizer, Johnson
&Johnson, CureVac, Moderna und Sanofi/GSK im Rahmen der über das
Emergency Support Instrument (ESI) finanzierten Initiative der EU-Kommission
sog. Advance Purchase Agreements (APAs) geschlossen. Es gibt zwei
Vertragsformen: entweder ist eine verbindliche Abnahmeverpflichtung enthalten oder es
handelt sich um eine Kaufoption. Einige Verträge sehen zusätzlich zu
verbindlichen Abnahmeverpflichtungen auch ergänzende Kaufoptionen vor. Von dieser
zusätzlichen Kaufoption wurde bereits bei den Impfstoffen der Unternehmen
Moderna (17. Dezember 2020) und BioNTech/Pfizer (29. Dezember 2020)
Gebrauch gemacht. Darüber hinaus hat die EU-Kommission nach einer
Grundsatzeinigung mit BioNTech/Pfizer am 8. Januar 2021 einen zusätzlichen
Vertrag mit BioNTech/Pfizer über weitere 200 Millionen Impfstoffdosen mit einer
zusätzlichen Kaufoption von 100 Millionen Impfstoffdosen angekündigt. Da
der Vertrag mit Sanofi/GSK keine verbindliche Abnahmeverpflichtung erhält,
steht die Anzahl der Dosen für Deutschland noch nicht fest.
Anzahl Dosen EU
(inklusive Optionen)
Anzahl Dosen
DEU
Anzahl
Anwendungen
DEU
Abschluss
Vertrag
AstraZeneca 300 Mio.
(+100 Mio optional)
56 Mio. 28 Mio. 27.8.2020
BioNTech/Pfizer 200 Mio.
(+100 optional)
64 Mio. 32 Mio. 20.11.2020
BioNTech/Pfizer
Zusatzvertrag
200 Mio.
(+100 optional)
36 Mio. 18 Mio. noch offen
Johnson& Johnson 200 Mio.
(+ 2x100 Mio. optional)
37 Mio. 37 Mio. 8.10.2020
Anzahl Dosen EU
(inklusive Optionen)
Anzahl Dosen
DEU
Anzahl
Anwendungen
DEU
Abschluss
Vertrag
Sanofi/GSK
300 Mio.
(opt. weitere Dosen möglich) Mind. 55 Mio.
Mind.
27,5 Mio.
18.9.2020
CureVac
225 Mio.
(+ 180 optional) 53 Mio. 26,5 Mio.
30.11.2020
Moderna 80 Mio.
(+80 optional)
50 Mio. 25 Mio. 4.12.2020
Die konkreten Liefertermine und Liefermengen von Impfstoffen gegen
COVID-19 hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere vom Verlauf der
klinischen Prüfungen, vom Ergebnis des behördlichen Zulassungsverfahrens,
von den Produktionsprozessen und einer zeitnahen Erweiterung der
Kapazitäten, den Lieferketten der Ausgangsstoffe sowie den Ergebnissen der
Qualitätskontrollen. Entsprechende Prognosen darüber sind daher immer mit
Unsicherheiten behaftet; Anpassungen sind in diesen Prozessen nicht ungewöhnlich.
Maßgebliches Kriterium für die Verhandlungen auf EU-Ebene war, dass die
Hersteller potenzieller COVID-19-Impfstoffe eine EU-Zulassung anstreben und
auch in Europa produzieren, um für EU-Mitgliedstaaten einen sicheren Zugriff
auf die weltweit begehrten Impfstoffe zu gewährleisten. Maßgeblich für die
Auswahl der potenziellen Impfstoffkandidaten waren zusätzlich die
Erfolgsprognosen, die Abwägung zwischen innovativen und bewährten Verfahren, der
Zeitfaktor, der Preis und die nachgewiesene Fähigkeit zur sicheren
Massenproduktion und Verteilung sowie die bei allen neuen Arzneimitteln immer sehr
wichtigen und komplexen Haftungs- und Logistikfragen (z. B. sicherer
Vertrieb, Kühlketten, Komplexität der Verwendung).
Die von der EU-Kommission ausgehandelten Verträge über den Erwerb von
Impfstoffen gegen COVID-19 enthalten alle Vertraulichkeitsvereinbarungen,
die insbesondere dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der
Impfstoffhersteller dienen; zu den vertraulichen Informationen gehören auch
die Preise.
Im Herbst 2020 wurde von einem Gesamtvolumen der bereits abgeschlossenen
und künftig abgeschlossenen Verträge von bis zu 3,1 Mrd. Euro für die für
Deutschland verfügbaren Impfdosen ausgegangen (davon 2,665 Mrd. Euro
fällig im Jahr 2021). Die nationalen Ausgaben für 2021 sind im Etat des
Einzelplans 15 berücksichtigt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen und aktueller
Vertragsabschlüsse sind Mehrbedarfe zu erwarten.
Während der Sondierungsgespräche wurden von den Unternehmen
verschiedene Angebote unterbreitet, darunter auch Angebote mit höheren Mengen. Die
endgültig vorliegenden Vertragskonditionen sind das Ergebnis komplexer
Verhandlungsprozesse, bei denen verschiedene Angebote vorgelegt wurden und
bei denen zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen. Neben der Bestellmenge sind
dabei insbesondere die Lieferfristen und Lieferkonditionen, der Preis, die Höhe
der notwendigen Anzahlung sowie Haftungsfragen zu berücksichtigen. Dabei
wurden stets alle Impfstoffdosen bestellt, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt
verfügbar waren.
Die von der EU-Kommission ausgehandelten Verträge lassen die Vorschriften
der europäischen Produkthaftungsrichtlinie sowie die Haftung nach dem
jeweils anwendbaren mitgliedstaatlichen Recht unberührt. Die Haftung für die
Einhaltung der Anforderungen und Standards der Guten Herstellungspraxis
(„Good Manufacturing Practice – GMP“), d. h. für die einwandfreie
Herstellung und Qualität des Arzneimittels, ist ausschließlich bei den Unternehmen.
Weitere Einzelheiten der vertraglichen Regelungen unterliegen nach den
Verträgen der Vertraulichkeit.
2. Welche Verträge zur Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 hat
die Bundesregierung wann mit welchen Herstellern über welche
Impfstoffmengen geschlossen?
a) Um welche Art Verträge handelt es sich (Optionen, Letters of Intent,
Festbestellungen etc., bitte jeweils die Vertragsdaten einzeln
nennen)?
b) Welche Lieferbedingungen wurden jeweils vereinbart?
c) In welcher Höhe sind Kosten durch die Impfstoffbeschaffung der
Bundesregierung bereits angefallen, und welche Kosten erwartet die
Bundesregierung insgesamt für das Jahr 2021?
d) Welche Regelungen wurden bei den einzelnen Herstellern zur
Produkthaftung getroffen, und welches Recht gilt hier?
Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
Die Unternehmen BioNTech, CureVac und IDT Biologika (IDT) wurden aus
einem Sonderprogramm zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung
durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Von den Unternehmen wurde im Gegenzug erwartet, dass sie einen
angemessenen Anteil der Produktion eines zugelassenen COVID-19-Impfstoffes für die
bedarfsgerechte Versorgung in Deutschland zugänglich machen. Deshalb hat
das BMG am 31. August 2020 mit CureVac, am 8. September 2020 mit
BioNTech und am 10. Dezember 2020 mit IDT jeweils vorvertragliche
Absichtserklärungen in Form eines sogenannten Memorandum of Understanding
bzw. im Fall von IDT eines Term Sheet geschlossen. Nach den Vereinbarungen
kann Deutschland bis zu 55 Millionen weitere Impfstoffdosen erhalten
(BioNTech: bis zu 30 Millionen Impfstoffdosen, CureVac: bis zu 20 Millionen
Impfstoffdosen, IDT: bis zu 5 Millionen Impfstoffdosen). Die Umsetzung
dieser Absichtserklärung in verbindliche Bestellungen einschließlich der
Liefertermine und Regelungen zur Haftung ist Gegenstand laufender
Verhandlungen. Die insgesamt für 2021 zu erwartenden Kosten hängen vom Ergebnis
der laufenden Verhandlungen ab und können daher derzeit nicht beziffert
werden.
3. Welche Mengen an Impfstoffen aus den EU-Impfstoffbestellungen sollen
insgesamt an Deutschland ausgeliefert werden (bitte nach Herstellern
aufschlüsseln)?
a) Welche Teilmengen der bestellten Impfstoffe der jeweils einzelnen
Hersteller sollen wann an Deutschland geliefert werden (bitte genaue
Daten für die einzelnen Lieferungen nennen)?
b) Mit welcher Anzahl an nach Deutschland ausgelieferten
Impfstoffdosen rechnet die Bundesregierung in den einzelnen Monaten des
Jahres 2021?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Mengen an Impfstoffen aus den Bestellungen der
Bundesregierung sollen insgesamt an Deutschland ausgeliefert werden (bitte nach
Herstellern aufschlüsseln)?
a) Welche Teilmengen der bestellten Impfstoffe der jeweils einzelnen
Hersteller sollen wann an Deutschland geliefert werden (bitte genaue
Daten für die einzelnen Lieferungen nennen)?
b) Mit welcher Anzahl an nach Deutschland ausgelieferten
Impfstoffdosen rechnet die Bundesregierung in den einzelnen Monaten des
Jahres 2021?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Bestellfortschritt und
das Verhandlungsverhalten der EU bei der Impfstoffbeschaffung?
a) Hält die Bundesregierung die von der EU bis November 2020
bestellten Impfstoffdosen für ausreichend, insbesondere vor dem
Hintergrund des Bestellverhaltens anderer Länder?
b) Was hat die Bundesregierung unternommen, um die
Impfstoffbestellungen der EU zu beschleunigen?
c) Als sich abzeichnete, dass der Impfstoff von Biontech der erste mit
einer EU-Zulassung sein würde, wie hat die Bundesregierung hierauf
in Bezug auf die Impfstoffbeschaffung reagiert?
d) Warum schlug die EU höhere Lieferangebote von Biontech und
Moderna aus (
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/cdu-g
eneral-paul-ziemiak-stinksauer-auf-spd-groko-krach-um-bild-enthuel
lung-74748880.bild.html), und warum hat die Bundesregierung diese
Lieferangebote nicht für Bestellungen genutzt?
Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland gehört zu den Ländern in der Welt, die nach dem aktuellen Stand
der Dinge bereits jetzt darauf bauen können, im Verlauf dieses Jahres genug
Corona-Impfstoff für die gesamte Bevölkerung bereitstellen zu können. Die
Bundesregierung hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Verträge mit den
sechs Impfstoffkandidaten auf EU-Ebene abgeschlossen wurden. Als die Mittel
im EU-Haushalt für die Anzahlungen zur Produktionsförderung ausgeschöpft
waren, berief Deutschland als Vorsitz im Rat der EU eine informelle Tagung
der EU-Gesundheitsministerinnen und EU-Gesundheitsminister ein, um u. a.
über die Finanzierung der Impfstoffbeschaffung zu beraten. Zusätzlich wurde
in einem Schreiben vom 10. September 2020 zusammen mit der EU-
Kommission dafür geworben, dass alle Mitgliedstaaten den EU-Haushaltstitel aus
nationalen Mitteln aufstocken, um einen möglichst zügigen Vertragsschluss
insbesondere mit BioNTech/Pfizer und Moderna möglich zu machen. Auf die
Angaben zum Vertragsabschluss mit BioNTech/Pfizer sowie zur Ankündigung der
EU-Kommission am 8. Januar 2021 in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Schließlich sorgte der deutsche Vorsitz dafür, dass die Themen
Impfstoffbeschaffung und deren Finanzierung in den relevanten Gremien, wie
Ratsarbeitsgruppen und Ausschusssitzungen der Ständigen Vertreter beraten
wurden.
Die derzeit begrenzte Verfügbarkeit von COVID-19-Impfstoffen ist nicht auf
eine zu niedrige Gesamtmenge bestellter Impfdosen zurückzuführen. Sie liegt
zum einen in der weltweit begrenzten Menge an Produktionskapazitäten
begründet, die bei innovativen Produktionsprozessen nicht ungewöhnlich ist, und
zum anderen an einem unterschiedlich schnellen Voranschreiten weiterer
erfolgversprechender Impfstoffentwicklungen anderer Unternehmen. Sowohl
auf EU-Ebene als auch auf deutscher Ebene werden alle Anstrengungen
unternommen, um die Produktionskapazitäten auszuweiten. Zudem stehen die
Impfstoffkandidaten weiterer Hersteller, mit denen Verträge auf EU-Ebene
abgeschlossen wurden, vor der Zulassung.
6. Wann plant die Bundesregierung, welche Bevölkerungsgruppen
durchgeimpft zu haben, und ab wann sollen Impfungen für alle Menschen in
der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen?
Zu Beginn der Impfaktion kommt es darauf an, schnell die besonders
vulnerablen Gruppen zu impfen. Die Coronavirus-Impfverordnung trifft die in § 20i
SGB V angelegte Priorisierung auf Basis der Empfehlungen der Ständigen-
Impfkommission. Mit höchster Priorität werden zunächst Personen älter als
80 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen,
besonders schwer erkrankte Menschen sowie medizinisches und in Alten- und
Pflegeheimen tätiges Personal geimpft. Die Impfungen werden in Zuständigkeit
der Länder organisiert und durchgeführt, so dass diese auch die Planungen vor
Ort übernehmen. Die Bundesregierung geht davon aus, im Sommer allen
Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können.
7. Trifft es zu, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und ggf. auch
die EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen den
Gesundheitsminister Jens Spahn dazu gedrängt haben, eine
Impfstoffbeschaffung durch die EU vornehmen zu lassen (vgl.
https://www.bild.de/politi
k/inland/politik-inland/mit-diesem-spahn-brief-begann-das-impfstoff-des
aster-bei-der-eu-74734176.bild.html)?
Die Impfstoffbeschaffung hat für das BMG bereits seit dem Frühjahr 2020 eine
sehr hohe Priorität. Deutschland hat gemeinsam mit drei Partner-
Mitgliedstaaten in der EU bei der Impfstoff-Beschaffung eine Vorreiterrolle eingenommen:
gemeinsam mit Frankreich, Italien und den Niederlanden hat sich Deutschland
frühzeitig zu einer „Inklusiven Impf-Allianz“ zur gemeinsamen Beschaffung
von Impfstoffen zusammengeschlossen. Es war von Beginn an das Bestreben
der vier Partner, alle anderen EU-Mitgliedstaaten, so sie es wünschten,
teilnehmen zu lassen. Nachdem immer mehr EU-Mitgliedstaaten ihr Interesse an der
Impf-Allianz bekundet hatten, wurden die Aktivitäten der vier Partner
konsequenterweise in die Impfstoff-Initiative der KOM überführt. Im Übrigen hat
Deutschland maßgeblich dazu beigetragen, dass die Verträge mit den sechs
Impfstoffherstellern auf EU-Ebene realisiert wurden. Zu den weiteren
Bemühungen Deutschlands auf EU-Ebene wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
8. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung welchen Firmen,
Einrichtungen, Organisationen und weiteren Akteuren zur Erforschung,
Erprobung, Markteinführung und Produktion eines Impfstoffs gegen
COVID-19 gewährt?
a) Wie wurden diese Mittel jeweils beantragt, bzw. in welchen
Verfahren wurden sie gewährt?
b) In welcher Höhe wurden die Mittel den einzelnen Akteuren wann
bewilligt?
c) In welcher Höhe wurden die Mittel an die einzelnen Akteure wann
ausgezahlt?
d) Um welche Art an Finanzmitteln handelt es sich (etwa Kredite,
Subventionen, Fördergelder etc.), und aus welchen Haushaltstiteln
wurden bzw. werden sie jeweils finanziert?
e) Welche Bedingungen, etwa zu Impfstofflieferungen, waren an die
Gewährung der Mittel geknüpft?
Die Fragen 8 bis 8e werden gemeinsam beantwortet.
Die Antragstellung erfolgte im Rahmen der Richtlinie für ein Sonderprogramm
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Beschleunigung von
Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-
CoV-2 vom 11. Juni 2020. Die Bundesförderung erfolgte als Zuwendung im
Rahmen der für die Projektförderung des Bundes geltenden Regularien.
Die Bewilligungen an die einzelnen Firmen erfolgten wie nachfolgend
beschrieben:
Zuwendungsempfänger Fördersumme [€] Bewilligungsdatum
BioNTech SE 375.002.291,08 am 09.09.2020 rückwirkend zum 01.02.2020
IDT Biologika GmbH 113.702.976,26 am 29.09.2020 rückwirkend zum 20.02.2020
CureVac AG 251.612.248,35 am 31.08.2020 rückwirkend zum 01.08.2020
Die bisherige Mittelauszahlung erfolgte wie nachfolgend beschrieben:
Zuwendungsempfänger 2020 abgerufen [€]
BioNTech SE 326.896.810,60
IDT Biologika GmbH 19.813.250,00
CureVac AG 102.789.939,74
Die Zuwendungen wurden im Wege der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse auf der Basis einer Meilensteinplanung aus dem Haushaltstitel
3004/68530 (Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft) gewährt.
Die Fördervoraussetzungen wurden bereits in der zugrundeliegenden
Förderrichtlinie festgelegt. Dazu zählt, dass die Unternehmen einen angemessenen
Anteil der Produktion eines zugelassenen Impfstoffes für die bedarfsgerechte
Versorgung in Deutschland zugänglich machen.
Die Antragstellenden müssen zudem im Falle eines Abbruchs oder einer
erheblichen Verzögerung ihrer Impfstoffentwicklung bereit sein, die mit den
Fördermitteln bereits aufgebauten und dann nicht mehr benötigten Herstellungs- und
Studienkapazitäten einschließlich der Nutzung bereits reservierter Kapazitäten
bei Drittunternehmen – soweit mit angemessenem Aufwand vertretbar – für die
Entwicklung bzw. Produktion anderer Impfstoffe zur Verfügung zu stellen.
Zudem wurden Angaben zur Verwertung über den deutschen und europäischen
Raum hinaus sowie zur Preisgestaltung gefordert. Die geförderten Firmen
haben im Zuge der Bewilligung entsprechend Zusagen/Angaben gemacht.
9. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung dafür getroffen, dass bei
einer breiten Verfügbarkeit von COVID-19-Impfstoffen ausreichend
Spritzen, Tupfer und weitere benötigte Medizinprodukte vorhanden sind,
damit die Impfungen problemlos durchgeführt werden können?
a) Hat die Bundesregierung hier eigene Bestellungen in Auftrag
gegeben, wenn ja, für welche Produkte, bei welchen Herstellern, in
welchen wann zu liefernden Mengen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Lage etwa für Spritzen für
Impfungen auf dem Weltmarkt, und sind bei ihr bislang Warnungen
vor Engpässen eingegangen, bzw. sind ihr mögliche Engpässe
bekannt geworden, wenn ja, wann?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Beschaffung von Kanülen und Spritzen zur Applikation der Impfstoffe ist
Aufgabe der Länder. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Länder
angesichts ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der Impfung bereits im
August 2020 auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Hinblick auf eine
Bedarfsermittlung, die vorsorgliche Reservierung und die Erhöhung der
Bevorratung der erforderlich Spritzen und Kanülen aktiv zu werden.
Die Bundesregierung hat sich an einem gemeinsamen Beschaffungsverfahren
(Joint Procurement Agreement – JPA) der EU-Kommission zu „vaccination
supplies“ beteiligt. Die Bundesregierung hat vorsorglich jeweils 112 Millionen
Spritzen und 106 Millionen Nadeln angemeldet. Bei der Bedarfsermittlung für
das JPA hat die Bundesregierung die Länder aufgefordert, ebenfalls
teilzunehmen und ihren Bedarf anzumelden. Sechs Länder haben von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Bedarfsermittlung und Ausschreibung durch
die EU-Kommission erfolgte herstellerneutral. Die Bundesregierung hat nach
Abschluss der Rahmenverträge durch die EU-Kommission ihre Bestelloptionen
aus den Rahmenverträgen bis auf einen Eigenanteil den Ländern, die an dem
gemeinsamen Beschaffungsverfahren der EU-Kommission teilgenommen
haben, zum eigenständigen Erwerb angeboten.
Darüber hinaus hat die Firma BioNTech Impfzubehör beschafft und steht mit
einzelnen Ländern diesbezüglich im Austausch, um mögliche Engpässe zu
beheben.
Die Bundesregierung wurde von einzelnen Herstellern für Spritzen darauf
hingewiesen, dass aufgrund des weltweit hohen Bedarfs an diesen Produkten mit
längeren Bestellvorläufen zu rechnen und dies bei einer Beschaffung zu
berücksichtigen ist. Diese Information hat die Bundesregierung an die Länder
weitergegeben.
10. Was tut die Bundesregierung dafür, Impfskeptiker und Impfgegner von
den Vorteilen einer Impfung zu überzeugen?
Für den Impferfolg ist von entscheidender Bedeutung, dass die Menschen einer
Impfung positiv gegenüberstehen. Das BMG hat daher zum Start der
bundesweiten Impfkampagne die Kommunikationskampagne „#Deutschland krempelt
die Ärmel hoch“ entwickelt. Diese Kampagne bietet der Bevölkerung ein
niederschwelliges, schnelles und zuverlässiges Angebot, um sich fachlich fundiert
über alle Aspekte der Corona-Impfung zu informieren. Ziel der Kampagne ist
es, dass die Menschen gut informiert für sich die Entscheidung treffen, sich
impfen zu lassen. Ärzte- und Apothekerschaft sowie den Pflegekräften kommt
als Multiplikatoren eine bedeutende Rolle zu. Sie sind bei medizinischen
Fragen für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Ansprechpartner, denen die
Menschen vertrauen. Ihre Einschätzung ist von großer Bedeutung um die Menschen
von der Wichtigkeit dieser Impfung überzeugen zu können. Speziell für diese
Gruppen bietet das BMG virtuelle und interaktiv ausgerichtete
Informationsveranstaltungen (sog. Town Hall Meetings) an, um einen schnellen
Wissenstransfer sicherzustellen. In diesen Livestreams nehmen Experten ausführlich zu
den aus der Ärzteschaft, den Apothekerinnen und Apotheker und von den
Pflegekräften gestellten Fragen Stellung und erläutern die Wirkungsweise der
Impfstoffe, Fragen der Sicherheit, die Impfstrategie und die Organisation der
Corona Schutzimpfungen. Die bei den Veranstaltungen bestehende
Möglichkeit, Fragen an den Bundesgesundheitsminister und an die Experten zu stellen,
wird in großem Umfang genutzt und verdeutlicht das große Interesse der Ärzte,
Apotheker und Pflegkräfte an diesen Veranstaltungen. Darüber hinaus wurde
vom BMG ein digitales Maßnahmenpaket für die Pflege geschnürt, welches
unter anderem Werbe- und Informationsmaterialien enthält, die sich speziell an
die Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte richten. Dieses umfangreiche
Informationspaket wurde Pflegeverbänden und den zuständigen
Gesundheitsministerien der Länder zur Verfügung gestellt. Ebenfalls wird über das
Pflegenetzwerk Deutschland unter
www.pflegenetzwerk-deutschland.de über die Corona-
Schutzimpfung in der Pflege informiert.
Zudem informiert die Bundesregierung zusammen mit dem Robert Koch-
Institut (RKI), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem
Paul-Ehrlich-Institut auf verschiedenen Informationskanälen über die Vorteile
der COVID-19 Schutzimpfung und die Notwendigkeit der Impfung zum
Erzielen einer Herdenimmunität. Das RKI hat aktuell ein Faktenblatt zur
Coronaschutzimpfung erarbeitet und als weitere Informationsquelle veröffentlicht
(
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/Fakt
enblaetter_Tab.html).
11. Welche Durchimpfungsquote der Bevölkerung ist nach Auffassung der
Bundesregierung notwendig, um alle Corona-Schutzmaßnahmen
aufheben zu können, und wann möchte die Bundesregierung diese
Durchimpfungsquote erreichen?
Effektive und sichere Impfungen können einen entscheidenden Beitrag zur
Eindämmung der Pandemie leisten und werden es ermöglichen,
Kontaktbeschränkungen mittelfristig zu lockern. Zunächst muss jedoch ein Großteil der
Bevölkerung eine Immunität gegen das Virus entwickelt haben. Durch die Impfung
wird eine relevante Bevölkerungsimmunität ausgebildet und das Risiko
schwerer COVID-19-Erkrankungen sehr stark reduziert. Die sog. ‚Herdenimmunität‘
ist dann eingetreten, wenn sich ein Virus innerhalb einer Bevölkerung nicht
mehr weiterverbreiten kann. Für COVID-19 wird davon ausgegangen, dass
eine Herdenimmunität vorliegt, wenn etwa 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung
gegen das Virus immun sind. Herdenimmunität ist ein theoretisches
mathematisches Modell, das sich aus der Basisreproduktionszahl R0 („Ansteckungswert“)
ableitet. Es ist aktuell nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt welche
kontaktreduzierenden Maßnahmen und Schutzmaßnahmen gelockert oder gänzlich
aufgehoben werden können. Neben der Impfquote ist entscheidend, wie
effektiv die eingesetzten Impfstoffe im Rahmen der breiten Anwendung sind und
wie sich die epidemische Lage weiterentwickelt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]