[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2638
17. Wahlperiode 26. 07. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 23. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gustav Herzog, Sören Bartol,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2056 –
Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Landverkehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das gesellschaftliche Grundbedürfnis einer möglichst uneingeschränkten
Mobilität und dessen Ermöglichung durch den fortschreitenden Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur läuft zunehmend dem weiteren Grundbedürfnis der
Bevölkerung nach Ruhe und Erholung zuwider. Verkehrsgeräusche sind
Hauptquelle von Lärm sowohl in urbanen Ballungsräumen als auch außerorts und
beeinflussen somit unsere Lebensqualität. Tatsächlich kann Lärm krankmachen.
Lärmbedingte Schlafstörungen erhöhen laut einer Studie der
Weltgesundheitsorganisation das Risiko für Allergien, Herzkreislauferkrankungen,
Bluthochdruck und Migräne um bis zu 56 Prozent. Die Langzeitbelastung durch
Verkehrslärm sei in Europa demnach für bis zu 3 Prozent aller tödlichen
Herzanfälle verantwortlich. Krankheiten, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit
oder Nervosität wirken sich auf die persönliche und die volkswirtschaftliche
Leistungsfähigkeit aus. Zu Recht schwindet daher die Akzeptanz der
Bevölkerung gegenüber mobilitätsbedingtem Lärm.
Laut Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen wird die
Verkehrsleistung in der Summe des motorisierten Personenverkehrs bis 2025 um
19 Prozent, im Güterverkehr sogar um 71 Prozent steigen. Um die Bevölkerung
vor den zu erwartenden, zunehmenden Lärmbelastungen besser schützen zu
können, hat die Bundesregierung 2009 unter Federführung des damaligen
Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, das
Nationale Verkehrslärmschutzpaket II beschlossen. Darin wurden
umfangreiche Maßnahmen für einen besseren Lärmschutz erarbeitet und konkret
benannt. Das Land Rheinland-Pfalz hat mit seinem Entschließungsantrag im
Bundesrat (Bundesratsdrucksache 834/09) ebenfalls konkrete Maßnahmen zur
Verbesserung beim Verkehrslärmschutz gefordert, und der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP verspricht, den Mobilitätsbedürfnissen ebenso
Rechnung zu tragen wie den Anforderungen von Lärmschutz.
1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Lärm ein gesellschaftlich
relevantes Problem darstellt, und wie beurteilt die Bundesregierung Studien, die
zu den Ergebnissen kommen, dass Lärm negative Auswirkungen auf die
körperliche oder seelische Unversehrtheit hat?
Die Bundesregierung begreift Lärm als gesellschaftlich relevantes Thema. Die
Lärmbelastung der Bevölkerung soll reduziert werden. Die Akzeptanz für einen
weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend von einer
Lärmreduzierung ab.
Zu den vielfältigen Wirkungen von Verkehrslärm gibt es zahlreiche
wissenschaftliche Studien und Untersuchungen. Diese zeigen negative Auswirkungen auf das
Wohlbefinden auf und weisen auf Gesundheitsrisiken bei Lärmbelastungen hin.
Die Ergebnisse der im Jahr 2006 vom Umweltbundesamt vorgelegten Meta-
Analyse „Transportation Noise and Cardiovascular Risk“ (
www.umweltdaten.de),
für die zahlreiche epidemiologische Studien ausgewertet wurden, deuten auf
ein erhöhtes Herz-Kreislaufrisiko bei Personengruppen hin, die chronisch mit
Straßenverkehrslärm belastet sind (z. B. erhöhter Blutdruck oder Herzinfarkt).
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat aktuell auf die Bedeutung eines
ungestörten Schlafes für die körperliche und geistige Erholung hingewiesen. In
den „Night Noise Guidelines for Europe“ wurde der aktuelle Wissensstand zum
Thema Lärm und Schlafstörungen zusammentragen. Die
Lärmwirkungsforschung kommt allerdings noch nicht in allen Punkten zu einheitlichen
Ergebnissen.
Im Oktober 2006 hat die Bundesregierung das Vorhaben Deufrako – Noise
Effects (Wirkungsorientierte Bewertung unterschiedlicher Verkehrslärmarten
und deren zeitlicher Struktur. Kognitive Leistung, Befinden und
Schlafverhalten) ausgelöst. Das Projekt zielt darauf ab, die Lästigkeit zeitlicher Strukturen
des Schienenverkehrslärms und deren Wirkung auf Schlafverhalten und
kognitive Leistung darzustellen und mit den Wirkungen des Straßen- und des
Luftverkehrslärms zu vergleichen.
2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung und wie hoch schätzt sie die
volkswirtschaftlichen Schäden durch Arbeitsausfall oder
Leistungseinschränkung infolge lärmbedingter Krankheit und Konzentrationsschwäche?
3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung und wie hoch schätzt sie die
volkswirtschaftlichen Schäden durch Umsatzeinbußen im Tourismus und
Wertminderungen bei Häusern und Grundstücken?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den volkswirtschaftlichen Schäden durch Verkehrslärm liegen verschiedene
Studien vor, die zwischen gesundheitsbezogenen Kosten und durch
Belästigungen verursachte Kosten (z. B. Immobilienwertverluste) unterscheiden. Infras
schätzt die jährlichen Kosten (Stand 2005) beim Straßenverkehrslärm auf etwa
8,8 Mrd. Euro pro Jahr (überwiegend durch Belästigungen verursachte Kosten)
und 3,5 Mrd. Euro gesundheitsrelevante Kosten. Jüngere Untersuchungen
kommen zu ähnlichen Größenordnungen (z. B. K. Giering mit 9,1 Mrd. Euro pro
Jahr, davon 1,45 Mrd. Euro Gesundheitskosten; Stand 2009). Die Lärmkosten
des Schienenverkehrs sind deutlich niedriger. So schätzt Infras die Lärmkosten
auf 0,83 Mrd. Euro pro Jahr.
Globale Daten zu möglichen Umsatzeinbußen im Tourismus liegen der
Bundesregierung nicht vor.
4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bevölkerungsanteil, der sich von
Verkehrslärm belästigt fühlt?
Umfragen von 2008 zeigen, dass sich durch Straßenverkehrslärm 59 Prozent und
durch Schienenverkehrslärm 24 Prozent der Bürgerinnen und Bürger belästigt
fühlen, darunter jeweils 12 Prozent äußerst bzw. 4 Prozent stark belästigt.
5. Welche verkehrsträgerbezogenen Unterschiede gibt es bei der Festlegung
der Immissionsgrenzwerte?
Die in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) genannten
Immissionsgrenzwerte gelten gleichermaßen für den Bau und die wesentliche
Änderung von öffentlichen Straßen wie von Schienenwegen der Eisenbahnen und
Straßenbahnen.
6. Welche „Besonderheiten des Schienenverkehrs“ legt die 16.
Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) bei der Berechnung des
Beurteilungspegels des Schienenverkehrs zugrunde?
Als die 16. BImSchV vom 12. Juni 1990 erlassen wurde, lagen Erkenntnisse vor,
dass die von Schienenwegen ausgehenden Verkehrsgeräusche als weniger lästig
und störend gelten als die von Straßen ausgehenden. Diese Erkenntnisse beruhen
u. a. auf sozialwissenschaftlichen Studien: Die Ergebnisse einer interdisziplinären
Feldstudie Ende der 70er-Jahre/Anfang der 80er-Jahre bildeten die Grundlage
für die Festlegung des Korrekturwertes. Dieser ist bei der Berechnung des
Beurteilungspegels an Schienenwegen nach der 16. BImSchV als Abschlag in Höhe
von 5 dB(A) zu berücksichtigen (sog. Schienenbonus). Der Bonus gilt allerdings
nicht für Rangierbahnhöfe und vergleichbare Anlagen, da der von ihnen
ausgehende Lärm ebenso belästigend ist wie Straßenverkehrslärm.
7. Hat Schienenlärm einen weniger schädlichen Einfluss auf die Gesundheit
und Lebensqualität der unmittelbar davon Betroffenen als Straßenlärm?
Verschiedene Studien zu den Auswirkungen von Schienenlärm belegen ein
hohes Maß subjektiver Belästigung und Gestörtheit der Betroffenen durch den
Zugverkehr bei hohen und weiter ansteigenden Schallpegeln. Dies kann bei
nächtlicher Exposition zu Störungen des Schlafverhaltens führen, die langfristig
ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Hinsichtlich eines Vergleichs der
Auswirkungen von Schienen- und Straßenverkehrslärm existieren unterschiedliche
Befunde.
8. Wo werden unter Berücksichtigung einer scharfen Abgrenzung hinsichtlich
des Entstehungsortes (z. B. städtische Autobahnen, Schienenwege oder
Bahnhöfe) und des Verursachers (z. B. Motorräder, Lkw oder Güterzüge
bzw. Antriebs- oder Abrollgeräusche, Brems- oder
Beschleunigungsgeräusche) die meisten Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte nach § 2 der
16. BImSchV festgestellt?
Die Höhe und Anzahl von Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte ist
einerseits von der Höhe der Emissionen abhängig, andererseits von einer Vielzahl von
Faktoren des speziellen Falles. Eine entsprechend der Fragestellung
differenzierte Statistik ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine Übersicht über die
Belastungshöhen ergibt sich aus den im Rahmen der EU-
Umgebungslärmrichtlinie erstellten Lärmkarten für Hauptverkehrswege und Ballungsräume.
9. Erachtet die Bundesregierung den im Vollzug zwar zweckmäßigen
Mittelungspegel auch in Beziehung auf die tatsächlichen Auswirkungen von
Lärm und Lärmspitzen für angemessen und sinnvoll?
Der Mittelungspegel hängt von der Lautstärke, Dauer und Häufigkeit der
jeweiligen typischen Vorbeifahrt-Ereignisse ab. Damit sind die bezüglich der
Mittelungspegel zu ergreifenden Schutzmaßnahmen auch wesentlich zur
Lärmminderung der zugrunde liegenden Vorbeifahrt-Ereignisse. Insofern sind die auf
Mittelungspegel bezogenen Lärmschutzanforderungen grundsätzlich so festgesetzt
worden, dass sie die Lärmsituation pauschalierend berücksichtigen.
10. Welche Vollzugsmöglichkeiten haben die zuständigen Behörden zur
wirksamen Durchsetzung des § 2 der 16. BImSchV?
Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sowie von
Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen ist die 16. BImSchV als
gesetzliche Regelung vom Träger des Vorhabens zu beachten. Mit der
Planfeststellung werden die Vorgaben der 16. BImSchV im Einzelfall verbindlich umgesetzt.
11. Welche Lärmschwerpunkte, wie z. B. das Obere Mittelrheintal, gibt es in
Deutschland?
Die Hauptstrecken des Güterverkehrs der Bahn sind die Strecken mit den
höchsten Lärmemissionen. Hierzu zählen beispielsweise der Rheinkorridor sowie
der Korridor Hamburg–Hannover–Göttingen–Fulda–Würzburg, aber auch Ost-
West-Korridore wie Hannover–Hamm–Ruhrgebiet, Nürnberg–Passau und
Mannheim–Stuttgart–Ulm–München–Rosenheim. Die strategischen Lärmkarten
des Eisenbahn-Bundesamtes, die gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie für
2007 ausgearbeitet worden sind, weisen die Lärmbelastungen im Einzelnen aus.
12. Wird die Bundesregierung die in verschiedenen Gesetzen verankerten
Regelungen zum Lärmschutz in einem Verkehrslärmschutzgesetz
zusammenfassen?
Die Bundesregierung prüft die Möglichkeiten, auf der Grundlage eines
einheitlichen Lärmschutzkonzeptes Lärmschutzregelungen und Berechnungsverfahren
zu harmonisieren und Verfahrensweisen einzuführen, mit denen die Belastung
durch mehrere Verkehrsquellen bewertet werden können. Es ist jedoch derzeit
nicht ersichtlich, ob sich daraus der Bedarf für ein Verkehrslärmschutzgesetz
ergibt.
13. Plant die Bundesregierung einen verbindlichen Rechtsanspruch auf
Lärmsanierung an bereits fertiggestellten Straßen und Schienenwegen
einzuführen, und wenn ja, unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, aufgrund
der damit verbundenen hohen Kosten, die Lärmsanierung im Rahmen von
Stufenplänen umzusetzen?
Nein, die Bundesregierung plant die Fortführung der
Lärmsanierungsprogramme des Bundes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
und unter Berücksichtigung der prioritär zu sanierenden Streckenabschnitte.
14. Welche Maßnahmen des Nationalen Verkehrslärmpaketes II vom 27.
August 2009 hat die Bundesregierung bereits umgesetzt oder bis wann
beabsichtigt sie was zu tun?
Die Maßnahmen des NATIONALEN VERKEHRSLÄRMSCHUTZPAKETES II
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sollen im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel schrittweise umgesetzt werden. Eine
Änderung der im Paket genannten Zeiträume ist nicht beabsichtigt. Bereits
umgesetzt ist die Senkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an
Bundesfernstraßen um 3 dB(A).
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Geräuschgrenzwerte der
verschiedenen Verkehrsträger weiter zu reduzieren?
Geräuschgrenzwerte für Fahrzeuge der verschiedenen Verkehrsträger werden
ausschließlich in internationalen Gremien erarbeitet, zum Beispiel in der
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) für
Straßenfahrzeuge und in der Europäischen Gemeinschaft für Schienenfahrzeuge. Die
Bundesregierung setzt sich dort für niedrigere Geräuschgrenzwerte ein.
Allerdings sind die internationalen Verhandlungen über Grenzwertsenkungen vor
allem bei Kraftfahrzeugen schwierig. Daher setzt sich die Bundesregierung für
ein schrittweises Vorgehen und für Regelungen ein, die die technischen
Möglichkeiten entsprechend dem Stand der Lärmminderungstechnik umsetzen und
erreichbare weitere Fortschritte vorzeichnen.
16. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und welche Grenzwerte werden für
welchen Verkehrsträger angestrebt, damit Lärm gar nicht erst entsteht?
Für Kraftfahrzeuge werden derzeit neue Geräuschgrenzwerte erarbeitet, die den
Stand der Technik berücksichtigen sollen. Für Schienenfahrzeuge ist eine
Senkung der Grenzwerte in den geltenden Regelungen (TSI Noise) vorgezeichnet.
Entscheidungen sollen hier 2013 fallen. Um die technischen Möglichkeiten zur
Lärmreduzierung bei Güterzügen voranzubringen, fördert die Bundesregierung
das Forschungsvorhaben „Leiser Zug auf realem Gleis“.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Grenzwerte für zulässige
Emissionen bei der Zulassung von Fahrzeugen abzusenken, um Antriebsgeräusche
gar nicht erst entstehen zu lassen?
Ja
18. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und welche technischen Potentiale
können dabei ausgeschöpft werden?
Die Bundesregierung betrachtet es als vorrangiges umweltpolitisches Ziel, die
vom Straßenverkehr ausgehenden Geräuschemissionen weiter zu senken.
Hierbei wird in erster Linie eine Minderung der Emissionen an der Quelle, also der
Emissionen der Kraftfahrzeuge, angestrebt. Die Geräuschemissionen von
Kraftfahrzeugen (Pkw/Nutzfahrzeuge sowie auch Krafträder) sind international seit
längerem verbindlich begrenzt. Die Grenzwerte wurden im Laufe der Jahre
mehrmals abgesenkt. Zu den weiteren Grenzwertverschärfungen entsprechend
den Fortschritten der Technik wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Auf der Grundlage der Arbeiten der UNECE regelt die Richtlinie 70/157/EWG
des Europäischen Parlaments und des Rates Geräuschanforderungen an
Kraftfahrzeuge in der Europäischen Union. Die Richtlinie schreibt das
Geräuschmessverfahren und die Geräuschgrenzwerte vor. Im Zuge der weiteren Fortschreibung
der o. g. EG-Richtlinie wird sich die Bundesregierung weiter mit Nachdruck
dafür einsetzen, dass die Geräuschanforderungen bei allen Kraftfahrzeugarten so
schnell wie möglich an den jeweils neuesten Stand der Technik angepasst
werden.
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Emissionsgrenzwerte bei der
Zulassung von Reifen abzusenken, um Abrollgeräusche gar nicht erst entstehen
zu lassen?
Ja
20. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und welche technischen Potentiale
können dabei ausgeschöpft werden, ohne die Sicherheit der Reifen negativ
zu beeinflussen?
Bei den Reifengeräuschen wurden unter maßgeblicher Beteiligung der
Bundesregierung Verschärfungen auf den Weg gebracht. Mit der „VERORDNUNG
(EG) Nr. 661/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen,
Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen
Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit“ wurden
die Geräuschgrenzwerte für Reifen um 3 dB(A) verschärft. Die neuen
Grenzwerte sind in Abhängigkeit der Reifenklasse ab dem 1. Dezember 2012
einzuhalten. Ab November 2012 gilt zusätzlich auch die „Verordnung (EG) Nr. 1222/
2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von
Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter“,
welche eine verbesserte und gezielte Information der Verbraucher auch über das
Rollgeräusch gewährleistet.
21. Welche technischen Lärmminderungspotentiale sieht die Bundesregierung
bei der Weiterentwicklung lärmmindernder Straßenbeläge?
Bei der Weiterentwicklung lärmmindernder Beläge wird eine Minderung
zwischen 4 bis 6 dB(A) angestrebt.
22. Wird die Bundesregierung eine akustische Zustandserfassung von
Straßenbelegen auf Bundesstraßen einführen?
Eine bundesweit flächendeckende akustische Zustandserfassung ist derzeit nicht
vorgesehen.
23. Wird die Bundesregierung zukünftig verbindlich festschreiben, dass auf
hochbelasteten Bundesstraßen grundsätzlich lärmarme Deckenschichten,
zumindest bei der Erneuerung der Decken, verlegt werden?
Die Verwendung lärmmindernder Fahrbahnbeläge macht dort Sinn, wo vom
Lärm Betroffene und schützenswerte Nutzungen vorhanden sind. Die
Maßnahmen richten sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Lärmsanierung an
Bundesfernstraßen die Sanierungswerte um 3 Dezibel abzusenken?
Die Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden
Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes ist bereits mit Inkrafttreten des
Bundeshaushalts 2010 erfolgt.
25. Wenn ja, wann, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für
die Investitionen in die dann notwendigen Lärmschutzmaßnahmen?
Die voraussichtlichen Kosten zur Abarbeitung aller noch zu sanierenden Fälle
bewegen sich bei etwa 1,3 Mrd. Euro.
26. Wann wird die Aktualisierung des Lärmberechnungsverfahrens (Richtlinie
für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90) abgeschlossen sein?
Die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90) erlangen ihre
Verbindlichkeit als allgemein anzuwendendes Lärmberechnungsverfahren durch die
Inbezugnahme in Anlage 1 der 16. BImSchV. Nach Überarbeitung der
Richtlinien bedarf es noch der Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung. Zur
Zeitplanung wird auf die Antwort zu Frage 57 verwiesen.
27. Hält die Bundesregierung den heutigen Unterschied zwischen
Lärmsanierungswerten für Bestandsstrecken und Lärmvorsorgewerten für Aus- und
Neubaumaßnahmen von bis zu 13 Dezibel für richtig und den Belangen der
Anwohner gerecht werdend?
Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung den Unterschied abzubauen?
Die Bundesregierung hat mit der Absenkung der Auslösewerte für die
Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes um
3 dB(A) einen ersten Schritt zur Annäherung der Sanierungs-Auslösewerte an
die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge der 16. BImSchV unternommen.
Dies dient dem im NATIONALEN VERKEHRSLÄRMSCHUTZPAKET II
angestrebten Ziel, bis 2020 im Straßenverkehr die Belästigung durch Lärm um
30 Prozent zu mindern.
28. Erachtet die Bunderegierung den Lärmschutz von Fernfahrern auf
Rastanlagen von Bundesautobahnen für hinreichend?
29. Wenn nein, welche Rastanlagen müssen mit weiteren
Lärmschutzmaßnahmen ausgebaut werden, um einen angemessenen Lärmschutz
sicherzustellen?
30. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, und bis wann möchte
sie diese Lärmschutzmaßnahmen abgeschlossen haben?
Die Fragen 28, 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um die Lkw-Fahrer während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten auf
den Rastanlagen vor dem Lärm der Autobahn zu schützen, wurde bereits im Jahr
2008 auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung eine Regelung im Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushaltsplan zur
Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Rastanlagen
geschaffen. Eine Vorgabe für Lärmschutzmaßnahmen für Lkw-Fahrer wird in den neuen
Planungsrichtlinien für Autobahnrastanlagen enthalten sein. Die im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (Artikel 90, 85 GG)
zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder arbeiten ihre jeweiligen Planungen
entsprechend der ohnehin auf Rastanlagen laufenden Baumaßnahmen sowie bei
bestehenden Rastanlagen ohne Ausbaubedarf nach dem Grad der
Lärmbetroffenheit sukzessive ab. Finanziert werden die Lärmschutzmaßnahmen für Lkw-
Fahrer bei Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen und bei bestehenden Rastanlagen
ohne Ausbaubedarf aus dem Straßenbauhaushalt nach Maßgabe und im Rahmen
der jährlichen Straßenbaupläne. Hier wird auf eine separate Erfassung der
Ausgaben zum Schutz von Lkw-Fahrern verzichtet.
Wo im Rahmen der Planungen im Einzelnen der Auslösewert überschritten wird,
ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht
bekannt, da die Baukosten der Planungen sehr häufig unterhalb der geltenden
Vorlagegrenzen liegen, weshalb keine Abstimmung der Maßnahmen seitens der
Länder erforderlich ist. Daher können keine dezidierten Aussagen zu Umfang,
Kosten und Abschluss getroffen werden.
31. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Belastungen von Anwohnern
in so genannten Bündelungslagen, wo sich Schienen- und Straßenlärm
überlappen, besser gerecht zu werden, und sollte nach Ansicht der
Bundesregierung in Zukunft der Summenpegel aus Straße und Schiene bei dem
Lärmsanierungsprogramm für die Bundesfernstraßen wie auch für die
Schiene Grundlage der zu ergreifenden Maßnahmen sein?
Die Bundesregierung beabsichtigt, mittelfristig bei Lärmsanierungsmaßnahmen
in Bündelungslagen von Bundesfernstraßen und Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes den Lärm beider Verkehrsträger zugrunde zu legen. Einzelheiten
zur Umsetzung und den dazu weiterzuentwickelnden Regelungen wurden noch
nicht festgelegt.
32. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der Überarbeitung der
Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität für Schienenfahrzeuge
(TSI) dafür einzusetzen, dass die 2005 beschlossenen
Lärmemissionsgrenzwerte abgesenkt werden?
33. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Berichtszeitraum von sieben
Jahren abzuwarten, bis sie die Verhandlungen auf europäischer Ebene
intensiviert, obwohl schon jetzt feststeht, dass erhebliches weiteres
technisches Geräuschminderungspotential vorhanden ist?
Die Fragen 32 und 33 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich bei der Revision der für neue
Schienenfahrzeuge geltenden Grenzwerte für Geräuschemissionen von
Schienenfahrzeugen, die auf europäischer Ebene in der Technischen Spezifikation für die
Interoperabilität (TSI) für das Teilsystem „Fahrzeuge Lärm“ des
konventionellen transeuropäischen Bahnsystems (Anlage zur Entscheidung der Kommission
2006/66/EG vom 23. Dezember 2005) festgelegt wurden, für eine
Fortschreibung entsprechend dem Stand der Technik einzusetzen. Die Revision ist
innerhalb von sieben Jahren nach dem Inkrafttreten der TSI vorgesehen.
34. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass Ergebnisse aus dem
Forschungsvorhaben „Leiser Zug auf realem Gleis“ in verbindliche
Vorschriften bei der Produktion neuer Güterwagen einfließen?
Das Ziel des Forschungsprojektes „Leiser Zug auf realem Gleis“ ist es nicht,
verbindliche Vorschriften bei der Produktion neuer Güterwagen zu erarbeiten.
Vielmehr ist es das Ziel des Projektes, geeignete lärmmindernde und wirtschaftliche
Retrofit-Lösungen für die Umrüstung von Güterwagen im Bestand zu
entwickeln. Darüber hinaus werden zusätzlich lärmmindernde Maßnahmen am
Oberbau untersucht. Das Projekt soll damit einen „Werkzeugkasten“ an
technischen Lösungen anbieten, aus dem man sich je nach vorhandener
Lärmsituation bedienen kann.
35. Wie beurteilt die Bundesregierung das 10-Punkte-Programm „Leises
Rheintal“ der Umwelt- und Verkehrsminister von Rheinland-Pfalz und
Hessen?
Die Minderung des Schienenverkehrslärms ist – ausweislich des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP – ein zentrales Anliegen der
Bundesregierung. Die Maßnahmen des NATIONALEN VERKEHRSLÄRMSCHUTZ-
PAKETES II des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
werden fortentwickelt mit dem Ziel, den Lärmschutz zu verbessern.
Um die Bevölkerung vor Schienenlärm zu schützen, fördert die Bundesregierung
Lärmschutzmaßnahmen aus dem Lärmsanierungsprogramm an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Die Strecken im Rheintal wurden
seit Beginn dieses Programms im Jahre 1999 entsprechend der Priorisierung in
der Gesamtkonzeption vorrangig behandelt.
Zwischen Köln und Wiesbaden bzw. Mainz – und damit auch im UNESCO-
Weltkulturerbe Mittelrheintal – wurden aktive und passive
Lärmschutzmaßnahmen in mehreren Ortsdurchfahrten mit einem Gesamtvolumen von 98,8 Mio.
Euro realisiert. Die Gesamtlänge der Schallschutzwände in 40 Ortsdurchfahrten
beträgt etwa 51 Kilometer. Dabei haben die topografischen Bedingungen im
engen Rheintal in vielen Fällen den Einsatz von aktiven Lärmschutzmaßnahmen
begrenzt. Allein die passiven Lärmschutzmaßnahmen haben ein Volumen von
43,3 Mio. Euro.
Mit dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung konnte zudem in neue,
innovative Formen des Lärmschutzes investiert werden. So war es möglich, bereits
im April 2009 Schienenstegbedämpfer zwischen Bingen-Gaulsheim und Gau-
Algesheim einzubauen.
Als weitere Lärmschutzmaßnahme für das Rheintal fördert die Bundesregierung
die Umrüstung vorhandener Güterwagen auf lärmarme Bremsen im Rahmen des
Pilot- und Innovationsprogramms „Leiser Güterverkehr“. Die Förderrichtlinie
für das Pilotprojekt wurde am 16. November 2009 in Kraft gesetzt. Damit wird
die Umrüstung von bis zu 5 000 Waggons gefördert, die vorrangig im Rheintal
fahren werden.
36. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Schienenlärmbelastung im
Mittelrheintal gegenüber dem heutigen Stand um 10 Dezibel abzusenken?
Mit der bereits abgeschlossenen Lärmsanierung wurde im Mittelrheintal ein
wesentlicher Schritt zur Erreichung des Halbierungsziels geleistet. Mit
Schallschutzwänden in einer Höhe von 2 m wird in der Regel eine Reduktion von 8 bis
10 dB(A) im abgeschirmten Bereich erzielt. Dort wo aus städtebaulichen
Gründen keine aktiven Maßnahmen ergriffen werden konnten, sind passive
Maßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftern sowie Fassaden- und
Dachisolierungen) umgesetzt worden, die sicherstellen, dass die in der
24. BImSchV vorgeschriebenen Innenraumpegel eingehalten werden. Eine
weitere signifikante Lärmminderung wird nach Umrüstung des Großteils der
Bestandsgüterwagen auf die lärmmindernden Verbundstoff-Klotzbremsen durch
die Eisenbahnunternehmen eintreten.
37. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für Strecken durch das
Mittelrheintal Geschwindigkeitsbegrenzungen zu erlassen, um zumindest
die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohner zu mindern, und warum
schlägt sie dem Deutschen Bundestag keine Anpassung der
Rechtsgrundlage vor, um rechtssicher Geschwindigkeitsbegrenzungen oder
Fahrverbote aussprechen zu können?
Für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bahnstrecke im Rheintal gibt es
derzeit keine gesetzlichen Grundlagen. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind
grundsätzlich als Maßnahmen in besonderen Belastungssituationen geeignet, sie
dürfen aber nicht das Ziel gefährden, mehr Verkehr auf der Schiene abzuwickeln.
38. Wie erfolgt die Güterabwägung durch die Bundesregierung zwischen den
berechtigten Interessen des Bahnverkehrs nach einer guten
Betriebsqualität und dem Recht der Anwohner auf nächtliche Ruhe?
Der Schienenverkehr ist der Verkehrsträger, der den wachsenden
Mobilitätsbedarf der Gesellschaft in grundsätzlich umweltschonender Weise decken kann.
Niedriger Energieverbrauch und geringer Flächenbedarf sind anerkannte
positive Umweltfaktoren. Die Erreichung der CO2-Minderungsziele im Verkehr ist
ohne eine Stärkung der Schiene nicht möglich. Um erfolgreich Verkehr auf die
Schiene zu verlagern ist es erforderlich, dass die Lärmemissionen des
Schienenverkehrs weiter konsequent reduziert werden, damit dem Ruhebedürfnis der
Anlieger auch bei steigenden Verkehren Rechnung getragen wird. Instrumente
hierzu sind neben Maßnahmen am Gleis der Einbau leiser Bremssohlen in die
Güterwagen, der im Rahmen des Pilot- und Innovationsprogramms „Leiser
Güterverkehr“ gefördert wird. Demgegenüber könnten limitierende Eingriffe in
die Nutzung der Infrastruktur zu Verlagerungseffekten auf die Straße führen und
die Umweltbilanz insgesamt stärker belasten.
39. Erachtet die Bundesregierung beide berechtigten Interessen im
Mittelrheintal miteinander vereinbar?
Ja
40. Welche weiteren Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für die
besondere Lärmproblematik im Mittelrheintal?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
41. Wie begegnet die Bundesregierung dem zunehmenden Problem der
Erschütterungen durch Zugbewegungen im Mittelrheintal?
Im Rahmen der innovativen Maßnahmen zur Minderung von Lärm- und
Erschütterungsemissionen wird als erster Einstieg auch die Wirkung von
erschütterungsmindernden Maßnahmen unmittelbar am Fahrweg erprobt.
Während bei den Fragen zur Entstehung, Vermeidung, Ausbreitung und
Minderung von Luftschallemissionen auf vielfältige wissenschaftliche Grundlagen und
langjährige Erfahrungen zurückgegriffen werden kann, besteht zu den
Körperschallemissionen und ihrer Wirkung auf die Anwohner noch weiterer
Forschungsbedarf.
42. Favorisiert die Bundesregierung bei der Einführung lärmabhängiger
Trassenpreise eine Bonusregelung oder eine für die öffentliche Hand
kostenneutrale Bonus-Malus-Regelung, und wann ist mit der konkreten
Einführung lärmabhängig ausdifferenzierter Trassenpreise zu rechnen?
43. Welche Zeitdauer hält die Bundesregierung, angesichts hunderttausender,
täglich von Schienenlärm betroffener Anwohner, für angemessen, um die
verschiedenen Modelle der Trassenpreisgestaltung zu prüfen?
Die Fragen 42 und 43 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung befürwortet eine lärmabhängige Trassenpreisgestaltung
bei der Bahn. Im Rahmen des Pilot- und Innovationsprogramms Leiser
Güterverkehr hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein
Gutachten in Auftrag gegeben. Mit dem Gutachten sollen Aussagen über
Subventionskosten für die öffentliche Hand, Transaktionskosten für den
Eisenbahnsektor, Effizienz und Effektivität, intermodale Wirkungen, europaweite
Kompatibilität sowie zum Zeitrahmen der Einführung gemacht werden. Der
Abschlussbericht wird für September 2010 erwartet. Die Einführung eines lärmabhängigen
Trassenpreissystems in Deutschland wäre – in Abhängigkeit der Ergebnisse –
nicht kurzfristig möglich.
44. Wie viele Güterwagen wurden bisher auf geräuscharme K- oder LL-
Bremssohlen umgerüstet, und wie hoch ist ihr prozentualer Anteil am
täglich im deutschen Eisenbahnnetz eingesetzten Schienenfahrzeugpark?
Derzeit liegen im Rahmen des Pilotprojekts des Bundes „Leiser Rhein“ Anträge
für die Umrüstung von mehr als 1 200 Güterwagen des Bestandes vor. Wegen der
erforderlichen Vorlaufzeiten wurden allerdings bisher noch keine Güterwagen
umgerüstet. EU-weit ist von etwa 100 bis 200 umgerüsteten Fahrzeugen
auszugehen. Im Rahmen des Pilotprojektes „Leiser Rhein“ ist jedoch geplant,
beginnend noch in diesem Jahr bis zu 5 000 Güterwagen umzurüsten.
45. Wie viele Güterwagen wurden bereits mit geräuscharmen K- oder LL-
Bremssohlen angeschafft, und wie hoch ist ihr prozentualer Anteil am
täglich im deutschen Eisenbahnnetz eingesetzten Schienenfahrzeugpark?
Die Deutsche Bahn AG hat im nationalen Fahrzeugregister 8 150 neue mit
K-Sohlen ausgerüstete Güterwagen gemeldet; weitere 5 270 mit K-Sohlen
ausgerüstete Güterwagen kommen von anderen Haltern und
Privatgüterwageneinstellern hinzu. Dies entspricht einem Anteil von 8,3 Prozent der in Deutschland
gemeldeten Güterwagen. Wie viele von diesen Wagen im Durchschnitt täglich
auf dem deutschen Schienennetz eingesetzt werden und wie viele ausländische
Güterwagen hinzukommen, ist nicht zentral erfasst.
46. Auf welchen Strecken werden diese mit geräuschärmeren Bremssohlen
ausgestatteten Schienenfahrzeuge überwiegend eingesetzt?
Der Einsatzraum dieser lärmarmen Güterwagen wird nicht zentral erfasst.
47. Beabsichtigt die Bundesregierung, Lärmkontingente für hoch belastete
Strecken einzuführen, und wenn ja, mit welchen ordnungspolitischen
Instrumenten sollen sie durchgesetzt werden?
Die Bundesregierung steht ordnungspolitischen Instrumenten für einen besseren
Lärmschutz grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Wie von der Europäischen
Kommission empfohlen, sollen aber zunächst die Umrüstung vorhandener
Güterwagen mit lärmarmen Bremssohlen sowie die Einführung lärmabhängiger
Trassenpreise vorangetrieben und dann geprüft werden, ob und inwieweit
Lärmkontingente oder vergleichbare Instrumente in Deutschland zur dauerhaften
Begrenzung der Lärmbelastung beitragen können.
48. Wie beurteilt die Bundesregierung die von LL-Sohlen ausgehende
Geruchs- und Staubbelastung im Zusammenhang mit den Kostenvorteilen
gegenüber der K-Sohle?
Die Bundesregierung lässt diesen Sachverhalt zurzeit von einer Expertengruppe
grundsätzlich bewerten. Hierbei wird jedoch auch erst einmal ermittelt,
inwieweit Geruchs- und Staubbelastungen bei LL-Sohlen eine Rolle spielen.
49. Welche technischen Optimierungsmöglichkeiten im Schienenverkehr
konnte die Bundesregierung aus dem Projekt „Erprobung innovativer
Maßnahmen am Gleis“ ziehen, wie hoch schätzt sie das
Lärmreduzierungspotential, und wann rechnet sie mit konkreten Praxisanwendungen?
Die Erprobung innovativer Maßnahmen am Fahrweg läuft derzeit im Rahmen
der aus dem Konjunkturpaket II und Kapitel 12 22 bereitgestellten Finanzmittel.
Die Erprobung ist noch nicht abgeschlossen. Es wird angestrebt, effizientere
Maßnahmenkombinationen zu ermöglichen, die eine Einhaltung der
Lärmsanierungs- bzw. Lärmvorsorgewerte vorrangig mit aktiven Maßnahmen am Fahrweg
oder unmittelbar am Gleis ermöglichen. Bereits im Rahmen der Erprobung
sollen die Maßnahmen möglichst dort eingesetzt werden, wo eine konkrete
Lärmminderung für Anwohner möglich wird. Bei nachgewiesener Lärmminderung
können die innovativen Maßnahmen auch in die Planung von Lärmvorsorge- und
Lärmsanierungsmaßnahmen einbezogen werden.
50. Hält sie die vollständige Einhausung von einzelnen Bahnstrecken für
möglich und im Sinne des Lärmschutzes für sinnvoll, und wie hoch schätzt die
Bundesregierung den Kostenaufwand für die hoch lärmbelastete Strecke
im Mittelrheintal?
Aus technischer Sicht sind Einhausungen grundsätzlich möglich, jedoch in aller
Regel wirtschaftlich nicht vertretbar.
51. Welche Kosten haben die bisherigen Lärmschutzmaßnahmen im Rheintal
verursacht?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
52. Hält die Bundesregierung die Umlenkung des Güterzugverkehrs aus dem
Rheintal raus auf eine alternative, neue Nord-Süd-Achse für möglich und
im Sinne der Entlastung der Anwohner des Rheintals für sinnvoll?
Neu- oder Ausbauvorhaben müssen zwingend Kapazitätsengpässe beseitigen
und die Verbesserung des Verkehrsablaufes auf dem Schienenweg sicherstellen.
Sie lassen sich nicht allein aus Lärmschutzgründen rechtfertigen.
53. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Deutschen Bahn AG
beantragte Trassenführung der Aus- und Neubaustrecke zwischen Offenburg
und Riegel im Zusammenhang mit der Planungsalternative Baden 21?
54. Hält die Bundesregierung den in der von der Deutschen Bahn AG
beantragten Trassenführung vorgesehenen Lärmschutz für ausreichend?
Die Fragen 53 und 54 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die von der DB Netz AG vorgesehene und bereits eingeleitete Trassenvariante
entspricht dem Ergebnis der vom Land Baden-Württemberg durchgeführten
raumordnerischen Beurteilung, welche eine Parallellage der
Neubaustreckengleise zur bestehenden Strecke zwischen Offenburg und Kenzingen vorsieht.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat dies wie folgt begründet: „Gerade die
Einhaltung des raumordnerischen Grundsatzes der Bündelung und der geringere
Flächenverbrauch sprechen für die Parallelführung der jetzigen Rheintalbahn“.
Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit der beiden Varianten wurde im Projektbeirat
Rheintalbahn entschieden, die Deutsche Bahn AG zu beauftragen, die
Untersuchungen zur autobahnparallelen Trasse zu verstärken, um eine bessere
Vergleichbarkeit zu erhalten.
55. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Schienenbonus abzuschaffen?
56. Wenn ja, wann, und mit welchen Folgekosten rechnet die Bundesregierung
für die Investitionen in die dann notwendigen Lärmschutzmaßnahmen?
Die Fragen 55 und 56 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, den Schienenbonus schrittweise zu
reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Die Bundesregierung sieht es als ihre
Aufgabe an, differenzierte Aspekte der Lärmcharakteristik der konkreten
schutzbedürftigen Situation und der Wirkung auf den Menschen zu betrachten und
innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Eine
eindeutige Aussage zur Terminierung der vollständigen Abschaffung des
Schienenbonus sowie deren Kosten kann zurzeit nicht getroffen werden.
57. Wann und wie wird die Bundesregierung die 16. BImSchV den heutigen
Lärmschutzbedürfnissen anpassen, und wie beabsichtigt sie der Tatsache
gerecht zu werden, dass nicht allein die derzeit gültigen Mittelungspegel
ausschlaggebend sind, sondern insbesondere Lärmspitzen den Schlaf
stören und Herz- und Kreislaufbelastungen herbeiführen?
Die Aktualisierung des Rechenverfahrens für Straßenverkehrslärm (RLS-90) ist
eingeleitet worden. Nach Überarbeitung der Richtlinien bedarf es noch der
Änderung der 16. BImSchV, vgl. Antwort zu Frage 26. Die Aktualisierung des
Rechenverfahrens für Schienenverkehrslärm (Schall 03) ist fachlich weitgehend
abgeschlossen.
Der Mittelungspegel hängt von der Lautstärke, Dauer und Häufigkeit der
jeweiligen typischen Vorbeifahrt-Ereignisse ab. Damit sind die bezüglich der
Mittelungspegel zu ergreifenden Schutzmaßnahmen auch wesentlich zur
Lärmminderung der zugrunde liegenden Vorbeifahrt-Ereignisse. Insofern sind die auf
Mittelungspegel bezogenen Lärmschutzanforderungen grundsätzlich so festgesetzt
worden, dass sie die Lärmsituation berücksichtigen. Bei der Inbetriebnahme
neuer Eisenbahnfahrzeuge ist die Technische Spezifikation für die
Interoperabilität im Teilsystem Fahrzeuge – Lärm zu beachten, die das Vorbeifahrt-Geräusch
begrenzt. Wegen der potenziellen Störwirkungen einzelner Zugvorbeifahrten
sollen ergänzende Spitzenpegel-Kriterien weiter geprüft werden.
58. Wird die Bundesregierung das Lärmsanierungsprogramm an
Schienenwegen fortschreiben, und wenn ja, mit welchen jährlichen Mitteln soll das
Programm ausgestattet werden?
Die Bundesregierung hat die Absicht, das Lärmsanierungsprogramm Schiene
fortzusetzen. Hierzu stehen jährlich 100 Mio. Euro zur Verfügung.
59. Welche finanziellen Mittel hat der Bund seit dem Jahr 2000 jährlich für den
Verkehrslärmschutz an Straßen zur Verfügung gestellt?
Die Mittel für Lärmvorsorge sind Bestandteil der Mittel, die für Neu- und
Ausbauvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Für Lärmsanierung an
Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes wurden in den Jahren 2000 bis 2005 pro Jahr
etwa 25 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Seit 2006 beträgt der Mittelansatz
etwa 50 Mio. Euro.
60. Welche finanziellen Mittel hat der Bund seit dem Jahr 2000 jährlich an
Gesamtinvestitionen in den Verkehrsträger Straßen getätigt, und in welchem
prozentualen Verhältnis stehen diese zu den Investitionen in den
Verkehrslärmschutz an Straßen?
Die jährlichen Gesamtinvestitionen werden nachfolgend dargestellt. Für das Jahr
2009 liegen noch nicht alle Zahlen für eine Auswertung vor.
* Lärmvorsorge und Lärmsanierung.
Jahr Gesamtinvestitionen
(in Mio Euro)
Lärmschutz
insgesamt* (in Mio Euro)
Verhältnis Sp.3 von
Sp.2 (in Prozent)
1 2 3 4
2000 4 173,2 124,7 3,0
2001 4 658,5 122,2 2,6
2002 4 712,9 134,9 2,9
2003 4 773,6 151,1 3,2
2004 5 044,0 183,7 3,6
2005 5 307,6 153,1 2,9
2006 5 236,7 125,9 2,4
2007 4 992,2 119,7 2,4
2008 5 143,7 118,8 2,3
2009 6 267,6 k. A. k. A.
61. Welche finanziellen Mittel hat der Bund seit dem Jahr 2000 jährlich für den
Verkehrslärmschutz an Schienenwegen zur Verfügung gestellt?
Für die Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes wurden
seit 1999 jährlich rund 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Seit 2007 ist das
Volumen auf 100 Mio. Euro jährlich erhöht worden (Kapitel 12 22, Titel 891 05).
Mit dem Pilot- und Innovationsprogramm Leiser Güterverkehr zur
lärmmindernden Umrüstung bestehender Güterwagen auf Verbundstoff-Bremssohlen mit
einem Volumen von insgesamt 40 Mio. Euro und einer Laufzeit bis 2012 wird die
Lärmminderung auch im Fahrzeugbestand konsequent verfolgt. Hierfür sind im
Lärmsanierungstitel 891 05 im Rahmen des Ansatzes bis zu 25 Mio. Euro
vorgesehen.
Mit den im Haushaltsjahr 2009 beschlossenen Konjunkturpaketen ist die
Handlungsmöglichkeit nochmals erweitert worden: Für die Verstärkung der
Investitionen in innovative Maßnahmen zur Lärm- und Erschütterungsminderung
wurden über die bei Kapitel 12 22 Titel 891 05 vorgesehenen bis zu 25 Mio. Euro
hinaus, zusätzlich im Rahmen des Konjunkturpaketes II für die Jahre 2009 bis
2011 insgesamt 100 Mio. Euro bereitgestellt (Kapitel 60 91, Investitions- und
Tilgungsfonds, Titel 891 21).
62. Welche finanziellen Mittel hat der Bund bzw. die Deutsche Bahn AG seit
dem Jahr 2000 jährlich an Gesamtinvestitionen in den Verkehrsträger
Schiene getätigt, und in welchem prozentualen Verhältnis stehen diese zu
den Investitionen in den Verkehrslärmschutz an Schienenwegen?
In den vergangenen zehn Jahren wurden den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) die folgenden Mittel für Schienenwegeinvestitionen
bereitgestellt. Die genannten Werte umfassen nur die Mittel für Ersatzinvestitionen
im Bestandsnetz sowie für Neu- und Ausbauvorhaben einschließlich
Lärmvorsorgemaßnahmen (ohne Lärmsanierung, Bahnübergangsbeseitigung, Zivile
Verteidigung u. Ä.).
In den Jahren 2009 bis 2011 werden die oben stehenden Investitionen durch
Mittel aus den beiden Konjunkturpaketen des Bundes verstärkt. Im Jahr 2009
wurden 110,9 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket I und 48,3 Mio. Euro aus dem
Konjunkturpaket II abgerufen.
Hinsichtlich der Investitionen in den Verkehrslärmschutz wird auf die Antwort
zu Frage 64 verwiesen.
Jahr Abruf durch die EIU (Mio. Euro)
2000 3 477
2001 3 886
2002 4 153
2003 4 078
2004 3 200
2005 3 167
2006 3 100
2007 3 578
2008 3 589
2009 3 702
63. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der für 2010 und 2011 geplanten
Investitionsmittel in Lärmschutzmaßnahmen entlang von Straßen am
Gesamtinvestitionsvolumen des Verkehrsträgers Straße?
Die Ausgaben der Lärmvorsorge an Bundesfernstraßen und damit die Angaben
für den Lärmschutz insgesamt für 2010 können erst nach Vorliegen der
Investitionsausgaben 2010 (Frühjahr 2011) beziffert werden, da sie anteilig in den
Gesamtinvestitionen enthalten sind. Für die Maßnahmen der Lärmsanierung an
Bundesfernstraßen sind für 2010 rund 50 Mio. Euro geplant. Für eine Aussage zu
den Haushaltsmitteln 2011 zum Lärmschutz bleiben die parlamentarischen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2011 abzuwarten. Jedoch gilt auch hier, dass die
Mittel des Lärmschutzes erst nach Ablauf des Haushaltsjahres anhand der
Investitionsausgaben ermittelt werden können.
64. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der für 2010 und 2011 geplanten
Investitionsmittel in Lärmschutzmaßnahmen entlang von Schienenwegen am
Gesamtinvestitionsvolumen des Verkehrsträgers Schiene?
Entsprechende Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Bei den
Investitionen in die Schienenwege des Bundes erfolgt die Bereitstellung der
Finanzmittel jeweils für die gesamte Baumaßnahme. Eine Unterscheidung zwischen
Lärmschutz und sonstigen zuwendungsfähigen Investitionen wird dabei nicht
vorgenommen.
65. Welche Anreize setzt die Bundesregierung bei der Entwicklung
geräuscharmer Antriebstechnologien bei Pkw und Lkw?
Die Bundesregierung fördert die Marktvorbereitung der o. g. Technologien
durch Programme für Forschung, Entwicklung und Demonstration (z. B.
Förderung der Elektromobilität aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II).
66. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Innenministerkonferenz der
Länder auf die Bundesländer einwirken, dass die Polizei mit einer größeren
Anzahl an Schallmessgeräten zur Erfassung und Ahndung illegaler
Ersatzschalldämpfer ausgestattet wird?
Derzeit können durch die Polizei nur die Standgeräusche ermittelt werden,
womit sich nur ein geringer Anteil der illegalen Ersatzschalldämpfer identifizieren
lässt. Daher wird die Einführung einer verbesserten Fahrgeräuschprüfung für
Motorräder angestrebt. Die technische Ausstattung der Polizei ist Aufgabe der
Länder.
67. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Innenministerkonferenz der
Länder auf die Bundesländer einwirken, dass das große Vollzugsdefizit bei
der Überwachung des § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO),
wonach unnötiger Lärm durch Kfz, wie das Laufenlassen des Motors,
lautes Türschlagen und unnötiges Hin- und Herfahren verboten ist,
überwunden wird?
Ein Vollzugsdefizit bei der Überwachung des § 30 Absatz 1 StVO ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
68. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, eine jährliche
Überprüfung der Geräuschemissionen motorisierter Zweiräder im Rahmen einer
Umweltuntersuchung einzuführen?
Die so genannte Umweltuntersuchung (UU), bestehend aus Abgas- und
Geräuschuntersuchung, wurde für motorisierter Zweiräder mit der 41. Verordnung
zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 3. März 2006 (BGBl. I
S. 470) eingeführt. Die Geräuschuntersuchung ist seitdem fester Bestandteil der
Hauptuntersuchung (HU). Die Frist für die neue HU einschließlich UU
entspricht der bis dahin geltenden zweijährigen Frist für die HU an Krafträdern und
gilt unverändert weiter. Erkenntnisse, die eine Verkürzung der Frist für die
Durchführung der Geräuschuntersuchung rechtfertigen könnten, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
69. Wird die Bundesregierung verbindliche Grenzwerte als Auslöser von
verkehrsbeschränkenden Maßnahmen an bereits bestehenden Straßen zum
Schutz der Anwohner von Straßenverkehrslärm nach § 45 Absatz 1 StVO
einführen?
Nein, die Einführung von verbindlichen Grenzwerten in § 45 der StVO ist
gegenwärtig nicht beabsichtigt.
70. Betrachtet die Bundesregierung die Elektromobilität als möglichen
Lösungsansatz zur Reduzierung der Verkehrslärmemissionen?
Elektrisch angetriebene Kfz können insbesondere unterhalb bestimmter
Geschwindigkeiten und an Kreuzungspunkten einen deutlichen Beitrag zur
Lärmminderung erbringen. Da das Reifen-Fahrbahngeräusch bei Pkw ab ca. 30 km/h
dominiert, nimmt die Lärmreduzierung allerdings oberhalb dieser
Geschwindigkeiten deutlich ab. Zudem kann die Elektromobilität im motorgetriebenen
Zweiradbereich zu einer erheblichen Reduktion des Verkehrslärms führen.
71. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das von ihr angestrebte Ziel,
1 Million Elektrofahrzeuge bis 2020 auf die Straße zu bringen, bei den
voraussichtlich dann über 42 Millionen in Deutschland zugelassenen Pkw
einen relevanten Beitrag zur Lärmreduzierung haben kann?
72. Sollte der Ausbau der Elektromobilität nicht im Sinne einer raschen
Lärmsanierung beschleunigt werden?
Die Fragen 71 und 72 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung sieht das Ziel von einer Million zugelassenen
Elektrofahrzeugen im Jahre 2020 in Deutschland als einen ersten Meilenstein einer
langfristigen Entwicklung der Elektromobilität. Mittel- und langfristig ist mit einer
Beschleunigung des Prozesses hin zu einem Massenmarkt bei der Elektromobilität
zu rechnen. Ein Baustein ist dabei die Lärmreduktion. Dies ist detailliert im
Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung dargestellt.
Auch im Jahre 2020 können bereits mit einer Million Elektrofahrzeugen in
bestimmten urbanen Verdichtungsbereichen Beiträge zur Lärmreduktion erzielt
werden. Das macht Elektromobilität attraktiv, so dass die Lärmreduktion
wiederum zu mehr Elektrofahrzeugen führen kann.
73. Hält die Bundesregierung eine Elektrifizierung von leichten und schweren
Nutzfahrzeugen mittelfristig für möglich, um Emissionen von besonders
lärmintensiven Fahrzeugen, wie Bussen und Lkw, abzubauen?
Im Bereich der leichten und schweren Nutzfahrzeuge ist aufgrund technischer
Restriktionen zunächst mit einer Hybridisierung der Antriebe zu rechnen. Dies
kann genutzt werden, um insbesondere beim Anfahrvorgang der Fahrzeuge
Lärmreduzierungen zu erzielen. Bei leichten Nutzfahrzeugen ist mittelfristig in
bestimmten Fahrzyklen und Einsatzgebieten auch mit einer Elektrifizierung zu
rechnen, die dann zu den in der Antwort zu Frage 70 beschriebenen Vorteilen
führt.
74. Wie viele Busse mit alternativen Antrieben (rein elektrisch angetrieben,
mit Wasserstoffbrennstoffzelle oder als Hybrid) sind in welchen deutschen
Städten im öffentlichen Personennahverkehr im Einsatz?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verkehren in Hamburg sechs
Brennstoffzellen-Busse und seit 2010 zwei Hybrid-Busse. Im Rahmen der Fördervorhaben zur
Elektromobilität ist die Inbetriebnahme einer Reihe weiterer Hybridbusse 2010
und 2011 abzusehen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Differenziertheit der
Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
75. Welche Erfahrungen konnten bisher bezüglich der Geräuschentwicklung
und der Tauglichkeit im alltäglichen Betriebseinsatz jeweils im Vergleich
zu konventionell angetriebenen Bussen gewonnen werden?
Die Zuverlässigkeit der in Hamburg eingesetzten Busse ist vergleichbar, die
Lärmentwicklung im Vergleich zu Dieselbussen deutlich geringer.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]